Foto von der Tagung des AK Gesundheit im Januar 2023

Tagung des AK-Gesundheit im Januar 2023 beim NLT

Durch das Achte Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 wurden die bis dahin staatlichen Gesundheitsämter mit Wirkung vom 1. Januar 1978 kommunalisiert. Die Aufgaben des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) obliegen seither den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten und der Stadt Göttingen.

Aus dem breiten Aufgabenspektrum des ÖGD nehmen die kommunalen Gesundheitsbehörden einen Teilbereich zur Erfüllung nach Weisung (übertragener Wirkungskreis) wahr, insbesondere den Infektions- und Strahlenschutz, die Trinkwasser- und Badegewässerüberwachung wie auch Aufgabenstellungen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften oder im Hebammen- und Heilpraktikerwesen.

Ein Großteil seiner Aufgaben wurde dem kommunalen ÖGD mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe (eigener Wirkungskreis) zugewiesen. Hierzu gehören beispielsweise Prävention und Gesundheitsförderung, Schuleingangsuntersuchungen, zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Gutachtenwesen oder auch Gesundheitsberichterstattung. Die Bedeutung des kommunalen ÖGD als sogenannte dritte Säule im Gesundheitswesen wurde im Rahmen der Corona-Pandemie besonders augenfällig.

Bereits im Jahr 1980 hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) zur Förderung des Erfahrungsaustausches mit der kommunalen Ebene zu Themenstellungen des ÖGD und zur Unterstützung der Verbandsarbeit in den Fachfragen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städtetag (NST) den Ständigen Arbeitskreis „Gesundheitswesen“ ins Leben gerufen. Seither kommt der Arbeitskreis abgesehen von wenigen kleinen Unterbrechungen grundsätzlich halbjährlich zusammen.

Der Ständige Arbeitskreis „Gesundheitswesen“ hat insgesamt 12 Mitglieder, die sich gleichmäßig auf die vier Bezirke verteilen. Vier von diesen Mitgliedern werden vom NST benannt. Der Arbeitskreis ist paritätisch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in leitender Funktion aus der Ärzteschaft und aus dem Allgemeinen Verwaltungsdienst besetzt. Dies ermöglicht sowohl den ärztlichen als auch den verwaltungsrechtlichen Blickwinkel auf die zu behandelnden Themenstellungen und hat sich bewährt. Die Arbeitskreismitglieder des NLT werden vom NLT-Präsidium berufen.

Die aktuelle Liste der Mitglieder des Ständigen Arbeitskreises „Gesundheitswesen“ steht in der Spalte rechts oben zur Verfügung.

Dokumente

Ansprechpartnerin

Cara Loth
+49 511 87953-41
loth@nlt.de