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Gutachten von Professor Feld zum Kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen

Die finanzielle Lage der Kommunen in Niedersachsen ist dramatisch. Das Rekorddefizit derHaushalte von Landkreisen, Städten und Gemeinden steigt rasant weiter an. In dieser Situation plant die Landesregierung eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ohnezusätzliche Mittel für die Kommunen und mit massiven Verschiebungen zu Lasten der Kreisebene. „Das trifft auch und vor allem strukturschwache Regionen. Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen entspricht nicht mehr der Anforderung einer aufgabengerechtenFinanzausstattung. Er verfehlt das verfassungsrechtliche Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse“, erklärte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz in einer Pressekonferenz am heutigenFreitagvormittag. Er forderte eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes mit Verbesserungen für alle Kommunen. Basis einer bedarfsgerechteren Verteilung sollten die Ergebnisseeines Gutachtens von Prof. Dr. Lars P. Feld vom Freiburger Walter Eucken Institut sein, dasin der Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Das Finanzausgleichsgesetz weist eine schwerwiegende systematische Unwucht auf: Esleitet den Finanzbedarf von Kommunen bei der Berechnung von Gemeinde- und Kreisaufgaben einseitig aus deren Ausgaben ab, ohne die Einnahmen der Gemeindeebene zu berücksichtigen. Die Folge: Ohnehin finanzstarke Kommunen können mehr Geld ausgebenund erhalten noch mehr Mittel, während strukturschwache Kommunen mit naturgemäß geringeren Ausgaben weniger bekommen. Dieser Teufelskreis, finanztechnisch als Zirkelschluss bezeichnet, wird durch die geplante Novelle noch verstärkt. Der NLT lehnt daherdie von der Landesregierung geplante Änderung des Aufteilungsverhältnisses der Mittelzwischen Kreis- und Gemeindeebene ab und hat das Walter Eucken Institut mit einer Analyse beauftragt.

Das entsprechende Gutachten von Instituts-Direktor Prof. Feld und seinem Team belegt dieAnhaltspunkte für einen Zirkelschluss. „Auf Basis der Ergebnisse empfehle ich, bei der Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich künftig die Einnahmeseite mit einzubeziehen.Das entspricht dem Vorgehen in anderen Bundesländern, ist dort etablierte Praxis und ermöglicht eine realistischere Abbildung der benötigten Mittel“, so Feld. Der bundesweit renommierte Ökonom führte aus: „Dadurch wird eine methodisch fundierte und nachvollziehbare Bestimmung der Bedarfe ermöglicht. Das liefert im Ergebnis ein objektiveres, transparenteres Bild für die Verteilung der Mittel.“

Wenn der Gesetzgeber sich die Ergebnisse des Gutachtens zu eigen machte, würde sichdas Aufteilungsverhältnis gegenüber heute praktisch nicht verändern: Der vom Gutachtererrechnete Wert wäre künftig 50,76 Prozent für Gemeinde- und 49,24 Prozent für Kreisaufgaben. Die aktuelle Verteilung nach geltendem Recht ist fast identisch und beträgt 50,9Prozent zu 49,1 Prozent. Geplant ist nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung jedocheine Verteilung im Verhältnis 53,8 Prozent zu 46,2 Prozent, zu Lasten der Kreisebene. Damit fehlen den Landkreisen direkte Mittelzuweisungen in Höhe von 126 Millionen Euro proJahr ab dem 2026.

„Die geplante Novelle verschärft das Problem der Kreishaushalte weiter“, erläuterte NLTHauptgeschäftsführer Joachim Schwind. Die Landesregierung biete als Lösung nur die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagen an. „Damit wird der Streit über das fehlendeGeld im Finanzausgleich in die Kreistage und Räte getragen, weil das Land im Vergleich zuanderen Flächenbundesländern insgesamt viel zu wenig Geld in den Kommunalen Finanzausgleich gibt. Ein ständiges Ping-Pong-Spiel auf dem Rücken des kommunalen Ehrenamtes mit massiven Kreisumlageerhöhungen wäre die Folge“, so Schwind. Benötigt werde stattdes Streits untereinander eine faire Lösung durch das Land.

NLT-Präsident Marco Prietz abschließend: „Wir appellieren eindringlich an Landesregierungund Landtag, in dieser schwierigen Lage der Kommunalfinanzen nicht noch weiter die Regionen zu schwächen, die ohnehin große Strukturprobleme haben. Diese Novelle darf sonicht weiterverfolgt werden, sondern muss neu gerechnet und in den Auswirkungen für Gemeinden und Landkreise mit Strukturschwächen kompensiert werden.“

Klausurtagung aller Landrätinnen und Landräte: „Wir kämpfen für eine faireFinanzausstattung“

Die dramatische Lage der kommunalen Haushalte war prägendes Thema bei der diesjährigen Klausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Carolinensiel. „Eine bedrückende Stimmung, weil die Kommunalhaushalte sich in freiem Fall in immer größereDefizite bewegen. Wir drängen auf eine faire Finanzausstattung durch Land und Bund“,blickte der Präsident des NLT, Rotenburgs Landrat Marco Prietz, auf das zweitägige Treffenzurück. Am 21. und 22. August haben die niedersächsischen Landrätinnen und Landräteentscheidende Themen der Landkreise beraten und sich mit der Landespolitik ausgetauscht. Die jährliche Klausurtagung des NLT fand auf Initiative von Landrat Holger Heymann diesmal im Landkreis Wittmund statt.

„Wir hatten Innenministerin Daniela Behrens, Kultusministerin Julia Willie Hamburg und dieparlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im Landtag Carina Hermann zuGast“, so Prietz. Die angespannte Haushaltslage sei mit allen drei Gesprächspartnerinnenerörtert worden. Geworben habe der NLT auch für die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zum Bürokratieabbau. Diese hätten beispielsweise beim Austausch mit Hermann breiteren Raum eingenommen.

Die Rolle der Landkreise in der Zivilverteidigung und die Finanzierung des Katastrophenschutzes sei mit Behrens diskutiert worden, nannte NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy(Landkreis Friesland), ein weiteres Beispiel zum Austausch mit der Innenministerin. „Wirwerden uns in den sicherheitspolitischen Dialog des Landes einbringen. Die Zeitenwendemuss auch im nichtmilitärischen Bereich ankommen und der Katastrophenschutz und dieZivilverteidigungsstrukturen müssen gestärkt werden – sofort und verlässlich für die nächsten Jahre“, betonte Ambrosy.

Im Gespräch mit Kultusministerin Hamburg sei es um die Kita-Betreuung und die geplanteEinführung von Tablets ab Klasse sieben ab dem nächsten Schuljahr gegangen, berichteteNLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind. „Wir begrüßen das Signal der Ministerin,bei den Kita-Kosten wieder die gesetzlichen Beteiligungsquoten zu erreichen. Das muss mitFlexibilisierungen für den Betrieb und Vereinfachungen bei der Abrechnung verbunden werden“, so Schwind. Bei der Ankündigung des Landes, ab dem nächsten Schuljahr für alleSchülerinnen und Schüler ab Klasse sieben Tablets zur Verfügung zu stellen, bestündennoch viele ungeklärte Fragen. „Auch, ob es überhaupt die richtige Strategie ist, zentral Geräte vom Land zur Verfügung zu stellen, wurde von den Landrätinnen und Landräten deutlich und mit vielen Argumenten bezweifelt“, so der NLT-Hauptgeschäftsführer.

Appell an die Regierungskoalition im Bund zur kommunalen Finanznot

Angesichts der kommunalen Finanznot hat der Deutsche Landkreistag (DLT) erneut an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition appelliert, die Kommunen zu entlasten. Neben der Forderung nach einer Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils wird ein Finanzierungsvorschlag für den Rechtskreiswechsel der Vertriebenen aus der Ukraine unterbreitetund als Soforthilfe die Forderung nach vollständiger Übernahme der flüchtlingsbedingtenKosten der Unterkunft (KdU) im Sozialgesetzbuch (SGB) II bekräftigt.

Das kommunale Finanzdefizit betrug es Ende des Jahres 2024 ein bis dato nicht da gewesenes Volumen von 24,3 Milliarden Euro. Es wird es nach der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände schrittweise auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.In derart großer Not waren die Städte, Landkreise und Gemeinden noch nie, so dass dringend gehandelt werden muss. Hinzu kommt, dass die Länder nicht hinreichend in der Lagesind, der sich zuspitzenden Lage Rechnung zu tragen.

Eine Hauptursache ist die Kostenentwicklung im sozialen Bereich. Die Landkreise sind dabei aufgrund der Ausgabeentwicklung besonders betroffen. Inwieweit die von der Bundesregierung eingesetzten Kommissionen Abhilfe bringen werden, ist ungewiss. DLT-PräsidentDr. Achim Brötel und DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Prof. Henneke bitten in ihremSchreiben an Bundesregierung und Koalitionsfraktionen einmal mehr eindringlich, die originäre kommunale Steuerausstattung signifikant zu erhöhen. Eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils würde der kommunalen Finanznot nicht gänzlich abhelfen,sie aber doch erheblich abmildern. In der Verteilung sollte man sich dabei – ohne den Ersatzder Gewerbekapitalsteuer anzutasten – von der Wirtschaftskraft lösen und zwei Drittel nachEinwohnern verteilen. Zugleich sollten die Landkreise endlich Steuergläubiger werden.

Parallel unterbreitet der DLT einen konkreten Finanzierungsvorschlag für den von der Koalition verabredeten Rechtskreiswechsel für neu einreisende Vertriebene aus der Ukraine.Die für das Jahr 2026 veranschlagten Mehrausgaben von Ländern und Kommunen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betragen nach dem Gesetzentwurf 1,375 MilliardenEuro. Im Koalitionsvertrag ist zugesichert worden, dass der Bund diese Mehrausgaben erstattet. Dies sollte über einen der Revision unterliegenden Umsatzsteuerfestbetrag geschehen, der angesichts unterschiedlicher Finanzierungszuständigkeiten in den Ländern zunächst der Länderebene zuzuführen wäre. Als Soforthilfe sollte der Bund darüber hinaus –wie bereits zwischen 2015 und 2021 praktiziert – jedenfalls ab 2025 wieder die flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten für die SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund vollständig übernehmen. Dies würde den Landkreisen und kreisfreien Städtenals Aufgabenträgern unmittelbar zugutekommen.

Digitale Endgeräte für Schüler und Schülerin ab Jahrgangstufe sieben

Die Landesregierung beabsichtigt, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit digitalenEndgeräten (Tablets) auszustatten. Hierfür werden bis zum Jahr 2031 Landesmittel in Höhevon insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach den Planungen des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) soll die Ausstattung mit dem siebten Jahrgang derallgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027 beginnen (ca. 76.000 Schülerinnenund Schüler). In den Folgejahren soll die Ausstattung jeweils auf den neuen siebten Jahrgang ausgeweitet werden. Parallel hierzu ist vorgesehen, sämtliche hauptamtlichen Lehrkräfte – einschließlich der Lehrkräfte an Grundschulen – ab dem Schuljahr 2026/2027 mitEndgeräten auszustatten (ca. 84.000 Lehrkräfte).

Die Geräte sollen für einen Zeitraum von vier Jahren genutzt und in die pädagogischenNetze integriert werden. Nach Auslieferung sollen sie in das Eigentum der Schulträger übergehen. Für den zusätzlichen Aufwand der Administration, Wartung und des Supports ist fürdie Schulträgern eine einmalige Pauschale für die angedachte Nutzungsdauer von vier Jahren angedacht. Eingeplant ist zudem der einmalige Ersatz der Geräte in Klasse elf nachAblauf der Nutzungsdauer von vier Jahren.

Das MK hat die kommunalen Spitzenverbände gebeten, bestehende Rahmenverträge derSchulträger zu erfassen und eine Präferenz hinsichtlich der Varianten zur Beschaffung zubenennen. Die NLT-Geschäftsstelle führt derzeit eine Online-Umfrage bei den Kreisverwaltungen durch. Daneben finden politische Gespräche zur Vorbereitung von Gremienberatungen statt, da beim Vorgehen des Landes noch zahlreiche grundsätzliche Fragestellungengeklärt werden müssen.

Ausgaben der Sozialhilfe 2024

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Sozialhilfeausgaben für das Jahr 2024vorgelegt. Demnach wurden in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Leistungen nachdem SGB XII ausgegeben. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 14,8 Prozent.Die Nettoausgaben der Leistungen 2024 und die Veränderungsraten lauten wie folgt:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 11,43 Milliarden Euro(+13,3 Prozent)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt – 1,65 Milliarden Euro (+11,1 Prozent) 
  • Hilfe zur Pflege – 5,28 Milliarden Euro (+17,7 Prozent)
  • Hilfen zur Gesundheit – 1,17 Milliarden Euro (+26,5 Prozent)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen – 0,71 Milliarden Euro (+9,4 Prozent)

Bereits im Vorjahr 2023 waren die Ausgaben um 18 Prozent gestiegen. Im Jahr 2024 zeigendie Ausgaben für Hilfe zur Pflege und für die Hilfen zur Gesundheit noch einmal überproportional hohe Steigerungsraten.

Rückgang der Inobhutnahmen durch die Jugendämter im Jahr 2024

Nach Steigerungen der Inobhutnahmen in den vergangenen drei Jahren ist deren Zahl imJahr 2024 erstmals wieder zurückgegangen. Dies liegt vor allem an dem deutlichen Rückgang des unbegleiteten Einreisens ausländischer Jugendlicher. Dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen haben hingegen deutlichzugenommen.

Im Einzelnen hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend inObhut genommen haben. Das waren gut 5.100 Personen weniger als im Jahr zuvor (-7 Prozent). In den drei Jahren zuvor war sie jeweils, teilweise deutlich, angestiegen. Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Hier ist die Fallzahl um rund 8.500 gesunken (-22 Prozent). Zugleichstieg die Fallzahl aufgrund dringender Kindeswohlgefährdung um knapp 2.600 Fälle (+10Prozent) und durch Selbstmeldungen von betroffenen jungen Mädchen um rund 850 Fälle(ebenfalls +10 Prozent).

Insgesamt bleiben die Inobhutnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit 44Prozent die deutlich größte einzelne Fallgruppe. 42 Prozent der Inobhutnahmen erfolgtenwegen dringender Kindeswohlgefährdung und 13 Prozent aufgrund von Selbstmeldungen.Die Gründe für die Inobhutnahme sind insbesondere bei den körperlichen Misshandlungen(+1.600) und der Vernachlässigung (+939) angewachsen.

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Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover

Die Landkreise und die Region Hannover haben der Geschäftsstelle des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) Daten zu den Jahresabschlüssen 2024 und zu den Haushalten 2025zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2024 liegen die Daten von 24 Landkreisen und derRegion Hannover vor. Diese weisen insgesamt ein strukturelles Defizit von -415 MillionenEuro im ordentlichen Ergebnis aus. Dies ist gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt eine massive Verschlechterung. Angesichts der Haushaltsplanungen aller NLT-Mitglieder für 2024 mit einem Defizit von rund -761 Millionen Euro ist davon auszugehen, dasses im Haushaltsvollzug praktisch keine Verbesserungen gegeben hat. Nur noch ein Landkreis ist in der Lage, seinen Haushalt komplett auszugleichen.

Bei den Kreishaushalten 2025 haben sich gegenüber den bereits bekannten Daten nur nochgeringfügige Veränderungen zum Negativen ergeben. Alle 37 Landkreise und die RegionHannover verfügen nach der Planung über deutlich unausgeglichene Haushalte. Das geplante strukturelle Defizit von -1.225 Millionen Euro liegt nochmals 464 Millionen Euro höherals im Vorjahr. Massive Sorge macht auch die Liquiditätsentwicklung. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit einem Defizit von -700 Millionen Euro prognostiziert (Vorjahr: -293,7 Millionen Euro). Dies schlägt sich auch zunehmend in einem Anstieg der Liquiditätskredite nieder.

Im Jahr 2025 haben zwölf Landkreise die Kreisumlage erhöht. Sieben Landkreise und dieRegion Hannover erheben nach den aktuellen Daten eine differenzierte Kreisumlage. Dasheißt, sie haben die einzelnen Umlagesätze für Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen inunterschiedlicher Höhe festgesetzt. Inzwischen fünf Landkreise haben Sonderregelungenmit Mehr- oder Minderbelastungen nach § 15 Abs. 4 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes vorgenommen, weil einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden dieVereinbarungen über eine Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten gekündigt haben.

Kommunaler Finanzausgleich 2026 – Kritik der kommunalen Spitzenverbände

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich Stellung genommen. Sie kritisiert, dass die reine Betrachtung der Mechanismen deshorizontalen Finanzausgleichs dem zentralen Problem der Kommunen nicht gerecht wird:der deutlich zu geringen finanzielle Ausstattung.

Die kommunalen Spitzenverbände verweisen darauf, dass Niedersachsen auch im Jahr2025 mit weniger als 690 Euro je Einwohner nach wie vor über den mit Abstand niedrigstenkommunalen Finanzausgleich aller 13 Flächenländer verfügt. Der Durchschnitt liegt bei über1.010 Euro je Einwohner. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine deutliche Aufstockung der Zuweisungsmasse, mindestens jedoch in einer Höhe, mit der negative Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf einzelne Kommunen kompensiert werden. LautAuskunft des Innenministeriums ist hierfür ein Betrag von einer Milliarde Euro erforderlich.

Zu den konkreten horizontalen Verteilungsfragen des Gesetzentwurfes, insbesondere derVerschiebung bei den Schlüsselzuweisungen zu Lasten derjenigen für Kreisaufgaben, haben die kommunalen Spitzenverbände getrennt Stellung genommen. Der NiedersächsischeLandkreistag (NLT) kritisiert das Vorgehen des Landes in seiner Stellungnahme nachhaltig.

Inhaltlich erhebt der NLT Bedenken, weil

  • die Folgen für strukturschwache Räume in keiner Weise Eingang finden,
  • die besondere Belastung der Region Hannover ebenfalls nicht betrachtet wird,
  • die Möglichkeit einer Festschreibung des Anteilsverhältnisses der Schlüsselzuweisungen wegen eines rechtlichen Hinweises des Innenministeriums nicht ernsthaft geprüftwurde und
  • die materiellen Maßstäbe insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht geprüft wurden.

Abschließend heißt es in der Zusammenfassung wörtlich: „Schließlich müssen die politischen Folgen für die kommunale Selbstverwaltung insgesamt bedacht werden. Es fehlt unsjegliches Verständnis dafür, dass das Land in Zeiten der stärksten kommunalen Finanzkriseseit langem zum Jahr der Kommunalwahl eine der größten Umverteilungen in der Geschichte des kommunalen Finanzausgleichs ohne Kompensation vornehmen will. Sie wird– wenigstens – in allen 36 Kreistagen und der Regionsversammlung zu erheblichem Verdruss führen, weil die finanziellen Folgen überall zur Diskussion über die Kreis- beziehungsweise Regionsumlage führen wird, ohne dass die kommunalen Finanzprobleme auch nurim Ansatz vom Land gelöst werden.“

Beteiligung der Kommunen am Bundessondervermögen

Vor dem Hintergrund zweier Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene – zum Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz und zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland („Investitionsbooster“) – hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit kommunalen Forderungen an Ministerpräsident Olaf Lies gewandt. In seinerAntwort weist der Ministerpräsident unter anderem auf folgende Punkte hin:

  • Von den auf Niedersachsen entfallenden 9,4 Milliarden Euro (in zwölf Jahren) des Sondervermögens des Bundes werde das Land mindestens 60 Prozent für kommunale Investitionsmaßnahmen einsetzen, wobei 50 Prozent pauschal an die Kommunen weitergeleitet würden. Zusätzlich würden mindestens zehn Prozent der Mittel für investive Projekte verwendet, die ebenfalls den Interessen der Kommunen dienten.
  • Hinsichtlich des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkungdes Wirtschaftsstandorts Deutschland sei der Bund bereit, die bei den Kommunen in denJahren 2025 bis 2029 resultierenden Mindereinnahmen vollständig zu kompensieren;dies werde über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuerder Gemeinden erfolgen.
  • Hinsichtlich der zusätzlichen Mittel der Länder von acht Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (Laufzeit 2026 bis 2029) würdenvier Milliarden Euro auf ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Kitas sowie vier Milliarden Euro auf die Erhöhungdes Bundesanteils im Transformationsfond Krankenhäuser entfallen. Von beiden Maßnahmen würden auch die Kommunen nicht unerheblich profitieren.

