NLT-Aktuell – Ausgabe 37

Landeshaushalt 2024: Geld für Breitband und mehr über politische Liste

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben am 14. November 2023ihre Schwerpunkte zum Landeshaushalt 2024 bekanntgegeben. In der gemeinsamenPressemitteilung heißt es u.a., dass allein 80 Millionen Euro in die weitere Unterstützungdes flächendeckenden Breitbandausbaus flössen. Hinzu kämen über die politische Listeein umfangreiches Maßnahmenbündel, das 56 Millionen Euro umfasse. Zum Breitbandausbau heißt es konkret: „Die Fraktionen stellen rund 50 Millionen Euro bereit, weitere30 Millionen Euro kommen zusätzlich aus dem Wirtschaftsministerium.“ Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat auf diese Entscheidung mit Presseerklärung vom 14. November 2023 positiv reagiert (siehe folgender Beitrag). Die Differenz zwischen 30 MillionenEuro für den Glasfaserausbau aus dem Wirtschaftsministerium in der PI der SPD-Fraktionund den Angaben in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT)resultiert aus Angaben des Wirtschaftsministeriums gegenüber dem NLT und Journalistenunmittelbar im Anschluss an die Pressekonferenz der Koalitionsfraktionen. Das MW hatuns gegenüber erklärt, die bis zum 15. Oktober 2023 gestellten Anträge für den geförderten Ausbau 2024 könnten (alle) berücksichtigt werden und dabei ausdrücklich von „bis zu120 Millionen Euro“ gesprochen.

In der Politischen Liste werden auch kleinere Einzelbeträge bis hin zu 38.000 Euro aufgelistet. Einzelne Maßnahmen bedürfen darüber hinaus noch einer Konkretisierung im Haushaltsvollzug. Auf folgende Punkte in der politischen Liste (aus allen Bereichen) weisen wirgleichwohl hin, weil sie auch von kommunalen Interesse sind:

Gegenstand                                                                                                            Betrag

Landesstraßen                                                                                         2.500.000
Kommunale Theater                                                                                  500.000
Musikschulen                                                                                            2.000.000
EU-Schulprogramm (sog. Schulobstprogramm)                        1.500.000
Sanierung Radwege                                                                                2.500.000
Brandschutz                                                                                               1.000.000
Erwachsenenbildung                                                                              2.000.000
European Medical School                                                                      5.000.000
Werbekampagne Ausbildung Erzieherinnen und Erzieher       1.000.000
Digitalisierung Schulen                                                                            1.700.000

Landkreise begrüßen die Fortführung der Förderung des Glasfaserausbaus

„Die heutige Information, dass im Jahr 2024 bis zu 120 Millionen Euro für die Fortführungdes geförderten Glasfaserausbaus in Niedersachsen zur Verfügung stehen, ist eine sehrgute Nachricht für den ländlichen Raum“, erklärte der Präsident des NiedersächsischenLandkreistages, Landrat Sven Ambrosy (Friesland), am 14. November 2023. „Die vielfachen Gespräche des vom Niedersächsischen Landkreistag koordinierten breiten Bündnisses ′Glasfaserland Niedersachsen‘ tragen Früchte. Wir erkennen an und sind dankbar,dass Wirtschaftsminister Olaf Lies und die beiden Koalitionsfraktionen des Niedersächsischen Landtages erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um die Erschließungder verbliebenen ‛grauen Flecken’“ voranzutreiben“, so Ambrosy weiter.

Er dankte den zuletzt 13 Mitgliedern des Bündnisses ′Glasfaserland Niedersachsen’ ausWirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden für ihre geschlossene, tatkräftige Unterstützung. „Nunmehr kommt es darauf an, auch in den Folgejahren die Kofinanzierung der zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro durch das Land Niedersachsen und die betroffenen Kommunen zu sichern.Wir werden uns weiter für diese Anschlussfinanzierung einsetzen!“, sagte Ambrosy abschließend.

