NLT-Aktuell – Ausgabe 21

Stellungnahme zu den niedersächsischen Umsetzungsgesetzen zum WindBG 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) lehnt ein zeitliches Vorziehen der Bundeszielvorgaben für die Windplanung und die dadurch drohende Superprivilegierung ab. Das hat die AG KSV mit einer ausführlichen Stellungnahme zu den Entwürfen der drei Umsetzungsgesetze „zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen, zur finanziellen Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien und zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes“ deutlich gemacht. Zudem hat sie grundsätzliche Bedenken zur Gesetzgebungskompetenz des Landes sowie im Hinblick auf den Eingriff des Landes in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Planungshoheit) durch eine ganze Reihe von Regelungen im Zusammenhang mit der Windenergieplanung vorgetragen. Darüber hinaus werden (gesetzliche) Klarstellungen zum Umgang mit Höhenbeschränkungen insbesondere aufgrund von Belangen der Luftfahrt bzw. militärischer Belange eingefordert. Nach Vorstellung der Kommunen müssen auch diese Flächen jedenfalls teilweise anrechenbar sein. 

Zum Niedersächsischen Beteiligungsgesetz (Artikel 2) hat sich die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) den Ausführungen der beiden gemeindlichen Verbände angeschlossen und im Hinblick auf gemeindefreie Gebiete nur ergänzend eine Regelung für die Kreisebene angemahnt. 

Zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes ist kritisiert worden, dass der Entwurf die bewährten und sinnhaften Regelungen der Raumordnung schwächt. Die Regelung in § 2 des Entwurfs zum Verhältnis des Windflächen- zum Solarenergieausbau wird von NLT begrüßt. Hier bedarf es aber noch weiterer Sicherungsinstrumente, um während der Aufstellung der Teilpläne Wind eine alternative Inanspruchnahme der avisierten Flächen durch PV-Anlagen sicher zu verhindern. Die verkürzten Fristen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wurden als praxisfern kritisiert. Die Ermöglichung eines Teilplanes Wind wird als Forderung des NLT ausdrücklich begrüßt. 

Kein Vorziehen der Superprivilegierung auch bei Länderöffnungsklausel 

Zu den Entwürfen des Niedersächsischen Umweltministeriums zum Windenergieausbau hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) in persönlichen Gesprächen wie auch schriftlich sehr kritisch Stellung genommen (vgl. vorstehenden Bericht sowie NLT-Aktuell 18/2023, Seite 3). Nunmehr haben die Mitglieder der Task-Force Energiewende – Minister Christian Meyer, Ministerin Miriam Staudte, Minister Olaf Lies – in einem gemeinsamen Schreiben am 26. Juni 2023 versichert, dass sie die sogenannte Superprivilegierung nicht vorziehen wollen, auch wenn dies eine noch nicht beschlossene Länderermächtigung ermöglichen sollte. Vielmehr sollen die Rechtsfolgen der Regelung des Bundes wie vorgesehen Ende 2027 und Ende 2032 eintreten. 

Man werde eindeutig klarstellen, dass die Superprivilegierung frühestens am 1. Januar 2028 und auch nur dann eintritt, wenn im jeweiligen Planungsraum, entsprechend dem 1,7 Prozent-Zwischenziel des Bundesgesetzes, weniger ab 77,3 Prozent des zugewiesenen regionalen Teilflächenziels erfüllt werden. Klar sei aber auch und mit dem Koalitionsvertrag sowie mehrfach in der gemeinsamen Pressemitteilung und mit allen Gesetzentwürfen kommuniziert, dass man das 2,2 Prozent-Ziel für Niedersachsen (ohne Rechtsfolge des Bundes) bis Ende 2026 gemeinsam erreichen wolle. Auch vor dem Hintergrund, dass die regionalen Zwischenziele rechtsverbindlich bis 31. Dezember 2027 erreicht sein müssen, nicht selten jedoch Klagen gegen die RROP oder Teilpläne Windenergie zu erwarten sind, rate man dringend dazu, möglichst frühzeitig bis Ende 2026 die notwendigen Festlegungen in den Planungsräumen zu treffen. Denn erfolgreich beklagte Teilpläne oder RROPs führten zum Verfehlen der Bundesvorgaben mit entsprechenden Rechtsfolgen! 

Der weitere Fortgang des Verfahrens wird auch Gegenstand der Erörterungen in der kommunalen Umsetzungsgruppe der Task-Force-Energiewende am 4. Juli 2023 sein.  

