NLT-Aktuell – Ausgabe 02

Asylzahlen 2023: Anstieg bei den Erstanträgen um 51,1 Prozent

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2023 329.120 Asylerstanträge entgegengenommen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um51,1 Prozent. Die Zugangszahlen übertrafen dabei in nahezu allen Monaten des Jahresdiejenigen des Vorjahres deutlich; lediglich im Dezember 2023, in dem 23.025 Erstanträgegestellt wurden, wurde das Vorjahresniveau unterschritten. Hauptherkunftsland war auchin 2023 Syrien (102.930 Erstanträge, +45 Prozent). Auffällig ist die Steigerung der Zahlder Anträge aus der Türkei (61.181 Erstanträge, + 155,6 Prozent). Afghanistan belegt mit51.275 Erstanträgen (+41 Prozent) den dritten Rang unter den Herkunftsländern.

Im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist die Zahl der Folgeanträge. Insgesamt wurden beimBAMF für das Jahr 2023 351.915 Asylanträge gestellt. Das ist ein Plus von 44,1 Prozentgegenüber dem Vorjahr.

Entschieden hat das BAMF im Berichtsjahr über 261.601 Anträge. Die Gesamtschutzquote lag bei 51,7 Prozent. 16,3 Prozent der Antragsteller erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings; in 27,3 Prozent der Fälle wurde subsidiärer Schutz gewährt. Für die beiden Hauptherkunftsländer Syrien und Afghanistan liegt die Schutzquote mit 88,2 bzw.76,5 Prozent deutlich höher. Anträge von Menschen aus der Türkei hatten dagegen in derRegel keinen Erfolg; hier liegt die Schutzquote bei lediglich 13 Prozent.

Deutschland hat 2023 74.622 Übernahmeersuche an andere Mitgliedstaaten nach demDublin-Abkommen gestellt. In 55.728 Fällen wurde dem Gesuch zugestimmt. Tatsächlichüberstellt wurden allerdings nur 5.053 Personen. Im selben Zeitraum wurden 15.568 Übernahmeersuche an Deutschland gestellt, denen in 9.954 Fällen zugestimmt wurde. Tatsächlich überstellt wurden 4.275 Personen.

313. Sitzung des DLT-Präsidiums im Landkreis Diepholz

Auf Einladung von NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop fand die 313. Sitzung desPräsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) am 9./10. Januar 2024 in BruchhausenVilsen, Landkreis Diepholz, statt. Die Ergebnisse wurden im Anschluss teils per Pressemitteilung veröffentlicht.

Das Präsidium warnte vor einem wirtschaftlichen Flächenbrand bei den Krankenhäusern.DLT-Präsident Reinhard Sager sagte: „Die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist prekär.Bund und Länder müssen daher dringend Lösungen finden, um zu verhindern, dass sichdie Situation im Jahr 2024 weiter zuspitzt. Jedes weitere Zögern der Politik bei der Unterstützung der Kliniken verschlimmert die Situation angesichts der Kostenentwicklung imJahr 2024 noch weiter. Die Schließung von Standorten aufgrund von drohenden Insolvenzen darf nicht hingenommen werden.“ Im Übrigen würden die Landkreise die Forderungenprivater und freigemeinnütziger Krankenhäuser ablehnen, kommunale Mittel zur Stützungvon deren aufgelaufenen Defiziten bereit zu stellen. „Das ist keine kommunale Aufgabeund würde nicht weniger als eine Gewinngarantie aus Steuergeld bedeuten.“ Der Deutsche Landkreistag werde diese Fragen bei einem Treffen mit dem Bundesgesundheitsminister am kommenden Montag sehr deutlich ansprechen.

Das DLT-Präsidium forderte ferner eine stärkere Priorisierung bei den Staatsausgaben.Präsident Reinhard Sager: „Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat demBund vor Augen geführt, dass er mehr darauf achten muss, wofür Steuermittel ausgegeben werden. Vor diesem Hintergrund sollte der Bund einem klaren Kompass folgen, anstatt kostenintensive Verabredungen des Koalitionsvertrages umzusetzen, die man nachheutigem Kenntnisstand nicht mehr oder anders angehen würde.“ Er benannte als Beispieldie Schaffung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, die einer kritischen Prüfung unterzogen werden müsse.

