Antibiotika-Minimierung: Bündelung der Zuständigkeiten bei den Landkreisen ist zweckmäßig und baut Bürokratie ab

„Die Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotika-Minimierung künftig den kommunalen Veterinärbehörden zuzuweisen und damit die politisch motivierte Entscheidung aus dem Jahr 2015 zu revidieren, ist richtig und zweckmäßig. Die Landkreise sind ohnehin regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Das geltende EU-Recht erfordert im Rahmen der Überwachung eine ganzheitliche Bewertung der Tierhaltungen, die sinnvoll nur von den Landkreisen als Vor-Ort-Behörden vorgenommen werden kann“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer anlässlich der heutigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags.

Erfreulicherweise hat sich der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung in den letzten Jahren bereits erheblich verringert. Die Antibiotikaminimierung ist als gesetzliche Anforderung bei Tierhaltern und betreuenden Hoftierärzten gut etabliert. Meyer erläuterte: „Mit der Entscheidung der Landesregierung für eine kommunale Überwachung folgt Niedersachsen nun dem Weg vieler anderer Bundesländer, die Aufgaben den Veterinärämtern vor Ort zuzuweisen. Damit wird eine jahrelange unnötige Doppelstruktur mit zwei verschiedenen Behörden als Ansprechpartner aufgelöst und Bürokratie in der Fläche abgebaut. Das landesweite Monitoring wird beibehalten, die Transparenz bleibt gesichert.“