Lücke zur Unzeit: Krisenregelungen für Kommunen laufen heute Abend aus

„Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2020 kluge Sonderregeln für die Willensbildung in den Kommunen beschlossen. Damit sind die Räte und Kreistage auch bei hohen Infektionszahlen vor Ort gut zu Recht gekommen ist. Diese verfahrensmäßigen Erleichterungen laufen nun wegen der sachlich falschen Beendigung der epidemischen Lage auf Bundesebene heute um Mitternacht aus. Eine entsprechende Feststellung auf Landesebene hat der Niedersächsische Landtag bisher nicht getroffen. In der wohl schlimmsten Situation der Pandemie, in dem uns jeden Tag Horrornachrichten von den Intensivstationen erreichen, können die Krisen-Sonderregeln nicht mehr angewendet werden. Der Instrumentenkasten des Landes wird schwächer statt stärker“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.

Meyer forderte die Landespolitik auf, schnellstmöglich die epidemische Notlage auf der Landesebene festzustellen, wenn der Bundesgesetzgeber seinen Fehler nicht umgehend korrigiere. Ferner appellierte er an den Niedersächsischen Landtag, im Dezemberplenum die Verfahrenserleichterungen für die Kommunen im § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Diese notwendige Maßnahme sollte aber nicht mit der sorgfältig zu prüfenden Frage verbunden werden, ob auf Dauer sog. Hybridsitzungen, also Sitzungen mit Präsenz vor Ort wie mit digitaler Teilnahme, zugelassen werden sollen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung bedürften zuvor einer intensiven Diskussion mit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik.