NLT-Aktuell – Ausgabe 08

Vermittlungsausschuss beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Der Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 dasvom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz in unveränderter Form beschlossen. Ankündigungen deutlicher finanzieller Verbesserungen für dieKrankenhäuser finden im Beschluss keine Erwähnung. Unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies anschließend darauf hin, dass mit dem Gesetz auchmassive Verbesserungen der finanziellen Lage der Krankenhäuser verbunden sein würden. In Vorbesprechungen zwischen Bund und den SPD-regierten Ländern soll eine Anhebung der Landesbasisfallwerte um 6,95 Prozent in Aussicht gestellt worden sein. Zudemsoll Einvernehmen über einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro übereinen Zeitraum von zehn Jahren erzielt worden sein. All dies ist allerdings nicht schriftlichfixiert.

Zudem bleibt auch die inhaltliche Kritik des Deutschen Landkreistages (DLT) bestehen,dass mit dem Krankenhaustransparenzgesetz die Länder und ihre Krankenhausplanungdeutlich beschnitten werden.

Aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) ist die mehrheitliche Zustimmung der Länder zu dem Transformationsgesetz – ohne verbindliche Zusagen über zusätzliche Finanzhilfen für die Krankenhäuser – hoch problematisch. Damitbleiben selbst die den Krankenhäusern für dieses Jahr zustehenden Mittel weiterhin alsFaustpfand in der Hand des Bundesgesundheitsministers und können nunmehr noch alsDruckmittel in der Auseinandersetzung um das eigentliche Reformgesetz missbrauchtwerden. Insofern haben wir die positive öffentliche Äußerung des niedersächsischen Gesundheitsministers Andreas Philippi mit Verwunderung und Skepsis vernommen und gemeinsam mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft in einer Pressemitteilungauf das enttäuschende Ergebnis reagiert (siehe nächste Seite).

Schaufenster-Milliarden verhindern keine Insolvenzen

„An der dramatischen Lage vieler Krankenhäuser ändert sich absehbar gar nichts.“ Mitdiesen Worten kommentierte Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NiedersächsischenKrankenhausgesellschaft (NKG) das Vermittlungsergebnis von Bund und Ländern zumKrankenhaustransparenzgesetz. „Vage Ankündigungen und immer neue Absichtserklärungen helfen nicht weiter, sondern frustrieren nur massiv. Die Krankenhäuser brauchen jetztendlich konkrete Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung. Nur das sorgt in den Klinikenfür Planungssicherheit und eine Perspektive bis zum Wirksamwerden der Reform“, soAldag.

Auch die Landkreise in Niedersachsen zeigten sich unzufrieden mit dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss. „Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage vieler Krankenhäuser benötigen wir schnellstmöglich konkrete Zusagen für finanzielle Hilfen. Die kommunalenHaushalte müssen schon viel zu lang als Ausfallbürgen infolge der unzureichenden Finanzierung durch den Bund einspringen. Das Vorgehen des Bundes gefährdet die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und die Infrastruktur in den Kommunen insgesamt“,erklärte Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistags (NLT).„Wenn das Land Niedersachsen dem Deal auf der Basis der vagen Versprechungen desBundesgesundheitsministers zustimmt, erwarten die Landkreise, dass das Land für verbleibende Defizite der Finanzierung des laufenden Betriebes der Kliniken eintritt,“ unterstrich NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

„Durch das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers und das politische Tauziehen umdas Transparenzgesetz ist wertvolle Zeit verloren gegangen“, beklagte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Das darf sich nicht wiederholen. Es droht nachhaltiger Schaden anbislang leistungsfähigen Krankenhausstrukturen. Jetzt gilt es, das nächstmögliche Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um schnellstmöglich eine Verbesserung der finanziellenLage der Krankenhäuser herbeizuführen. Schaufenster-Milliarden werden kein einzigesKrankenhaus vor der Insolvenz retten“, so Engelke.

