NLT-Aktuell – Ausgabe 21

MPK-Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich bei einer Videokonferenz am 10. August 2021 erneut auf Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen sowie zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt. Im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe ist insbesondere die Errichtung eines nationalen Aufbaufonds vereinbart worden. Zur Eindämmung der Pandemie soll der Zugang zu einer Reihe von Einrichtungen und Veranstaltungen spätestens ab dem 23. August 2021 nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich sein. Die kostenlosen Bürgertest entfallen ab dem 11. Oktober 2021. Neben der Inzidenz sollen künftig auch weitere Faktoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens herangezogen werden. Der Deutsche Bundestag wird gebeten, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus festzustellen.

Neufassung der Corona-Virus-Einreiseverordnung in Kraft getreten

Die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Damit unterliegen künftig alle Reisenden unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf andere Weise nach Deutschland einreisen – so sie älter als 12 Jahre sind – einer Nachweispflicht in Bezug auf einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis. Die Verpflichtung zur vorherigen digitalen Einreiseanmeldung besteht aber weiterhin nur für Reisende aus Risikogebieten. Die Kategorie des „einfachen“ Risikogebietes wird nicht mehr ausgewiesen. Die neue Verordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft. Die erst jüngst geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 ist mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche

Als Landtagsdrucksache 18/9403 haben die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU den Entschließungsantrag „Einbahnstraße Corona? – Interessen von Kindern und Jugendlichen in und nach der Pandemie stärker berücksichtigen“ in den Landtag eingebracht.

In dem Entschließungsantrag wird herausgestellt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen in und nach der Pandemie stärker in den Fokus rücken müssen. Kinder und Jugendliche selbst würden nach den bisherigen Erfahrungen in der Regel einen milden Krankheitsverlauf aufweisen und seien vor dem Hintergrund der Generationenverantwortung jedoch ebenso von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Kinder und Jugendlichen seien bisher oft ausschließlich vor dem Hintergrund ihrer schulischen und sonstigen Ausbildung in den Corona-Regelungen bedacht worden, alle anderen Bedürfnisse seien kaum berücksichtigt worden. Aufgrund der Zunahme von psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen und der damit verbundenen Nachfrage nach Therapieangeboten wird dringender Handlungsbedarf vermutet. Mit dem Entschließungsantrag sollen daher angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu begegnen.

Der Entschließungsantrag wird federführend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtages beraten. Der Ausschuss führt hierzu eine öffentliche Anhörung durch, im Rahmen derer auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten wird.

Broschüre „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat“ erschienen

Das neue Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Broschüre „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat. Ein Ratgeber zum Umgang mit rechten Bedrohungen und Angriffen für Kommunalpolitiker*innen und Kommunalverwaltung“ erschienen ist. Es handelt sich um eine Handreichung des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG) und des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) e.V. Die Broschüre steht, ebenso wie diverse weitere Informationsflyer, im Downloadbereich der Webseite des Landes-Demokratiezentrums unter https://ldz-niedersachsen.de/ zur Verfügung. Für Fragen zur Broschüre oder seinen Angeboten ist das Landes-Demokratiezentrum per E-Mail unter landes-demokratiezentrum@lprnds.de erreichbar.

Diskussionspapier zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur nach der Flutkatastrophe

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Verband kommunaler Unternehmen haben gemeinsam ein Diskussionspapier zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur nach der Flutkatastrophe erstellt. Das Papier fasst mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Beratungen erste Überlegungen der Verbände dazu zusammen, wie der Wiederaufbau beschleunigt und klimafolgenangepasst gestaltet werden kann. Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages wird sich in seiner Sitzung am 20./21. September 2021 vertieft mit dem Thema befassen.

Wasserstoff/Windenergie/Energiewirtschaft

Das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht wurde am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ist überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Die enthaltenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen neben der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben den regulatorischen Rahmen für einen schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur schaffen. Darüber hinaus werden durch das Gesetz zahlreiche weitere energiewirtschaftliche Gesetze und Verordnungen geändert.

Hierzu gehört u.a. eine Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, welche die bisherige Regelung zur finanziellen Teilhabe der Kommunen an Windenergieanlagen betrifft. Nunmehr werden auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfasst und – sofern sich die Anlagen in gemeindefreien Gebieten befinden – die Landkreise in den Anwendungsbereich der Regelung mit einbezogen.

Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Bekanntlich befindet sich der von der Niedersächsischen Landesregierung in den Niedersächsischen Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Wie angekündigt haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU nunmehr einen weiteren Gesetzestext (bzw. erweiterten Änderungsvorschlag) eingebracht, welcher den der Landesregierung ergänzt.

Die nun weiter vorgelegten Änderungsbegehren beziehen sich u.a. auf eine Regelung zu Sonderbauten vor allem hinsichtlich des Brandschutzes (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5) und der Erleichterung des Holzbaus (§ 26 Abs. 3). Zudem haben die regierungstragenden Fraktionen zwei NLT-Forderungen aufgegriffen. Zum einen soll (zumindest) für Tierhaltungsanlagen eine Regelung erlassen werden, wonach das Ende des Bestandsschutzes leichter festgestellt werden soll (vgl. § 71 Abs. 2). Das hilft bisweilen bei der sog. GIRL-Problematik in Dörfern. Zum anderen soll es auch für die Bauaufsichten möglich werden, bei Ersatzvornahmen die Kosten dinglich auf das Grundstück zu legen (§ 79 Abs. 5). Die Geschäftsstelle kann diese beabsichtigten Änderungen gut mittragen bzw. begrüßt diese ausdrücklich. Andere vorgesehene Bestimmungen bedürfen kritischer Prüfung.

Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland – EA-VO-Dauergrünland) nebst Begründung im Rahmen der Verbändeanhörung übersandt. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten. Eine Erhöhung des Zahlungsanspruchs ist nicht beabsichtigt. Die Bagatellgrenze bleibt bei 150,00 Euro bestehen.

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für die Jahre 2019 und 2020

Mit Pressemitteilung vom 21. Juli 2021 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) den 12. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (HFK) des Landes Niedersachsen für die Jahre 2019 und 2020 veröffentlicht. Im Jahr 2019 wurden danach 713 Eingaben bei der Geschäftsstelle der HFK eingereicht; im Jahr 2020 waren es 711 Eingaben. Hiervon wurden in den Jahren 2019 bzw. 2020 68 bzw. 77 Prozent der Fälle zur Beratung angenommen, wobei ein Teil wegen der Nachrangigkeit gegenüber anderen Aufenthaltsrechten nicht mehr beraten werden musste.

Im Jahr 2019 wurden 141 Eingaben in der HFK abschließend beraten, von denen 96 Eingaben in Härtefallersuchen seitens der HFK mündeten, denen das MI in 93 Fällen gefolgt ist und die Anordnung getroffen hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Im Folgejahr 2020 wurden 89 Eingaben abschließend beraten, von denen 65 Eingaben in Härtefallersuchen seitens der HFK mündeten, denen das MI in 24 Fällen gefolgt ist und die Anordnung getroffen hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Daraus erhielten im Jahre 2019 217 Personen die Chance auf ein Bleiberecht. Hierbei handelte es sich um 46 Einzelpersonen, 161 Personen im Familienverband mit insgesamt 82 Kindern sowie 5 Paare. Im Jahr 2020 betraf dies 119 Personen, die sich in 32 Einzelpersonen, 83 Personen im Familienverband mit insgesamt 53 Kindern und 2 Paare aufgliedern.

Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2020

Das Statistische Bundesamt hat die amtliche Statistik zu den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Danach betrugen die Bruttoausgaben nach dem AsylbLG im Jahr 2020 4,2 Mrd. Euro. 78 Prozent wurden für Regelleistungen (Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG, sog. Analog-Leistungen) erbracht. 22 Prozent entfielen auf besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen wie Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Den Bruttoausgaben standen Einnahmen, wie z.B. Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern, in Höhe von (lediglich) 141 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen im Jahr 2020 somit 4,1 Milliarden Euro. Dies sind 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr 2019.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen – Schuldenstand zum 31. Dezember 2020

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Daten zur Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Insgesamt ist die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte im nichtöffentlichen Bereich um 1,6 Prozent gestiegen. Bei den Landkreisen sind die Kredite (ohne Kassenkredite) um 1,1 Prozent angewachsen. Im Bereich der Kassenkredite ist der Rückgang bei den Landkreisen mit -16,2 Prozent deutlich. Im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden fällt der Rückgang der Kassenkredite mit -3,2 Prozent trotz der „Saarlandkasse“ moderat aus. Bei den kreisfreien Städten nahmen die Kassenkredite um -11,1 Prozent ab.

Für die niedersächsischen Landkreise ist festzuhalten, dass sie bei den Kassenkrediten mit 38,04 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt an vierter Stelle liegen. Bei der Investitionskreditverschuldung erreichen sie mit 392,99 Euro je Einwohner den dritthöchsten Wert nach den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt. 

Pflegeausbildungsstatistik 2020

Die neue Pflegeausbildungsstatistik des Statistischen Bundesamts bereitet die Zahlen der Ausbildungseintritte im Jahr 2020 auf. Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung ist seit 1. Januar 2020 möglich.

  • Zum Jahresende 2020 befanden sich bundesweit 53.610 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung. 3.681 Personen hatten die Ausbildung im Laufe des Jahres begonnen, aber vorzeitig beendet.
  • Nicht nur junge Menschen wählen eine Ausbildung in der Pflege: 17 Prozent der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter.
  • Ebenso wie die Vorläuferausbildungen wählen vor allem Frauen die neue Ausbildung: 76 Prozent der Auszubildenden sind weiblich.
  • Nur 1 Prozent der Auszubildenden nutzt die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung.

Die Zahl der im Jahr 2020 begonnenen Pflegeausbildungen entspricht in etwa der Zahlen im Jahr 2019. Dies ist zwar noch lange nicht die mit der „Ausbildungsoffensive Pflege“ beabsichtigte Steigerung der Ausbildungszahlen bis zum Jahr 2023 um 10 Prozent. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und des Rückgangs der gemeldeten Ausbildungsstellen ansonsten sowie der (Start-)Schwierigkeiten der generalistIschen Pflegeausbildung kann die Zahl jedoch positiv gewertet werden.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verkündet worden (BGBl. I S. 2947). Darin werden neue Regelungen zum Namen, zur Entstehung, zum Sitz und Vermögen von Stiftungen sowie zur Änderung der Stiftungssatzung, zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Neben diesen, sich maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findenden Regelungen wird im Stiftungsregistergesetz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Die maßgeblichen stiftungsrechtlichen Regelungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

In einem weiteren Artikel des Gesetzes (Artikel 9) findet sich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 36 Abs. 12 in Bezug auf Verordnungsermächtigungen bei Einreisen wie bei grenzüberschreitendem Verkehr. Diese Regelung ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten.