NLT-Aktuell – Ausgabe 26

Verdienstorden für NLT-Ehrenpräsidenten Bernhard Reuter und Klaus Wiswe

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat die Ehrenpräsidenten des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und ehemaligen Landräte Bernhard Reuter (Göttingen)und Klaus Wiswe (Celle) mit dem Niedersächsischen Verdienstorden ausgezeichnet. DieEhrung erfolgte in einer Feierstunde im Gästehaus der Landesregierung in Hannover am1. Juli 2024. Reuter, Wiswe und der langjährige Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg,Ulrich Mädge, erhielten den Niedersächsischen Verdienstorden in der Stufe Verdienstkreuz Erster Klasse.

Der Ministerpräsident würdigt mit der Auszeichnung insbesondere das Engagement derlangjährigen Hauptverwaltungsbeamten in den kommunalen Spitzenverbänden. Weil gingin seinen Laudationes auf die Verdienste der Geehrten für den Zusammenhalt des Verbandes im Innern und das wirksame Auftreten nach außen ein. Wesentliches Merkmal desWirkens von Reuter und Wiswe sei die Suche nach sachgerechten Lösungen auf demKompromisswege gewesen. Bemerkenswert dabei seien die langjährige Arbeit an der Verbandsspitze und die persönliche Einsatzbereitschaft, zusätzlich zur Beanspruchung durchdas Hauptamt als Landrat.

Landrat a.D. Bernhard Reuter wurde 1999 zum Landrat des Altkreises Osterode am Harzgewählt (Wiederwahl 2006), 2011 zum Landrat des Altkreises Göttingen und 2016 zumLandrat des (fusionierten) Landkreises Göttingen (bis 2021). In den Gremien des NLT warer ab 1999 vertreten, zunächst in verschiedenen Ausschüssen, ab 2001 im Vorstand undab 2002 als Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes beziehungsweiseab 2013 bis 2022 als Präsident/Vizepräsident, jeweils im Wechsel mit Wiswe.

Landrat a.D. Klaus Wiswe war von 1999 bis 2021 Landrat des Landkreises Celle (Wiederwahl 2006 und 2014). In den Gremien des NLT war er ab 1999 vertreten, zunächst als  Ausschussmitglied, ab 2000 dann als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes (neben Landrat Axel Endlein, Northeim) und ab 2002 bis 2022 als Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes beziehungsweise Präsident/Vizepräsident, im Wechselmit Reuter.

Der Niedersächsische Verdienstorden wurde 1961 gestiftet, um herausragendes selbstloses Engagement zu ehren. Er wird vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten verliehen.Mit dem Orden werden Verdienste mit landespolitischem Gewicht gewürdigt.

Antibiotikaüberwachung I

Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehnJahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt.Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- undgeflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren zu Beginn das NiedersächsischeLandesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Der Koalitionsvertrag sah eine erneute Rückverlagerungder Zuständigkeit zum LAVES vor. Nach intensiven Gesprächen zwischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) definiertdas Land die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu.

Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES.Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) – unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können.

Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt. Danach müssen indem beantragenden Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt zum Beispiel mindestens 1.000 Tierhaltungen, für die das Antibiotikaminimierungskonzept (siehe www.laves.niedersachsen.de) gilt, ansässig sein. Des Weiteren muss die kommunale Veterinärbehörde über ausreichend tierärztliches Personal ist für die Aufgabenwahrnehmung notwendiger fachlicher Qualifikation verfügen.

Um einen landesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, werden für die Aufgabenwahrnehmung die Arbeitsabläufe für alle Kontrollbehörden einheitlich festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Nutzung einer geeigneten Datenbank und die Teilnahme der Kontrollbehörden an einem Expertengremium zum Austausch und zum Abstimmen des weiteren gemeinsamen Voranbringens der Antibiotikaminimierung in Niedersachsen.

