NLT-Aktuell – Ausgabe 30

Energiekrise: Niedersächsischer Landkreistag plädiert für staatlichen Eingriff in Energiemarkt

Der dramatische Anstieg der Energiepreise ist ein Brandbeschleuniger für eine Vielzahl von Problemen für private Verbraucher und das Wirtschaftsleben: Inflation, gestörte Lieferketten, fehlende Planungssicherheit, Kaufzurückhaltung und Angebotseinschränkungen. „Der Vertrauensverlust in die Sicherheit der Energieversorgung führt so zur Existenzangst, mit unabsehbaren Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung“, sagt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des NLT. Derzeit reagiere der Bund mit einer Reihe von Hilfs- und Rettungsprogrammen. Diese Vielzahl punktueller Maßnahmen werde der Herausforderung jedoch nicht gerecht, sei verwaltungsintensiv und müsse beständig angepasst werden. „Um der Vielzahl von Notlagen schnell und wirkungsvoll zu begegnen, brauchen wir eine Deckelung der Energiepreise, wenigstens für den privaten Verbrauch und die kleinen und mittleren Unternehmen“, bezieht Ambrosy Stellung.

In der in der bundesweiten Debatte über die Energieversorgung plädiert er für einen staatlichen Eingriff am Anfang der Energie-Lieferkette, um die Auswirkungen der gestörten Preisbildung auf dem Energiemarkt zu begegnen. „Der Preisdeckel bei Gas und die Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis müssen sofort kommen“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.

Maßnahmen des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung hätten Vorrang vor Hilfen der Länder und Kommunen, ergänzt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. Derzeit werde über lokale Härtefallfonds in Niedersachsen diskutiert. „Die kommunalen Spitzenverbände sprechen mit der Landesregierung über die Umsetzung eines Härtefallfonds. Gemeinsam wollen wir verhindern, dass Menschen der Strom abgestellt oder das Gas abgedreht werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können“, erläutert Meyer. Dafür müssten jedoch zunächst die Rahmenbedingungen klar sein „Der Härtefallfonds kann nur ergänzend und nachrangig zu den Maßnahmen des Bundes greifen. Eine Entscheidung in den Kommunen ist erst möglich, wenn der Bund die vorrangigen Hilfen beschlossen hat. Das ist derzeit noch nicht ansatzweise erkennbar. Dies gehört zur Wahrheit, um keine falschen Erwartungen zu wecken und die Kommunen nicht finanziell oder personell zu überlasten“, macht Meyer deutlich.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält Rede zur Lage der Union 2022

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 14. September 2022 ihre dritte Rede zur Lage der Europäischen Union gehalten. Sie sagte zu, die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren und weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine zu stehen. Um u.a. bedürftige Haushalte bei den hohen Energiepreisen mit Hilfen im Umfang von 140 Milliarden Euro zu entlasten, kündigte sie weitgreifende Maßnahmen zur Abschöpfung von Überschusserlösen bei Unternehmen an. Mit Blick auf die Migration fordert sie einen permanenten rechtsverbindlichen Mechanismus zur Solidarität zwischen allen Mitgliedsstaaten. Als Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas stellt sie einen Europäischen Konvent in Aussicht.

Mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine beschwor von der Leyen die Mitgliedsstaaten, die verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland aufrecht zu erhalten. Auf den Angriffskrieg habe die EU solidarisch und schnell reagiert. Bisher seien über 19 Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt worden. Für den Wiederaufbau werde die EU weitere 100 Millionen Euro bereitstellen. Davon müssten auch zerstörte ukrainische Schulen wiedererrichtet werden. In Zukunft soll die Ukraine Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten. Ein Anschluss der Ukraine an das Stromnetz sei im März 2022 bereits sehr kurzfristig gelungen.

Die Union müsse ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland reduzieren. Die EU habe bereits einen Gasspeicherstand von 84 Prozent erreicht. Der Strompreis müsse dennoch vom bisher dominanten Gaspreis entkoppelt und der Elektrizitätsmarkt umfassend reformiert werden. Die Kommission sieht zur Bekämpfung hoher Energiepreise als kurzfristige Maßnahme eine Obergrenze für die Einnahmen von Unternehmen vor, die Strom zu niedrigen Kosten erzeugen. Mit diesen Einnahmen in Höhe von über 140 Milliarden Euro sollten bedürftige Haushalte und Unternehmen mit hohem Energiebedarf unterstützt werden.

