NLT-Aktuell – Ausgabe 29

Zukunft des Rettungsdienstes und seiner Finanzierung 

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat sich erneut zur Reform der Notfall- und Akutversorgung geäußert und geht in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2023 auf den Rettungsdienst und dessen Finanzierung ein. In der Beschreibung der Ausgangs- und Problemlage werden die vielfältigen und aus Kommissionssicht kleinteiligen Strukturen des Rettungsdienstes kritisiert und zumindest implizit für einen Teil der Probleme verantwortlich gemacht. Insbesondere führten unterschiedliche Vergütungsmodelle, die in den Ländern bestehen, zu einer mangelnden Transparenz von Kosten und Leistungen des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellen, so die Kritik. Zudem wird suggeriert, dass Modelle, die auf Grundlage kommunaler Gebührensatzungen die Finanzierung regeln, keine Anreize für einen wirtschaftlich effizienten Betrieb bieten und zudem, dass diese Gebührensatzungen ohne jede Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Vorfeld erlassen würden. 

Die Kommission empfiehlt u.a., den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment in § 27 Abs. 1 SGB V aufzunehmen. Die Anforderungen an die Qualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollten nach Vorstellung der Kommission länderübergreifend vereinheitlicht werden. Es seien „regionale Gremien der Gesundheitspolitik“, Kostenträger und Leistungserbringer in die einheitliche Bedarfsplanung unter Leitung der Länder einzubeziehen. Weiter fordert die Kommission eine Konzentration und Zentralisierung der Leitstellen unter der Ägide und Koordination des jeweiligen Bundeslandes. Die Kommission hält eine Betreuungsdichte von zirka einer Million Einwohner pro Leitstelle für sachgerecht. Dies könne allerdings in dünner besiedelten Regionen auch eine geringere Zahl sein. Die Planung sollte auch in der Regel landkreisübergreifend erfolgen. 

In einer ersten Einschätzung weist die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) darauf hin, dass die Vorschläge der Sachverständigenkommission über die grundgesetzlichen Zuständigkeiten der Länder und Kommunen, den Zusammenhang zu anderen Aufgaben der Gefahrenabwehr wie den Feuerwehrbereich und den Katastrophenschutz, den für Niedersachsen festgelegten kommunalrechtlichen eigenen Wirkungskreis und zahlreiche andere Zusammenhänge einfach hinwegzugehen scheinen. Damit dürften sie inhaltlich noch weit über die Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit hinausgehen, die Ende 2019 zur Gründung des vom NLT initiierten Bündnisses „Rettet den Rettungsdienst“ geführt haben. Die Geschäftsstelle beabsichtigt daher eine strikte Ablehnung dieser Vorschläge und setzt darauf, dass auch die Länder diese Vorschläge geschlossen ablehnen werden. 

Warntag 2023: NLT mahnt Stärkung des Katastrophenschutzes an 

„Der diesjährige Warntag muss auch ein lauter Weckruf an Landtag und Bundestag sein, viel mehr für den Katastrophenschutz zu investieren. Wir beobachten leider schon wieder die übliche Krisenverdrängung in der Politik. Trotz Flüchtlingskrise, Ukraine-Krieg, AhrtalHochwasser und befürchteter Energiemangellage im vergangenen Winter fehlt eine markante politische Prioritätensetzung für den Bevölkerungsschutz.“ So fasste Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer die Forderungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zum Katastrophenschutz aus Anlass des diesjährigen Warntages zusammen. Anlass war eine Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. 

In seiner Stellungnahme führte Meyer weiter aus: „Wir warten dringend auf ein Zehn-Milliarden-Paket für den Katastrophenschutz auf Bundesebene, um parallel zum 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr auch die zivile Seite der Krisenprävention grundlegend zu stärken. Auf Landesebene waren die Fördermittel für Sirenen sofort verplant, viele Landkreise warten auf eine Fortsetzung der Förderung. Auch die Fahrzeugförderung des Landes für den Katastrophenschutz muss dringend um mehrere Millionen Euro erhöht werden, weil wir angesichts der Klimaveränderungen viel mehr geländegängige Spezialfahrzeuge und Hochleistungspumpen brauchen.“ 