Antibiotikaüberwachung II

„Wir begrüßen die mit Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in intensiven Gesprächenerzielte Verständigung über die Zuständigkeit für die Antibiotikaminimierung. Die niedersächsischen Landkreise teilen das bedeutsame Ziel, den Einsatz von Antibiotika in derNutztierhaltung weiter zu minimieren, um Resistenzen zu vermeiden. Insofern sind wirfroh, dass über das neue Optionsmodell die Zuständigkeit in den tierhaltungsintensivenRegionen bei den Landkreisen bleiben kann. Ausdrücklich unterstützen wir den Ansatz,diese verantwortungsvolle Aufgabe auch durch interkommunale Zusammenarbeit wahrnehmen zu können“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer nach der Vorstellung der geplanten Veränderungen in den Zuständigkeiten durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

Meyer betonte, die Aufgabe der Antibiotikaminimierung, deren Zuständigkeit schon mehrfach gewechselt habe, sei grundsätzlich auf kommunaler Ebene in guten Händen: „Alskommunale Veterinärbehörden haben wir bei Kontrollen zugleich Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit im Blick. Die Vorteile einer solchen integrierten Vollkontrolle können nun zumindest bei den Veterinärbehörden mit einem hohen Tierbestand imLandkreis bewahrt bleiben“, so Meyer.

Gesetze zur Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung im Bundesrat

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 dasKrankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beraten und umfangreiche Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrates beschlossen. Der Bundesrat wird am heutigen 5. Juli 2024 überdie Ausschussempfehlungen zum KHVVG sowie zum GVSG beraten und die Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung verabschieden.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zum KHVVG ausführlich Stellungzu nehmen. Er fordert, dass das Gesetz zustimmungspflichtig wird und unter anderemmehr Kompetenzen für die Länder, eine Ausweitung der sektorenübergreifenden Versorgung und eine stärkere Einbindung der Krankenhäuser bei Unterversorgung. Zudem gibtes alternative Vorschläge zur Vorhaltevergütung und eine Flexibilisierung der Mindestvorhaltezahle, bei grundsätzlicher Ablehnung des Instruments. Der Ausschuss sieht auch Anpassungsbedarf beim Transformationsfonds, insbesondere bei Finanzierung und Fördertatbeständen, und fordert einen Inflationsausgleich für 2022 und 2023 für somatische sowie psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, auch zum GVSG Stellung zu nehmen. Er fordert die Wiederaufnahme von Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen undPrimärversorgungszentren ins Gesetz; zudem die Klarstellung zur Vergütung nicht-ärztlicher sozialpädiatrischer Leistungen in Sozialpädiatrischen Zentren. Zudem soll die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit von Regelungen zur Finanzierung derambulanten und stationären Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten prüfen.

Krankenhausreform: Kommunen und NKG unterstützen Kritik der Länder

Die niedersächsischen Kommunen und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft(NKG) unterstützen die durchweg kritische Haltung der Bundesländer gegenüber den Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform. In einem Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der NKGmit Ministerpräsident Stephan Weil und Gesundheitsminister Andreas Philippi am gestrigen Donnerstag begrüßten sie ausdrücklich das Engagement des Ministerpräsidenten, inder heutigen Sitzung des Bundesrates persönlich offene Punkte anzusprechen, die zwingend einer politischen Klärung bedürfen.

„Die Pläne von Minister Lauterbach gefährden die Planungshoheit der Länder. Sie reißenLücken in die Versorgung des ländlichen Raumes. Das ist nicht akzeptabel. Zudem dürfenLänder wie Niedersachsen, wo sich Land und Kommunen gemeinsam auf den Weg gemacht haben, bedeutsame Klinikinvestitionen zu realisieren, durch die Pläne des Bundesnicht benachteiligt werden“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, als derzeitiger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fest.

Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG, kritisierte den weiteren Aufbau einer überbordenden Bürokratie und forderte eine für die Kliniken klare und verlässliche Umstellung desFinanzierungssystems. „Von zentraler Bedeutung ist für uns, dass die Finanzlücke der vergangenen Jahre nicht fortgeschrieben wird, sondern diese durch eine gesonderte Anhebung des sogenannten Landesbasisfallwertes spätestens ab dem Jahr 2025 geschlossenwird, damit endlich finanzielle Sicherheit für die Zukunft besteht“, so Engelke.

