NLT-Aktuell – Ausgabe 23

Kommunen kritisieren Umweltminister: Windenergie wird dringend gebraucht, soll aber trotzdem gesteuert werden!

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens unterstützt den schnellen Ausbau weiterer regenerativer Energien, insbesondere auch Windkraft und Photovoltaik. Auch das Bestreben nach einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus wird von den Kommunen begrüßt.

Jedoch kritisieren die Landkreise, Städte und Gemeinden den von Umweltminister Olaf Lies und einigen Wirtschaftsverbänden vorgebrachten Vorschlag zum Wind-an-Land-Gesetz, bestehende Konzentrationsplanungen für Windenergieanlagen sofort auszusetzen. Eine Abkehr von den demokratisch beschlossenen und bestandskräftigen kommunalen Planungen lässt alte Wunden um die Verspargelung der Landschaft und den ungesteuerten Windkraftausbau wieder aufreißen.

„Es ist vollkommen inakzeptabel, die kommunale Planung zur Steuerung der Windenergie überstürzt außer Kraft setzen zu wollen. Flächennutzungspläne sorgen dafür, dass Windenergieanlagen an geeigneten Standorten gebaut werden und Flächen für andere Zwecke wie die Nahrungsmittelerzeugung, Rohstoffgewinnung oder Land- und Forstwirtschaft erhalten bleiben“, mahnt NSGB-Präsident Dr. Marco Trips.

„Einfachere Regelungen für den Umgang mit Windenergie in den Raumordnungsprogrammen und Bauleitplänen sind sehr wünschenswert, insbesondere die Rechtsprechung hat hier viel zu hohe und zu komplizierte Anforderungen gesetzt. Hier sind Bundes- und Landesgesetzgeber in der Tat gefordert! Eine völlige Freigabe in der Landschaft wäre aber sicher der falsche Weg“, verdeutlicht NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.

„Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, zu welchen Konflikten der Ausbau der Erneuerbaren Energien führen kann. Schon das Wind-an-Land-Gesetz führt zu einer umfangreichen Beschleunigung. Der neue Vorschlag aus Niedersachsen könnte zu neuem, massiven Widerstand in der Bevölkerung führen, den wir jetzt überhaupt nicht gebrauchen können“, führt NST- Vizepräsident Oberbürgermeister Jürgen Krogmann an.

Bericht des Corona-Sachverständigenausschusses vorgelegt

Der Sachverständigenausschuss nach § 5 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat seinen 160-seitigen Bericht „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vorgelegt. Der Ausschuss zieht sowohl mit Blick auf das Datenmanagement sowie die Risikokommunikation während der Pandemie als auch hinsichtlich der Mehrzahl der ergriffenen Schutzmaßnahmen eine ausgesprochen kritische Bilanz. Er empfiehlt eine grundlegende Reform des IfSG. Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag (DLT) hierzu u. a. Folgendes aus:

Sehr kritisch setzen sich die Sachverständigen auch mit dem Datenmanagement auseinander. Künftig bedürfe es eines digitalen Echtzeitlagebildes sowie eines flächendeckenden Surveillance-Systems. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens müsse durch die Einführung einer Telematik-Infrastruktur, der elektronischen Patientenakte sowie durch Maßnahmen wie ein nationales Impfregister vorangetrieben werden. Für die weitere Einführung und Nutzung von digitalen Werkzeugen sollte bei den föderalen Strukturen mit ihren unterschiedlichen digitalen Strategien und Ausstattungen noch stärker auf eine Interoperabilität und Schnittstellen der verschiedenen Systeme geachtet werden, so dass die Daten möglichst effizient gesammelt und Aufgaben wie die Nachverfolgung so weit wie möglich automatisiert werden könnten.

Die Sachverständigen betonen ferner die Bedeutung einer stringenten Risikokommunikation, deren Potenzial in Deutschland allerdings weitgehend ungenutzt geblieben sei. Eine wirkungsvolle Risikokommunikation vermittele dem Stand des Wissens entsprechende und entscheidungsrelevante Sachinformationen so, dass sie für die unterschiedlichen Zielgruppen verständlich und für ihren Alltag anschlussfähig sind.

