Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 28

Aktuelle Bund-Länder-Beschlüsse zur Bekämpfung von SARS-CoV-2

Bekanntlich haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 28. Oktober 2020 erneut auf eine weitere Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie verständigt. Dazu gehören umfassende Kontaktbeschränkungen. Gastronomie- und ähnliche Betriebe sollen geschlossen bzw. auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt werden. Hotels sollen keine Touristen mehr beherbergen dürfen. Freizeiteinrichtungen jeglicher Art sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen geschlossen werden. Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Schulen und Kindergärten bleiben dagegen grundsätzlich geöffnet. Die Beachtung der Beschränkungen soll stärker kontrolliert werden. Durch finanzielle Hilfen sollen die wirtschaftlichen Folgen abgemildert werden. Alle Maßnahmen sollen am Montag, den 2. November 2020 in Kraft treten und bis Ende November befristet werden. Bereits in zwei Wochen beabsichtigen die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder erneut über die Lage zu beraten.

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung

Zur Umsetzung der vorgenannten Bund-Länder-Beschlüsse hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach sehr kurzfristiger Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch die Staatskanzlei eine neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) erlassen. Nach § 2 dieser Verordnung darf jede Person sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches und Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber nicht mehr als zehn Personen aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht einzurechnen sind. Verschärfte Vorschriften gelten auch zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit un- ter freiem Himmel, wenn die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung die inzwischen landesweit weitgehend überschrittenen Inzidenzwerte von 35 bzw. 50 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen überschreitet. Neu ist, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 das für Gesundheit zuständige Ministerium auf der Internetseite bekannt gibt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die genannten Inzidenzwerte erreicht haben. Wird der Inzidenzwert von 100 in den letzten sieben Tagen überschritten und das Gesundheitsamt als zuständige Behörde hat in einer Schule eine Infektionsmaßnahme angeordnet, findet für die Dauer von 14 Tagen an einer Schule der Unterricht grundsätzlich in geteilten Lerngruppen statt (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsische Corona-Verordnung). Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat hierzu konkretisierend mitgeteilt, unter „eine andere die Schule betreffende Infektionsmaßnahme“ in diesem Sinne fielen infektionsschutzrechtlicher Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, zum Beispiel eine Quarantäneordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.

Zwei weitere Corona-Verordnungen

Überraschend hat die Niedersächsische Staatskanzlei der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 4. November den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der neuen Corona-Verordnung vom 2. November 2020 zugeleitet. In dem Entwurf wird der bisherige § 17, der sich mit Ein- und Rückreisenden beschäftigt, gestrichen. Zudem soll § 2 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung dahingehend geändert werden, dass die „fremden“ Kinder unter 12 Jahren in die Höchstgrenze der zehn Personen für einen Aufenthalt in der Öffentlichkeit einbezogen werden. Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Noch am gleichen Tag hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Entwurf einer neuen Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung übermittelt. Hierbei handelt es sich um eine thematische Ausgliederung der Quarantäne-Vorschriften aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung (dort bislang § 17). Der Verordnungsentwurf enthält in § 1 die dezidierten Vorschriften über die Ein- und Rückreise. § 2 beschäftigt sich mit den Modalitäten der Verkürzung der Absonderungsdauer.

Die Verordnung soll ebenso wie die Änderungsverordnung der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 9. November 2020 in Kraft treten. Die Geltungsdauer ist – wie bei der Corona-Verordnung selbst – auf den Ablauf des 30. November 2020 befristet. 

