NLT-Aktuell – Ausgabe 05

 Kultusministerin Hamburg zu Gast beim NLT 

Zum Meinungsaustausch mit dem Geschäftsführenden Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) war Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu Gast in der NLT-Geschäftsstelle. Das einstündige Gespräch fand am 30. Januar unmittelbar vor der diesjährigen Klausurtagung des Landeskabinetts statt. Dabei standen die weitere Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes und weitere Fragen der Kindertagesstätten im Mittelpunkt. Erörtert wurden ferner die Herausforderungen der Schulbegleitungen als Leistungen der Eingliederungshilfe. Schließlich informierte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy über den aktuellen Stand der Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung im Jahr 2023 und warb bei der stellvertretenden Ministerpräsidentin um Unterstützung für die kommunalen Positionen. 

Anschließend nahm Ministerin Hamburg an einer Sitzung des Schul- und Kulturausschusses des NLT unter Leitung von Landrat Henning Heiß teil. Der Fachkräftemangel in den Schulen, die Herausforderungen in der beruflichen Bildung, der Stand und die Finanzierung der Digitalisierung wurden in dem offenen und konstruktiven Meinungsaustausch ebenso thematisiert wie die aus der Mitte des Ausschusses problematisierte Frage des Umgangs mit Schulen, die eine gewisse Mindestzügigkeit nicht mehr gewährleisten können. Eindringlich wurde schließlich eine Lösung der seit Jahren offenen Umwandlung von Tagesbildungsstätten zu Förderschulen G angemahnt, wenn dies vor Ort gewünscht werde. 

Landrätin Klinkert-Kittel stellvertretende Ausschussvorsitzende 

Die Position der stellvertretenden Vorsitzenden des NLT-Schul- und Kulturausschusses ist neu besetzt. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, Landkreis Northeim, wurde in der jüngsten Sitzung einstimmig in das Amt gewählt. 

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover 

Die Haushaltslage 2023 der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover hat sich gegenüber der Planung des Vorjahres nochmals verschlechtert. Nur noch vier Landkreise weisen nach der aktuellen Umfrage des NLT zu den Haushaltsentwürfen 2023 einen komplett ausgeglichenen Haushaltsentwurf aus (vorher elf). Ein weiterer verfügt über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weist aber noch Fehlbeträge in der Bilanz aus (vorher einer). 31 Landkreise sowie die Region Hannover (vorher 25) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Besondere Sorge bereitet dabei, dass bereits 18 Landkreise ein negatives Ergebnis im zweistelligen Bereich ausweisen; hinzu kommt die Region Hannover mit einem Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von 144 Millionen Euro.  

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt ein strukturelles Defizit von rund 530 Millionen Euro erwartet (vorher 254 Millionen Euro). Dies ist eine Verschlechterung um gut 275 Millionen Euro. Die Fehlbeträge insgesamt in den Bilanzen der Landkreise und der Region Hannover stiegen leicht an und belaufen sich laut den Plandaten auf rund 470,4 Millionen Euro (Vorjahr 437,6 Millionen Euro). 

Die Zahlen haben sich auf den ersten Blick gegenüber dem Vorjahr nur leicht verschlechtert; dabei muss aber gesehen werden, dass die Haushaltsplanung der Landkreise und der Region Hannover seit dem Jahr 2021 mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und sich insgesamt bereits im dritten Jahr deutlich eingetrübt hat. Ein Vergleich des ordentlichen Ergebnisses mit der letzten Haushaltsplanung in „Normallage“, dem Jahr 2020 (welches erst im Haushaltsvollzug zum Krisenjahr wurde), weist eine Verschlechterung um rund 550 Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis aus. Auch im Finanzhaushalt hat sich die Situation in der laufenden Verwaltungstätigkeit um über eine halbe Milliarde Euro eingetrübt. Dies zeigt deutlicher als der Vorjahresvergleich die negative Entwicklung in den letzten drei Jahren. 

Kreis-/Regionsumlage 2022 

Im Jahr 2023 beabsichtigen sieben Landkreise die Umlage zu erhöhen. Zwei Landkreise sehen eine Senkung vor. Inzwischen haben vier Landkreise Regelungen zur Mehr- oder Minderbelastung bei der Kreisumlage geplant, um zum Teil nicht abgeschlossenen Vereinbarungen für die Kindertagesstättenbetreuung durch einzelne Gemeinden zu begegnen. 

