NLT-Aktuell – Ausgabe 12

Ausbildungsallianz Niedersachsen – guter Start der neuen Pflegeausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) wurden zum 1. Januar 2020 die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen gemeinsamen Ausbildungsberuf zusammengeführt und neue Finanzierungsbedingungen für die generalisierte Pflegeausbildung geschaffen. Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu ermöglichen, den Bedarf an Nachwuchskräften zu sichern und für eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeausbildung zu sorgen, haben sich 20 Verbände und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu einer Ausbildungsallianz Niedersachsen zusammengeschlossen.

Nach gut einem Jahr der neuen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen gemeinsam mit Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressekonferenz am 23. April 2021 eine erste positive Bilanz gezogen. Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung. Trotz der widrigen pandemie-bedingten Umstände ist es zum Auftakt der neuen Pflegeausbildung gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat in der Pressekonferenz betont, dass die Ausbildungsallianz Niedersachsen zu einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs beiträgt. Durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung lassen sich mehr Fachkräfte für die Pflege gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest gestalten und auch die Qualität in der Pflege stetig weiter verbessern. Für die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner ist eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Pflegeausbildung unerlässlich. Sie nahmen Bezug auf die laufenden Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023 und appellierten an die Kranken- und Pflegekassen, für eine auskömmliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung zu sorgen, damit der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt werden kann. Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, wies stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens darauf hin, dass die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen Mehrkosten verursacht. Diese Mittel seien aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern, ergänzte Prof. Meyer. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://link.nlt.de/4k39 abrufbar.

Corona-Teststrategien in Kindertagesstätten

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Kita-Träger die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Corona-Virus zur Vorabinformation übersandt. Vorgesehen ist, mit einem Förderprogramm im Umfang von zunächst insgesamt 10,6 Millionen Euro unter anderem den niedersächsischen Kommunen bei der Testung des in Präsenz beschäftigten Personals an Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die Covid-19-Pandemie finanziell zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung des bisherigen Förderzeitraumes für die Dauer vom 12. April bis 31. Juli 2021 (zweite Testphase). Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum SGB VIII wahrnehmen, sollen mittels Förderrichtlinie weiterhin eine – allerdings verringerte – Zuwendung zu den Anschaffungskosten für Schnelltest zur Eigen- oder Fremdanwendung gewährt bekommen.

12,7 Millionen Euro für Corona-Selbsttests für Kindergartenkinder

Drei- bis sechsjährige Kitakinder sollen sich bald zwei Mal wöchentlich selbst auf das Corona-Virus testen können. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 27. April 2021 Mittel im Umfang von 18,7 Millionen Euro aus dem Covid-19-Sondervermögen bereitgestellt. Für die rund 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die einen Kindergarten besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden, können dann zunächst für einen Zeitraum von zwei Monaten zwei Mal wöchentlich kindgerechte Selbsttests aus dem Landeshaushalt ermöglicht werden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen muss die Gelder noch freigeben. 

Am 23. April 2021 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Abstimmung unter anderem mit dem Robert-Koch-Institut Anwendungshinweise zu Corona-Selbsttests bei Kindern übermittelt. Demnach kommen grundsätzlich zugelassene Tests unterschiedlichster Varianten (Abstrich in der Nase, Spuck- und Gurgel oder Lollytests) als Corona-Selbsttests bei Kindern in Frage. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte listet derzeit über 40 denkbare Laientests, die auch für Kinder als „ungefährlich und einsetzbar“ bewertet werden. Das Kultusministerium will nun mit den Einrichtungsträgern Fragen der Beschaffung und Verteilung der notwendigen knapp 4 Millionen Testkitts erörtern.

Antwort des BMVI zum Richtlinienentwurf „Graue Flecken“ im Breitbandausbau

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Schreiben vom 13. April 2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) Bezug auf Stellungnahmen aus Niedersachsen zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze geantwortet.