In Zukunft solle der Wasserstoffmarkt gefördert werden. Ziel sei bis 2030 jährlich zehn Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff in der EU zu erzeugen. Hierfür soll eine Europäische Wasserstoffbank gegründet werden, die über drei Milliarden Euro in den Aufbau des Marktes für Wasserstoff investieren werde. Im Rahmen des Europäischen Green Deal sei auch die Überarbeitung des Abfallrechtsrahmens und die Überarbeitung der EU Tierschutzvorschriften geplant. Zur künftigen Bekämpfung von Waldbränden werden die Brandbekämpfungskapazitäten im nächsten Jahr durch den Kauf von zehn Löschflugzeugen und drei zusätzlichen Hubschraubern erweitert.

Die EU benötige für die Migration insgesamt faire und zügige Verfahren und einen permanenten rechtsverbindlichen Mechanismus, der Solidarität gewährleiste. Gleichzeitig sei eine wirksame Kontrolle der Außengrenzen wichtig.

Niedersächsische Allianz für Krankenhäuser

Niedersachsens Krankenhäuser sind in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Die aktuellen Krisen und die anhaltende Belastung in der Corona-Pandemie verstärken bestehende strukturelle Probleme. Inflation und steigende Energiepreise treiben die laufenden Kosten in die Höhe in einer Situation, die ohnehin durch unzureichende Fallkostenpauschalen, mangelnde Auslastung und einen massiven Investitionsstau gekennzeichnet ist. Darauf hat die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ mit einem Aktionstag am 21. September 2022 in Hannover aufmerksam gemacht.

In der Allianz sind die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und zahlreiche Verbände, darunter die kommunalen Spitzenverbände, zusammengeschlossen. Beim Aktionstag forderte die Allianz von der Bundesregierung kurzfristige Hilfsmaßnahmen, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Die Kernforderungen sind ein sofortiger Inflationsausgleich für die Krankenhäuser, die Entlastung des Personals durch einen „Bürokratie-Lockdown“ und ein erneuter Corona-Rettungsschirm zur Kompensation von Mehrkosten und Erlösausfällen.

NLT-Präsident Sven Ambrosy appellierte im Rahmen des Aktionstages an die Landesregierung, durch ein geordnetes Planungsverfahren ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Krankenhausangebot zu sichern „Eine gute Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und kein Luxus, eine angemessene Finanzierung ist deshalb zwingend. Es darf keine weißen Flecken in der niedersächsischen Versorgungslandschaft geben. Die bedarfsgerechte Versorgung muss vielmehr erhalten und weiterentwickelt werden. Das ist verantwortungsvolles politisches Handeln in der Krise“, wird Ambrosy in einer gemeinsamen Stellungnahme der Allianz zitiert.

Der Aktionstag an der hannoverschen Marktkirche war Teil der bundesweiten Kampagne „Alarmstufe ROT: Krankenhäuser in Gefahr“ von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie 16 Landeskrankenhausgesellschaften, die in unterschiedlicher Form in allen Bundesländern stattfand. In Niedersachsen macht die NKG bereits seit August mit der landesweiten Aktion „Die Krankenhäuser in Niedersachsen stehen vor der Zerreißprobe“ auf die massiv angespannte Lage der Kliniken im Land aufmerksam.

Übereilte Änderung des kommunalen Haushaltsrechts verfassungswidrig

Der NLT hält die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des kommunalen Haushaltsrechts für formell verfassungswidrig, weil das Anhörungsrecht eines kommunalen Spitzenverbandes nach Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung verletzt wurde. „Wir hätten die vom Innenausschuss eilig an die Änderung des Personalvertretungsrechtes angeflickte Fragestellung gerne mit unseren Mitgliedern und Gremien erörtert. Wir haben den Landtag deshalb um eine Anhörungsfrist gebeten, die eine sinnvolle Beteiligung der Landkreise und der Region erlaubt hätte. Dem wollte man nicht nachkommen, ohne dass die Eilbedürftigkeit nachvollziehbar ist“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer. „Damit ist die Norm nach unserer Einschätzung formell verfassungswidrig. Das führt zu mehr Verunsicherung in der Krise statt Lösungen für die Kommunen“, macht er deutlich.

Meyer weist darauf hin, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags selbst in seinem schriftlichen Bericht (LT-Drs. 18/11735) die verfassungsrechtlichen Risiken dieses – erstmals in der Krise einseitigen Vorgehens ausführlich darstellt. „Es ist mehr als bedauerlich, dass in dieser letzten Plenarsitzung auf die bisher in allen Krisen dieser Legislaturperiode geübte Gemeinsamkeit bei Verfahrensfragen mit der großen Koalition ein Schatten fällt“, fasst Meyer zusammen.

