NLT-Aktuell – Ausgabe 3

Erneute Verständigung auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich darauf verständigt, die bereits geltenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Bis dahin soll ein Konzept „für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeitet werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften soll verbindlich eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gelten. Für Alten- und Pflegeheime wird mit Blick auf das Personal eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Es wird die Verantwortung der Einrichtungen betont, eine umfassende Umsetzung der bestehenden Testanordnungen sicherzustellen. Zudem soll mit Blick auf die Gesundheitsämter der flächendeckende Einsatz von SORMAS gesichert werden.

Der Beschluss in Ziffer 13 zur flächendeckenden Einführung von SORMAS in Niedersachsen widerspricht der Forderung der öffentlichen Gesundheitsbehörden in Niedersachsen, statt einer verbindlichen landesweiten Einführung von SORMAS für eine einheitliche Meldesystematik Schnittstellen zu den übrigen vorhandenen Softwareprogrammen in den Gesundheitsämtern zu schaffen. Die konkrete Umsetzung dieser Beschlussziffer werden wir umgehend auf der Landesebene thematisieren und darauf gesondert zurückkommen.

Niedersächsische Corona-Verordnung

Am 21. Januar 2021 hat die Niedersächsische Staatskanzlei der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen CoronaVerordnung in Folge der erneuten Verständigung auf der Bundesebene mit einer Frist von 24 Stunden zur Stellungnahme zugeleitet. Die Arbeitsgemeinschaft hat trotz der Kurzfristigkeit zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit den beabsichtigten Neuregelungen Stellung genommen. Unter anderem wurde eine moderate Heraufsetzung des Alters der bei den Kontaktregelungen noch miterfassten Kleinkinder und eine Präzisierung der in der Verordnung vorgesehenen verschärften Vorschriften zum Tragen von Masken in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens angeregt. Ferner hat die Arbeitsgemeinschaft sich gegen die Neuregelung für die Anzeigepflicht von Gottesdiensten in der beabsichtigten Form ausgesprochen, da mit dieser mehr Bürokratieaufwand und unklare Behördenzuständigkeiten in Niedersachsen verbunden wären. Stattdessen wurde eine allgemeine Personen-Obergrenze für Gottesdienste angeregt. Abgelehnt hat die Arbeitsgemeinschaft die Verkürzung des Testintervalls für das Personal in Heimen und Einrichtungen auf täglich, unter anderem weil damit angesichts der ohnehin schon angespannten Lage eine weitere Belastung der Einrichtungen und des Pflegepersonals verbunden und kaum epidemiologischer Mehrwert zu erzielen wäre. Daneben wurden weitere Themen aus der kommunalen Praxis angesprochen.

Im Ergebnis wurden kaum Anregungen aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände übernommen. Insbesondere wird in der am 25. Januar 2021 in Kraft getretenen Verordnung an der täglichen Testung des Personals in den Heimen festgehalten. Auch die in der Sache viel Aufwand verursachende neue Anzeigeverpflichtung für Gottesdienste ist erhalten geblieben, die im Entwurf der Begründung angesprochene Zuständigkeit der (gemeindlichen) Ordnungsämter wurde allerdings herausgenommen. Es ist daher in jedem Fall mit einem Mehraufwand bei den Gesundheitsämtern der Landkreise zu rechnen. In der Begründung der Vorschrift heißt es zwar, diese richte sich nicht an die großen christlichen, islamischen oder jüdischen Religionsgemeinschaften, die an feststehenden und allgemein bekannten Wochentagen wiederkehrend die betreffenden Veranstaltungen auf der Grundlage eines den Vorschriften dieser Verordnung entsprechenden Hygienekonzeptes zur Verwahrung von Teilnehmerzahlen, Abständen etc. durchführten. Aus dem Wortlaut der Verordnung wird dies aber nicht ersichtlich. Der NLT hat das mangelnde Aufgreifen der Anregungen aus der Praxis im Zuge des Anhörungsverfahrens gegenüber dem Land Niedersachsen auch auf politischer Ebene kritisiert. 

Auswirkungen auf den Schulbereich

Die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten bedeuten für die Schulen in Niedersachsen eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021, also

       – Primarbereich: Szenario B

       – Förderschulen GE: Szenario B

       – Abiturjahrgang und Abschlussklassen: Szenario B

       – alle anderen Jahrgänge und Klassen: Szenario C.