Landesregierung antwortet auf Positionspapier der Spitzenverbände

Die Niedersächsische Landesregierung hat auf das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vom 5. Oktober 2023 (siehe:www.nlt.de > Verbandspositionen) geantwortet. Die Stellungnahme der Landesregierunggeht auf neun Seiten detailliert auf die inhaltlichen Forderungen des Positionspapiers ein;eine Auseinandersetzung mit dessen politischer Analyse der gesellschaftlichen Lage findetnicht statt. Die Landesregierung äußert sich u.a. wie folgt (Auszüge):

  • Gesundheitspolitik – Die Forderung nach einem Vorschaltgesetz als Soforthilfe für dieKrankenhäuser wird ausdrücklich unterstützt. Bei der Reform der Notfallversorgung müsse eine Neuausrichtung in Abstimmung mit den kommunalen Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes erfolgen.
  • Kita – Die Landesregierung erklärt, ihr sei der bestehende erhebliche Investitionsbedarfzur Erfüllung des Rechtsanspruchs bewusst und sie werde sich auf Bundesebene fürein neues Investitionsprogramm einsetzen.
  • Schule – Das Land stelle erhebliche Mittel für den Ganztag bereit. Es folgen Ausführungen zum anteiligen Ausgleich der Belastungen bei den Betriebskosten (ab 2026)und der Hinweis auf Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm zur Administration imRahmen des Digitalpakts Schule.
  • Zuwanderung – Die Landesregierung verweist auf die mittlerweile beim Bund-LänderTreffen vom 6. November 2023 vereinbarten Maßnahmen. Zur Forderung nach Refinanzierung der Vorhaltekosten und Integration heißt es, die Kostenabgeltungspauschale für die Durchführung des AsylbLG enthalte bereits einen pauschalierten Betragals Ausgleich.
  • Energiewende – Die Stellungnahme verweist auf den Pakt zur Planungsbeschleunigung, die „Task-Force Energiewende“ sowie die Novelle des Landesraumordnungsprogramms, die Hemmnisse und Hürden abbauten.
  • Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – Die Landesregierung setzesich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die GAK-Mittel erhalten bleiben.
  • Digitalisierung – Das Sondervermögen Digitalisierung sei erschöpft, eine Priorisierungunumgänglich. Bei der Digitalisierung der Verwaltung würden die Kommunen unterstützt; im Haushaltsentwurf sei bis 2027 zusätzlich eine halbe Milliarde Euro vorgesehen.
  • Finanzen – Die Landesregierung zeigt sich überrascht, dass der am geringsten dotierteFinanzausgleich der 13 Flächenländer im Positionspapier thematisiert werde. Die Finanzierungssalden seien nur bedingt vergleichbar. Gleichwohl wolle man in Erinnerungrufen, dass aktuell eine Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs durch eine Expertenkommission stattfinde.

Außerordentliche GMK-Videokonferenz zur Krankenhausreform

In seinem Schreiben vom 7. November 2023 informiert der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) den Bundesgesundheitsminister über die Ergebnisse der außerordentlichen GMK-Videokonferenz vom 6. November 2023. Dabei bewerten die Ministerinnen und Minister die bisherigen Ergebnisse der Krankenhausreform als sehr enttäuschendund nicht im Einklang mit dem gemeinsam beschlossenen Eckpunktepapier vom 10. Juli2023. Die Länder haben sieben Hauptkritikpunkte zum Arbeitsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) identifiziert:

1. Die Reform des Finanzierungssystems im Gesundheitswesen bleibt unklar, insbesondere die Details zur Finanzierung von Vorhaltevergütung und Tagesentgelten für sektorenübergreifende Versorger sind nicht nachvollziehbar. Eine Modellanalyse der Auswirkungen ist dringend erforderlich.
2. Regelungen für Ausnahmen und Kooperationen bezüglich der Leistungsgruppen sollenfrühzeitig im Reformgesetz festgelegt werden, anstatt in einer späteren Rechtsverordnung. Diese Entscheidungen sind entscheidend für die Umsetzung der Reform und dieHandlungsspielräume der Planungsbehörden der Länder.
3. Die Möglichkeiten der Länder zur Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungenan Leistungsgruppen sind unzureichend und zu restriktiv, was die Planungshoheit derLänder einschränkt.
4. Die Rolle des Medizinischen Dienstes bei der Prüfung der Leistungsgruppen entsprichtnicht nur einer Gutachterstelle, da das Gutachten zunächst nur an die Krankenhausplanungsbehörden geht und nicht direkt an die Krankenhäuser.
5. Die Länder müssen beim Zuschlag für Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben mitentscheiden können, ohne dass die Selbstverwaltungspartner allein darüber bestimmen.
6. Die sektorenübergreifende Versorgung wird nicht ausreichend gestärkt, und die Möglichkeiten für sektorenübergreifende Versorger bleiben begrenzt.
7. Es ist nicht klar, wie die Reform zu einer Entbürokratisierung führen soll, stattdessenwird ein Anstieg des bürokratischen Aufwands befürchtet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Medizinischen Dienst und neuen Regelungen.

Daneben hat die GMK am 13. Oktober 2023 einen Beschluss zur Krankenhausfinanzierung gefasst und die Bundesregierung aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierungder Krankenhäuser zu sorgen sowie noch im laufenden Jahr ein Vorschaltgesetz zur Finanzierung eines Nothilfeprogramms für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe vonfünf Milliarden Euro aufzulegen.

„Nienburger Notruf“ I: Bundesgesundheitsminister lässt antworten

Mit Schreiben vom 6. November 2023 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach seinenparlamentarischen Staatssekretär auf den „Nienburger Notruf“ (vgl. NLT-Information 5-6/2023, S. 123 ff.) der 36 niedersächsischen Landrätinnen/Landräte und des Regionspräsidenten antworten lassen. In dem Schreiben heißt es u.a.:

„Soweit seitens der Krankenhäuser die aktuell angespannte wirtschaftliche Situation aufvermeintlich nicht refinanzierte Personal- und Energiekosten zurückgeführt werden, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass steigende Personalkosten in Folge hoher Tarifabschlüsse vollständig im Rahmen des Pflegebudgets für Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung und für das übrige Personal anteilig über die Landesbasisfallwerte und die Tarifrate ausgeglichen werden.“

Weiter heißt es: „Zudem ist anzumerken, dass der Bund, um besondere Belastungen derKrankenhäuser – zum Beispiel infolge der gestiegenen Energiepreise – auszugleichen,bereits erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat: Die Krankenhäuser könnenbis April 2024 aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu 6 Milliarden Euro erhalten, um Belastungen, die durch die Energiekostensteigerungen verursacht sind, auszugleichen. Die Forderungen vernachlässigen zudem die Tatsache, dass der Bund in denvergangenen 3 Jahren die Krankenhäuser erheblich unterstützt hat: In der Pandemie mitAusgleichszahlungen und Versorgungsaufschlägen in Höhe von rund 21,5 MilliardenEuro.“

Und schließlich: „Neben dem Bund tragen insbesondere die Länder die Verantwortung dafür, zum Beispiel inflationsbedingte Kostensteigerungen – und damit verbundene Verteuerungen der Investitionsvorhaben – der Krankenhäuser auszugleichen. Ferner müssen dieLänder endlich ihrer Investitionsverantwortung nachkommen.“

„Nienburger Notruf“ II: Landkreise tief enttäuscht von Lauterbach-Reaktion

Zwei Monate nach dem eindringlichen „Nienburger Notruf“ aller niedersächsischen Landkreise zur dramatischen Lage der Krankenhäuser liegt eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vor. „Das Schreiben ist eine Enttäuschung, in Inhalt und Form“, sagteder Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy(Friesland) am 15. November 2023. „Zwei Seiten bekannter Textbausteine, eine Schuldzuweisung an die Länder und null Einsicht in die eigene Verantwortung für die finanzielleLage, da die Betriebskosten in die Zuständigkeit des Bundes fallen – da ist es schwierig,nicht zornig zu werden. Das wird der existenziellen Not der Krankenhäuser nicht im Ansatzgerecht“, fasst er den Brief aus Berlin zusammen.