Meyer erläuterte, insgesamt müssten alle Akteure in der Krisenprävention in Deutschland deutlich schneller werden. Ein Beispiel: Das Cell-Broadcasting, also das automatische Senden von Alarmnachrichten auf alle Handys in einer Funkzelle, sei früh gefordert worden, u.a. vom NLT in seinem grundlegenden Forderungspapier aus 2017 (www.nlt.de > Verbandspositionen > Katastrophenschutz). Umgesetzt wurde es erst nach dem furchtbaren Ahrtal-Hochwasser durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 164a) im Dezember 2021. „Angesichts der betrüblichen Weltlage und der Zunahme von Extremwettern müssen wir auch insgesamt die Eigenvorsoge in unserer Gesellschaft wieder stärken. Da ist jeder gefragt. Die Vorschläge, in der Schule die eigene Schutzkompetenz und die Brandschutzerziehung zu stärken und Erste-Hilfe-Kenntnisse verpflichtend zu vermitteln, gehen in die richtige Richtung“, positionierte sich Meyer.

Landeshaushalt 2024 

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024-HG 2024-) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Die Landtagsdrucksache wurde zwischenzeitlich als Drs. 19/1900 – neu – veröffentlicht. Seit 31. August 2023 liegt somit der komplette Haushaltsentwurf mit über 3300 Seiten dem Haushaltsgesetzgeber vor. 

Der Entwurf sieht Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2024 in Höhe von 42,3 Milliarden Euro vor. Eine Nettokreditaufnahme ist nicht eingeplant. Vielmehr sollen 118,3 Millionen Euro der Tilgung zugeführt werden. Hierfür ist eine Rücklagenentnahme vorgesehen (insg. 187 Millionen Euro). Das Land plant mit einem leicht negativen Finanzierungssaldo von 68,8 Millionen Euro. Insoweit kann grundsätzlich damit gerechnet werden, dass durch Verbesserungen im Haushaltsvollzug auch im Jahr 2024 der Finanzierungssaldo des Landes wieder deutlich positiv ausfallen dürfte. 

Haushaltsbegleitgesetz 2024 

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024 (LT-Drs. 19/2229) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf ist eine Reihe von Änderungen vorgesehen, die zum Teil auch die kommunalen Gebietskörperschaften direkt betreffen. 

– Art. – 2 Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz:
Hier werden die Pro-Kopf Beträge für die Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises für das Jahr 2024 festgelegt. Für die Landkreise sind 64,53 Euro je Einwohner vorgesehen.
– Art. 8 – Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen:
Hier werden umfangreiche Änderungen vorgenommen. So soll der Förderzweck erweitert werden. Vorgesehen ist, zur Erhöhung der Krankenhausinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2048 jährlich 45 Millionen Euro Landeszuweisung und eine kommunale Gegenfinanzierung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 NKG mit 40 Prozent (30 Millionen Euro) zuzuführen. Des Weiteren sind Regelungen für eine Schließungsförderung vorgesehen.
– Art. 9 – Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege:
Hier soll eine Anhebung bei dem Finanzhilfesatz für Krippenplätze mit Wirkung vom 1. August 2022 von bislang 56 Prozent auf 59 Prozent geregelt werden. Dies hat Folgewirkungen für eine Reihe von Regelungen insbesondere auch zu altersübergreifenden Gruppen. In § 30 werden Regelungen über die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung neu gefasst und dabei insbesondere bislang bestehende Richtlinien in gesetzliche Regelungen übernommen. Die Änderungen der Regelung zur pauschalierten Finanzhilfe für Krippengruppen und altersübergreifende Gruppen führt für den Landeshaushalt zu Mehrausgaben. Für das Haushaltsjahr 2024 betragen diese 72,5 Millionen Euro (davon 40,9 Millionen Euro infolge des vorgesehenen rückwirkenden Inkrafttretens der Änderung zum 1. August 2022). Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen 33,2 Millionen.  

Stadt | Land | Bytes 

Am 31. August und 1. September fand das diesjährige kommunale IuK-Forum Niedersachsen erstmalig unter dem Namen „Stadt | Land | Bytes“ in Bad Lauterberg statt. Rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der GovConnect GmbH und des Niedersächsischen Studieninstituts gefolgt. Die Folien der Vorträge sowie die Ergebnisse des Barcamps können, soweit vorhanden, unter https://stadtlandbytes.de abgerufen werden. Dort findet sich auch bereits der Terminhinweis für „Stadt | Land | Bytes 2024“, das am 5. und 6. September 2024 in Papenburg stattfinden wird. Ein Bericht über die Veranstaltung ist für die nächste Ausgabe der Verbandszeitschrift NLT-Information vorgesehen, die im Oktober erscheint. 