Änderung der NBauO/vorübergehende Nutzungsänderung von Räumen 

Der Niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mit Änderungen beschlossen (LT-Drucksache 19/1616). Durch das Gesetz werden u.a. Abstandsvorschriften für Solarenergieanlagen und Wärmepumpen im Hinblick auf die Energiewende angepasst und die Vollzugshinweise für den Umgang mit vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen durch gesetzliche Regelungen zur Antragstellung und zum Verfahren ergänzt. 

Dem Schriftlichen Bericht (LT-Drucksache 19/1639) zufolge waren die letztlich vom Ausschuss mehrheitlich empfohlenen Regelungen zu den Scheunenfesten im Ausschuss umstritten. Während auf der einen Seite die Regelungen als guter Kompromiss zwischen Verfahrenserleichterungen und Gewährleistung der Sicherheit bewertet wurden, wurde auf der anderen Seite die Gefahr einer uneinheitlichen Handhabung durch die einzelnen Bauaufsichtsbehörden mit der Folge gesehen, dass in Einzelfällen eine Erleichterung für die Betroffenen nicht eintreten werde. 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Regelungen zu Scheunenfesten für den Laien weiterhin nur schwer verständlich seien. Insofern sei ein Leitfaden notwendig, der in verständlicher Form darstelle, was wer rechtlich zu tun und zu lassen habe, damit Scheunenfeste unkompliziert, aber sicher stattfinden könnten. 

Gemeinschaftsaufgaben und der Städtebauförderung 

Die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben sich in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die zuständigen Fachminister gegen eine Kürzung der Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgaben und der Städtebauförderung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 ausgesprochen. Sie würde eine über den Bundeshaushalt hinausgehende kumulative Wirkungen entfalten. 

Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen (GRW), die im Bundeshaushalt 2023 mit 647 Millionen Euro etatisiert ist, würden die bekannt gewordenen Absichten nahezu eine Halbierung bedeuten. Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und den Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung (2023: 1,2 Milliarden Euro) wäre es eine Minderung um ein Viertel. Für die Städtebauförderung (790 Millionen Euro) bedeutete die Kürzung faktisch die Streichung eines der drei Teilprogramme Lebendige Zentren, Wachstum und Erneuerung oder Sozialer Zusammenhalt. Mit der Kürzung der Bundeszuschüsse würden die korrespondierenden Ländermittel (66 Prozent bei der Städtebauförderung inklusive der kommunalen Eigenmittel, 40 Prozent bei der GAK und 50 Prozent bei der GRW) ebenfalls entfallen. Damit würden in der Summe mehr als 2,3 Milliarden Euro öffentliche Fördergelder fehlen. 

Die Niedersächsische Allianz Ländlicher Raum unter Beteiligung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird sich zudem flankierend mit einem Appell an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten wenden. Dieser soll verdeutlichen, dass die Kürzung der GAK-Mittel eine massive Schwächung der ländlichen Räume bedeuten würde und das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums der verfassungsrechtlich gebotenen Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse diametral entgegensteht. Ergänzend erfolgt der Hinweis, dass die GAK-Mittel neben der Agrarstruktur auch den Küstenschutz erfassen und die Niedersächsische Allianz Ländlicher Raum eine Kürzung in diesem für den Bevölkerungsschutz an der Küste elementar wichtigen Bereich für gefährlich und unverantwortlich hält. Schließlich wird der Appell klar darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien unter Abschnitt III – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ausgeführt ist, dass die Koalition für neue Aufgaben wie Naturschutz und Klimaanpassung zusätzliche Finanzmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stellen will. 

Halbzeitbewertung des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission 

Die Europäische Kommission hat ihre Halbzeitbewertung des mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt. Nach den Vorschlägen soll eine Aufbaufazilität für die Ukraine begründet und mit 50 Milliarden Euro für Zuschüsse und Garantien ausgestattet werden. Für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migrationspolitik und für eine Krisenreserve werden zusätzliche Mittel i.H.v. 15 Milliarden Euro vorgesehen. Eine Plattform für strategische Technologien für Europa soll u.a. unter Einsatz von Kohäsionsmitteln Investitionen in kritische Technologien (u.a. Digitalisierung und Biotechnologie) befördern. Weitere Mittel i.H.v. 18,9 Milliarden Euro dienen zur Deckung der Kosten in Zusammenhang mit den Schulden für den Wiederaufbaufonds. 

Die Europäische Kommission greift mit den vorgelegten Maßnahmen eine Vielzahl von Vorschlägen aus der von Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld) vorgetragenen Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (AdR) auf, die am 24. Mai 2023 angenommen wurde. 

Der Deutsche Landkreistag hält es für fraglich, ob die erforderliche Finanzierung tatsächlich sichergestellt werden kann. Die Vorschläge machen zusätzliche Mittel von mindestens 66 Milliarden Euro erforderlich, die größtenteils aus BNE-Eigenmitteln, also Beiträgen der Mitgliedstaaten stammen sollen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) sich gegen eine Erhöhung der Mittel aussprechen wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte einige Tage vor der Vorlage der Vorschläge eine Aufstockung des EU-Budgets bereits abgelehnt. 

Überarbeitung der allgemeinen De-minimis-Verordnung 

Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf zur Überarbeitung der allgemeinen De-minimis-Verordnung vorgelegt. Darin greift sie erfreulicherweise die Forderung des Deutschen Landkreistages nach einer „echten Bagatellgrenze“ auf. Der Schwellenwert für Deminimis-Beihilfen soll daneben inflationsbedingt auf 300.000 Euro angehoben und ein verpflichtendes Register für De-minimis-Beihilfen eingeführt werden. 

Entwurf der neuen De-minimis-Verordnung für DAWI 

Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2023 zum Entwurf der neuen De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) der EUKommission vom 19. Januar 2023 Stellung genommen. Darin hält sie ebenso wie der Deutsche Landkreistag (DLT) den erhöhten De-minimis Schwellenwert von 650.000 Euro für zu niedrig und fordert eine Erhöhung auf einen Betrag zwischen 800.000 Euro und einer Million Euro. Zudem lehnt sie ebenfalls ein verpflichtendes De-minimis-Register ab. 

Dies sei bei einem föderalen Staat wie Deutschland mit über 10.000 Kommunen weder praktikabel noch diene es dem Sinn und Zweck der Verordnung. Auch die Bundesregierung greift den DLT-Vorschlag der Einführung einer Bagatellgrenze für sehr kleine Beihilfenbeträge auf, führt hierzu aber beispielhaft Beihilfen im Wert von 50-100 Euro für Energieeffizienz-Beratungen für KMU an. Daneben fordert sie eine zukünftige Abstellung von De-minimis-Regelungen auf Kalenderjahre anstatt auf Steuerjahre, u.a. um unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für Unternehmen zu vermeiden. 

Bauvergabe- und Bauvertragsrecht: keine Verlängerung der Sonderregelung 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mitgeteilt, dass die Sonderregeln zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baumaterialien infolge des Ukraine-Krieges nicht über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert werden. Die Mitteilung erfolgte gegenüber dem Deutschen Landkreistag. 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt 

Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16. Juni 2023 passieren lassen. In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 220/03 (Beschluss) fordert die Länderkammer weitere, strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, ohne diese allerdings zu benennen. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform der Notfallversorgung für dringend erforderlich, die Patienten in die richtige Versorgungsebene steuert und Krankenhäuser entlastet. Er bemängelt, dass mit dem PUEG eine Regelung zu § 120 Abs. 3b SGB V getroffen wurde, die dem entgegenläuft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken. 

Das Inkrafttreten der Regelungen ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgesehen:
– Der reguläre Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert und gestaffelt; Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose.
– Die Anhebung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen sowie des Pflegegeldes im ambulanten Bereich und der Sachleistungen erfolgt zum 1. Januar 2024, die Dynamisierung der stationären und ambulanten Leistungen zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028.
– Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab 1. Juli 2025, für Eltern pflegebedürftiger Kinder und junger Erwachsener mit Pflegegrad 4 oder 5 schon ab 1. Januar 2024.
– Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier müssen bis 30. Juni 2024 vorliegen. 

Viertes Online-Seminar der Reihe „#kommunalEngagiert“ 

Die Online-Seminarreihe „#kommunalEngagiert“ führt am 25. Juli 2023 ihre vierte Veranstaltung durch. Das Thema lautet „System statt Wünschelrute: Geldquellen für die kommunale Engagementförderung finden“. Es wird dabei der Frage nachgegangen, was Kommunen tun können, um Geldquellen für die Unterstützung von Engagierten und Ehrenamtlichen zu finden. Auch diesmal gibt es einen Impuls aus einem Landkreis. 

Hier geht es zur Anmeldung: https://pretix.eu/DSEE/dseekom3-3/ 

Die Seminarreihe wurde gemeinsam von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ins Leben gerufen. 

Jagdsteuer – Steuersätze für das Jagdjahr 2023/2024 

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hat die von den Landkreisen und der Region Hannover festgesetzten Jagdsteuersätze für das Jagdjahr 2023/2024 abgefragt. Nach Auswertung der Rückmeldungen wird die Jagdsteuer von 19 Landkreisen und der Region Hannover erhoben. Die festgesetzten Steuersätze liegen zwischen fünf Prozent und 20 Prozent. Siebzehn Landkreise erheben keine Jagdsteuer mehr. 

Sachstand zur Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine Überlegungen für eine neue Kindergrundsicherung weiterentwickelt. Innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte liegen aber nach wie vor nicht vor. Der Deutsche Landkreistag (DLT) kritisiert unverändert die Schaffung von Doppel- und Parallelstrukturen für den Personenkreis der bedürftigen Kinder. Er setzt sich dafür ein, die Kindergrundsicherung über die Regelsysteme zu gewähren, anstatt mit einer neuen Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit neue Bürokratie und zusätzlichen Aufwand zu verursachen. 

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich in seiner 270. Sitzung am 8. Juni 2023 mit dem Thema befasst. Er hat nochmals seine begründeten Befürchtungen unterstrichen, dass das geplante Vorgehen zu Intransparenz, Doppelstrukturen und erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen werde. 

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes 

Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben beschlossen, die Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) als Fraktionsentwurf in den Niedersächsischen Landtag einzubringen, der Entwurf liegt nunmehr vor (LT-Drs. 19/1598). Dazu gab es erhebliche Kritik von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. 

Inhaltlich werden insbesondere die Klimaziele in § 3 Abs. 1 NKlimaG dahingehend angepasst, dass eine Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2040 erreicht werden soll. Weiterhin wird dort das Ziel, mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete bis zum Jahr 2026 auszuweisen, aufgenommen. Neue Regelungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen finden sich in § 3 Abs. 2 des Entwurfes. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Bodenwertzahl von über 50 dürfen nur noch Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden. In einem neuen § 3 Absatz 5 wird festgestellt, dass Vorhaben, die der Umsetzung der niedersächsischen Klimaziele dienen, im überragenden öffentlichen Interesse liegen und dies in durchzuführenden Schutzgüterabwägungen bis zur Erreichung der Klimaziele entsprechend zu gewichten ist. 

Artikel 3 regelt eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, Artikel 4 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Artikel 5 hat eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zum Inhalt. Hier sieht § 8 Abs. 2 insbesondere vor, dass der Abbau des Bodenschatzes Torf verboten ist. Die Naturschutzbehörde kann nach § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. 

Telenotfallmedizin und Fortentwicklung der Rettungsleitstellen 

Die Weiterentwicklung der Rettungsleitstellen und die Einführung der Telenotfallmedizin waren die zentralen Themen der 100. Sitzung des Landesauschuss Rettungsdienst Niedersachsen (LARD). Sie fand am 29. Juni 2023 in Hannover statt. Das Gremium ist gesetzlich für die Qualität des Rettungsdienstes im Land Niedersachsen zuständig. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat der Landesauschuss Rettungsdienst mehr als 50 Empfehlungen verabschiedet. Damit wird landesweit die qualitativ hochwertige Patientenversorgung in Niedersachen gesteuert. Dem Gremium gehören Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Landkreise und kreisfreien Städte, der Krankenkassen, der Notärzteschaft und der Hilfsorganisationen an. 

Im Rahmen der 100. Sitzung, an der die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, zahlreiche Mitglieder des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages und weitere Gäste teilnahmen, erklärte der Vorsitzende des LARD Bernd Gerberding: „Der Rettungsdienst in Niedersachsen ist trotz großer aktueller Herausforderungen hervorragend aufgestellt. Wir müssen aber schneller werden in der Umsetzung der durch den Landesausschuss Rettungsdienst beschlossenen Empfehlungen. Wir stehen bereit, um die auf Bundes- und Landesebene diskutierte Reform der Notfallversorgung voranzutreiben und zum Wohle der Bevölkerung zu begleiten. Aber: Die Fortentwicklung des Rettungsdienstes wird mehr zentrale Ressourcen des Landes erfordern. Die Geschäftsstelle des LARD muss strukturell und personell gestärkt werden. Allein durch die ehrenamtlichen Mitglieder des LARD sind diese zukünftigen Aufgaben nicht zu meistern. Unser Wunsch zur 100. Sitzung: Eine zentrale Stelle für die Qualitätssicherung des Rettungsdienstes in Niedersachsen.