80 Prozent der niedersächsischen Krankenhäuser können derzeit ihre Kosten nicht auseigener Anstrengung decken. Es drohen Insolvenzen und Schließungen in der Fläche.Deshalb hatten bei einer Klausurtagung des NLT am 31. August sämtliche Landrätinnenund Landräte den „Nienburger Notruf gegen das Kliniksterben“ verfasst, gerichtet an dieGesundheitsminister von Bund und Land. Der niedersächsische Minister Dr. Andreas Philippi stellte sich direkt der Diskussion und schloss sich den Forderungen der Landkreise an. Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ließ seinen Staatssekretär schriftlich antworten (siehe vorigen Beitrag).

„Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen ihre Krankenhäuser mit hohen dreistelligenMillionensummen auf Kosten der kommunalen Selbstverwaltung subventionieren. Jetzt erreichen uns auch noch Hilferufe freigemeinnütziger und privater Träger. Das können wirnicht auch noch auf den Rücken der Kitas, Schulen und der letzten freiwilligen Aufgabenschultern. Der Bund steht in der Verantwortung. Unsere Forderung ist ein Vorschaltgesetzmit einer Soforthilfe noch in 2023 zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, ansonsten droht eine kalte Strukturreform der Krankenhauslandschaft. Das kann keiner wollen“, erklärt Ambrosy. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder habe sich am13. Oktober die Forderung nach einem Vorschaltgesetz zu eigen gemacht und die Bundesregierung aufgefordert, hierfür fünf Milliarden Euro bereitzustellen. „Darauf geht derBrief aus dem Hause Lauterbach in keiner Weise ein. Unsere Haltung ist klar: Unter diesen Bedingungen darf es keine Zustimmung des Landes zur Krankenhausreform auf Bundesebene geben“, sagte der NLT-Präsident.

Krankenhausfinanzierung: Erlass zu kommunalem Anteil

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung(MS) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Runderlass zumkommunalen Anteil an der Krankenhausfinanzierung übersandt. Danach haben die Landkreise und kreisfreien Städte im Kalenderjahr 2024 einen Betrag in Höhe von143.897.575,70 Euro aufzubringen. Die Krankenhausumlage erhöht sich gegenüber 2023um rund neun Millionen Euro. Eine Korrektur sowohl nach oben wie nach unten erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regularien im jeweils übernächsten Jahr (2026). Mit dem Erlass werden entsprechend die im Jahr 2022 geleisteten Beträge abschließend berechnetund die Krankenhausumlage für 2024 festgestellt. Die Bekanntgabe des Erlasses im Niedersächsischen Ministerialblatt wird in Kürze erfolgen.

Die Steigerung des Umlagebetrages 2024 beruht auf der Erhöhung der für die zur Einzelbewilligung im Jahr 2024 bereitgestellten jährlichen Investitionsmittel. Ab 2025 ist darüberhinaus eine Zuführung von zusätzlich 75 Millionen Euro jährlich in das Sondervermögenfür die Krankenhausinvestitionsfinanzierung in der Haushaltsplanung des Landes vorgesehen, wovon 30 Millionen Euro (40 v.H.) über die Krankenhausumlage finanziert werden.Für 2025 ist daher ein weiterer Anstieg der Krankenhausumlage zu erwarten.

Elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen

Der Niedersächsische Landtag hat am 8. November 2023 ein Gesetz zur Änderung derNiedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung vonGesetzen und Verordnungen in Niedersachsen einstimmig beschlossen. Das Gesetz ergänzt in seinem Artikel 1 den Art. 45 der Niedersächsischen Verfassung um die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen des Landes elektronisch auszufertigen und das Gesetzund Verordnungsblatt des Landes elektronisch zu führen. Dies kann durch die Verfassungsänderung nun nach Maßgabe eines entsprechenden Gesetzes erfolgen, das als Artikel 2 des heutigen Gesetzes beschlossen wurde.