Im Hinblick auf die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen betonen die Sachverständigen wiederholt, dass es entscheidend (auch) darauf ankomme, in welcher Phase einer Pandemie eine Maßnahme zum Einsatz komme. So könne ein Lockdown insbesondere am Anfang einer Pandemie sinnvoll sein. Der Effekt von 2G/3G Maßnahmen erweise sich aktuell nur in den ersten Wochen nach einer Boosterimpfung oder Genesung als hoch. Auch die Kontaktnachverfolgung sei in der Frühphase unbestreitbar sinnvoll, während sich für spätere Phasen die Frage nach ihrem Mehrwert gegenüber dem Anraten des „Zuhausebleibens“ stelle, was näher untersucht werden müsse. Auch hinsichtlich der Wirksamkeit von Schulschließungen seien weitere Untersuchungen notwendig, zumal gerade in diesem Bereich auch die nicht-intendierten Auswirkungen der Maßnahme besonders zu berücksichtigen seien. Eine Maskenpflicht in Innenräumen sei dagegen grundsätzlich wirksam, wobei es allerdings sehr darauf ankäme, dass die Masken korrekt getragen würden. Ob FFP2-Masken spürbar besser schützten als (einfache) medizinische Masken, sei offen, so dass eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken aus den bisherigen Daten nicht ableitbar sei.

Für das IfSG sehen die Sachverständigen einen erheblichen Reformbedarf. Dass Maßnahmen von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abhängen sollen, sehen sie ebenso kritisch wie die Ausweitung der Befugnisse der Bundesexekutive durch § 5 Abs. 2 IfSG. Auch die Schaffung eines Corona-Sonderrechts wird kritisch beurteilt. Wichtiger als ständige Rechtsänderungen seien ausreichend konkrete bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen, die durch Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder konkretisiert werden könnten.

Landkreise und Landwirtschaftskammer fordern Änderungen im Baurecht für Ställe

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) fordern politische Initiativen zur Änderung des Baurechts für Ställe zur Förderung des Tierwohls.

„Viele tierhaltende Betriebe sind bereit, ihre Ställe umzubauen, um noch mehr für das Wohl der Tiere zu tun. Dies scheitert aber oftmals am geltenden Baurecht, weil in diesen Fällen der Bestandsschutz der erteilten Baugenehmigung gefährdet ist. Die Landwirte haben aber langfristig investiert und brauchen Planungssicherheit,“ erläuterte der Präsident der LWK, Gerhard Schwetje, nach einem Spitzengespräch mit der teilweise neu formierten Verbandsspitze des NLT.

„Die Landkreise würden gerne helfen, ihnen sind aber die Hände gebunden. Das ist nicht weiter akzeptabel. Den wortreichen Bekenntnissen zu mehr Tierschutz müssen im Baurecht nunmehr auch Taten folgen. Wir wollen die Wertschöpfung der Landwirtschaft erhalten und gleichzeitig den Tierschutz verbessern. Das muss jetzt auf der Bundesebene in Angriff genommen werden. Das Agrarland Niedersachsen kann dafür Initiativen über den Bundesrat ergreifen“, ergänzte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.

Übereinstimmend stellten die Vertreter des NLT und der LWK fest, dass der tierwohlgerechte Stallumbau ein zentrales Thema der Zukunft sei, bei dem im Konsens der Betroffenen auf Augenhöhe ein neuer Rechtsrahmen entwickelt werden muss.

Studie zum Wanderungsgeschehen der letzten zehn Jahre in Deutschland

Im vergangenen Jahrzehnt hat sich nach einer am 28. Juni 2022 veröffentlichten Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Wüstenrot Stiftung das Wanderungsgeschehen in Deutschland verändert. Die Ausarbeitung mit dem Titel „Landlust neu vermessen. Wie sich das Wanderungsgeschehen in Deutschland gewandelt hat“ bereitet die diesbezüglichen Daten kompakt auf und stützt sich dabei auf die Wanderungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Analyse vergleicht die durchschnittlichen jährlichen Gesamtwanderungssalden pro tausend Einwohner der Jahre 2008 bis 2010 mit denen der Jahre 2018 bis 2020. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Im aktuellen Zeitraum erzielten deutschlandweit rund zwei von drei Landgemeinden Wanderungsgewinne – ein Jahrzehnt zuvor galt dies nur für rund jede vierte Landgemeinde.

  • Eine ähnliche Entwicklung erlebten die Kleinstädte. Auch sie können mittlerweile über einen Zuzug von fünf je tausend Einwohnern verzeichnen. Für die kleinen Gemeinden und Städte spielt es dabei kaum noch eine Rolle, ob sie in der Nähe einer Großstadt oder in der Peripherie liegen. Auch zwischen Ost- und Westdeutschland hat sich das Wanderungsgeschehen weitgehend angeglichen.

