NLT-Aktuell – Ausgabe 8

Kommunen fordern Strategiewechsel in der Coronapolitik

Die kommunalen Spitzenverbände Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund haben in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Stephan Weil dringend angeregt, die bisherige Strategie in der Coronapolitik zu überdenken.

„Ziel sollte es sein, einfache, klare, wirksame und kontrollierbare Einschränkungen vorzugeben. Das bisherige Wirrwar an unterschiedlichen und nicht nachvollziehbaren Regelungen sollte aufgegeben werden“, mahnte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle. „Nach unserem Eindruck sind vor allem die Kontakte im privaten Bereich und einzelne betriebliche Arbeitsstätten Treiber der Infektion, deshalb sollte genau hier konsequent angesetzt, gleichzeitig aber das öffentliche Leben wieder in Teilen geöffnet werden“, so Wiswe.

„Eine gut kontrollierbare Maßnahme könnte eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr für einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen sein, um auf diese Weise dem Anstieg der Inzidenzwerte entgegenzuwirken“ schlug der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, vor. „Im Gegenzug erscheint es uns aber vertretbar und geboten, Einzelhandelsgeschäfte jeglicher Art, aber auch Ferienwohnungen, Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportstätten mit einer Begrenzung der Personenzahl zu öffnen“, so Mädge.

Abschließend betont auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, die Notwendigkeit des baldigen Strategiewechsels: „Wir sind davon überzeugt, dass den Menschen und der Wirtschaft vor Ort eine Perspektive geboten werden muss. Andernfalls droht die Akzeptanz der Bevölkerung für die staatlichen Maß- nahmen gänzlich zu bröckeln. Dies gilt umso mehr, als dass sich beispielsweise der gänzlich geöffnete und mit Hygienekonzepten etablierte Lebensmitteleinzelhandel nicht als Pandemietreiber erwiesen hat.“

Gesetz zur Änderung verschiedener Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 16. März 2021 das Gesetz zur Änderung verschiedener Rechtsvorschriften aus Anlass der Covid-19-Pandemie entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (vgl. Drs. 18/8735) beschlossen. Das Gesetz enthält zunächst eine Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes, damit die pandemiebedingte Sonderregelung der entsprechenden Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften für das Planfeststellungsverfahren bis zum 1. Januar 2023 verlängert wird.

Daneben findet auch eine Verschiebung mehrerer Fristen aus dem Gesetz zur Änderung Niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Covid-19-Pandemie vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244) statt. Dies betrifft einerseits das Aufschieben des Außerkrafttretens der vom Landtag festzustellenden epidemischen Lage von landesweiter Tragweite aus § 3a des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst auf den 1. Oktober 2021 sowie andererseits die Verlängerung der Übergangsvorschriften für die pandemiebedingten Sonderregelungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes bzw. des Realverbandsgesetzes auf den 1. Januar 2023.

Des Weiteren findet eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes statt. Danach gilt nunmehr für Studierende, die im Zeitraum des Sommersemesters 2020 bis Sommersemester 2021 immatrikuliert waren, eine verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

Systemadministration in Schulen

Im Rahmen des erweiterten Digitalpakts Schule unterstützt der Bund u. a. die Förderung von IT-Administratoren sowie die Ausstattung der Lehrkräfte an den Schulen mit digitalen Endgeräten. Das Nds. Kultusministerium beabsichtigt die zusätzlichen Bundesmittel den Kommunen über Förderrichtlinien zur Verfügung zu stellen. Die Kommunalen Spitzenverbände haben die Gegenfinanzierung aus kommunalen Mitteln strikt abgelehnt und mit Nachdruck eine politische Verständigung grundsätzlicher Art über die Frage der künftigen Finanzierung der IT-Administration in Schulen gefordert.

