NLT-Aktuell – Ausgabe 3

3. und 4. Stellungnahme des COVID-19-Expertenrates

Der Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 hat seine 3. und 4. Stellungnahme vorgelegt. In der 3. Stellungnahme äußert sich der Rat zur Beurteilung der aktuellen Infektionslage sowie zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Gewarnt wird vor sehr hohen Inzidenzen und den Folgen, die sich daraus insbesondere für das Gesundheitssystem und für weitere kritische Infrastrukturen ergeben könnten. Vor diesem Hintergrund sei eine Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen geboten. Die 4. Stellungnahme thematisiert eine verbesserte Datenerhebung sowie die Digitalisierung des Gesundheitssystems. Gefordert wird insbesondere die zeitnahe Einführung der elektronischen Patientenakte. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) solle zu einer digitalen interoperablen Plattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) weiterentwickelt werden.

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.01.2022

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 22. Januar 2022 Beschlüsse zu der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, dem Unterstützungsbedarf der Krankenhäuser in der Pandemie, der Priorisierung der Kontaktpersonennachverfolgung, der Priorisierung der Testkapazitäten von PCR-Tests sowie der Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren gefasst. Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht heißt es im Beschluss u.a.:

  • Die Länder begrüßen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die sie als Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht begreifen. 
  • Die Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), gemeinsam mit ihnen unverzüglich alle offenen Vollzugsfragen durch Vollzugshinweise einschließlich der notwendigen Abwägungskriterien abzustimmen, welche die Gesundheitsämter bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs leiten sollen.
  • Mit Blick auf die regionalen Unterschiede der Impfungen von Beschäftigten in der Pflege weisen die Länder darauf hin, dass die Versorgungssicherheit für die pflegebedürftigen und kranken Menschen sowie für die Menschen mit Behinderung durch die Sanktionen wie Betretungs- und Tätigkeitsverbote nicht gefährdet werden dürften.
  • Das BMG wurde ferner gebeten, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche, digitale Meldeplattform zur Benachrichtigung der Gesundheitsämter zu Immunitätsnachweisen gegen COVID-19 gemäß § 20a Abs. 2 bis 5 IfSG zu schaffen. Die Plattform soll sicherstellen, dass die Benachrichtigungen die Gesundheitsämter auf digitalem Wege erreichen. Hierbei könne auf Erfahrungen und Systeme der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) zurückgegriffen werden.

Ergebnisse der Bund-Länder-Verständigung über Corona-Schutzmaßnahmen vom 24. Januar 2022

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben vor dem Hintergrund der Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung und der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz erneut Beschlüsse zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie getroffen. Vereinbart wurde insbesondere eine Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen. Für Großveranstaltungen wird eine Vereinheitlichung der Regelungen angestrebt. Die Impfkampagne soll fortgeführt, PCR-Test künftig priorisiert für vulnerable Personen und Beschäftigte im Gesundheitssektor zur Verfügung stehen. Auch im Hinblick auf die Kontaktnachverfolgung sollen Priorisierungen erfolgen. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen künftig die allgemeinen Quarantäne- und Isolationsregelungen gelten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll beschleunigt werden.

Beschlossen wurde im Einzelnen eine Fortführung der bisher geltenden Maßnahmen (Ziff. 1), wobei zugleich eine Öffnungsperspektive in den Blick genommen wurde (Ziff. 2). Für überregionale Großveranstaltungen sollen einheitliche Regelungen erarbeitet werden (Ziff. 3). Die Impfkampagne soll fortgeführt werden, der Impfstoff Novavax soll ab Ende Februar zur Verfügung stehen (Ziff. 4). Für PCR-Test soll es eine Priorisierung geben (Ziff. 5). Die allgemeinen Quarantäne- und Isolationsvorgaben sollen künftig auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten (Ziff. 6). Änderungen am Genesenen- und Impfstatus sollen früher kommuniziert und begründet werden (Ziff. 7). Auch bei der Kontaktnachverfolgung soll priorisiert werden (Ziff. 8). In Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen Daten zu den Impfquoten bei Bewohnern und Beschäftigten erhoben werden (Ziff. 9). Die Entwicklung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wird weiterhin beobachtet (Ziff. 10). Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich soll beschleunigt werden. Bis Ende Februar soll ein Bericht zur Umsetzung des ÖGD-Paktes vorliegen (Ziff. 11). Über die Fortführung der Wirtschaftshilfen soll zeitnah entschieden werden (Ziff. 12).

