Landkreise fordern Anpassung der Wegstreckenentschädigung für Mitarbeitende

Die niedersächsischen Landkreise fordern angesichts der steigenden Energiepreise eine Anpassung des niedersächsischen Reisekostenrechts.

Die niedersächsischen Landkreise fordern angesichts der steigenden Energiepreise eine Anpassung des niedersächsischen Reisekostenrechts. „Die Landkreise als Verwaltungen in der Fläche sind in besonderer Weise darauf angewiesen, dass die Mitarbeitenden bereit sind, ihr Privatfahrzeug für Dienstreisen einzusetzen. Bei vielen Kolleginnen und Kollegen ist daher ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privateigenen Fahrzeugs anerkannt. Die seit langem in der Niedersächsischen Reisekostenverordnung vorgesehenen 30 Cent pro Kilometer decken den tatsächlichen Aufwand aber nicht mehr ab. Die Niedersächsische Landesregierung muss daher die Verordnung dringend anpassen,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, nach einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Hannover.

„Sechs andere Bundesländer haben längst gehandelt und eine Erhöhung auf Dauer beschlossen. Das Nachbarland Schleswig-Holstein hat eine zunächst befristete Erhöhung eingeführt. Auch das wäre ein Weg. Unverantwortlich ist es aber, sich weiter auf das „beobachten“ zu beschränken, wie die Landesregierung das zu einer kleinen Anfrage im Landtag ausgeführt hat. Es sind oftmals gerade die niedrigen Einkommensgruppen, die im Außendienst die Lasten der nun schon länger währenden hohen Energiepreise zu tragen haben,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.