Hinsichtlich der vorgebrachten Kritik am Richtlinienentwurf führt das BMVI aus, dass Grundstückseigentümern in schwer erschließbaren Einzellagen, die mehr als 400m vom letzten Netzabschlusspunkt entfernt sind, ein Angebot zum Anschluss erhalten sollen; erforderliche Eigenbetrage für den gigabitfähigen Anschluss ergäben sich aus den fördergebietsüblichen Konditionen. Aus Sicht des BMVI sollen Verzögerungen in diesem Zusammenhang dadurch vermieden werden können, dass die Projektträger des Bundes die Kommunen bei der Ermittlung dieser Einzellagen aktiv unterstützen. Der aus dem Kreis unserer Mitglieder wiederholt vorgebrachte Hinweis, dass auch Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Zuwendungsempfänger im Sinne der Richtlinie in Betracht kommen, hat ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

Breitbandausbau: Förderprogramm für „Graue Flecken“ gestartet

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 26. April 2021 das lange erwartete Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau in Grauen Flecken gestartet. Anträge können ab sofort für Gebiete gestellt werden, die aktuell noch nicht mit Breitbandanschlüssen mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 100 Mbit/s erschlossen sind.

Die Aufgreifschwelle wurde entsprechend von 30 Mbit/s angehoben und sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte als unmittelbar förderfähig aufgenommen. Auch Glasfaser- anschlüsse sind unter bestimmten Voraussetzungen in bereits mit HFC oder FTTB/H-Netzen erschlossenen Gebieten für Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen förderfähig, wenn diese aktuell nur mit weniger als 500 Mbit/s im Download angebunden werden können. Erfreulich ist ferner, dass das BMVI gegenüber dem Gesetzesentwurf die Zweckbindungsfrist im Betreibermodell – entsprechend einer Forderung des Deutschen Landkreistags – der für das Wirtschaftlichkeitslücken-Modell geltenden Frist von sieben Jahre angepasst und so für Gleichbehandlung gesorgt hat. Nähere Hinweise sind auf der Homepage des BMVI unter https://link.nlt.de/1lmq abrufbar.

Änderung der Richtlinie Hotspot Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat geplante Änderungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des weiteren WLAN-Ausbaus in Niedersachsen (Richtlinie Hotspot Niedersachsen) aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Das MW strebt Änderungen der seit März 2002 in Kraft getretenen Richtlinie an. So sollen unter anderem vorgesehene Staffelung der maximalen Förderhöhen nach Einwohnern gestrichen werden. Zur Begründung führt das MW aus, dass der bisherige Antragseingang nicht den Erwartungen einer erheblichen Nachfrage nach Fördermitteln entspreche. Insofern solle ein größerer Anreiz für den weiteren WLAN-Ausbau geschaffen werden. Ebenso soll die Begrenzung auf 50 Prozent der eingesetzten ÖPNV-Omnibusse und anderen Kraftfahrzeugen entfallen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits in ihrer ursprünglichen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf darauf hingewiesen, dass die Richtlinie in der seinerzeitig geplanten Ausgestaltung wenig attraktiv sei. 

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Entscheidung des Landes zur Niedersächsischen Plattformlösung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat unter Hinzuziehung der Firmen Bechtle und PWC eine Entscheidung über die Nutzung der OSI-Plattform der Dataport AöR im Rahmen der OZG-Umsetzung getroffen. Demzufolge strebt das MI ein Hybridszenario aus einer Kooperation mit Dataport und Angeboten des landeseigenen ITDienstleisters IT.Niedersachsen (IT.N) an. Dies bedeutet, dass das Servicekonto einschließlich Postfach als niedersächsischer Basisdienst nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) wie bisher geplant durch Dataport bereitgestellt werden soll. Ansonsten sollen Infrastrukturen im Rahmen des EfA-(„Einer für alle“)-Prinzips übernommen oder bereits bestehende genutzt werden. Hier böte die Niedersächsische Antragsverwaltung Online (NAVO) umfassende Möglichkeiten, so das MI. Dataport wird zukünftig strategischer Partner sein, das Land Niedersachsen jedoch nicht umfassend in die Mitgestaltung der OSI-Plattform einsteigen. Auch Akzeptanzproblemen bei den Kommunen möchte das MI so vorbeugen, da die Dataport-Plattform bei den niedersächsischen Kommunen aufgrund der bereits aktiv genutzten Angebote der kommunalen IT-Dienstleister kaum relevant ist.

„Unbezahlbar und freiwillig“ – „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ 2021

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat darüber unterrichtet, dass der „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „Unbezahlbar und freiwillig“ in eine neue Runde geht. Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 möglich. Der Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig“ stellt die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter Menschen in den Mittelpunkt. Es gibt Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro zu gewinnen. Zusätzlich wird der mit 3.000 Euro dotierte „Hörerpreis“ von NDR als Sonderpreis ausgelobt.