  • Diese Entwicklung geht zulasten der Großstädte, deren Wanderungssaldo seit 2016 sinkt. Dörfer und Kleinstädte waren damit zuletzt relativ gesehen beliebter als die Großstädte, die von 2018 bis 2020 im Schnitt nur jährliche Wanderungsgewinne von 2,5 je tausend Einwohner verbuchten.

  • Dieser Trend begann nicht erst mit der Corona-Pandemie. Die Entwicklung deutet sich schon länger an und hat seit 2017 an Dynamik aufgenommen. Corona hat diese Entwicklung noch einmal verstärkt.

  • Dennoch gilt weiterhin, dass der demografische Wandel voranschreitet: Die Wanderungsgewinne können vielerorts die Sterbeüberschüsse nicht ausgleichen. Viele ländliche Gemeinden bleiben auf demografischem Schrumpfkurs und die Alterung der Bevölkerung schreitet voran.

Unter https://neuelandlust.de besteht ein interaktives Webangebot, in dem die zentralen Analyseergebnisse anschaulich zusammengefasst und grafisch aufbereitet worden sind.

Änderungsentwurf der Niedersächsischen Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder

Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 (E-Maileingang 19 Uhr) hat das Niedersächsische Kultusministerium (MK) ohne vorherige Information den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder zur Verbandsbeteiligung zur Verfügung gestellt. Bedingt durch die extrem kurze Rückäußerungsfrist zum 1. Juli 2022 war eine Beteiligung unserer Mitglieder nicht möglich. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat diese Praktik gegenüber dem MK in Ihrer Stellungnahme deutlich gerügt (aufgrund der Kritik wurde die Frist nachträglich verlängert).

Weiterhin wurde die komplizierte Ausgestaltung der Regelungen bemängelt, die nicht nur Schwierigkeiten für Verständnis und Umsetzbarkeit vor Ort erwarten lässt, sondern möglicherweise noch nicht einmal die Voraussetzungen für die hinreichende Bestimmtheit einer Rechtsnorm erfüllt.

Inhaltlich fordert die AG KSV in ihrer Stellungnahme unter anderem die Ausweitung der Frist zur erstmaligen Einrichtung von größeren Gruppen auf den 31. Juli 2023, um eine weitere Neuaufnahme von Flüchtlingskindern ab dem 1. Januar 2023 zu ermöglichen.

Entwurf der Gigabitstrategie der Bundesregierung

Das Bundesministerium für digitale Infrastruktur und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf einer Gigabitstrategie der Bundesregierung übermittelt. Darin wird das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030 bekräftigt; bis Ende 2025 soll die Glasfaserversorgung auf 50 Prozent erhöht werden. Auch im Mobilfunkbereich werden bis 2025 deutliche Verbesserungen angestrebt. Dazu sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Alternative Verlegeverfahren sollen verstärkt genutzt und die Förderung des Glasfaserausbaus optimiert werden. Die Aufgreifschwelle entfällt zum 1. Januar 2023, einen Priorisierungsmechanismus wird es zunächst nicht geben. Allerdings soll evaluiert werden, ob es zu einer Verdrängung des eigenwirtschaftlichen durch den geförderten Ausbau kommt. Zur Höhe der Fördermittel verhält sich der Entwurf nicht, der am 13. Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit 2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge und Autobahnen/Bundesstraßen auch in diesem Jahr vom 1. Juli 2022 bis 31. August 2022 gelten.

Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen deshalb an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten nicht geführt werden. Die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung vom 24. Juni 2022 mit den neuen, geänderten Verbotsstrecken wurde am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Fortschreibung der Standardisierten Bewertung: Inkraftsetzung der aktualisierten Verfahrensanleitung Version 2016+ zum 1. Juli 2022

Die sog. Standardisierte Bewertung dient der gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen und war mit Blick auf die neuen Anforderungen und Fördertatbestände des novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes fortzuschreiben. Überlegungen hierzu wurden im Rahmen eines vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragten Forschungsvorhabens entwickelt und in einem projektbegleitenden Arbeitskreis vorgestellt und diskutiert. Nun hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Verfahrensanleitung in der Version 2016+ zum 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

Die aktualisierte Verfahrensanleitung stellt damit ab sofort die Grundlage für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit für alle zur anteiligen Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) vorgesehenen Vorhaben dar (Ausnahmen: § 2 Abs. 3 GVFG: Vorhaben der Grunderneuerung sowie § 11 Abs. 1 S. 2 und §11 Abs. 2: Nahverkehrsvorhaben, die Bestandteil von Knotenmaßnahmen und des Deutschlandtaktes sind und bereits im Rahmen des BVWP bewertet wurden). Inwieweit die Verfahrensanleitung auch für Vorhaben der ÖPNV-Länderprogramme angewendet werden soll, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Landes.

