NLT-Aktuell – Ausgabe 39

Krankenhaustransparenzgesetz und Sicherung der Krankenhäuser

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen. Zudem hat der Bundesrat eineEntschließung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser gefasst. Im Einzelnen informiert der Deutsche Landkreistag u.a. wie folgt:

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Verbesserung der Transparenz in der stationären Versorgung. Allerdings kritisiert er das Krankenhaustransparenzgesetz, da es nichteffektiv die Auswahlentscheidungen von Patienten fördert. Kritikpunkte sind die Leistungsgruppenzuordnung, der bürokratische Aufwand durch Meldepflichten und ein unzureichender Rechtschutz für Krankenhäuser. Zudem sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung noch unzureichend. Der Bundesrat fordert eine finanzielle Überbrückungshilfe des Bundes, bis die Vergütungsreform greift. Ein Termin für die Behandlungdes Gesetzes im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest.

Zudem hat der Bundesrat eine Entschließung zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherungder Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflationsund tarifbedingter Kostensteigerung gefasst. Darin fordert der Bundesrat eine einmaligeAnpassung der Landesbasisfallwerte rückwirkend um vier Prozent für 2022 und 2023.Dies soll die Refinanzierungslücke schließen, verbunden mit der Frage, ob die Kostendurch die gesetzliche Krankenversicherung oder Bundesmittel gedeckt werden sollen. Zudem soll die regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab 2024 für Berufsgruppen außerhalb des Pflegebudgets sichergestellt werden. Im Rahmen der Krankenhausreform soll die Berechnung des Orientierungswertes überprüft werden, um krankenhausspezifische Kostensteigerungen jährlich abzubilden. Die Verstetigung der Zahlungsfrist vonKrankenhausrechnungen wird ebenso gefordert wie ein Nothilfeprogramm von fünf Milliarden Euro für existenzbedrohte Krankenhäuser bis Ende 2023, begleitet von bundesrechtlichen Anpassungen zur umfassenden und zeitnahen Berücksichtigung von Kostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat in einer Pressemitteilungbetont, dass Bund und Länder jetzt einen konstruktiven Weg finden müssten, um die wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser zu lösen. Anlässlich eines Jour fixe mit Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast am 27. November 2023 haben die Kommunalen Spitzenverbände erneut auf die bedrohliche finanzielle Lage der Krankenhäuser und die aus dendaraus folgenden Unterstützungsleistungen vieler Landkreise und kreisfreien Städte resultierenden Folgen für die kommunalen Haushalte hingewiesen und eindringlich gebeten,dass sich Niedersachsen mit den anderen Bundesländern weiterhin mit aller Kraft für eineAnpassung der Landesbasisfallwerte und ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser einsetzt.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert

Der Bundesrat hat der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) am3. November 2023 nicht zugestimmt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses war imBundesrat nicht zur Abstimmung gestellt. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben nun die Möglichkeit, ihrerseits den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 29. September 2023 eine Verankerungder „Vision Zero“ im Gesetz verlangt. Darüber hinaus hatte sich die Kritik einiger Länderdaran festgemacht, dass die neu eingefügten ergänzenden Ziele „Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung“ zulasten der Verkehrssicherheit gehen könnten. Der Bundesrat hatte deshalb eine Differenzierung zwischen „Verkehrssicherheit“ und „Leichtigkeit des Verkehrs“ vorgeschlagen und eine Klarstellung in § 6 Abs. 4aSatz 4 StVG-E (neu) angeregt, dass Verkehrssicherheit immer Vorrang hat. Auch diese –von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützte – Änderung hatte der Deutsche Bundestag allerdings nicht aufgegriffen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne Änderungen beschlossen.

Bundesrat ruf Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz an

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. November 2023 beschlossen, wegen desWachstumschancengesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er kritisiert, dass derBundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurfder Bundesregierung nur punktuell übernommen habe. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe grundlegender Überarbeitungsbedarf.

Kindergrundsicherungsgesetz: Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf eines Kindergrundsicherungsgesetzes umfangreich Stellung genommen. Kritisch sehen die Länder insbesondere die Punkte, die auchder Deutsche Landkreistag (DLT) im Hinblick auf Doppelstrukturen, Schnittstellen und dieZuständigkeit verschiedener Behörden mehrfach deutlich vorgebracht hat. Die sich an diesen Befund konsequenterweise anschließende Forderung nach einer Erbringung des Kinderzusatzbetrages für bedürftige Kinder über die Jobcenter hat der Bundesrat gleichwohlnicht beschlossen. Auch fand ein Antrag, den Gesetzentwurf komplett abzulehnen, keineMehrheit. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen die Länder insbesondere bei denLeistungen für Bildung und Teilhabe, für die sie eine vollständige Bundeszuständigkeit und-finanzierung fordern.