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden. Unter der Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.de werden ebenfalls umfangreiche Informationen zu dem Wettbewerb angeboten.

Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Enquete-Kommission für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Endlich die Hälfte der Macht der Frauen! – Enquete-Kommission für ein Niedersächsischen Paritätsgesetz rasch einsetzen“ in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/7354). Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz erarbeiten soll. Ziel des Gesetzes soll die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Landtag und in den Kommunalparlamenten sein.

Nach einer entsprechenden Aufforderung des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtags hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 20. April 2021 zu dem Antrag Stellung genommen. Wir haben die Bedeutung der tatsächlichen Gleichberechtigung aller in Niedersachsen lebenden Menschen betont, aber auch die verfassungsrechtlichen Probleme von Paritätsgesetzen kurz angeführt, u.a. eine jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Wahleinspruchsverfahren.

Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass schon angesichts der schwierigen verfassungsrechtlichen Ausgangssituation die im Entschließungsantrag aufgeworfenen Fragen kaum in der noch in dieser Legislatur des Niedersächsischen Landtags zur Verfügung ste- henden Zeit angemessenen betrachtet werden könnten. Zudem haben wir auf die Arbeitsbelastung der Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände wegen bereits zahlreicher Enquete-Kommissionen des Niedersächsischen Landtags und der umfangreichen Einbindung im Rahmen der Corona-Pandemie hingewiesen.

Lobbyregistergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und statuiert eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Registrierungspflicht sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 14 kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene.

Bundesregierung beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm 2021

Das Bundeskabinett hat am 21. April 2021 das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 beschlossen, das nun der EU-Kommission und dem Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) übersandt wird. Die Mitgliedstaaten des Euroraums kommen mit ihren alljährlichen Stabilitätsprogrammen den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach und berichten über ihre mittelfristigen Finanzplanungen.

Das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 ist weiterhin vom Kampf gegen die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen geprägt. Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo der Projektion des Bundes zufolge im laufenden Jahr ein Defizit von 9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aufweisen. Der Anstieg des Defizits gegenüber dem Vorjahr (- 4,2 Prozent) resultiert dem Bericht zufolge insbesondere aus einem Anstieg des Defizits des Bundes; dieses wird sich nochmals erheblich erhöhen auf rund 6¾ Prozent des BIP, wenn alle im Bundeshaushalt vorgesehen Vorsorgen zur Bekämpfung der Pandemie tatsächlich benötigt werden. Im Jahr 2022 wird das gesamtstaatliche Defizit deutlich zurückgeführt und bis 2025 weiter kontinuierlich bis auf null gesenkt.

Die gesamtstaatliche „Maastricht“-Schuldenstandquote würde der Projektion des Stabilitätsprogramms zufolge zum Ende des laufenden Jahres bei rund 74½ Prozent des BIP liegen. Der Anstieg der Schuldenquote ist damit niedriger als bisher erwartet und deutlich geringer als nach dem Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise. Auch ist die Schuldenquote im internationalen Vergleich weiter niedrig – die niedrigste im G7-Vergleich. In den folgenden Jahren bis 2025 wird die Schuldenstandquote zudem deutlich und kontinuierlich auf 69¼ Prozent des BIP zurückgeführt.

15. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik

Unter dem Titel „Gemeinsam. Fair. Global. Nachhaltig. Agenda 2030 – Kommunen gestalten Zukunft“ veranstaltet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) vom 14. bis 16. Juni 2021 die 15. Bundeskonferenz für Kommunale Entwicklungspolitik (Buko) als Online-Veranstaltung. In dem umfangreichen Programm werden alle Bereiche der kommunalen Entwicklungspolitik abgedeckt: Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Migration, Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Partnerschaften mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Programm wird Impulsvorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops beinhalten. Unter folgendem Link können Einzelheiten zu den angebotenen Workshops eingesehen werden: https://link.nlt.de/awba

Der Deutsche Landkreistag wird im Rahmen der Buko gemeinsam mit den gemeindlichen Spitzenverbänden am Dienstag, 15. Juni 2021 ein Fachforum zum Thema „Kommunen und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit“ veranstalten und dabei auch die Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt“ vorstellen. Zudem werden die kommunalen Spitzenverbände einen virtuellen Ausstellungsstand während der Veranstaltung betreiben, an dem weitere Informationen zu der Gemeinschaftsinitiative zur Verfügung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Buko ist ab sofort unter folgendem Link möglich: https://link.nlt.de/4wyu

EU-Kommission nimmt überarbeitete Regionalbeihilfeleitlinien an

Die EU-Kommission hat die überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“) angenommen, die regeln, wie Mitgliedstaaten mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern. Insbesondere wurde die Gesamtbevölkerungsobergrenze für Fördergebiete von 47 Prozent auf 48 Prozent der EU-Bevölkerung angehoben. Für Deutschland bedeutet dies einen Anteil von 18,10 Prozent anstatt der zunächst erwarteten 16,73 Prozent. Daneben wurden die Möglichkeiten zur Unterstützung von für vom Strukturwandel betroffene Gebiete eines gerechten Übergangs (Just Transition-Regionen) für alle Mitgliedstaaten angepasst, was eine Förderung nicht prädefinierter C-Fördergebiete auch in Deutschland absichert. 

BVerfG weist Anträge auf pandemiebedingte Änderungen des Bundeswahlrechts zurück

Das BVerfG hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 13. April 2021 (Az. 2 BvE 1/21 u.a.) die Anträge von zwei im Bundestag nicht vertretenen Parteien als unzulässig zurückgewiesen, mit denen diese vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Maßnahmen entweder eine Aussetzung der bundeswahlrechtlichen Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder eine Absenkung der insoweit vorgesehenen Quoren erreichen wollten. Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Fällt eine Partei in den Anwendungsbereich dieser Norm, benötigt sie nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWahlG zudem Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge sowie nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG für die Aufstellung von Landeslisten. In einzelnen Ländern hat es mit Blick auf Kommunalwahlen bzw. Wahlen zu den Landesparlamenten entsprechende Anpassungen landeswahlrechtlicher Vorschriften insbesondere in Gestalt einer deutlichen Absenkung der Quoren gegeben.

Der auf ähnliche Maßnahmen auf Bundesebene zielende, im Rahmen eines Organstreitverfahrens gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Antrag der beiden Parteien blieb vor dem BVerfG dagegen ohne Erfolg. Der Antrag war bereits unzulässig. Zwar betont das Gericht, dass „die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und die damit verbundene weitgehende Veränderung der politischen Kommunikation im öffentlichen Raum eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Ausgangslage“ darstelle, die der Gesetzgeber beim Erlass der hier in Rede stehenden Regelungen zugrunde gelegt habe. Der Gesetzgeber sei daher gehalten zu prüfen, ob eine unveränderte Beibehaltung der Unterschriftenquoren zum Nachweis der Ernsthaftigkeit der Wahlteilnahme einer nicht in den Parlamenten vertretenen Partei weiterhin erforderlich sei oder ob deren Wahlteilnahme hierdurch übermäßig erschwert werde. Die Parteien, so das BVerfG, hätten aber nicht ausreichend dargelegt, dass sich das gesetzgeberische Ermessen auch bei einer sich aus dieser Überprüfung möglicherweise ergebenden Nachbesserungspflicht zu einer Pflicht auf Aussetzung der Regelungen oder jedenfalls auf Absenkung der Quoren verdichtet habe.

Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) mit verschiedenen Änderungen beschlossen. Von der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ist auszugehen. Das Gesetz regelt insbesondere folgende Punkte:

  • Umsetzung des BVerfG-Beschlusses zum unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes im SGB XII. Hier hat der Bundestag entgegen dem Regierungsentwurf und der Forderung des DLT die Zuständigkeitsbestimmung nicht für das gesamte SGB XII, sondern gemäß einer Forderung der Länder nur punktuell für das Bildungspaket aufgehoben. Dies führt dazu, dass das Teilhabestärkungsgesetz selbst einen neuerlichen unzulässigen Aufgabendurchgriff auf die Kommunen enthält, da es einen neuen Rechtsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen normiert.
  • Zugang von Rehabilitanden im SGB II-Bezug zu Leistungen nach §§ 16a ff. SGB II und partielle Aufhebung des sog. Leistungsverbots für Jobcenter.
  • Neuformulierung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Weitergeltung der heutigen Eingliederungshilfe-Verordnung und weitere Änderungen im SGB IX, z.B. Ausweitung des Budgets für Ausbildung.

Internetportal „Stark im Amt“ wird freigeschaltet

Am 29. April 2021 wurde in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und des Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager das Internetportal „Stark im Amt“ freigeschaltet. Das Portal bietet Informationen und Hilfestellungen für Kommunalpolitiker, die beleidigt, bedroht oder attackiert wurden. Es geht auf eine Initiative der Körber-Stiftung zurück, die damit an eine Reihe von Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten, welcher auch die Schirmherrschaft für das Portal übernommen hat, zum Thema „Gewalt gegen kommunale Amtsträger“ anknüpft. „Stark im Amt“ wird vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. https://www.stark-im-amt.de

Konferenz zur Zukunft der EU: Start der mehrsprachigen Online-Plattform

Am 19. April 2021 wurde die mehrsprachige digitale Plattform der Konferenz zur ZukunftEuropas gestartet: https://futureu.europa.eu/. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU können auf dieser Online-Plattform in den 24 Amtssprachen der EU ihre Ideen zur Gestaltung der EU beitragen und sich austauschen, an Veranstaltungen teilnehmen oder selbst organisieren. Die Plattform steht auch den nationalen Parlamenten, den nationalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft offen. Neben dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament sollen weitere institutionelle Themen sowie die Bewältigung des Klimawandels, Fragen der Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und des digitalen Wandels Europas, Rechtsstaatlichkeit, Migration sowie die Herausforderungen aus der COVID-19-Pandemie diskutiert werden. Über die sozialen Medien wird die Plattform mit dem Hashtag #TheFutureIsYours beworben.

Daneben sollen in diesem Jahr vier Bürgerversammlungen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern nach einem bestimmten repräsentativen Schlüssel (235 Bürger pro Versammlung) zu bestimmten europäischen Themen stattfinden. Die Ergebnisse der Plattform sowie der Bürgerversammlungen sollen unter den EU-Institutionen erörtert werden und in die Schlussfolgerungen der Konferenz eingehen. In einer Gemeinsamen Erklärung vom 10. März 2021 hatten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verpflichtet, nach entsprechenden Debatten mit den EU-Bürgern bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Leitlinien für die Zukunft Europas dienen können.

Gericht der Europäischen Union bestätigt die Beihilfekonformität der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage zweier privater Pflegedienste gegen den Beschluss der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Vereinbarkeit der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen als unbegründet abgewiesen. Damit bestätigt das EuG die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2017, die 1956 mit dem Gesetz über das Zahlenlotto eingeführte Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Danach handelt es sich bei öffentlichen Förderungen, die das Land Niedersachsen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege für die Erbringung sozialer Dienstleistungen gewährt, um bestehende und mit dem Binnenmarkt vereinbare (Alt-) Beihilfen, für die Bestandschutz gilt. Das EuG unterstreicht damit die Zurückhaltung, die bei der beihilferechtlichen Bewertung sozialer Dienstleistungen gilt.

Niedersächsisches Quartiersgesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen beschlossen. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einer Quartiersgemeinschaft Business-Improvement-Districts (BIDs) einrichten zu können. Das Gesetz gibt den Kommunen eine Möglichkeit an die Hand, städtebaulichen Fehlentwicklungen in Innenstädten entgegenzuwirken. Damit ist das Gesetz durchaus als Baustein zu verstehen, um auch auf die Folgen von Corona für die Innenstädte zu reagieren.

Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz

Daneben hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. Das Gesetz verankert insbesondere eine Abweichungsmöglichkeit von den bisherigen Fördervoraussetzungen wie der zwingenden Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Ferner lässt es auch nachträgliche Änderungen von Förderentscheidungen seitens der Bewilligungsstelle ohne Beteiligung der Kommune zu. Dies ist beibehalten worden, obwohl es von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in der Verbändeanhörung bemängelt wurde.

Zensusgesetz 2021

Ferner hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 beschlossen. Mit dem Ausführungsgesetz werden die Voraussetzungen für die Durchführung des Zensus im Jahr 2021 in Niedersachsen geschaffen. Hierzu sollen örtliche Erhebungsstellen in den niedersächsischen Kommunen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der finanzielle Ausgleich der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen zwischen Land und Kommunen geregelt.

Auflösung der Pflegekammer

Des Weiteren hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 mit dem beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen das Ende der Pflegekammer besiegelt. Auf diese Weise wird das Ergebnis einer Befragung unter den Kammermitgliedern aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Die Pflegekammer wird mit Ablauf des Monatsletzten sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst. Das Land tritt anschließend die Rechtsnachfolge an und übernimmt die Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die bestehenden Arbeitsverträge mit dem Personal der Pflegekammer werden gekündigt.