Das entsprechende neue Fachgesetz trägt den Namen „Niedersächsisches Gesetz überdie elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen“, abgekürzt NGelVerk. Esregelt die elektronische Führung der Verkündungsblätter, die Datierung und Siegelung, dieZugänglichkeit sowie weitere technische Einzelheiten. Hervorzuheben ist § 3 Abs. 2 desNGelVerk, wonach Landesbehörden und Kommunen verpflichtet sind, jeder Person aufderen Verlangen eine im Internet bereitgestellte Nummer eines Verkündungsblattes gegenErstattung der Kosten auszudrucken und zu überlassen. Das Gesetz soll ausweislich seines Artikels 4 am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Einführung des optionalen Fahrradleasings beschlossen

Der Landtag hat am 8. November 2023 ein Gesetz zur Änderung des NiedersächsischenBesoldungsgesetzes, gegenüber der Entwurfsfassung im Wesentlichen unverändert, mitden Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Die Fraktionen von CDU und der AfDhaben sich enthalten. Einziger Inhalt des Gesetzes ist die Ergänzung von § 3 Abs. 3 desNiedersächsischen Besoldungsgesetzes um eine Regelung zur Einführung des optionalenFahrradleasings im Wege der Entgeltumwandlung für Beamtinnen und Beamte sowie dieRichterschaft. Das Gesetz wird alsbald verkündet und soll ausweislich seines Artikels 2am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Artikelgesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes

Der Niedersächsische Landtag hatte der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes (Vorlage 17 zu LT-Drs. 19/1598) zur erneuten Stellungnahme übersandt. Im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages hat der Niedersächsische Landkreistagnochmals mit den Regelungen zur Freiflächen-Photovoltaik auseinandergesetzt. Umfangreich wurde auch zu der neu geplanten Pflichtaufgabe „Umsetzung der Klimaschutzkonzepte“ sowie zu einer vorgesehenen Regelung zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zu „trockenfallenden Gewässern“ Stellung genommen.

Kürzung der Mittel für den kommunalen Straßenbau im Landeshaushalt

Im Nachgang zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt 2024haben der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sich gegen die im Landeshaushaltsentwurf 2024 vorgeseheneVerschiebung des Aufteilungsverhältnisses nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausgesprochen. Wie erst bei Durchsicht des Landeshaushaltesfestgestellt werden konnte, soll – entgegen der Regelung in § 6 des NGVFG – im Landeshaushalt 2024 bereits der Koalitionsvertrag insoweit umgesetzt werden, als die Mittel fürden ÖPNV auf 90 Millionen Euro erhöht werden (= 60 Prozent), so dass rechnerisch 40Prozent für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit demNSGB hat der NLT eine offene Diskussion in einem transparenten Verfahren eingefordertund zunächst eine Änderung des NGVFG angemahnt, bevor dieser Schritt im Landeshaushalt nachvollzogen wird.

Nebentätigkeitsrecht: Erhöhung der Höchstbeträge

Insbesondere angesichts der weiter steigenden Grenzen für die sogenannten Minijobs hatsich auf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) die Arbeitsgemeinschaftder kommunalen Spitzenverbände am 9. November 2023 an Innenstaatssekretär Mankegewandt, um die kurzfristige Erhöhung der sogenannten Behaltensbeträge in § 9 Absatz 2Satz 1 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) anzuregen.

