NLT-Aktuell – Ausgabe 19

Landkreise fordern Stärkung der Funktion als Krisenbekämpfungs-, Gesundheits- und Bevölkerungsschutzbehörden.d

„Über zwei Jahre Corona-Bekämpfung und die aktuellen Herausforderungen des UkraineKrieges zeigen in aller Deutlichkeit den Wert der Landkreise und der Region Hannover als zentrale Krisenbekämpfungs-, Gesundheits- und Bevölkerungsschutzbehörden. Wir erwarten, dass das Land Niedersachsen unsere kommunalen Krisenaufwendungen verlässlich und fair erstattet. Das gilt aktuell für das unbürokratische Engagement für die Vertriebenen aus Ukraine, das muss perspektivisch auch für die kommende Wahlperiode gelten. Es ist schon nicht akzeptabel, dass die Kommunen in Niedersachsen den geringsten Anteil aller Bundesländer an den Landeseinnahmen erhalten. Angesichts der aktuellen Einnahmenentwicklung des Landes erwarten wir zudem, dass die Einschnitte in die kommunale Finanzausstattung in Höhe von 142 Millionen Euro pro Jahr umgehend zurückgenommen werden.“ Diese Erwartung brachte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Sven Ambrosy (Landkreis Friesland), anlässlich der diesjährigen Klausurtagung der Landrätinnen und Landräte in Göttingen gegenüber Ministerpräsident Stephan Weil und den Vorsitzenden der vier Fraktionen im Niedersächsischen Landtag zum Ausdruck.

Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedete nach ausführlicher Diskussion sechs Kernforderungen für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages. „Eine zentrale Herausforderung ist eine sichere medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum. Dazu rechnet eine Auflösung des Investitionsstaus im Krankenhausbereich. Wir freuen uns, dass hierfür seitens der Landespolitik Verständnis signalisiert wurde, erwarten aber zu Beginn der neuen Wahlperiode konkrete Schritte für ein zusätzliches Investitionsprogramm im Umfang von mindestens einer Milliarde Euro,“ stellte Ambrosy fest.

„Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bringen insbesondere für den ländlichen Raum in Niedersachsen erhebliche Herausforderungen mit sich. Die Landkreise stehen im Fokus, die vielfältigen Nutzungskonflikte in der Fläche zu ordnen. Dazu erwarten wir Rückenstärkung durch das Land. Was wir nicht brauchen sind neue reglementierende Vorgaben. Insgesamt ist in der Diskussion mit den Verwaltungschefinnen und –chefs deutlich geworden, wie schwierig es bereits heute ist, qualifiziertes Fachpersonal für die vielfältigen Aufgaben der Kreisverwaltungen zu gewinnen. Hier brauchen wir mehr Möglichkeiten als moderne Arbeitgeber,“ erläuterte NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop, Landkreis Diepholz.

Steuerentlastungsgesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet

Das vom Bund beschlossene Steuerentlastungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit ihm werden insbesondere die steuerlichen Maßnahmen der Ergebnisse des Koalitionsausschusses der Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2022 umgesetzt. Es enthält folgende Maßnahmen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.
  • Neu eingefügt wurde die sog. Energiepreispauschale. Sie beträgt in 2022 einmalig 300 Euro, soll im September 2022 von den Arbeitgebern ausgezahlt werden und ist steuerpflichtig.
  • Ebenfalls neu eingefügt wurde der „Kinderbonus“, mit dem das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 100 Euro erhöht wird.

Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Steuerentlastungsgesetz 2022 gefasst, mit der er seine Erwartung äußert, dass der Bund die finanziellen Lasten des Kinderbonus und der Energiepauschale vollständig trägt und einen entsprechenden Ausgleich der Belastungen von Ländern und Kommunen vornehmen wird.

Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage in Kraft getreten

Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf null ab dem 1. Juli 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2022 vor. Durch das Gesetz werden zudem Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen, um die Stromlieferanten zur Weitergabe der Kostenentlastung an die Endkunden zu verpflichten.