Bürokratieabbau I: Forderungspapier der kommunalen Spitzenverbände

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hatte am 28. Mai2025 in der Landespressekonferenz ihr Positions- und Forderungspapier „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzungdes angekündigten Bürokratieabbaus“ vorgestellt. Der Chef der Staatskanzlei hat auf dieForderungen und Vorschläge geantwortet. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „IhreVorschläge wurden seitens der Landesregierung bereits intensiv geprüft und durch die jeweils zuständigen Ressorts fachlich bewertet. In einem nächsten, zeitnahen Schritt werdenwir die Vorschläge nun auf Landesebene gemeinsam diskutieren und – wo möglich – bereitsVereinfachungen in die Wege leiten. (…). Unser Ziel ist es, einvernehmliche Lösungsansätze zu entwickeln.“

Die Landesregierung hat also den Impuls der AG KSV aufgenommen und wird auch Forderungen nachkommen. Welche konkreten Punkte es sein werden, bleibt abzuwarten. DasPositionspapier ist auf der Webseite des Niedersächsischen Landkreistages abrufbar:https://link.nlt.de/n4oo.

Bürokratieabbau II: Initiative für einen handlungsfähigen Staat​

Die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten stehende „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Initiatoren – Julia Jäkel,Thomas de Maizière, Peer Steinbrück und Andreas Voßkuhle – legen 35 Einzelvorschlägevor. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Handlungsfelder Gesetzgebung, Föderalismus, Digitaler Staat & Verwaltung, Sicherheit, Abschiebungen, Datenaustausch, Klima, Soziales und Bildung.

Nur wenige Schlaglichter: Gesetzgebungsverfahren sollen gründlicher, integrativer, transparenter und vollzugsorientierter sein. Dies soll unter anderem durch Einhaltung der Regelfristen für Stellungnahmen, Praxistauglichkeitstests, Visualisierungen und anderes erreichtwerden. Zum Föderalismus stellen die Verfasser fest, dass gemeinsame Aufgabenerledigung von Bund, Ländern und Kommunen zur Mischfinanzierung führe. Es wird empfohlen,die Aufgaben klar zuzuordnen und die Zuständigkeit für die Finanzierung dieser Aufgabenzuordnung folgen zu lassen. Zum Handlungsfeld Digitaler Staat & Verwaltung wird vorgeschlagen, in Modellkommunen und -regionen Reformvorschläge für eine umfassende Modernisierung der Verwaltung zu erproben.

Beim Thema Sicherheit wird nach Auffassung der Autoren ein Konzept für eine Gesamtverteidigung, militärische und zivile, benötigt. Danach soll der Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Katastrophenfällen ermöglicht und die militärische und zivile Verwaltung integriertwerden. Die Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz soll aufgehoben und demBund eine eigene Zuständigkeit für den nationalen Katastrophenschutz zugebilligt werden.Bei Abschiebungen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten beim Bund zu bündeln. Um dieWettbewerbsfähigkeit zu fördern, sollten die Rahmenbedingungen für private und öffentlicheInvestitionen verbessert werden. Dazu soll unter anderem die öffentliche Beschaffung vereinfacht und digitalisiert werden, Schwellenwerte für Direktvergaben und freihändige Vergaben deutlich angehoben und vereinheitlicht werden. Unter dem Stichwort Klima wird einKlima- und Energiecheck bei jedem Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen.

Im Bereich Soziales beschreibt der Bericht einen überkomplexen Sozialstaat mit (zu) vielenWechselbeziehungen zwischen den Leistungsträgern, Förderungen und Einzelleistungen.Es geht der Initiative um eine umfassende Strukturreform und Verbesserungen, die bei den 

Bürgerinnen und Bürgern rasch spürbar werden sollen. Diesem selbstgesetzten Anspruchkann der Bericht aufgrund seiner thematischen Gesamtbreite nicht gerecht werden. Stattdessen werden vier Themen angerissen: So soll die Zuständigkeit für alle Leistungen dersozialen Sicherung innerhalb der Bundesregierung gebündelt werden. Des Weiteren sollenBegriffe, die einer Anspruchsberechtigung auf soziale Leistungen zugrunde liegen, vereinheitlicht werden (beispielsweise der Einkommensbegriff). Zudem sollen alle Anspruchsberechtigten in eine von drei Bedarfsgruppen eingeteilt werden: Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Haushalte. Schließlich sollen alle Regelleistungen aus dem Sozialbereichüber eine zentrale digitale Dienstleistungsplattform bereitgestellt werden. Im Bereich Bildung fordern die Autoren die Zuständigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen eindeutigzu ordnen.

Die Vorschläge sind aus Sicht des Deutschen Landkreistages (DLT) in vielen Fällen zustimmungsfähig, an anderen Stellen böten sie Anlass zu vertieften Diskussionen, vereinzeltseien Forderungen zu kritisieren. Maßgebliche Fragestellungen werden in den Gremien desDLT im Herbst angesprochen.

Landeshaushalt I: Landeshaushalt 2025 – Bericht des Finanzministeriums

Das Niedersächsische Finanzministerium hat den Finanzstatusbericht zur „Entwicklung derFinanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen für 2024“ vorgelegt. Die Ergebnisse basieren auf der Interpretation des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2024. Darüber hinaus wird der verfassungsrechtliche Rahmen für denLandeshaushalt dargestellt. Hierzu heißt es im Bericht wörtlich: „Mit dem Grundsatz derVerteilungssymmetrie und des verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbots stehensich zwei in Einklang zu bringende verfassungsrechtliche Gebote gegenüber. Das im Beobachtungszeitraum bestehende Neuverschuldungsverbot entfaltete dabei aufgrund seinerverfassungsrechtlichen Verankerung unmittelbare Wirkung auf die vom Land im Rahmenseiner Leistungsfähigkeit zum Grundsatz der Verteilungssymmetrie zu treffenden Gesamtbetrachtung, und dies wohl ex-post als auch ex-ante. Eine alleinige Berufung auf die Finanzierungssalden der Vergangenheit reicht daher zur Beurteilung der Einhaltung des Gebotseiner gerechten und gleichmäßigen Verteilung bestehender Lasten zwischen Land undKommunen nicht aus.“

Hintergrund ist insbesondere die sehr viel schlechtere kommunale Finanzlage. Der in früheren Jahren praktisch als maßgeblich angesehene Finanzierungssaldo fällt beim Land mit+1,5 Milliarden Euro (nach Sondereffekten) rund 5,5 Milliarden Euro besser aus als derkommunale mit -4,0 Milliarden Euro. Die neue Argumentation wird im Fazit aufgegriffen, woes unter anderem heißt, vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse im Beobachtungszeitraum in der kommunalen Ausgabenentwicklung sei eine isolierte Betrachtung der Finanzierungssalden als alleinigen Parameternicht mehr sachgerecht. Der Bericht kommt sodann zu dem Ergebnis, in der Gesamtschausei festzustellen, dass die geforderte Verteilungssymmetrie in der aktuellen Situation gewahrt sei. Es bestehe daher keine Veranlassung, grundsätzliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Steuerverbundmasse oder in der Höhe der Steuerverbundquote vorzunehmen.

​Landeshaushalt II: Nachtragshaushalt 2025 und Haushalt 2026

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung desHaushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) in den NiedersächsischenLandtag eingebracht. Die Landesregierung beabsichtigt die Einnahmen und Ausgaben imHaushalt 2025 um rund 1,2 Milliarden Euro auf 45,6 Milliarden zu erhöhen. Die Nettokreditaufnahme soll um rund 577 Millionen Euro auf 2.093 Millionen Euro steigen. Der negativeFinanzierungssaldo des Landes erhöht sich gegenüber dem Ursprungshaushalt um 1.060Millionen Euro auf -2.866 Millionen Euro. Aus kommunaler Sicht ist auf die Etatisierung derMittel aus dem Niedersächsischen Investitionspakt in Höhe von 400 Millionen Euro hinzuweisen.

Ebenfalls in den Landtag eingebracht wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026). Vorgesehensind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 47,9 Milliarden Euro (+2,3 Milliarden Euro gegenüber dem Nachtragshaushaltsplanentwurf 2025). Eine Nettokreditaufnahme ist in Höhevon 2,19 Milliarden Euro eingeplant. Der Finanzierungssaldo beträgt – 4,06 Milliarden Euro.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens wird traditionell zur Einbringung des Landeshaushaltes im Haushaltsausschuss des Landtages im September angehört. Schwerpunkt wird die dramatische Finanzlage und die kommunale Finanzausstattung sein.

Deutschland-Ticket: Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Das Bundesministerium für Verkehr hat den Entwurf für eine 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgelegt. Dazu haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene Stellung genommen. Sie kritisieren deutlich, dass der Entwurf weder für das Jahr2026 eine auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets sicherstellt noch eine belastbare mehrjährige Planungs- und Finanzierungsperspektive eröffnet.

Gefordert wird daher, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag künftig davon abhängigmacht, dass die Länder die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen schaffen – insbesondere durch einen konnexitätsrelevanten Anwendungsbefehl in ihren ÖPNV-Gesetzen.Nur durch einen gesetzlich verankerten Ausgleichsanspruch könnten die örtlichen Aufgabenträger ihre Tarifvorgaben weiterhin verlässlich anwenden. Eine flächendeckende Umsetzung des Deutschland-Tickets wäre nur so gewährleistet, und der mit dem Bundesbeitrag verfolgte Zweck – ein bundesweit einheitliches, dauerhaft tragfähiges Ticketangebot –ließe sich erreichen.

Positionspapier zur Finanzierung des amtlichen Naturschutzes

Angesichts des anhaltenden Rückgangs der biologischen Vielfalt und der Klimakrise kommtdem Naturschutz als öffentliche Aufgabe eine besondere Bedeutung zu. Trotz ihres Engagements im Naturschutz stoßen die Landkreise als untere Naturschutzbehörde aufgrundfehlender Mittel und einer bürokratischen Förderung an ihre Grenzen. Das Präsidium desNiedersächsischen Landkreistages (NLT) hat dazu das Positionspapier „NLT-Forderungenzur besseren und einfacheren Finanzierung des (amtlichen) Naturschutzes“. Es bekräftigtneben der zentralen Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung des Naturschutzesauch die Notwendigkeit einer grundlegenden Vereinfachung der Maßnahmenfinanzierungdurch mehrjährige Budgets sowie die vollständige Übernahme des nationalen Eigenanteilsbei EU-geförderten Maßnahmen durch das Land. Das Positionspapier steht auf der Webseite des NLT zum Download zur Verfügung, Link: https://link.nlt.de/xesg.

Praxisleitfaden zur Rolle der Landkreise in der kommunalen Wärmeplanung

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat in Zusammenarbeit mit dem BeratungsunternehmenPD – Berater der öffentlichen Hand und mit Förderung des Bundesfinanzministeriums verschiedene Aktivitäten zur Unterstützung von Landkreisen bei der kommunalen Wärmeplanung initiiert. Ziel ist es, den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden Unterstützungbei der Umsetzung der Wärmewende und der kommunalen Wärmeplanung zu geben. Nunmehr wurde im Rahmen des Projektes ein Praxisleitfaden zur Rolle der Landkreise in derkommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.

Der Leitfaden enthält praktische Hinweise und Vorlagen zur erfolgreichen Gestaltung vonWärmeplanungsprozessen und richtet sich speziell an Landkreise. Mitgewirkt haben Vertreter aus den Landkreisen Barnim, Celle, Cochem-Zell, Lichtenfels, München und Neu-Ulm.In Netzwerktreffen und individuellen Gesprächen wurden Herausforderungen identifiziert,Lösungswege entwickelt und Erfahrungen dokumentiert – von der Ausschreibung über dieSteuerung technischer Dienstleister bis zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Leitfaden istüber die Website des Deutschen Landkreistages abrufbar: https://link.nlt.de/kham.

Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Auf Grundlage zahlreicher Hinweise der Landkreise und der Region Hannover hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) zum Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes Stellung genommen. Das Bestreben des Landes, den Wasserbehörden zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, um den Herausforderungen des Klimawandelsbesser begegnen zu können, wird begrüßt. Gleichzeitig wird betont, dass einige Regelungen in der Umsetzung voraussichtlich zu erheblichen Problemen führen. Benannt sind insbesondere die Berücksichtigung des Klimawandels bei Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen; die Feldberegnung beziehungsweise Gründung von Beregnungsverbänden sowie die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers.

Das Ziel von Verfahrensbeschleunigungen wird als grundsätzlich nachvollziehbar angesehen; dies soll durch Regelungen wie die zur Genehmigung von Anlagen in und am Gewässer oder durch den Wegfall von Planfeststellung und Plangenehmigung für Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern oder bei der Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten erreicht werden. In der Praxis können solcheMaßnahmen jedoch zu kontraproduktiven Effekten führen. Die Einschränkung von Rechtsbehelfen bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes wurde in der Stellungnahme dagegenals ein geeignetes Mittel zur Beschleunigung benannt.

Die geplante Regelung zu den Kosten der Wasserversorgung wird in der derzeitigen Fassung entschieden abgelehnt, da sie die seit Jahrzehnten geltenden Grundsätze des kommunalen Abgabenrechts verändern würde. Darüber hinaus hat der NLT weitere Hinweisezu dem Gesetzentwurf gegeben.

Erlassentwurf zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften

Zum Entwurf eines Erlasses zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) Stellunggenommen. In dem Schreiben an das Ministerium für Inneres, Sport und Digitales (MI) erklärt die AG KSV den Entwurf grundsätzlich für gut geeignet, um auf die Anforderungen derZukunft reagieren zu können. Allerdings wird auch mitgeteilt, dass die vorgesehenen Erleichterungen nicht ausreichend sind, damit auch kleinere Katastrophenschutzbehördeneine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen aufstellen können.

Darüber hinaus fordert die AG KSV ein erweitertes Förderregime, um auch die konsumtivenKosten zu kompensieren. Ebenso haben wir angeregt, Fördermittel für die eigenen Kreisfeuerwehrbereitschaften der Kommunen zur Verfügung zu stellen, da der Anteil der Feuerschutzsteuermittel für alle Kommunen durch die Neufassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes abgesenkt wurde. Für die Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen wird in derStellungnahme die Aufstellung von drei Fachzügen als ausreichend angesehen. Dies würdeinsbesondere den kleineren Kommunen die Aufstellung einer Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen erleichtern. Darüber hinaus solle bei der Besetzung der Fachzüge auf die Fähigkeit der Fahrzeuge abgestellt und nicht eng gefasste Fahrzeugtypen vorgeben werden,so die AG KSV in ihrem Schreiben.

Glasfaserausbau: Förderprogramms des Bundes

Der Bund plant, in den Jahren 2026 bis 2030 etwa 5,75 Milliarden Euro für die Förderungdes Glasfaserausbaus zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in den laufenden Haushaltsberatungeneine Fördersumme in Höhe von 1,15 Milliarden Euro angemeldet. Seitens der Ländervertreter sind diese Ankündigungen unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage in denLändern überwiegend begrüßt worden; der Deutsche Landkreistag hat dagegen deutlichgemacht, dass wir nach wie vor eine jährliche Fördersumme in Höhe von drei MilliardenEuro für angebracht halten.

Für den laufenden Förderaufruf stehen rund 1,4 Milliarden Euro für Neubewilligungen zurVerfügung. Eingegangen sind bislang 29 Förderanträge, mit denen dieses Budget nicht ausgeschöpft wird. Das BMDS hat – auch mit Blick auf die Mittelausstattung der kommendenJahre – daher angeregt, angedachte Förderanträge nach Möglichkeit noch in diesem Jahrzu stellen.

Asylrecht: Vorschlag der EU-Kommission für gemeinsames Rückkehrsystem

Die EU-Kommission hat im März 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtungeines gemeinsamen Rückkehrsystems eingebracht. Dabei steht vor allem die leichtere undschnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern durch Anerkennung von Rückführungsentscheidungen unter den Mitgliedsstaaten im Mittelpunkt. Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) begrüßt die Erleichterung der Rückführungen als Zielsetzungder Verordnung sowie die geplante Einrichtung von Rückkehrzentren außerhalb der EU.

Kritisch sieht der DLT die starre Vereinheitlichung des Rückführungssystems, die Regelungen bezüglich sicherheitsgefährdender Drittstaatsangehöriger, welche hinter den Standardsdes nationalen Rechts zurückblieben und die erheblichen Belastungen für die Landkreiseund ihrer Ausländerbehörden bei der Umsetzung der Verordnung. Die Arbeiten im EU-Parlament stehen noch am Anfang, die Befassung wird nach der Sommerpause starten.

Aussetzung des Familiennachzugs im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist imBundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 173). Es trat am 24. Juli 2025 in Kraft.Damit ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt.

Bundesrat: Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2025

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mehr Unterstützung für Länderund Kommunen gefordert. Sie begrüßen das geschaffene Sondervermögen des Bundesüber 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität.Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern undKommunen sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.

Der Bundesrat begrüßt weiter, dass weitere Bundesmittel – auch aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – in Form vonBundesprogrammen an die Länder und Kommunen fließen. Diese können nur dann ihrevolle Wirkung entfalten, wenn sie ohne Kofinanzierungsverpflichtungen der Länder undKommunen umgesetzt werden können.

Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass Länder und Kommunen in den vergangenenJahren in überregionalen und regionalen Notlagen viele Maßnahmen finanziert haben. IhreHaushalte seien dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse derBund Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher. Die Länder und Kommunenmüssen in die Lage versetzt werden, die laufenden Aufgaben der Versorgung und Integration aller Schutzsuchenden bewältigen zu können, ohne die Handlungsfähigkeit an andererStelle stark einschränken zu müssen.

Der Bundesrat erinnert auch an die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben und das damiteinhergehende Mitwirkungsgebot des Bundes. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung,für einen bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr einzustehen. Aus Sicht der Ländersteht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutztwerden. Für einen weiterhin attraktiven Nahverkehr ist eine Beteiligung des Bundes unabdingbar. Die Länder monieren weiter, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstoße,diese aber von den Ländern finanzieren lasse. Aus Gründen der Planbarkeit müsse künftigvon Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.

Niedersächsischer Verdienstorden für Hubert Meyer

Für seine Verdienste um das Land Niedersachsen hat Prof. Dr. Hubert Meyer den Niedersächsischen Verdienstorden verliehen bekommen. Ministerpräsident Olaf Lies überreichteden Orden an das langjährige Geschäftsführende Präsidialmitglied des NiedersächsischenLandkreistages (2006 bis 2026) in einer Feierstunde im Gästehaus der Landesregierung inHannover. Meyer habe sich vielfach um das Gemeinwesen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Menschen des Landes verdient gemacht, so Lies. Er überreichte dasOrdenszeichen in der Stufe Verdienstkreuz Erster Klasse.

Zusätzlich zu seiner beruflichen Funktion und weit über seine damit verbundenen Aufgabenhinaus habe sich Meyer in und für Niedersachsen engagiert, sagte der Ministerpräsident.Schlaglichtartig streifte Lies in seiner ausführlichen und herzlichen Laudatio das Engagement Meyers in zahlreichen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen und seinumfangreiches rechtswissenschaftliches und rechtspolitisches Wirken durch eine Vielzahlvon wissenschaftlichen Veröffentlichungen und langjährige Mitwirkung in unzähligen Gremien und an vielen bedeutsamen politischen Problemlösungen.