Krankenhausfinanzierung: Kommunale Spitzenverbände fordern Finanzhilfen

Angesichts der immensen Zuschussbedarfe der kommunalen Krankenhäuser in Folge derUntätigkeit des Bundes bei der Krankenhausfinanzierung fordern die drei kommunalenSpitzenverbände vom Land Niedersachsen, sich an den Defiziten der Jahre 2023 und2024 wenigstens zur Hälfte zu beteiligen. „Allein 2023 haben die Landkreise und kreisfreien Städte ausweislich der Jahresabschlüsse 586 Millionen Euro zur Stützung ihrer Kliniken aufwenden müssen. Diese immense Summe für eine Aufgabe, die eigentlich durchdie Krankenkassen bezahlt werden müsste, gefährdet die kommunale Selbstverwaltung.Kitas, Schulen und Straßen bleiben auf der Strecke, weil Herr Lauterbach seinen Pflichtenzur Regelung dieser Aufgabe nicht nachkommt“, kritisierten der Hauptgeschäftsführer desNiedersächsischen Landkreistages Hubert Meyer sowie die Präsidenten vom Niedersächsischen Städtetag und Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, Frank Klingebielund Marco Trips, übereinstimmend. Sie äußerten sich nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil und Gesundheitsminister Andreas Philippi.

„Angesichts eines Haushausüberschusses von über 1,5 Milliarden Euro in 2023 erwartenwir in dieser Situation Solidarität durch das Land Niedersachsen. Beim Land geht es umVorsorge bis in das Jahr 2028, bei uns um die aktuellen Haushaltslöcher in dem besonders kritischen Jahr 2024,“ stellte Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Salzgitter, fest. „DieRäte drehen jeden Euro zweimal um. Es kann nicht angehen, dass wir über die Kreisumlage die Versäumnisse des Bundes bezahlen müssen“, fasste Marco Trips die völlig unbefriedigende Situation zusammen.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit

In dem am 13. Juni 2024 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht es nach Angaben des Deutschen Landkreistages vorrangig um einen Umbau der Behördenstruktur imöffentlichen Gesundheitsdienst auf Bundesebene. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmenzählen unter anderem:

  • Einrichtung eines Bundesinstituts für Aufklärung und Prävention in der Medizin als eigenständige Bundesoberbehörde.
  • Schaffung eines digitalen Gesundheitspanels Deutschland zur schnellen und repräsentativen Erhebung epidemiologischer Daten in der Bevölkerung.
  • Einrichtung einer Plattform für Öffentliche Gesundheit zur Zusammenführung und Bewertung von Daten sowie zur Bereitstellung von Informationen für Fachöffentlichkeit,Bevölkerung und politische Entscheidungsträger.
  • Etablierung einer Netzwerkstelle zur verbesserten Zusammenarbeit, Information undVernetzung der Akteure des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf verschiedenen Ebenen.
  • Unterstützung bei der Entwicklung von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen, wissenschaftlichen Leitlinien und Standard Operating Procedures (SOPs).

Nach erster Durchsicht hat die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistagesden Eindruck, dass die hier dargelegten gesetzgeberischen Intentionen mit einer weitreichenden Betroffenheit auch des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes einhergehen. Es ist zu befürchten, dass hier zumindest im Bereich der Gesundheitsberichterstattung ein Mehraufwand zu erwarten ist. Das gilt auch wenn ein Großteil der im Gesetzentwurf vorgesehenen neu zu schaffenden Vernetzungsangebote oder auch die Nutzung derevidenzbasierten Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung als freiwillig deklariertsind und das Gesetz keinen Erfüllungsaufwand für die Kommunen ausweist. Auch die Absicht, durch die Entwicklung von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen und wissenschaftlichen Leitlinien sowie Standard Operating Procedures bundesweit eine vergleichbare Qualität der Arbeit im ÖGD zu erreichen, wirkt unmittelbar in den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Ausgestaltung des ÖGD hinein.

Senioren- und Pflegestützpunkte in Niedersachsen

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich wegen der seit langem nicht mehr auskömmlichen Förderung an den Senioren- und Pflegestützpunkten(SPN) an das Land gewandt und eine ergänzende Beteiligung bei der Finanzierung derSPN sowie eine Aufstockung der Fördermittel für die Seniorenberatung gefordert. Die Forderungen wurden unter anderem mit einer zunehmenden Anzahl von Fällen und einer immer komplexer werdenden Beratung in der vorpflegerischen Seniorenbetreuung begründet.

Das niedersächsische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 3. Juni 2024 reagiert. Darin lehnt es beide kommunalen Forderungen unter Hinweis darauf ab, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gebe und es sich um freiwillige Leistung handele, die für das Landnur zulässig wäre, wenn ein erhebliches Landesinteresse bestehe, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werde. Dies könne nach einerinternen Prüfung nicht bejaht werden.

Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Der Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages ist vom Landtag verabschiedet worden. Der IT-Staatsvertrag regelt die Errichtung undAufgaben des IT-Planungsrats, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnologie, die Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, den Informationsaustausch, die Finanzierung und die Aufsichtsstrukturenfür die gemeinsame Arbeit an der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Nach vorangegangener Beschlussfassung durch den Niedersächsischen Landtag wurde das geänderte Gesetz nun am 20. Juni 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt(Nds. GVBl. 2024 Nr. 49) veröffentlicht.

Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang

Die Landtagsverwaltung hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag mit der Gelegenheit zurStellungnahme zugeleitet (LT-Drs. 19/3369). Mit dem Entwurf soll eine Rechtsgrundlagefür die Gebühren- und Auslagenerhebung nach Anwendung unmittelbaren Zwangs durchdie Verwaltungs- und die Polizeibehörden geschaffen werden.

Bezüglich der Ersatzvornahme als zwangsweise Durchsetzung einer vertretbaren Handlung zur Vollstreckung behördlicher Anordnungen enthält § 66 Abs. 1 Satz 2 NPOG eineausdrückliche Regelung, dass die Behörde Gebühren und Auslagen für die Maßnahme erheben darf. Eine vergleichbare Kostenregelung fehlt derzeit in § 69 NPOG, wenn die Verwaltungsbehörden oder die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden. Ob dennoch eineKostenerstattung im Rahmen des unmittelbaren Zwangs möglich ist, wird rechtlich bislangunterschiedlich beurteilt. Durch den Gesetzentwurf soll daher der Zustand der Rechtsunsicherheit beseitigt werden und für die bereits vorhandene Kostentarifnummer eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Seitens der NLT-Geschäftsstelle bestehen nach einer ersten Prüfung des Entwurfs Zweifeldaran, ob für die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover überhaupt einpraktischer Anwendungsbereich für die Gebühren- und Auslagenerhebung nach Anwendung unmittelbaren Zwangs gegeben ist. Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs alsEinwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel unddurch Waffen wird nach unserer Einschätzung in der Verwaltungspraxis regelmäßig diePolizei um Amtshilfe gebeten.

Landwirtschaftskammer zuständige Behörde für Konsumcannabis

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat am 17. Juni 2024 die Änderungsverordnung zur bestehenden Verordnung zur Übertragung staatlicher Aufgaben aufdie Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beschlossen. Damit wird der LWK dieZuständigkeit für das Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Anbauverbände nach dem Cannabiskonsumgesetz übertragen. Am 24. Juni 2024 wurde nun diese Änderungsverordnung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 53 veröffentlicht. Die Entscheidung, die zuständige Behörde auf Landesebene anzusiedeln, wird vonder Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) begrüßt, da eine Kommunalisierung dieser Aufgabe als nicht sachgerecht und zudem mit hohem Aufwand verbunden angesehen werden musste.

Als zuständige Behörde nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)wurden der Landwirtschaftskammer alle Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung (§§ 11 bis 15 KCanG) und der Überwachung (§§ 26 bis 29 KCanG) von Genehmigungen für Anbaugemeinschaften sowie die damit verbundenen Zuständigkeiten übertragen.

Gesetzentwurf zu Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf einesGesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen vorgelegt. In dem Artikelgesetz vorgesehen ist die Einführung eines Stammgesetzes als Gesetzzur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowieWärmespeichern.

Daneben sollen Änderungen im Bundesberggesetz, im Wasserhaushaltsgesetz sowie inder Verwaltungsgerichtsordnung erfolgen. Ziel ist es, Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Dazu werden erneut die Zuteilung eines überragenden öffentlichen Interesses, Digitalisierungsvorgaben, die Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen geregelt. Der Entwurfsoll nach Angaben des BMWK im August im Kabinett beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)vorgelegt. Der Entwurf geht auf die Möglichkeiten der Transformation in eine ressourcenschonende zirkuläre Wirtschaft, auf übergreifende Ansätze und Querschnittsthemen undprioritäre Handlungsfelder für die Transformation ein. Diese umfassen unter anderem dieDigitalisierung, Zirkuläre Wirtschaft und Produktion, Fahrzeuge und Batterien sowie Mobilität, Elektrogeräte, Anlagen der erneuerbaren Energien, Bekleidung und Textilien, denBau- und Gebäudebereich, Metalle, Kunststoffe und die öffentliche Beschaffung.