Angesichts der geplanten Erhöhungen ist davon auszugehen, dass der gewogene Durchschnittliche Kreisumlagesatz in Niedersachsen im Jahr 2023 erneut leicht steigen dürfte.  

Im Jahr 2022 lag er mit Stand 1. Juli des vergangenen Jahres bei 45,2 Prozentpunkten. Um mögliche Veränderungen im laufenden Haushaltsjahr zu erfassen, führt das Landesamt für Statistik Niedersachsen aktuell eine Nacherhebung durch. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird die NLT-Geschäftsstelle darüber informieren. 

Sieben Landkreise und die Region Hannover erheben eine differenzierte Kreis- bzw. Regionsumlage. Das heißt, dass die Umlagesätze für die einzelnen Umlagegrundlagen zum Teil in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden sollen. Dies ist ein Landkreis weniger als im Vorjahr. 

Zensusausführungsgesetzes: Mehrbelastungsausgleich verfassungskonform 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde von drei Städten gegen die Regelung über den Mehrbelastungsausgleich nach § 12 Zensusausführungsgesetz LSA zurückgewiesen. Es bejaht zwar die Mehrbelastungsausgleichspflicht des Landes, ist aber der Auffassung, dass eine angemessene Kostendeckungsregelung getroffen worden sei. Das Vorbingen der klagenden Städte, dass der tatsächliche Kostenaufwand deutlich über dem vom Gesetzgeber prognostizierten Aufwand gelegen habe, wies es mit dem Hinweis zurück, dass die Ursachen für einen höheren Aufwand (und damit die Erforderlichkeit von Mehrausgaben) nicht nachvollziehbar begründet seien. 

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages in 2020 und 2021 

Der Bundesfinanzhof stuft die Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 als verfassungskonform ein, da der ursprüngliche Gesetzeszweck für die Einführung des Solidaritätszuschlags als „Generationenaufgabe“ auch in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht entfallen sei. Nach Ablauf eines Generationenzeitraums (bis zu 30 Jahren) könne der Gesetzgeber allerdings verfassungsrechtlich gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung für die Erhebung der Ergänzungsabgabe auch unter nunmehr geänderten Umständen aufrechtzuerhalten oder die Ergänzungsabgabe aufzuheben ist. 

 Der Solidaritätszuschlag verstoße auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, auch wenn rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen seit dem Veranlagungszeitraum 2021 vom Solidaritätszuschlag freigestellt sind. 

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes („OZG 2.0“) 

Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Stellungnahme vorgelegt. Die Ende 2022 abgelaufene Frist zur Umsetzung des bisherigen OZG wird ersatzlos gestrichen. Der Formulierung des Anwendungsbereichs des OZG bleibt in der Sache unverändert, wird sprachlich allerdings auf „Länder, einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände“ erweitert und suggeriert damit eine unmittelbare Geltung des OZG für Kommunen, was im Widerspruch zum Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG) stünde. 

Gleichzeitig enthält der Entwurf die ausdrückliche Verpflichtung der Länder, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Anbindung ihrer Kommunen an den Portalverbund zu gewähren. Neu eingefügte Regelungen verpflichten Bund und Länder, bei der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über den Portalverbund einen einfachen länderübergreifenden Datenaustausch sicherzustellen. Weiterhin stellt ausdrücklich allein der Bund zentrale Basisdienste bereit und will damit landeseigene Entwicklungen für Bürgerkonto und Postfach ersetzen. Darüber hinaus finden sich verschiedene verfahrensrechtliche Regelungen zur Ersetzung der Schriftform und der Erleichterung der elektronischen Nachweiserbringung in Bezug auf Verwaltungsverfahren des Bundes.  

Besonders hinzuweisen ist auf eine neu geschaffene Befugnis des Bundes, die Länder durch Rechtsverordnung zu verpflichten, bestimmte IT-Komponenten, die nunmehr als „Antragsassistenten“ bezeichnet werden, zu verwenden. Dabei soll es sich um ein „eigenständiges elektronisches Angebot an den Nutzer, welches die elektronische Abwicklung einer oder mehrerer Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern betrifft“ handeln. 

