Übereilte Änderung des kommunalen Haushaltsrechts verfassungswidrig

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hält die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des kommunalen Haushaltsrechts für formell verfassungswidrig, weil das Anhörungsrecht eines kommunalen Spitzenverbandes nach Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung verletzt wurde. „Wir hätten die vom Innenausschuss eilig an die Änderung des Personalvertretungsrechtes angeflickte Fragestellung gerne mit unseren Mitgliedern und Gremien erörtert. Wir haben den Landtag deshalb um eine Anhörungsfrist gebeten, die eine sinnvolle Beteiligung der Landkreise und der Region erlaubt hätte. Dem wollte man nicht nachkommen, ohne dass die Eilbedürftigkeit nachvollziehbar ist“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Meyer. „Damit ist die Norm nach unserer Einschätzung formell verfassungswidrig. Das führt zu mehr Verunsicherung in der Krise statt Lösungen für die Kommunen“, macht er deutlich.

Meyer weist darauf hin, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags selbst in seinem schriftlichen Bericht (LT-Drs. 18/11735) die verfassungsrechtlichen Risiken dieses – erstmals in der Krise – einseitigen Vorgehens ausführlich darstellt. „Es ist mehr als bedauerlich, dass in dieser letzten Plenarsitzung auf die bisher in allen Krisen dieser Legislaturperiode geübte Gemeinsamkeit bei Verfahrensfragen mit der großen Koalition ein Schatten fällt“, fasst Meyer zusammen.

Anlass seiner Kritik ist die Änderung des § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen haushaltswirtschaftliche Erleichterungen beschlossen. Diese ermöglichen den Kommunen befristet eine höhere Verschuldung. So sollen die finanziellen Folgen des Krieges in der Ukraine aufgefangen werden. Ein solches Vorgehen hat der NLT in der Vergangenheit kritisch gesehen, weil die finanziellen Belastungen der Kommunen damit nur vorgeblich gelöst werden. Anstatt den Kommunen bei neuen enormen finanziellen Belastungen wirksam zu helfen, eröffnet das Land den Kommunen schlicht den Weg in eine ungebremste Verschuldung.