Die nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und – chefs der Länder soll spätestens am 16. Februar 2022 stattfinden.

Änderung der Corona-Verordnung ab 1. Februar 2022

Die Staatskanzlei hat uns am 26. Januar 2022 den Entwurf einer erneuten Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt. Die Änderungen an der Corona-Verordnung verlängern neben einigen kleineren und redaktionellen Anpassungen die nun sog „Winterruhe“ durch Änderungen an den §§ 3 Abs. 5 und 7a Abs. 4 bis zum 23. Februar. Ferner sind folgende Änderungen beabsichtigt:

  • Die Regelungen zum Verzicht auf zusätzliche Testnachweise bei 2 G+ werden in § 7 Abs. 6 neu gefasst.
  • In § 8 b Abs. 4 und Abs. 5 werden – wohl in Reaktion auf den gestrigen OVG-Beschluss, der uns noch nicht vorliegt – neue Ausnahmen zum Individualsport unter freien Himmel eingefügt.
  • Die Testpflicht in Kindertagesstätten wird durch eine sehr umfangreiche Ergänzung von § 15 Abs. 2 mit Wirkung ab dem 15. Februar 2022 eingeführt und durch einen Verweis in § 14 Abs. 1 auch auf die Kindertagespflege erstreckt. In § 15 Abs. 5 wird die Maskenpflicht neu geregelt.
  • Der neue § 15 Abs. 7 setzt die Vorgaben des NKiTaG und der Durchführungsverordnung aus, soweit der Ausfall der pädagogischen Kräfte durch den Träger nicht kompensiert werden kann.
  • In § 16 Abs. 3 wird die tägliche Testpflicht in der Schule bis zum 28. Februar 2022 mit der Ausnahme für geboosterte Personen verlängert.
  • Die Geltungsdauer der Verordnung wird insgesamt bis zum 23. Februar 2022 verlängert (§ 23).

Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtags zur COVID-19-Pandemie

Mit Beschluss des Niedersächsischen Landtags in seiner 85. Sitzung am 6. Oktober 2020 ist ein Sonderausschuss zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und – daraus schlussfolgernd – zur Vorbereitung auf künftige pandemiebedingte Gesundheits- und Wirtschaftskrisen eingerichtet worden. Der Sonderausschuss hat sich am 2. November 2020 konstituiert und in 14 Sitzungen zu fünf Themenblöcken verschiedene Experten angehört. Zu dem Themenblock 4 „Öffentlicher Gesundheitsdienst; kommunale Umsetzung; Krankenhäuser; Auswirkungen auf die Senioren-/Pflegeheime in Zeiten einer Pandemie; Pandemie-Plan des Landes“ ist für die kommunale Seite der Hauptgeschäftsführer des NLT angehört worden.

Mit Drs. 18/10525 vom 10. Januar 2022 hat der Sonderausschuss nunmehr seinen Bericht vorgelegt. Die die Kommunen betreffenden Erkenntnisse konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Themenblock 4 (S. 4-19). Der Sonderausschuss kommt hier zu der Schlussfolgerung, dass es für eine wirksame Pandemiebekämpfung starke Kommunen braucht, die bei der Schaffung und Fortschreibung von Infektionsschutzverordnungen ausreichend und zeitnah beteiligt werden und verweist hierzu auf Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung und den vom NLT vorgelegten 12-Punkte-Plan mit Vorschlägen zur Verbesserung der Krisenvorsorge.

In den ergänzenden Schlussfolgerungen der Fraktionen stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Themenblock 4 noch fest, dass es bei der Krankenhausfinanzierung einer Erhöhung der Investitionskosten durch das Land auf 8 Prozent des Gesamterlöses stationärer Leistungen bedarf.