Nach langwierigen Gesprächen und Verhandlungen bahnt sich nunmehr eine politische Verständigung mit der Landesregierung an. Das Ergebnis wurde in einem Vermerk des Nds. Finanzministeriums festgehalten, welcher im Verständnis der Kommunalen Spitzenverbände in einzelnen Punkten jedoch einer Anpassung bzw. Ergänzung bedarf. Hierzu haben wir uns am 18. März 2021 im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) an den Nds. Kultusminister und den Nds. Finanzminister gewandt. Nach unserem Verständnis ist die grundlegende zeitnahe Klärung der Finanzierungszuständigkeiten von Schulträgern und Land infolge der zunehmenden Digitalisierung der Schulen eine maßgebliche kommunale Forderung und Voraussetzung für den ansonsten gefundenen Kompromiss.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir in Kürze die Einleitung der Verbandsanhörung zur Umsetzung der Richtlinien über die Förderung der IT-Administratoren und der Lehrer-Endgeräte. Hierüber werden wir gesondert informieren.

Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten

Vor dem Hintergrund der Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der Ausstattung von Schülern und Schülerinnen (SuS) mit Endgeräten hat sich die AG KSV an den Nds. Kultusminister gewandt und erneut darum gebeten, die Geräte analog zu Schulbüchern als Lernmittel anzuerkennen. In seiner Antwort vom 28. Februar 2021 führt Kultusminister Grant Hendrik Tonne abschließend aus, dass sein Haus derzeit die Anerkennung digitaler Endgeräte als Lernmittel vorbereitet.

„Sofortprogramm Innenstädte“: Ad hoc-Förderprogramm für die Zentren zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid19-Pandemie

Die Innenstädte und Ortskerne bzw. zentralen Orte stehen derzeit erheblich unter Druck. Die Beschränkungsmaßnahmen auf Grund der Covid-19-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel beispielsweise in Folge des veränderten Einkaufverhaltens. Die sichtbar werdenden Auswirkungen sind erheblich. Eine bessere Perspektive sowie schnelle Unterstützung soll ein „Sofortprogramm Innenstädte“ bieten, welches derzeit durch die Landesregierung erarbeitet wird.

In diesem Zusammenhang hat am 11. März 2021 ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Regionalministerin Birgit Honé stattgefunden. Erste Eckpunkte des Programms wurden vorgestellt: Das Fördervolumen soll ca. 120 Millionen betragen. Die Gelder kommen aus den europäischen Corona-Hilfen (REACT-EU). Die Förderung sei durch die EU-Kommission auf den 31. März 2023 befristet. Zudem müsse die Maßnahmenpalette zu 25 Prozent klimarelevant seien sowie eine angemessene ESF-Beteiligung erfolgen. Mittels Letzterem soll der Einbezug der sozialen Folgen des Wandels im Fördergeschehen gewährleistet werden.

Maßnahmen der öffentlichen Hand sollen mit einem Satz von bis zu 90 Prozent gefördert werden können; mit einem geringeren Satz Private. Deshalb wie auch wegen der erleichterten bürokratischen Hürden zu einer Förderung stehen seitens der Landesregierung die Kommunen selbst im Fokus hinsichtlich der Eigenschaft als Fördernehmer.

Noch offen ist, für welche Kommunen eine Förderung ermöglicht werden solle. Diskutiert wird hier derzeit eine Gemeindegröße ab 10.000 Einwohnern. Hintergrund sei u.a., dass die Gemeinden bis 10.000 Einwohner im Rahmen des ELER im derzeit laufenden Übergangszeitraum der Förderperioden mit bis zu 51 Millionen für Basisdienstleistungen gefördert werden könnten.

Geänderter Koordinierungsrahmen für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschafsstruktur“ (GRW)

Mit Wirkung zum 1. März 2021 haben Bund und Länder den Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geändert und das Förderspektrum in Teilen erweitert. Ausgeweitet werden die Möglichkeiten zur Förderung gewerblicher Investitionen bei kleineren und mittleren Unternehmen. Gleichzeitig wird durch Einbeziehung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 der förderpolitische Spielraum erweitert, so dass während der Pandemie Zuschüsse von bis zu 1,8 Millionen Euro bei kleinen Unternehmen fortan mit einem Förderhöchstsatz bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 40 Prozent aus Mitteln der GRW gefördert werden können.