Laut dem BMUV soll die Strategie mit dem Fokus auf zirkuläre Wirtschaft und Ressourcenschonung einen entscheidenden Beitrag zu Reduzierung der Umweltbelastung, zumSchutz der Biodiversität und zum Klimaschutz leisten. In zentralen Branchen der Wirtschaft werde der überwiegende Teil der Emissionen nicht bei der Produktion der Endprodukte, sondern bei der Gewinnung von Rohstoffen und der Herstellung von Vorproduktenverursacht. Mit der NKWS soll insofern ein Rahmen geschaffen, der die rohstoffpolitischrelevanten Strategien der Bundesregierung zusammenführt, um den primären Rohstoffbedarf absolut zu senken. Sie soll eine Rahmenstrategie sein, in der die BundesregierungZiele, grundlegende Prinzipien und strategische Maßnahmen festlegt.

Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2024 bis 2028

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Orientierungsdatenfür den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2028 veröffentlicht.

  • Grundsteuer
    Beim Aufkommen aus der Grundsteuer B wird davon ausgegangen, dass die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 weitestgehend aufkommensneutral umgesetzt wird;davon unbenommen sind jedoch steigende Einnahmen durch zusätzlich geschaffenenWohnraum.
  • Gewerbesteuer
    Die erwarteten Veränderungsraten der Gewerbesteuer seien als Durchschnittswerteanzusehen. Die besonderen lokalen Gegebenheiten seien von den einzelnen Kommunen ergänzend in die Veranschlagung einzubeziehen. Die Gewerbesteuerumlage sollim gesamten Planungszeitraum bei 35 Prozent-Punkten liegen.
  • Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer
    Das MI weist darauf hin, dass auch hier Grundlage das geltende Recht zum Zeitpunktder Steuerschätzung sei. Künftige Steuerrechtsänderungen, wie z. B. die sich aus demverpflichtend vorzulegenden Existenzminimumbericht der Bundesregierung über diesteuerfrei zu stellenden Existenzminima 2025 ff. ergebenden Änderungen, seien hierinnoch nicht abgebildet. Angesichts starker Preissteigerungen seien entsprechend hoheAnpassungen bei den Existenzminima mit Wirkung auf das Einkommensteueraufkommen naheliegend. Insoweit dürfte die Zahlenreihe beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab 2025 zu positiv sein.
  • Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
    Die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (ohne Finanzausgleichsumlage) betragen für das Jahr 2024 5,579 Milliarden Euro. Dieser Betrag beinhaltet die negative Steuerverbundabrechnung in Höhe von 27 Millionen Euro. Auf Basis der Steuerschätzung Mai 2024 wird von einer ebenfalls negativen Steuerverbundabrechnung2024 in 2025 in Höhe von 36 Millionen Euro ausgegangen. Auf dieser Basis wird einSteigungswert von 1,8 Prozent für das nächste Jahr ermittelt. Das MI weist weiter aufdie Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Ermittlung der Zuweisungen für den kommunalen Finanzausgleich 2025 hin.

Jagdsteuer – Steuersätze für das Jagdjahr 2024/2025

Nach Auswertung der Rückmeldungen auf die jährliche Abfrage der Geschäftsstelle desNiedersächsischen Landkreistages wird die Jagdsteuer von 19 Landkreisen und der Region Hannover erhoben. Die festgesetzten Steuersätze liegen zwischen fünf Prozent und20 Prozent. Siebzehn Landkreise erheben keine Jagdsteuer mehr.

Bezahlkarte für Asylbewerber: MPK-Beschluss zur Höhe des Bargeldbetrages

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (Ministerpräsidentenkonferenz, MPK) hat auf ihrer Sitzung vom 20. Juni 2024 erneut die Bezahlkarte fürAsylbewerber erörtert und einen Beschluss „Festlegung eines einheitlichen Barbetrags beiEinführung der Bezahlkarte für Asylsuchend“ gefasst. Darin erläutert die MPK noch einmal, dass die Bezahlkarte als Bargeldersatz dient und damit grundsätzlich alle Waren zurBedarfsdeckung bezahlt werden können. Für notwendige Ausgaben zur Bedarfsdeckung,die nicht mit der Karte bezahlt werden können, wird ein begrenzter Teil des Leistungssatzes bar zur Verfügung gestellt oder die Möglichkeit von begrenzten Bargeldabhebungenmit der Karte eröffnet.

Zur Höhe hat sich die MPK auf einen Bargeldbetrag von 50 Euro für jede volljährige Person verständigt. Die Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bremen haben Protokollerklärungen abgegeben, mit denen sie einen höheren Bargeldbetrag befürworten.

