NLT-Aktuell – Ausgabe 20

Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 liegen vor

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die neuen Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG veröffentlicht. Nach dieser Rechtsvorschrift beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Für den NLT hat Präsidiumsmitglied Ulrike Schlieper (Landkreis Friesland) in der Kommission mitgewirkt. Vorsitzende war wie auch bereits 2016 Frau Bürgermeisterin Petra Lausch (Gemeinde Edewecht).

Die Kommission hat sich bei der Struktur ihrer insgesamt 15-seitigen Empfehlungen 2021 an der bisherigen Struktur der Empfehlungen für die vorherigen Kommunalwahlperioden orientiert. Neben einer inflationsbedingten Anpassung der Werte hat die Kommission insbesondere die Einwohnerklassen neu gegliedert und sich dabei an den Einwohnerklassen der Kommunen nach der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung orientiert, so dass beispielsweise die Empfehlungen für den Landkreisbereich differenzierter sind als bisher. Für den Kreisbereich wird unter V.2 der Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

„Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten der Kreistage sollte im Monat folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

bis 75 000 Einwohnerinnen und Einwohner            210 EUR

75 001 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner      320 EUR

150 001 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner     440 EUR

über 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner          470 EUR

Region Hannover                                   600 EUR

Die Höchstbeträge gelten wiederum sowohl in Fällen der vollständigen Zahlung als Monatspauschale als auch in Fällen der ganz- oder teilweisen Zahlung der Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld. Bei der Zahlung als Sitzungsgeld ist hinsichtlich der Höchstbeträge von drei Sitzungen im Monat auszugehen.“

Die vollständige Fassung der Empfehlungen 2021 steht auf der Homepage des Niedersächsischen Innenministeriums unter www.niedersachsen.de zur Verfügung.

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Entgegen den ursprünglichen Absichten der Landesregierung ist die Niedersächsische Corona-Verordnung mit Wirkung zum 28. Juli 2021 erneut geändert worden. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beitragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesem Bereich nun schärfere Maßgaben. Bei einer Inzidenz unter 10 gilt eine Maskenpflicht sowie eine Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, bei einer Inzidenz von über 10 sind die Einrichtungen unter den in § 9 Abs. 5 genannten Bedingungen zu schließen.

Gleichzeitig können Landkreise und kreisfreie Städte im Rahmen einer zu erlassenden Allgemeinverfügung bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme die beiden Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurde aber die dringende Bitte an die Landesregierung gerichtet, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die geltenden Inzidenzschwellen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung einer generellen kritischen Prüfung zu unterziehen. Trotz der ansteigenden Zahlen beständen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit angesichts der Krankheitsverläufe und der bisherigen Auslastung der Krankenhäuser. Zudem sei ein großer Teil der Bevölkerung zwischenzeitlich geimpft.

Niedersachsen startet Impfkampagne

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27. Juli 2021 für den August 2021 eine groß angelegte Kampagne für die Corona-Impfung angekündigt. Sie zielt darauf ab, in neun Sprachen Unentschlossene über die Vorteile einer Impfung zu informieren und hierfür zu werben. Die mit mehr als drei Millionen Euro ausgestatte crossmediale Kampagne wird mit einer Website, über Zeitungs- und Social-Media-Anzeigen, mit Plakaten, Flyern und aufsuchenden Teams über die Corona-Impfung aufklären und dafür werben.

Während mit 77,9 Prozent der über 60-Jährigen große Teile der besonders gefährdeten Menschen vollständig geimpft sind, muss die Impfbeteiligung jüngerer und von Menschen mittleren Alters mit aktuell rund 48 Prozent weiter zulegen. Diese Zielgruppe wolle man mit der Kampagne besonders erreichen, erläuterte Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Ab dem 2. August sind die wichtigsten Informationen zur Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen auf der Homepage www.impfen-schuetzen-testen.de hinterlegt. Im Laufe des August sollen die Inhalte in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch sowie in leichter Sprache und in Gebärdensprache online sein. Flankiert wird die Kampagne durch umfangreiche Informationspakete und Werbematerialen für die handelnden Akteure vor Ort.

5 Millionen Impfungen in den kommunalen Impfzentren

Am 27. Juli 2021 wurde die 5-millionste Impfung in den von den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten betriebenen 50 Impfzentren durchgeführt. Damit ist dort der überwiegende Teil (knapp 60 Prozent) aller Impfungen in Niedersachsen erfolgt.

Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages hielt hierzu fest: „Ohne die kommunalen Impfzentren wäre es nicht gelungen, in kurzer Zeit die besonders schutzbedürftigen prioritären Gruppen zu impfen. Dies gilt insbesondere für die Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die große gemeinsame Kraftanstrengung hat viele Leben gerettet.“

Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, ergänzte: „Während in den letzten Monaten stets der Impfstoff das Tempo begrenzt hat, besteht nunmehr die Herausforderung, impfferne Bevölkerungsgruppen zu erreichen und von den Vorteilen einer Impfung zu überzeugen. Die Impfkampagne des Landes ist ein wichtiger Schritt hierfür.“

„Wenn die Situation es erfordert, stehen die Landkreise und kreisfreien Städte bereit, auch nach dem 30. September 2021 die Impfaktivitäten des Landes mit mobilen Teams zu unterstützen. Hierfür wird ein verlässlicher rechtlicher Rahmen und die Klärung der Finanzfragen benötigt. Hierzu befinden wir uns in konstruktiven Gesprächen mit dem Sozialministerium,“ richteten Meyer und Mende den Blick nach vorne.

Anbindung der Teststellen an die Corona-Warn-App

Zum 1. Juli 2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Aus dieser ergibt sich u.a. die Verpflichtung für Teststellenbetreiber, sich an die Corona-WarnApp (CWA) anzubinden, denn gemäß § 7 Abs. 9 TestV wird ab dem 1. August 2021 eine Vergütung für Bürgertestungen nur gewährt, wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats auch über die CWA des RobertKoch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person darüber übermittelt.

Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht in Bezug auf die Hospitalisierung bei COVID-19 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 13. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt in § 1 Abs. 1 die Pflicht zur namentlichen Meldung der Aufnahme einer Person mit COVID-19 in ein Krankenhaus an das zuständige Gesundheitsamt. In § 1 Abs. 2 wird festgelegt, welche Angaben hierbei zu übermitteln sind. Dabei sind fast alle der genannten Angaben bereits nach den §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Zusätzlich ist lediglich die Angabe zur Art der verwendeten Impfstoffe.

Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2021 bis 2025

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025 bekanntgegeben.

Die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (ohne Finanzausgleichsumlage inklusive Steuerverbundabrechnung) betragen für das Jahr 2021 4.876 Millionen Euro. Auf Basis der Steuerschätzung von Mai 2021 wird von einer ebenfalls positiven Steuerverbundabrechnung 2021 in 2022 in Höhe von 88 Millionen Euro ausgegangen. Da ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2024 die im Zuge des kommunalen Hilfsprogramms vereinbarte Deckelung auf Höhe des Vorkrisenniveaus zur Rückzahlung des gestundeten Betrages von insgesamt 348 Millionen Euro vorgesehen ist, beträgt die Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs nach aktuellem Stand für die Jahre 2022 bis 2024 4.793/4.793/5.151 Millionen Euro (ohne Finanzausgleichsumlage). Im Jahr 2025 ist dann eine Steigerung um fast 200 Millionen Euro nach heutigem Stand vorgesehen.

Bedarfszuweisung für Niedersächsische Kommunen 2021

Das Niedersächsische Innenministerium hat 18 besonders finanzschwachen Kommunen im Jahr 2021 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 52,52 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 7,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Co-Finanzierung von EU geförderten Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden. Die Höhe der Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 810.000 Euro für die Gemeinde Faßberg im Landkreis Celle und 8 Millionen Euro für die Stadt Salzgitter. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist mit gut 7,5 Millionen Euro der einzige Empfänger aus dem Mitgliederbereich des Niedersächsischen Landkreistages.

Hilfsprogramm des Bundes für die Hochwasserregionen

Das Bundeskabinett hat am 21. Juli 2021 Finanzhilfen im Umfang von 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen schnell und möglichst unaufwändig finanziell zu unterstützen. Daneben sagt der Bund seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm nach dem Muster früherer Hochwasserkatastrophen zu. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Schnelle und unbürokratische Soforthilfe. Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
  • Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur. Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Verzicht auf Rettungskosten. Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat zu dem übersandten Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) mit Schreiben vom 23. Juli 2021 Stellung genommen. Darin kritisieren die kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich

– vorgesehene Standarderhöhungen,

– den damit einhergehenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und

– fehlende belastbare Berechnungen zur Konnexität sowie des entsprechenden finanziellen Ausgleichs.

