NLT fordert gründliche Vorbereitung des niedersächsischen Covid-19-Gesetzes

„Das geplante Gesetz des Landes Niedersachsen zu den verschiedensten Aspekten der Corona-Epidemie muss gründlich im Niedersächsischen Landtag und seinen Ausschüssen beraten werden. Was wir nicht brauchen, ist eine Hau-Ruck-Aktion, bei der am Ende mehr Fragen aufgeworfen als Probleme gelöst werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer zu den aktuellen Plänen der Landesregierung.

Der NLT befürworte ein solches Gesetz, weil etliche von ihm geforderte Regelungen wie die Einführung eines Voralarms im Katastrophenschutzgesetz aufgegriffen werden sollen, erläuterte Meyer. Im Großen und Ganzen habe sich der geltende Rechtsrahmen in Niedersachsen aber in der Krise bewährt. Bei den nun notwendigen Nachsteuerungen bestehe keine Notwendigkeit zu übertriebener Hast. Meyer plädierte daher dafür, dass das Gesetz im Mai-Plenum von der Landesregierung eingebracht und dann zügig vom Landtag und seinen Ausschüssen beraten wird. Unverzichtbar seien eine Anhörung der Betroffenen und eine politische Bewertung durch die Fraktionen. „Anders als bei den Maßnahmen zum schnellen Stopp des öffentlichen Lebens gilt für dieses Gesetz Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Viele Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbar betroffen. Wir müssen schon in Kauf nehmen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Beteiligung durch die Landesregierung auf ein Minimum reduziert wird. Im Landtag darf sich das nicht wiederholen. Ordentliche Verfahren auch in der Krise sind nicht überflüssige Zierde des Rechtsstaats, sondern sichern Demokratie und Freiheitsrechte“, fasste Meyer zusammen.