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung verkündet

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung ist im Bundesanzeiger vom 29. Juni 2022 veröffentlicht worden. Sie ist in ihren wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Der Verordnungsentwurf war der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistags mit einer Stellungnahmefrist von drei Stunden durch das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt worden; vor diesem Hintergrund wurde auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Regelungen der TestV setzen die kostenlosen Bürgertestungen weitgehend aus, nunmehr sind kostenlose Tests nur noch klar definierten Anspruchsberechtigtengruppen zugänglich. Weiterhin besteht für Personen, die ein erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App ausgewiesen bekommen, sowie für Personen, die eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen oder Kontakt zu gefährdeten Personen haben werden, die Möglichkeit, einen Test mit einem Eigenanteil von 3 Euro in Anspruch zu nehmen.

Die NLT-Geschäftsstelle hat die im Nachgang vielfach kritisierte Neuregelung auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung schon am 24. Juni 2022 kritisch kommentiert.

Landrat Dr. Blume erneut Vorsitzender des NLT-Finanzausschusses

Der Landrat des Landkreises Uelzen, Dr. Heiko Blume, wurde am 7. Juli 2022 durch den neu konstituierten Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages in seinem Amt als Vorsitzender des Fachausschusses, das er bereits in der vergangenen Wahlperiode innegehabt hatte, bestätigt. Dies gilt auch für seinen Stellvertreter, Landrat Jörg Farr, Landkreis Schaumburg.

Internetbasierte Kfz-Zulassung: Kritische Stellungnahme vom DLT und DST

Parallel zu der laufenden Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf für einen Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) haben der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städtetag (DST) zum Fachkonzept für eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kritisch Stellung genommen. Das Fachkonzept, das die rechtlich-konzeptionelle Grundlage für den Neuerlass der FZV darstellt, ist in mehreren Punkten weiterhin rechtlich nicht tragfähig.

Im Wesentlichen sind u.a. zu kritisieren:

– Die dem Prüfmodul des KBA zugedachte umfassende „Vorprüfung“ von Zulassungsanträgen und die vorgesehenen eigenständigen „Rückmeldungen“ des KBA gegenüber dem Großkunden/Antragssteller zur fehlenden Bescheidungsfähigkeit eines Antrags verstoßen gegen die föderale Zuständigkeits- und Verantwortungsverteilung und sind mit dem Verbot der Mischverwaltung nicht vereinbar. Sie führen zudem zuunnötigen Doppelstrukturen und Doppelprüfungen, weil sich die Zulassungsbehörden diese „Validierungen“ durch eine sachlich unzuständige Behörde nicht zu eigen machen können.

– Eine direkte Kommunikation zwischen Zulassungsbehörden und Großkunden/Antragstellern darf nicht durch Vorgabe eines neu einzurichtenden „Rückkanals“ über das KBA unterbunden werden. Auch hier sind unnötige und aufwendige Doppelstrukturen zu vermeiden. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, direkt aus den dezentralen iKfz-Portalen an die Postfach-Funktion des Nutzerkontos Bund anzubinden. Es ist weder nutzerfreundlich noch für die Digitalisierung der Verwaltung zielführend, wenn im iKfz-Verfahren und in jedem weiteren Verwaltungsverfahren jeweils neue „Rückkanäle“ einzurichten wären. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz in den Landtag eingebracht

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AG TierGesG in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/11459). Der Gesetzentwurf ist am 6. Juli 2022 bereits im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz behandelt worden. Der Ausschuss hat beschlossen, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schriftlich zum Gesetzentwurf angehört wird. Ziel ist es, das Gesetz in der letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode in der Zeit vom 21. bis 23. September 2022 im Landtag zu beschließen.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Reihe der Vorschläge und Anmerkungen aus der ersten Anhörung bei der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Klarstellungen beim geltenden Recht (§ 1), das Verfahren bei der Wertermittlung nach Tierverlusten (§ 12) und die Vorschriften für die Geldanlagen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (§ 14). Die bisher nicht berücksichtigten Punkte werden wir im Gesetzgebungsverfahren weiterverfolgen.