Die gesamte Familie der Landkreise gratuliert Hubert Meyer herzlich zu dieser hohen undmehr als verdienten Auszeichnung. Die Ordensverleihung unterstreicht sein vielfältige Wirken weit über die niedersächsischen Landkreise und die kommunale Familie hinaus. HubertMeyer ging es immer darum, das Leben der Menschen zu verbessern“, erklärte NLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy nach der Ordensverleihung in einer Pressemitteilung. Derebenfalls anwesende jetzige Hauptgeschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind, ergänzte: „Hubert Meyer ist ein starkes Stück kommunale Selbstverwaltung. Sein ganzes Berufsleben hat er einen kommunalen Spitzenverband geführt. Fast zwanzig Jahre lang hat erden NLT und damit Niedersachsen mitgeprägt und auch auf Bundesebene zahlreiche Impulse für eine zeigemäße kommunale Selbstverwaltung gesetzt.“

Das vielfältige Wirken von Hubert Meyer ist in einer Sonderausgabe der VerbandszeitschriftNLT-Information und in der Ausgabe 3/2025 mit der Dokumentation der VerabschiedungEnde Juni abgebildet, siehe www.nlt.de>Informationen>Verbandszeitschrift.

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Landkreistag bewertet Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Landeshaushalt

Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrer Kabinettsklausur am 29. und 30.JuniEntwürfe für einen Nachtragshaushalt 2025 und für den Haushalt 2026 sowie die Mittelfristige Planung 2025 bis 2029 (Mipla) beschlossen. Enthalten ist ein Sofortprogramm zur Entlastung der Kommunen, erklärte die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung im Anschluss.In einer ersten Einschätzung reagierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Landrat Marco Prietz: „Mit den Beschlüssen auf ihrer Klausurtagung beginnt dieLandesregierung, auf die dramatische Lage der Kommunalhaushalte zu reagieren. Erwähnenswert ist der Einstieg in den Abbau der eklatanten Unterfinanzierung bei den Personalkosten für unsere Kitas durch jährliche zusätzliche Mittel in Höhe von zunächst 250 MillionenEuro und die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen. Hier hat Ministerpräsident Olaf Liesschnell und im konstruktiven Dialog gehandelt und entlastet damit die Gemeinden und Landkreise finanziell. Auch die Ankündigung, die Mittel des Sondervermögens des Bundes pauschal und unkompliziert an die Kommunen weiterzuleiten, ist ein richtiger Schritt weg voneiner Kontroll- hin zu einer Vertrauenskultur.“

Der NLT werde darauf achten, dass mindestens 60 Prozent der auf Niedersachsen entfallenden Mittel des Sondervermögens an die Kommunen weitergeleitet werden. Prietz bedauerte, dass die Landesregierung sich trotz der erheblichen zusätzlichen finanziellen Spielräume nicht für die seit langem geforderte Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichsentschieden habe. Im bundesweiten Vergleich seien Niedersachsens Kommunen damitweiterhin strukturell unterfinanziert.

NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy ergänzte: „Die Kita-Finanzierung hat sich in den letztenJahren wegen der starken Steigerung der Personalkosten zu einer riesigen Belastung fürunsere Kommunalhaushalte entwickelt. Es ist richtig, dass Ministerpräsident Olaf Lies dieLücke zwischen dem gesetzlich geregelten Anteil des Landes an den Personalkosten undder tatsächlichen Entwicklung dauerhaft schließen will. Das ist ein gutes Signal für die Qualität in unseren Kindertagesstätten und die frühkindliche Bildung.“

DRK und Landkreistag fordern: Mehr Mittel für den Katastrophenschutz

Die Niedersächsischen Landkreise und das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Niedersachsen, fordern deutlich mehr Mittel für den Katastrophenschutz in Niedersachsen. „Diefinanzielle Lage unserer Katastrophenschutz-Einheiten ist dramatisch. Unsere Aufwendungen bei Ausbildung, Fahrzeugen und Material tragen wir größtenteils selbst. Die laufendenKosten für Treibstoffe, Mieten, Strom und vieles anderes steigen seit Jahren, die Zuweisungen des Landes aber nicht. Das kann so nicht weitergehen“, wies DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Mittwoch auf eine sichdramatisch zuspitzende Lage in Niedersachsen hin.

Die Vorbereitung auf Katastrophenfälle ist Aufgabe der unteren Katastrophenschutzbehörden, die sich maßgeblich auf Einheiten der Hilfsorganisationen stützen. „Landkreise undRegion Hannover stecken schon heute deutlich mehr Geld in den Katastrophenschutz, alssie vom Land erstattet bekommen. Für 2025 sind es nicht einmal 70 Cent pro Einwohner.Manche Landkreise haben uns vorgerechnet, dass sie mindestens das Sechsfache ausgeben. Hier muss dringend wegen der aktuellen Sicherheitslage nachgesteuert werden“, sagtedas Geschäftsführende Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr.Joachim Schwind.

Selbach und Schwind erklärten, die Anforderungen im Katastrophenschutz seien dramatisch gestiegen, nur die Finanzierung werde faktisch weniger. Naturereignisse, Pandemien,kriminelle und terroristische Bedrohungen seien real, selbst kriegerische Konfrontationenrückten näher. Die Menschen erwarteten, dass Behörden und Hilfsorganisationen sich ganzanders vorbereiten. Die Zeitenwende dürfe nicht nur im militärischen Bereich stattfinden, siemüsse auch im Katastrophenschutz und beim Ehrenamt vor Ort ankommen. Sie fordertendringend, auch die konsumtiven Kosten der Katastrophenschutzeinheiten besser zu unterstützen.

Selbach und Schwind können nicht nachvollziehen, dass es trotz der auch von der Bundeswehr anerkannten Bedeutung eines modernen Katastrophenschutzes und damit einer leistungsfähigen Zivilverteidigung immer noch kein entsprechendes Paket von Bund und Ländern gibt. „Die zivile Seite der Verteidigung wird gerne vergessen. Über den Bundesrat haben die Länder ihre Forderungen an den Bund adressiert. Das finden wir richtig. Unser primärer Ansprechpartner ist aber das Land. Wir müssen die Einsatzfähigkeit unserer bestehenden Einheiten jetzt sichern und hoffen auf spürbare Bewegung im Landeshaushalt 2026.Daneben wäre es sehr sinnvoll, wenn das Land bei den anstehenden Projekten im Rahmendes Investitions-Sondervermögens einen Schwerpunkt bei der landesweiten Katastrophenschutz-Infrastruktur setzt“, appellierten Schwind und Selbach an Landesregierung undLandtag.

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beschlossen. Die Kabinettsvorlagenimmt die zwischenzeitlich zwischen Bund und Länder geeinten Änderungen auf. Diese betreffen unter anderem den Verteilungsschlüssel zwischen den Ländern sowie insbesondereden Entfall der Mindestbeteiligung der Kommunen in den Ländern mit mindestens 60 Prozent. Ebenfalls nicht mehr enthalten ist das Erfordernis der Zusätzlichkeit. Zudem wurde dieVerwendungsbreite bei der Umsetzung erweitert (auf Bereiche wie Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau) und eine Doppelförderung ermöglicht.

Der Bund stellt den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euroam Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung.Ziel von Bund und Ländern ist es, dass die Investitionen schnell, sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft spürbar auf den Weg gebracht werden.

Bund und Länder sind sich darin einig, dass es für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren benötigt. Es sollen keine Genehmigungenvon Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. Bund und Länder sind sicheinig, dass die Verteilung des Sondervermögens auf die Länder jeweils hälftig nach demfestgestellten Königsteiner Schlüssel 2019 und dem fortgeschriebenen Schlüssel 2024 erfolgt. Im Rahmen des LuKIFG ist ein Maßnahmenbeginn am 1. Januar 2025 vorgesehen.

Niedersächsisches Kommunalfördergesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) genommen. In ihrer Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und gefordert, dass

  • neben den Mitteln aus dem Investitionspakt des Landes auch die vom Bund avisiertenkommunalen Investitionsmittel aus dem Sondervermögen durch Verordnung nach demGesetz administriert werden; 
  • die Anwendung des Gesetzes auch auf die zehn seitens der Landesregierung angekündigten Fördermaßnahmen zur Erprobung überführt werden; 
  • künftig vor Erlass von Zuwendungsrichtlinien die Prüfung einer Abwicklung durch Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz vorzusehen ist;
  • weitere bestehender Zuwendungen aus bisherigen Richtlinien überführt und nach diesem Gesetz abgewickelt werden.

Bedarfszuweisungen für finanzschwache niedersächsische Kommunen 2025

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat die voraussichtlichen Empfänger von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage für besonders finanzschwache Kommunen in 2025 bekannt gegeben. Für diese sind im laufendenAntragsverfahren Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70,1 Millionen Euro vorgesehen.Die 32 begünstigten Kommunen weisen eine vergleichsweise geringe Steuereinnahmekraftauf und sind zeitgleich vergleichsweise hoch mit Fehlbeträgen belastet. 45 Kommunen wurden hingegen wegen einer überdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft in ihrer Vergleichsgruppe, geringer Fehlbeträge oder der Möglichkeit der Deckung von Fehlbeträgen aus Überschussrücklagen nicht berücksichtigt.

Die Höhe der einzelnen vorgesehenen Zuweisungen beläuft sich zwischen 180.000 Euround 7,5 Millionen Euro, insbesondere für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven. Aus denReihen der Landkreise sollen Helmstedt (6,24 Millionen Euro), Hameln-Pyrmont (6,22 Millionen Euro), Holzminden (7,5 Millionen Euro) und Schaumburg (7,28 Millionen Euro) sowieLüchow-Dannenberg (3,24 Millionen Euro) Mittel erhalten.

Höhere Mittelansätze im Bundeshaushalt für die Jobcenter

Der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Eckwerte 2026 bis2029 enthalten für die Jobcenter für das laufende Jahr 400 Millionen Euro sowie für diedarauffolgenden Jahren jeweils eine Milliarde Euro mehr Eingliederungsmittel. Dies ist absolut notwendig, sehr zu begrüßen und entspricht mit Blick auf die zusätzliche Milliarde derForderung des Deutschen Landkreistages (DLT).

Für das Gesamtbudget der Jobcenter zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und fürVerwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden für 2025 insgesamt9,35 Milliarden Euro veranschlagt. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 350 Millionen Euroan Ausgaberesten in Anspruch zu nehmen. Begründet wird dies mit einer steigenden Anzahlan SGB II-Leistungsbeziehenden, aber auch mit den Bedarfen einer intensiven und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration.

Das bedeutet konkret für 2025:

  • Eingliederungsmittel: 4,1 Milliarden Euro (erster Regierungsentwurf: 3,7 MilliardenEuro, 2024: 4,15 Milliarden Euro); 
  • Verwaltungsmittel: 5,25 Milliarden Euro (erster Regierungsentwurf: 5,25 MilliardenEuro, 2024: 5,05 Milliarden Euro);
  • Ausgabereste: 350 Millionen Euro (erster Regierungsentwurf: 350 Millionen €, 2024:1,35 Milliarden Euro);

Darüber hinaus enthalten die Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029 jeweils eine MilliardeEuro an zusätzlichen Eingliederungsmitteln.

Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2025 geht nun in das parlamentarische Verfahren. Anfang Juli ist die erste Beratung im Bundestag vorgesehen. Im September soll der Haushaltnach aktuellem Stand vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die vorläufigeHaushaltsführung endet schließlich mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes.

Landtag beschließt erneute Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz sowie den Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung unddes Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standards“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Mit der Änderung wurde unter anderem die Regelung zum Wegfall der Stellplatzpflicht, dieerst Mitte 2024 eingeführt wurde, nun repariert. Die kommunalen Spitzenverbände hattendarauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich zu Problemlagen und keinesfallszu einem Bauboom führen werde. Zudem wird der Kanon der Verfahrensfreiheit weiter ausgeweitet. Sowohl die Warnung der kommunalen Spitzenverbände vor der Zunahme baurechtswidriger Zustände als auch die Forderung nach der Anpassung des materiellenRechts als rechtstaatlichen besseren Weg zur Vereinfachung und mehr Baufreiheit sind insoweit ungehört geblieben.

Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf befasstsich schwerpunktmäßig mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren. Für den Zweck der Verfahrensbeschleunigung werden unter anderem Genehmigungsfiktionen erweitert und Verfahrensanforderungen vermindert.

Ein neuer § 107a NWG soll regeln, dass Maßnahmen zum Zwecke des Hochwasser- undKüstenschutzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Der Entwurf sieht zudemeine Anzeigepflicht für bestimmte Wasserentnahmen sowie eine Risikobewertung beiGrundwasserbewilligungen vor. Außerdem sollen Beregnungsverbände und der Schutz vonTrinkwasservorkommen gestärkt und ein Hochwasserschutzregister eingeführt werden.

Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2025

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Ergebnisse des Kommunalpanels 2025vorgestellt. Insgesamt weist das Kommunalpanel 2025 einen kommunalen Investitionsrückstand von 215,74 Milliarden Euro aus. Bei den Landkreisen ist ein Investitionsstau im Umfang von 35,49 Milliarden Euro zu konstatieren.

Die Befragung für das KfW-Kommunalpanel 2025 zeigt eine weitere Verschlechterung derEinschätzungen und Erwartungen der Kämmereien hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Finanzlage der Kommunen. Rund 36 Prozent der antwortenden Kommunen bewertetenAnfang 2025 die Finanzsituation des zurückliegenden Haushaltsjahres als mangelhaft.Auch der Blick in die Zukunft fällt pessimistisch aus. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2025gehen 84 Prozent von einer eher oder sehr nachteiligen finanziellen Entwicklung aus. Undfür die kommenden fünf Jahre bis 2029 rechnen sogar neun von zehn Kommunen mit einersich eher oder stark eintrübenden Situation.

Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist gegenüber dem Vorjahr um rund 29,6 Milliarden Euro (+15,9 Prozent) auf 215,7 Milliarden Euro gestiegen. Die wesentlichen Blöckeim Rückstand machten die Schulgebäude mit 67,8 Milliarden Euro (31 Prozent des Investitionsrückstands) und die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro (25Prozent) aus. Die Investitionsrückstände in beiden Bereichen sind im Vergleich zum Vorjahrdeutlich angestiegen – bei den Straßen um 5,1 Milliarden Euro und bei den Schulen sogarum 13,1 Milliarden Euro. Der starke Anstieg bei den Schulgebäuden dürfte mit dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 für Kinder im Grundschulalterzusammenhängen.

Die Brand- und Katastrophenschutzinfrastruktur macht den drittgrößten Anteil am Investitionsrückstand aus (19,9 Milliarden Euro). Eine denkbare Ursache für den starken Anstiegum 3,6 Milliarden Euro dürften die veränderten Bewertungen der Relevanz öffentlicher Sicherheit nach der Corona-Pandemie, dem Beginn des Krieges in der Ukraine und den verschiedenen Extremwetterereignissen der vergangenen Jahre sein. Die öffentlichen Verwaltungsgebäude machen den viertgrößten Anteil am Investitionsrückstand aus (19,5 Milliarden Euro).

Dr. Joachim Schwind neuer Hauptgeschäftsführer des NLT

Dr. Joachim Schwind hat zum 1. Juli 2025 das Amt des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds und damit die Position des Hauptgeschäftsführers beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) übernommen. Er folgt auf Prof. Dr. Hubert Meyer, der mit Ablauf des Junis inden Ruhestand getreten ist. Schwind war auf Empfehlung des Präsidiums bei der 84. Landkreisversammlung am 7. März 2024 als dessen Nachfolger gewählt worden. Das Amt desGeschäftsführers hat ebenfalls zum 1. Juli 2025 Dr. Lutz Mehlhorn übernommen. Mehlhornhatte zuvor als Beigeordneter des Referat B geleitet; diese Aufgabe obliegt nun Hauptreferentin Alina Rauch. Einzelheiten sind der Geschäftsverteilung zu entnehmen, siehe NLTWebseite www.nlt.de > Über uns > Geschäftsverteilung.

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Kommunen begrüßen Einigung zum „Investitionsbooster“

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen 26. Juni 2025 dem Gesetz für ein steuerlichesInvestitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, dem sogenannten Innovationsbooster“, zugestimmt. Zuvor hatte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt, dass die zu erwartenden kommunalen Steuerausfälle komplettkompensiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens reagierten auf dieEinigung mit einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Es ist klar, dass unsere Wirtschaft wieder in Gang kommen muss und dafür finanzielleErleichterungen als Investitionsanreiz nötig sind. Eine höhere Wertschöpfung in Deutschland kommt auch den Aufgaben des Staates zugute. Nur wenn die Wirtschaft läuft, ist dieFinanzierung von Straßen, Schulen und Sozialstaat möglich. Aufgrund der historischschlechten Finanzlage der Kommunen kann dies aber nicht zu weiteren Belastungen derLandkreise, Städte und Gemeinden führen. Insofern sind wir erleichtert, dass die vorhergesagten Ausfälle der Gewerbesteuer vollständig ausgeglichen werden“, führte der Präsidentdes Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Marco Trips am 24. Juni 2025 inHannover aus.

„Wir begrüßen, dass der Bund ein Investitionsprogramm zur Förderung der Bildungs- undBetreuungsinfrastruktur sowie für Kindertagesstätten auf den Weg bringen wird. Die Länderund Ministerpräsident Olaf Lies haben hier gut verhandelt. Ein Großteil dieser Mittel mussan die Kommunen gehen, da diese gewaltige Investitionen stemmen müssen“, ergänztOldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, Präsident des Niedersächsischen Städtetages.

„Wichtig ist auch, dass die Investitionshilfen für die Länder und Kommunen aus den 100Milliarden Euro schnell, bürokratiearm und pauschal erfolgen, um eine gute Umsetzung zugewährleisten. Der Entfall der Zusätzlichkeit garantiert, dass die Gelder überhaupt in Projekten eingesetzt werden können. Darüber hinaus müssen alle Felder des öffentlichen Handelns auf Vereinfachungen und Beschleunigungen untersucht werden. Hier muss mutig einiges an bürokratischen Auswüchsen weggestutzt werden“, schließt der Landrat von Rotenburg und Präsident des Niedersächsischen Landkreistages Marco Prietz.

Insgesamt bewerten die kommunalen Spitzenverbände die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und die Investitionshilfen als Hilfe für die Kommunen, betonen jedoch, dassdies nicht ausreichen wird, um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren. „Was darüber hinauserforderlich ist, sind strukturelle Entlastungen der finanziell überforderten Kommunen. Wirmüssen dringend schauen, ob alle Sozialleistungen so weiterfinanziert werden können. DieAufwüchse der letzten Jahre in Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Bürgergeld und Krankenhausfinanzierung sind nicht zu finanzieren. Insofern beinhaltet das Paket zum Beispiel imKrankenhaustransformationsfonds auch eine Erweiterung der Spielräume des Landes Niedersachsen hinsichtlich der dringend erforderlichen strukturellen Verbesserungen auf Landesebene“, sagen alle drei Präsidenten abschließend als Mahnung.

Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 23. Juni 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich zur Verbandsbeteiligungfreigegeben. Durch die Einbeziehung des Jahres 2023 in die Datengrundlagen haben sichdie Verschiebungen zu Gunsten der Gemeindeebene gegenüber dem vor einigen Monatenvorgelegten Fassung des vorbereitenden Gutachtens etwas abgemildert. Die Verschiebungen an den einzelnen Verteilungskriterien können der nachfolgenden Tabelle entnommenwerden:

Die Umverteilung bei den Kreisschlüsselzuweisungen insgesamt beträgt 136,4 MillionenEuro (Gutachten LSN 2024:174,9 Millionen Euro); allein die Landkreise und die Region Hannover sind mit 126,6 Millionen Euro (Gutachten LSN 2024: 159 Millionen Euro) betroffen.

Unter Einbeziehung der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ergeben sich fürdie Kreisbereiche insgesamt folgende Auswirkungen:

Die Landesregierung beabsichtigt mithin, das fortgeschriebene Gutachten des LSN in einerPhase ohne irgendwelche Kompensationsmaßnahmen für besonders betroffene Kommunen, insbesondere Landkreise, umzusetzen, in der sich die kommunale Finanzlage insgesamt dramatisch eingetrübt hat. Dies ist nachhaltig zu kritisieren und nicht hinnehmbar.

Gleiches gilt für die vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) stets angeführte Problematik, dass den gestiegenen Ausgaben der Städte und Gemeinden auch bestehende Einnahmen – die bei der Berechnungsmethodik des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN)nicht berücksichtigt werden – gegenüberstehen. Die Besonderheiten des Niedersächsischen Finanzausgleichs mit dem Zwei-Ebenen-Modell werden von der Methodik des LSNaus Sicht des NLT nicht hinreichend abgebildet. Die entsprechenden Hinweise der vom NLTentsandten Mitglieder wurden in der Expertenkommission nicht aufgenommen.

Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischenKlimagesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 19/7499). Hinzuweisen ist auf Paragraf 26 des Gesetzentwurfes. In Folge der Stellungnahme des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) gegenüber dem Umweltministerium sind die Absätze 6und 7 neu gefasst beziehungsweise ergänzt worden. Neben der Verpflichtung zur Erstellungkreislicher Klimaanpassungskonzepte (Paragraf 26 Absatz 1) sollen die Landkreise und dieRegion Hannover nunmehr auch verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2027 ein Klimaanpassungsmanagement einzuführen, mit dem die strukturiere Umsetzung ihrer Klimaanpassungskonzepte organisatorisch gewährleistet werden kann (Paragraf 26 Absatz 6 neu). ZumAusgleich für die Aufgaben nach den Absätzen 1, 3 bis 6 ist vorgesehen, dass das Landden Landkreisen und der Region Hannover ab dem 1. Januar 2027 jährlich Mittel für eineVollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 sowie im Jahr 2027 einmalig Mittel in Höhe von50.000 Euro zuweist.

Mit der Ergänzung des Gesetzentwurfs kommt das Land einer zentralen Forderung des NLTim Gesetzgebungsverfahren nach und orientiert sich auch weiterhin strikt an der verfassungsrechtlichen Konnexitätspflicht bei der Zuweisung von Pflichtaufgaben im Klimaschutzund der Klimafolgenanpassung. Im weiteren Verfahren würde der NLT noch einmal aufgreifen, dass der ursprüngliche Entwurf für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte eineEinmalzahlung in Höhe von 200.000 Euro für die Landkreise und die Region Hannover vorgesehen hatte. An diesem Finanzbedarf hat sich – da die Aufgabe auch im Umfang unverändert übertragen werden soll (Paragraf 26 Absatz 1) – nichts geändert.

Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdisziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften im Wege der Verbändebeteiligung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dem Entwurf soll das Vorhabender Landesregierung, Beamtinnen und Beamte mit verfassungsfeindlicher Ausrichtungschneller aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu können, umgesetzt werden. Dabei sollinsbesondere das Niedersächsische Disziplinargesetz (NDiszG) reformiert und der im Disziplinarrecht geltende Beschleunigungsgrundsatz stärker ausgestaltet werden.

So ist beabsichtigt, das bislang bestehende Institut der Disziplinarklage vor den Verwaltungsgerichten für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen, wie zum Beispiel der Entfernung aus dem Dienst, abzuschaffen. Dafür sollen künftig alle Disziplinarmaßnahmen durchbehördliche Verfügungen erlassen werden können. Diese Verfügungen seien jedoch weiterhin gerichtlich voll überprüfbar, um den Rechtsschutz für Beamtinnen und Beamte zuwahren. In Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern soll ein Zustimmungsvorbehaltder obersten Disziplinarbehörde für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen geregelt werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

In Ergänzung dazu werde eine anlassbezogene Kooperation der Disziplinarbehörden mitdem Verfassungsschutz bei Vorliegen von begründeten Verdachtsmomenten eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht zur Unterstützung der Sachverhaltsermittlung ermöglicht. Ferner sollen Ermittlungen der Disziplinarbehörde während der laufenden Anhörungsfrist nicht mehr ausgesetzt werden müssen, um eine Verzögerung bei den Disziplinarverfahren zu verhindern. Eine weitere Beschleunigung werde durch verstärkte Mitwirkungvon Beamtinnen und Beamten während eines laufenden Verfahrens erreicht. Um dies sicherzustellen, sollen weitergezahlte Bezüge bis zur Zustellung der Disziplinarverfügung zurückerstattet werden und die Unterhaltspflicht bei Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht wegfallen.

Relevant sind vor zudem die möglichen Änderungen der Paragrafen 32-37 NDiszG über dieAbschlussentscheidung in Disziplinarverfahren. Diese Regelungen führen insgesamt zu einer erheblichen Ausweitung der Befugnisse der Disziplinarbehörden und soll das in Paragraf 2a NDiszG nunmehr niedergeschriebene Beschleunigungsgebot stützen.

Ergebnis der Arbeitsgruppe „KI- und RPA-Projekte“ veröffentlicht

Eine auf Beschluss Digitalisierungs- und Organisationsausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) eingerichtete Arbeitsgruppe hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ziel war, geplante und realisierte Vorhaben aus den Bereichen Künstliche Intelligenz(KI) und Robotic Process Automation (RPA) systematisch zu erfassen, „Best Practices“ zuidentifizieren und die Ergebnisse in einer fortschreibungsfähigen Form zugänglich zu machen.

Der Abschlussbericht dokumentiert rund 100 Einzelprojekte und liefert eine strukturierte Bestandsaufnahme der aktuellen Entwicklungslinien auf Kreisebene. Die Analyse zeigt einederzeit dynamische Projektlandschaft. Im Fokus stehen Anwendungen von RPA, LargeLanguage-Modellen (LLM) und Chatbots. Als wesentliche Erfolgsfaktoren wurden klare interne Zuständigkeiten, vorhandene Personalkapazitäten und der gezielte Einsatz modularerTechnologien identifiziert. Strategische Steuerungsinstrumente wie KI-Strategien oderDienstanweisungen liegen bislang nur vereinzelt vor. Trotz des teils experimentellen Charakters weisen etliche Projektumsetzungen bereits positive Skalierungseffekte sowie Möglichkeiten zur interkommunalen Nachnutzung auf.

Nach Kenntnis der Geschäftsstelle des NLT wurde mit dem vorgelegten Bericht erstmalsbundesweit eine systematische, datenbasierte Übersicht dieser Art auf Landkreisebene erstellt. Der Abschlussbericht ist unter folgendem Link auf der NLT-Webseite unter „Arbeitshilfen“ abrufbar: https://link.nlt.de/j20s.

Bericht zum datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat dem Niedersächsischen Landtag einen Bericht zum datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz(KI) vorgelegt. Der Bericht resultiert aus einem mehrstufigen Expertendialog, an dem auchdie Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände durch den NiedersächsischenLandkreistag (NLT) vertreten war. Im Mittelpunkt der Ausarbeitung stehen zentrale Fragenzur datenschutzgerechten Nutzung von KI-Systemen, darunter die Verwendung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen, datenschutzrechtliche Risiken, das Verhältnis von KI-Verordnung und Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie derBedarf an zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene.

An den Landesgesetzgeber richtet der Bericht unter anderem die Empfehlung, gesetzlicheGrundlagen für den KI-Einsatz durch öffentliche Stellen zu schaffen und den Einsatz von KIin der Landesverwaltung klar zu regeln. Gegenüber der Landesregierung wird angeregt, Standards und Schulungsmaßnahmen zur Unterstützung eines datenschutzkonformen KIEinsatzes bereitzustellen, Forschung zu vertrauenswürdiger KI zu fördern sowie Unterstützungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen.

Zur weiteren Erörterung der behandelten Themen hat der LfD für das zweite Halbjahr 2025ein KI-Symposium unter der Schirmherrschaft der Präsidentin des Niedersächsischen Landtags vorgesehen. Eine Zusammenfassung der zentralen Punkte und die Möglichkeit desDownloads des vollständigen Berichts besteht über die Homepage des LfD Niedersachsenunter folgendem Link: https://link.nlt.de/3h2e.

​Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene sieht im Kontext derStaatsmodernisierung die konsequente Überprüfung von Auf- und Ausgaben sowie einenBürokratierückbau vor. Dadurch sollen die Erfüllungsaufwände für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen um zehn Milliarden Euro sinken. Mit der grundlegendenPositionsbestimmung „Die Landkreise. Eine Standortbestimmung zu Aufgabenkritik undStandardabbau“ hat sich der Deutsche Landkreistag (DLT) bereits seit längerem für ein solches ganzheitliches Vorgehen ausgesprochen und konkrete Vorschläge unterbreitet.

Das nunmehr veröffentlichte Positionspapier enthält ergänzende Vorschläge in einzelnenPolitikfeldern und zeigt Maßnahmen auf, durch die auf kommunaler Ebene spürbare Spielräume für mehr Handlungsfreiheit, bessere Prozesse und geringere Erfüllungsaufwände geschaffen werden können. Die Vorschläge betreffen die Felder Förderprogramme, Digitalisierung, Verwaltungs-(Verfahrens-)Recht, Kinder- und Jugendhilfe, Bauen, Umwelt undKlima, Verkehr, Gesundheit, Migration, Tierschutz sowie Abfallwirtschaft. Das Positionspapier steht auf der Homepage des DLT bereit (DLT/Positionspapier/Bürokratieabbau).

Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität der unterschiedlichen Sozialleistungssystemehat der DLT bereits konkrete Vorschläge zur Aufgabenkritik im steuerfinanzierten Sozialbereich vorgelegt. Sie betreffen unter anderem das Renteneintrittsalter, das Bürgergeld, dieSozialhilfe, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und das Wohngeld. Diese Vorschläge werden deshalb in dem Positionspapier nicht nochmals aufgegriffen. Gleiches giltfür weitere konkrete „Maßnahmen zur Deregulierung und Vereinfachung im Sozialbereich“,die der DLT in die Diskussion eingebracht hat. Ausgeblendet werden auch übergreifendeVorschläge wie verbesserte Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände in Gesetzgebungsverfahren, die stärkere Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung oder dieAbkehr vom sogenannten Goldplating, also der vermeidbaren Verschärfung bei der Umsetzung von EU-Regelungen.

Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desZuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz inZivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen übermittelt. Durch eineAnhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10.000 Euro für die Amtsgerichte soll der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden. Zugleich sollen den Landgerichtenbestimmte Streitigkeiten – unter anderem Vergabesachen – streitwertunabhängig zugewiesen werden.

Urteil zur Rückerstattung überzahlter Miete infolge Mietwuchers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Falle des Bürgergeldbezugs einesMieters dessen Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete gegen den Vermieter unterden Voraussetzungen des Paragraf 33 Absatz 1 Satz 1 SGB II auf das Jobcenter übergeht.Das hat insbesondere in Konstellationen Bedeutung, in denen es sich um Mietwucher nachParagraf 134 BGB handelt. Der Forderungsübergang nach Paragraf 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II war bereits in Konstellationen üblich, in denen es um die Geltendmachung vonSchadensersatzansprüchen ging. Das Urteil hat nun darüber hinaus erstmals ausdrücklichbestätigt, dass dies auch für Rückerstattungen überzahlter Miete (Mietwucher) gilt.

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85. Landkreisversammlung in Hannover

Herausforderungen und Chancen für die kommunale Selbstverwaltung standen im Zentrumder 85. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Hannover.Wie sich der kommunale Spitzenverband in politisch schwieriger Zeit positioniert, haben dieDelegierten am 19. und 20. Juni 2025 diskutiert; konkrete Forderungen formulierten sie unter anderem zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Zum öffentlichen Teil der Veranstaltung am heutigen Freitag waren 300 Gäste aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen gekommen, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber.

„Demokratie und rechtsstaatliche Strukturen werden von interessierter Seite massiv attackiert. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auf allen politischen Ebenen, diesen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten“, appellierte der Präsident des NLT, RotenburgsLandrat Marco Prietz, in seiner Rede. „Dazu bedarf es eines handlungsfähigen Staates,dazu bedarf es insbesondere handlungsfähiger Kommunen“, erklärte Prietz. Dies setze Verlässlichkeit der Politik in Bund und Land voraus. So müssten sich die Kommunen auf dieFinanzierungsversprechen des Staates verlassen können. Vom Land forderte er die angemessene Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesstätten.

Die Kommunen hätten im Jahr 2023 2,6 Milliarden Euro für die Sicherstellung der Kita-Betreuung aufgewandt. 300 Millionen Euro seien darauf zurückzuführen, dass das Land sichnicht im gesetzlich geregelten Umfang beteilige, rechnete der NLT-Präsident vor: „Wir fordern vom Land Niedersachsen, mit dem Haushalt 2026 wenigstens das 300-Millionen-Defizit zu schließen und für eine realitätsgerechte Fortschreibung der Personalkosten zu sorgen.“ Selbst danach würden die Kommunen weiterhin die Hauptlast der Finanzierung derKindertagesstätten tragen.

Prietz lobte den Pakt für kommunale Investitionen, mit dem das Land 640 Millionen Euro zurVerfügung stellt. Er begrüßte, dass aus dem Investitionspaket des Bundes ein Anteil auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll. Angesichts eines kommunalen Finanzierungsdefizits in Niedersachsen von vier Milliarden Euro in diesem Jahr machte er zugleich deutlich: „Das Grundproblem der kommunalen Finanzen ist aber nicht die Investitionstätigkeit.Das Grundproblem ist, dass die Finanzierung der Gemeinden, Städte und Landkreise inNiedersachsen nicht deren Aufgaben entspricht.“ Das Land habe den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf in Deutschland. Prietz forderte eine deutliche Anhebung derkommunalen Finanzausgleichsmasse.

„Nicht alles ist mit Geld zu lösen“, so Prietz weiter. Oft fehle den Verwaltungen das erforderliche Personal, um Aufgaben wahrzunehmen. Er forderte einen „Machbarkeits-TÜV“ beikünftigen Gesetzgebungsvorhaben. Der NLT-Präsident begrüßte das Ziel der Landesregierung, Entscheidungen einfacher, schneller und günstiger umzusetzen. Die kommunalenSpitzenverbände hätten ein Paket eigener Vorschläge dazu vorgelegt, sie erwarteten vonder Landesregierung nun als erstes ein „Bürokratie-Aufbau-Moratorium“.

Die Rahmenbedingungen für gelingende kommunale Selbstverwaltung könnten die Kommunen nicht selbst gewährleisten, wandte sich Prietz an die Vertreterinnen und Vertreterder Landespolitik. Er forderte sie auf, „als aktive Garanten für eine lebendige kommunaleSelbstverwaltung“ zu wirken: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Leistungsversprechen des Staates und seine Leistungsfähigkeit wieder miteinander in Einklang zubringen, um Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Verwaltung zurückzugewinnen unddamit das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie zu stärken.“

NLT verabschiedet langjährigen Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer

Nahezu 20 Jahre bestimmte Prof. Dr. Hubert Meyer als Hauptgeschäftsführer die Geschickedes Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Er wurde am heutigen Freitag im Rahmender 85. Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedet; Meyertritt zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand. Delegierte und rund 300 Gäste, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen nutzten die Gelegenheit, Meyer ihren Respekt und Dank zu zollen. Anhaltend stehender Applaus, bewegende Reden und persönliche Worte prägten die würdevolle Verabschiedung.

NLT-Präsident Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), würdigte Persönlichkeit und Wirken Meyers. Dieser habe unzählige Akzente in der Landespolitik gesetzt:„Um was für Themen und in welcher Tiefe Du Dich bisweilen in Gleichzeitigkeit gekümmerthast, hat uns Landrätinnen und Landräte beeindruckt.“ Dabei habe er stets auf Grundlageeiner Analyse mit rechtswissenschaftlichem Anspruch gehandelt. Prietz hob den Charakter Meyers hervor, beschrieb ihn als geradlinig, ausgleichend, wertebasiert, uneitel, vorurteilsfrei, offen und verbindlich. „Die Praxis im Blick, die Werte der Verfassung im Herzen und dieWissenschaft im Geist – das war für Dich das richtige Fundament, die grundlegenden Fragen der niedersächsischen Kommunen im Staatsgefüge auch angemessen lösen zu können“, wandte sich Prietz an Meyer. Dabei betonte er insbesondere die Rolle des Landkreistages beim Management der zahlreichen Krisen der letzten Jahre.

NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy, Landrat des Landkreises Friesland, bekräftigt: „Ichkenne Hubert Meyer 20 Jahre. So lange arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen. Ichschätze seinen Intellekt, seinen Humor, seine Stringenz und die Konsistenz seiner Argumente.“ Das Leitmotiv von Meyers Amtsführung laute, „damit es besser wird“, betontAmbrosy. Das habe er als Hauptgeschäfts-führer gelebt und umgesetzt, für die Kommunenund das Land als Ganzem, fasst Ambrosy Meyers Wirken zusammen.

Meyer selbst zeigte sich ergriffen und nutzte seine Rede für Danksagungen an Wegbegleiterund Partnerinnen und Partner aus der Zeit seines Wirkens. Er begann mit dem Dank an dieLandtagsabgeordneten und persönlich Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie die Landesregierung. „Je bedrohlicher die Lage, umso besser war die Zusammenarbeit. Krise warunser Kitt“, so Meyer in Richtung Kabinett. Mit persönlichen, vielfach bewegenden Wortensprach er anschließend beispielhaft weitere Personen aus einer langen Reihe von Institutionen an. Er beleuchtete schlaglichtartig die gemeinsame Arbeit für eine gute EntwicklungNiedersachsens in den vergangenen Jahren. Sein besonderer Dank galt den Landrätinnenund Landräten sowie Kreistagsabgeordneten und Gremienmitgliedern des NLT, den Beschäftigten der Geschäftsstelle und abschließend seiner Frau und der Familie. Die rund 300Gäste der Landkreisversammlung würdigten ihn, indem sie stehend und lange rhythmischklatschten.

Verlässliche Finanzierung für den ÖPNV in Niedersachsen erforderlich

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein Schlüssel für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Er entscheidet über das Gelingen der Mobilitätswende, gehört zum Kernbereich der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadtund Land und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Trotzdem hat sich die Finanzausstattung rasant verschlechtert. Es hakt beim Ausbau, bestehende Angebote bei Bus und Bahnsind gefährdet. Vor diesem Hintergrund richten die kommunalen Spitzenverbände, dieÖPNV-Aufgabenträger sowie die Verkehrsverbünde einen „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“ an das Land. Er bündelt die wesentlichen Forderungen für notwendige Rahmenbedingungen, um gemeinsam den ÖPNV weiterzuentwickeln.

In der Erklärung fordern die neun unterzeichnenden Organisationen eine verlässliche Finanzierung der bestehenden Verkehre und des Deutschland-Tickets. Angesichts der faktischen Verschlechterung der Finanzausstattung im ÖPNV drohe sonst in vielen Teilen Niedersachsens die Reduzierung des Angebots. Vor diesem Hintergrund fordern die Unterzeichner, dass das Land Niedersachsen mehr Geld aus dem eigenen Landeshaushalt fürden Nahverkehr bereitstellt. Bislang sind es in Niedersachsen nur 15 Euro pro Einwohnerinund Einwohner, weniger als in jedem anderen Bundesland (NDR-Erhebung von 2022). Bis2028 soll das Land diese Summe nach Vorstellung der Unterzeichner auf 50 Euro pro Kopferhöhen.

Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), kommentierte in einer Pressemitteilung: „Am Bewusstsein und Willen mangelt es nicht. Alle Akteure – Bund, Land, Kommunen und Verkehrsverbünde – kennen die Bedeutung und sehendie Notwendigkeit eines gut ausgebauten, attraktiven ÖPNV, gerade in einem Flächenlandwie Niedersachsen. Der 5-Punkte-Appell ist ein notwendiger Impuls, vom Wollen ins Machen zu kommen.“

Unterzeichnet haben den Appell neben Meyer zudem Jan Arning als Hauptgeschäftsführerdes Niedersächsischen Städtetags und Marco Trips als Präsident des NiedersächsischenStädte- und Gemeindebunds sowie Ulf-Birger Franz (Verkehrsdezernent Region Hannover),Verbandsdirektor Ralf Sygusch (Regionalverband Großraum Braunschweig) und Verbandsgeschäftsführer Stephan Börger (Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen),plus die Geschäftsführer Karsten Leist (Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen),Christof Herr (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) und Raimund Brodehl (Hamburger Verkehrsverbund).

Gesetzesinitiative zu Ferienangeboten in der Ganztagsbetreuung

Der Bundesrat hat auf Antrag des Landes Niedersachsen am 13. Juni 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen (BRDrs.208/25 und 208/1/25). Der Gesetzentwurf will den Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 so erweitern, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote derJugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Der Bundesrat verweist hierbeiauf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit,die den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprechen würden. Zudem sieht der Entwurf die Streichung der dezentralen Bundesstatistik vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführt worden ist. Es ist nach Auffassung des Bundesrats nicht zu erwarten,dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können.

Die von Kultusministerin Julia Willie Hamburg auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen initiierte Gesetzesinitiative des Bundesratsist auch aus Sicht des Deutschen Landkreistages zwingend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sommer 2026 tatsächlich und flächendeckend umsetzenzu können, und ist daher uneingeschränkt zu begrüßen.

30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, hatam 12. Juni 2025 den 30. Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 im NiedersächsischenLandtag vorgestellt. Zu den Schwerpunkten des Berichts zählen der datenschutzkonformeEinsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI), die digitale Souveränität öffentlicherStellen sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Ein thematischer Schwerpunkt ist der Umgang mit KI. Im Berichtsjahr wurdebeim LfD eine Stabsstelle KI eingerichtet. Daneben wurden in einem interdisziplinär zusammengesetzten KI-Expertenkreis Fragen des datenschutzkonformen Einsatzes von KI-Systemen behandelt. Stefan Domanske, Beigeordneter des Niedersächsischen Landkreistages(NLT), hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Für die Landkreise und die Region Hannover enthalten etliche Abschnitte praxisrelevanteHinweise, auf einige sei hingewiesen. Im Kapitel G.5.4 („Zu viele Fragen bei Schuleingangsuntersuchungen“, S. 104) wird die datenschutzrechtliche Bewertung der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen schulärztlicher Eingangsuntersuchungen thematisiert. Kritisch gewürdigt wird insbesondere der Umfang und die Zweckbindung der erhobenen Informationen, da es an einer hinreichenden Differenzierung der Daten im Verhältnis zum Untersuchungszweck mangelt. Kapitel G.6.2 („Digitalisierung des Staats: Fortschritte bei Onlinezugangsgesetz und Registermodernisierung“, S. 110) befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Implikationen im Kontext von OZG 2.0 und Registermodernisierung. Der LfDhebt die Bedeutung datenschutzfreundlicher Strukturen bei der Digitalisierung öffentlicherLeistungen hervor und fordert eine frühzeitige Einbindung der Datenschutzaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die geplanten technischen und organisatorischen Schnittstellen.Kapitel G.7.3 („Datenschutzaspekte beim Einsatz privat finanzierter Tablets an Schulen“,S. 128) beleuchtet die datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz elternfinanzierter digitaler Endgeräte im schulischen Kontext. Problematisiert werden der Zugriff schulischer Administratoren auf die privaten Geräte sowie Fragen hinsichtlich der technischenAbsicherung, der Verantwortlichkeit und des Datenzugriffs durch Dritte.

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2024 ist auf der Website des LfD unter https://www.lfd.niedersachsen.de/2024/ abrufbar.

Report Pflegebedürftigkeit 2025

Der Medizinische Dienst hat seinen ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt. DerDeutsche Landkreistag fasst die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2024 wie folgt zusammen:

  • Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Mio. Menschen verdoppelt.Die Pflegebedürftigkeit wird weiter steigen. Dies liegt zum einen an der demografischenEntwicklung, zum anderen an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs imJahr 2017, der auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zugleich sind die Konstellationen, die Pflegebedürftigkeit ausmachen, komplexer geworden. Auch bei jungen Menschen nimmt Pflegebedürftigkeit zu. 
  • Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben in eigener Häuslichkeit, mehr als jederzweite davon organisiert die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche werden nahezu ausschließlich ambulant versorgt. 
  • Im vergangenen Jahr beantragten die Antragsteller zu 57,4 Prozent Pflegegeld; 11,6Prozent ambulante Leistungen; 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeldund Sachleistungen; 10,2 Prozent vollstationäre Pflege. 
  • Die meisten Versicherten beantragen erst dann Pflegeleistungen, wenn bereits einedeutliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei den Erstbegutachtungen erhielten 18,5 Prozentkeinen Pflegegrad; 28,4 Prozent Pflegegrad 1; 36,1 Prozent Pflegegrad 2; 12,9 ProzentPflegegrad 3; 3,1 Prozent Pflegegrad 4; 1,0 Prozent Pflegegrad 5. 
  • Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt im eigenen Zuhause und wirdvon An- und Zugehörigen versorgt: Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und88 Prozent der pflegebedürftigen Männer leben allein oder mit weiteren Personen in dereigenen Häuslichkeit. Dies ändert sich auch bei höheren Pflegegraden nicht. Allerdingsleben deutlich mehr Frauen als Männer allein (44,7 Prozent versus 26 Prozent).

Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) hat seinen 8. Bericht „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ vorgestellt, der für das Jahr 2023 Daten des MD (90 Prozent aller jährlichenPrüfungen) sowie des Prüfdienstes der Privaten Pflegeversicherung (zehn Prozent allerjährlichen Prüfungen) aufbereitet. Der Deutsche Landkreistag fasst die maßgeblichen Erkenntnisse zusammen:

  • In Pflegeheimen ist die Versorgungsqualität insgesamt zufriedenstellend; es gibt Verbesserungsbedarfe. So werden Pflegebedürftige in der Eingewöhnungsphase gut unterstützt. Die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation ist ebenfalls positiv. Mängel gibt es dagegen bei der Behandlungspflege, wie ​beispielsweise bei der Wundversorgung und beim Umgang mit herausforderndem Verhalten.
  • In der Tagespflege, deren Schwerpunkt auf der Beschäftigung und Betreuung liegt,werden selten Qualitätsdefizite mit einem Risiko oder einer eingetretenen negativenFolge festgestellt. 
  • Bei ambulanten Pflegediensten hat sich die Versorgungsqualität zum Teil verbessert.Es bestehen weiterhin Defizite, die beseitigt werden müssen, um die Versorgungsqualität insbesondere für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege weiter zuverbessern.

Kommunal relevante Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat am 22. und 23. Mai2025 in Hamburg getagt. Dabei hat sie einige für die Landkreise besonders relevante Beschlüsse gefasst. So hat die JFMK den Bund gebeten, rechtskreisübergreifende Finanzierungsstrukturen für bedarfsgerechte und flexible Leistungen an den Schnittstellen von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu ermöglichen. Zudem soll eine rechtliche Verpflichtung zur Kooperation vonKinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und der hierfür erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen eingeführt werden.

Ferner hat sich die JFMK mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern befasst. Hierinfasst sie die aus Sicht der Länder zwingend erforderlichen bundesrechtlichen Änderungenim Hinblick auf Altersfeststellung, Zuständigkeitsregelungen, Fristen, Kostenerstattung,Bagatellgrenze und Strukturkosten zusammen.

In ihrem Beschluss zur Umsetzung der inklusiven Lösung im SGB VIII haben die Länderihre grundsätzliche Unterstützung eines inklusiven SGB VIII bekräftigt. Sie haben denBund aufgefordert, hier zügig klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudemverweist die JFMK auf die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung vom20. Dezember 2024, die bei der Formulierung des Gesetzes zu berücksichtigen sei. Sieverweist zudem auf die Forderung einer unbefristeten Länderöffnungsklausel, um insbesondere in den Flächenländern spezifische Lösungen zur bestmöglichen Sicherstellungder Leistungen zum Wohle aller jungen Menschen zu ermöglichen. Ein wichtiger Hinweisgilt auch den Kosten der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Hier sieht dieJFMK den Bund in der Finanzierungspflicht

Fortsetzung der Radverkehrssicherheitskampagne

Im März 2021 wurde ein Fahrradmobilitätskonzept vom Niedersächsische Ministerium fürWirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) veröffentlicht. In dem Fahrradmobilitätskonzept hat das MW das Ziel festgelegt, die Anzahl der getöteten und verletzten Radfahrenden bis 2025 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Das MW hat den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) in diesem Zusammenhang über die Fortführung der Radverkehrssicherheitskampagne mit zusätzlichen Aktionen im Jahr 2025 informiert. Das MW hatdarüber hinaus mitgeteilt, dass für die ersten 25 Städte mit mindestens 35.000 Einwohner,die sich bei der Landesverkehrswacht melden, ein spezielles Angebot mit kostenlosen sogenannten Promowalls zur Verfügung stehen soll.

Messe.Kommunal 2025 in Göttingen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist Unterstützer der Messe.Kommunal 2025.Die Neuauflage der im vergangenen Jahr erstmals ausgerichteten Kommunalmesse findet am 27. und 28. August 2025 in Göttingen in der Lokhalle statt. Veranstalter ist derNiedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit dem Medienpartner ZimperMedia. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist ebenso wie der NLT ideeller Partner.

Auf der Messe präsentieren sich rund 140 Aussteller aus kommunalrelevanten Produktund Dienstleistungsbereichen. Zielgruppe von Messe.Kommunal 2025 sind die Führungsebenen sowie Produktverantwortlichen der Kommunalverwaltungen. Die Öffnungszeitenan beiden Tagen sind 9 bis 17 Uhr. Tickets sind kostenfrei erhältlich unter https://messekommunal.de/anmeldung.

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Verteilung erweiterter Verschuldungsmöglichkeiten auf die Länder

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung vonArtikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 Grundgesetz (Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG)) in die Länderabstimmung gegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll diedurch die Grundgesetzänderung vom 22. März 2025 ermöglichte Erweiterung der strukturellen Verschuldungsmöglichkeiten der Länder einfachgesetzlich umgesetzt werden. Mit derdarin enthaltenen Modifizierung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG wurdeder Gesamtheit der Länder ein struktureller Verschuldungsspielraum (Strukturkomponente)in Höhe von 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) eingeräumt.

Der festgelegte Umfang, in dem die Länder strukturelle Kredite höchstens aufnehmen können, entspricht der Obergrenze, die auch für den Bund gilt. Mit dieser Möglichkeit einerstrukturellen Neuverschuldung soll besonderen Finanzbedarfen der Länder Rechnung getragen werden, die unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen bestehen können und sich über verschiedene Aufgabenfelder erstrecken.

Gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 7 GG ist die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länderzulässigen strukturellen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder durch ein Bundesgesetzmit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf. DieAufteilung der Strukturkomponente auf die einzelnen Länder erfolgt in Anlehnung an denKönigsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nachdem Verhältnis der Steuern der Länder nach dem Aufkommen zuzüglich dem Länderanteilan der Umsatzsteuer einschließlich der im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Der Anteil Niedersachsens beträgt knapp unter 9,5 Prozent. Weiterhin werden die Überwachungsaufgaben desStabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats angepasst.

Beschleunigung des Wohnungsbaus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat denReferentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnbausicherung als Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die regierungstragenden Fraktionen vorgelegt. Ziel ist eine Kabinettsbefassung am 18. Juni 2025, um einemöglichst frühzeitige Verabschiedung sicherzustellen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSUund SPD hatte einen sogenannten Wohnungsbau-Turbo unter Berücksichtigung der Planungshoheit in den ersten 100 Tagen vorgesehen.

Kerninhalt ist die Einfügung eines § 246e Baugesetzbuch (BauGB), der eine befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau dergestalt vorsieht, dass mit Zustimmung der Gemeindebis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des BauGB oder den aufgrunddieses Gesetzbuches erlassenen Vorschriften im erforderlichen Umfang abgewichen werden kann, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

  • Errichtung eines wohnzweckdienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen;
  • Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes,wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder genutzt werden;
  • Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken.

Anders als in der vergangenen Legislaturperiode bei der Vorlage eines vergleichbaren Gesetzes wird auf die damals vorgesehene Beschränkung auf Gebiete mit angespanntemWohnungsmarkt verzichtet und damit eine allgemeine Anwendung angestrebt. Ergänzendsollen die Möglichkeiten nach § 31 Abs. 3 zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien erweitert werden.

Ebenso soll die Möglichkeit des § 34 Abs. 3a BauGB im unbeplanten Innenbereich vomEinfügungsgebot abzuweichen, ausgedehnt werden. Dieses wird zugelassen unter Würdigung nachbarlicher Interessen. Allein durch die Änderungen dieser drei Bestimmungen errechnet sich laut Ministerium eine jährliche Reduktion des Erfüllungsaufwandes von 1,7 Milliarden Euro maßgeblich bei den kommunalen Verwaltungen und über 830 Millionen Eurobei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft. Weitere Regelungen betreffen Erleichterungen bei Lärmschutzfestsetzungen nach § 9 BauGB sowie Regelungen zum Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB.

Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzenzum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländernund Kommunen (LuKIFG; siehe dazu NLT-Aktuell 19/2025 vom 6. Juni 2025) Stellung genommen. Insgesamt wird vom DLT begrüßt, dass die Gesetzentwürfe mit den für die Praxisumsetzung erforderlichen einfachgesetzlichen Konkretisierungen zu den mit dem Gesetzzur Änderung des Grundgesetzes in den Artikeln 109, 115 und 143h GG erfolgten Änderungen zeitnah auf den Weg gebracht worden sind und das Gesetzgebungsverfahren zügigabgeschlossen werden soll. Damit kann den Kommunen frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden.

Der DLT erwartet, dass der Bund im Übrigen seine bisherigen kommunalbezogenen Investitionsförderungen fortführt und angemessen fortschreibt. Er hat gleichzeitig die feste Erwartung, dass auch aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem verbleibendenAnteil des Bundes am Investitionspaket umfangreich Maßnahmen mit kommunalem Bezugfinanziert werden. Der DLT begrüßt, dass der aktuelle Gesetzentwurf einen Mindestanteilvon 60 Prozent für die Kommunen in den Ländern vorsieht und dass Ländern und Kommunen jenseits der Vorgabe der förderfähigen Bereiche ein breiter Ermessensspielraum beider Auswahl und Umsetzung der Projekte eingeräumt wird.

Der DLT sieht, dass das Zusätzlichkeitskriterium in seiner derzeitigen Formulierung insbesondere die Länder in die Pflicht nimmt, auch in der aktuellen Situation die Investitionsfähigkeit der kommunalen Haushalte sicherzustellen. Notwendig dazu ist, dass die Kommunen finanziell aufgabenangemessen ausgestattet werden. Der DLT spricht sich nachdrücklich dafür aus, auf eine den Umsetzungsprozess weiter herauszögernde Verwaltungsvereinbarung zu verzichten. Alle notwendigen Regelungen sollten im Gesetz und vom Gesetzgeber selbst und nicht im Nachgang zum Gesetzgebungsverfahren von der Verwaltungsebene getroffen werden. Die Anforderungen an die Mittelverwendung (Berichtspflichten,Prüfvorbehalte etc.) sollten sich dabei auf das Notwendigste konzentrieren und so schlankwie möglich gehalten werden.

Stellungnahme zum steuerlichen Investitionssofortprogramm

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Gesetzesfür ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des WirtschaftsstandortsDeutschland (siehe NLT-Aktuell 19/2025 vom 6. Juni 2025) Stellung genommen. Das Programm ist in den Kassenjahren 2025 bis 2029 mit kommunalen Mindereinnahmen von -13,5 Milliarden Euro verbunden, deshalb sprechen sich die kommunalen Spitzenverbände füreine kompensatorische temporäre Senkung der Gewerbesteuerumlage aus. Zudem machen sie deutlich, dass sie darüber hinaus eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasisund deren Krisenresilienz durch eine signifikante Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils für dringend geboten und unabdingbar erachten.

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzungdes Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in den Bundestag eingebracht. Mitdem vorgeschlagenen Gesetz soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden,in Härtefällen aber nach wie vor möglich sein. Darüber hinaus soll in die Zielbestimmungdes Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wieder das Ziel der Begrenzung aufgenommen werden. Der Deutsche Landkreistag beabsichtigt, die Neuregelungen zu begrüßen.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes 2025 zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.21/319). Mit dem Entwurf soll – befristet bis Ende 2030 – ein überragendes öffentlichesInteresse für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen im TKG festgelegt werden(§ 1 Abs. 1 Satz 2 TKG-E), wie das zuletzt auch in zahlreichen anderen Gesetzen mit einemInfrastrukturbezug der Fall war.

Änderung des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Gesetzes zur Änderung des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes übermittelt. NachKenntnis des Ministeriums bereiten einzelne Waffenhersteller derzeit die kurzfristigeMarkteinführung von Druckluftwaffen vor, die einerseits die 7,5-Joule-Grenze einhalten, ausdenen andererseits aber Hartnadelgeschosse verschossen werden können, die Menschenerheblich, gegebenenfalls tödlich verletzen können. Mit dem Entwurf soll eine Erlaubnispflicht für derartige Waffen eingeführt werden. Daneben werden mit den Entwurf Fehler undUngenauigkeiten im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz korrigiert, die dem Gesetzgeber bei den Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit unddes Asylgesetzes unterlaufen sind.

Einbürgerungen: Höchste Anzahl seit Jahrtausendwende

Im Jahr 2024 wurden in Niedersachsen 23.381 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, so viele wie noch nie seit dem Jahr 2000. Laut Mitteilung des Landesamtes für StatistikNiedersachsen (LSN), stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um38,6 Prozent (+6.513). Dabei stammten mehr als ein Drittel der Eingebürgerten in Niedersachsen aus Syrien (8.403). Das bedeutet einen erneuten Anstieg bei den Einbürgerungenvon Personen aus Syrien um 10,3 Prozent. Im Vergleich der Vorjahre (Jahr 2021: 2.592;Jahr 2022: 5.038; Jahr 2023: 7.615) fällt dieser Anstieg aber deutlich geringer aus.

Nach Personen aus Syrien ließen sich am häufigsten Ausländerinnen und Ausländer ausdem Irak (1.871), der Türkei (1.423), Russland (988) und Afghanistan (785) in Niedersachsen einbürgern. Hervorzuheben ist, dass sich im Vergleich zum Jahr 2023 fast doppelt soviele Personen aus der Türkei und sogar achtmal mehr russische Bürgerinnen und Bürgerfür die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Auch so eine hohe Anzahl von Einbürgerungen von Russinnen und Russen gab es seit Beginn der Erhebung vergleichbarer Datenim Jahr 2000 noch nie.

Die Zahl der Einbürgerungen von Ukrainerinnen und Ukrainern stieg im Jahr 2024 um5,5 Prozent (+29) auf 560, nachdem sie sich von 2021 auf 2022 im Zuge des russischenAngriffs auf die Ukraine von 97 auf 473 fast verfünffacht hatte. Die Einbürgerungen ukrainischer Staatsangehöriger machten 2,4 Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2024 aus.

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NLT trauert um Landrat Tobias Heilmann

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) trauert um Landrat Tobias Heilmann, der völligüberraschend am 28. Mai 2025 im Alter von nur 49 Jahren verstorben ist. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und den drei Kindern.

Tobias Heilmann war seit 2021 direkt gewählter Landrat des Landkreises Gifhorn. Er hatseine vielfältigen politischen Erfahrungen und Verbindungen, unter anderem als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages von 2017 bis 2021, für sein verantwortungsvolleskommunales Amt genutzt. Tobias Heilmann hat sich über die Grenzen des Landkreises Gifhorn hinaus für die Interessen der kommunalen Ebene engagiert. Er war Mitglied des Finanzausschusses sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheits- und Umweltausschussdes NLT. Sein besonderes Interesse galt der Sicherung und zukünftigen Entwicklung derkommunalen Selbstverwaltung. Aus diesem Grunde hatte er den Vorsitz im Digitalisierungsund Organisationsausschuss des kommunalen Spitzenverbandes der niedersächsischenLandkreise inne.

Menschlich verlieren wir eine hochgeachtete und beliebte Persönlichkeit, die alle Sitzungenund Zusammenkünfte mit ihrem eigenen Humor begleitete und bereicherte.

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einesSondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in die Länderabstimmung gegeben. Mit ihm werden das Sondervermögen (gemäß Artikel 143h Grundgesetz) errichtetsowie verschiedene, insbesondere den Bund betreffende Vorgaben geregelt. Die kommunalen Spitzenverbände sind noch nicht offiziell einbezogen.

Neben der technischen Errichtung des Sondervermögens enthält der Entwurf auch eine Regelung zu den bis zu 100 Milliarden Euro für die Länder, Vorgaben zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen des Bundes, eine Regelung zur Zuführung von insgesamt 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds, eine Regelung zurZusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des Klima- und Transformationsfonds, sowie die Kreditermächtigung.