Landeshaushalt 2024 und Haushaltsbegleitgesetz 2024

Der Niedersächsische Landtag hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) kurzfristig zu Änderungsvorschlägen der Mehrheitsfraktionen zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 um Stellungnahme gebeten (vgl.Vorlage 10 zu Landtags-Drucksache 19-2229). Die AG KSV hat in ihrer Stellungnahmeinsbesondere die vorgesehene Streichung des § 11 des Niedersächsischen Gesetzesüber Verordnungen und Zuständigkeiten begrüßt. Darin ist geregelt, dass für das Land einRückübertragungsanspruch für im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform der 70erJahre des vergangenen Jahrhunderts auf die Kommunen übergangenen Gebäude für Gesundheits- und Veterinärämter besteht, wenn diese Gebäude nicht mehr für ihre Zweckeverwendet werden. Dies soll künftig entfallen. Betroffen seien hiervon mindestens noch 33Liegenschaften.

Die kommunalen Spitzenverbände haben darüber hinaus weitere Punkte, die Änderungenim Landeshaushalt betreffen, angesprochen: Sie begrüßen die vorgesehene Fortführungder Breitbandförderung in Niedersachsen und die Bereitstellung der 115 Millionen Euro fürFluchtgeschehen im Jahr 2024 für die kommunalen Gebietskörperschaften; der Verteilungsschlüssel hierfür wird erst im nächsten Jahr erarbeitet werden. Gleichzeitig weisensie allerdings darauf hin, dass trotz Weitergabe von Geldern die Unterbringung weitererGeflüchteter in diesem Umfang in 2024 praktisch unmöglich sein werde.

Im Rahmen der sogenannten Technischen Liste zum Landeshaushalt ist die Förderungdes kommunalen Straßenbaus wieder auf 75 Millionen Euro angehoben worden. Voraussetzung für die im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vorgesehene Verschiebung derAnteilsverhältnisse im Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist dahereine Änderung des Fachgesetzes, bevor diese auch im Landeshaushalt nachvollzogenwerden kann.

Der Gesetzesbeschluss zum Landeshaushalt 2024 und Haushaltsbegleitgesetz 2024 istim Rahmen des Dezember-Plenums des Niedersächsischen Landtages vorgesehen.

Kommunaler Finanzausgleich 2024: Vorläufige Grundbeträge

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die vorläufigen Grundbeträge für dieBerechnung der Finanzausgleichsleistungen für das Haushaltsjahr 2024 bekanntgegeben.Die Zuweisungsmasse liegt dabei bei insgesamt 5.672 Millionen Euro (laut Titelübersichtzum Haushaltsplanentwurf nach der Steuerschätzung vom Oktober einschließlich der zuerwartenden Steuerverbundabrechnung in Höhe von 67 Millionen Euro). Dies wären rd. 30Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Summe steht noch unter dem Vorbehaltder parlamentarischen Zustimmung zum derzeit diskutierten Haushaltsbegleitgesetz.