Sachstandsbericht „Digitales Migrationsmanagement“

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Digitales Migrationsmanagement“ hat einenSachstandsbericht zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz(MPK) vom Juni 2023 vorgelegt. Im Einzelnen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) wiefolgt informiert: Die BLAG wurde im Sommer 2023 zur Umsetzung des MPK-Beschlussesvom 15. Juni 2023 einberufen. Die Maßnahmen in den Handlungsfeldern „Digitale Verwaltungsverfahren“, „Standardisierung“, „Zentrales Ausländerdateisystem“, „Digitale Anwendungslösungen“ und „eAkte“ wurden arbeitsteilig in Unterarbeitsgruppen (UAG) erarbeitet.

Der DLT hat sich sowohl im Steuerungsgremium wie auch in den UAG durch Praktiker ausden Landkreisen und der Hauptgeschäftsstelle intensiv eingebracht. Zu Beginn des Prozesses hat der DLT ein Positionspapier erarbeitet und umfangreich Stellung genommen.Die im Sachstandsbericht dokumentierten Ergebnisse decken sich in weiten Teilen mit denEmpfehlungen des Positionspapiers.

Aus Sicht der DLT-Hauptgeschäftsstelle wird insbesondere auf folgende Aspekte desSachstandsberichts hingewiesen:

  • Die Standardisierung des Datenaustauschs im Ausländerwesen wird fortgeführt. Fürden Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten zwischen Ausländerbehördenwird neben dem Standard XDomea der Standard XAusländer verwendet.
  • Es sollen digitale Musterprozesse erarbeitet werden, die die Arbeitsabläufe von der Antragstellung bis zur Zustellung der Bescheide beschreiben.
  • Zentral ist nach wie vor die Erweiterung des Ausländerzentralregisters (AZR) zu einemzentralen Ausländerdateisystem, dessen Aufgabe darin besteht, die Biographie desAusländers digital abzubilden und den verschiedenen Ausländer- und (Leistungs-) Behörden tagesaktuell zur Verfügung zu stellen.

Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Sachstandsbericht derBundesregierung „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht. Der Bericht stellt drei denkbare Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten vor und fasst die Ergebnisse einer Reihe von Sachverständigenanhörungen zur rechtlichen und tatsächlichenMachbarkeit dieser Modelle zusammen. Dieses Thema war auch Gegenstand eines Austauschs zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und dem zuständigenStaatssekretär im BMI.

Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag (DLT) unter anderem wie folgt aus:

Der Sachstandsbericht unterscheidet vor allem zwischen dem sogenannten „Ruanda-Modell“ und einem an die jüngsten Vereinbarungen zwischen Italien und Albanien angelehntem Modell. Während es in diesen beiden Fallkonstellationen darum geht, Asylsuchende,die sich bereits in Deutschland befinden oder an der Grenze aufgegriffen würden, zurDurchführung weiterer Schritte in einen Drittstaat zu überführen, sieht ein drittes Modell im Kern vor, dass der Asylantrag von Schutzsuchenden bereits auf dem Transitweg, alsoohne vorherigen Kontakt mit Deutschland, geprüft wird.

Nach der überwiegenden Einschätzung der Experten sind alle drei Modelle rechtlichgrundsätzlich zulässig, in der praktischen Durchführung aber mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Auch Staatssekretär Bernd Krösser hat auf solche praktischen Herausforderungen hingewiesen. Dabei geht es nicht zuletzt darum, Staaten zu identifizieren, diesowohl die anspruchsvollen rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfüllen, um als sichereDrittstaaten qualifiziert werden zu können, wie auch um die mit einem solchen Modell verbundenen Kosten.

Änderung der Einbürgerungstestverordnung im Bundesgesetzblatt

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2024 Nr. 211). Mit der Verordnung sind vor allem neueFragen mit Bezug zu den Themen jüdisches Leben in Deutschland, das Existenzrecht desStaates Israel und Antisemitismus in den Fragenkatalog für den Einbürgerungstest aufgenommen worden.

Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines anderen Mitgliedstaats

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, die von einemanderen Mitgliedstaat erlassenen Entscheidungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen oder nicht (Rechtssache C-753/22). Bei Nichtanerkennung wie inDeutschland praktiziert, müsse eine neue individuelle Prüfung erfolgen, bei der allerdingsdie Entscheidung des anderen Mitgliedstaats in vollem Umfang Berücksichtigung findenmüsse. Die Landkreise sind nur mittelbar betroffen.

Reformierter Schengener Grenzkodex im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Nach Annahme des reformierten Schengener Grenzkodexes durch EU-Parlament und Europäischen Rat wurde die Reform am 20. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht. Die Mitgliedstaaten können Grenzkontrollen insbesondere bei gesundheitlichen Großschadensereignissen, schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit sowie groß angelegten unerlaubten Bewegungen von Drittstaatsangehörigen bis zu zwei Jahren mit möglicher einjähriger Verlängerung wiedereinführen.

Grundfinanzierung zertifizierter Tourismuskommunen

Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände (AG KSV) hat sich nach einem Erörterungstermin zur Verteilung der über die politische Liste für 2024 bereitgestellten Ausgleichsmittel zur Unterstützung der Tourismuskommunen und Kurorte schriftlich an denWirtschaftsminister gewandt. Ergebnis war, dass die Verteilung an die prädikatisiertenTourismuskommunen auf Basis der Übernachtungszahlen der amtlichen Statistik des Landesamts für Statistik Niedersachsen für das Jahr 2023 als Zuweisung in Form als Billigkeitsleistung gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung erfolgen solle.

Neben dem Vorschlag für die Verteilung der Mittel, hatte die AG KSV angeregt, die parallele Erhebung von Gäste- beziehungsweise Tourismusbeiträgen als Antragsvoraussetzung entfallen zu lassen. Zudem wurde eine Abschaffung des § 3 Abs. 4 Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) angeregt, mit dem Ziel, künftig ergänzend dieErhebung einer Übernachtungssteuer (Bettensteuer, Beherbergungssteuer) zu ermöglichen. In seinem Antwortschreiben vom 7.Juni 2024 hat Minister Olaf Lies neben der Bestätigung der getroffenen Absprachen zur Verteilung der Ausgleichsmittel über eine Billigkeitsrichtlinie zudem mitgeteilt, dass die Erhebung von Gäste- und/oder Tourismusbeiträgen gemäß NKAG als Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Mittel gänzlich entfallensoll.

Landkreise und Cloud – Ergebnisse der Umfrage des DLT

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die Ergebnisse zur Umfrage „Landkreise und Cloud“veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurde eine Online-Umfrage bei den Landkreisen durchgeführt.Die Umfrage gibt bei 150 vollständigen Antworten einen repräsentativen Überblick überden Stand in den Landkreisen.

Die wesentlichen Ergebnisse in Kürze: Ein Großteil der Landkreise erbringt IT-Leistungenweitgehend selbstständig. Der Handlungsdruck auf die IT der Landkreise wächst unter anderem durch den demographischen Wandel und Anforderungen an die Informations- undDatensicherheit. In den nächsten drei bis fünf Jahren sehen die Landkreise einen erheblichen Investitionsbedarf im IT-Bereich. Der Großteil der Landkreise stellt den Bedarf nachkreisübergreifenden Rechenzentren sowie der Konsolidierung von Anwendungen fest. Füreine zukunftsfähige IT wird Cloud-Technologie als Lösung gesehen.

Wettbewerb zur digitalen Teilhabe älterer Menschen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dieBAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) haben 2021 den DigitalPakt Alter initiiert. Er ist eine Initiative vieler Partner – unter anderem des DeutschenLandkreistages – zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen in der digitalen Welt.

Im Rahmen des DigitalPakt Alter läuft derzeit der Wettbewerb Kommunal.Digital.Genial. Erverfolgt das Ziel, innovative und erfolgreiche Angebote und Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen in Kommunen zu identifizieren, sichtbar zu machen undauszuzeichnen. Die Beispiele guter Praxis sollen andere Kommunen bei der Gestaltungeigener Maßnahmen motivieren und inspirieren. Darüber hinaus soll der Wettbewerb Aufmerksamkeit für das Thema ältere Menschen und Digitalisierung in Politik, Verwaltung undÖffentlichkeit erzeugen.

Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Landkreise, Städte und Gemeinden bewerben.Zehn Projekte werden am Ende ausgezeichnet. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durcheine siebenköpfige Jury mit Expertise im Bereich der digitalen Teilhabe Älterer. Die Commerzbank-Stiftung stiftet ein Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro. Alle Informationen zumWettbewerb sind unter www.digitalpakt-alter.de/wettbewerb zu finden.