Landkreise fordern Nachbesserungen beim Krankenhausgesetz

Der von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU vorgelegte Gesetzentwurf für ein neues Krankenhausgesetz stößt bei den für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung zuständigen Landkreisen auf scharfe Kritik. „Der Gesetzentwurf setzt die mit breiter Mehrheit verabschiedeten Empfehlungen der Enquetekommission des Landtages nur unzureichend um. Wesentliche Entscheidungen wie die Anzahl und der Zuschnitt der künftigen Versorgungsregionen werden auf den Verordnungsgeber delegiert. Vorausschauende Planungskriterien, eine Bedarfsprognose oder die dringend notwendige länderübergreifende Abstimmung mit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen bleiben offen. Statt der erhofften zukunftsweisenden Weichenstellungen enthält der Entwurf weitere Berichts- und Anzeigepflichten für die an Bürokratie erstickenden Krankenhäuser,“ erklärte Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des kommunalen Spitzenverbandes.

Mit Unverständnis und Bedauern hat der NLT die Fokussierung der Diskussion auf die Schließung von Krankenhausstandorten anlässlich der Vorstellung des Entwurfs vor wenigen Wochen zur Kenntnis genommen. „Mehr Qualität erfordert Investitionen in die Zukunft. Allein für die Umsetzung der bekannten, auf breite Zustimmung stoßenden Zentralisierungsvorhaben einzelner Landkreise sowie die notwendigen Erhaltungs- und Strukturmaßnahmen bei bestehenden Krankenhäusern erfordern über 2 Milliarden Euro Investitionsmittel. Ohne eine deutliche Anhebung der von Land und Kommunen gemeinsam zu tragenden jährlichen Investitionen und ein aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm von wenigstens einer Milliarde Euro bringt das neue Gesetz für die Praxis keinen Nutzen,“ stellte Meyer fest. Angesichts der immensen Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens für die Fortentwicklung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Niedersachsen erwartet der NLT eine mündliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch den zuständigen Ausschuss des Niedersächsischen Landtages.