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht darüber hinaus allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021 die Befreiung von der Präsenzpflicht. Hiermit soll unter anderem eine Verringerung des Schülerverkehrs bzw. die Nutzung des ÖPNV erreicht werden.

Neufassung der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung

In der zweiten Kalenderwoche hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Entwurf zur

Fortschreibung der Niedersächsischen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Einund Rückreisende zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Niedersächsische Quarantäne-Verordnung) vorgelegt. Ausweislich der Begründung soll aufgrund des aktuellen, dynamischen Infektionsgeschehens in Deutschland weiterhin zusätzlich zu den fortgeltenden Einschränkungen im Inland sichergestellt werden, dass durch Einreisen in die Bundesrepublik keine neuen Infektionsherde im Innern entstehen. Nur wenigen Staaten sei eine Eindämmung der Corona-Pandemie gelungen. Vor diesem Hintergrund sei weiterhin eine Differenzierung bei der Absonderungspflicht geboten. Diese könne auf Personen beschränkt werden, die sich vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet und insbesondere in einem Virus-Variantengebiet aufgehalten hätten. Bei diesen Personen sei weiterhin von einer Ansteckungsgefahr auszugehen. Zudem sei zu verbesserten Kontrollen nach § 1 der Corona-Virus-Einreiseverordnung eine digitale Meldepflicht einreisender Personen aus Risikogebieten vorgesehen. Allgemeine Testpflichten für Einreisende aus Risikogebieten, hohen Inzidenzgebieten sowie Virus-Variantengebieten werden nunmehr durch die Corona-Einreiseverordnung des Bundes geregelt.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 21. Januar 2021 Stellung genommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat neben den grundsätzlichen Problemen mit dem Vollzug der Verordnung insbesondere die Thematik der Ausnahme tagestouristischer Ausflüge aus dem sog. kleinen Grenzverkehr sowie die Harmonisierung der Ausnahmen für Verwandtenbesuche im Ausland angesprochen. Die Verordnung ist nach Verkündung am 23. Januar 2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.

Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft

Die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 16. Januar 2021 in Kraft getreten. Mit der Verordnung sollen Änderungen unter anderem zu einer Ausweitung der Tests auf das Coronavirus SARSCoV-2 insbesondere in der ambulanten Intensivpflege erreicht werden. Im Entwurf war vorgesehen, dass nicht-ärztliche und nicht-zahnärztliche Leistungserbringer 5 Euro pro Testung erhalten. In der nun veröffentlichten Verordnung hat sich dies auf 9 Euro erhöht. In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit hat der DLT diese Ausweitung sowie die Einbeziehung von Apotheken und Zahnärzten bei der Testung begrüßt. Die DLT-Forderung nach Klarstellung, dass auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Wohnungslosenhilfe die Personalkosten für die Tests von der GKV getragen werden, wurde hingegen nicht aufgegriffen. 

Unterstützung der Testungen in Heimen und Einrichtungen durch die Bundeswehr/Bitte der Bundeskanzlerin gegenüber NLT-Präsident Wiswe

Am 14. Januar 2021 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe telefonisch die Bitte geäußert, Landkreise möchten die Vermittlung von Bundeswehrpersonal für Corona-Testungen in Heimen und Einrichtungen unterstützen. Am Folgetag hat sich sodann der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun, in einem Schreiben direkt an alle Landrätinnen und Landräte in Deutschland gewandt. Er hat verdeutlicht, die Gewinnung von Testpersonal für die Heime und Einrichtungen seien dem Bund ein großes Anliegen. Man werde einen öffentlichen Aufruf zur Gewinnung von zusätzlichem Testpersonal starten. Für einen kurzfristigen Zeitraum zur Überbrückung stelle der Bund Personal der Bundeswehr für die Durchführung von Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen sowie Einführung der Eingliederungshilfe kurzfristig maximal für einen Zeitraum von drei Wochen ab Beginn des jeweiligen Einsatzes zur Verfügung.

Verschiedene Gespräche mit der Landesregierung und dem Landeskommando Niedersachsen der Bundeswehr haben ergeben, dass die Bundeswehr Personal für die Heime und Einrichtungen nur im Wege eines förmlichen Amtshilfeersuchens der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde zur Verfügung stellen wird. Dies sorgt für erhebliche administrative Probleme, die die Geschäftsstelle daraufhin unter anderem auf Abteilungsleiterebene mit dem Bundeskanzleramt erörtert hat. Im Ergebnis wurde seitens der NLT-Geschäftsstelle den Landkreisen und der Region Hannover sehr kurzfristig ein Anforderungsformular zur Verfügung gestellt, das für eine entsprechende Abfrage bei den Heimen und Einrichtungen genutzt werden kann. Nach der Abfrage müsste entsprechend der Bitte der Bundeskanzlerin die jeweilige Katastrophenschutzbehörde die Rückmeldungen der privaten Heime und Einrichtungen bündeln und auf dem Dienstweg über das Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Landes Niedersachsen (KomZ) weiterleiten. Es bleibt abzuwarten, welcher konkrete Unterstützungsbedarf tatsächlich signalisiert wird. 

SARS-CoV-2-Arbeitssschutzverordnung

Die von der Bundesregierung am 20. Januar 2021 beschlossene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger verkündet worden und am 27. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie ist bis zum 15. März 2021 befristet und umfasst im Einzelnen folgende Regelungen:

          – Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung (§ 2 Abs. 1),

          – Reduzierung betriebsbedingter Personalkontakte (§ 2 Abs. 2),

          – Reduzierung betriebsbedingter Zusammenkünfte auf das betriebsnotwendige Mini-

           mum (§ 2 Abs.3),

          – Verpflichtung des Arbeitgebers, im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätig- 

           keiten, die Nutzung des Home-Office anzubieten, wenn keine zwingenden betriebs-

           bedingte Gründe entgegenstehen (§ 2 Abs. 4),

          – Vorgaben zur gleichzeitigen Nutzung von Räumen (§ 2 Abs. 5), zur Einteilung des

           Personals in möglichst kleine Arbeitsgruppen und zum zeitversetzten Arbeiten (§ 2

           Abs. 6),

          – Verpflichtung des Arbeitgebers, unter bestimmten Voraussetzungen medizinische

           Gesichtsmasken zur Verfügung zu stellen, sowie eine korrespondierende Pflicht der

           Arbeitnehmer, diese Masken zu tragen (§ 3 Abs. 1), wobei der Arbeitgeber auch an-

           dere, ebenso wirksame Maßnahmen treffen kann.

Entwurf eines Gesetzes zur Ersatzverkündung von Corona-Verordnungen

Die Staatskanzlei hat kurzfristig den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten mit der Möglichkeit zur kurzfristigen Stellungnahme zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf soll die maßgeblich aus dem kommunalen Raum herrührende Anregung aufgegriffen und umgesetzt werden, eine schnelle elektronische Verkündung von Verordnungen, insbesondere der Niedersächsischen Corona-Verordnungen, im Internet zu ermöglichen. Perspektivisch plant die Landesregierung, sowohl das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt, als auch das Niedersächsische Ministerialblatt komplett von der bisherigen Papierfassung auf eine elektronische Fassung umzustellen. Die nunmehr vorgesehene Übergangsregelung soll nach Auffassung der Landesregierung möglichst noch im Februarplenum des Niedersächsischen Landtages beschlossen werden.

Europäischer Rat will verstärkte Antigen-Schnelltests

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben in einer Ratsempfehlung am 21. Januar 2021 eine verstärkte Anwendung von Antigen-Schnelltests sowie die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der gesamten EU vereinbart. Sie sprechen sich für eine Beschleunigung der Impfungen in der EU aus und rufen Impfhersteller zur Einhaltung ihrer Lieferverpflichtung auf. Die Grenzen sollen geöffnet bleiben. Angesichts der Risiken neuer Virusvarianten sollen dennoch Einschränkungen für nicht notwendige Reisen überprüft werden.

Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages durch das Jahressteuergesetz

In NLT-Aktuell 1/2021 ist über das Jahressteuergesetz 2020 informiert worden, mit dem unter anderem der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wurde. Zu einer Übertragung dieser Entscheidung auf Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (vgl. § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes) insbesondere auch für kommunale Aufwandsentschädigungen bedarf es noch einer Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat sich daher mit Schreiben vom 18. Januar 2021 an den Niedersächsischen Finanzminister gewandt und das nachdrückliche kommunale Interesse verdeutlicht, die Anhebung auch wirkungsgleich auf die Lohnsteuerrichtlinien und in der Folge den sogenannten „Ratsherrenerlass“ umzusetzen. Sobald uns hierzu nähere Erkenntnisse über die Einigung in den anberaumten Gesprächen auf Bundesebene vorliegen, werden wir ergänzend informieren.

Kreisumlage 2020

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen hat eine aktualisierte Tabelle mit den Umlagegrundlagen für die Kreisumlage 2020 mit Stand vom 12. Januar 2021 übersandt. Der gewogene landesdurchschnittliche Satz reduzierte sich auf 45,5 Prozent-Punkte. Das sind 0,2 Prozent-Punkte weniger als noch im Juli 2020 gemeldet und ein Rückgang von 0,9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt ist der landesdurchschnittliche Kreisumlagehebesatz damit in den letzten zehn Jahren um 5,8 Prozent-Punkte reduziert worden. Angesichts der durch die Corona-Pandemie bedingten deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage der niedersächsischen Landkreise ist nicht zu erwarten, dass sich dieser Trend auch in den Folgejahren fortsetzen wird.

Konsultation der EU-Kommission über europäische Ziele zur Biodiversität

Die EU-Kommission will rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur im Rahmen der Biodiversitätsstrategie entwickeln. Sie hat dazu am 11. Januar 2021 eine öffentliche Online-Konsultation gestartet. Eine Teilnahme ist bis zum 2. April 2021 möglich. Die in der Konsultation enthaltenen Fragen beziehen sich auf drei unterschiedliche EU-Initiativen. Die Ergebnisse der Befragung sollen nach Kommissionsangaben in eine Folgenabschätzung einfließen, die die Kommission derzeit vorbereitet. Die Kommission wird bis Ende 2021 einen Vorschlag für rechtsverbindliche Naturwiederherstellungsziele vorlegen.

12 Millionen Euro für Aktionsprogramm für mehr Insektenvielfalt in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände haben am 15. Januar 2021 ein Aktionsprogramm für mehr Insektenvielfalt vorgestellt. Für die Umsetzung von mehr Insektenschutz stellt das Land 12 Millionen Euro für die Arbeit in Verbänden, aber auch privaten Initiativen zur Verfügung. „Der Insektenschwund berührt viele Menschen. Etwas gegen ihn zu unternehmen, ist eine Aufgabe für uns alle“, so Umweltminister Olaf Lies. „Daher wollen wir auf den Flächen, die sich eignen und dem Land gehören, mit gutem Beispiel vorangehen. Immerhin machen diese etwa 100 Hektar, also rund 2 Prozent der Landesfläche aus.“ NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer ergänzte: „Die Landkreise begleiten die Umsetzung des Niedersächsischen Weges eng und unterstützen auch das Aktionsprogramm für mehr Insektenvielfalt. Sie können beispielsweise über eine insektenschonendere Pflege des Straßenbegleitgrüns an Kreisstraßen einen wertvollen Beitrag zum Insektenschutz leisten. Diese sinnvolle Maßnahme verursacht aber zusätzlichen Aufwand. Dafür könnte und sollte das Land hierzu Unterstützung gewähren.“

Asyl- und Flüchtlingszahlen 2020

Der Deutsche Landkreistag hat über die aktuellen Asyl- und Flüchtlingszahlen 2020 informiert. Nach der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2020 102.581 Erst- und 19.589 Folgeanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Abnahme um 26,4 Prozent. Ungeachtet der Auswirkungen der Corona-Pandemie liegen die Asylzahlen damit gleichwohl auch 2020 auf einem hohen Niveau.

36.433 der Erstantragsteller stammten aus Syrien. Weitere wichtige Herkunftsländer waren Afghanistan und der Irak mit jeweils fast 10.000 Erstanträgen. Bei ungefähr 76.000 der Erstantragsteller handelt es sich um neu nach Deutschland zugewanderte Personen. Der Rest der Erstanträge – immerhin 25,9 Prozent – wurde für Kinder gestellt, die bereits in Deutschland geboren wurden.

Entschieden hat das BAMF im Jahr 2020 über 145.071 Anträge. Die Zahl der anhängigen Asylanträge belief sich Ende Dezember 2020 auf 52.056. Die Gesamtschutzquote lag bei 43,1 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (38,2 Prozent) gestiegen.

Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2021

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe teilt mit, dass der Niedersächsische Integrationspreis in diesem Jahr zum Thema „Integration in Zeiten von Corona“ ausgeschrieben wird.

Das Land Niedersachsen möchte damit Initiativen, Projekte oder Maßnahmen auszeichnen, denen es gelingt, sich in Zeiten von Corona in besonderer Weise für eine gleichberechtigte interkulturelle Teilhabe einzusetzen.

Angesprochen sind Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten und Schulen, die geflüchtete Menschen oder andere Zugewanderte trotz Corona bei der Integration unterstützen und innovative Ideen umgesetzt haben. Deren Engagement soll durch den „Niedersächsischen Integrationspreis 2021 – Integration in Zeiten von Corona“ gewürdigt werden. Die Bewerbungsmodalitäten und weitere Informationen zur Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2021 können dem Ausschreibungsflyer sowie der Internetseite https://www.migrationsbeauftragte-niedersachsen.de entnommen werden.

Bewerbungen und Vorschläge zum Integrationspreis 2021 können unmittelbar an die Niedersächsische Staatskanzlei, Stichwort „Niedersächsischer Integrationspreis 2021“, Planckstr. 2 in 30169 Hannover gerichtet werden. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2021.

Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft nach Ablehnung eines Asylantrags als „einfach“ unbegründet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine nach Stellung eines Asylantrags fortgeführte Abschiebungshaft ab dem Tag rechtswidrig wird, an dem das BAMF den An- trag als „einfach“ unbegründet abgelehnt hat. Unabhängig von der Zustellung der Entscheidung an den Antragsteller muss das BAMF daher die zuständige Behörde schnellstmöglich über den Inhalt seiner Entscheidung unterrichten (Beschluss v. 6. Oktober 2020 – XIII ZB 115/19).

Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder

Das Bundesumweltministerium hat unter dem Titel „Wertschätzen statt Wegwerfen“ eine Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder veröffentlicht. Die Fortschreibung enthält unter anderem eine Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten des Bundes, der Länder und der Kommunen. Ferner beschreibt sie unter Nennung von beispielhaften Projekten und Initiativen verschiedene Konzepte sowie konkrete stoffstrombezogene Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Erste Sitzung des Landräte-Dialogs zur nachhaltigen Entwicklung

Die erste Sitzung des Landräte-Dialogs zur nachhaltigen Entwicklung des Deutschen Landkreistages (DLT) in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat am 29. September 2020 im Rahmen des 63. DLT-Umwelt- und Planungsausschusses in Pinneberg stattgefunden.

Mit dem Landräte-Dialog soll interessierten Landrätinnen und Landräten ein Forum zum Austausch zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit geboten werden und die diesbezügliche Rolle der Landkreise sichtbarer gemacht werden. Die aus dem Dialog gewonnenen Erkenntnisse sollen zur verbandspolitischen Meinungsbildung in den DLT-Umwelt- und Planungsausschuss überführt werden.

Bei der ersten Sitzung des Dialogs tauschten sich die teilnehmenden Landrätinnen und Landräte gemeinsam mit dem Vorsitzenden des RNE, Minister a.D. Schnappauf, sowie dem Generalsekretär des RNE über die relevanten Nachhaltigkeits-Themen der Landkreise, Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie für den Nachhaltigkeitsbereich, die Daseinsvorsorge sowie die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus. Dabei stellten sie insbesondere heraus, dass in ländlichen Räumen teilweise andere Themen der Nachhaltigkeit relevant sind als im städtischen Raum. Dementsprechend ist das Thema der Nachhaltigkeit nicht nur eine Aufgabe der großen Städte. Gerade in Bezug auf die Energiewende und die Landwirtschaft sind Landkreise die richtigen Ansprechpartner. Auch die Mobilitätswende ist ein Thema, das die Landkreise wegen der größeren Distanzen und der geringeren Verfügbarkeit des ÖPNV betrifft. Angemahnt wurde zudem auch eine finanzielle Nachhaltigkeit.

EU-Konsultation Breitbandvorschriften

Die Bundesregierung hat sich mit einem Beitrag, in dessen Erarbeitung neben den Bundesländern auch der Deutsche Landkreistag einbezogen war, an der EU-Konsultation zur künftigen Ausgestaltung der Breitbandbeihilfevorschriften beteiligt. Deutschland tritt darin für einen Verzicht auf Aufgreifschwellen sowie eine verbindlichere Ausgestaltung des Markterkundungsverfahrens ein.

Landesförderung Zukunftsräume: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat uns hinsichtlich der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen darüber informiert, dass mit dem 20. Mai 2021 der Stichtag zur Abgabe der Förderanträge in der 4. Antragsrunde feststeht. Das Programm Zukunftsräume Niedersachsen soll Projekte für die Lebendigkeit und Attraktivität von Klein- Mittelstädten, Gemeinden sowie Samtgemeinden ab 10.000 Einwohnern in Niedersachsen unterstützen, die in ländlichen Räumen Zentrumsfunktionen wahrnehmen.

Endlagersuche in Deutschland: Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen

Im Rahmen der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager wird vom 5. bis 7. Februar 2021 der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete als rein digitales Format mit interaktiver Beteiligungsmöglichkeit stattfinden. Die Fachkonferenz soll die Inhalte des im September 2020 veröffentlichten Zwischenberichts zu den Teilgebieten erörtern, die in Deutschland geologisch als Endlagerstandort in Betracht kommenden. An der Fachkonferenz können sich unter anderem die betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Am 27. Januar 2021 findet im Vorfeld der Fachkonferenz eine kurze Online-Informationsveranstaltung für Kommunen statt.

Beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete unterstützen soll. Am 15. Januar 2021 hat das BASE Informationsschreiben an die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte gesendet. In dem Schreiben und einer Broschüre informiert das BASE über den aktuellen Verfahrensstand, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen sowie die nächsten Schritte im Verfahren.

Am 14. Januar 2021 hat ein erstes Informationsgespräch zwischen Umweltminister Olaf Lies und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Der Minister wies einleitend darauf hin, dass derzeit praktisch 80 Prozent der Landesfläche potentiell betroffen sei. Dabei handele es sich um höchst unterschiedlich große Teilgebiete, die sich in der Regel weder gemeinde-, noch kreisscharf zuordnen lassen. Eine weitere Eingrenzung der Gebietskulisse erwarte er realistisch allenfalls in einem Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren. Um dennoch dem nachvollziehbaren Informationsbedarf der Bevölkerung nachkommen zu können, ständen im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 500.000,00 Euro zur Verfügung. Auf das Geld könnten die Kommunen zugreifen, die aber auch die Zivilgesellschaft einbinden sollten.

Im Ergebnis bestand Einvernehmen, dass gemeindebezogene Veranstaltungen im kreisangehörigen Raum wenig Sinn ergeben. Angeregt wurde, seitens der Landkreise zum Beispiel mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen zu besprechen, ob vor Ort Bedarf für eine regionale Info-Veranstaltung gesehen werde. Diese sollte zweckmäßiger Weise in Präsenzform durchgeführt werden, wenn die Pandemielage dies wieder zulässt. Gegebenenfalls käme auch eine kreisübergreifende Veranstaltung in Betracht. 

Broschüre zu Antisemitismus in Niedersachsen erschienen

Das Landes-Demokratiezentrum im Niedersächsischen Justizministerium hat eine neue Broschüre vorgelegt, die das Thema „Antisemitismus in Niedersachsen“ umfassend beleuchtet. Dazu hat das Land wie folgt informiert:

„In der Broschüre erläutert die Politikwissenschaftlerin und Antisemitismusforscherin Dr. Dana Ionescu den Begriff des Antisemitismus und sensibilisiert anhand von Vorkommnissen in Niedersachsen für den Antisemitismus vor unserer eigenen Haustür. Weiterhin werden drei Projekte vorgestellt, die mit Fördermitteln des Landes im vergangenen Jahr unterstützt wurden. Durchgeführt wurden diese durch die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, den Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen K.d.ö.R. und die Amadeu Antonio Stiftung. 

Die Broschüre enthält zudem ein Doppelinterview mit dem Vorsitzenden des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, und der Antisemitismusbeauftragten des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen, Dr. Rebecca Seidler. Fürst und Seidler verdeutlichen darin die Positionen jüdischer Akteurinnen und Akteure und erläutern ihre Anliegen gegenüber Staat und Gesellschaft.

In einem Kontaktteil werden Beratungsangebote genannt, die Unterstützung für von Antisemitismus betroffene Personen anbieten. Dazu gehören unter anderem die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.“

Die Informationsborschüre kann auf der Internetseite des Landes-Demokratiezentrums als pdf-Dokument geladen werden.

Einwegkunststoffverbotsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung verbietet in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben ab dem 3. Juli 2021 das Inverkehrbringen von bestimmten Kunststoffprodukten (Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittel- und Getränkebehälter) sowie generell von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Nach dem Inkrafttreten am 3. Juli 2021 sind Verstöße gegen das Inverkehrbringensverbot als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Es obliegt den Ländern, die für den Vollzug zuständigen Behörden zu bestimmen.