Unterstützung des ÖGD zur Kontaktnachverfolgung mit Landespersonal

Nach Vorerörterungen zwischen verschiedenen Ressorts der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, die kommunalen Spitzenverbände am 2. November 2020 über die Grundzüge der beabsichtigten Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Kontaktnachverfolgung durch Landespersonal unterrichtet. Der Aufgrund seiner Eilbedürftigkeit vom Landeskabinett im Umlaufverfahren gefasste Umlaufbeschluss beinhaltet folgende Punkte:

  • In einem ersten Schritt erfolgt bis zum 6. November 2020 die Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdienstes (Poolbildung als Bereitschaft), um in einem zweiten Schritt ab dem 9. November 2020 bei konkreten Bedarfen die anfordernden Stellen kurzfristig für einen begrenzten Zeitraum verstärken zu können (tatsächliche Entsendung). Die Bereitschaft dauert zunächst bis zum 31. Januar 2021; für die Bereitschaftskräfte wird möglichst Homeoffice angeordnet.
  • Zusätzlich zu der landesinternen Unterstützung für den Stabsbetrieb im Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) und der Hotline der Landesregierung stehen damit für die Unterstützung des ÖGD (inkl. MS und NLGA) zunächst rd. 1.400 Vollzeiteinheiten zur Verfügung. Das Kabinett behält sich vor, diesen Ansatz zu überprüfen und erforderlichenfalls bedarfsgerecht zu verstärken.
  • Den kommunalen Gesundheitsämtern soll es dann ab dem 6. November 2020 möglich sein, Kräfte im Umfang von mindestens einem Drittel der Bereitschaften als Amtshilfe anzufordern und ab dem 9. November 2020 einzusetzen. Weitere Bereitschaftskräfte sollen schrittweise bis zum 30. November 2020 in den Einsatz gebracht werden können.
  • MI und MS werden beauftragt, den zugrundeliegenden Bedarf in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden abzuschätzen und fortlaufend zu aktualisieren. MI und MS bzw. das KomZ berichten hierzu regelmäßig an den IMKS. Soweit hieraus Konsequenzen für den Personaleinsatz erwachsen, werden diese vom IMKS entschieden.
  • Die Landeskräfte werden von den jeweiligen Ressorts direkt an KomZ gemeldet. Eine Anforderung seitens kommunaler Gesundheitsbehörden wird als Amtshilfeersuchen an KomZ gerichtet. Die Unterstützung wird von KomZ im Benehmen mit den entsendenden Ressorts/Stellen koordiniert und erfolgt als zeitlich befristete Entsendung. Sachkosten des Personaleinsatzes werden einschließlich einer geeigneten Arbeitsausstattung und ggf. erforderlichen Unterkunft von der anfordernden Stelle getragen.
  • Als Sofortmaßnahme stellt MF den Gesundheitsbehörden im Vorgriff pro Finanzamt durchschnittlich 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt in direkter Abstimmung zwischen den anfordernden Landkreisen, den kreisfreien Städten bzw. der Region Hannover und den Finanzämtern in ihrem Bereich. KomZ wird nachrichtlich beteiligt.

Entwurf einer Niedersächsischen Corona-KRITIS-Maßnahmen-Verordnung

Das Land beabsichtigt, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes eine Corona-KRITIS-Maßnahmen-Verordnung in Ergänzung der Corona-Verordnung zu erlassen. Inhaltlich beschäftigt sich die Verordnung mit kritischen Dienstleistungen und kritischen Infrastrukturen. Kritische Dienstleistungen sind solche zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde. Kritische Infrastrukturen sind Organisationen, die Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des staatlichen Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung die Erbringung kritischer Dienstleistungen erheblich eingeschränkt oder gefährdet würde. Der Verordnungsentwurf nennt Sektoren und Branchen, die als KRITIS eingestuft werden sollen und benennt Maßnahmen, die die zuständigen Behörden zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgungslage und der öffentlichen Sicherheit einzelner Organisationen, Einrichtungen usw. treffen könnten.

Zuständig für die auf Grundlage der späteren Verordnung zu treffenden Maßnahmen sind die Katastrophenschutzbehörden gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Diese haben das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde herzustellen. In Niedersachsen sind beide Behörden auf der Landkreisebene angesiedelt.