Fachkräftestrategie für die Legislaturperiode 2022 – 2027

Auf Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil hat am 28. November 2023 das diesjährige Spitzentreffen der Fachkräfteinitiative Niedersachsen stattgefunden. Dort wurde dieunter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheitund Gleichstellung erarbeitete Fachkräftestrategie der Niedersächsischen Landesregierung für die Legislaturperiode 2022 – 2027 vorgestellt und erörtert. Sie wird in weiten Teilen, aber nicht durchweg, von den Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunenund zahlreichen weiteren Verbänden getragen und firmiert deswegen ausdrücklich (nur)als Strategie der Landesregierung. Die Fachkräftestrategie nimmt im Schwerpunkt dieStärkung der beruflichen Ausbildung, die zielgerichtete Weiterbildung von Beschäftigten,eine stärkere Nutzung inländischer Potentiale (u.a. durch eine bessere Erwerbsbeteiligungvon Frauen), das Thema Zuwanderung sowie die Gestaltung einer Anerkennungs- undWillkommenskultur sowie die Themen Arbeitsqualität, Arbeitskultur und die Sicherung derBeschäftigungsfähigkeit in den Blick.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte sich im Vorfeld des Treffens mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten sowie den Arbeitsminister und dieInnenministerin gewandt. Darin werden u.a. die Sorge über die Abwanderung qualifizierterFachkräfte vorgetragen und die Ausführungen im Papier der Fachkräfteinitiative zu den Erziehungsberufen als der Gesamtproblematik nicht annähernd Rechnung tragend kritisiert.Ferner unterstreicht die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ihre Ablehnung einer zentralen Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Das zuständige Innenministerium hat auf Nachfrage bestätigt, man könne sich eine Zentralisierung dieser Aufgabe vorstellen, werde dies aber nicht gegen das Votum der kommunalen Spitzenverbände vorantreiben. Für die Arbeitsgemeinschaft hat der Niedersächsische Landkreistag in der Runde am 28. November 2023 hieran erinnert, eine Prüfung derRahmenbedingungen für eine schnellere Integration der ukrainischen Vertriebenen in denArbeitsmarkt angemahnt, ein realistisches Erwartungsmanagement und verstärkte Anstrengungen hinsichtlich der Gewinnung von Fachkräften für Kitas und in der Jugendhilfegefordert und sich entschieden gegen Vorstellungen aus dem Lager der Unternehmerverbände gewandt, die akuten Probleme des Krankenhaussektors ließen sich durch einenforcierten Bettenabbau lösen.

Gemeinsame Erklärung zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Auf Einladung von Bundesminister Hubertus Heil fand am 20. November 2023 in Berlin einSpitzengespräch mit Vertretern von Arbeitgebern, Wirtschaft, Handwerk und Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, dem Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Der Präsident dies Deutschen Landkreistages (DLT) Reinhard Sager machte dabei deutlich, dass der DLT die verstärkte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten unterstützt. Die Integration muss noch stärker alsbislang gelingen. Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen derguten Praxis der Jobcenter.

Bei dem Spitzengespräch wurde die Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums fürArbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, von kommunalen Spitzenverbändenund von Unternehmen, Spitzenverbände der Wirtschaft und Gewerkschaften „Jetzt in denJob: Integration in Arbeit lohnt sich!‘‘ unterzeichnet. Darin erklären die Beteiligten ihre Bereitschaft, durch das Anbieten von Ausbildung, Praktika und Arbeit die Anstrengungen derJobcenter zu unterstützen. Die Unternehmen wollen Geflüchtete verstärkt auch dann einstellen, wenn sie noch nicht über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat inseiner Sitzung am 8. November 2023 den sogenannten Jobturbo mit großer Zurückhaltungzur Kenntnis genommen. Es wird insbesondere bemängelt, dass die bisher in den Jobcentern und im Bündnis „Niedersachsen packt an“ geleistete Arbeit von Bundesebene nichtanerkannt und wertgeschätzt wird. Darüber hinaus stößt auch eine Bevorzugung von Personengruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt auf einhellige Ablehnung. Kritisiertwird auch die Mittelkürzung in den Jobcentern, die eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration konterkariert. Die kritische Haltung zum Jobturbo ist durch den Hauptgeschäftsführerdes NLT auch anlässlich der Begrüßung bei der gemeinsamen Jobcentertagung am 21.November 2023 in Visselhövede zum Ausdruck gebracht worden.

Ungeachtet dieser kritischen Einschätzung bestand im Fachkräftebündnis der Landesregierung am 28. November 2023 Einvernehmen, dass die Bemühungen um eine schnellereEingliederung der ukrainischen Vertriebenen in den Arbeitsmarkt forciert werden müssen.Aus Sicht des NLT bedarf es dafür auch einer Überprüfung der Rahmenbedingungen desArbeitsmarktes.

Lange Beförderungen von Rindern in bestimmte Drittstaaten

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hat die kommunalen Veterinärbehörden mit Erlass vom 22. November 2023 darüberinformiert, dass ab sofort und bis auf Weiteres Transporte von Rindern in näher bestimmteDrittstaaten nach § 16a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zu untersagen sind. Begründet wird dies vor allem damit, dass sich Rinder, unabhängig von ihremNutzungszweck, in diesen Drittstaaten in der konkreten Gefahr befänden, dort entwedersofort nach ihrer Ankunft oder in überschaubarer Zukunft auf eine Weise geschlachtet zuwerden, die nach deutschem, nach europäischem und internationalem Tierschutzrechttierschutzwidrig sei, weil in diesen Drittstaaten betäubungslos geschlachtet werde.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat das ML mit E-Mailvom 23. November 2023 darauf hingewiesen, dass der ohne Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) herausgegebene Erlass verschiedenen Gründen als nicht im Einklang mit der geltenden Rechtslagestehend eingeschätzt wird. Auf diese Einlassung hat das ML mit E-Mail vom 24. November2023 im Wesentlichen ohne weitere Begründung mitgeteilt, dass im ML eine andereRechtsauffassung bestehe und daher nicht beabsichtigt sei, den Erlass aufzuheben. ImFalle der Weisung, entsprechende Tiertransporte zu untersagen, werde das Land derKommune nach § 6 Abs. 4 NKomVG alle notwendigen Kosten erstatten, die ihr durch dieAusführung der Weisung entstanden sind (Gerichtskosten, Anwaltskosten u.ä.).