Sowohl hinsichtlich der Bedarfsplanung als auch der Regelungen zur integrativen Förderung fordern sie eine Herausnahme aus dem jetzigen Verfahren, da die Bestimmungen noch weiterer Erörterungen bedürfen. Hierzu hatte das MK in einer ersten Besprechung bereits grundsätzliche Bereitschaft signalisiert.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT)

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens im Rahmen der Verbandsanhörung Gelegenheit gegeben, zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT).

Die derzeitige Richtlinie RAT V würde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft treten. Außerdem sehen die Regelungen vor, dass entsprechende Investitionsvorhaben bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein müssen. Diese Frist entspricht nicht mehr der nun um ein Jahr verlängerten bundesgesetzlichen Frist. Die Richtlinie soll daher verlängert und angepasst werden, um das Ziel, die Bundesmittel des 5. Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021, die für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen, möglichst vollständig zu binden, weiterverfolgen zu können. Aufgrund der in der Richtlinie RAT V enthaltenen Fristen können bereits seit Anfang Juli 2021 keine Zuwendungen mehr für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren gewährt werden. Der Änderungserlass soll daher möglichst zeitnah veröffentlicht werden. 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL-IKiGa)

Das Niedersächsische Kultusministerium hat uns zudem mit der Bitte um kurzfristigen Stellungnahme den Entwurf einer Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL-IKiGa) übersandt. Ziel ist es, die in der Richtlinie geregelten Fristen an die verlängerten Fristen des Bundes zur Umsetzung des 5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 anzupassen, die mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfeänderungsgeset-KitaFinHÄnG) am 30. Juni 2021 in Kraft getreten sind.

Wegen der kurzen Frist und angesichts der Tatsache, dass es sich bei den beabsichtigten Änderungen im Kern um kommunalen Forderungen handelt, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 22. Juli 2021 gegen die beabsichtigten Änderungen keine Bedenken erhoben. Dabei geht sie davon aus, dass die beabsichtigten Fristverlängerungen auch für bereits erteilte Bescheide Anwendung finden.

Klimaschutz: Europäische Kommission veröffentlicht „Fit for 55“-Paket

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 ein großes Paket mit Legislativmaßnahmen veröffentlicht, das die Erreichung der Klimaziele befördern soll. Die Institutionen hatten sich im Mai darauf geeinigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken zu wollen. Durch eine Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie wird die Renovierungsquote von 3 Prozent wie erwartet auf kommunale Gebäude ausgeweitet. Zudem wird ein Einsparziel für alle öffentlichen Einrichtungen vorgegeben. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Energieeffizienzaspekte stärker zu berücksichtigen. Es wird hingegen den Mitgliedstaaten überlassen, durch nationale Vorgaben auch grüne und soziale Kriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Das Europäische Emissionshandelssystem (EHS) soll auf Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet werden. Ein neu einzurichtender Klima-Sozialfonds soll die Auswirkungen der Änderung beim EHS abfedern. Das Lade- bzw. Tankstellennetz für alternative Kraftstoffe soll weiter ausgebaut werden. Eine Änderung der CO2-Normen für PKW sieht vor, dass alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein müssen.

SGB II – Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen ihrer Arbeitsmarktberichterstattung einen Blickpunkt „Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen“ herausgegeben. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu wie folgt informiert:

  • Die Corona-Pandemie bestimmte im Jahr 2020 auch den Arbeitsmarkt. In der Folge stieg die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt auf 2,7 Mio. Das waren fast ein Fünftel mehr Menschen, die bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet waren, als im Vorjahr.
  • 30 Prozent der 2,7 Millionen arbeitslosen Menschen waren seit mindestens einem Jahr auf der Suche nach einer Beschäftigung, das sind 12 Prozent mehr als 2019. Damit ist 2020 auch die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gestiegen – wenn auch nicht ganz so stark wie die Arbeitslosigkeit insgesamt.
  • Ab dem Beginn der Corona-Krise stieg die Langzeitarbeitslosigkeit kontinuierlich an und hat im Februar 2021 nach fünf Jahren wieder die Grenze von einer Million überschritten. Der kräftigte Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich damit begründen, dass es Arbeitslosen deutlich schwerer gelingt einen Arbeitsplatz zu finden, und in Folge der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen konnten arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht in gewohntem Umfang durchgeführt werden.
  • Ein vergleichsweise hohes Risiko langzeitarbeitslos zu sein, haben ältere Menschenund Geringqualifizierte. Häufig stellt auch die Betreuung von Kleinkindern unter dreiJahren die Betroffenen vor große Herausforderungen, die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden.

