Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 16

Aktuelle rechtspolitische Entwicklung zu Covid-19

Deutsch-Französische Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron einigten sich am 18. Mai 2020 auf eine gemeinsame Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise. Die Initiative sieht einen aus dem EU-Haushalt finanzierten und befristeten Wiederaufbaufonds in Höhe von 500 Milliarden Euro vor, für den die EU-Kommission zur Aufnahme von Krediten am Finanzmarkt ermächtigt wird. Das Geld soll als Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtung an die wirtschaftlich am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen fließen.

Kernelement der Initiative ist die Einrichtung eines europäischen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung für Solidarität und Wachstum im Umfang von abschließend festgelegten 500 Milliarden Euro. Der Fonds soll zeitlich begrenzt und zielgerichtet zur wirtschaftlichen Erholung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eingesetzt werden. Die EUKommission würde entsprechend ermächtigt, im Namen der EU Kredite an den Märkten aufzunehmen. Als Voraussetzung für die Einrichtung des Fonds legt die Initiative die Zustimmung aller nationalen Parlamente fest.

Der Deutsche Landkreistag gelangt in einer ersten Bewertung zu der Einschätzung, die vorgesehene Kreditaufnahme und Gewährung des Geldes in Form von Zuschüssen könnte im Sinne einer gemeinsamen Schuldenaufnahme und damit als sog. Coronabonds kritisch gesehen werden. Im Unterschied zu „Bonds“ sei in dem Fonds allerdings sowohl die Höhe als auch die Laufzeit und der zielgerichtete Einsatz der Mittel klar festgelegt. Die Initiative rufe das deutsch-französische Tandem als Motor der EU auf den Plan, was als positives Signal für Europa zu verstehen sei. Sie sei ein Kompromiss zwischen den sehr viel weitergehenden Forderungen Frankreichs und Südeuropas. Ob die anderen Mitgliedstaaten dem Kompromiss zustimmen, gelte nicht als sicher.

„Finanzielle Hilfen für Kommunen jetzt!“ statt Diskussionen über Altschulden

„Die von Bundesfinanzminister Scholz signalisierten knapp sechs Milliarden Euro zur finanziellen Unterstützung der Kommunen angesichts der Coronakrise sind ein erstes positives Zeichen dafür, dass der Bund bereit ist, den Städten, Gemeinden und Landkreisen zu helfen“, stellte Präsident Landrat Klaus Wiswe, Celle, nach einer Sitzung des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) fest. Damit das Geld zeitnah fließen könne, müsse ein Verteilungsschlüssel genutzt werden, der ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich sei. „Hierzu liegt der einfach umzusetzende Vorschlag der Landkreise vor, den kommunalen Umsatzsteueranteil zu erhöhen und das Geld nach Einwohnern zu verteilen“, so Wiswe weiter. In diese Richtung hat sich bereits der Niedersächsische Finanzminister öffentlich geäußert. Darüber hinaus müsse der Bund auch die zusätzlichen Belastungen im Bereich der SGB II Bezieher ausgleichen. Deshalb müsse der Betrag des Bundes um mindestens zwei Milliarden Euro angehoben werden.

Strikt abgelehnt hat das Präsidium des NLT die Verquickung der coronabedingten Hilfen für die Kommunen mit der sogenannten Altschuldenproblematik. „Die Kommunen brauchen die Unterstützung des Bundes jetzt und nicht langwierige Diskussionen über ungleiche Verteilung in den einzelnen Bundesländern“, stellte NLT-Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, hierzu fest. Bundesländer wie Niedersachsen hätten im Übrigen in Solidarität von Land und Kommunen ihre Altschulden weitgehend selbst in den Griff bekommen. Diese würden nunmehr benachteiligt, wenn der Bund massiv Unterstützung in drei Bundesländer gebe.

Zuständigkeiten nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19. Mai 2020 den Entwurf zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales zur Anhörung freigegeben. Schwerpunkt ist die Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geschaffen. Nach der bundesgesetzlichen Ermächtigung bestimmen die Länder die zuständigen Behörden für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SodEG.

Der nunmehr vorgelegte Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass für die Aufgaben nach dem SodEG in Bezug auf soziale Dienstleister in den Aufgabenbereichen des SGB VIII, IX und XII die örtlichen und überörtlichen Träger nach dem Ausführungsgesetz des Landes zuständig sind. Die Aufgaben der Kommunen gehören insoweit zum eigenen Wirkungskreis. 

Anstelle des überörtlichen Trägers zur Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe sind

           – für die Aufgaben nach dem SodEG in Bezug auf soziale Dienstleister, die im

            Aufgabenbereich des 8. Kapitels des SGB XII soziale Dienstleistungen erbringen und

           – für die Auszahlung der Zuschüsse nach § 3 Satz 1 SodEG an die sozialen Dienstleister,

            die im Bereich des SGB IX und SGB XII soziale Dienstleistungen erbringen, die nach

            dem Nds. Gesetz zur Ausführung des SGB IX und SGB XII herangezogenen örtlichen

            Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe und die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und

            Abs. 3 des Nds. Ausführungsgesetzes zum SGB XI/XII herangezogenen Kommunen

            zuständig. Die Aufgaben insoweit gehören zum übertragenden Wirkungskreis.

Das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger und die Geschäftsstellen des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages haben in den vergangenen Wochen bereits Empfehlungen ausgesprochen, im Hinblick auf diese erwartete neue rechtliche Grundlage zu verfahren.

Nächste Runde zur Fortschreibung der Coronaverordnung des Landes

Nachdem die letzte Fortschreibung der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des CoronaVirus erst zum 25. Mai 2020 in Kraft getreten ist, erwarten die Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände am Nachmittag des heutigen Freitags den nächsten Entwurf zur Umsetzung der sog. vierten Stufe des vor einigen Wochen vorgelegten Plans der Niedersächsischen Landesregierung. Die von Seiten des NLT angemahnte grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung mit dem Ziel einer radikalen Verschlankung ist auch im Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit dem Niedersächsischen Landeskabinett am 26. Mai 2020 auf Zustimmung gestoßen. Mit einer Umsetzung ist aber im Zuge der bevorstehenden Novellierung noch nicht zu rechnen. Da die Anhörung sich über die Pfingsttage erstreckt, stehen den Landkreisen und der Region vermutlich erneut nur wenige Stunden am Dienstag nach Pfingsten für eine Stellungnahme zur Verfügung.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 20. Mai 2020 in Kraft. Durch das Gesetz werden die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises Gutscheine auszustellen. 

Rechtsgrundlage zur Ermittlung von Corona-Quarantäne-Listen an die Polizei

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat mit Schreiben vom 19. Mai 2020 über die aktuellen Bestrebungen zur Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zum Schutz der Polizeibeamtinnen und –beamten des Landes vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus informiert. Das MS führt aus, dass die Anordnung einer Quarantäne nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes als ordnungsrechtliche Maßnahme durch die Polizei und die Ordnungsämter im Bedarfsfall überwacht werden muss. Die Details zur Überwachung sind zurzeit im Erlasswege geregelt. Da die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsens die derzeitige Erlasslage nicht für ausreichend hält, strebt das MS nunmehr eine gesetzliche Grundlage an. Dazu ist beabsichtigt, im Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Datenübermittlung zu ermöglichen.