LROP: Änderungsentwurf zur Kenntnis und Stellungnahme dem Landtag überstellt

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen dem Landtag zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 NROG zugeleitet. Damit hat die Landesregierung ihren Änderungsentwurf soweit finalisiert, als dass nunmehr der Landtag zu diesem beraten kann. Dem Landtag steht die Möglichkeit zur Stellungnahme zu. Da es sich um eine Verordnung der Landesregierung handelt, muss dieser nicht förmlich zustimmen oder dergleichen. Aktuell steht noch nicht fest, ob der Landtag selbst nochmals eine eigene Anhörung zum Entwurf durchführen wird. Dies entscheidet sich wohl erst in der nächsten Woche. Die grundlegende (gesetzlich vorgegebene) Anhörung bzw. das Beteiligungsverfahren zum Entwurf wurde freilich schon seitens der Landesregierung durchgeführt.

Inhaltlich werden wir weiterhin darauf drängen, die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft weiterhin mit Zielqualität für einen etwaigen Ausbau der Freiflächenphotovoltaik gesperrt zu lassen. Bis zuletzt waren im politischen Raum noch etliche Punkte des Änderungsentwurfes (z. B. Wind im Wald, Solarenergienutzung in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Gipsabbau) umstritten und werden absehbar auch noch weiter diskutiert werden. Dennoch hat der Entwurf im Vergleich zu dem der letzten Beteiligung inhaltlich in weiten Teilen keine Änderung erfahren. Es bleibt freilich offen, welche Änderungen der Entwurf noch im Zuge der Beteiligung des Landestages nehmen wird. Mit der Überstellung des Entwurfes in den Landtag ist allerdings die Wahrscheinlichkeit durchgreifend gestiegen, dass noch in dieser Legislatur das Landes-Raumordnungsprogramm geändert werden wird.

Entwurf für Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dem DLT mit kurzer Frist den Entwurf für eine Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften übersandt. Der Gesetzentwurf soll Teil des Sommerpakets der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung werden und Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden folgende Regelungsziele verfolgt:

  • Beschleunigung der Planung durch die weitere Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (§ 9 Absatz 2 bis 4 ROG),
  • Flexibilisierung der Planung durch Erleichterungen bei der Abweichung von Zielfestlegungen in Raumordnungsplänen (§ 6 Absatz 2),
  • Beseitigung von Redundanzen bei Änderungen von Planentwürfen (§ 9 Absatz 3),
  • Erhöhung der Planungs- und Investitionssicherheit durch erweiterte Regelungen zur Planerhaltung (§ 11 Absatz 3) und
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch engere Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren (§ 15); in diesem Zusammenhang soll das Raumordnungsverfahren in „Raumverträglichkeitsverfahren“ umbenannt werden.

Das Ministerium weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf noch nicht ressortabgestimmt ist, insbesondere bestehe noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Änderungen in der Raumordnungsverordnung. Im Anschluss an die jetzt eingeleitete Länder- und Verbändeanhörung soll die abschließende Prüfung des Referentenentwurfs durch die Bundesministerien erfolgen.

Landesfinanzierung für Klimaberatung durch Landkreise im Klimagesetz verankern

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) drängt auf eine Nachbesserung des Niedersächsischen Klimagesetzes. „Neben den bereits den Kommunen auf Vorschlag des NLT zugewiesenen Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes fordern wir eine Landesfinanzierung der kommunalen Beratung und Unterstützung der Bürger und Unternehmen in Klimaschutzangelegenheiten,“ teilte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach einer Sitzung des Umweltausschusses des kommunalen Spitzenverbandes in Hannover mit.

Überrascht zeigte sich der Ausschuss über jüngste Äußerungen in der Landespolitik zur Windenergie. „Es fehlt nicht an Sachverstand in den Fachbehörden der Landkreise. Wenn die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen, mag die Politik die hochkomplexen Vorschriften ändern, die zwingend zu beachten sind. Arten-, Denkmal- und Brandschutz sind wichtig, stehen aber einer schnellen Entscheidungsfindung entgegen. Auch müssen sich die Behörden mit den Sorgen und Nöten der Bürger vor Ort auseinandersetzen,“ stellte Hubert Meyer fest.