EU-Kommission legt neue Digitalziele für das Jahr 2030 vor

Die EU-Kommission hat neue digitale Ziele für die nächste Dekade vorgelegt. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Haushalte in der EU über eine Gigabit-Anbindung verfügen und alle bevölkerten Gebiete mit 5G-Netzen versorgt werden. Alle wichtigen öffentlichen Dienste sollen online verfügbar sein. Alle Bürger sollen Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben. 80 Prozent von ihnen sollen eine elektronische europäische Identifikationslösung (eID) nutzen. Auf Grundlage eines breiten Konsultationsprozesses soll ein Rahmen für Digitalgrundsätze geschaffen werden. Die Kommission plant jährliche Berichte über den Stand bei den einzelnen Zielvorgaben.

Erneuter Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine überarbeitete Entwurfsfassung einer Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphor (NDüngGewNPVO) zur erneuten Anhörung mit kurzer Frist vorgelegt. Maßgebliche Änderung ist vor allem die Regelung zur Nitratkulisse, die nach entsprechenden (Presse-)Mitteilungen des Landes nunmehr auf etwa 24,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche verkleinert werden soll. Die überarbeiteten Gebietskulissen (Anlage 1 und 2 zum Verordnungsentwurf) steht zum Download unter „https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/“ zur Verfügung. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Mitteilung bestimmter Düngedaten an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die bisher nur auf freiwilliger Basis von den Landwirtinnen und Landwirten übermittelten Daten sollen nun aufgrund einer neu zu schaffenden Rechtsgrundlage verpflichtend übermittelt werden müssen.

Abschlusspublikation der CoLab-Initiative „KoKI“ zur künstlichen Intelligenz in Kommunen vorgelegt

Die CoLab-Initiative des Vereins Kommune 2.0 hat am 16. März 2021 den Abschlussbericht „Künstliche Intelligenz in Kommunen“ (KoKI) vorgelegt. Über ein Jahr lang haben rund 50 Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammengearbeitet, um Perspektiven und Anwendungsszenarien von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kommunen zu beleuchten.

Einen Zwischenstand über die Arbeit der Initiative hatten wir im Rahmen unserer Digitalisierungskonferenz #nltdigikon2020 vorstellen können. Die nun vorliegende Abschlusspublikation geht insbesondere auf die Querschnittsthemen Recht, Ethik, offene Daten und Nutzervorbehalte in Bezug auf KI ein.

Durch die aktive Mitwirkung kommunaler Praktikerinnen und Praktiker wurden konkrete Anwendungsfälle aus Kommunalverwaltungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit von KI beleuchtet. So enthält das Dokument Einsatzszenarien für KI in den Aufgabenfeldern Politik und Verwaltung, Bildung und Lernen, Gesundheit und Pflege sowie Stadt- und Regionalplanung. Die Publikation kann unter der Internetadresse https://link.nlt.de/koki heruntergeladen werden.

Bußgeldkataloge werden überarbeitet

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aktualisierte Erlassentwürfe zur Neuregelung der Bußgeldkataloge bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung und die Quarantäne-Verordnung übermittelt. Neben der Anpassung des Textes an die fortgeschriebenen Verordnungen wird insbesondere das Thema Testungen aufgegriffen.

Bundesteilhabegesetz

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2018 eingeführt. Die Finanzierung der Beratungsstellen durch den Bund war zunächst auf fünf Jahre befristet. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde u.a. die Weiterführung der Bundesfinanzierung beschlossen. Nach § 32 Abs. 6 und 7 SGB IX ist die EUTB nun ab dem Jahr 2023 dauerhaft durch einen Zuschuss auf der Grundlage einer Ministerverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt.

Das BMAS hat hierfür den Entwurf einer Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) mit Stand vom 5. März 2021 vorgelegt. Darin wird ein Anspruch der Träger der Beratungsstellen auf einen Zuschuss des Bundes zu den Personal- und Sachkosten geregelt. Eine Vollfinanzierung der Beratungsangebote erfolgt nicht. Aufgrund des feststehenden Finanzierungsvolumens des Bundes ist die Gewährung des Zuschusses so ausgestaltet, dass es im Falle eines Überangebots von Antragstellern möglich ist, einen nach bundeseinheitlichen Kriterien und rangfolgeorientierten Entscheidungsspielraum anzuwenden. Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Landkreise können nicht Träger der EUTB-Beratungsstellen sein. Sie sind jedoch nach § 32 SGB IX verpflichtet, auf dieses ergänzende Beratungsangebot hinzuweisen.