#nltdigikon 

Am 13. September fand die Digitalisierungskonferenz des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), die #nltdigikon, im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Hannover statt. Schwerpunktthemen in diesem Jahr waren „Künstliche Intelligenz“ sowie „Robotic Prozess Automation“ (RPA). Die Vortragsfolien der #nltdigkon können unter https://link.nlt.de/s5yk heruntergeladen werden. Ein ausführlicher Bericht über die #nltdigikon erscheint in der Oktober Ausgabe der Verbandszeitschrift NLT-Information. 

Vorschlag für einen sogenannten „Deutschland-Pakt“ 

Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Ländern und Kommunen einen sogenannten Deutschland-Pakt mit dem Ziel vorgeschlagen, das Land schneller, moderner und sicherer zu gestalten. Konkret umfasst sein soll ein „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ mit Elementen im Bereich des allgemeinen Verfahrensrechts wie der Digitalisierung im Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum unter anderem durch das Wachstumschancengesetz und die Förderung von Investitionen in klimaneutrale Produktionen erhöht sowie die Verwaltung modernisiert und digitalisiert werden. Schließlich sollen mehr Fachkräfte gewonnen und irreguläre Migration begrenzt werden 

Bei dem vorgelegten Deutschland-Pakt handelt es sich nach erster Einschätzung des Deutschen Landkreistages (DLT) um in der Sache im Einzelnen ggf. sinnvolle Maßnahmen, ein strukturiertes, systematisches Vorgehen sei aber nicht erkennbar, vielmehr würden zahlreiche ohnehin bereits in der Umsetzung befindliche oder beschlossene Vorhaben in einem Papier zusammengebunden. 

Das Papier, das auch an die Kommunen gerichtet ist, verkenne zudem die klare Kritik derselben an wichtigen Einzelvorhaben wie dem Wachstumschancengesetz, an anderen Stellen wie beim generellen Abbau bürokratischer Hemmnisse und Standards bleibe es hinter kommunalen Erwartungen zurück. Der Deutschland-Pakt wird in den September Sitzungen der Gremien des DLT diskutiert. 

Rede zur Lage der Union 2023 von Kommissionspräsidentin von der Leyen 

Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen hat am 13. September 2023 ihre vierte Rede zur Lage der Europäischen Union gehalten. Im Zentrum ihrer Rede standen neben der ökologischen Transformation auch die wirtschaftliche und technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit der EU. Hierzu kündigte sie u.a. einen Bürokratieabbau für die Wirtschaft und einen Gipfel mit Sozialpartnern zur Bekämpfung des Fachkräftemangels an. Zur Steuerung der Migration drängte sie auf die zügige Verabschiedung des Migrationspakts und plädierte für weitere Abkommen mit Drittstaaten. Zu den weiteren Einzelheiten hat Deutsche Landkreistag (DLT) wie folgt informiert: 

Den Bereich der Migration hielt von der Leyen kurz. Sie plädierte für eine zügige Verabschiedung des vom Rat beschlossenen Migrationspaktes sowie weitere bilaterale Abkommen mit Drittstaaten wie jüngst mit Tunesien. Noch nie sei die EU einer Verständigung auf ein Paket so nah gewesen. Schließlich kündigte sie einen entschlossenen Kampf gegen Schlepper und in diesem Zuge eine internationale Konferenz zur Bekämpfung des Menschenhandels an. Für die Ukraine bekräftigte von der Leyen die Unterstützung der EU, solange es nötig sei und kündigte die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer in der EU im Rahmen der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie an. 

Im Rahmen der Fortentwicklung des sogenannten Green Deal, den von der Leyen zum zentralen Thema ihrer Präsidentschaft gemacht hat, kündigte sie eine Serie von Energiewende-Dialogen mit der Industrie an, ebenso wie ein Paket zum Windkraftausbau in Europa. Dazu werde man die Genehmigungsverfahren beschleunigen, Auktionssysteme in der gesamten EU verbessern und sich auf Kompetenzen, den Zugang zu Finanzmitteln und stabile Lieferketten fokussieren. Auch bereits begonnene Projekte, wie etwa das Netto-Null-Industrie-Gesetz, sollen zügig abgeschlossen werden. 

Viel Zeit widmete von der Leyen schließlich ihrer China-Strategie, welche sie mit dem Stichwort „De-risk, not de-coupling“ umschrieb. China verzerre mit staatlich subventionierten Produkten den Wettbewerb, was man künftig verhindern wolle. Konkret kündigte sie eine Antisubventionsuntersuchung zu Elektrofahrzeugen aus China an. 

Brüsseler Erklärung der deutschen Ministerpräsidenten 

Die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Bundesländer haben am 7. September 2023 unter dem Titel „Brüsseler Erklärung“ ihre Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz bekanntgegeben. Für die kommunale Ebene sind einige Punkte in den Bereichen Migration, europäisches Beihilfen- und Vergaberecht sowie Kohäsionspolitik relevant, die aber in zahlreichen Aspekten hinter den Forderungen des Deutschen Landkreistages zurückbleiben. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit: 

Mit Blick auf das Thema Migration loben die Ministerpräsidenten die am 8. Juni 2023 erfolgte Einigung der EU-Innenminister zum Migrationspaket. Diese könne nur einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer solidarischen Migrationspolitik darstellen, wenn sie konsequent umgesetzt werde. Es sei wichtig, dass nun auch jene Staaten in die Verantwortung genommen würden, die bislang kaum einen Beitrag geleistet hätten. Der eingeräumte Handlungsspielraum im Rahmen des vorgesehenen Solidaritätsmechanismus dürfe aber nicht dazu führen, dass das Ziel einer gerechten Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten unterwandert werde. Für die Verfahren an den EU-Außengrenzen fordern die Ministerpräsidenten die Einhaltung besonderer Schutzregeln für Familien mit Kindern nach der Kinderrechtskonvention. 

Daneben müsse das europäische Vergaberecht u.a. durch eine inflationsbedingte Erhöhung der Schwellenwerte angepasst werden. Auch der DLT fordert seit langem eine Erhöhung der Schwellenwerte. Allerdings reicht die lediglich inflationsbedingte Erhöhung nicht aus, um dem hohen Verwaltungsaufwand der Landkreise besonders bei europaweiten Ausschreibungsverfahren mit geringen Angeboten zu begegnen. 

Große Beachtung schenken die Beschlüsse schließlich der europäischen Kohäsionspolitik. Wie der DLT fordern die Ministerpräsidenten für die kommende Förderperiode attraktive Kofinanzierungssätze und eine flächendeckende Förderung auch für stärker entwickelte Regionen. Die Kohäsionspolitik solle auch 2028 bis 2034 in geteilter Mittelverwaltung ausgestaltet werden, außerdem solle eine größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung der Förderprogramme ermöglicht und mehr Rechtssicherheit und Effizienz gewährleistet werden. Insgesamt bleiben die Forderungen hier vage. 

Konsultation der EU-Kommission zu Wolfsbeständen 

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Status des Wolfes gestartet. Damit will sie dem Umstand Rechnung tragen, dass die Rückkehr des Wolfes in Regionen Europas, in denen lange Zeit keine Populationen mehr vorhanden waren, vor Ort zunehmend zu Konflikten mit Viehzüchtern und Jägern führt. Dies ist nach Angaben der EU-Kommission insbesondere dort der Fall, wo von Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend Gebrauch gemacht wird. 

Entsprechend will die EU-Kommission u.a. bei Kommunen und Wissenschaft aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen erheben. Auf Grundlage dieser Daten soll die EU-Kommission über einen Vorschlag entscheiden, ggf. den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Daneben weist die EU-Kommission darauf hin, dass bestehende Ausnahmeregelungen von den Behörden bereits jetzt ausgeschöpft werden sollen. 

Entwurf eines Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat auf Bitten des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) den Entwurf einer Formulierungshilfe der Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz sowie zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes übermittelt. Dies geschah nach mehreren Erörterungen und diversem Schriftwechsel. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich als Fraktionsentwurf in den nächsten Wochen in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden. 

Er regelt in einem neuen Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz (Art. 1), dass die Kommunen in Niedersachsen verpflichtet sind, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sowie für Anstalten, Zweckverbände und sonstige Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder der Kontrolle von Kommunen stehen. Ausgenommen sind Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. 

Ferner wurde auf Anregung des NLT geregelt, dass die internen Meldestellen von Kommunen und Beschäftigungsgebern gemeinsam betrieben werden können. Das MI hat zudem die Möglichkeit eröffnet, dass die Kommunen eine geeignete staatliche interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Innenministeriums mit der Aufgabe betrauen können. Die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß abzustellen, verbleibt in diesen Fällen aber bei dem jeweils betroffenen Beschäftigungsgeber. 