Aktuelle Veröffentlichungen des RKI zur Corona-Pandemie

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Strategie zum Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie vorgelegt. Dabei werden aus den bisherigen Erfahrungen Schwerpunkte für die Pandemiekontrolle in den kommenden Monaten abgeleitet. Ziel müsse es sein, Infektionen zu vermeiden und währenddessen trotz der weiterhin bestehenden Infektionsgefahr alle Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens im größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten. Die Gesamtstrategie kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html

Das RKI geht davon aus, dass voraussichtlich im Jahr 2021 ein oder mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen werden. Insbesondere zu Beginn werden diese aber nur limitiert verfügbar sein, sodass eine zusätzliche Beibehaltung der bekannten Hygienemaßnahmen notwendig sein werde. Neben strategischen Zielen, zu denen auch die Stärkung und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zählt, benennt das RKI in seiner Strategie außerdem Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz. Hierzu zählen unter anderem Bildungseinrichtungen offenzuhalten, die Verfügbarkeit von hinreichender persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen und die Kontaktnachverfolgung zur Clustererkennung und Infektionskettenunterbrechung durch aufsuchende Epidemiologie durchhaltefähig auszugestalten.

Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Kommunalfinanzen

Die Bundesregierung hat ausführlich auf eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der

Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen geantwortet. Sie stellt hierin in der Vorbemerkung voran, dass die Überwindung der Krise nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen gelinge. Jede Ebene müsse hierbei zunächst ihre originären Aufgaben wahrnehmen. So bewähre sich der Föderalismus gerade in herausfordernden Zeiten. Den Kommunen komme als den Garanten der Daseinsvorsorge vor Ort hierbei eine besonders wichtige Rolle zu. Ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren und die für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wichtige Investitionstätigkeit zu stützen, sei daher auch ein wichtiges Ziel des Bundes sowie der für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen zuständigen Länder.

Die Bundesregierung legt sodann die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunale Einnahmesituation im Ganzen, auf den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer (Mindereinnahmen bundesweit 4,2 Milliarden Euro in 2020) sowie auf die Gewerbesteuer (-11,3 Milliarden Euro in 2020) dar. Maßstab ist dabei die vorvergangene Steuerschätzung vom Herbst 2019. Nachfolgend stellt sie die ausgabeseitigen Folgen dar. Hinsichtlich der Ausgabesteigerungen im SGB II weist die Bundesregierung eher zurückhaltend auf den zwischen Februar und Mai beobachtbaren Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hin. Dabei ist nach dem Kommunalfinanzbericht des Deutschen Landkreistages (Heft „Der Landkreis“ vom Oktober 2020) seit Mai des Jahres ein in der Dynamik zunehmender Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und auch der Bedarfsgemeinschaften festzustellen, der mit +3,5 Prozent im August seinen Höhepunkt hatte. Vor allem in den westlichen Bundesländern nehmen die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft deutlich und dynamisch zu. Für Niedersachsen war ein im Frühjahr folgende Entwicklung zu verzeichnen April: +1,1Prozent, Mai: +3,3 Prozent und Juni +4,6 Prozent.

Insgesamt resümiert die Bundesregierung, es sei gelungen, mit den Hilfsmaßnahmen wie beabsichtigt die kommunale Investitionstätigkeit zu stabilisieren. Gefragt nach der Höhe der Entlastungssumme in den einzelnen Ländern im Bereich der Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, erklärt die Bundesregierung zunächst, dass diese aufgrund der dynamischen Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten durch die COVID- 19-Pandemie insgesamt und die Verteilung auf die Länder nicht belastbar zu quantifizieren seien. Sodann werden die – nicht mehr aktuellen – Zahlen des seinerzeitigen Gesetzentwurfes zitiert. Einzelheiten können BT-Drs. 19/23514 entnommen werden.

Lüftungskonzept kann in niedersächsischen Schulen umgesetzt werden

„Das vom niedersächsischen Kultusministerium empfohlene Lüftungskonzept kann in der großen Mehrzahl der niedersächsischen Schulen umgesetzt werden. Dies haben aktuelle Umfragen der drei niedersächsischen Spitzenverbände bei den Schulträgern ergeben. Probleme gibt es insbesondere bei einzelnen Schulräumen. Hierauf muss bei der Unterrichtsplanung Rücksicht genommen werden“, so das Fazit des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer am 5. November 2020 in Hannover.