Forderung der Verkehrsministerkonferenz nach einem ÖPNV-Rettungsschirm

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat nach Informationen des Deutschen Landkreistages mit Beschluss vom 14. Mai 2020 die Bundesregierung aufgefordert, einen „Rettungsschirm für den ÖPNV“ aufzuspannen. Gemeinsam werden schwerwiegende Folgen der Corona-Pandemie für den ÖPNV auf Straße und Schiene festgestellt, die aus den bestehenden Finanzierungsquellen nicht zu bewältigen seien. Die VMK weist insoweit darauf hin, dass auch in den Zeiten des Lockdowns die ÖPNV-Leistungen im hohen Maß vorgehalten worden seien. Die Fahrgastzahlen seien demgegenüber massiv zurückgegangen. Insbesondere die Fahrt mit Einnahmen sei nahezu vollständig eingebrochen. Auch wenn Länder und kommunale Aufgabenträger weitgehend ihre Zahlungen trotz eingeschränktem Angebotes aufrechterhalten haben und so die Liquidität der Unternehmen sichergestellt hätten, sei für 2020 eine Finanzierungslücke aufgrund der fehlenden Fahrgeldeinnahmen in einem Umfang von mindestens fünf Milliarden Euro zu befürchten. Der Bund wird durch die VMK aufgefordert, diese Deckungslücke auszugleichen. Als ein geeignetes „Vehikel“ dürfte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Betracht kommen, die mit einem eigenen Schlüssel verteilt werden.

Eine Vollfinanzierung durch den Bund ist nach Einschätzung des DLT unrealistisch. Auf Bundesseite werde zwar generell die gesonderte Problematik im ÖPNV gesehen und anerkannt. Gleichzeitig werde jedoch auch auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Insoweit dürfte eine 50 zu 50 Finanzierung mit Bund und Ländern realistischer sein. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hat sich dem Vernehmen nach bisher ablehnend geäußert.

Weitere Themen

Gutachten „Kommunen, Kitas und Konnexität“

Auch wenn das Land Niedersachsen im Zuge der Beitragsfreiheit für die Kindergärten deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen musste, als es ursprünglich geplant hatte, bestehen bei einer Reihe von Städten und Gemeinden Defizite, die aktuell noch über eine Härtefallregelung abgemildert werden. Angesichts der Tatsache, dass die Gesamtsumme, die vom Land zur Verfügung gestellt wurde, ausreicht, dies gleichwohl nicht für alle Kommunen zu befriedigenden Ergebnissen führt, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens eine gutachtliche Untersuchung möglicher Rechtsansprüche in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Dombert, Potsdam, hat hierzu ein Gutachten „Kommunen, Kitas und Konnexität: Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Einführung einer Beitragsfreiheit für Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen“ vorgelegt.

Wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist zunächst, dass das Konnexitätsprinzip im vorliegenden Fall zwar gilt. Kommt der Gesetzgeber bei Erstellung der Prognose seiner Pflicht zur prozeduralen Sorgfalt nach, führt es aber nicht zu einem Verstoß gegen das strikte Konnexitätsprinzip, wenn sich nach Aufgabenübertragung der Mehrbelastungsausgleich im Nachhinein als zu niedrig erweist. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit Einführung der Beitragsfreiheit in § 21 KiTaG die ihn treffenden Anforderungen nach dem strikten Konnexitätsprinzip gewahrt hat.

Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn im Fall pauschalierender Kostenerstattung durch Härtefallregelungen die Möglichkeit zu einem solchen Mehrbelastungsausgleich geschaffen wird. Durch die Anwendung der Billigkeitsrichtlinie wird das Land in die Lage versetzt, seiner verfassungsrechtlichen Beobachtungspflicht nachzukommen, um ggf. nach Auslaufen der Richtlinie finanzielle Nachbesserung beim gesetzlich vorgesehenen Kostenausgleich vornehmen zu können. Mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde können Kommunen keine Zahlungsansprüche durchsetzen. Aus dem Konnexitätsprinzip lässt sich auch nicht ableiten, dass einer Kommune ohne gesetzliche Anpassungsgrundlage ein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Ausgleich der notwendigen Aufwendungen zusteht.

Die Präsidien der kommunalen Spitzenverbände haben am 19./20. Mai 2020 das Gutachten beraten und es zustimmend zur Kenntnis genommen. Angesichts des eindeutigen Ergebnisses haben sich der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städteund Gemeindebund gegen eine finanzielle Beteiligung an möglichen Klageverfahren einzelner Kommunen ausgesprochen; beim Niedersächsischen Landkreistag gibt es das In- strument einer finanziellen Beteiligung grundsätzlich nicht. Angesichts des gleichwohl bestehenden Befundes einer finanziellen Betroffenheit einer Reihe von Städten und Gemeinden, haben die kommunalen Spitzenverbände das Gutachten dem Land übermittelt, mit der Erwartung, dass es seiner verfassungsrechtlichen Beobachtungs- und ggf. Nachbesserungspflicht nachkommt. Angesichts der aktuellen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist hierbei nicht mit schnellen Ergebnissen zu rechnen. Gleichwohl wird dieser Punkt seitens der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit Priorität und Nachdruck weiterverfolgt werden.