Anlass seiner Kritik ist die Änderung des § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen haushaltswirtschaftliche Erleichterungen beschlossen. Diese ermöglichen den Kommunen befristet eine höhere Verschuldung. So sollen die finanziellen Folgen des Krieges in der Ukraine aufgefangen werden. Ein solches Vorgehen hat der NLT in der Vergangenheit kritisch gesehen, weil die finanziellen Belastungen der Kommunen damit nur vorgeblich gelöst werden. Anstatt den Kommunen bei neuen enormen finanziellen Belastungen wirksam zu helfen, eröffnet das Land den Kommunen schlicht den Weg in eine ungebremste Verschuldung.

Abschlussbericht der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern veröffentlicht

Am 12. September 2022 hat die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (EKKiSchG) ihren Abschlussbericht an Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta übergeben.

Die Kommission war im Oktober 2020 vom niedersächsischen Landtag eingesetzt worden und bestand zuletzt aus 14 Landtagsabgeordneten und einer externen Sachverständigen. Vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens des jahrelangen Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen sollte die Kommission die strukturellen und organisatorischen Parallelen sämtlicher dem Landesjugendamt bekannten Missbrauchsfälle aufarbeiten. Ein Augenmerk sollte dabei auf der Einbeziehung der institutionellen Erkenntnisse und der besonderen Berücksichtigung der Rolle der beteiligten Jugendämter liegen. Auch bereits bestehende Erkenntnisse aus dem „Frenzel-Bericht“, der beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedelten „Lügde Kommission“ sowie des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags sollten Eingang in den Bericht finden.

Der nun vorliegende Abschlussbericht beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen. Er stellt bestehende Regelungen im Kinderschutz in Frage, verweist auf Defizite und eröffnet Vorschläge zur Verbesserung. Fachlich und inhaltlich sind die Empfehlungen überwiegend nachvollziehbar und sinnvoll. Insbesondere die Anregungen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, zur Ausweitung des Themenfeldes Kinderschutz in Ausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung und zur weiteren Vernetzung und Kooperation der einzelnen Professionen und Institutionen sind zu begrüßen.

Weiterhin kritisch zu sehen ist die Diskussion um die Einführung fachaufsichtlicher Instrumente in Form von beispielsweise spezifischen Mitteilungspflichten. Die kommunalen Spitzenverbände sollen ersten Äußerungen des Niedersächsischen Sozialministeriums zufolge in die anstehenden Prozesse zur Umsetzung des Berichts der Kommission auf Landesebene in bewährter Form eingebunden werden. In der konkreten Auseinandersetzung mit den Empfehlungen wird es darauf ankommen, diese vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung zu bewerten und ggf. umzusetzen.

Jahressteuergesetz 2022: Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit: Gegenüber dem Referentenentwurf hat es verschiedene Änderungen gegeben, u.a. eine Entfristung der sog. Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sowie verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Dabei wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.

Mit dem Gesetzentwurf werden die nachstehenden Steuermehr- und -mindereinnahmen verbunden:

Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) zur Aktualisierung des Einkommensteuertarifs und Anhebung des Kinderfreibetrags beschlossen. Im Einzelnen informiert der Deutsche Landkreistag (DLT) über die Regelungen wie folgt:

  • Die Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts. Gleichermaßen wird der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, der an die Höhe des Grundfreibetrags angelehnt ist.
  • Die Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts, sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023.
  • Die nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für das Jahr 2022.

Damit die Anpassungen sofort ab dem 1. Januar 2023 greifen können, sollen diese im Vorgriff auf die voraussichtlichen Berichtsergebnisse zunächst unter Berücksichtigung der Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz zeitnah umgesetzt werden. Im parlamentarischen Verfahren wäre eine ggf. erforderlich werdende Anpassung der Werte im Lichte der im Herbst 2022 vorliegenden Berichtsergebnisse bzw. der Daten der Herbstprojektion der Bundesregierung möglich.

Mit dem Gesetzentwurf werden die nachstehenden Steuermehr- und -mindereinnahmen verbunden:

Umsatzsteuer – Temporäre Senkung des Steuersatzes auf Gaslieferungen für das Erdgasnetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

Das BMF hat dazu erläutert, dass im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Diese unterliegt, ebenso wie das Entgelt für die Gaslieferung, der Umsatzsteuer. Da den Gaskunden jedoch keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen sollen, soll mit dem Gesetzentwurf der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet auf 7 v.H. gesenkt werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Es wird von den Unternehmen erwartet, dass sie diese Senkung 1:1 an die Verbraucher weitergeben.

Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften: Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für Niedersachsen 2. Quartal 2022

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen zum Ende des 2. Quartals 2022 zusammengestellt.

Die bereinigten Einzahlungen insgesamt stiegen um 9,4 Prozent auf 14,8 Milliarden Euro. Besonders positiv war die Entwicklung bei den Steuern und steuerähnlichen Abgaben mit + 16,1 Prozent. Die Gewerbesteuer (netto) belief sich im ersten Halbjahr auf 2,3 Milliarden Euro (+ 12,3 Prozent). Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern stiegen auf 2,5 Milliarden Euro (+ 20,2 Prozent).

Die bereinigten Auszahlungen betrugen 14,7 Milliarden Euro (+ 7,1 Prozent). Dabei stiegen die Personalauszahlungen nur um 4,1 Prozent auf gut 3,3 Milliarden Euro. Die Sachund Dienstleistungen erhöhten sich deutlich um 12,9 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Transferauszahlungen stiegen um 4,6 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro an. Dabei waren die Entwicklungen im Sozialbereich im ersten Halbjahr unterschiedlich. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gingen um 3,3 Prozent auf 0,97 Milliarden Euro zurück, die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) reduzierten sich um 1,9 Prozent auf 0,7 Milliarden Euro. Hingegen stiegen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 4,9 Prozent auf 0,84 Milliarden Euro und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) um 6,3 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro. Am stärksten stiegen die sonstigen Sozialleistungen mit + 36 Prozent auf 0,48 Milliarden Euro an. Hierin sind auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten.

Der Saldo der bereinigten Ein- und Auszahlungen belief sich auf 100 Millionen Euro (Vorjahr – 201 Mio. Euro). Dies war somit besser als im Vorjahr. Hintergrund dürften die im ersten Halbjahr deutlich gestiegenen Steuereinnahmen sein, während viele Kostenfolgen sowohl wegen des Krieges in der Ukraine als auch wegen der Inflation sich erst künftig in der Statistik abbilden werden.

Dies erklärt auch den Stand der Kassenkredite zum 30. Juni 2021. Insgesamt sanken sie um rund 600 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro. Ohne Verbindlichkeiten aus Cashpooling (Weitergabe von Kassenkrediten an Ausgliederungen) war hingegen ein leichter Anstieg bei den Kassenkrediten beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich auf gut 1,6 Milliarden Euro zu verzeichnen. Gleichwohl gibt es gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt keine signifikante Veränderung ohne Berücksichtigung des Cashpooling.

Landtag beschließt Verteilung der Bundesmittel für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine

Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen 22. September 2022 den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird die nach schwierigen Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gefundene politische Verständigung zur Verteilung der Bundesmittel für die Aufnahme der Kriegsvertriebenen im Jahr 2022 umgesetzt, in dem die zur Auszahlung notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes in Kraft, so dass die Auszahlung der Bundesmittel noch in diesem Jahr erfolgen kann.

Konsultation der EU-Kommission zu einem neuen EU-Rahmen für die Waldüberwachung und Strategiepläne

Die EU-Kommission hat zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation zu einem neuen EU-Rahmen für die Waldüberwachung aufgerufen. Aus Sicht der Kommission sind die derzeit vorliegenden Informationen über den Zustand der Wälder unzureichend. Um das Potenzial der Wälder zu erschließen, sollen ein EU-Rahmen für die Waldüberwachung sowie ggf. nationale Strategiepläne vorgelegt werden. Interessierte Landkreise können bis zum 17. November 2022 an der Konsultation teilnehmen. (Mehr Information auf der Webseite der Vertretung der EU Kommission in Deutschland).

COVID-19-Schutzgesetz verabschiedet

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-Schutzgesetz) am 8. September 2022 verabschiedet hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am 16. September 2022 zugestimmt. Das Gesetz ist noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 1454) und zum Teil bereits am Folgetag in Kraft getreten. Die Änderungen durch das Artikelgesetz betreffen vor allen Dingen das Infektionsschutzgesetz (IfSG), geändert werden aber auch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen.