Nach Einschätzung des NLT ist es zusehend problematischer, dass Beamtinnen und Beamte Zuverdienste im Rahmen eines sogenannten Minijobs bei Tätigkeiten im öffentlichenDienst wegen Erreichens der Höchstbeträge der NNVO nicht mehr behalten dürfen, sondern gegebenenfalls anteilig an den Dienstherrn abführen müssten. Insofern haben wir angeregt, die Behaltensbeträge in § 9 Absatz 2 Satz 1 NNVO so zu erhöhen, dass auch fürdie Besoldungsgruppe von A2 bis A8 der Betrag von 4.100 Euro auf 6.500 Euro steigensollte. Damit wäre eine Mini-Job-Beschäftigung auch in 2024 abführungsfrei möglich. Die Werte für die übrigen in der Vorschrift gebildeten Kategorien von Besoldungsgruppen sollten proportional steigen. Damit eine Wirkung noch in diesem Jahr erreicht werden kann,sollte diese kurzfristige Änderung der NNVO möglichst rückwirkend zum 1. Dezember2023 in Kraft treten.

Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) ist geladen, imRahmen einer mündlichen Anhörung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit undGleichstellung des Niedersächsischen Landtags zu einem Gesetzentwurf der Fraktion derCDU Stellung zu nehmen. Mit den im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe vorgesehenen Änderungen soll die Möglichkeit geschaffenwerden, in die Berufsordnung Regelungen aufzunehmen, die es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, sich bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohlseines Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall interkollegial auszutauschen.

Novelle des Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzprogramms

Im Sommer hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Entwurf einer Novelle des Klimaschutzgesetzes sowie den Entwurf eines Klimaschutzprogramms2023 vorgelegt. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass die Ressortverantwortlichkeit zum Erreichen der Klimaziele aufgeweicht wird, die Klimaziele selbst aber unverändert bleiben. Stattdessen soll ein mehrjähriger und sektorübergreifender Gesamtansatz eingenommen werden. Das Klimaschutzprogramm sieht verschiedene Maßnahmen inden Bereichen Energie, Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft vor, die sich teilweise bereits in der Umsetzung befinden.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben der Deutsche Landkreistag (DLT) undder Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Darin wird der gesamtheitliche Ansatz zum Klimaschutz dem Grunde nach als sinnvoll eingeschätzt, wichtig sei es jedoch, dass die Klimaschutzziele weiterhin eingehalten undvorausschauende Maßnahmen ergriffen würden. Daneben wird auf die notwendigen Rahmenbedingungen eingegangen. So wird herausgestellt, dass eine finanzielle Planungssicherheit für die Kommunen unbedingt notwendig sei, und die zunehmende Praxis der Förderprogramme entschieden abgelehnt.

In der Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages am 8. November 2023 hat der Deutsche Landkreistag darüber hinaus betont, dass wichtige Maßnahmen für den Klimaschutz, wie der Ausbau der erneuerbaren Energienund die Wärmeplanung, nur möglich seien, wenn die Kommunen nicht weiter in ihrer Steuerungs- und Planungshoheit beschränkt würden. Außerdem sei es für die Akzeptanz auchin der Bevölkerung notwendig, dass der Netzausbau vorangetrieben und die Netzentgeltefair ausgestaltet würden. Allgemein wurden in der Anhörung Bedenken zur verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs angebracht.

Gesetzentwurf für eine kommunale Wärmeplanung

Die Bundesregierung hatte Mitte August einen überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes fürdie Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Rahmen der Beratungen des Bundestages haben die kommunalenSpitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Darin habendie kommunalen Spitzenverbände unter anderem gefordert, die Fristen zur Erstellung derWärmepläne bis zum Jahresende 2026 bzw. 2028 zu verlängern und die Einwohnergrenze, unterhalb derer die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, auf20.000 Einwohner zu erhöhen. Mit Blick auf die thermische Verwertung von Abfällen alsunvermeidbare Abwärme kritisieren die Verbände die vorgesehene Regelung, die alleinauf überlassungspflichtige Abfälle abstellt, als nicht sachgerecht. Zudem haben sie sichgegen jegliche Beschränkung bei der Nutzung der Biomasse ausgesprochen.

Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen verschiedene Änderungsanträge in dasGesetzgebungsverfahren eingebracht, um primär bauplanungsrechtlich dringende Regelungen zügig gesetzgeberisch umzusetzen. Dieses betrifft zum einen den Vorschlag zumUmgang mit der Unionsrechtswidrigkeit von § 13b BauGB. Hier hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2023 Bebauungspläne, die nach § 13b BauGB aufgestellt worden waren, wegen der fehlenden Umweltprüfung als europarechtswidrig eingestuft. Der nunmehr vorgelegte Änderungsantrag sieht mit einem neu einzufügenden Paragraphen 215a Baugesetzbuch (BauGB) eine Reparaturregelung vor, die sich auf noch laufende bzw. bereits abgeschlossene Bebauungsplanverfahren bezieht. Danach ist eineVorprüfung im Einzelfall, angelehnt an die Planungspraxis aus § 13a BauGB, vorgesehen.Die kommunalen Spitzenverbände haben diese Regelung in einer gemeinsamen Stellungnahme ausdrücklich begrüßt.

Ein weiterer Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht Erweiterungen der Außenbereichsprivilegierung von Biomasse-Anlagen vor. Danach können unter anderem zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan Cluster gebildet werden. Zudem sollen Blockheizkraftwerke privilegiert werden, sofern eine Einspeisung des öffentlichen Netzes oder die Erzeugung von Wärme zur Einspeisung in bestehende lokale Wärmenetze das Ziel sind. In derAnhörung ist deutlich geworden, dass sowohl die Begrifflichkeit des räumlich-funktionalen Zusammenhangs wie die Begrenzung auf einen Umkreis von 50 km ebenso kritisch sindwie die Befristung dieser Privilegierung bis Ende des Jahres 2028. Die kommunalen Spitzenverbände haben auch diesen Antrag ausdrücklich begrüßt.

Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch

Eine Forderung des Deutschen Landkreistages (DLT) aufgreifend sieht das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze Regelungen bei Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften vor. Darüber hinaus wurden umfangreiche Ergänzungen des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Stellungnahme zum Kindergrundsicherungsgesetz

Der Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestageshat am 13. November 2023 die Sachverständigenanhörung zum Regierungsentwurf einesKindergrundsicherungsgesetzes durchgeführt. Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsammit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme abgegeben.

Ihr ist folgende Zusammenfassung vorangestellt (Auszug):

  • „Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnen denEntwurf eines Kindergrundsicherungsgesetzes ab. Das Ziel, eine für die Familien einfachere und leichter verfügbare Leistung zu gewähren, wird nicht erreicht. Da die Kindergrundsicherung nicht bedarfsdeckend ausgestaltet ist, wird der Aufwand für bedürftigeFamilien und für die Behörden nicht reduziert, sondern sogar erhöht.
  • Eine Umsetzung der Kindergrundsicherung über die Bundesagentur für Arbeit unterder neuen Bezeichnung „Familienservice“ wird abgelehnt. Es käme zu Doppel- und Parallelstrukturen und einer Verschlechterung der flächendeckenden Erreichbarkeit undBeratung. Zugleich bestehen verfassungsrechtliche Bedenken aus Art. 83, 87 GG.
  • Auch lehnen wir ab, dass die Jobcenter zu Ausfallbürgen des Familienservice werdensollen, indem sie immer dann leisten, wenn ein Antrag auf Kindergrundsicherung nochnicht bearbeitet wurde.
  • Die aktive Arbeitsförderung für junge Menschen unter 25 Jahren muss vollumfänglichdurch die Jobcenter erfolgen, wenn die Eltern im Bürgergeld-Bezug sind. Zu der beiden Beratungen zum Bundeshaushalt jüngst abgewendeten Zuständigkeitsverlagerungzu den Agenturen für Arbeit im SGB III darf es nicht durch die Hintertür der Kindergrundsicherung kommen.
  • Die Kindergrundsicherung muss sicherstellen, dass sich die Erwerbsanreize für die Eltern nicht verringern.“

Aus den Bundesressorts und den Bundestagsfraktionen (sowohl der Regierung als naturgemäß auch der Opposition) sowie auch aus den Ländern, die über den Bundesrat derzeiteine Vielzahl von Änderungsbedarfen zusammentragen, wird verlautbart, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht beschlossen werden werde. Es ist zu erwarten, dass es zu Änderungsanträgen im Deutschen Bundestag und ggf. auch zu einemVermittlungsausschuss über den Bundesrat kommt.

Konsultationspapier zur Frequenzvergabe

Die Nutzungsrechte in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz sind bisEnde 2025 befristet und müssen neu vergeben werden. Dazu hat die Bundesnetzagenturzuletzt ein Konsultationspapier veröffentlicht und die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks hat der DeutscheLandkreistag eine solche Stellungnahme abgegeben. Darin wird dafür plädiert, die anstehende Frequenzvergabe für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zunutzen. Nach Prüfung aller Alternativen halten die Verbände dabei an ihrer bereits zuvorgeäußerten Auffassung fest, dass ein innovatives, wettbewerbliches Vergabeverfahrendazu die besten Möglichkeiten eröffnet, auch weil in diesem Rahmen striktere Versorgungsauflagen gemacht werden können.

Analyse der Breitband- und Mobilfunkversorgung in Deutschland

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat auf der Basis des Gigabitgrundbuchs für die thematischen Schwerpunkte „haushaltsorientierte Breitbandversorgung“, „unternehmensorientierte Breitband- und Mobilfunkversorgung“ sowie „Mobilfunkversorgung“ eine differenzierte Analyse der Versorgungssituation durchgeführt, dieeine zusammenfassende Bewertung auf Kreisebene erlaubt. Wenig überraschend kommtdas BBSR zu dem Ergebnis, dass der Weg hin zu einer flächendeckenden Versorgung derHaushalte und Unternehmen mit leistungsfähigem Breitband und Mobilfunk noch weit ist.Nicht zuletzt bei der Versorgung mit Glasfaser liege Deutschland im internationalen Vergleich noch immer zurück.

IT-Sicherheit in Deutschland: Angriffe auf Kommunen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Bericht zur Lageder IT-Sicherheit in Deutschland 2023 veröffentlicht. Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe wurden überproportional häufig angegriffen.

Für Staat und Verwaltung besteht die größte Bedrohung durch Ransomware. Die Mehrheitder cyberkriminellen Angriffe sind nach Einschätzung des BSI opportunistische Angriffe.Im aktuellen Berichtszeitraum wurden monatlich durchschnittlich zwei Kommunalverwaltungen oder kommunale Betriebe als Opfer von Ransomware-Angriffen bekannt. Das BSIhat 27 Ransomware-Angriffe auf Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe sowie15 Cyberangriffe auf IT-Dienstleister mit Auswirkungen auf deren Kunden in öffentlicherVerwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft gezählt. Damit waren sie laut BSI überproportionalhäufig von Ransomware-Angriffen betroffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland keine Meldepflicht besteht. Die größten Schwachstellen sind offene oder falsch konfigurierte Onlineserver. Wie inzwischen üblich wurden dabei nicht nur Server verschlüsselt,sondern auch Daten von Bürgern ausgeleitet und teilweise auch auf Leak-Seiten veröffentlicht. Betroffen waren unter anderem ganze Verzeichnisse, die die Akten von Einzelpersonen enthielten.

Der Berichtszeitraum war gekennzeichnet durch den weiteren Ausbau einer cyberkriminellen Schattenwirtschaft. Die bereits in den vergangenen Berichtszeiträumen begonneneAusdifferenzierung der cyberkriminellen „Wertschöpfungskette“ von Ransomware-Angriffen wurde im aktuellen Berichtszeitraum durch die Angreifer fortlaufend weiterentwickelt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 15. November 2023 entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist. Der Gesetzgeber habeden notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituationund den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zudemwiderspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Schließlich verstoße die Verabschiedung desZweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres gegen denHaushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG. Das BVerfG stütztseine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe:

Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischender festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nichtausreichend dargelegt.

Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäßArt. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzungvon notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ imHaushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.

Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeitaus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Sondervermögens „Energieund Klimafonds“ um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangeneVerpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber diesanderweitig kompensieren.