Ganztag und Kitabetreuung: Fachkräfte und Finanzen sind begrenzende Faktoren

Kultusministerin Hamburg Gast der Landkreisversammlung

Was sind die Knackpunkte bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Wie bleibt die Betreuung in Kindertagesstätten verlässlich, leistbar und finanzierbar? Über diese und weitere Themen hat Kultusministerin Julia Willie Hamburg mit Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Landkreise diskutiert. Gelegenheit war die 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), die am heutigen 7. März 2024 in Peine begonnen hat.

Beim Thema Ganztagsbetreuung stellte die Ministerin Eckpunkte dar, die in den bisherigen Gesprächen bereits erreicht wurden. Der Ganztagsanspruch wird während der neunmonatigen Unterrichtszeit in der Schule umgesetzt. Notwendige Investitionen in Gebäude und Ausstattung werden gefördert; dazu konnte Hamburg die kurz zuvor veröffentlichte Richtlinie vorstellen. Einen Zuschuss gibt es ab dem Jahr 2026 auch bei den Betriebskosten. Noch klärungsbedürftig sind die Rahmenbedingungen für die Ganztagsbetreuung während zwei Monaten in den Schulferien. Eine Regelung seitens des gesetzgebenden Bundes ist nicht vorgesehen. „Wir setzen uns vehement dafür ein, dass die bestehenden und bewährten Angebote auf kommunaler Ebene in ihrer Form als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden können“, so die Ministerin.
Die Delegierten der Landkreisversammlung sahen das ebenso und mahnten nachhaltig pragmatische Lösungen an. „Für eine Umsetzung nach dem Kinder- und Jugendhilferecht an acht Stunden, fünf Tage die Woche fehlt es schlicht an Geld und Personal,“ fasste NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy zusammen.

Bei der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten ging es um Finanzierung und Standards. Die Kommunen sehen eine deutlich zu geringe Beteiligung des Landes an den Kosten und angesichts des Fachkräftemangels schwer erfüllbare Vorgaben. „Die Kindertagesbetreuung entwickelt sich zum Sprengsatz für die Kommunalhaushalte. Aufgrund der tatsächlichen Kostenentwicklung des letzten Jahrzehnts sind wir weit weg von der gesetzlich fixierten Beteiligung des Landes von 58 Prozent an den Personalkosten. Das können Gemeinden, Städte und Landkreise nicht weiter schultern. Die Kommunen erwarten als ersten Schritt eine realistische Anpassung der Kostenerstattung im Rahmen des Landeshaushaltes 2025“, machte Ambrosy deutlich.

Einig waren sich Ministerin und Landkreisvertreterinnen und -vertreter, dass eine verlässliche Kindertagesbetreuung durch Erleichterungen bei den Vorgaben unterstützt werden soll. „Wir prüfen zurzeit konkret, wie wir den Personaleinsatz flexibler gestalten können, um Schließungen wegen Fachkräftemangel zu vermeiden. Ziel sind hier kurzfristige Lösungen“, so die Ministerin. Entsprechende Regelungen sollen noch in diesem Jahr, zum Start des nächsten Kita-Jahres, wirksam werden.