Die Fraktion der FDP stellt zusammenfassend u. a. fest, dass es auf allen Ebenen und in allen Lebenskontexten einer bestmöglich vorausdenkenden und -planenden Vorsorge auf den „worst-case“ bedarf. Zu dem bekräftigt die Fraktion der FDP in ihrer Schlussfolgerung u. a. die Dringlichkeit einer nachhaltigen Stärkung des ÖGD in personeller, struktureller wie rechtlicher Hinsicht und die Notwendigkeit einer Anpassung des baulichen Zustands der Schulen an die Erfordernisse eines effektiven Infektionsschutzes.

Eröffnungsbilanz Klimaschutz des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz

In seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz hat der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck eine Bilanz der bislang unternommenen Anstrengungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewirtschaft gezogen und ein Klimaschutz-Sofortprogramm angekündigt. Die entsprechenden Gesetzentwürfe und Vorhaben sollen in zwei Paketen im Frühjahr und im Sommer 2022 vorgelegt werden, sodass ein Inkrafttreten bis zum Jahresende erfolgen kann. Die angekündigten Maßnahmen betreffen u. a. den Ausbau der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie), die Wärmeversorgung, die Gebäudeenergiestandards und die Wasserstoffwirtschaft.

NLT für Pflichtaufgaben im Klimaschutz

Die Geschäftsstelle hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum BundesKlimaschutzgesetz im letzten Jahr zum Anlass genommen, dieses Thema grundlegend mit den Landkreisen und der Region Hannover im Rahmen des Landräteseminars mit Staatssekretär Frank Doods aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) sowie in den NLT-Gremien zu erörtern. Im Ergebnis hat sich das NLT-Präsidium in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 dafür ausgesprochen, dass das Land den Landkreisen und der Region Hannover durch Rechtsvorschrift einige konkrete Pflichtaufgaben im Bereich des Klimaschutzes zur Erfüllung in eigener Verantwortung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG mit einem vollständigen Kostenausgleich zuweist. Konkret gilt dies vor allem für eine dauerhafte Beschäftigung von Klimaschutzmanagern, die Einrichtung und den dauerhaften Betrieb von Klimaschutz- und Energieagenturen sowie die Aufstellung und Fortentwicklung von Klimaschutzkonzepten.

Die Geschäftsstelle hat diese Grundsatzpositionierung mit Schreiben vom 14. Januar 2022 an den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies herangetragen und darum gebeten, mit einer veränderten strukturellen Herangehensweise und einer entsprechenden gesetzlichen Aufgabenzuweisung diese Thematik in die Zukunft gerichtet zu gestalten.

Eckpunkte der Novelle des Nds. Klimagesetzes

Im Rahmen einer sehr kurzfristig anberaumten Videokonferenz vom 24. Januar 2022 hat das MU den Diskurs über erste, noch nicht ressortabgestimmte Eckpunkte für eine Ergänzung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) eröffnet. Dabei ist aus Sicht der Geschäftsstelle auf folgende, besonders kommunalrelevante Eckpunkte hinzuweisen:

   – NKlimaG mit Bindungswirkung auch für die Kommunen,

   – Anhebung der Landesziele zum Klimaschutz/Zwischenziele,

   – PV-Pflicht für Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen,

   – Anhebung der Flächenziele für den Windenergieausbau an Land (2,1 Prozent) sowie für

    Freiflächen-PV (0,5 Prozent),

   – Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung,

   – Errichtung von kommunalen Klimaschutz- und Energieagenturen auf Kreisebene,

   – Mindestangebot für den ÖPNV im ländlichen Raum,

   – Berücksichtigungsgebot für die Klimaschutzziele bei der Gewährung von staatlichen

    Zuwendungen,

   – Errichtung eines Klimafonds Niedersachsen zur dauerhaften überjährigen Finanzierung von

    Klimaschutzmaßnahmen,

   – Aufbau von kommunalen Entsiegelungskatastern im Bereich der Klimafolgenanpassung.

Damit sind seitens des MU zahlreiche kommunalrelevante Regelungen für eine Änderung des NKlimaG vorgesehen, deren Finanzierung derzeit aber noch nicht sichergestellt ist.

Neue Förderphase des Programms „Kommunale Klimapartnerschaften“

Im Rahmen des Programms „Kommunale Klimapartnerschaften“ wird die fachliche Zusammenarbeit deutscher Landkreise, Städte und Gemeinden mit Kommunen in Entwicklungsund Schwellenländern in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gefördert. An der diesjährigen Förderphase können Partnerschaften mit Kommunen aus afrikanischen oder lateinamerikanischen Ländern teilnehmen. Eine unverbindliche Interessensbekundung kann bis zum 31. März 2022 bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) abgegeben werden. Zuvor wird von der SKEW am 22./23. Februar 2022 ein virtueller Informations-Workshop für Akteure mit Interesse an einer Programmteilnahme angeboten.

Bodenschutz: Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzen Flächen (ehemals: Richtlinie zum Brachflächen-Recycling) im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. In Umsetzung des Green Deals der EU sollen die Fördervoraussetzungen zukünftig stärker auf Umweltbelange ausgerichtet sein (z.B. mehr entsiegelte Grünflächen).

Der Entwurf der Förderrichtlinie ist bereits in der 26. Sitzung des EU-Multifondsbegleitausschusses vorgestellt und erörtert worden. Die Geschäftsstelle hat dabei eingefordert, den für die Richtlinie zur Verfügung stehenden Haushaltsmittelansatz auch in der aktuellen Förderperiode wieder auf 30 Mio. Euro aufzustocken. 

Der Höchstfördersatz der EU-Mittel beträgt nach dem Entwurf nunmehr 40 Prozent. In der abgelaufenen Förderperiode waren es noch 50 Prozent. In der Übergangsregion liegt der Fördersatz bei 60 Prozent. Nach einer Mitteilung des MU soll es sich aber um eine Vorgabe der EU handeln, die nicht veränderbar sei. Unverändert ist hingegen der Anteil an Landesmitteln (10 Prozent allgemein bzw. 15 Prozent in der Übergangsregion). Ziel muss es daher sein, die zukünftig wegfallenden EU-Mittel durch Landesmittel zu ersetzen. Insofern müsste der Landesanteil um jeweils 10 Prozentpunkte (auf 20 bzw. 25 Prozent) steigen.

Abfallwirtschaft in den Landkreisen: Energetische Verwertung von Abfällen

In einem gemeinsamen Positionspapier mit weiteren Verbänden hat der Deutsche Landkreistag (DLT) mit Blick auf die Diskussion auf der EU-Ebene zentrale Gründe zusammengestellt, warum die energetische Abfallverwertung („Waste-to-Energy“) notwendiger und nachhaltiger Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Ferner hat sich der DLT in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister gemeinsam mit weiteren Verbänden für eine Einbeziehung der energetischen Abfallverwertung in die EU-Taxonomie ausgesprochen.

Verlängerung der Umtauschfristen für EU-Führerscheine in der Fahrerlaubnisverordnung geplant

Aufgrund aktueller Einschränkungen konnten in den Fahrerlaubnisbehörden nicht überall ausreichend Termine angeboten werden, um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bis 19. Januar 2022 einen Umtausch ihrer Altführerscheine in neue EU-Führerscheine zu ermöglichen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte die Innenministerkonferenz deshalb gebeten, bei nicht fristgerechtem Umtausch einstweilen von Verwarngeldern abzusehen und eine entsprechende bundeseinheitliche Verfahrensweise abzustimmen. Dies entsprach auch einer Bitte der kommunalen Spitzenverbände.

Demgegenüber hat sich die Innenministerkonferenz (IMK) nun mit Beschluss vom 7. Januar 2022 dafür ausgesprochen, die Fahrerlaubnisverordnung selbst zu ändern und die Umtauschfrist bis 19. Juli 2022 zu verlängern. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderung soll von Verwarngeldern abgesehen werden. Das IMK-Vorsitzland Bayern hat angekündigt, einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zeitnah über den Bundesrat einbringen zu wollen. Parallel dazu hat sich die IMK darauf verständigt, dass bis zu dem Inkrafttreten dieser Rechtsänderung ein Verwarngeld nicht erhoben werden soll.