EuGH konkretisiert seine Rechtsprechung zu islamischen Kopftuchverboten am Arbeitsplatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bedeutenden Urteil erneut zur Frage der Zulässigkeit von religiösen Zeichen am Arbeitsplatz, hier u. a. konkret in einer Kindertagesstätte, entschieden. Ein Kopftuchverbot ist nach Auffassung des Gerichts zulässig, wenn ein „wirkliches Bedürfnis“ für betriebliche Neutralität des Unternehmens vorliegt. Sowohl die Verhinderung sozialer Konflikte als auch ein wirtschaftlich bedingtes neutrales Auftreten des Arbeitgebers gegenüber den Kunden könnten diesem Bedürfnis entsprechen. Das Unternehmen müsse entsprechende Wettbewerbsnachteile nachvollziehbar belegen.

Der EuGH stellte fest, dass ein Verbot jedweder religiöser Zeichen im Betrieb unabhängig von der Konfession oder Weltanschauung eine mittelbare Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann. Wenn der Arbeitgeber aber ein „wirkliches Bedürfnis“ an betrieblicher Neutralität nachweise, könne eine solche Politik der Neutralität gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des Gerichts entsprechen sowohl die Verhinderung sozialer Konflikte als auch ein neutrales Auftreten des Arbeitgebers gegenüber den Kunden einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers. Dafür seien insbesondere die Rechte und berechtigten Erwartungen der Kunden oder Nutzer ausschlaggebend, und speziell für den Bereich des Unterrichts der Wunsch von Eltern, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die im Kontakt mit den Kindern nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen. Zudem müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass ohne eine solche Politik der Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt würde, da er angesichts der Art seiner Tätigkeit oder des Umfelds, in dem diese ausgeübt wird, nachteilige Konsequenzen zu tragen hätte.

Landkreis Hameln-Pyrmont als Modellprojekte Smart Cities 2021 ausgewählt

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und für Heimat hat die Modellprojekte Smart Cities 2021 bekanntgegeben. Unter den 28 Gewinnern befinden sich auch sechs Landkreise, aus Niedersachsen ist der Landkreis Hameln-Pyrmont darunter. Alle Projekte profitieren von einer Förderung in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro. Unter dem Motto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“ entwickeln und erproben sie sektorenübergreifende digitale Strategien für das Zeitalter der Digitalisierung.

Das Modellprojekt Smart Cities ist im Jahr 2019 gestartet. Bereitgestellt wurden damals 750 Millionen Euro, um über vier Staffeln verschiedene Projekte zu fördern. Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket hat die Bundesregierung im Juni 2020 beschlossen, die Mittel auf insgesamt 820 Millionen Euro aufzustocken. Auf den Aufruf zur dritten Staffel hatten sich 94 Städte, Kreise und Gemeinden sowie interkommunale Kooperationen aus ganz Deutschland beworben. Eine Übersicht aller Preisträger sowie weitere Informationen zum Modellprojekt Smart Cities unter https://link.nlt.de/wf7d.

Natura 2000/FFH-Schutzgebiete: Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete in Niedersachsen

Wie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) mit Pressemitteilung vom 23. Juli 2021 bekanntgegeben hat, steht die Sicherung der 385 FFH-Gebiete in Niedersachsen (unmittelbar) vor dem Abschluss. Im Endspurt seit Mai konnten nahezu 20 offene Sicherungsverfahren auf Kreisebene abgeschlossen werden. Das MU hatte die Sicherung fachaufsichtlich zuletzt engmaschig begleitet. Damit kann ein großes Kapitel im Buch der Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen geschlossen werden.

Für die enorme Kraftanstrengung der Bediensteten im Bereich des Naturschutzes in den Kreis- und der Regionsverwaltung sowie die Entschlusskraft in den Kreistagen und der Regionsversammlung möchte die NLT-Geschäftsstelle auf diesem Wege Respekt zollen und sich bedanken.

Es steht zu hoffen, dass damit Niedersachsen ein Stück weit aus dem primären Fokus der EU-Kommission hinsichtlich der EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Natura 2000 fällt.