Naturschutz und Landwirtschaft schlagen gemeinsamen Weg ein

Die Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, die Landwirtschaftsministerin und den Umweltminister, das Landvolk, die Landwirtschaftskammer sowie der NABU und BUND Niedersachsen haben eine Vereinbarung über ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten-, und Gewässerschutz geschlossen (vgl. dazu NLT-Aktuell 15/2020, S. 8). Das Präsidium des NLT begrüßt, dass Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam diesen „Niedersächsischen Weg“ gehen. Etliche der vereinbarten Punkte entsprechen langjährigen NLT-Verbandspositionen. Das betrifft etwa die bessere Finanzierung von Natura 2000. Ein ordentlicher Teil des im Zuge der Vereinbarung in Rede stehenden Finanzierungsbetrages von 120 Millionen Euro soll hierfür eingesetzt werden. Der zur Sitzung des Präsidiums zugeschaltete Umweltminister Olaf Lies hat das zugesagt. Jetzt wird die Vereinbarung mit Leben gefüllt werden müssen. Das heißt etwa, das Niedersächsische Naturschutz-, Wald- und Wasserrecht zu ändern. In Folge wird auch auf die Landkreise und die Region Hannover als untere Naturschutz- und Wasserbehörden mehr Arbeit zukommen. Das Präsidium hat deshalb betont, dass aus dem Topf der 120 Millionen Euro unmittelbar auch die hier im übertragenen Wirkungskreis agierenden Vollzugsbehörden durch das Land besser ausgestattet werden müssen.

Europäische Kommission legt Strategie „vom Hof auf den Tisch“ vor

Die Europäische Kommission hat eine Strategie „vom Hof auf den Tisch“ vorgelegt. Durch die darin angekündigten Maßnahmen soll der Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem gefördert werden. Diese decken sich teilweise mit jenen der am gleichen Tag veröffentlichten neuen EU-Biodiversitätsstrategie. Die Gesetzgebung zum Tierwohl, inklusive jener zu Tiertransporten und Schlachtungen soll überarbeitet werden. Bis 2030 sollen mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Die Kommission prüft auch Tierwohlkennzeichnungen. Pestizide und Nähstoffüberschüsse sollen reduziert werden. Die Vorgabe von verbindlichen Mindestkriterien für die öffentliche Beschaffung nachhaltiger Lebensmittel wird vorgesehen. Die Kommission kündigt Regelungen zu einer harmonisierten obligatorischen Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel auf der Verpackungsvorderseite an. Lebensmittelabfälle sollen u.a. durch eine Überarbeitung der Vorgaben zu Mindesthaltbarkeitsdaten reduziert werden.

Auch wenn die Landkreise und die Region Hannover von der Strategie noch nicht unmittelbar betroffen sind, wird die Strategie die Belange und Vollzugszuständigkeiten der Landkreise und der Region Hannover in der zukünftigen legislativen und administrativen Umsetzung in massiver Weise betreffen. Exemplarisch ist dabei auf die Ausführungen zum Nährstoffüberschuss, zum Antibiotikaeinsatz, zum Tierwohl (u.a. Überarbeitung der Tierschutzvorschriften für den Transport und die Schlachtung von Tieren) sowie der Vorschriften zur Angabe von Verfallsdaten bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten zu verweisen, die insbesondere die kommunalen Veterinärbehörden betreffen werden.

Die Strategie steht unter https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ea0f9f73-9ab2-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF zum Download bereit.