„Auch die Hinweise des Umweltbundesamtes zeigen, dass regelmäßiges Lüften den besten Schutz vor infektiösen Partikeln bildet. Der oftmals geforderte Einsatz mobiler Luftreiniger würde nicht dazu führen, verbrauchte Raumluft abzuführen und Frischluft von außen heranzuführen. Sie leisten keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende Kohlendioxid, überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning.

„Die kommunalen Spitzenverbände werden die Diskussion weiter kritisch begleiten. Bis wir gesicherte neue Erkenntnisse haben gilt die 20-5-20 Minuten Regel für das Durchlüften. Allerdings muss der Unterrichtsinhalt auch diesen Erfordernissen angepasst werden. Alle an der Schule müssen an einen Strang ziehen. Einen hundertprozentigen Schutz kann aber niemand versprechen“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips abschließen fest.

Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Corona-Billigkeitsleistungen für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen des Gaststättengewerbes („Umsatzausfallpauschale Gastronomie“) zur Stellungnahme übersandt.

Im Konjunktur- und Krisenpaket, welches der Niedersächsische Landtag mit dem zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet hat, ist ein Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie im Volumen von 120 Millionen Euro enthalten. Daraus sind 55 Millionen Euro für die Tourismusförderung sowie 65 Millionen Euro zur Unterstützung der Gastronomie vorgesehen.

„November“-Corona-Hilfe für die direkt vom „Lockdown“ betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen

Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier haben die angekündigten Hilfen für die direkt von den für November vereinbarten Schließungen betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen in einer Pressekonferenz näher erläutert. Der KfWSchnellkredit soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offenstehen. Schließlich sollen die bewährten Überbrückungshilfen an die veränderte Situation angepasst werden. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen sollen verbessert werden.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) übersandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Die Landkreise sind sowohl als Träger von Krankenhäusern als auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes betroffen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit:

  • Die Verfügbarkeit von verlässlichen Daten zu den ökonomischen Strukturen und personellen Ressourcen im Gesundheitswesen sollen durch eine entsprechende gesetzliche Verankerung sichergestellt werden (Art. 15 GVWG). Unter anderem soll auch ein regionales Fachkräftemonitoring für das Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgen.
  • Zudem sieht der Entwurf neue Regelungen zu den Mindestmengen in den Krankenhäusern vor (§ 136b SGB V-E): Unter anderem sollen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Länder keine Ausnahmetatbestände von den Mindestmengenvorgaben mehr vorsehen können. Des Weiteren sollen die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführten Qualitätszu- und -abschläge abgeschafft werden.
  • Auch zum Pflegepersonalquotienten (§ 137j SGB V-E) sind Anpassungen geplant. Etwa soll die bislang bei Nicht-Einhaltung des Quotienten vorgesehene Sanktionierung für das Jahr 2020 entfallen. 
  • In Bezug auf die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus (§ 120 SGB V-E) soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Benehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) den Krankenhäusern ein Ersteinschätzungsverfahren zur Verfügung stellen, das die sofortige ambulante Behandlungsnotwendigkeit feststellt.
  • Zur Förderung der Koordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken sollen Krankenkassen zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen (§ 39d SGB V-E). Die Förderung setzt voraus, dass die maßgeblichen kommunalen Träger an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind.

Mitteilung der EU-Kommission zu Vorkehrungen für wirksame Impfstrategien

Die Kommission hat in einer Mitteilung veröffentlicht, welche Vorkehrungen die Mitgliedstaaten für COVID-19-Impfstrategien und die Bereitstellung von Impfstoffen treffen sollten. Dabei handelt es sich um Vorschläge für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten bei ihren eigenen Impfstrategien berücksichtigen sollten. Dazu gehört insbesondere die Festlegung prioritärer Bevölkerungsgruppen für die Impfung. Die konkrete Ausgestaltung der Impfungen verbleibt wie die Frage nach einer etwaigen Impfpflicht bei den Mitgliedstaaten.

