NLT-Aktuell – Ausgabe 08

 Kompromiss zur Flüchtlingsfinanzierung 2023 

Das Land Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) haben sich über die Verwendung der Bundesmittel für Vertriebene aus der Ukraine für das Jahr 2023 geeinigt. Der Bund hatte zugesagt, die Länder und Kommunen im Jahr 2023 pauschal mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen zu unterstützen. Auf Niedersachsen entfällt dabei ein Anteil von 143 Millionen Euro, von denen die Kommunen 78 Prozent erhalten, also 112 Millionen Euro. Diese werden wie folgt an die Kommunen verteilt: 

  • Finanzierung von Vorhaltekosten für die Unterbringung: Für bis zum 31. Dezember 2023 entstehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorhaltung und Bereitstellung u.a. von Gemeinschafts-, Sammel- und Notunterkünften wird ein Kontingent von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dies betrifft Ausgaben, für die eine zielgerichtete Abrechnung über das Aufnahmegesetz nicht möglich wäre. Die Verteilung dieses Kontingents erfolgt pauschal nach einem einvernehmlich zwischen Land und AG KSV vereinbarten Verteilungsschlüssel.
  • Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft: 62 Millionen Euro erhalten die Kommunen zur Unterstützung bei den Unterbringungskosten für Vertriebene aus der Ukraine für das Jahr 2023. Das Kontingent geht an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um die 2023 entstehenden Aufwendungen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II abzudecken. Das Land trägt vollständig das Kostenrisiko. Die Mittel werden nach dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Kommune abgerechnet.

Der Anteil des Landes an den Bundesmitteln beträgt 22 Prozent und damit 31 Millionen Euro. Diese sollen insbesondere für die massiven Mehraufwendungen im Rahmen der Erstaufnahme verwendet werden. Die hier vorgesehene Ausweitung der Erstaufnahmeplätze des Landes auf 20.000 Plätze entlastet die Kommunen insbesondere in Zeiten verstärkten Zuzugs. 

„Wir wissen, was für einen immensen Kraftakt die Kommunen durch den russischen Angriffskrieg und die damit ausgelöste Fluchtbewegung aus der Ukraine zu bewältigen haben. Dafür gebührt ihnen Dank, Anerkennung und natürlich auch Unterstützung. Aus diesem Grund ist das Land bereit, 78 Prozent der zur Verfügung stehenden Bundesmittel an die kommunale Ebene weiterzugeben. Wir werden die Einigung nun zügig im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2023 umsetzen, damit die Kommunen rasch die nötigen Mittel erhalten“, erklärte Finanzminister Gerald Heere in einer Pressemitteilung. 

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages Landrat Sven Ambrosy führte hierzu aus: „Diese Einigung ist ein mühsam errungener Kompromiss. Unsere Mindestforderungen sind aber berücksichtigt. Für uns stand die vollständige Übernahme des kommunalen Anteils bei den Kosten der Unterkunft für Ukraine-Vertriebene durch das Land an erster Stelle. Das Problem bleibt über 2023 hinaus und muss dauerhaft mit dem Bund geklärt werden. Auch deshalb sage ich deutlich: Die Finanzierung der Flüchtlingshilfe ist keine Aufgabe der Kommunen und muss vollständig von Bund und Land übernommen werden.“ 

Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, und Ambrosy betonten gemeinsam: „Wenn der Bund sich in diesem Jahr finanziell doch noch bewegt oder die Flüchtlingszahl stärker steigen als derzeit erkennbar, haben wir uns mit der Landesregierung auf die Fortsetzung der Gespräche verständigt, das ist uns wichtig.“ 

Erklärung der kommunalen Spitzenverbände zum Wiederaufbau der Ukraine 

Zum Jahrestag des Beginns des russischen Angriffskrieges haben die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BV) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Die Verbände erklären ihre Solidarität mit den ukrainischen Partnern und heben das Engagement der kommunalen Gebietskörperschaften sowohl im Inland bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten als auch durch Hilfslieferungen in die Ukraine hervor. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass zur Aufrechterhaltung der Hilfen eine verstärkte Unterstützung durch den Bund erforderlich ist. Die Erklärung greift auch den gemeinsamen Aufruf von Bundespräsident FrankWalter Steinmeier und Ukraines Präsident Wolodymyr Selenskyj auf, die im Oktober des vergangenen Jahres die Begründung neuer kommunaler Partnerschaften mit der Ukraine gefordert hatten. Darüber hinaus bieten die kommunalen Spitzenverbände ihre Unterstützung beim Wiederaufbau der kommunalen Gebietskörperschaften in der Ukraine mit dem Ziel einer starken Dezentralisierung an. 