Insgesamt muss an dem Entwurf aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages die weiterhin dysfunktionale Konzentration auf die Antragsseite kritisiert werden. Die unter anderem vom Nationalen Normenkontrollrat angemahnte Standardisierung und Harmonisierung von Verwaltungsprozessen findet sich nicht im Entwurf wieder. 

Insbesondere enttäuscht die weiterhin unterausgeprägte strukturierende und standardisierende Rolle des Gesetzgebers. Der Bundesgesetzgeber versucht vielmehr erneut, die Länder zu einer Vereinheitlichung ihrer Antragsstrecken zu bewegen, unter anderem mit den neu zu konstruierenden Antragsassistenten. Methodisch hat sich dieser Ansatz bereits beim Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) für OZG-Leistungen nicht bewährt, da deren Eignung und Anbindungsfähigkeit bisher keinen wirtschaftlichen und technischen Nutzen für die kommunale Verwaltung bringen. 

ÖPNV-Finanzierung: Änderung des Regionalisierungsgesetzes 

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen, mit dem die Einführung des sogenannten Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 finanziell begleitet werden soll. Es sieht zunächst beschränkt auf die Jahre 2023-2025 einen nach oben gedeckelten jährlichen Zuschuss aus den Regionalisierungsmitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor, der länderseitig in gleicher Höhe zu ergänzen ist. Für das Jahr 2023 wird zugesagt, die tatsächlich entstandenen Kosten auszugleichen. 

Für den Zeitraum ab 2026 muss ein erneutes Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden. Dies wird gekoppelt an die Entwicklung einer dauerhaften Finanzierungsystematik für das Deutschlandticket. Leistungsseitig wird die bundesweite Nutzbarkeit des Deutschlandtickets, seine digitale Form und ein Entgelt zum Zeitpunkt der Einführung von 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement mit der vorgesehenen Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgeben. Bei den Mitteln handelt es sich um zusätzliche Regionalisierungsmittel, die zu den Geldern des Bundes nach § 6 hinzutreten und die hinsichtlich ihrer Verwendung an die Einführung des Deutschlandtickets als Maßnahme des ÖPNV gebunden sind. 

Für das Jahr 2023 wird zugesagt, die tatsächlich entstandenen Kosten auszugleichen. Dies beinhaltet auch eine – allerdings ausdrücklich eben auf 2023 beschränkte – Nachschussverpflichtung des Bundes. Trotz des unterjährigen Einführungszeitpunkts wird dem Gesetzentwurf zu Folge auch 2023 zunächst der volle Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro als „Abschlagszahlung“ bereitgestellt. Etwaige Zuvielleistungen des Bundes an die Länder sind nach ihrer Feststellung in 2024 durch Verrechnung mit den Regionalisierungsmitteln für 2025 zurückzuzahlen. Etwaige Minderleistungen des Bundes werden ausgeglichen. Ob sich die Regelung auf alle Kosten bezieht oder nur auf Kosten durch Mindereinnahmen, ist immer noch nicht ganz klar, es spricht aber viel für die breitere Auslegung. 

Für die Jahre ab 2024 haben Bund und Länder laut Gesetzesbegründung die Erwartung, gemeinsam zu vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse von je 1,5 Milliarden Euro (also drei Milliarden Euro insgesamt) sichergestellt wird. Eine Nachschusspflicht des Bundes besteht – so der der Gesetzentwurf ausdrücklich – nur für das Jahr 2023. 

Das Gesetz gilt zunächst befristet für drei Jahre. Eine Evaluierung des Gesetzes selbst ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch eine Evaluation des Deutschlandtickets, insbesondere seiner verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2023 und 2024 beabsichtigt. Diese erfolgt in der Zuständigkeit der Länder. 