Bezahlkarte: Landkreise für flächendeckende Lösung

Die niedersächsischen Landkreise sind offen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Sie soll flächendeckend und einheitlich in Niedersachsen umgesetzt werden.„Wir begrüßen eine praxistaugliche Geldkarte. Damit die Leistungen einfacher – für dieEmpfänger und die Behörden – ausgezahlt werden können, erwarten wir bei der technischen und fachlichen Ausgestaltung einbezogen zu werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzungdes Jugend- und Sozialausschusses des NLT in einer Pressemitteilung.

Bei den derzeitigen Vorbereitungen für die Bezahlkarte auf Länderebene gehe es um technische Standards und funktionale Vorgaben. „Das unterstützt die Absicht des Landes Niedersachsen, die Geldkarte flächendeckend in den niedersächsischen Kommunen und einheitlich bereits ab der Landesaufnahmebehörde einzusetzen. Wichtig ist, dass Überweisungen ins Ausland unterbunden werden. Ansonsten sollten wir uns nicht in Diskussionenverzetteln, beispielsweise bestimmte Waren von der Bezahlfunktion auszuschließen. Wirbrauchen weder Debatten über Bevormundung noch zusätzliche Bürokratie“, so Meyer.Wenig Verständnis habe er für die Diskussion über Rechtsfragen auf Bundesebene.„Wenn es irgendwelche Zweifel oder Hindernisse für die Einführung der Geldkarte gibt,brauchen wir eine schnellstmögliche gesetzliche Klarstellung“, so Meyer nach der Sitzungdes Jugend- und Sozialausschusses.

Informationen zur Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteildes Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist fürLand, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb habenam 19. Februar 2024 Landesregierung und kommunale Spitzenverbände knapp ein Jahrvor dem Inkrafttreten gemeinsam ein gut zweiseitiges Papier entwickelt, um wesentlicheFragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Das Papier „Grundsteuerreform in Niedersachsen“ ist auf der Webseite des Niedersächsischen Landkreistages abrufbar: https://www.nlt.de/positionen/finanzen/.

Finanzminister Gerald Heere erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Niedersachsen hatdie Grundsteuerreform genutzt, um ein einfaches und zugleich gerechtes neues Systemnach dem Flächen-Lage-Modell zu installieren. Ein großer Vorteil dieses Modells ist auch,dass künftig keine weiteren Hauptfeststellungen nötig sind, die Eigentümerinnen und Eigentümer also nicht durch eine regelmäßige Erklärungspflicht belastet werden. Handlungsbedarf entsteht nur noch dann, wenn sich Änderungen beim Grundstück oder Gebäude ergeben oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erfreulich ist auch, dass dieneue Bewertung aller Grundstücke in weiten Teilen abgeschlossen ist. Zu Jahresbeginnlagen der Steuerverwaltung rund 93 Prozent der erforderlichen Erklärungen vor.

Der Niedersächsische Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagte: „Mirist wichtig zu betonen, dass die Reform der Grundsteuer nicht Folge der insgesamt steigenden Finanzbedarfe der Kommunen ist. Die Angabe des aufkommensneutralen Hebesatzes durch die Kommunen wird dies nachvollziehbar machen.“

Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags (NLT), hobden erheblichen Aufwand von Land und Kommunen bei der Umstellung hervor: „3,5 Millionen Grundsteuererklärungen müssen von der Finanzverwaltung bearbeitet werden. Danach sind die Städte und Gemeinden am Zug, müssen die Daten in ihre EDV-Systemeübernehmen und in jedem Fall neue Grundsteuerbescheide erlassen. Eine Herkulesaufgabe, die Finanz- und Kommunalverwaltung gerade gemeinsam schultern.“

Gemeinsame Empfehlungen zur Sprachförderung

Für Akteure in der Sprachförderung für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund hat sich in den letzten Jahren eine vernetzte Zusammenarbeit auf Landesebeneentwickelt. Aus den ursprünglich angelegten Quartalsgesprächen mit dem Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge (BAMF) etablierte sich ein faktischer Arbeitskreis Sprache unterBeteiligung der Landesressorts, des BAMF und der kommunalen Spitzenverbände sowieder Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. Nach Zustimmung und Unterzeichnung durch alle Beteiligten liegt nun die „Gemeinsame Empfehlungzur Durchführung regelmäßiger regionaler Abstimmungstreffen zur Optimierung derSprachkurse in Niedersachsen“ vor.