        Um die Durchführung der Impfungen in den Mitgliedstaaten so effizient und gezielt wie

        möglich durchzuführen, sobald ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, ruft die

        Kommission die Mitgliedstaaten zur Entwicklung eigener Impfstrategien u. a. mit den

        folgenden Maßnahmen auf (vgl. Tabelle S. 11 f. der Mitteilung):

  • ausreichende Kapazitäten der Impfdienste für die Verabreichung der COVID-19- Impfstoffe (geschultes Personal und medizinische und Schutzausrüstung),
  • problemloser Zugang zu den Impfstoffen für Zielpopulationen (erschwinglich und in unmittelbarer Nähe),
  • Bereitstellung von Impfstoffen mit unterschiedlichen Merkmalen sowie Lager- und Transporterfordernissen (Kühlkette, Kühltransport- und Lagerkapazitäten),
  • vertrauensfördernde Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken und die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen. 

Alle Mitgliedstaaten sollen laut Kommission gleichzeitig auf Impfstoffe gegen COVID-19 zugreifen können, und zwar abhängig von ihrer Bevölkerungsgröße.

Der DLT weist darauf hin, die Kommission gebe in ihrer Mitteilung (lediglich) Hinweise für die nationalen Impfstrategien der Mitgliedstaaten und schlage rechtlich unverbindliche Maßnahmen vor. Ihr steht aufgrund der EU-Verträge kein weitergehendes Gestaltungsrecht zu. Sie rät allerdings an, welche Gruppen zuerst geimpft werden sollten und warum. Die konkrete organisatorische Umsetzung, etwa ob dies staatlich über die Gesundheitsämter oder bei den Kassenärzten erfolgt, verbleibt richtigerweise bei den Mitgliedstaaten ebenso die Beantwortung der Frage nach einer etwaigen Impfpflicht und Überwachungsmechanismen.

Die Umsetzung der Impfstrategie in Niedersachsen war umfängliches Thema in der virtuellen Dienstbesprechung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit den unteren Gesundheitsbehörden am 28. Oktober 2020. Da die Kostentragung zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend geklärt ist, sind wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung offengeblieben, insbesondere zu der Errichtung von Impfzentren.

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am 25. Oktober 2020 auf einen neuen Tarifvertrag mit einer 28 Monate währenden Laufzeit verständigt. Neben der linearen Anpassung der Löhne in den Jahren 2021 und 2022 sind Sondervereinbarungen angesichts der Corona-Situation getroffen worden. Dies betrifft zum einen Sonderzahlungen für alle Beschäftigten, die Corona-Sonderprämie für alle Beschäftigten, die mindestens einen Monat in einem Gesundheitsamt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt waren, die Einführung einer monatlichen Zulage für das ärztliche Personal und eine deutliche Ausweitung verschiedener monatlicher Zulagen für das Pflegepersonal. Für Sparkassen wurde eine Reduzierung der Sparkassen-Sonderzahlung durch verpflichtende Gewährung zusätzlicher Urlaubstage vereinbart.

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit der „Konzertierten Aktion Pflege“

Am 27. Oktober 2020 erörterten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey, Bundessozialminister Hubertus Heil und die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss in Vertretung des an COVID-19 erkrankten Bundesgesundheitsministers Jens Spahn am 27. Oktober 2020 in einer Videokonferenz mit dem Dachgremium der „Konzertierten Aktion Pflege“ die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie und die Erwartungen für die kommenden Monate.