Die Erklärung wurde u.a. direkt an den Bundespräsidenten übermittelt, der die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände am 24. Februar 2023 aus gleichem Anlass zu einer Veranstaltung eingeladen hatte. Auch der europäische Dachverband „CEMR“ hat eine Erklärung zur Unterstützung der Ukraine veröffentlicht. 

Kreisfinanzen stürzen ab – Finanz-Staatssekretärin im NLT-Finanzausschuss  

Erhebliche Sorge bereitet dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) die aktuelle Haushaltslage seiner Mitglieder angesichts der am heutigen 28. Februar 2023 im NLT-Finanzausschuss vorgestellten Ergebnisse der Haushaltsumfrage. „Dies ist die schwierigste Haushaltssituation seit Jahrzehnten,“ stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer fest. „32 von 37 NLT-Mitgliedern sind im Jahr 2023 nicht in der Lage, ihren Haushalt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auszugleichen. Die erwarteten Defizite in den Ergebnishaushalten summieren sich auf 530 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund ist finanzielle Hilfe vom Land in kostenintensiven Bereichen wie der Finanzierung der Kindertagesstätten geboten. Unabdingbar ist die komplette Übernahme der Kosten, die die Landkreise im Auftrag des Landes durchführen. Hier klafft z.B. allein im Veterinärwesen eine Lücke von 36 Millionen Euro.“ 

Als Gast nahm auch Staatssekretärin Sabine Tegtmeyer-Dette aus dem Niedersächsischen Finanzministerium an der Sitzung teil. Sie informierte über kommunalrelevante Auswirkungen der Nachtragshaushaltsplanung des Landes. Schwerpunkte der Diskussion waren die künftige Flüchtlingsfinanzierung und die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Weitere Themen bildeten die Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen (wer bestellt, der bezahlt) und Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.

Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung 

Am 1. März 2023 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 24. Februar 2023 in Kraft (BGBl. I 2023 Nr. 50). Mit dieser Verordnung werden größtenteils die Maskenpflichten und die Testnachweispflichten in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nach § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis zum Ablauf des 7. April 2023 ausgesetzt. 

Aufhebung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab 1. März 2023 

Die Staatskanzlei hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) den Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Corona-Verordnung mit Wirkung ab dem 1. März 2023 übermittelt. Die AG KSV hat diese Absicht grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig hat sie darauf hingewiesen, dass dann Nachfolgeregelungen für die Flexibilisierungsregelungen im Kita-Bereich erforderlich sind. 

Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona 

Die Bundesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe „Kindergesundheit“ eingesetzt, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche befasst. Die Schließung von Schulen und Kitas sowie von Freizeiteinrichtungen und Sportstätten wurde ebenso in den Blick genommen wie z.B. die zeitweiligen Kontaktbeschränkungen. Am 8. Februar 2023 beschloss das Bundeskabinett den von der interministeriellen Arbeitsgruppe vorgelegten Abschlussbericht. 

Der 45-seitige Bericht bereitet folgende Handlungsfelder auf: frühe Hilfen; Kindertagesbetreuung; Schulen; Gesundheitswesen; Jugendhilfe, Familienhilfe. Dabei stellt der Bericht in allen Handlungsfeldern auch Maßnahmen und Projekte des Bundes vor (z. B. das Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Mental Health Coaches“ an Schulen) und gibt sodann Handlungsempfehlungen z. B. zur Prävention und Gesundheitsförderung. 

Reform der Notfall- und Akutversorgung 

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine Stellungnahme zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland veröffentlicht. Zentrale Vorschläge betreffen den flächendeckenden Aufbau integrierter Leitstellen sowie den Aufbau integrierter Notfallzentren. 