Evaluation des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen B.E.Ni

Den Abschlussbericht über die Evaluation des Bedarfsermittlungsinstruments Niedersachsen B.E.Ni hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit undGleichstellung (MS) der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zurVerfügung gestellt. Der umfangreiche Bericht nimmt eine inhaltliche Betrachtung der Version 3.0, des Nutzungsgrades sowie der Organisationsstrukturen und Abläufe der herangezogenen Kommunen vor. Im Weiteren werden die Perspektiven der leistungsberechtigten Personen wie auch der Leistungsträger und Leistungserbringer untersucht. Zusammenfassend werden an verschiedenen Stellen Verbesserungsbedarfe aufgezeigt, die sichauf die praktische Anwendung der einzelnen Bögen des B.E.Ni als auch die technischeEinbindung in die vorhandenen Fachprogramme und IT-gestützte Anwendung beziehen.Auch dieser Prozess stellt sich als dringend verbesserungswürdig dar.

Der Jugend- und Sozialausschuss des NLT hat am 20. Februar 2024 massive Kritik amnicht leistbaren Verwaltungsaufwand des Instruments B.E.Ni geübt. Er hat aus fachlichenGründen eine deutliche inhaltliche Verschlankung des Verfahrens und eine bessere IT-Unterstützung gefordert.

Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Für einen verbesserten Schutz der Bevölkerung vor grenzüberschreitenden Infektionenund Gesundheitsgefahren hat die 75. Weltgesundheitsversammlung Änderungen an denInternationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (2005) beschlossen. Die Beschlüsse vom28. Mai 2022 treten nun am 31. Mai 2024 in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Fristen für die Bekanntgabe von Ablehnungenoder Vorbehalten gegen Änderungen der IGV. Die Frist für die Bekanntgabe einer Ablehnung oder eines Vorbehaltes wird von 18 auf zehn Monate verkürzt. Zudem werden dieFristen für den Einspruch gegen einen Vorbehalt zu Änderungen der IGV auf drei Monatereduziert. Die verkürzten Fristen sollen ermöglichen, dass zukünftige Änderungen, insbesondere als Reaktion auf veränderte oder neue epidemiologische Lagen, schneller in Krafttreten können, um bei Gesundheitskrisen, insbesondere Pandemien, schneller handlungsfähig zu sein. Der Referentenentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung der geänderten IGVin Deutschland wurde nun der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zugeleitet.

Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Mit Blick auf die unheilvollen strukturellen Folgen des Gesetzentwurfes zur Kindergrundsicherung für die Kinder und betroffenen Familien sowie die Jobcenter und Kommunen hattesich die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände direkt an Ministerpräsident Stephan Weil und Sozialminister Dr. Andreas Philippi gewandt. Dabei wurde im Vorfeld der Befassung des Bundesratsplenums mit dem Regierungsentwurf am 24. November2023 die nachhaltige Kritik der kommunalen Spitzenverbände am Gesetzgebungsvorhaben vorgetragen. Hierauf erfolgte nun mit Schreiben vom 8. Februar 2024 eine Antwortdurch den Sozialminister.

Darin betont der Minister Philippi, dass das Land Niedersachsen das Reformvorhaben derKindergrundsicherung begrüßt, gleichwohl deutlichen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf sehe. Aus dem Schreiben wird allerdings ersichtlich, dass die Kritik sich nichtmit der kommunalen Stoßrichtung zur Vermeidung von (teuren) Doppelstrukturen deckt.

Anstelle der kommunal geforderten Aufgabenübertragung an die Jobcenter strebt der Bundesrat stattdessen eine noch stärkere Bündelung von Leistungen, nämlich das vollständige Bildungspaket, beim Familienservice der Bundesagentur für Arbeit (vormals Familienkasse) an. Dieser Vorschlag der Länder wurde von der Bundesregierung abgelehnt.