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass die Pandemie in besonderer Weise die zentrale Bedeutung der Pflege gezeigt habe. Die aktuelle Situation sei sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal und die Angehörigen besonders belastend. Sie dankte allen in der Pflege tätigen Menschen für die in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit. Die Einschränkungen während der Pandemie dienten dem Schutz der vulnerablen Gruppen. Die Schutzkonzepte dürften aber nicht zu Isolation und Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben führen. Es gebe heute viele Erfahrungen und Kenntnisse, die beim Lockdown im Frühjahr des Jahres noch nicht vorgelegen hätten. Die neue Coronavirus-Testverordnung sei seit einigen Tagen in Kraft und beziehe Pflegeeinrichtungen mit ein. Auch stünden seit Kurzem Schnelltests zur Verfügung. Des Weiteren begrüßte sie, dass der am vergangenen Wochenende erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Schwerpunkt auf das Pflegepersonal gesetzt habe.

Bundessozialminister Heil erklärte, dass sich Respekt für Pflegekräfte auch in den Löhnen und Arbeitsbedingungen niederschlagen müsse. Hier seien die Verabredungen der „Konzertierten Aktion Pflege“ bereits umgesetzt. Der Pflegemindestlohn sei gestiegen, und die rechtlichen Grundlagen für die Allgemeinverbindlich-Erklärung eines Branchentarifvertrages, sofern er denn abgeschlossen werde, seien vorbereitet. Eine Entlastung der Angehörigen sei über die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs in der Hilfe zur Pflege erfolgt.

Mit Blick auf die Entlohnung von professionellen Pflegekräften warb die Bundeskanzlerin für Tariflöhne, damit das Ansehen des Berufes weiter steige. Der Bundesregierung sei klar, dass zur Finanzierung von Verbesserungen Steuergelder in die Hand genommen werden müssten. Mit Blick auf die in der Koalition verabredete Grenze von 40 Prozent Lohnnebenkosten könnten die Versicherungsbeiträge nicht weiter steigen.

Pflegekammer in Niedersachsen wird aufgelöst

In Niedersachsen wurde in 2017 eine Pflegekammer als Interessenvertretung für die Beschäftigten in der Pflege eingerichtet. Zahlreiche Pflegekräfte hatten daraufhin gegen die damit für sie verbundene beitragspflichtige Zwangsmitgliedschaft protestiert. In der Koalitionsvereinbarung wurde dann Ende 2017 eine Evaluierung über die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) bei den Mitgliedern der Pflegekammer in diesem Jahr eine politisch bindende Umfrage über den Fortbestand der Pflegekammer durchgeführt. Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit von 70,6 Prozent für eine Auflösung der Pflegekammer aus. 

Das MS hat nun einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer in die Verbändebeteiligung gegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleibt, um die anfallenden Aufgaben für die Abwicklung zu erledigen. Das Land wird in seiner Funktion als Rechtsnachfolger die dann noch verbleibenden Aufgaben übernehmen. Mit einem gesonderten Gesetz soll die Rückzahlung der in den Jahren 2018 und 2019 geleisteten Mitgliedsbeiträge geregelt werden.

Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer „Renovierungswelle für Europa“

Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer Mitteilung zu einer „Renovierungswelle für Europa“ vielfältige legislative und nicht-legislative Maßnahmen angekündigt. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 bis zu 35 Millionen Gebäudeeinheiten in der EU zu renovieren. Dazu sollen u. a. schrittweise verbindliche Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude eingeführt werden. Die in der Energieeffizienzrichtlinie vorgesehenen Renovierungsquoten für öffentliche Gebäude der Zentralregierung sollen auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet und ggf. erhöht werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und den Strukturfonds eingesetzt werden. Die Kommission kündigt neue Beihilferegeln für Gebäuderenovierungen an. Die Bankenregulierung könnte stärker auf die Förderung von entsprechenden Investitionen ausgerichtet werden.

Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Die Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellen derzeit den Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Mit dem Entwurf soll das Telekommunikationsgesetz in wesentlichen Teilen neu gefasst werden. Das dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und soll vor allem auch zu einer Beschleunigung des Breitbandausbaus beitragen helfen. Für die Landkreise unmittelbar relevant sind insbesondere Änderungen im Bereich des Wegerechts, wo etwa vorgesehen ist, dass Trenchingverfahren nur noch angezeigt werden müssen. Die Anträge auf wegerechtliche Erlaubnisse und weitere Genehmigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Telekommunikationsinfrastrukturen sollen künftig bei sog. „koordinierenden Stellen“ eingereicht werden können und müssen innerhalb bestimmter Fristen beschieden werden. Eine „zentrale Informationsstelle des Bundes“ soll über detailliertere Informationen zum Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus als bislang verfügen und insbesondere auch Gebiete mit Ausbaudefizit identifizieren können. Positive Ausbauankündigungen von Unternehmen im Rahmen von Förderverfahren sollen verbindlich sein. Ein Recht auf schnelles Internet in Form eines individuellen Versorgungsanspruchs soll statuiert werden. Der Entwurf liegt derzeit noch nicht in offizieller Version vor, ist aber im Internet verfügbar.

eGovernment MONITOR 2020

Die TU München sowie die Initiative D21 haben den „eGovernment-MONITOR 2020“ vorgestellt. Dieser untersucht seit 2011 jährlich die jeweilige E-Government-Situation in Deutschland. Zentrale Ergebnisse sind der generelle Anstieg der E-Government-Nutzung in Deutschland, die Bestätigung, dass das Smartphone das Lesegerät als häufigste Schnittstelle für Online-Ausweisfunktionen zwar ablöst, aber keine vermehrte Nutzung bringt und Corona so gut wie keine Auswirkungen auf Art und Umfang der aktuellen Nutzung von E-Government zeigt. Eine Sonderdarstellung zum Thema Digitale Daseinsvorsorge betrifft die Corona-Tracing-Apps in den drei Ländern Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie die Frage des digitalen Schulunterrichts in Deutschland: Drei von vier Haushalten hatten diesbezüglich mit digitalem Unterricht während der Corona-Zeit Probleme.

Mobilfunkmonitor der Bundesnetzagentur

Auf der Internetseite www.breitband-monitor.de hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Karte mit Informationen zur Mobilfunkabdeckung Deutschlands veröffentlicht. Die Karte zeigt, dass 96,5 Prozent der Fläche in Deutschland von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt sind. Berücksichtigt man zusätzlich die Versorgung mit 3G sind nach Angaben der BNetzA 97,3 Prozent der Fläche versorgt. Gebiete ohne Mobilfunkversorgung bilden zusammen 0,3 Prozent der Landesfläche. Die Karte basiert auf den von den Mobilfunknetzbetreibern bereitgestellten Versorgungsdaten. Über die genannte Website zugänglich sind ferner Angaben zur Breitbandmessung sowie eine „Funklochkarte“.

Einführung eines Bußgeldkatalogs für Ordnungswidrigkeiten nach § 49 a Abs. 1 NPOG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) plant die Einführung eines Bußgeldkataloges für Ordnungswidrigkeiten nach § 49 a Abs. 1 NPOG. Im Rahmen der Novelle im Jahre 2019 wurde die Möglichkeit eröffnet, dass Verstöße gegen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Platzverweise als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Durch den Bußgeldkatalog soll eine landeseinheitliche Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des § 49 a NPOG sichergestellt werden. Weiterhin soll der Bußgeldkatalog eine Entscheidungshilfe darstellen und gewährleisten, dass die festgestellten Verstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen geahndet werden. Dabei beschränke sich der Bußgeldkatalog auf besonders häufig vorkommende und gleich gelagerte Einzeltatbestände.

Ausschuss der Regionen nimmt Stellungnahme zu gleichwertigen Lebensverhältnissen an

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat in seiner Plenarversammlung am 14. Oktober 2020 die Stellungnahme von Landrat Lange, der zusammen mit Landrat Habermann den Deutschen Landkreistag seit 2015 im AdR vertritt, zum Thema „gleichwertige Lebensverhältnisse“ angenommen. Es ist ein großer Erfolg, dass die Stellungnahme auch nach der Schlussabstimmung gegenüber der von ihm eingereichten Entwurfsfassung weitestgehend unverändert blieb und einstimmig angenommen worden ist. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat kürzlich einen Entwurf für Schlussfolgerungen zur territorialen Entwicklung vorgelegt, in der zudem explizit auf die Stellungnahme Bezug genommen wird.