Die notwendigen weiteren Festlegungen insbesondere zur Höhe der Länderanteile und gegebenenfalls Vorgaben für die Verwendung in Ländern und Kommunen werden in einemanderen Gesetz geregelt (siehe nachstehenden Bericht).

Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung vonInfrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) in die Länderabstimmunggegeben. Er regelt die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils an den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität.

Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in Anlehnung an den KönigsteinerSchlüssel. Berücksichtigt werden zu zwei Dritteln das Verhältnis der Steuern der Ländernach dem Aufkommen zuzüglich des Länderanteils an der Umsatzsteuer einschließlich derim Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei derUmsatzsteuerverteilung und zu einem Drittel das Verhältnis der Einwohnerzahlen vom30. Juni 2022. Auf Niedersachsen entfallen gut 9,45 Prozent der Mittel.

Die Länder legen den Anteil, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist, fest. Ermuss dem Referentenentwurf zufolge mindestens 60 Prozent der dem Land zustehendenMittel umfassen. Mit dieser Mindestquote soll dem Umstand Rechnung getragen werden,dass der Hauptteil der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur von der kommunalenEbene erbracht wird. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) betrug der Anteilder Kommunen an den Sachinvestitionen in den Kern- und Extrahaushalten von Ländernund Kommunen in den Flächenländern insgesamt 76 Prozent, bei Betrachtung der einzelnen Länder mindestens 63 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Länder zudemdie Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. Die Festlegungder Verteilung der Mittel in dem jeweiligen Land und unter seinen Kommunen soll unterEinbeziehung der kommunalen Landesverbände erfolgen.

Hinsichtlich der Förderbereiche werden die Mittel für Sachinvestitionen der Träger von Einrichtungen folgender Infrastrukturbereiche bereitgestellt, sofern sie der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen:

  1. Bevölkerungsschutz
  2. Verkehrsinfrastruktur
  3. Krankenhausinfrastruktur
  4. Energieinfrastruktur, insbesondere Wärme- und Energienetze
  5. Bildungsinfrastruktur
  6. Betreuungsinfrastruktur
  7. Wissenschaftsinfrastruktur
  8. Forschung und Entwicklung
  9. Digitalisierung

Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro. Es muss zudem eine längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigungder absehbaren demografischen Veränderungen sichergestellt werden. Laufende Kostender Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sind nicht förderfähig. Einrichtungen, diedurch Gebühren oder Beiträge oder privatrechtliche Entgelte vollständig finanziert werden,können ebenfalls nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden. Es besteht ein Doppelförderungsverbot.

Die Mittel sind für zusätzliche Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Eine auf einzelne Vorhaben bezogene Zusätzlichkeit ist dabei nicht erforderlich. Die Zusätzlichkeit der Investitionen muss aber in Bezug auf die dynamisierte Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jeweiligen Landes einschließlich seiner Kommunen gegeben sein.

Für den Förderzeitraum gilt, dass Investitionsmaßnahmen finanziert werden können, wennsie am 1. November 2025 oder später begonnen wurden. Dies gilt auch, soweit es sichhierbei um selbständige Abschnitte eines vor dem 1. November 2025 begonnenen Vorhabens handelt. Die Länder stellen die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher und legen hierfür die Verfahren fest. Sie legen dem Bund zweimal jährlich eine Übersicht über dieabgeschlossenen Investitionsmaßnahmen vor.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf nach erster Einschätzung der Hauptgeschäftsstelle desDeutschen Landkreistages als durchaus kommunalfreundlich zu beurteilen. Dies gilt auchfür die Form der Zusätzlichkeitsklausel, die die Länder in die Pflicht stellt, die kommunaleInvestitionsfähigkeit sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Länder versuchenwerden, die sie in die Pflicht nehmenden Passagen (Zusätzlichkeit, 60 Prozent, Einbeziehung der Landesverbände) aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

​Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerlichesInvestitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, der einen Tag zuvor bereits parallel von den Regierungsfraktionen aus der Mitte desBundestages eingebracht wurde. Der Entwurf ist mit kommunalen Mindereinnahmen verbunden, die ab 2026 die Milliardengrenze überschreiten und sich in den Kassenjahren 2025bis 2029 auf -13,5 Milliarden Euro aufsummieren.

Mit dem Gesetzentwurf sollen prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt werden, von denen unmittelbar ein starkes Signal für die kurzfristigeund langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgehen soll.Die Maßnahmen sollen dem schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen dienen, die gemeinsamfür ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen sollen.​

Als wichtiger Baustein wird dabei der „Investitions-Booster“ durch verbesserte Abschreibungsbedingungen sein, der noch in diesem Jahr wirken soll. Er sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhevon höchstens 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Ab 2028 soll dann imAnschluss an den zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ eine schrittweise Senkung desKörperschaftsteuer-Satzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 auf zehn Prozent in 2032 für inder Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit bezüglichder unternehmensteuerlichen Entlastung und der unternehmensteuerlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Darüber hinaus sollen die Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung und die Förderung der Elektromobilität dazu beitragen, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffenund auf diese Weise wirtschaftliche Impulse zu generieren. Mit dem Gesetzentwurf werdendie nachstehenden Steuermindereinnahmen verbunden:

Festzuhalten bleibt, dass der Bund seinen Investitionsbooster vor allem auf Kosten derKommunen finanzieren will. Diese müssen nach der Gesetzesbegründung in den Kassenjahren 2025 bis 2027 zwischen 38,6 und 39,7 Prozent der gesamten Steuermindereinnahmen tragen, während sich der Bund nicht einmal zu einem Drittel beteiligen will. Erst ab2028, wenn auch die Reform der Körperschaftsteuer deutlicher einsetzt, erhöht sich seinAnteil. Dies wiegt umso schwerer, wenn bedacht wird, dass die Kommunen nur über einenAnteil von rund 14 Prozent am gesamten Steueraufkommen in Deutschland erhalten.

IAB-Evaluation des Bürgergeld-Gesetzes: Zwischenergebnisse

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags das Bürgergeld-Gesetz. Dabei kommt insbesondere die Perspektive derJobcenter-Beschäftigten zum Tragen. Nach der ersten Befragungsrunde im Frühjahr 2024und einer zweiten Welle Anfang 2025 soll eine abschließende dritte Befragung im Jahr 2026folgen. Nunmehr hat das IAB die diesbezüglichen Zwischenergebnisse in einem Forumsbeitrag veröffentlicht. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

  • Aus Sicht von Jobcenter-Beschäftigten wie von Leistungsberechtigten fällt die Bewertung der Reform gemischt aus, insbesondere vertreten 70 Prozent der Erwerbsbevölkerung (eher) die Auffassung, dass es sich im Bürgergeld finanziell nicht lohne, eine Beschäftigung aufzunehmen. Unter den Beschäftigten der Jobcenter sind es sogar nochetwas mehr.
  • Als besonders sinnvoll bewerten die Jobcenter hochspezialisierte Angebote wie dasganzheitliche Coaching sowie die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Gleiches gilt für Reformelemente, die auf eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge zielen. Auch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, der die Jobcenter stärker auf Nachhaltigkeitskriterien bei der Arbeitsvermittlung verpflichten soll, bewertet die Mehrheit als sinnvoll.
  • Deutlich kritischer fällt die Bewertung des Kooperationsplans, des Schlichtungsverfahrens sowie der Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen aus. Die Mehrheit der Erwerbspersonen befürwortet die Karenzzeit Vermögen, die Jobcenter-Beschäftigten sehendiese mehrheitlich eher kritisch.
  • Hinsichtlich ihrer politischen Ziele beurteilen die Jobcenter-Beschäftigten beide Karenzzeiten ähnlich. Die Mehrheit der Befragten ist sich einig, dass die Regelung den sozialenAbstieg verzögert und soziale Härten vermeidet. Eine Stärkung der Arbeitsanreize odereine Fokussierung auf die Arbeitsuche erwarten sie sich von diesen Änderungen hingegen nicht. Eine der maßgeblichen politischen Begründungen für die Einführung der Karenzzeitregelungen halten sie folglich für nicht stichhaltig.
  • Die Möglichkeit von Kürzungen der Regelleistung wird als „eher sinnvoll“ eingestuft. Diesgilt sowohl für Leistungsminderungen von zehn Prozent bis 30 Prozent, trifft aber auchauf die Möglichkeit einer vollständigen Leistungsminderung zu.

Der Deutsche Landkreistag sieht sich durch diese Zwischenergebnisse in seiner überwiegend kritischen Bewertung der Reform bestätigt, namentlich in Bezug auf den Kooperationsplan, das Schlichtungsverfahren und die Karenzzeiten.

Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO)vom 27. Mai 2025 wurde am 28. Mai 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Das Wirtschaftsministerium (MW) hat in Aussicht gestellt, dass die konsolidierte Fassung der neuen NWertVO in den nächsten Tagen im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) abrufbar sein wird. Im Vergleich zum ursprünglichen Verordnungsentwurf wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. An dentatsächlichen Wertgrenzen hat sich, entgegen unserer Forderung diese noch weiter anzupassen, nichts geändert.

Unzureichende Finanzierung von Berufsbetreuung und Betreuungsvereinen

Die Reform der Betreuervergütung wurde vor kurzem im Bundesgesetzblatt verkündet undtritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Zwar wird mit dieser Reform die Betreuervergütung erhöht,trägt damit aber nur bedingt zu einer geringfügigen Verbesserung der Finanzierungsgrundlage bei. Vor diesem Hintergrund haben sich der Ständige Arbeitskreis Gesundheitswesendes Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in seiner 132. Sitzung und nachfolgend dasPräsidium des NLT am 11. März 2025 mit dieser Thematik befasst und eine deutliche Verbesserung der Finanzierung der Berufsbetreuungen auf Bundesebene sowie eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Betreuungsvereine aus Landesmitteln gefordert.

Die nach wie vor unzureichende Finanzierung der Betreuungsvereine ist kürzlich auch ineinem Gespräch mit dem Expertenkreis der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nachdrücklich bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund hat sich der NLT imRahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mitSchreiben vom 4. Juni 2025 an das Niedersächsische Justizministerium gewandt.

Mitwirkung von Landesbehörden bei kommunalen Portalen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) kritisch zur digitalen Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren Stellung genommen. Anlass war die vielfach bestehende Problemlage, dass Landesbehörden bislang nicht in angemessener und in vollständiger Weise digital in das Baugenehmigungsverfahren eingebunden werden können. Für eine durchgängigedigitale Abwicklung der Verfahren und die damit angestrebten Effizienzsteigerungen ist jedoch eine reibungslose, medienbruchfreie Beteiligung aller relevanten Akteure – einschließlich der Landesdienststellen – unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund hat der NLT die Forderung geäußert, eine landesweit einheitlicheund effektive digitale Einbindung der Landesbehörden in das Baugenehmigungsverfahrensicherzustellen. Das Ministerium hat das zum Anlass genommen, die internen Ablaufprozesse der Landesverwaltung zu prüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. AlsErgebnis teilte das Ministerium mit, dass den Beschäftigten der Landesbehörden die zurBearbeitung vorgesehenen digitalen Plattformen zur Verfügung stehen und etwaige bisherbestehende Unstimmigkeiten ausgeräumt werden konnten.

Kommunale Abfallwirtschaft – Evaluationsbericht zur ZSVR

Die Bundesregierung hat einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen der Regelungennach § 22 Abs. 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorgelegt. Mit Blick auf dieArbeitsweise und die Wirksamkeit der ZSVR wird eine positive Bilanz gezogen. So könnedas Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der Dualen Systeme durch die neuerrichtete ZSVR besser kontrolliert und eventuelles Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden. Außerdem würden die Landesvollzugsbehörden entlastet und der Vollzugder Regelungen des VerpackG verbessert. Der Wissensstand sowie die Datengrundlagender verschiedenen Mengen- und Materialströme von Verpackungsabfällen sei deutlich angestiegen. Hinsichtlich der mit dem VerpackG intendierten Stärkung der kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Dualen Systeme lägen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, weshalb das Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben durchführe, umdie Praxis und die Auswirkungen von bestimmten Teilbereichen des § 22 VerpackG untersuchen zu lassen. Ergebnisse würden Ende des Jahres 2026 erwartet.

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Kommunale Spitzenverbände stellen Forderungspapier zum Bürokratieabbauvor

Am Mittwoch, den 28. Mai 2025, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) in der Landespressekonferenz ihr Positions- und Forderungspapier „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus“ vorgestellt.

In der Präambel erinnert die AG KSV daran, dass die Kommunen in den Flüchtlingsjahren2015/2016, während der Corona-Pandemie ab 2020 und seit Beginn des Angriffskriegs aufdie Ukraine ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis gestellt haben und nun, angesichts schrumpfender Haushaltsmittel, des Fachkräftemangels,des demografischen Wandels und stockender wirtschaftlicher Dynamik, von überhöhtenStandards und vermeidbarer Bürokratie nachhaltig entlastet werden müssen. Zugleichmacht das Papier deutlich, dass Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene eine Hauptquelle unnötiger Regulierung ist und ein Bürokratieabbau nur mit einem neuen „Mindset“und einer Kultur des Vertrauens gelingen kann, weil die Kommunen bereits rechtsstaatlichgebunden, demokratisch kontrolliert und umfassend geprüft sind.

Vor diesem Hintergrund legt die AG KSV eine Reihe konkreter Vorschläge vor. Der Sammlung vorangestellt sind zehn prioritäre Forderungen, bei denen das Land sofort handelnkann:

  1. Sofortiges Bürokratie-AUFBAU-Moratorium!
  2. Keine neue Bürokratie bei Verhandlungen mit dem Bund!
  3. Landesjugendamt abschaffen!
  4. Kita-Standards senken und kommunale Verantwortung stärken!
  5. Vergaberecht spürbar vereinfachen!
  6. Schnell ein Kommunalfördergesetz verabschieden!
  7. Kommunale Verantwortung beim Denkmalschutz stärken!
  8. Bürokratie um die U-Untersuchungen abschaffen, Kinderschutz effizienter machen!
  9. Überörtliche Kommunalprüfung auf die strategischen Fragestellungen reduzierenund kommunales Haushaltsrecht vereinfachen!
  10. Zensus nur noch registerbasiert!

NLT-Präsident Landrat Marco Prietz hob in der Pressekonferenz die Forderung nach einemsofortigen Bürokratie-Aufbau-Moratorium hervor. An vielen Stellen seien entgegen denwortreichen Bekenntnissen der Landespolitik zusätzliche Hürden in Planung, so exemplarisch beim Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz, dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz oder der vorgesehenen Katzenverordnung des Landes. Nähereskann folgendem Link https://link.nlt.de/babbau entnommen werden.

Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachtenBereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger(Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Anlass für den Gesetzentwurf ist die kommunale Forderung im Zuge des Interministeriellen Arbeitskreises zur Vereinfachung von Förderprogrammen, Mittel an Kommunen künftig einfacher und ohne Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung vergeben und administrieren zu können. Zweck des Gesetzes ist somit nach§ 1 des Entwurfes die vereinfachte Bereitstellung und Auskehrung der vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger. ImRegelfall sollen die Förderungen pauschal oder budgetiert vergeben werden. § 4 des Entwurfes sieht vor, dass das Verfahren elektronisch durchzuführen ist. § 5 des Entwurfes regelt das Verfahren bei budgetierten und projektbezogenen Förderungen. In § 6 des Entwurfes sind die Verfahren bei pauschalen Förderungen angelegt. § 7 des Entwurfes legt dieAuszahlung als Verwaltungsakt sowie die Erstattung und Verzinsung von Fördermitteln fest.Ein Verwendungsnachweis im eigentlichen Sinne ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr reichteine Erklärung der Kommune über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (vgl. §5 Abs. 4 des Entwurfes) bzw. zur Erfüllung des jeweiligen Förderzwecks (§ 6 Abs. 2 desEntwurfes) aus. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein kommunaler Fördermittelempfänger die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, kann die zuständige Stelle (für dieFörderung) weitergehende Nachweise verlangen. Im Übrigen besteht ein Prüfungsrecht desNiedersächsischen Landesrechnungshofs (§ 9 des Entwurfes).

Nach einer Verabschiedung des NKomFöG im Landtag könnte nach Angaben der Staatskanzlei der Ende März 2025 geschlossene „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit einem Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten derKommunen umgesetzt werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Monatsbericht vom Mai 2025 unter demTitel „Mehr kommunale Investitionen durch den Bund“ eine vorläufige Bilanz des Infrastrukturprogramms nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gezogen. Danach sind dieBundesmittel in einem hohen Maße (besonders) finanzschwachen Kommunen zugeflossen.Die geförderten Kommunen wiesen zuvor vergleichsweise geringe Sachinvestitionsausgaben pro Kopf auf.

Mit dem Infrastrukturprogramm nach dem KInvFG förderte der Bund in den Jahren 2015 bis2024 Investitionen in vielfältige Bereiche der kommunalen Infrastruktur. Hierzu stellte er denLändern Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, diezum Stand 31. Dezember 2024 zu 99,5 Prozent abgerufen worden sind. Die mit dem Infrastrukturprogramm geförderten kommunalen Investitionen verteilten sich in etwa gleichmäßigauf die beiden Förderschwerpunkte Infrastruktur und Bildung. Mit rund einem Drittel der gesamten Bundesmittel flossen die mit Abstand meisten KInvFG-Mittel in die energetischeSanierung der kommunalen Schulinfrastruktur. Daneben wurde ein hoher Anteil von Bundesmitteln auch in die Förderbereiche „Städtebau“, ‘frühkindliche Infrastruktur’ und in ‘dieenergetische Sanierung sonstiger kommunaler Infrastruktur’ investiert.

Der Bericht im BMF-Monatsbericht basiert im Wesentlichen auf einer ersten Bilanz des Programms durch das Ministerium. Hier heißt es im Fazit ergänzend, die von den Ländern vorgelegten Mittelverwendungsnachweise hätten gezeigt, dass die Mittel des Infrastrukturprogramms nahezu vollständig rechtskonform genutzt worden sein. Bei 11.769 der bis zum1. April 2024 11.817 vorgelegten Nachweise sei vom BMF die zweckentsprechende Mittelverwendung bestätigt worden. Bei nur neun Maßnahmen sei es zu Rückforderungen desBundes gekommen. Die vorgelegte Ausarbeitung belegt, wie sinnvoll eine möglichst einfache Weitergabe von Investitionsmitteln an die Kommunen ist. Dies sollte auch bei den jetztanstehenden Überlegungen zur Verwendung der Mittel aus den Sondervermögen des Bundes beachtet werden.

Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Die Bundesregierung hat am 19. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung derFristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beschlossen. Hierdurch sollen die Zusagen im Koalitionsvertrag, die Fristen insbesondere im Ganztagsfinanzhilfegesetz um 2 Jahrezu verlängern, umgesetzt werden. Dies ist in Artikel 1 des Gesetzes entsprechend vorgesehen. Des Weiteren sollen in Artikel 2 die Ressortbezeichnung sowie die Formulierung imHinblick auf die Jahresrechnung für das Sondervermögen aktualisiert werden.

Entwurf einer Niedersächsischen Katzenverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hatte der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Entwurf einerNiedersächsischen Katzenverordnung übersandt. Der NLT hat in seiner Stellungnahme denErlass einer entsprechenden Verordnung bereits dem Grunde nach entschieden abgelehnt.Aus diesem Grund haben wir auf eine Auseinandersetzung mit deren Einzelheiten verzichtet. Der Erlass einer solchen Verordnung widerspricht dem vor Kurzem mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände geschlossenen Pakt für Kommunalinvestitionen, löst das grundständige Problem der Überpopulation bei Katzen nicht wirklich, wirftgrundlegende rechtliche und vollzugspraktische Probleme auf und führt zu einem erheblichen, nicht gerechtfertigten und nicht erstatteten Mehraufwand der kommunalen Veterinärbehörden. Daher haben wir das ML aufgefordert, von diesem Vorhaben ersatzlos Abstandzunehmen.

Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in der Stellungnahme zumEntwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes“ (NKlimaG)die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die zwingenden Umsetzungsnotwendigkeiten infolge geänderten bzw. neuen Bundesrechts begrüßt. Weiterhin haben wir positiv hervorgehoben, dass das Land seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des NKlimaG nachkommt und eine Konnexität derneuen Regelungen und Pflichtaufgaben sowie die damit verbundenen Mehraufwendungender Kommunen jedenfalls dem Grunde nach anerkennt.

Zur neu geplanten Aufgabe „Erstellung von Klimaanpassungskonzepten“, die wir auf derEbene der Landkreise für angemessen verortet sehen, haben wir darauf hingewiesen, dasses sich bei der Klimaanpassung um eine Daueraufgabe handelt, die auch entsprechendseitens des Landes finanziert werden muss. Entsprechend der Rückmeldungen aus demMitgliederbereich haben wir eine Finanzierungsregelung gefordert, die bei den Aufgabenträgern den Finanzbedarf für jeweils zwei Personalstellen der Entgeltgruppe 12 (Vollzeit)des TVöD dauerhaft sichert.

Darüber hinaus haben wir insbesondere noch folgende Hinweise gegeben:

– Es wird befürwortet, dass die Landkreise die Gemeinden bei der Durchführung derkommunalen Wärmeplanung nun auch spezialgesetzlich legitimiert unterstützen können (§ 20 Abs. 3 NKlimaG).

– Weiterhin wird als erforderlich angesehen, dass die Landkreise bei der kommunalenWärmeplanung der Gemeinden auch im vereinfachten Verfahren wegen der zahlreichen Schnittstellen der beiden kommunalen Ebenen weiterhin beteiligt werden.

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts übermittelt. Einziger Regelungsgegenstand des noch nicht ressortabgestimmten Entwurfs ist bislang dieStreichung des § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Diese Regelung isterst mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im letzten Jahr geschaffen worden und sieht vor, dass eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglichist, soweit bei dem Betroffenen besondere Integrationsvoraussetzungen vorliegen. DieseMöglichkeit soll nunmehr entsprechend einer Vorgabe des Koalitionsvertrages wieder entfallen.

​Da der Deutsche Landkreistag die Einführung der Regelung seinerzeit kritisiert und daraufhingewiesen hat, dass eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit eine zentrale integrativeEinbürgerungsvoraussetzung ist, wird er ihre Streichung nunmehr begrüßen. Eine vorherigeBeteiligung der Landkreise kam aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist nicht in Betracht.

Bundesrat fasst Entschließung zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser

Das Bundesratsplenum hat sich am 23. Mai 2025 mit dem Antrag des Landes Brandenburg„zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform“ befasst und diesen mehrheitlichangenommen. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss und derAusschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hatten dem Plenum zuvor empfohlen, die Entschließung zu fassen.

Die Länder fordern in ihrem Entschließungsantrag eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent sowie zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für eineauskömmliche Betriebskostenfinanzierung. Zu beiden Punkten soll die Bundesregierungzeitnah einen Vorschlag vorlegen. Die Entschließung des Bundesrates ist rechtlich nichtbindend, hat aber politisches Gewicht, zumal die dringend notwendigen Mittel zur Deckungder Finanzierungslücke aus den Jahren 2022 und 2023 auch im Koalitionsvertrag festgehalten sind.

Vor dem Hintergrund der politischen Beratung auf Bundesebene zur Krankenhausfinanzierung hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit Schreibenvom 21. Mai 2025 an den Niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Philippi gewandt undneben einer dauerhaften Schließung der Inflationslücke 2022/2023 auch eine vollständigeKofinanzierung des Krankenhaustransformationsfonds durch zusätzliche Landesmittel gefordert.

Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission

Am 19. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihre diesjährige Frühjahrsprognose veröffentlicht. In der Prognose werden die Wachstumsaussichten deutlich nach unten korrigiert.Die Kommission rechnet aber weiterhin für die EU insgesamt mit einem moderaten Wirtschaftswachstum. So wird ein Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,1 Prozent erwartet, für das Euro-Währungsgebiet um 0,9 Prozent. Im Jahr 2026 soll sich dasWachstum leicht beschleunigen – auf 1,5 Prozent bzw. 1,4 Prozent. Trotz geopolitischerUnsicherheiten und anhaltender Handelsspannungen zeige sich die europäische Wirtschaftinsgesamt widerstandsfähig: so sei im vierten Quartal 2024 mit 0,4 Prozent ein stärkeresWachstum als erwartet verzeichnet worden, was vor allem auf die robuste Binnennachfragezurückzuführen sei. Der Arbeitsmarkt bleibe robust, die Beschäftigung wachse, und die Inflation nähere sich schneller als erwartet dem Zielwert von 2 Prozent. Bis 2026 soll sie imEuroraum auf 1,7 Prozent sinken. Gleichzeitig profitierten Arbeitnehmer in der EU zunehmend von realen Lohnsteigerungen und einem Rückgewinn der zuletzt verlorenen Kaufkraft.

Für Deutschland fällt die Prognose deutlich zurückhaltender aus. Nach zwei Jahren mitleichtem Rückgang dürfte die deutsche Wirtschaft 2025 weitgehend stagnieren. Insbesondere die exportorientierte Industrie leide unter den weltweiten Handelsspannungen, was dieAusfuhren stark belaste. Zwar wird ein leichter Anstieg des privaten Konsums erwartet –begünstigt durch sinkende Zinssätze und steigende Reallöhne – doch könne dies dieschwache Außenwirtschaft nicht ausgleichen. Auch bei den Investitionen sei keine Belebung in Sicht. Strengere Finanzierungsbedingungen und eine angespannte wirtschaftlicheStimmung bremsen nach Angaben der Kommission die Entwicklung. Erst 2026 wird mit einer leichten Erholung gerechnet, getragen von anziehendem Konsum und einer allmählichen Erholung der Investitionstätigkeit. Das Wachstum könnte dann auf 1,1 Prozent steigen.

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Entwurf zur erneuten Novellierung der NBauO sowie Entschließungsanträge

Am 9. Mai 2025 hat die AG KSV die wesentlichen Inhalte der schriftlichen Stellungnahmezum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion im Niedersächsischen Landtag (LT-Drs. 19/6816)im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des NiedersächsischenLandtages vorgetragen. In der mündlichen Anhörung wurde insbesondere die kurze Abfolgeimmer weiterer Novellierungen und Änderungen der Bauordnung kritisiert, da so weder eineroutinierte Verwaltungspraxis entstehen kann, noch die beabsichtigen Beschleunigungseffekte generiert werden können. Weiterhin wurde ausdrücklich nochmals das Fehlen einerder Anhörung im Landtag vorausgehenden Beteiligung der AG KSV zum Gesetzesentwurfbemängelt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufnahme weiterer verfahrensfreier Baumaßnahmen die Anzahl baurechtswidriger Zustände in der Zukunft erhöhen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Bauaufsichten in aufwändigen Verfahren nach § 79NBauO repressiv tätig werden müssten.

In der Stellungnahme betonen wir ferner erneut, dass wir den Wegfall der Pflicht zur Schaffung notwendiger Einstellplätze für Autos bei Wohnbauvorhaben konsequent ablehnen.Zwar begrüßen wir die nunmehrige Klarstellung, dass der Wegfall nur bei der Schaffungneuer Wohnungen gelten soll, jedoch ändert dies nichts an der Grundposition. Daher habenwir das Land abermals aufgefordert, den seit 2024 erfolgten Wegfall der Verpflichtunggrundständig rückgängig zu machen. Hilfsweise haben wir eine Regelung vorgeschlagen,die es den Kommunen erlaubt, die Einstellplatzpflicht durch Satzung zu regeln.

Bezüglich des Entschließungsantrags „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung und des Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standard“(LT-Drs. 19/6818) haben wir insbesondere die Einführung eines Abrisskatasters abgelehnt,da es nicht zur Zielsetzung „einfacher, günstiger, schneller“ passt, sondern vielmehr zu weiteren Bürokratieaufbau führen und keinen Abriss verhindern wird.

Zu dem Entschließungsantrag „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden –Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetztfortsetzen“ (LR-Drs. 19/6806) haben wir insbesondere den Vorstoß zur Beschränkung derEigenverantwortung bei § 85a NBauO konsequent abgelehnt, um weiteren Bürokratieaufbau zu verhindern.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat ihre Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetztes (NTVergG)an das Wirtschaftsministerium (MW) übersandt. Die AG KSV lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des NTVergG in seiner jetzigen Fassung ab. Zwar wird das Ziel, einangemessenes Lohnniveau bei öffentlichen Aufträgen zu sichern, grundsätzlich anerkannt.Der Entwurf verfehlt jedoch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände die selbst gesetzten Leitlinien der Landesregierung – insbesondere die angestrebte Vereinfachung, Beschleunigung und Kostensenkung von Vergabeverfahren. Dies gilt sowohl für die Regelungzur Tariftreue als auch für den Betriebsübergang im Bereich des ÖPNV.

Besonders kritisch bewertet die AG KSV die Regelungen in § 4 NTVergG-E. Diese sindkomplex, in der Praxis schwer handhabbar und führen zu erheblichen Dokumentations- undKontrollpflichten, insbesondere für kleinere Vergabestellen. Auch datenschutzrechtlicheFragen bleiben unbeantwortet. Die Folge könnte eine sinkende Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergaben und damit ein geringerer Wettbewerb sein.

Die in § 6 vorgesehene Fiktion eines Betriebsübergangs im ÖPNV ist vergaberechtlich fragwürdig und praktisch kaum umsetzbar. Sie führt zu erheblichen Mehraufwänden bei denKommunen und benachteiligt neue Marktteilnehmer. Eine Notwendigkeit für die Regelungist angesichts des bestehenden Fachkräftemangels nicht erkennbar.

Die Einführung einer landesweiten Kontrollstelle nach § 14a wirft rechtliche und praktischeFragen auf. Sie schafft Doppelstrukturen und ist in ihrer Ausgestaltung zweifelhaft. EineÜberarbeitung des bisherigen § 14 erscheint zwingend erforderlich.

Entwurf der Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat eine Stellungnahme zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) an dasWirtschaftsministerium (MW) übermittelt. Grundsätzlich wird die beabsichtigte Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen begrüßt. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch hinterdem notwendigen Maß an Vereinfachung und Entbürokratisierung zurück. Andere Bundesländer – wie Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen – zeigen, dass deutlich weitergehende Erleichterungen möglich und vergaberechtlich umsetzbar sind.

Konkret wird angeregt, im Rahmen von § 3 NWertVO-E neben der Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen auch tatsächliche Verfahrensvereinfachungenvorzusehen. Hierzu zählen insbesondere Erleichterungen bei der Eignungsprüfung – etwadurch eine Wiedereinführung der aus der Pandemielage bekannten Möglichkeit, Eigenerklärungen als ausreichend anzuerkennen – sowie die Flexibilisierung des Zeitpunkts für dieVorlage von Eignungsnachweisen.

Zu § 5 NWertVO-E wird kritisiert, dass die vorgesehenen unterschiedlichen Wertgrenzen fürSchulen und Schulträger weder systematisch nachvollziehbar noch sachgerecht sind. Derhöhere Schwellenwert von 100.000 Euro sollte einheitlich auch für Kommunen selbst gelten.Die derzeitige Regelung führt zu praktischer Unsicherheit bei der Abgrenzung der Auftraggeber und widerspricht dem Ziel der Verordnung, Vergabeverfahren zu vereinfachen.

10. Fachgespräch zum Deutschland-Ticket

Am 12. Mai 2025 hat auf Einladung des seinerzeitigen Verkehrsministers Olaf Lies das nunmehr 10. Gespräch zur Umsetzung des „Deutschlandticket“ unter Einbeziehung der Verkehrsverbünde und der kommunalen Spitzenverbände beim Niedersächsischen Ministeriumfür Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) stattgefunden. Ebenfalls vertreten wardie Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und die Niedersachsentarif GmbH (NITAG). Inseiner Begrüßung hat Minister Lies sich ausdrücklich für eine Politik des Machbaren ausgesprochen und klargestellt, dass u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Mobilitätsgarantiemodellkommunen nicht umsetzbar seien. Die wiederholt von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragene Forderung nach Verzicht auf unrealistische Projekte wie das Projekt Mobilitätskonzept 2040 seien nachvollziehbar, da aktuelle Herausforderung vielmehrdie Sicherung des Bestandsverkehre sei.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht den Fortbestand des D-Ticket vor.Unklar bleibt jedoch weiterhin, wie hoch der Anteil der Bundesmittel und die Aufteilung zwischen Bund und Ländern sein wird. Auch ist bisher ungeklärt, ob und wie eine Preisstabilitätbis 2029 umgesetzt werden soll. Sollte der Bund seine Beteiligung bei 1,5 Milliarden jährlicheinfrieren, sind auch die Länder nicht bereit, ihren Anteil über einen Inflationsindex anzupassen. Auf Arbeitsebene werden daher mögliche Finanzierungsmodelle ab 2026 diskutiert.

Ziel ist hierbei, die Festlegung und Abwicklung des öffentlichen Zuschusses auf europarechtskonforme Beine zu stellen, da das bisherige Modell des Rettungsschirms nach Vorgabe der EU nur als Übergangslösung akzeptiert ist. Ein Vorschlag ist hierbei u.a. pauschaleAusgleichsbeträge für alle Aufgabenträger (AT) mit Festsetzung eines individuellen, pauschalen Ausgleichsbetrages für jeden AT („Weg von den Verwendungsnachweisen“). Basissoll hierbei das Jahr 2025 unter Berücksichtigung der zukünftigen Stufe 3 der EAV sein,wobei kein AT 2026 weniger als bisher bekommen soll (Stichwort: Alteinnahmesicherung).Für Mehr-/Mindereinnahmen beim Fahrgeld ist der jeweilige AT/VU verantwortlich. Dadurchentstehe ein Zusatzanreiz zum Verkauf weiterer D-Tickets (Forderung der EU-Kommission).

Die Nieders. Nahverkehrsgesellschaft, NITAG und das MW haben ein Umsetzungskonzeptfür das Azubi-Ticket erarbeitet. Grundlage soll hierbei das D-Ticket für derzeit 58 Euro imMonat sein. Das Land plant hierbei einen pauschalen Rabatt in Höhe von 20 Prozent, daraus folgt für Azubis und Freiwilligendienstleistende ein Abgabepreis von 46,40 Euro im Monat. Arbeitgeber können sich freiwillig beteiligen. Bei einem Zuschuss von 20 Prozent durchden Arbeitsgeber sinkt der Preis auf 34,80 Euro im Monat. Bei einem Zuschuss ab 25 Prozent (D-Jobticket-Modell) sinkt der Preis auf max. 29 Euro im Monat. Die Umsetzung sollzentral (analog zum D-Semesterticket) über die NITAG erfolgen. Bisher stehen für die Umsetzung jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Konzept würde jedoch im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2026 vorgelegt werden.

Kommunalparlamente werden am 13. September 2026 gewählt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19. Mai 2025 den Termin für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr 2026 festgelegt. Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen derStadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt.

An demselben Tag werden vermutlich auch zahlreiche Direktwahlen in den Kommunenstattfinden. Direktwahlen sind dann erforderlich, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet. Die Amtszeit derHVB wurde Anfang des Jahres 2025 auf acht Jahre verlängert.

Erlassentwurf zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften

Das Innenministerium hat zur Aufstellung der Kreisfeuerwehrbereitschaften einen überarbeiteten Erlassentwurf für eine erneute Beteiligung übersandt. In den vergangenen Wochen und Monaten haben diverse Gespräche zusammen mit dem Innenministerium und demLandesfeuerwehrverband zu der jetzt vorliegenden Fassung geführt, die aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine gute Grundlage für eine zukünftige Struktur der Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen bildet.

Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll. Lediglich für die Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen werden durch diesenErlass Mindestanforderungen definiert, die in der Folge dann auch mit einem Förderregimeseitens des Landes Niedersachsens hinterlegt werden soll. Über dieses Förderregime ist indem neu eingerichteten Brandschutzbeirat noch abschließend zu beraten.

Bei den Beratungen über diesen Erlass war für die kommunalen Spitzenverbände handlungsleitend, dass möglichst vielen unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeitgegeben wird, die Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen zu können, um eine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufstellen zu können. Dabeiwurde insbesondere ein Augenmerk auf die Ressource Personal gelegt und übermäßigeAnforderungen wie eine hundertprozentige Personalreserve vermieden.

Ergebnisse der 168. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

​Vom 13. – 15. Mai 2025 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Frühjahrssitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2024 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2025 aufgrund der schwächeren Wirtschaftsleistung sowie derberücksichtigten Steuerrechtsänderungen um -2,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Fürdie Gemeinden ergeben sich gegenüber der Herbstschätzung um -3,6 Milliarden Euro nachunten korrigierte Steuereinnahmen. Die Einnahmen der Länder fallen dagegen voraussichtlich um 1,1 Milliarden Euro höher aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2024 bedeutet diesfür alle Ebenen +3,4 Prozent oder +32 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich –gemessen am Ist 2024 – um +2,2 Milliarden Euro (+1,5 Prozent) höhere und für die Länderum 12,5 Milliarden Euro (+3,2 Prozent) höhere Einnahmen.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2026 bis 2029 wurden um insgesamt -78,5 Milliarden Euro gegenüber der Herbststeuerschätzung nach unten korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmenfür die Jahre 2025 bis 2029 wurden um insgesamt -23,7 Milliarden Euro reduziert.

Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen

Nach der vom Niedersächsischen Finanzminister vorgestellten regionalisierten Steuerschätzung werden für das Land im laufenden Jahr (netto nach kommunalen Finanzausgleich) Mehreinnahmen von 102 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für 2026 ff. wird gegenüber der Oktobersteuerschätzung 2024 mit Rückgängen imdreistelligen Millionenbereich gerechnet. Es ergeben sich insgesamt folgende Erwartungen(gegenüber der bisherigen Planung des Landes):

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen:

Die erwarteten Mehreinnahmen in 2025 erhöhen dabei nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes überden kommunalen Finanzausgleich die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2025.

Die Prognose zu den Gemeindesteuern rechnet im laufenden Jahr mit Mindereinnahmengegenüber den bisherigen Erwartungen von -348 Millionen Euro. In den Folgejahren bewegen sich die Abweichungen zwischen -561 Millionen Euro und -617 Millionen Euro. Hintergrund sind insbesondere deutliche Rückgänge bei der Gewerbesteuer und – wegen derEinbeziehung der Steuerrechtsänderungen – beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. In den Zahlen nicht enthalten ist die beabsichtigte Veränderung bei der Gewerbesteuer Offshore. Insgesamt ist gleichwohl weiterhin ein stetiger wenn auch weniger starkerAnstieg der kommunalen Steuereinnahmen prognostiziert worden. Ausgehend von dem IstErgebnis des Jahres 2024 mit 12,5 Milliarden Euro (Steuereinnahmen netto ohne Bagatellsteuern) sollen im laufenden Jahr 12,8 Milliarden Euro und im Folgejahr 13,3 Milliarden Eurovereinnahmt werden. Bis zum Ende des Schätzungszeitraums ist ein Anstieg bis auf 14,7Milliarden Euro prognostiziert.

Gewerbesteuer in Offshore-Gebieten steht Gemeinden zu

Das Land Niedersachsen erhebt bislang zu seinen Gunsten insbesondere die Gewerbesteuer von Windparks in Offshore-Gebieten. Allein 2024 erzielte es auf diese Weise112,5 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Eine niedersächsische Kommune hatte gegen die Bestimmung des Landes als Steuergläubiger Klage erhoben. Mit Urteil vom 3. Dezember2024 (IV R 5.22) hat der Bundesfinanzhof ihr Recht gegeben. Das Gericht hat seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt

„1. Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, sodass eine darin belegeneBetriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

2. Die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung mit Bundesrecht und demGrundgesetz ist revisibles Recht, das der Überprüfung durch den Bundesfinanzhofunterliegt.

3. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzesdarf für Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen.“

Das Finanzministerium hat in einer Videokonferenz vom 19. Mai 2025 erkennen lassen,dass das Land die Entscheidung akzeptieren und auf weitere rechtliche Schritte in demVerfahren verzichten will. Folge nach geltendem Recht ist, dass diejenigen Kommunen vonder Gewerbesteuer im Offshore-Bereich profitieren, in denen der Betriebssitz der entsprechenden Windenergieunternehmen liegt. Hierdurch würde das Gewerbesteueraufkommendauerhaft nicht nur Gebietskörperschaften in Niedersachsen zufließen. Aus diesem Grundebeabsichtigt das Land eine Rechtsänderung, mit der die Hebeberechtigung künftig einerGemeinde in Niedersachsen zugeordnet wird, um die hieraus resultierenden Steuereinnahmen für die niedersächsischen Kommunen zu sichern. Eine vergleichbare Lösung wird inSchleswig-Holstein praktiziert.

SGB II – Rechtskreiswechsel Ukraine

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält die Rücknahme des sog. Rechtskreiswechsels für Geflüchtete aus der Ukraine. Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach derMassenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen anstelle vonGrundsicherung wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Fürdie große Zahl von Hinweisen, was aus Sicht der Praxis zur gesetzgeberischen Umsetzungzu berücksichtigen und zu regeln ist, sagen die Geschäftsstellen des DLT und des NLTbesten Dank. Die Hauptgeschäftsstelle hat auf dieser Grundlage gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung genommen.

Darin wird die Rücknahme des Rechtskreiswechsels begrüßt, da sie eine Forderung desDeutschen Landkreistages aufgreift. Für eine gelingende Umsetzung ist wichtig, dass dasVerfahren für die abgebenden und die aufnehmenden Behörden praktikabel ist.

Die größte Herausforderung ergibt sich aus dem Zeitverzug zwischen einer seit dem 1. April2025 erfolgten Einreise und dem Inkrafttreten der Neuregelung zu einem späteren Zeitpunkt. Im Verhältnis zum Leistungsberechtigten greift Vertrauensschutz; im Verhältnis zwischen den Behörden hingegen muss ein unverhältnismäßiger Rückabwicklungs-Aufwandvermieden werden. Die Stellungnahme listet sodann Einzelpunkte aus Sicht der Jobcenterund der Sozialhilfeträger sowie aus Sicht der AsylbLG-Behörden auf.

Dass der Bund die bei Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten trägt, wird gleichfalls begrüßt. Auch hier sollten möglichst einfache Regelungen getroffen werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2024

Die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungwerden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der vonden Ländern gemäß § 46a Abs. 5 SGB XII vorgelegten Jahresnachweise in der Bundeserstattung ermittelt. Im Jahr 2024 lagen die Nettoausgaben bei 11,4 Milliarden Euro. DasBMAS hat die folgende länder-bezogene Tabelle übermittelt (Werte in Euro):

Gegenüber dem Vorjahr 2023, in dem die Nettoausgaben 10,1 Milliarden Euro betrugen,sind die Ausgaben um + 13,4 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 waren sie im Vergleich zu2022 bereits um + 14,7 Prozent gestiegen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen 1,26 Millionen Personen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieswaren 4 Prozent mehr als im Dezember 2023. 58,6 Prozent der Leistungsempfänger hatten die Altersgrenze erreicht oder überschritten. 41,4 Prozent der Empfänger erhielten dieLeistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung.

Zwischenbericht der Bundesinitiative Barrierefreiheit

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit, die Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen im Auftrag der letzten Bundesregierung zu befördern gesucht hat, hat vordem Hintergrund der frühzeitigen Beendigung der vergangenen Legislatur nunmehr nachträglich noch einen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser skizziert in den maßgeblichen Handlungsfeldern, Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Digitales die erzielten Ergebnisse.Der Deutsche Landkreistag war Mitglied des begleitenden Beirats.

Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenterim Zuge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat darüber informiert, dass weitereAusgabemittel zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im SGB II zur Verfügungstehen. Kommunale Jobcenter und gemeinsame Einrichtungen können nunmehr währendder fortbestehenden Phase der vorläufigen Haushaltsführung 90 Prozent der Obergrenzenach dem letzten Regierungsentwurf für 2025 verausgaben. Bislang betrug der Verfügungsrahmen für diese Mittel 45 Prozent. Diese Maßnahme hat ihren Grund darin, dass mit einemAbschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 erstim Herbst des Jahres gerechnet werden kann.

​Eingliederungsmittel für bereits eingegangene Verpflichtungen unterliegen nicht dem Verfügungsrahmen von 45 Prozent und sind bereits zu Jahresbeginn in voller Höhe verfügbargemacht worden.

Zwölfter Nährstoffbericht des Landes

Am 12. Mai 2025 haben Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Gerhard Schwetje, sowie weitere Expertinnenund Experten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) den nunmehr Zwölften Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2023/2024 veröffentlicht.Danach ist der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen von 53,1 Mio. t weiter auf 52,7 Mio. t (und damit um 0,8 Prozent im Vergleich zumVorbericht) leicht gesunken. Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht sind die Tierplatzzahlen bei Rindern (-1,3 Prozent) leicht zurückgegangen, während der Rückgang beiSchweinen -8,1 Prozent und bei Geflügel – 0,3 Prozent betrug. Der Mineraldüngerabsatz istnach dem bisherigen Tiefstand im Vorjahreszeitraum auf 158.000 t (+ rd. 16.000 t) wiederetwas angestiegen.

​Der Stickstoffüberschuss liegt wie auch im Vorjahresbericht noch im Gebiet eines Landkreises (Cloppenburg) über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha. Bezogen auf Phosphat ist für das Gebiet von insgesamt fünf Landkreisen (Cloppenburg, Emsland, GrafschaftBentheim, Oldenburg, Vechta) ein positiver Phosphorsaldo (also oberhalb der Abfuhr) festgestellt worden. In Bezug auf die Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend bisher noch nicht an allen Messstellen verzeichnet werden.Bei der Entwicklung der Nitratkonzentrationen fallen starke regionale Unterschiede auf. ImBereich der Oberflächengewässer stagnierte der Anteil der Gewässer mit gutem ökologischen Zustand erneut bei drei Prozent. Eine Ursache der Zielverfehlung sind – neben weiteren Belastungen – die nahezu flächendeckenden Einträge von Nährstoffen.

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Künftiger Ministerpräsident zum Austausch bei den Landkreisen

Der enge Austausch zwischen Landesregierung und Niedersächsischem Landkreistag(NLT) wird über den Wechsel im Landeskabinett hinaus fortgesetzt. Das machte Wirtschaftsminister und designierter niedersächsischer Ministerpräsident Olaf Lies am 7. Mai2025 deutlich. Lies nahm an einer Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses desNLT unter Leitung von Landrat Johann Wimberg teil. Begleitet wurde Lies vom künftigenWirtschafts-Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier. Gegenstand des gemeinsamenAustauschs war unter anderem die kommunale Forderung, das geplante NiedersächsischeKommunalfördergesetz schnell zu beschließen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die anstehende Umsetzung des Infrastrukturpakets des Bundes.

„Eine vereinfachte Förderung ist eine beständige Forderung der Landkreise. Wir braucheneine konsequente Bündelung, einfache Antragsverfahren, unkomplizierte Genehmigungenund schlanke Abwicklung von Programmen“, erklärte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz:„Wir sind uns mit dem Land im Grundsatz einig. Das Gesetz muss jetzt auch so kommen,dringend.“ Gleiches gelte für die Verteilung der Bundesmittel aus dem angekündigten Infrastrukturpaket. „Wesentliche Investitionen finden in den Kommunen statt. Hier sind sie für dieMenschen direkt spürbar. Wird das Geld schnell, sinnvoll und wirksam eingesetzt, hilft dasin der Sache und stärkt das Vertrauen in die Demokratie“, so Prietz.

Der Austausch mit Lies als zuständigem Minister war langfristig geplant. „Olaf Lies hat auchnach der Nominierung als Ministerpräsident an dem Termin festgehalten. Das ist für unsdas klare Signal: Der Austausch mit den Landkreisen ist und bleibt für ihn wichtig“, so NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Er fügte hinzu: „Der künftige Ministerpräsident kannsich auf die kritisch-konstruktive Unterstützung durch die Landkreise verlassen.“ Das vertrauensvolle Miteinander werde auch mit Staatssekretär Wunderling-Weilbier fortgesetzt. Erwar ebenfalls bereits vor dem bevorstehenden Wechsel ins Wirtschaftsressort, als Staatssekretär im Regionalministerium, zur Sitzung eingeladen. Mit seiner Teilnahme werde auchbei wechselnder Zuständigkeiten nahtlos an bestehende Kontakte angeknüpft, so Meyer.

Vorschlag des Landeswahlleiters zur Neueinteilung der Wahlkreise

Der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 30. April 2025 dem Landtag einen Vorschlagunterbreitet, wie zukünftig die Wahlkreiseinteilung gezogen werden könnte, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen (LT-Drs. 19/7132). Er reagiert damit auf dieFeststellung des Staatsgerichtshofs, dass die der Landtagswahl vom 9. Oktober 2022 zuGrunde gelegte Wahlkreiseinteilung für die 87 niedersächsischen Wahlkreise, wie sie sichaus der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) ergibt,mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl gemäß Art. 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) nicht vereinbar sei.

Nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit müssen bei einer Mehrheitswahl, wie sie das niedersächsische Wahlrecht für die direkt gewählten Abgeordneten vorsieht, die Wahlkreisemöglichst gleich groß im Hinblick auf die Wählerrepräsentanz sein, damit jeder Stimme einannährend gleiches Zählgewicht auch im Verhältnis zu den in anderen Wahlkreisen abgegeben Stimmen zukomme. Dabei seien grundsätzlich Abweichungen innerhalb einer Toleranzgrenze von bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße systemimmanent und verfassungsrechtlich zulässig. Die Wahlkreiseinteilung genügte diesen Anforderungen nicht mehr, da es bisweilen erhebliche Repräsentationsunterschiede gibt.

Der Landtag ist nun gehalten, eine Änderung des NLWG einzuleiten, damit eine verfassungskonforme Wahlkreiseinteilung rechtzeitig zur Landtagswahl 2027 gegeben ist. DerVorschlag des Landeswahlleiters wird für diesen Prozess eine Grundlage darstellen, an dersich die kommenden Diskussionen ausrichten werden. Vom Vorschlag des Landeswahlleiters sind 62 Wahlkreise in ihrem Zuschnitt betroffen. Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung sollen in den östlicheren Landesteilen zwei Wahlkreise aufgelöst und im Gegenzugzwei neue in den westlicheren gezogen werden.

Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastrukturdes Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) ist im NiedersächsischenMinisterialblatt Nr. 219/2025 veröffentlicht (RdErl. d. MI v. 07.05.2025 – ES-52 420 – VORIS21071). Durch die Richtlinie legt das MI ein Sportstätteninvestitionsprogramm mit einemGesamtvolumen von 25 Millionen Euro auf, um kommunale Sportinfrastruktur zu stärken.Davon sind 20 Millionen Euro für kommunale Sportstätten vorgesehen, während weiterefünf Millionen Euro dem Vereinssportstättenbau zugutekommen.

​Der Schwerpunkt liegt auf der Sanierung und Modernisierung von Hallenschwimmbädernund Lehrschwimmbecken, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei finanzschwache Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Das Ministerialblatt mit der Förderrichtlinie kann unter https://link.nlt.de/hrqx als PDF-Datei abgerufenwerden.

Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat

In Ergänzung des Gutachtens „Bündelung im Föderalstaat“ (vgl. NLT-Aktuell 6/2025 S. 4 f.)hat der Normenkontrollrat (NKR) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Aufgabenbündelung intensiver zu beleuchten. Das Gutachten stellt verfassungskonforme Bündelungsmöglichkeiten maßgeblich auf Grundlage einer erweiterten Bundeseigenverwaltung, gemeinsamer Wahrnehmung durch die Länder oder Modularisierung einzelner Bausteine dar – zum einen abstrakt sowie konkret, unter Bezugnahme auf die Fallbeispiele des früheren Normenkontrollratsgutachtens, nämlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und derEinkommensprüfung. In einem letzten Schritt werden verfassungsrechtliche Reformperspektiven mit Blick auf ein Kooperationsgebot, eine Konturierung der Mischverwaltung, eineInfrastrukturverantwortung des Bundes und organisationsrechtliche Experimentierklauselnbeleuchtet und Empfehlungen zu Verfassungsreformen abgegeben.

Im Ergebnis verbleibt nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages der bestehendeverfassungsrechtliche Rahmen für die seitens des NKR vorgeschlagenen Aufgabenbündelungen eng. Wirksam sind bei pauschalierender Betrachtung nur Hochzonungen (Übertragung von Aufgaben von einer niedrigeren Verwaltungsebene auf eine höhere) in den Bereich der Bundeseigenverwaltung gemäß bei allein digitaler Aufgabenerfüllung in einzelnenHandlungsfeldern. Sowohl eine Aufgabenbündelung zwischen den Ländern wie die mit Blickauf das Beispiel der Einkommensprüfung überlegte Modularisierung einzelner Verfahrensbestandteile erweisen sich als unpraktikabel oder verfassungsrechtlich schwergängig.

Auch die seitens des NKR in seinem Ausgangsgutachten angedachten vier Reformvorschläge für das Grundgesetz selbst bergen nur wenig echte Weiterentwicklungen. Dem Kooperationsgebot wird eher eine symbolische Bedeutung zugemessen, Konturierungen derMischverwaltung wirken ebenfalls kaum, eine Infrastrukturkompetenz des Bundes kann diesen lediglich ermächtigen, freiwillig und kostenfrei Plattformlösungen für die Nutzung derLänder bereitzustellen und Experimentierklauseln können räumlich und zeitlich befristet Erprobungen und Testumgebungen ermöglichen, aber keine Mischverwaltungen legitimieren.

Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht

Das Bundesministerium des Innern hat einen Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht. Danach wurden drei Modelle untersucht. Jedes der Modelle setze unterschiedlich umfangreiche Rechtsänderungen voraus. Betont werden des Weiteren praktische Umsetzungsherausforderungen sowie die Notwendigkeit, Länder zu finden, die zurMitwirkung an einem solchen Modell bereit wären. Als erfolgsversprechend wird vor allemdas „Ruanda-Modell“ identifiziert. Auch diesem wird aber nur die Rolle eines Bausteins ineiner umfassenden Migrationspolitik zugewiesen. Der Abschlussbericht, ein Sachstandsbericht sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Internet verfügbar:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/mpk-asylantraege-drittstaaten-artikel.html.

​Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik

Die bundesweite Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger, die Hass, Hetzeund Bedrohung ausgesetzt sind („starke Stelle“), führt am 11. September 2025 in den Räumen des Deutschen Landkreistags in Berlin die Veranstaltung „Respekt statt Hass! – Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik“ durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Übernachtungskosten – nicht aber Reisekosten – werden übernommen. Die Zahlder Teilnehmer ist begrenzt; für interessierte Vertreter aus den Landkreisen empfiehlt sichdaher eine rasche Anmeldung.

​Die Fachtagung richtet sich an kommunale Amts- und Mandatsträger und bietet aktuelleImpulse und Diskussionen, praxisnahe Workshops (unter anderem zu den Themen digitaleGewalt, Krisenkommunikation, Umgang mit der Presse und Umgang mit demokratiefeindlichen Aussagen) sowie Raum für Austausch und Vernetzung. Bereits am Vorabend, 10.September 2025, lädt die starke Stelle zu einem gemeinsamen Abendessen ein (Getränkeauf Selbstzahlerbasis). Die Anmeldung ist bis zum 11. Juni 2025 möglich unter folgendemLink: https://forms.gle/eYSgiYVSrh9ApvBk7.

​Appell der Niedersächsischen Landeskommission für Denkmalpflege

Die Niedersächsische Landeskommission für Denkmalpflege hat den kommunalen Spitzenverbänden ihren Appell „Kirchen für das Gemeinwohl öffnen und erhalten“ übersandt. DieKommission fordert die Verantwortlichen auf, Verantwortung für Kirchengebäude als Orteder Öffentlichkeit, als Orte der Identifikation und als Objekte des allgemeinen kulturellenErbes zu übernehmen. Weiter fordert der Appell einen breiten öffentlichen Diskurs über die Zukunft der Sakralgebäude und die Gesamtgesellschaft für ein frühzeitigeres Miteinandervon kirchlichen und kommunalen sowie lokalen beziehungsweisen regionalwirtschaftlichenInstitutionen im Bereich Gemeinwohl, Kultur und Wirtschaft zu sensibilisieren, um aktiv dieChance zu nutzen, in konzertierter Weise Sakralräume gemeinwohlorientiert zu öffnen undals sogenannte Vierte Orte mit kultureller Bedeutung sichtbar und lebendig zu erhalten.

Integrationskonferenz „Patenschaften – Gemeinsam – Stark“

Die 9. Integrationskonferenz des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ findet am 14. Mai2025 im hannoverschen Kultur- und Kommunikationszentrum Pavillon statt. Diese steht unter dem Motto „Patenschaften – Gemeinsam – Stark.“. Es geht um erfolgreiche MentoringModelle zur Integration von Geflüchteten und Zugewanderten, den Austausch hierüber unddarum, neue Kontakte zu knüpfen. Anwesend sind Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachgebiete, die verschiedene Mentoring-Modelle aus ihren Bereichen vorstellen werden. Gemeinsam möchte das Bündnis möglichst viele Menschen in Niedersachsenerreichen und ermutigen, entsprechende Modelle umzusetzen oder sich auch persönlich alsMentorin/Mentor oder Patin/Pate für Geflüchtete einzusetzen. Weitere Informationen auf derWebsite des Bündnisses: https://niedersachsen-packt-an.de/veranstaltungen/integrationskonferenz-patenschaften/.

​„Unbezahlbar & freiwillig“ – Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

Der Wettbewerb „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „unbezahlbar & freiwillig“ geht in eine neue Runde. Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen,Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Bewerbungsschluss istder 31. Juli 2025. Mit dem Wettbewerb „sollen diejenigen unterstützt und geehrt werden, diesich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen. Das Ehrenamt hat in Niedersachseneine große Bedeutung. Etwa drei Millionen Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit inunterschiedlichen Bereichen des Gemeinwohls.

Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich lobendie Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 4.000 Euro dotiertist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 17. und 21. November 2025 der Wahldes NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen. Weitere Informationen sind unterder Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.desind ebenfalls umfangreiche Informationen zu finden.

​Kommunalkongress der Bertelsmann-Stiftung zu nachhaltiger Entwicklung

Die Bertelsmann Stiftung und die Servicestelle in der einen Welt (SKEW) veranstalten auchin diesem Jahr zu diesem Thema einen gemeinsamen Kommunalkongress mit dem Titel„Jetzt erst recht – Nachhaltige Entwicklung wirkt!“. Darin soll die Rolle der Landkreise,Städte und Gemeinden beleuchtet werden, in denen rund zwei Drittel der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (englisch: Sustainable Development Goals,SDGs) umgesetzt werden. Die Veranstaltung wird vom Deutschen Landkreistag unterstütztund findet am 26. Juni 2025 in Berlin statt. Zielgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter ausVerwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, um erfolgreiche Strategien, innovative Ansätze undpraktische Lösungen für nachhaltige Kommunalentwicklung zu diskutieren.

Interessierte Landkreise können sich bis zum 6. Juni 2025 über die Webseite der SKEWanmelden: https://skew.engagement-global.de. Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei.Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen, allerdings besteht die Möglichkeit zur Buchung eines vergünstigten Veranstaltungstickets bei Anreise mit der Bahn.Die Themenschwerpunkte des Kongresses können dem Programm entnommen werden.

Wettbewerb zur Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Die Initiative „Deutschland – Land der Idee“ führt mit Unterstützung auch des DeutschenLandkreistages den Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für die Integration amArbeitsmarkt“ durch. Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an öffentliche und privateArbeitgeber und will herausragende Beispiele für die Integration internationaler Fach- undArbeitskräfte in Deutschland identifizieren und würdigen.

Ziel ist es, erfolgreiche Lösungen aufzuzeigen, die dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen und gelungene Integration am Arbeitsmarkt sichtbar machen. Die ausgewählten Einrichtungen oder Unternehmen werden als bundesweite Vorreiter und Ideengeber präsentiert und bei einer feierlichen Abschlussveranstaltung im November geehrt.Bewerbungen sind noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb stehen im Internet zur Verfügung unter www.integration-am-arbeitsmarkt.de.