Deutschlandticket I: Risiken liegen bei kommunalen Aufgabenträgern

Zur aktuellen Lage beim Deutschland-Ticket berichtet der Deutsche Landkreistag (DLT)wie folgt: Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom 6.November 2023 liegen die Risiken der nicht gesicherten Ausfinanzierung des Deutschlandtickets bereits für die Zeit bis 30. April 2024 nach wie vor bei den kommunalen ÖPNVAufgabenträgern. Die Länder sind dringlichst aufgefordert, durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder die weitere flächendeckende Anwendung sicherzustellen und die deutschlandweite Geltung des Tickets und seine Finanzierung abzusichern. Ohne flächendeckende Geltung des Deutschland-Tickets droht latentein Verlust der Bundeszuschüsse für 2024. Die Länder müssen zudem durch einenStaatsvertrag die erforderlichen gemeinsamen Strukturen, Gremien und Verfahren zurAusgestaltung des Deutschland-Tickets festlegen, damit die landesrechtlichen Anwendungsbefehle und die Tarifvorgaben der Auftraggeber hierauf Bezug nehmen können.

Deutschlandticket II: Semesterticket und Musterrichtlinie

Am 28. November 2023 hat auf Einladung von Verkehrsminister Olaf Lies ein erneutesGespräch zur Umsetzung des Deutschland-Tickets unter Einbeziehung der Verkehrsverbünde und der kommunalen Spitzenverbände beim Niedersächsischen Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) stattgefunden. Ebenfalls vertreten wardie Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und die Niedersachsentarif GmbH (NITAG).

Zum Sachstand auf Bund-Länder-Ebene berichtete der Minister aus dem Koordinierungsrat, in welchem Bund und Länder sich mehrheitlich auf die Einführung eines bundesweiteinheitlichen, solidarischen Semestertickets auf Basis des Deutschland-Tickets verständigthaben. Das Ticket wird zu einem Preis von 60 Prozent des Preises des Deutschland-Tickets angeboten werden und bedarf einer individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Studentenvertretungen und den Verkehrsverbünden. Das MW führte zudemaus, dass in der abgestimmten Musterrichtlinie folgende Präzisierungen erfolgt seien:

  • Die Teilnahme am bundesweiten Clearingverfahren wird verankert, so dass Einnahmen ggfs. an andere Erlösverantwortliche weitergegeben werden müssen.
  • Die Verkäufe sind bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats zu melden, alle übrigenVerkäufe bis zum 50. Tag nach Ende des Monats.
  • Eine einmalige Meldung der Gesamt-Soll-Einnahmeprognose muss bis 20. April 2024erfolgen.
  • Ausgleichsleistungen können bei Missachtung dieser Vorgaben zurückverlangt werden.

Zur Finanzierung des Deutschland-Tickets führte der Minister aus, dass aus Sicht desLandes der Ausgleich der Einnahmeverluste in Niedersachsen auch für 2024 durch die inAbstimmung befindliche Billigkeitsrichtlinie sichergestellt sei. Zudem habe auch Niedersachsen noch Restmittel aus 2023, die auf Nachfrage laut Minister Lies ebenfalls zusätzlich in 2024 für den Verlustausgleich zur Verfügung stehen werden. Basis sei weiterhin dieRettungsschirmsystematik.

Zum Schüler-Azubi-Ticket führte das MW zum Ende der Sitzung kurz aus, dass eine gestaffelte Einführung ab 2024 angedacht ist, es stehen jedoch in 2024 hierfür keine zusätzlichen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung. Es sollen daher verschieden Finanzierungsmöglichkeiten über Kostenbeteiligungen u.a. mit der IHK erörtert werden.

