Staatsgerichtshof verhandelt Klagen des NLT und der Landkreise gegen den Landtag

Hat der Niedersächsische Landtag Rechte des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und der Landkreise verletzt? Dazu fand vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof (NdsStGH) am heutigen 4. März 2024 die mündliche Verhandlung statt. Im Kern geht es in beiden heute verhandelten Verfahren um die Frage, ob und mit welcher Frist der Niedersächsische Landtag den NLT als kommunalen Spitzenverband anhören muss, bevor er ein Gesetz beschließt, das die Landkreise berührt. Gegenstand ist der übereilte Beschluss des Landtags zu haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges. Trotz der weitreichenden und langfristigen Folgen für die Kommunen wurden die Argumente der Landkreise vorab nicht gehört. Eine Verlängerung der eingeräumten Frist von wenigen Tagen wurde nicht gewährt, so dass dem kommunalen Spitzenverband der Landkreise und der Region Hannover eine Meinungsbildung in den Gremien nicht möglich war.

„Es geht darum, ob das Anhörungsrecht als bloße Formalie vom Tisch gewischt werden kann oder ein verfassungsrechtliches Gut ist, das auch der Landtag als Gesetzgeber einhalten muss“, erklärte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland) nach der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung in Bückeburg. „Bei einer immer hektischeren und oft nicht abgewogenen Gesetzgebung kommt es entscheidend darauf an, dass die Abgeordneten eine Rückmeldung aus der Praxis zu den angedachten Regelungen erhalten. Deshalb sind wir froh, dass der Staatsgerichtshof sich ernsthaft und intensiv mit unseren Argumenten auseinandergesetzt hat“, so Ambrosy.