Das Präsidium hat sich auch mit der Schwerfälligkeit von Planungsprozessen und den damit verbundenen bürokratischen Vorgaben beschäftigt. Präsident Reinhard Sager sagte:„Wir müssen beim Abbau bürokratischer Hemmnisse und von Aufgabenstandards wesentliche Schritte vorankommen. Wir können es uns schon allein wegen des Personalmangelsnicht erlauben, immer aufwändigere Anforderungen festzulegen. Jede Gesetzesnovellemacht die behördlichen Abläufe komplizierter, die Digitalisierung kommt zu langsam voran,immer mehr Stellen in der Verwaltung bleiben unbesetzt.“ Das betreffe nicht nur den weitausgebauten und komplexen Sozialstaat, sondern vor allem Planungsprozesse im Baubereich. „Wir leisten uns zu viel Bürokratie.“ Das politische Mantra des Bürokratieabbausmüsse endlich so konkret werden, dass vor Ort eine Entlastung spürbar werde.

EU: Einigung bei Reform der Schuldenregeln

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Position zur Reform derVorgaben zur wirtschaftspolitischen Steuerung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes geeinigt. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 11. Dezember 2023 zu den Vorschlägen der Kommission positioniert. Die Obergrenzen beim Defizit (drei Prozent) bzw.beim Schuldenstand (60 Prozent) bleiben erhalten. Die Kommission soll weiterhin ermächtigt werden, bei Überschreitung der Werte mitgliedstaatsspezifische „technische Kurse“vorzulegen. Diese können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen (z.B. weitreichende Reformen o.ä.) verlängert werden. Auf Drängen der Bundesregierung wurden als zusätzlicheSchutzmaßnahmen konkrete Zielwerte für den Abbau von Schulden eingefügt. Im Januarsollen die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen.

Der Deutsche Landkreistag bewertet die Einigung grundsätzlich positiv, da das bestehende System sich als wenig praxistauglich erwiesen hat. Gleichzeitig muss festgestelltwerden, dass der Rat eine Reihe von Ausnahmen vorgeschlagen hat, die Wirksamkeit unddie Transparenz des künftigen Systems fraglich erscheinen lassen. Auch dürften die Anpassungen, die der Rat insbesondere auf Drängen des Bundesministeriums der Finanzenvorschlägt, sicherlich in der Praxis nicht so weitreichende Folgen haben, wie es der Finanzminister in den letzten Tagen dargestellt hat. Im Ergebnis dürfte die Laufzeit der„technischen Kurse“ in den meisten Fällen verlängert werden, sodass fast alle stark verschuldeten Mitgliedstaaten sieben Jahre Zeit gewährt wird, um die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

Zukunft der EU-Regionalpolitik

Der Rat der EU hat in den vergangenen Wochen Schlussfolgerungen zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2027 und der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete angenommen. Darin wird klargestellt, dass die Kohäsionspolitik ausschließlich die primärrechtlichverankerten Ziele verfolgen sollte. Sie sei nicht als Krisenreaktionsinstrument geeignet.Die Fördermittel sollen auch künftig allen Regionen zugutekommen. Die Förderpolitik sollstärker auf örtliche Gegebenheiten ausgerichtet werden, was eine größere Flexibilität beider thematischen Konzentration erforderlich mache. Der Verwaltungsaufwand für Antragstellende und Verwaltungsbehörden soll reduziert werden.

In den Ratsschlussfolgerungen zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete begrüßen die Mitgliedstaaten die Initiative der Kommission. Die Rolle kleiner und mittelgroßerStädte als Ankerpunkte im ländlichen Raum wird explizit anerkannt. Die Kohäsionspolitik soll zur Förderung ländlicher Gebiete beitragen. Die Vision für die ländlichen Räume soll inZukunft zu einer Strategie für die ländlichen Gebiete weiterentwickelt werden.

Die frühzeitige Positionierung der EU-Institutionen ist nach Einschätzung des DeutschenLandkreistages (DLT) explizit zu begrüßen. Trotz des sehr frühen Zeitpunkts und der daraus resultierenden abstrakten Formulierungen lassen die verschiedenen Stellungnahmenbereits erste Tendenzen erkennen. Insgesamt wird deutlich, dass es dem DLT gelungenist, seine Forderungen erfolgreich gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen (AdR) und der Bundesregierung einzubringen. Das zeigt sich zumeinen daran, dass alle Stellungnahmen fordern, dass die Förderung auch künftig für alleRegionen erhalten bleiben soll.

Zum anderen wird Zentralisierungstendenzen, eine deutliche Absage erteilt. Darüber hinaus sprechen sich die Mitgliedstaaten für mehr Flexibilität im Rahmen der thematischenKonzentration und stärkere ortsbezogene Ansätze aus. Dies wurde kürzlich im Rahmeneines Treffens der Generaldirektoren deutlich gemacht, an der neben dem DLT-Europabüro auch Vertreterinnen und Vertreter von Kommission und Ratspräsidentschaft sowie denzuständigen Ministerien auf mitgliedstaatlicher Ebene teilgenommen haben. Alle Stellungnahmen sehen darüber hinaus eine Stärkung der Förderung für ländliche Gebiete vor.

Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub aus Anlass der Hochwassersituation

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat in einem Erlass an dieobersten Landesbehörden Hinweise zur Gewährung von Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub in der aktuellen Hochwassersituation gegeben. Landesbedienstete, für die die gesetzlichen Freistellungsregelungen im Katastrophen- oder Brandschutzgesetz nicht gelten, sollen unter Fortzahlung der Bezüge aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit im öffentlichenBereich beurlaubt oder von der Arbeitsleistung befreit werden, wenn vor Ort für die freiwillige Mitarbeit bei der Hochwasserbekämpfung ein Bedarf festgestellt wird.

Für die Sicherung des eigenen, unmittelbar vom Hochwasser bedrohten Eigentums wirddie Befristung des Sonderurlaubs von drei auf fünf Tage erhöht. Ferner erfolgen Regelungen für den Fall, dass durch die Hochwassersituation in der Dienststelle kein Dienstbetriebmöglich ist. Das Innenministerium hat den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht desLandes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtsempfohlen, entsprechend zu verfahren.

Herausforderungen im Bereich frühkindliche Bildung und Schule

Aus der Mitte der Landkreise, der Region Hannover sowie der Städte und Gemeinden haben im Bereich der Kindertagesbetreuung wie für den Aufgabenbereich als kommunaleSchulträger die Problemanzeigen deutlich zugenommen. Auch wenn in der Vergangenheitvom Niedersächsischen Kultusministerium (MK) vereinzelt Anpassungsbedarf anerkanntund einer Lösung zugeführt worden ist, sind weiterhin zahlreiche Probleme ungelöst.

Die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der Frühkindlichen Bildung haben sichu.a. durch den besonders dramatischen Fachkräftemangel in den pädagogischen Berufenmassiv verschlechtert. Darüber hinaus sind die kommunalen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung inzwischen auf mehr als zwei Milliarden Euro jährlich gestiegen. Imschulischen Bereich muss ein Ganztagsbetreuungsanspruch in der Grundschule umgesetzt werden, der ebenfalls personal- und kostenintensiv sein wird. Weiterhin bedarf esdringend eines klaren Bekenntnisses des Landes über seine Zuständigkeit in der Digitalisierung der Schulen.

Angesichts der vielen offenen Fragestellungen aus dem Kultusbereich ist die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) an Kultusministerin Julia WillieHamburg herangetreten. In einem Spitzengespräch am 22. November 2023 hat zu denverschiedenen Themen ein erster, dem Umfang geschuldet nur ansatzweiser Austauschstattgefunden. Es wurde vereinbart, im nächsten Schritt die differenzierten Handlungsbedarfe zu identifizieren und zu priorisieren und dann in einer gemeinsamen Arbeitsgruppesukzessive aufzugreifen. Ein entsprechendes Schreiben ist der Ministerin Mitte Dezember2023 übermittelt worden.

Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 des Bundes

Zur Umsetzung der Verabredungen der Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP hat das Bundesministerium der Finanzen eine Formulierungshilfe füreinen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf einesZweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 gefertigt. Gegenstand der vorliegendenFormulierungshilfe sind erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes der „Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ vom 19. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der darauf aufbauenden Verständigung vom 4. Januar 2024 zwischen demBundeskanzler, dem Vizekanzler und dem Bundesfinanzminister.

Enthalten sind u.a. eine Veränderung der Einnahmeverwendung aus den Offshore-Ausschreibungen 2023, das schrittweise Auslaufen der Begünstigung von Dieselkraftstoff fürBetriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Einführung der Möglichkeit zum vollständigenLeistungsentzug des Bürgergeld-Regelbedarfs bei willentlicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme, der Entfall des Bürgergeldbonus sowie weitere Maßnahmen.

Die Kürzung der Regionalisierungsmittel um 350 Millionen Euro ist in der Formulierungshilfe noch nicht enthalten. Es ist davon auszugehen, dass sie Teil des Nachtragshaushalts2024 sein wird.

Mit der Formulierungshilfe wird zudem unterrichtet, dass im Rahmen der nächsten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die finanzielle Unterstützung der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen in der Implementierungsphase im Zeitraum von 2024 bis 2028 derLänder in Höhe von 500 Millionen Euro umgesetzt werden soll.

Eckpunktepapier für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Eckpunktepapier zur Apothekenhonorarund Apothekenstrukturreform erarbeitet. Es zielt darauf ab, die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern. Maßnahmen sind u.a. die Erhöhung der Vergütung für Nachtund Wochenenddienste, der Wegfall des erhöhten Apothekenabschlags ab Februar 2025,sowie eine stufenweise Anpassung des prozentualen Anteils der Apothekenvergütung. DieEinführung der Telepharmazie und die verstärkte Einbindung von Apotheken in die Prävention von Krankheiten sollen weitere Schwerpunkte darstellen. Zur Flexibilisierung undEntbürokratisierung werden flexible Öffnungszeiten, einfache Gründung von Zweigapotheken und die Möglichkeit der Neugründung für approbierte Apotheker aus dem Ausland vorgeschlagen.

Neuregelung der ärztlichen Ausbildung

Es ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnungzur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung mit Stand vom 4. Dezember 2023 bekannt geworden. Er sieht Anpassungen in der ärztlichen Ausbildung vor, die durch aktuelle Forschungserkenntnisse, Veränderungen in der Versorgungsstruktur, demografische Entwicklungen und neue digitale Möglichkeiten begründet werden. Das Ziel der Reform ist es, dieTrennung zwischen vorklinischem und klinischem Abschnitt aufzuheben und somit einegrundlegende Umstrukturierung des Medizinstudiums zu bewirken. Ferner ist vorgesehen,den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Medizinstudium verstärkt zu berücksichtigen.

5. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Das Fünfte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften(5. VwVfÄndG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und im Wesentlichen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Regelungen, die aus Anlass der COVID-19-Pandemie durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführt wurden, in dasVerwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes überführt und damit verstetigt. Fernerwerden weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber und von Behörden geschaffen. Es ist davon auszugehen,dass die Länder die für das VwVfG des Bundes vorgeschlagenen Regelungen übernehmen werden. Um eine solche Übernahme zu ermöglichen, ohne dass Regelungslückenentstehen, ist die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes verlängert worden.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) vorbereitete „Strategie gegen Einsamkeit“ beschlossen. Ziel ist es, Einsamkeit zu überwinden und gesamtstrategisch dagegen vorzugehen. Der Deutsche Landkreistag (DLT) wurde bei der Erarbeitung gehört und hat deutlich gemacht, dass es in denLandkreisen vielfältige Angebote, niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten und konkrete Unterstützungsmaßnahmen gibt, die nach den jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort unterschiedlich und in großer Sachnähe umgesetzt werden.

