Energiekrise – Niedersächsischer Landkreistag plädiert für staatlichen Eingriff in Energiemarkt

Der dramatische Anstieg der Energiepreise ist ein Brandbeschleuniger für eine Vielzahl von Problemen für private Verbraucher und das Wirtschaftsleben: Inflation, gestörte Lieferketten, fehlende Planungssicherheit, Kaufzurückhaltung und Angebotseinschränkungen. „Der Vertrauensverlust in die Sicherheit der Energieversorgung führt so zur Existenzangst, mit unabsehbaren Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung“, sagt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Derzeit reagiere der Bund mit einer Reihe von Hilfs- und Rettungsprogrammen. Diese Vielzahl punktueller Maßnahmen werde der Herausforderung jedoch nicht gerecht, sei verwaltungsintensiv und müsse beständig angepasst werden. „Um der Vielzahl von Notlagen schnell und wirkungsvoll zu begegnen, brauchen wir eine Deckelung der Energiepreise, wenigstens für den privaten Verbrauch und die kleinen und mittleren Unternehmen“, bezieht Ambrosy Stellung.

In der in der bundesweiten Debatte über die Energieversorgung plädiert er für einen staatlichen Eingriff am Anfang der Energie- Lieferkette, um die Auswirkungen der gestörten Preisbildung auf dem Energiemarkt zu begegnen. „Der Preisdeckel bei Gas und die Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis müssen sofort kommen“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.

Maßnahmen des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung hätten Vorrang vor Hilfen der Länder und Kommunen, ergänzt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. Derzeit werde über lokale Härtefallfonds in Niedersachsen diskutiert. „Die kommunalen Spitzenverbände sprechen mit der Landesregierung über die Umsetzung eines Härtefallfonds. Gemeinsam wollen wir verhindern, dass Menschen der Strom abgestellt oder das Gas abgedreht werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können“, erläutert Meyer. Dafür müssten jedoch zunächst die Rahmenbedingungen klar sein „Der Härtefallfonds kann nur ergänzend und nachrangig zu den Maßnahmen des Bundes greifen. Eine Entscheidung in den Kommunen ist erst möglich, wenn der Bund die vorrangigen Hilfen beschlossen hat. Das ist derzeit noch nicht ansatzweise erkennbar. Dies gehört zur Wahrheit, um keine falschen Erwartungen zu wecken und die Kommunen nicht finanziell oder personell zu überlasten“, macht Meyer deutlich.