Situation der Archive in Niedersachsen

Auf Einladung des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, fand am 3. November 2023 im Gästehaus der Landesregierung ein Meinungsaustausch mit hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen (ALLviN) und den kommunalen Spitzenverbänden zur Situation der Archive inNiedersachsen statt. Seitens der Sprecherin von ALLviN wurde einleitend die prekäreLage zahlreicher Kommunal- und Privatarchive dargelegt und auf drohende Überlieferungslücken verwiesen. Insbesondere im kreisangehörigen Raum seien bei ca. 40 Prozentder Gemeinden soweit erkennbar die Bestände nicht archivarisch gesichert. Die Staatskanzlei informierte über die archivgesetzlichen Regelungen und verwies insbesondere auf§ 7 Abs. 1 S. 1 NArchG, wonach die Kommunen zur Sicherung ihres Archivgutes verpflichtet sind.

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesarchivs erläuterte die Anforderungen an dieArchivgutsicherung. Sie stellte fest, der Umsetzungsstand in den niedersächsischen Kommunen sei sehr uneinheitlich. Auch die vorhandenen Archive seien häufig nicht angemessen untergebracht. Anschließend stellte ein Vertreter der Region Hannover (SebastianPost) das dortige Modell zur Unterstützung der regionsangehörigen Gemeinden bei der Sicherung bisheriger Papierbestände vor, wenn von diesen eine Unterstützung gewünschtwerde. Eine digitale Archivierung lässt sich nach seiner Auffassung allerdings nur durchein zentrales Vorgehen auf Ebene kommunaler Verbünde realisieren. Daran anknüpfenderläuterte eine Mitarbeiterin des Landesarchivs (Dr. Stephanie Haberer) die digitale Archivierung mithilfe der Software DIMAG (DIgitales MAGazin).

Im Rahmen der Diskussion betonten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände einerseits die Bedeutung des Themas insbesondere angesichts des Umbruchs durch die Digitalisierung: Es gelte das alte Wissen zu sichern und einen zukunftssicheren Zugriff aufdie digitalen Akten zu ermöglichen. Andererseits habe das Thema angesichts aktuellerHerausforderungen und diverser Krisen in den vergangenen Jahren nicht im Mittelpunktdes kommunalpolitischen Interesses gestanden.

Energieeffizienzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 309). Mit demEnergieeffizienzgesetz wird ein sektorenübergreifender Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen. Zugleich werden damit wesentlichen Änderungen aus der EUEnergieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt. So legt das Gesetz Ziele für die Senkung desPrimär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Dazu werden der Bundund die Länder verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Ländern) erbringen. Die Länder sollen wiederum die Kommunen verpflichten. Außerdem sollen Bund,Länder und Unternehmen Energie- und Umweltmanagement-Systeme einführen und esfinden sich Regelungen zu Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren und zur Vermeidung von Abwärme insgesamt.

Nationaler Normenkontrollrat legt Jahresbericht 2023 vor

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht 2023 mit dem Titel „Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen.“ veröffentlicht. Eine ganzheitliche Digitalisierung, praxistaugliche Gesetze und angemesseneFristen in Gesetzgebungsvorhaben werden angemahnt. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) u.a. Folgendes mit:

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels stellt sich die Frage der Handlungsfähigkeitdes Staates. Im Gegensatz zum breiter definierten Erfüllungsaufwand bleiben die auf administrative Aufwände fokussierten Bürokratiekosten weitgehend stabil und verharren unter dem Ausgangswert 2011. Zum weiteren Abbau schlägt der NKR die Einführung der„One in two out“ Regel vor. Größter Hebel, um Bürokratiekosten zu senken, sei die Digitalisierung der Informationsflüsse für Antrags-, Melde- und Genehmigungsverfahren und dieWiederverwendung von Daten. Dazu bedarf es zentraler Basisinfrastrukturen und Plattformen, verbindliche Architekturvorgaben und Standards, schnellere Entscheidungsverfahren und leichtere IT-Beschaffung sowie ein öffentliches Umsetzungs-Monitoring und eineschlagkräftige föderale Steuerungsorganisation. Laut NKR müsse der im Koalitionsvertragangedachte Föderalismusdialog ernsthaft geführt werden und in eine mutige Verwaltungsreform zur klügeren Aufgabenverteilung im Föderalstaat münden.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt der NKR auf einfache und gute Gesetzgebungsvorhaben, diese gelingen nur mir praxis- und digitaltauglichen Gesetzen. In gleicher Weise wichtig sei es, den Vollzug bereits bei der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen mitzudenken. Gute Gesetze würden weiterhin auskömmliche Fristen benötigen. Mehr Qualität inder Gesetzgebung würde aufwändige Korrekturen und Verzögerungen im Vollzug ersparen. Doch die Bundesregierung ignoriere mit wachsender Regelmäßigkeit ihre eigene Geschäftsordnung und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Einbindung der Betroffenen.Nur 25 Prozent der Gesetzgebungsvorhaben beachteten die Mindestfristen.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dem DeutschenLandkreistag (DLT) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) übermittelt. Zweck des Gesetzes und Ziel derRegulierung bleibt wie bisher die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung derBevölkerung mit Postdienstleistungen. Insbesondere die sogenannte Post-Universaldienstleistungen müssen dabei zu erschwinglichen Preisen erbracht werden. Künftig sollsich der Umfang des Universaldienstes unmittelbar aus den §§ 16 ff. des novelliertenPostgesetzes (PostG-E) ergeben. Der Post-Universaldienst soll – wie bisher – die Beförderung von Standardbriefen (bis zu 2 kg), Paketen (bis zu 20 kg) sowie von Zeitungen undZeitschriften umfassen. Einschreibe- und Wertsendungen sollen ebenfalls Universaldienstleistungen bleiben, nicht aber Nachnahmesendungen und Sendungen mit Eilzustellung.Neu als Universaldienstleistung definiert werden soll die Beförderung von Waren und Büchern.