Tierseuchen: Neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland (Stand 10. Januar 2022)

Seit Oktober 2021 ist in Deutschland sowohl die Zahl an Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln als auch bei Geflügel und gehaltenen Vögeln stark angestiegen. Aus anderen europäischen Ländern werden teils besorgniserregende Geschehen gemeldet. Angesichts dessen bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut nunmehr nicht nur das Aus- und Weiterverbreitungsrisiko bei Wildvögeln sowie das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen, sondern auch das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen als hoch ein. Ergänzend empfohlen werden deshalb insbesondere weitere Biosicherheitsmaßnahmen und eine verstärkte Aufmerksamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Geflügel.

Kurzfristig fordert das FLI:

  • weitere Maßnahmen bei der Überprüfung, Optimierung und Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen, wie eine Karenzzeit für Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften etc. durch mehrere Geflügelhaltungen und eine Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Gelfügelbetrieben,
  • eine verstärkte Aufmerksamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Geflügel,
  • gegebenenfalls die Aussetzung der Jagd auf Wassergeflügel, sowie
  • Schutz und Überwachung von Personen, die potenziell infiziertem Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ausgesetzt sind.

Mittelfristig wird eine Verringerung der Dichte kommerzieller Geflügelbetriebe durch Wiederbelegungsverbote empfohlen. Langfristig sollen eine Umstrukturierung von Geflügelproduktionssystemen und eine Prüfung bezüglich der Verfügbarkeit von Impfstoffen und Szenarien für einen möglichen Einsatz verfolgt werden.

Aufruf zur Interessensbekundung zum Projekt „Global Nachhaltige Kommune Niedersachsen III“

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt niedersächsische Kommunen bei einer nachhaltigen Kommunalentwicklung im Sinne der Agenda 2030. Im Frühjahr 2022 wird die dritte Phase des Projektes starten. Städte, Gemeinden und Kreise werden auch in dieser Projektrunde bei der Entwicklung kommunaler Handlungsempfehlungen im Kontext der Agenda 2030 mit der Verwaltung, Kommunalpolitik und anderen relevanten Stakeholdern beraten und begleitet.

Orientiert an den Erfahrungen der ersten beiden Phasen des Projektes entwickeln im Projekt „Global Nachhaltige Kommune in Niedersachsen III“ Gemeinden, Städte und Kreise ab dem Frühjahr 2022 kommunale Handlungsprogramme zur Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Betrachtet werden die Wirkungen sowohl für die lokale und globale Ebene, aber auch für die Länder des globalen Südens. Die SDGs decken viele Themen ab – wie zum Beispiel Armut, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Klimawandel, Soziales und Umwelt. Diese spiegeln sich auch in den Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wieder. Aus diesem Grund ist bei der Umsetzung der Agenda 2030 in den Kommunen das Zusammenspiel aller Dezernate und ihrer Fachbereiche und Ämter entscheidend.

Weitere Informationen sind unter https://skew.engagement-global.de/global-nachhaltigekommune-in-niedersachsen.html abrufbar.

Zukunftswerkstatt Kommunen: Demografie-Assistenz für kommunale Strategien

Über das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) initiierte und vom Deutschen Landkreistag unterstützte Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“ (ZWK) hatten wir berichtet. Im Rahmen dessen steht interessierten Kommunen eine fünfstufige Projektsystematik zur Verfügung, die bereits im Rahmen des Vorgängerprojekts „Demografiewerkstatt Kommunen“ (DWK) entwickelt worden ist und sich bewährt hat. Das digitale Tool „DAKS – Demografie-Assistenz für kommunale Strategien“ ist auf der Website der ZWK unter www.zukunftswerkstatt-kommunen.de/daks zu erreichen. Damit können insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden über die 40 direkt am Modellprojekt beteiligten Kommunen hinaus von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren und die Instrumente für die eigene Demografiearbeit vor Ort nutzen.

Am 9. Februar 2022 bietet die Geschäftsstelle der ZWK in diesem Zusammenhang ein kostenloses Online-Seminar für alle interessierten Kommunen an. Das Instrument und seine Nutzungsmöglichkeiten werden dabei erläutert. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich unter www.zukunftswerkstatt-kommunen.de/projekt/termine/t/daks/seminar.