Über den vorangegangenen Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. August 2022 über Formulierungshilfen zu Regelungen über Corona-Schutzmaßnahmen im IfSG und das vorgesehene Zweistufenkonzept hatten wir in NLT Aktuell, Ausgabe 28 vom 26. August 2022, ausführlich berichtet. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben sich noch einzelne Änderungen ergeben. So ist beispielsweise die bundesweit geltende Regelung zur Maskenpflicht im Fernverkehr auf Fahrgäste des öffentlichen Personenfernverkehrs beschränkt worden.

Die bisherigen Rechtsgrundlagen im IfSG für Schutzmaßnahmen, die bis zum 23. September 2022 befristet waren, gelten übergangsweise noch bis zum Monatsende weiter. Der neue Rechtsrahmen für Schutzmaßnahmen gilt dann ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 und soll es ermöglichen, auf den zu erwartenden Anstieg der Corona-Infektionen im Herbst und Winter entsprechend reagieren zu können. Neben den Regelungen für mögliche Corona-Schutzmaßnahmen wurden u. a. auch Änderungen bezüglich der Meldungen von Gesundheitsämtern und Krankenhäusern an das Robert Koch-Institut (RKI) sowie erweiterte Befugnisse für die hygienische Überwachung vorgenommen.

Bundesweit werden ab Oktober 2022 insbesondere einheitliche Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und zur Masken- und Testnachweispflicht in bestimmten Bereichen – so beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen – gelten. Die Bundesländer haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Oktober 2022 eine neue Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vorgesehen. Sie befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung.

Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung gilt weiter

Am 21. September 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen SARSCoV-2 Absonderungsverordnung elektronisch verkündet worden. Sie tritt am 24. September 2022 in Kraft und sieht ausschließlich eine erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Absonderungsverordnung um weitere vier Wochen bis zum 22. Oktober 2022 vor.

Im Rahmen der vorangegangenen Verbandsbeteiligung hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Fortgeltung der Verordnung gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als nach wie vor unabdingbar befürwortet.

Abstimmen: Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises

Bis zum 19. Oktober 2022 kann für den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises abgestimmt werden. Rund 460 Projekte, darunter 38 aus Niedersachsen, haben die Chance auf den mit 10.000 EUR dotierten Publikumspreis. Die Abstimmung ist online unter www.deutscher-engagementpreis.de möglich, dort sind auch alle Projekte sowie die Teilnahmebedingungen abrufbar. Der Deutsche Engagementpreis wird seit 2009 jährlich am Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember verliehen wird. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Fernsehlotterie und die Deutsche Bahn Stiftung.

Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung zur Stellungnahme übermittelt. Mit der Änderungsverordnung sollen laut dem BMUV vor allem die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der Stiftung Elektro-Altgeräteregister für das Jahr 2023 angepasst werden.

Zu diesen Gebührentatbeständen gehört auch die Optierungsgebühr, die seit 2015 von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die Anzeige einer Sammelgruppe zur Optierung zu entrichten ist. Die von der kommunalen Seite gegen die Optierungsgebühr angestrengten Klagen sind im Ergebnis erfolglos geblieben, da die Verwaltungsgerichte diesen Gebührentatbestand für rechtmäßig erachten. Ausweislich des vorliegenden Verordnungsentwurfs soll die Optierungsgebühr im kommenden Jahr von 132,90 Euro auf 110,00 Euro sinken.

BNetzA stellt erstmals Unterversorgung mit Internet fest: Vier Gemeinden in Niedersachsen betroffen

Mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurden die Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeweitet. Gemäß §§ 157, 160 Abs. 1 und 2 TKG darf seitens der BNetzA eine Unterversorgung festgestellt werden, wenn eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit vorliegt. Dies hat die BNetzA nun bundesweit erstmals vollzogen und am 8. September 2022 die Unterversorgung gem. dem sog. „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ (RaVT) für vier niedersächsischen Kommunen festgestellt: Mittelstenahe (Landkreis Cuxhaven), Halvesbostel und Brake (Landkreis Harburg) sowie Stuhr (Landkreis Diepholz). Die Liste der festgestellten Unterversorgungen kann auf der Webseite der BNetzA unter https://link.nlt.de/8u43 eingesehen werden.

Innerhalb eines Monates nach Feststellung können sich nun Telekommunikationsanbieter gegenüber der BNetzA zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die BNetzA innerhalb von spätestens vier Monaten ein oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen sowie Telekommunikationsdienste anzubieten.