DLT positioniert sich zur Krankenhausversorgung  

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 6. Dezember 2022 ihre Empfehlungen „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vorgelegt (vgl. Bericht NLT-Aktuell 40/2022). Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat in der Sitzung am 10./11. Januar 2023 intensiv die Empfehlungen und die anstehende Reform diskutiert und einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 

1. Die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach vorgelegten Empfehlungen zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber bei Weitem noch nicht ausreichend. Der Deutsche Landkreistag hat immer wieder deutlich gemacht, dass die finanzielle Lage vieler, auch kommunaler Krankenhäuser beängstigend schlecht ist. Insofern ist zu kritisieren, dass die Vorschläge die Unterfinanzierung der Krankenhäuser nicht lösen, sondern nur vorhandene Mittel umverteilen. 

2. Die Vorschläge der Kommission berücksichtigen nicht die Defizite bei der Investitionsförderung. Der Deutsche Landkreistag bekräftigt die duale Krankenhausfinanzierung und fordert die Länder nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung zur Investitionsförderung nachzukommen. Zugleich sind die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausplanung zu hinterfragen. Für den Deutschen Landkreistag ist wichtig, dass die Krankenhausplanung bei den Ländern verbleibt. Es ist zu begrüßen, dass Bund und Länder den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform gemeinsam erarbeiten wollen. Dabei müssen die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden. 

3. Zu begrüßen ist, dass gemäß einer Forderung des Deutschen Landkreistages die Übernahme von Vorhaltekosten vorgesehen ist. Für die Vorhaltung von Strukturen, die nicht dauerhaft und regelmäßig genutzt werden und dennoch 24/7 vorgehalten werden müssen, bedarf es einer eigenen Finanzierung. 

Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder haben sich darauf verständigt, bis zur parlamentarischen Sommerpause in diesem Jahr gemeinsam Eckpunkte einer Krankenhausreform auf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission zu erarbeiten, die anschließend vom Bundesgesundheitsministerium zu einem Gesetzentwurf weiterentwickelt werden sollen. Zum 1. Januar 2024 soll das Gesetz bereits in Kraft treten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt ohne die kommunalen Spitzenverbände. Der DLT beabsichtigt daher, die Forderungen der Landkreise gebündelt einbringen und hat Entwurf eines DLT-Positionspapiers verfasst, das nunmehr den Landkreisen zur Stellungnahme vorliegt. 

Corona-Schutzmaßnahmen weiter ausgedünnt 

Angesichts der sich entspannenden Infektionslage, guter Impfquoten und einer hohen Grundimmunisierung in der Bevölkerung wurden auf Bundes- wie auf Landesebene zum Monatsbeginn die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen weiter ausgedünnt. 

So ist die bisherige, seit September 2021 mit zahlreichen Anpassungen geltende Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2 Absonderungsverordnung) zum Ende des Monats Januar 2023 außer Kraft getreten. Damit ist die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung entfallen. 

Ferner ist am 2. Februar 2023 die Verordnung zur Aussetzung der Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung) vom 26. Januar 2023 in Kraft getreten (BGBl. I 2023 Nr.25), mit der die Maskenpflicht für Fahrgäste und Personal im Personenfernverkehr ausgesetzt wird. Parallel dazu wurde die in der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) geregelte Maskenpflicht für Fahrgäste und Personal in Verkehrsmitteln des Personennahverkehrs durch Änderungsverordnung vom 31. Januar 2023 (Online-Verkündung am 1. Februar 2023) zum 2. Februar 2023 aufgehoben. 

Weiterhin wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in der Neufassung vom 26. September 2022, die Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz vorsah, durch Verordnung vom 26. Januar 2023 zum 2. Februar 2023 aufgehoben (BGBl. I 2023 Nr. 26). 

Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2023

Die Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Integration im ländlichen Raum und Stadtquartier“. Ausgezeichnet werden sollen Projekte durch ehren- oder hauptamtliches Engagement von Initiativen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen etc., die sich auf vielfältige Weise um das Zusammenleben im ländlichen Raum und in Stadtquartieren verdient gemacht haben. 

Gesucht werden Projekte, die zeigen, wie Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in einem Sozialraum wie einer dörflichen Gemeinde oder einem Stadtviertel umgesetzt wird und bei denen folgende Elemente besondere Berücksichtigung finden: 

– Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, 

– Förderung von sozialer und interkultureller Kompetenz, 

– Nachhaltigkeit hinsichtlich sozialräumlicher Integration und Teilhabe,

– Stärkung des Miteinanders in einem Wohnquartier, 

– Umsetzung besonders innovativer Ideen und Methoden.  

