NLT: Trotz zahlreicher offener Fragen handwerklich ein Schritt nach vorn bei der Pachtpreisbremse

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt Veränderungen im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG). Einige bürokratische Absurditäten konnten kurz vor der Ziellinie gekappt werden. Wenn das Interesse für die Neuausübung des Vorkaufsrechts oder am vorrangigen Pachtrecht nicht mehr parzellenscharf erfasst, sondern nur noch für das Gebiet einer Gemeinde registriert werden muss, bedeutet dies eine Erleichterung.

„Das gilt auch für die jetzt vorgesehene ‚Pachtpreisbremse‘. Den Durchschnittspreis aus den vorliegenden Pachtanzeigen zu ermitteln, ist etwas substanziell anderes als vorsorglich flächendeckend einen Pachtpreisspiegel erstellen zu müssen. Der Verwaltungsvollzug wird somit entschlackt. Gleichwohl bleibt ein hoher bürokratischer Aufwand. Unverändert stellt sich die Frage, ob das Gesetz notwendig und sinnvoll ist. Auch etliche verfassungsrechtliche Fragen bleiben offen. Schließlich erwarten wir von der Landesregierung nunmehr eine realistische Kostenfolgeabschätzung. Das ist verfassungsrechtliche Pflicht und keine politische Kür“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Hubert Meyer, anlässlich der heutigen Vorstellung des neuen Entwurfs durch Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Zum Hintergrund:

Bereits 2015 hatte der NLT dem Landwirtschaftsministerium Gespräche zur Verbesserung des Grundstücksverkehrsrechts mit Praktikern angeboten, was nicht aufgegriffen wurde. Der seitens des NLT als „nicht vollziehbar“ bewertete Referentenentwurf des NASG war erst nach einem Fachgespräch auf Ministerebene mit Vertretern des NLT kurz vor der Kabinettsbefassung durch die Landesregierung an einigen Stellen an-gepasst worden.