Derzeit wird im parlamentarischen Raum über die vorliegenden Änderungsanträge desBundesrates gerungen. Dem Antwortschreiben des Ministers ist zu entnehmen, dass dieVerabschiedung des Gesetzentwurfes ursprünglich im Januar 2024 vorgesehen gewesenwar. Jedoch wurde auch in der Sitzung des Bundestages im Februar 2024 der Gesetzentwurf nicht abschließend behandelt. Die weitere Entwicklung beziehungsweise eine vomBundestag beschlossene Fassung des Gesetzentwurfs bleibt daher abzuwarten.

Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat einen Einigungsvorschlag zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Nach dem Vorschlag würden sichdie kommunalen Mindereinnahmen auf etwa ein Drittel der bis dahin zu erwartenden Mindereinnahmen reduzieren. Der Vermittlungsausschuss hat zudem beschlossen, aus demWachstumschancengesetz unter anderem die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie (bisheriger Artikel 1 des Gesetzes) zu streichen. Der Bundesrat hatte kritisiert,dass die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie eine außersteuerliche Subvention seiund gleichwohl durch die Finanzverwaltungen der Länder und ihre Finanzämter administriert werden sollte.

Im Vergleich zu den vorherigen Fassungen des Wachstumschancengesetzes ist die Vermittlungslösung mit weitreichenden Zugeständnissen an die kommunale Ebene verbunden. Insbesondere wurde der Forderung nach einer deutlichen Reduzierung des Steuerausfallvolumens für die kommunale Ebene sichtbar Rechnung getragen. Der Bundestagstimmte am 23. Februar 2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft tretenkann, muss auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.

Gesetzgebungsverfahren zu „Fit-for-55-Pakets“ abgeschlossen

Die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene zu wesentlichen Teilen des „Fit-for55-Pakets“ konnten in den vergangenen Monaten abgeschlossen werden. Dies betrifft unter anderem die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD), die Erneuerbare-EnergienRichtlinie (RED III) und die Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Der Deutsche Landkreistag(DLT) hat sich erfolgreich für flexiblere Vorgaben eingesetzt.

Nach der erzielten Einigung müssen neue Gebäude ab 2028 (öffentlich) beziehungsweise2030 (nichtöffentlich) Nullemissionsgebäude sein. Die Mitgliedstaaten müssen nationaleZielpfade zur Erreichung von Einsparzielen beim Primärenergieverbrauch vorlegen. Beineu zu bauenden Gebäuden müssen Ladepunkte und Fahrradstellplätze eingerichtet werden.

Die RED III sieht insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien vor. Die Mitgliedstaaten müssen sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ ausweisen, in denen vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten. In diesen Gebieten entfällt unter anderem die Pflicht zur Durchführung einerUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung.

Die EED sieht grundsätzlich vor, dass drei Prozent der Gebäude, die sich im Eigentum deröffentlichen Hand befinden, jährlich renoviert werden müssen. Die Mitgliedstaaten könnenentscheiden, welche Gebäude in die Anforderung einbezogen werden. Gemäß einem sogenannten alternativen Ansatz können auch andere Maßnahmen als flächendeckende Renovierungen durchgeführt werden, wenn auf diese Weise mindestens die gleichen Energieeinsparungen erzielt werden. Deutschland wird diesen Weg wählen.

Bauen und Wohnen: Übersicht über aktuelle Förderprogramme

Das Bundesbauministerium bringt in Zusammenarbeit mit den Ländern verschiedene neueFörderprogramme auf den Weg beziehungsweise verlängert bestehende Förderprogramme zur Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum. In den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“, „Altersgerecht Umbauen“ und „Förderung für genossenschaftliches Wohnen“ können seit dem 20. Februar 2024 Anträge gestellt werden.

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ wird fortgeführt. Weitere Förderprogramme zu „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ befinden sich in der Ausarbeitung. Daneben stellt der Bund den Ländern weitere Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.