NLT-Aktuell – Ausgabe 27

„Nienburger Notruf“ gegen das Kliniksterben 

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser spitzt sich bundesweit dramatisch zu. Das geltende Recht gewährleistet keine auskömmliche Finanzierung des laufenden Betriebs. Steigende Energiekosten, Inflation und Tarifsteigerungen werden nicht gedeckt. Allein die niedersächsischen Landkreise stellen laut einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in diesem Jahr bisher fast 400 Millionen Euro zur Krankenhausfinanzierung zur Verfügung. 

„Der Bund steht für die auskömmliche Finanzierung der Kliniken in der Verantwortung. Er weigert sich sehenden Auges, seiner Verpflichtung nachzukommen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Landkreise mit ungeplanten Ausgaben von fast 275 Millionen Euro allein für die Insolvenz-Notfallrettung der Krankenhäuser in diesem Jahr einspringen müssen, um einen Zusammenbruch der stationären Krankenversorgung und des Rettungsdienstes zu verhindern. Dieses Geld fehlt für kommunale Aufgaben wie Kitas, Schulen oder den Nahverkehr,“ erklärte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy in einer Pressemitteilung. 

Ambrosy überreichte am gestrigen Donnerstag im Rahmen einer Klausurtagung des NLT in Bücken, Landkreis Nienburg (Weser), dem niedersächsischen Gesundheitsminister Andreas Philippi den an Bundesminister Karl Lauterbach und Philippi gerichteten „Nienburger Notruf“. Dieser war zuvor einstimmig vom Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedet und von allen niedersächsischen Landrätinnen und Landräten sowie dem Präsidenten der Region Hannover unterzeichnet worden. 

Die niedersächsischen Landkreise sind für die Sicherstellung der stationären Versorgung verantwortlich. Ausdrücklich bekennen sie sich zur Fortentwicklung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhauslandschaft. „Genau dies gefährdet der Bund derzeit mit seinen Plänen einer zentralistisch ausgerichteten Krankenhausreform, die wir mit großer Sorge kommen sehen. Unabdingbar ist aber zunächst eine finanzielle Soforthilfe im Jahr 2023 für die Kliniken als Grundlage einer geordneten Krankenhausreform. Wir fordern das Land Niedersachsen auf, keinem Gesetz zuzustimmen, solange die Soforthilfe und eine verlässliche Finanzierung für die Zukunft nicht geregelt sind. Andernfalls muss das Land selbst für die Defizite eintreten, wie das Land BadenWürttemberg es schon praktiziert,“ stellte Ambrosy fest. 

Verbraucherschutzbericht 2022: Gemeinsam für mehr Verbraucherschutz 

Verbraucherschutzministerium, der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) haben gemeinsam den Verbraucherschutzbericht 2022 vorgestellt. „Dieser Verbraucherschutzbericht 2022 zeigt eindrücklich, wie die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort, das LAVES und das Verbraucherschutzministerium an einem Strang ziehen, um die Menschen und Tiere in Niedersachsen zu schützen. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten,“ erklärte Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte in einer Pressekonferenz am 25. August 2023. 

Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfungsstrategien, Tierschutz und die amtliche Futtermittelüberwachung sind ebenso Themen im Verbraucherschutzbericht wie der gesundheitliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz. 2022 wurden bei der Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen 36.269 von insgesamt 112.776 Betrieben in Niedersachsen kontrolliert (32 Prozent). Dabei wurden 55.616 Kontrollen durchgeführt, bei 29.158 wurden Verstöße festgestellt (52 Prozent). 

Vor allem gegen Hygienevorgaben wurde verstoßen (47 Prozent), gefolgt von Verstößen gegen die betriebliche Eigenkontrolle wie beispielsweise Mängel in der Personalschulung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit von Produkten (22 Prozent) und die Kennzeichnung und Aufmachung von Erzeugnissen (16 Prozent). „Kontrolle ist besser. Dieser Halbsatz gilt beim gesundheitlichen Verbraucherschutz in besonderer Weise und dem Werden wir gerecht,“ stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer bei der Vorstellung der Zahlen fest. 

„Radioaktivitätsuntersuchungen sind im LAVES ein wichtiges und aktuelles Aufgabenspektrum. Jährlich sind es rund 1.400 Proben (Gemüse, Obst, Fische, Wildfleisch und Wildpilze). Ganz aktuell ist dieser Bereich um sieben Stellen auf nun 15 Stellen aufgestockt worden,“ ergänzte Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.  

Einführung der Niedersächsischen Kommunalgeldzuwendungsverordnung 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Niedersächsischen Kommunalgeldzuwendungsverordnung und zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung mit der Möglichkeit zur Stellungnahmen übersandt. Der Verordnungsentwurf ermöglicht durch die neue Kommunalgeldzuwendungsverordnung (NKomGVO) entsprechend einer langjährigen Forderung des NLT erstmals die Möglichkeit, Zuschüsse des Dienstherrn für ein Monats- oder Jahresabonnement für den ÖPNV oder Fahrradleasing in Höhe von insgesamt 40 Euro je Kalendermonat (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 NKomGVO), Gesundheitsmaßnahmen bis zu 40 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 NKomGVO), Geschenken aus persönlichem Anlass mit 40 Euro je Geschenk (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 NKomGVO) und die „Bereitstellung von Getränken und Genussmitteln im angemessenen Umfang“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NKomGVO) beamtenrechtlich entsprechend der Rechtsauffassung des Finanzministeriums sauber abzubilden. 

Durch eine Änderung von § 3 der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) werden die Aufwandsentschädigungen der kommunalen Wahlbeamten von Höchstbeträgen in Festbeträge umgewandelt, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass entsprechende Ermessensentscheidungen zur Höhe durch die Vertretungen nur mit sehr großem Aufwand rechtssicher zu treffen und zu dokumentieren wären. 

Niedersächsischer Integrationspreis 2023 

Ministerpräsident Weil hat am 21. August 2023 gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, und dem Bündnis „Niedersachsen packt an“ die Preisträgerinnen und Preisträger des Niedersächsischen Integrationspreises 2023 bekanntgegeben. Darüber hat die Niedersächsische Staatskanzlei hat darüber informiert. Der Preis ist mit insgesamt 24.000 Euro (4 x 6.000 Euro) dotiert. Aus mehr als 180 Bewerbungen und Vorschlägen hat die Jury die Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt: 

– Nestwerk e.V. für soziale und kulturelle Projekt aus Hagen im Bremischen, Landkreis Cuxhaven;
– Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V., Kulturtreff, Region Hannover;
– Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg e.V., Landkreis Cloppenburg;
– Clusterprojekte e.V., Landkreis Hildesheim. 

Das Bündnis „Niedersachsen packt an“ hat zusätzlich ein Projekt mit einem Sonderpreis ausgezeichnet, welches mit einem Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro unterstützt wird. Nach Entscheidung der Jury geht dieser Sonderpreis an die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten Godshorn, Region Hannover. 

Befragung zu den Zuständigkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung 

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat eine Abfrage/Umfrage zur Zuständigkeitswahrnehmung bei der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet. Das entsprechende Schreiben ging am 17. August 2023 an die Region Hannover, die Landkreise, die kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie die selbständigen Gemeinden. 

Das MW trägt sich mit dem Gedanken, an den bestehenden Zuständigkeiten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Förderanträgen Änderungen vorzunehmen. Dabei wird dort wohl in zwei Richtungen gedacht: Zum einen, die Zuständigkeiten von der kommunalen Hand gänzlich auf die NBank oder zum anderen, vom kreisangehörigen Raum (große selbständige Städte und selbständige Gemeinden) auf die Kreisebene zu verlagern (Ausschluss des § 17 Abs. 1 Satz 1 NKomVG). 

Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten“ nebst Begründung im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. 

Anlass der Änderung ist ausschließlich die bisher in § 1 Satz 2 der Verordnung vorgesehene Regelung. Damit nimmt das MU die Forderung der Projektgruppe Photovoltaik der Task Force Energiewende auf, eine Erhöhung der Zuschlagsgrenze von 150 Megawatt auf 500 Megawatt je Kalenderjahr zu installierender Leistung für bezuschlagte Gebote vorzunehmen. 

Endgeräte für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler 

Zur Ausstattung der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten wurden durch die Landesregierung fünf Millionen Euro im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens bereitgestellt. Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat nunmehr die Zuwendungsrichtlinie samt Handreichung und Musterleihverträgen übermittelt. Die Richtlinie soll am 6. September 2023 im Ministerialblatt veröffentlicht werden und mit diesem Datum in Kraft treten. 

Novellierung Richtlinie Migrationsberatung 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf zur Anpassung der Richtlinie Migrationsberatung zur Stellungnahme übersandt. Im Zuge der Anpassung sind die folgenden Änderungen in der Richtlinie vorgesehen:
1. Streichung des Fördergegenstandes Asylverfahrensberatung; die Streichung ist dem MS zufolge durch die gesetzliche Verpflichtung des Bundes zur Förderung der Asylverfahrensberatung aus § 12a AsylG ab 1.Januar 2023 haushaltsrechtlich unumgänglich.
2. Erhöhung der maximalen Zuwendungssumme je voller Stelle auf 60.000 Euro.
3. Redaktionelle Anpassungen. 

Kreisumlage: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. Juli 2023 

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. Juli 2023 die Festsetzung der Kreisumlage des Landkreises Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2013 aufgrund eines Verstoßes gegen die aus dem Grundgesetz ableitbaren verfahrensrechtlichen Vorgaben für unwirksam erklärt. Das umfangreich begründete Urteil des OVG Rheinland-Pfalz gibt nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages (DLT) den aktuellen Rechtsstand unter Berücksichtigung der seit der grundlegenden Malbergweich-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2013 ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung wieder. Allerdings weist die Entscheidung verschiedene Besonderheiten auf. 

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die strittige Kreisumlagefestsetzung im Februar 2013 erfolgte, d.h. unmittelbar nach dem Urteil des BVerwG vom 31. Januar 2013, dessen schriftliche Urteilsbegründung jedoch erst Ende März 2013 vorlag. Seitdem sind von dem BVerwG und den OVGs der Länder verschiedene Folgefragen vertieft behandelt und einer Klärung zugeführt worden. Das vorliegende Urteil des OVG Rheinland-Pfalz berücksichtigt den gewonnenen Erkenntnisstand der vergangenen zehn Jahre und legt diesen als Maßstab an die Festsetzung der Kreisumlage 2013 an. 

Geeinte Eckpunkte zur Kindergrundsicherung 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben gemeinsame Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Die Forderung des Deutschen Landkreistages (DLT), die Kindergrundsicherung über die Regelsysteme zu gewähren, anstatt mit einer neuen Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit neue Bürokratie und zusätzlichen Aufwand zu verursachen, hat sich noch nicht durchsetzen lassen. 

Der Entwurf sieht die alleinige Zuständigkeit der BA als „Familienservice“ vor. Zugleich soll das Bürgergeld als Auffangsystem für bedürftige Kinder erhalten bleiben. m Einzelnen informiert der DLT u.a. wie folgt: 

  • Die Kindergrundsicherung soll umfassen:
    – einen für alle Kinder einheitlichen, einkommensunabhängigen Garantiebetrag (entspricht dem bisherigen Kindergeld);
    – einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der altersgestaffelt den Regelbedarf nach dem SGB II und SGB XII einschl. Sofortzuschlag aufnimmt; inwieweit er auch eine Wohnkostenpauschale enthält, bleibt offen;
    – einen pauschalen Teilhabebetrag von 15 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und einen pauschalen Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (beides aus dem bisherigen Bildungspaket). 
  • Für die Zusammenführung und Verbesserung einzelner Leistungen und die Verwaltungskosten veranschlagt das Papier pauschal 2,4 Milliarden Euro. 
  • Als zuständige Behörde wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) genannt, die „Familienservice“ heißen soll. 
  • Sofern das soziokulturelle Existenzminium des Kindes (Mehr-/Sonderbedarfe, Wohnkosten) nicht durch den Zusatzbetrag gedeckt wird, soll das Bürgergeld als Auffangsystem erhalten bleiben.

Es bestätigt sich die kommunale Befürchtung, dass das Ziel der Kindergrundsicherung, eine für die Familien im Vergleich zu den Regelsystemen SGB II/SGB XII einfachere und leichter verfügbare Leistung zu gewähren, nicht erreicht wird. Die kommunale Kritik, dass der Aufwand für die bedürftigen Familien und für die Behörden nicht reduziert, sondern sogar erhöht wird, besteht fort. 

Gesetze zur Tierhaltung im Bundesgesetzblatt verkündet 

Das Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie das Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) u.a. Folgendes mit: 

Das Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Durch eine Änderung des § 245a Baugesetzbuch wird der tierwohlgerechte Umbau von bestimmten Tierhaltungseinrichtungen erleichtert, wenn dieser Umbau den Anforderungen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genügt. 

In einer gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wurde ein tierwohlgerechter Stallumbau im Grundsatz begrüßt. Hingewiesen wurde aber darauf, dass die kommunale Steuerungsfähigkeit gewahrt und immissionsschutzrechtliche Auswirkungen adressiert werden müssten. Die Vertreterin des DLT betonte in einer Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages, dass die Änderungen die Arbeit in den Baugenehmigungsbehörden unterstützen und einen tierwohlorientierten Umbau bestehender Tierhaltungsanlagen erleichtern. Die Möglichkeit eines Ersatzbaus wurde ausdrücklich begrüßt. 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 

Das Bundeskabinett hat nach Angaben des Deutschen Landkreistags (DLT) am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Es legt den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. 

Nach dem aktuellen Entwurf sollen Wärmepläne in Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen, was zur Disposition der Länder steht. Das Gesetz wird im nächsten Schritt im Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2023 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Klimaschutzprogramms vorgelegt. Darin wird auf übergreifend notwendige Rahmenbedingungen für die Kommunen, insbesondere mit Blick auf die Finanzierung, eingegangen. 