Die Stellungnahme greift die nationale Diskussion über gleichwertige Lebensverhältnisse auf und setzt sie in den Kontext europäischer Politik. Im Sinne des Art. 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird gefordert, das Ziel einer ausgewogenen territorialen Entwicklung bei der europäischen Rechtsetzung und der Europäischen Förderpolitik stärker zu berücksichtigen. Die Kommission wird aufgefordert, ihren politischen Fokus auf städtische Räume zugunsten einer ausgewogenen Betrachtung aller Gebietstypen auszuweiten, die auch die Wechselwirkungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten einbezieht. In ländlichen Räumen solle künftig eine verstärkte strategische Förderung von Wirtschaftsbereichen außerhalb der Landwirtschaft erfolgen. Die Auswirkungen europäischer Maßnahmen auf die territoriale Entwicklung sollten im Rahmen eines sogenannten „territorial proofing“ künftig konkreter untersucht werden. 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält u.a. weitreichende Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es wird – jeweils auf eigene Kosten – ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreien Aus- und Umbau des Gemeinschaftseigentums sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss eingeführt. Einen vergleichbaren Anspruch erhalten Mieter gegenüber dem Vermieter. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält insbesondere umfangreiche Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zu denen eine Klarstellung des Klagerechts der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei gewerblichen Sammlungen sowie eine Neuregelung der freiwilligen Rücknahmen gehören. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2020

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung (siehe zur letztjährigen EWAV das Bezugsrundschreiben). In diesem Jahr findet die EWAV vom 21. bis 29. November 2020 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. Diese können – unter Beachtung der aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie – entweder vor Ort (z. B. als Workshop oder Infostand) oder als digitale Aktion stattfinden.

Die EWAV 2020 steht unter dem Motto „Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“ und soll der Frage nachgehen, wie „unsichtbare“ Abfälle sichtbar gemacht und vermieden werden können. Gemeint sind z. B. Produktionsabfälle, Mikroplastik, Lebensmittelabfälle oder auch Einwegverpackungen mit Neodymmagneten. Das Jahresmotto ist eine Orientierung; die Akteure sind grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl.

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen (digitalen) Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung hierfür ist bis zum 15. November 2020 unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen möglich, der in Deutschland die EWAV koordiniert. Auf dieser Internetseite finden sich weitere Informationen zur Beteiligung an der EWAV.

„Land.Zuhause.Zukunft“ – Landkreise Goslar und Oldenburg in der Förderung

Mit ihrem Förderprogramm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“ unterstützt die Robert-Bosch-Stiftung Landkreise dabei, innovative und nach vorne gerichtete Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen zu entwickeln. Im Rahmen einer Pilotphase, die im Februar 2019 endete, waren zunächst sechs Landkreise (Coburg, Goslar, Harz, LudwigslustParchim, Prignitz und Vogtlandkreis) mit unterschiedlichen Projekten gefördert worden. Im September 2019 hat die Stiftung angekündigt, das Programm mit weiteren Landkreisen fortzuführen und um Bewerbungen gebeten. Aus den zahlreichen Interessenbekundungen als Teilnehmer für die zweite Phase ausgewählt wurden folgende Landkreise: Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Börde, Burgenlandkreis, Landkreis Dahme-Spreewald, Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Oldenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Uckermark, Landkreis Weilheim-Schongau.

Nähere Einzelheiten zu dem Projekt stehen auf der Internetseite https://www.land-zuhause-zukunft.de/ zur Verfügung. Dort können auch alle bereits veröffentlichten sowie künftige Publikationen des Projektes abgerufen werden.