Die Infrastruktur- und Laufzeitvorgaben des Universaldienstes sollen sich künftig aus den§§ 18 f. PostG-E ergeben. Vorgesehen ist insoweit die Existenz von bundesweit mindestens 12.000 Universaldienstfilialen. Wie bisher soll es auch in Zukunft in jeder Gemeindemit mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (oder mit zentralörtlicher Funktion)mindestens eine Filiale geben. Vorgesehen ist ferner, dass in allen Landkreisen je Flächevon 80 km2 mindestens eine Filiale zu betreiben ist. Bei Veränderung der Universaldienstfilialen ist frühzeitig, mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit derzuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen. Neu ist, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) – nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft –,auch automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen zulassen kann.

Während die Vorgaben für die örtliche Verteilung von Briefkästen ebenfalls unverändertbleiben sollen, ist geplant, die Laufzeitvorgaben deutlich zu lockern. Während bisher galt,dass im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der Briefe am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt sein müssen, soll nun gelten, dass mindestens 95Prozent (erst) am dritten und mindestens 99 Prozent erst am vierten Tag zugestellt seinmüssen. Diese Werte sollen auch für die Paketzustellung gelten. Wie bisher ist eine werktägliche Zustellung vorgesehen.

Ausbau der Freiflächen- und Agri-Photovoltaik in Niedersachsen

Der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik findet im Lande derzeit in großem Maß statt. ImHinblick darauf ist vor allem seitens des Niedersächsischen Umwelt- und des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums die Sorge in der kommunalen Umsetzungsgruppeder Task-Force-Energiewende geäußert worden, dass § 3 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b) des Niedersächsischen Klimagesetzes bisweilen zu der Annahme führe, in jeder Gemeinde müsse0,47 bzw. 0,5 Prozent der Gemeindefläche bis zum Jahr 2033 als Gebiete für die Nutzungvon solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen sein bzw. zur Verfügung stehen. Diese Sorge aufnehmend, aberauch, um echte Eingriffe in die kommunale Planungshoheit zu vermeiden, ist in der kommunalen Umsetzungsgruppe zwischen den beiden genannten Ministerien vereinbart worden, ein Hinweisschreiben an die Kommunen herauszugeben. In die Vereinbarung warendas Niedersächsische Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung unddie drei kommunalen Spitzenverbände einbezogen.

In diesem Schreiben wird klarstellend erläutert, dass der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik in einem gemeindlichen Planungsraum nicht an diesem (lediglich) als Klimaziel statuierten Prozentwert orientiert werden sollte, sondern unter fachlichen Gesichtspunktenanhand des jeweils vor Ort vorhandenen Flächenpotentials von Gunst-, Restriktions- undAusschlussflächen. Diesbezüglich ist im Hinweisschreiben u.a. auf die Arbeitshilfe „Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Niedersachsen – Hinweise und Empfehlungenaus der Perspektive der Raumordnung“ (1. Auflage, Stand 24. Oktober 2022) hingewiesen. Sowohl das gemeinsame Hinweisschreiben als auch die vorbenannte Arbeitshilfe finden sich unter www.nlt.de > Informationen > Arbeitshilfen > Regionalplanung.