Beginn der EU-Strukturförderung 2021 – 2027 könnte sich verzögern

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) geht nicht mehr davon aus, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) noch unter deutscher Ratspräsidentschaft im Herbst 2020 verabschiedet werden könnte. Nach den vorliegenden Informationen wird sich dies zeitlich deutlich nach hinten verschieben. Wegen der Frage der Höhe des Finanzvolumens seien auch viele entscheidende Regelungen für die die Kohäsionspolitik betreffenden Verordnungen in die MFRDiskussion „hochgezont“ worden. Die Verzögerung wird sich auch auf den Zeitplan für die Aufstellung des neuen OP auswirken. Erst nach der Entscheidung über den MFR kann errechnet werden, wie viele Mittel für EFRE und ESF nach Deutschland fließen und erst danach kann der absolute Anteil Niedersachsens an der Förderung für die Übergangsregion (ÜR) und die Stärker Entwickelte Region (SER) zwischen Bund und Ländern abschließend verhandelt werden.

Gleichwohl soll mit den konkreten „Texten“ des OP im Spätsommer 2020 begonnen werden. Ein erster Entwurf solle im Frühherbst präsentiert und diskutiert werden. Dieser Erstentwurf wird wegen des fehlenden MRF auf europäischer Ebene jedoch noch keine finanzielle Budgetierung der einzelnen geplanten Maßnahmen enthalten können. Es ist Ziel des MB, bereits parallel ab Herbst 2020 mit der Formulierung und Gestaltung der einzelnen Förderrichtlinien zu beginnen.

Seitens der zuständigen Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GDRegio) der EU-Kommission werden die seitens des MB auf der Grundlage des vom Kabinett beschlossenen Entwurfes eingeleiteten Abstimmungsgespräche zur Regionalen Innovationsstrategie (RIS3) zurzeit nicht weitergeführt. Die GD-Regio möchte die RIS3 mit dem Land erst erörtern, wenn auch ein Entwurf für das OP vorliegt.

Modellvorhaben „Smarte LandRegionen“: Drei niedersächsische Landkreise in der zweiten Bewerbungsphase

Im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte LandRegionen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft haben sich bundesweit 68 Landkreise beworben. Das Bundesministerium hat nunmehr aus dem Kreis der Bewerber 22 Landkreise nach objektiven Kriterien ausgewählt, welche in die zweite Phase der Bewerbung gehen. Aus Niedersachsen haben sich der Landkreis Grafschaft Bentheim, der Landkreis Emsland sowie der Landkreis Uelzen für die zweite Runde qualifiziert. Voraussichtlich im Spätsommer wird eine unabhängige Jury sieben Modelllandkreise auswählen, die dann ihre Konzepte in die Umsetzung bringen können.

Raumordnung: NLT gibt Arbeitshilfe „Mustertexte zur Neuaufstellung und Änderung Regionaler Raumordnungsprogramme in Niedersachsen“ heraus

Der Niedersächsische Landkreistag gibt nach Zustimmung seines Präsidiums die „Mustertexte zur Neuaufstellung und Änderung Regionaler Raumordnungsprogramme in Niedersachsen“ als NLT-Arbeitshilfe heraus. Die Arbeitshilfe ist in enger Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberster Landesplanungsbehörde entstanden. Zweck ist eine Hilfestellung bei der Erarbeitung der Texte zu öffentlichen Bekanntmachungen, Satzungen und Anschreiben der zu beteiligten Stellen im Rahmen der Erstellung Regionaler Raumordnungsprogramme. Die Arbeitshilfe ist auf der Seite des NLT (www.nlt.de) unter Arbeitshilfen -> Regionalplanung eingestellt.

LR Bockhop Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses

Der Schul- und Kulturausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat am 28. Mai 2020 Landrat Cord Bockhop, Landkreis Diepholz, zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Er vertritt damit auch den NLT im entsprechenden Ausschuss des Deutschen Landkreistages auf der Bundesebene. Neuer stellvertretender Vorsitzender des NLTFachausschusses ist Landrat Carsten Harings, Landkreis Oldenburg.

                               DIE GESCHÄFTSSTELLE DES NLT WÜNSCHT ALLEN ABGEORDETEN

                              DER NIEDERSÄCHSISCHEN LANDKREISE UND DER REGION HANNOVER

                                              FROHE PFINGSTFEIERTAGE