  • Flächendeckender Aufbau von integrierten Leitstellen (ILS): Die Rufnummer des Rettungsdienstes (112) sowie die des kassenärztlichen Notdienstes (116 117) sollen durch eine ILS nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden. „Integriert“ soll nach den Vorstellungen der Kommission bedeuten, dass die Anrufe bei beiden Nummern entweder in der gleichen Leitstelle auflaufen oder dass getrennte Leitstellen durch feste Strukturen miteinander verbunden sind. ILS sollen für Betroffene die primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.
  • Aufbau integrierter Notfallzentren (INZ): INZ sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungs- bzw. Ersteinschätzungsstelle bestehen. Damit sollen Patienten durch die bedarfsgerechte Steuerung den richtigen Strukturen (Notaufnahme des Krankenhauses oder KV-Notfallpraxis) mit möglichst telemedizinischer Komponente 24/7 oder zumindest bis 22:00 Uhr zugewiesen werden. Die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und auch der Krankenhäuser am INZ soll verpflichtend sein. Diese INZ sollen (grundsätzlich nur) in allen Krankenhäusern der erweiterten Notfallversorgung (Stufe 2) und umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3), insgesamt ca. 420 Krankenhäuser bestehen. 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat wiederholt auf die schwierige Lage hingewiesen, dass sich immer mehr Patienten an den Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser wenden, für die eine Behandlung durch den ambulanten Notdienst – für dessen Sicherstellung die KV die Verantwortung trägt – sachgerecht wäre. Eine gemeinsame bzw. digital verbundene Notfallleitstelle für die Rufnummern 112 und 116 117 entspricht dann der Forderung des DLT, wenn damit der kassenärztliche Notdienst durch die ILS disponiert wird. Bundeseinheitliche Vorgaben sind insgesamt wenig sinnvoll, und die Kompetenzen sollten nicht von den Ländern auf den Bund übergehen. 

Auf hybride Bedrohungslagen kontinuierlich vorbereiten  

Die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, der die grundsätzlichen Herausforderungen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz beschreibt und mit dem diese Handlungsfelder gestärkt werden sollen (LT-Drs. 19/534). Der Antrag beschreibt zunächst die grundsätzlichen aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz. Sodann werden insgesamt zwölf Punkte angeführt, bei denen es sich um Bitten an die Landesregierung handelt.  

U.a. soll die Landesregierung 

  • Optimierungspotentiale des Katastrophenschutzes unter Einbeziehung des Landesbeirates KatS prüfen und dem Landtag berichten; 
  • eine Strategie vorlegen, wie der Katastrophenschutz dauerhaft weiterentwickelt werden kann;
  • die Zuschüsse für Investitionen an die im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen im Dialog mit diesen anpassen. Neben Investitionen in Ausstattung und Material sollen auch Strategien für den vorbeugenden Schutz vor Katastrophen und Bränden gefördert werden; 
  • die Ausbildungskapazitäten und den Ausbildungsstandard beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) prüfen und durch geeignete Maßnahmen erhöhen oder umschichten; 
  • prüfen, wie die Attraktivität der Rettungsberufe gesteigert werden kann. 

Drei weitere Punkte richten sich an die Landesregierung mit der Bitte, sich beim Bund u.a. für den Wiederaufbau des Sirenen- und Alarmnetzes und einen zehn Milliarden umfassenden Stärkungspakt für den Bevölkerungsschutz einzusetzen.  

Antragsverfahren für die Förderung von investivem Naturschutz eröffnet 

Das Niedersächsische Umweltministerium (MU) hat in einer Pressemitteilung über die Eröffnung des Antragsverfahrens für die Förderung von investiven Maßnahmen und Projekten im Natur- und Insektenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) informiert. Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen im Natur- und Insektenschutz. 

Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung von Spezialmaschinen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung, die Instandsetzung magerer Nassgrünlandflächen oder Maßnahmen zur Entwicklung von zusammenhängenden Biotopen von Insekten durch insektenfreundliche Gräser, Hecken und Blühpflanzen. Eine Förderung ist ab einem Projektvolumen von 25.000 Euro möglich. Das Projekt muss im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Unter anderen können auch Landkreise ihre Förderanträge bis zum 15. März 2023 beim NLWKN einreichen. Die Fördergrundsätze, weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstelle finden sich auf den Webseiten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter: www.nlwkn.niedersachsen.de/gak. 

Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben die Entwürfe eines Gesetzes und einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung übermittelt. Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gestärkt werden. Auch in Umsetzung von Unionsrecht sehen die Entwürfe deutliche Erleichterungen beim Erwerb der Blauen Karte EU vor. Auch die Bildungsmigration soll durch den Wegfall von Zweckwechselverboten und erweiterten Betätigungserlaubnissen erleichtert werden. 

Vorgesehen ist des Weiteren die Einführung einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Ausländern sowie insbesondere einer sogenannten Chancenkarte auf der Grundlage eines Punktesystems. Die Westbalkanregelung soll ausgedehnt werden. Darüber hinaus soll es neue Aufenthaltstitel für Berufserfahrene und für eine kurzzeitige, kontingentierte Beschäftigung geben. Der Erwerb der Niederlassungserlaubnis soll für Fachkräfte erleichtert werden.

BMI und BMAS haben dem Deutschen Landkreistag (DLT) ferner mitgeteilt, parallel zur Abstimmung der materiellen Regelungen auch daran zu arbeiten, die Verfahren bei der Einreise insbesondere auf Grundlage der neuen Titel wie Chancenkarte (§ 20a AufenthGE) und Berufserfahrenenregelung (§ 6 BeschV-E) sowie kontingentierte befristete Einreise (§ 15d BeschV-E), aber auch die ausgeweitete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 BeschV-E), so auszugestalten, dass diese unter Berücksichtigung der begrenzten Kapazitäten der am Verfahren beteiligten Stellen zügig und effizient funktionieren. Dazu gehöre zum Beispiel die Prüfung des erforderlichen, im Ausland anerkannten Berufs- bzw. Hochschulabschlusses durch eine einheitliche Stelle, über die der Antragsteller eine Bestätigung beibringen muss. 

Bei der Chancenkarte werde angestrebt, die Prüfmerkmale schlank, unbürokratisch und praktikabel auszugestalten. Es werde die Möglichkeit geprüft, im Visumverfahren Anträge vorzufiltern, ggf. bei einer zentralen Stelle, um die zu erwartende Vielzahl an Anträgen handhabbar zu machen.  

 Bericht zur Erwerbsmigration in den deutschen Arbeitsmarkt 

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Bericht zur Situation ausländischer Arbeitskräfte am deutschen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf die Erwerbsmigration und klammert Personen aus Asylherkunftsländern sowie aus der Ukraine aus. Mit 36 Prozent ist der Anteil arbeitsloser Ausländer deutlich höher als der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (14 Prozent). Unbeschadet dessen haben ausländische Beschäftigte im Jahr 2022 gut zwei Drittel zum Beschäftigungszuwachs in Deutschland beigetragen. 

Neuordnung der Zuständigkeiten im Verbraucherschutz 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat den Entwurf einer „Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge“ im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Mit der Verordnung ist beabsichtigt, die Zuständigkeitsregelungen auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge aus der „Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht“ und aus der „Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr“ in eine „Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungsicherstellung und -vorsorge (ZustVO-Verbraucherschutz)“ zu überführen. Diese Änderungen sind nach Mitteilung des ML redaktioneller Natur. 

Darüber hinaus sollen in den Bereichen des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches, des Weingesetzes und des Tabakerzeugnisgesetzes die Zuständigkeiten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) für Werbung, die nicht produktbegleitend ist, auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Dem LAVES soll zudem die Zulassung von Prüflaboratorien nach der Tabakerzeugnisverordnung neu zugewiesen werden. Und schließlich sollen verschiedene durch Erlasse geregelte Zuständigkeiten des LAVES auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes in eine (formelle) Zuständigkeitsverordnung überführt werden. 

Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat den Entwurf der novellierten Niedersächsischen Binnenfischereiordnung (NBiFischO) nebst Begründung zur Stellungnahme übersandt. Nach Mitteilung des ML wird mit der Überarbeitung das Ziel verfolgt, die seit rund 33 Jahren inhaltlich nicht mehr geänderte Verordnung an die Entwicklung der Fischbestände, die geänderte Rahmengesetzgebung der Europäischen Union sowie an das geänderte deutschen Naturschutzrecht anzupassen. Weiterhin sollen aus tierschutzfachlichen Erwägungen bestimmte Fangmethoden verboten werden. 

Land veröffentlicht Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie 

Die Partnerinnen und Partner des niedersächsischen Weges aus Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft haben am 14. Februar 2023 gemeinsam die Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie des Landes vorgestellt. Die Strategie beinhalte ein Bündel an Maßnahmen aus Ordnungsrecht, aber auch Anreize und Förderungen. Ziel sei es, sowohl die Fläche, auf der Pflanzenschutzmittel verwendet werden, als auch die eingesetzte Menge deutlich zu verringern. 

Die Reduzierung der Fläche werde unter anderem durch die Ausweisung von Gewässerschutzstreifen sowie durch spezielle Auflagen in Naturschutz- und FFH-Gebieten umgesetzt. Bei der Reduzierung der Menge der Pflanzenschutzmittel spiele der technische Fortschritt und die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Im Ergebnis sollten in Niedersachsen bis 2030 mindestens 25 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Dieser Wert beziehe sich auf den Durchschnitt der eingesetzten Pflanzenschutzmittel der Wirtschaftsjahre 2015/16 bis 2020/21. Um die Fortschritte innerhalb der Strategie zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzusteuern, haben die Partnerinnen und Partner eine erste Evaluation bis Mitte 2024 vereinbart. 

In der Strategie ist auch der Einsatz im privaten Bereich sowie im Stadt- und Siedlungsbereich angesprochen. So will sich das Land beim Bund dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel für Besitzer von Haus- und Kleingärten bis zum Jahr 2030 zu beenden. Die Kommunen betreffen die Aussagen zum Stadt- und Siedlungsbereich, vor allem im Hinblick auf den Verkehr. Auch dazu werde eine Reduktion angestrebt, wobei jedoch vielfach sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen seien.  

 Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden 

Die Bundesregierung hat einen Bericht zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorgelegt. Einer Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken sollen danach keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, es würden sich aber Fragen der Versicherbarkeit sowie der Erfüllbarkeit einer Versicherungspflicht stellen. 

Die zukünftige Versicherbarkeit von Wohngebäuden gegen Elementarrisiken hänge von deren Entwicklung in Abhängigkeit von der Klimaentwicklung einerseits und den Strategien zur Klimafolgenanpassung andererseits ab. Aufgeworfen sei damit zugleich die Frage nach der flankierenden Gestaltung öffentlich-rechtlicher, insbesondere bauplanungs-, bauordnungs- und wasserhaushaltsrechtlicher Anforderungen an Gebäude. Zum anderen seien die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich neben der Preisentwicklung für Lebenshaltung, Energie und Baukosten als weitere Belastung von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern auswirken würden, zu berücksichtigen. 

Es gelte aus Sicht der Bundesregierung, widersprüchliches Verhalten zu vermeiden, indem Mieter und Verbraucher auf der einen Seite bei Energiekosten entlastet, gleichzeitig auf der anderen Seite jedoch durch höhere Nebenkosten belastet werden. Es gelte darüber hinaus zu vermeiden, dass bereits im Zeitpunkt einer etwaigen Einführung einer Versicherungspflicht Zweifel daran bestünden, dass die mit ihr verfolgten Ziele unter den aktuellen Rahmenbedingungen erreicht werden könnten; dies gilt insbesondere für die Beseitigung der Erwartung, im Katastrophenfall staatliche Hilfsgelder zu erhalten. Vor diesem Hintergrund sollten auch Ansätze zur Erhöhung der Versicherungsdichte bei Wohngebäudeversicherungen gegen Elementarrisiken geprüft werden, die möglichst ohne Versicherungspflicht auskommen und stärker die Eigenverantwortung der Wohngebäudeeigentümer betonen. 

Der Bericht weist abschließend daraufhin, dass über die Einführung einer Versicherungspflicht auch auf Landesebene entschieden werden könne. Dabei wäre zu prüfen, ob regionalen Besonderheiten und länderspezifischen Rahmenbedingungen (z.B. im Bauordnungsrecht) dadurch besser Rechnung getragen werden könnte. 

Eckpunkte zur künftigen Ausgestaltung der Breitbandförderung 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat konkretisierte Eckpunkte eines Konzepts für die Breitbandförderung vorgelegt. Danach soll die Verbindlichkeit des Markterkundungsverfahrens gelockert werden. Vorgesehen ist des Weiteren die Einführung sogenannter kommunaler Branchendialoge. Vor allem sollen die Fördermittel vorrangig in Gebiete mit besonderem Nachholbedarf gelenkt werden. Die seitens des Bundes für neue Förderprojekte zur Verfügung gestellten Mittel – derzeit jährlich drei Milliarden Euro – sollen auf Länderbudgets verteilt, Förderanträge aber weiterhin durch die Projektträger des Bundes bewilligt werden.