Bewerbung und Vorschläge zum Integrationspreis 2023 sind bis zum 27. Februar 2023 zu richten an die Niedersächsische Staatskanzlei, Referat 32, Stichwort: „Niedersächsischer Integrationspreis 2023“, Planckstraße 2 in 30169 Hannover. Ebenso kann das Formular zur Bewerbung auf www.niedersächsischer-integrationspreis.de oder www.migrationsbeauftragter-niedersachsen.de ausgefüllt und vorzugsweise per E-Mail (nicht größer als zehn Megabyte!) an integrationspreis@stk.niedersachsen.de gesandt werden. 

Durchführung von Integrationskursen in ländlichen Räumen 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, dass im Rahmen einer Ausnahmeregelung Lehrkräfte für die Integrationskurse unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden können. Zudem wird das Verfahren zur Zulassung weiterer Kursorte erleichtert. Diese seitens des Deutschen Landkreistags eingeforderten Maßnahmen sollen der deutlich gestiegenen Nachfrage nach den Integrationskursen Rechnung tragen. 

Erneuter Entschließungsantrag der Mehrheitsfraktionen zum Fahrradleasing 

Die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag möchten mit ihrem Entschließungsantrag vom 17. Januar 2022 ein Fahrradleasingangebot für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ermöglichen (LT-Drucksache 19/312). Diese Forderung zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und zur Förderung klimaneutraler Mobilität wurde bereits inhaltsgleich in der vergangenen Wahlperiode seitens der SPD und CDU in einem Entschließungsantrag artikuliert (LTDrucksache 18/11199), ohne dass entsprechende Gesetzesinitiativen vorgelegt wurden. 

Der NLT wird daher weiterhin die Auffassung vertreten, dass es längst überfällig ist, die notwendigen Regelungen im Landesrecht zur Einführung eines optionalen Fahrradleasings auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter zu verankern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser erneute Entschließungsantrag dazu führt, dass dieses Anliegen aufgegriffen wird.  

Neue Breitbandbeihilfeleitlinien der EU in Kraft  

Am 1. Februar 2023 sind die neuen Breitbandbeihilfeleitlinien der EU-Kommission in Kraft getreten. Die überarbeiteten Vorschriften legen neue Schwellenwerte für die öffentliche Förderung von Breitbandnetzen fest, die nunmehr eine regelmäßige Förderung von Glasfasernetzen ermöglichen. In Deutschland ist dies auf Grundlage der von der Kommission genehmigten „Graue Flecken“-Rahmenregelung möglich. 

Daneben wird ein neuer Bewertungsrahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen (5G) eingeführt und Orientierungshilfe für bestimmte Schlüsselbegriffe gegeben. Die Anforderungen an die Glaubwürdigkeit künftiger Investitionspläne von Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen von Markterkundungsverfahren werden konkretisiert und partiell verschärft. Dem wichtigen kommunalen Anliegen, die Unternehmen zu verbindlichen Aussagen über Investitionspläne zu verpflichten, ist die Kommission hingegen nicht nachgekommen. 

Der Deutsche Landkreistag stellt fest, die Kommission sei in ihren neuen Leitlinien aber einigen wichtigen kommunalen Forderungen nachgekommen. Dazu zählten insbesondere die neuen Aufgreifschwellen, die flächendeckend Glasfaseranschlüsse gewährleisteten und die Beibehaltung des Schwellenwerts von zehn Millionen Euro, ab dem der Rückforderungsmechanismus greift. 

Zu betonen ist, dass die Leitlinien sich nicht unmittelbar auf die Ausgestaltung der aktuell in Deutschland heftig diskutierten Fortschreibung der Förderrichtlinie für das nationale Breitbandförderprogramm auswirken. Das neue deutsche Förderprogramm soll auf die im Jahr 2020 durch die Kommission genehmigte Rahmenregelung gestützt werden. 

Informationsmaterial zum Glasfaseranschluss für Endkunden 

Das Gigabitbüro des Bundes hat grundlegende Informationen zum Glasfaseranschluss für Endkunden in Form einer Broschüre veröffentlicht. Diese gibt einen generellen Überblick über den Ablauf einer Glasfasererschließung sowie die nötigen Informationen zur Vorbereitung beispielsweise der Verkabelung im Gebäude. Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter https://link.nlt.de/qzue. Die Broschüre wird den mit dem Breitbandausbau befassten Kommunen auf Nachfrage auch in gedruckter Form vom Gigabitbüro zur Verfügung gestellt. 

Veranstaltungen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe 

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) setzt ab Februar 2023 mit Unterstützung des Deutschen Landkreistages (DLT) ihre Online-Veranstaltungsreihe „Grüne Wärme für Dörfer und Städte“ fort. Dazu werden im Laufe des Jahres fünf Seminare für die kommunale Praxis angeboten. Die Teilnahme an den Online-Seminaren ist kostenlos, es ist aber jeweils eine vorherige Anmeldung bei der FNR erforderlich. Einzelheiten zu den Veranstaltungen stehen auf der Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung: https://mediathek.fnr.de/tagungsbeitrage.html

Des Weiteren bietet die FNR mit Unterstützung des DLT in diesem Jahr die Online-Veranstaltungsreihe „Nachhaltige Beschaffung mit nachwachsenden Rohstoffen“ an. Hier sind noch vier Veranstaltungen vorgesehen. Die Teilnahme an den Online-Seminaren ist ebenfalls kostenlos, allerdings ist auch hier jeweils eine vorherige Anmeldung bei der FNR erforderlich. Einzelheiten zu dieser Veranstaltungsreihe stehen ebenfalls auf der Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung: https://nachhaltige-beschaffung.fnr.de/handlungsfelder/torffrei-gaertnern

Erneuerbare Energien: Überblick 2022 des BMWK  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Überblickspapier zum Thema „Erneuerbare Energien 2022“ veröffentlicht, das die Zubauzahlen und Beschleunigungsmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene überblicksartig wiedergibt. Dem Papier zufolge seien die Zwischenziele des bisher geltenden Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) für das Jahr 2022 erreicht worden. Insbesondere sei der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch gewachsen; fast die Hälfte der Strommenge sei 2022 aus erneuerbaren Energien, vor allem aus Wind und Sonne, gewonnen worden. Dabei seien die Zubauzahlen von Photovoltaikanlagen um 26 Prozent und von Windenergieanlagen an Land um 31 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 gestiegen.

Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte 

Das Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 14. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für die Einrichtung von Registern für Herkunftsnachweise aus gasförmigen Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geregelt. 

BVerwG zur Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein Wohnbauvorhaben sich unzumutbaren Belästigungen durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen aussetzt, wenn die maßgeblichen Richtwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie deutlich überschritten werden und das Vorhaben vorhandene Konflikte verschärft oder erstmalig neue Nutzungskonflikte begründet. Das Urteil erging am 15. September 2022 (Az. 4 C 3.21). 

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte der Kläger einen Bauvorbescheid für ein Wohnhaus mit Nebengebäuden auf einem Grundstück beantragt, das sich in der Nähe von zwei landwirtschaftlichen Betrieben befindet. Maßgeblich für das Vorhaben des Klägers war noch die Geruchsimmissions-Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 4. September 2009 (GIRL a.F.), die im Rahmen der Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) überarbeitet wurde. 

Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes übermittelt. Aus Sicht der Landkreise von besonderem Interesse dürften dabei die Überlegungen zum Post-Universaldienst sein. Dieser soll sich stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren. 

Angesichts digitaler Nachrichtenformate, die eine Kommunikation in Echtzeit ermöglichen, habe die Geschwindigkeit des Briefes an Bedeutung verloren. Daraus würden sich Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit im Universaldienst ergeben. Durch klare gesetzliche Laufzeitvorgaben sollen Nutzer wissen, wann ihr Brief ankommt. Damit diese und andere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, soll die zuständige Bundesnetzagentur in Zukunft genauer kontrollieren können. Stellt sie eine – auch temporäre oder lokale – Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben fest, soll sie über wirksame Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse verfügen.