Landrat Bielefeld als Vorsitzender des Umweltausschusses bestätigt – Landrat Groote neuer Stellvertreter

In seinem Amt bestätigt wurde der langjährige Vorsitzende des NLT-Umweltausschusses, Landrat Kai-Uwe Bielefeld, Landkreis Cuxhaven. In die Position des stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Landrat des Landkreises Leer, Matthias Groote, gewählt. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.

5. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung verkündet

Die Fünfte Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 30. Mai 2022 V2) verkündet worden und tritt am 31. Mai 2022 in Kraft. Die Änderungsverordnung sieht vor, dass die Kategorie des Hochrisikogebiets entfällt. Ferner sind die Anforderungen an den Impfschutz für Einreisende modifiziert worden. Beförderer müssen Impf-, Genesenen- und Testnachweise nur noch stichprobenartig prüfen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Ausgaben und Empfänger 2021

Die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen im Jahr 2021 bundesweit 8,13 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um + 7,55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Empfänger ist um 2,2 Prozent auf gut 1,1 Millionen Personen gestiegen.

Aktion Biotonne Deutschland 2022

In diesem Jahr findet erneut mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und verschiedener Verbände die bundesweite Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“ statt. An der letztjährigen Kampagne haben zahlreiche Landkreise und kreisliche Abfallwirtschaftsbetriebe teilgenommen. Unter folgendem Link können einigeBeispiele für kreisliche Aktionen abgerufen werden: https://www.ab-kommunen.de/dokumentation-der-danke-aktion-2021/

Die diesjährige Kampagne wird im November 2022 als „28-Tage-Biotonnen-Challenge“ in Form einer Social-Media-Aktion stattfinden. Der Abfallberatung und der Öffentlichkeitsarbeit in den teilnehmen Landkreisen und Abfallwirtschaftsbetrieben wird im Rahmen der Kampagne ein individualisierbares Medienpaket zur Getrenntsammlung von Bioabfällen zur Verfügung gestellt, das dazu dienen soll, sowohl bisherige als auch neue (vor allem junge) Zielgruppen zu erreichen. Die ab 2025 geltenden Vorgaben der jüngst novellierten Bioabfallverordnung dürften vielerorts verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich machen.

Nähere Informationen zur diesjährigen „Aktion Biotonne Deutschland“ sowie eine Anmeldung sind bis zum 15. September 2022 unter http://www.ab-kommunen.de möglich. Die Teilnahme ist für die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe kostenpflichtig.

Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Neuordnung des Tierarzneimittelrechts

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Referentenentwürfe für drei Rechtssetzungsvorhaben zur Neuordnung des Tierarzneimittelrechts übermittelt. Enthalten sind der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Erhebung von Daten über antimikrobielle Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften, der Entwurf einer Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht sowie der Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften.

Kern der vorgelegten Neuordnung ist der Gesetzentwurf zur Änderung des TAMG, mit dem Vorschriften zur Erhebung von Antibiotikaanwendungsdaten bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erlassen werden sollen. Diese Daten sind aufgrund einer europarechtlichen Verpflichtung ab 2024 an die Europäische Arzneimittelagentur zu übermitteln. Entsprechend soll die nationale Datenerfassung im Jahr 2023 beginnen. Als weitere Neuerung werden auf Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen von Ländern und Ver- bänden zum BMEL-Eckpunktepapier „Eckpunkte für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für die Tierhaltung“ die Vorschriften zur Antibiotikaminimierung auf neue Nutzungsarten erweitert. Ferner werden technische Regelungen zur Durchführung des Antibiotikaminimierungskonzepts aktualisiert und ergänzt (z. B. Änderung von Fristen, neue Regelung zur Dauer der Gültigkeit der bundesweiten Kennzahlen). 

                                       Die Geschäftsstelle des NLT wünscht schöne Pfingsten!

                          Die nächste Ausgabe NLT-Aktuell erscheint voraussichtlich am 17. Juni 2022.