Als Ziele der Strategie werden vom BMFSSJ folgende fünf Punkte ausgeführt:

1. Die Öffentlichkeit wird sensibilisiert und das Thema Einsamkeit wird besprechbar gemacht.
2. Das Wissen um die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit im professionellenKontext und im Engagement wird gestärkt.
3. Die Arbeit von Praktikerinnen und Praktikern in der Sozialen Arbeit und im Engagement zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit wird gestärkt.
4. Einsamkeit wird als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden und die Vorbeugung sowie Linderung von Einsamkeit sektoren- und bereichsübergreifend fokussiert.
5. Menschen mit Einsamkeitserfahrungen erhalten niedrigschwellige und barrierefreie Zugänge zu bedürfnisorientierten Angeboten.

Eckpunktepapier für eine Abfallende-Verordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat dem Deutschen Landkreistag ein Eckpunktepapier für eine geplante Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Abfallende-Verordnung) übersandt. Es knüpft an die am 1. August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung an, in der Anforderungen an die Herstellung und den Einbau verschiedener mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) gestellt werden. Allerdings gelten aktuellweiterhin die Regelungen zum Abfallende des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Durch eineAbfallende-Verordnung soll das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Materialklassengeregelt werden, so dass qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe den Produktstatus erlangen können.

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung-Abfall

Die Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebietender Kreislaufwirtschaft, des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung-Abfall) dient der Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) andie bisherigen Zuständigkeiten des Landes im abfallrechtlichen Vollzug. Diese sind in Niedersachsen zwischen den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern (GAÄ) und den unterenAbfallbehörden (Landkreise, kreisfreien Städte und die in § 41 Abs. 2 Satz 1 NAbfG aufgeführten selbständigen Städte) aufgeteilt.

Die ErsatzbaustoffV regelt u.a. im Wesentlichen die im Sinne des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen (z.B. vonRecycling-Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugungund Aschen aus thermischen Prozessen). Zum ersten Mal werden bundeseinheitliche undrechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt. Die Einhaltung dieser Anforderungen an die Herstellung (Güteüberwachung), an das Inverkehrbringen sowie an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sind durch die zuständigen Behörden zu überwachen.

Entsprechend dieser Aufgabenverteilung im abfallrechtlichen Vollzug sollen die Aufgabender Überwachung und Durchführung weiterer Maßnahmen aus der ErsatzbaustoffV denGAÄ zugewiesen werden, soweit dies Betriebe betrifft, die die GAÄ bereits überwachen.Die Regelzuständigkeit des § 42 Abs. 1 NAbfG ist davon nicht berührt und verbleibt aufgrund der Ortsnähe weiterhin bei den unteren Abfallbehörden.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden(BGBl. 2023 I Nr. 393) und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten vor. Die Bundesregierung wird gemäß § 3 KAnG verpflichtet, bis Ende September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig fortzuschreiben und fortlaufend umzusetzen.

Gemäß § 4 KAnG soll die Bundesregierung mindestens alle acht Jahre eine Klimarisikoanalyse erstellen, die auch den Ländern und Kommunen zur Verfügung steht. Außerdemsoll die Zielerreichung regelmäßig gemonitort werden, § 5 KAnG. § 8 KAnG enthält zudemein Berücksichtigungsgebot für die Träger öffentlicher Aufgaben für das Ziel der Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen.

Die Länder werden gemäß § 10 KAnG beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Sie können zudem eigene Gesetze zum Zweck der Klimaanpassung erlassen, § 9 Abs. 1 KAnG. Darüber hinaus sollen sie öffentliche Stellen bestimmen,die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise Klimaanpassungskonzepte erstellen (§ 12Abs. 1 KAnG). § 13 KAnG stellt klar, dass subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfungbergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden(BGBl. 2024 I Nr. 2). Mit der Änderung werden ausdrückliche Vorgaben für die Untergrundspeicherung von Wasserstoff und Mischungen aus Erdgas und Wasserstoff in dieUVP-V Bergbau aufgenommen. Damit gelten für die Einspeicherung von Wasserstoff künftig die gleichen Vorgaben wie für die Einspeicherung von Erdgas. Die Verordnung ist am10. Januar 2024 in Kraft getreten.