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum NHundG 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat ausführlich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) im Rahmen der Verbandsanhörung Stellung genommen. Neben zahlreichen Anmerkungen und Anregungen zu einzelnen Vorschriften wurde insbesondere das im Entwurf zukünftig verpflichtend bei der Entscheidung nach den §§ 7 und 14a NHundG vorgesehene amtstierärztliche Gutachten sowie die nach wie vor fehlende Rechtsgrundlage für eine Tötung nicht resozialisierbare Hunde kritisiert. 

Der Entwurf sieht zwei zentrale neue unbestimmte Rechtsbegriffe vor, ohne diese hinreichend zu konkretisieren. Die zur Streichung vorgesehene Regelung zur sogenannten Sachkundevermutung wird ebenfalls abgelehnt. Ausdrücklich begrüßt hat die AG KSV hingegen die vorgesehene Möglichkeit, die Feststellung eines „gefährlichen“ Hundes zukünftig auch widerrufen zu können. 

Einführung einer pauschalen Beihilfe („Hamburger Modell“) 

Der Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Fraktionen sieht die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherungen für Beamtinnen und Beamte durch Einführung des sogenannten „Hamburger Modells“ vor. Bei diesem Modell kann sich die Beamtin oder der Beamte statt der bislang üblichen Kombination aus Beihilfeanspruch und anteiliger privater Vollkostenkrankenversicherung auch für einen dauerhaften pauschalen Zuschuss des Dienstherrn entscheiden, um z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Mitglied zu bleiben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Regierungsfraktionen nunmehr direkt in der Niedersächsischen Landtag eingebracht. Eine Vorerörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat weder durch das fachlich zuständige Finanzministerium noch durch die Regierungsfraktionen stattgefunden. 

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen § 80a in das niedersächsische Beamtengesetz ein, der die Möglichkeit vorsieht, nach Entscheidung der Beamtinnen oder des Beamten anstelle einer Beihilfe nach § 80 NBG eine pauschale Beihilfe zu gewähren. Vorrausetzung dafür ist ein entsprechender einmaliger Antrag unter Verzicht auf die normale beamtenrechtliche Beihilfe nach § 80. Die pauschale Beihilfe wird zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung gewährt. Der Antrag ist unwiderruflich, bedarf der Schriftform nach 126 BGB und muss innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach der Begründung des Beamtenverhältnisses gestellt werden. Für die am 1. Februar 2024 bereits vorhandenen beihilfeberechtigten Personen beginnt die Frist am 1. Februar 2024 zu laufen, sodass der Gesetzentwurf grundsätzlich auch allen aktiven Beamtinnen und Beamten den Wechsel in das System der pauschalen Beihilfe ermöglichen möchte. Die Höhe der pauschalen Beihilfen bemisst sich bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Anspruchsberechtigten grundsätzlich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages der freiwilligen gesetzlichen Versicherung; bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung ist die Hälfte des Beitrages im Basistarif anzusetzen. 

DLT-Stellungnahme zum Entwurf eines Kindergrundsicherungsgesetzes 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) lehnt den Referentenentwurf eines Kindergrundsicherungsgesetzes ab (zuletzt NLT-Aktuell 28/2023 vom 8. September 2023). Das Ziel, eine für die Familien einfachere und leichter verfügbare Leistung zu gewähren, wird nicht erreicht. Da die Kindergrundsicherung nicht bedarfsdeckend ist, wird der Aufwand für bedürftige Familien und für die Behörden nicht reduziert, sondern sogar erhöht. Hierzu informiert der DLT wie folgt: 

– Eine Umsetzung der Kindergrundsicherung über die Bundesagentur für Arbeit unter der neuen Bezeichnung „Familienservice“ wird abgelehnt. Es käme zu Doppel- und Parallelstrukturen und zu einer deutlichen Verschlechterung der flächendeckenden Erreichbarkeit. Zugleich bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.
– Abzulehnen ist ebenso, dass die Jobcenter zu Ausfallbürgen des Familienservice gemacht werden, indem sie immer dann leisten sollen, wenn ein Antrag auf Kindergrundsicherung noch nicht bearbeitet wurde.
– Damit bedürftige Familien die Leistungen weiterhin aus einer Hand erhalten, sollte die Kindergrundsicherung (Zusatzbetrag) über die Jobcenter gewährt werden. Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf die vielfältigen Leistungen des Bildungspakets, die größtenteils weiterhin von den Kommunen gewährt werden sollen.
– Die Kindergrundsicherung muss sicherstellen, dass sich die Erwerbsanreize für die Eltern nicht verringern.
– Im Übrigen wird das mangelhafte Beteiligungsverfahren kritisiert. Dass die Behördenpraxis bei einer so großen Verwaltungsreform wie der Kindergrundsicherung weniger als eine Woche Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfs erhält, ist unzumutbar. 

„GreenPower4Tower“: Stromversorgung von Mobilfunkmasten 

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) rufen zum Nachhaltigkeitswettbewerb Mobilfunk „GreenPower4Tower“ auf. Es können innovative Konzepte für eine leitungsunabhängige und lokale CO2-neutrale Stromversorgung von Mobilfunkmasten eingereicht werden. Hintergrund ist, dass an vielen Standorten die Energieversorgung für den Betrieb von Mobilfunkmasten aufgrund geografischer Besonderheiten oder schützenswerter Landschaftsbereiche eine Herausforderung darstellt. Lösungen mit besonders hohem Potential zur Umsetzung können ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro erhalten und haben auch die Chance, in ein Pilotprojekt überführt zu werden. 

Der Wettbewerb ist offen für alle Teilnehmenden mit marktreifen, aber noch nicht auf dem Markt befindlichen Ideen. Weitere Informationen können stehen unter https://netzdamig.de/nachhaltigkeitswettbewerb zur Verfügung. 

EU-Förderprogramm „Soziale Innovation“ 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den aktuellen Förderaufruf für das EU-Förderprogramm „Soziale Innovation“ mit der Bitte um Information der Kommunen zur Verfügung gestellt. Zugleich bat das MS um weitere Verbreitung in den kommunalen Netzwerken, um möglichst viele potentielle Projektverantwortliche zu erreichen. Dem Ministerium zufolge ist Schwerpunkt das Thema „Kollaborative Ansätze zur Qualitätssteigerung im Gesundheits- & Sozialbereich“. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Innovation“, zuletzt geändert durch Erlass vom 22. Mai 2019.

Ergänzende Informationen stehen auf der Seite der NBank unter folgendem Link bereit: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#downloads 

Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf begleitet die Umsetzung einschlägiger Gesetze und berät über deren Auswirkungen. In Weiterentwicklung seines Ersten Berichts legt der Beirat in nun einem Zweiten Bericht seine Arbeitsergebnisse sowie zentrale Handlungsempfehlungen vor. Er empfiehlt (Familien-)Pflegezeitmodelle sowie Freistellungsansprüche und ein Familienpflegegeld. Darüber hinaus legt er den Fokus auf verschiedene Personengruppen. 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Mitglied des Beirats ist, hat mit den Arbeitgeberverbänden gemeinsam, wie auch in der letzten Beiratsperiode, die Handlungsempfehlungen nicht vollumfänglich mitgetragen. Insbesondere eine Ausweitung gesetzlicher Freistellungs- und Teilzeitansprüche wird abgelehnt mit dem Verweis, bereits seit langer Zeit flexible Modelle und Unterstützung bei der Beratung für pflegende Angehörige anzubieten. Passgenaue, individuelle Angebote und Möglichkeiten für die Beschäftigten sollten erhalten bleiben. Es ist abzuwarten, inwieweit die Politik und insbesondere der Gesetzgeber die Empfehlungen des Beirats aufgreifen werden. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dem Deutschen Landkreistag (DLT) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2380 zur Stellungnahme übermittelt. Die Richtlinie zielt auf die Standardisierung von Ladeschnittstellen und Ladeprotokollen von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (v.a. Smartphones) ab. Damit sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle reduziert werden. Die zur Umsetzung dieser Vorgaben vorgeschlagenen Änderungen des Funkanlagengesetzes könnten die Landkreise als Nutzer entsprechender Geräte sowie im Zusammenhang der Wertstoffsammlung betreffen. 

BGH: Corona-Sonderzahlung ist grundsätzlich pfändbar 

Die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung ist keine unpfändbare Erschwerniszulage. Das hat, entgegen des Beschlusses des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2022, unter anderem der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) mit Beschluss vom 13. Juli 2023 (IX ZB 24/22) entschieden. Hierzu stellt das Gericht in seinem zweiten Leitsatz fest, dass eine gesetzliche Regelung, die allen zumindest an einem Tag in einem bestimmten Zeitraum beschäftigten Besoldungsempfängern eines Landes einen Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung einräume, keine Erschwerniszulage darstelle.