Im Hinblick auf die Maßnahmen im Energiebereich wird verdeutlicht, dass die kommunale Steuerungsfähigkeit essenziell für den Ausbau und die Akzeptanz vor Ort ist. Außerdem wird auf den erforderlichen Netzausbau, die Speicherung und die Netzentgeltregulierung eingegangen und eine bessere Einbeziehung der kommunalen Ebene mit ausreichenden Beteiligungsfristen angemahnt. 

Im Gebäudebereich wird betont, dass es klarer Rahmenbedingungen, einer Technologieoffenheit, Förderangebote und einer Lösung der Finanzierungsfrage bedarf. Im Verkehrsbereich wird ebenfalls auf die notwendige Planungssicherheit der Kommunen, insbesondere bei der Finanzierung, hingewiesen. Daneben werden einzelne Maßnahmen u.a. im Bereich des Schienenverkehrs, des Radverkehrs, des ÖPNVs und das Straßenverkehrsrecht beleuchtet. Im Bereich der Landwirtschaft wird ebenfalls auf finanzielle Herausforderungen hingewiesen. 

Stellungnahme zur Formulierungshilfe für ein Krankenhaustransparenzgesetz 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zu der Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Krankenhaustransparenzgesetz (vgl. NLT-Aktuell 26/2023, Seite 8) ablehnend Stellung genommen und dazu Folgendes mitgeteilt: Die Kritik richtet sich insbesondere daran, dass das Krankenhaustransparenzgesetz ein Vorgriff auf die Krankenhausreform wäre, der in nicht akzeptabler Weise in die Planungshoheit der Länder eingreift und zudem für die Bürger keinen echten Mehrwert schaffen, sondern tendenziell eher Verwirrung stiften wird. Zudem wird der deutliche Bürokratieaufbau kritisiert. Diese Positionierung des DLT wurde auch im Rahmen einer mündlichen Erörterung dieser Formulierung am 30. August 2023 von der Hauptgeschäftsstelle so vorgetragen. 

Pauschalentlastungsgesetz 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstückgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz) beschlossen. Damit werden die in den Vereinbarungen zwischen dem Bundeskanzler und der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. November 2022 (Ukraine-Flüchtlingspauschale i.H.v. 1,5 Milliarden Euro, allg. Flüchtlingspauschale i.H.v. 1,25 Milliarden Euro) und vom 10. Mai 2023 (zusätzlich eine Milliarde Euro allg. Flüchtlingspauschale) sowie der Entfall der bisherigen Pauschale für die unbegleiteten Minderjährigen i.H.v. 350 Millionen Euro im Finanzausgleichsgesetz (FAG) umgesetzt. Neu enthalten ist in dem Entwurf die Auszahlung der dritten Tranche des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (500 Millionen Euro). 

SGB II – Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 

Die Änderung zur Eingliederungsmittelverordnung, die den Jobcentern zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von 200 Millionen Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung stellt, wurde NLT-Aktuell, Ausgabe 27 vom 1. September 2023, Seite 9 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt die zur Verfügung gestellten Ausgabenreste, um die finanzielle Ausstattung der Jobcenter im Jahr 2023 zu verbessern. 

Dies greift eine kommunale Forderung auf, da die zusätzlichen Aufwendungen durch den Tarifabschluss die Jobcenter vor finanzielle Herausforderungen stellen. Allerdings bewirken diese zusätzlichen Mittel keine auskömmliche Finanzausstattung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass weiterhin Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt ab 2024 vorgesehen sind. 

Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis 

Das OVG Lüneburg hat sich in einem Urteil vom 14. März 2023 (Az. 3 LD 7/22) mit der Frage auseinandergesetzt, ab wann die Dienstvergehen eines Polizeibeamten im Zusammenhang mit der Reichsbürgerideologie seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen. Der Beklagte habe ein Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 BeamtStG begangen und daher schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt. 

Eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung ergebe sich daraus, dass er durch Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland im Sinne „reichsbürgertypischen Verhaltens“ schuldhaft gegen seine Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verstoßen habe. Zu dieser Einschätzung gelangte das OVG aufgrund eines Antrags des Beklagten auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, in dem er als „Geburtsstaat“ „Preußen“ eingetragen hatte, und dem Umstand, dass er seinen Personalausweis an die ausstellende Behörde zurückgab. 

Der Beklagte habe außerdem durch sein Verhalten die Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verletzt. Durch das Äußern von Verschwörungstheorien gegenüber einem Zeugen anlässlich einer zu den Dienstgeschäften des Beklagten gehörenden Beratung in Sachen Einbruchschutz sowie gegenüber seinen Kollegen während seiner dienstlichen Tätigkeit habe der Beklagte seine innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verletzt. Die Behauptungen des Beklagten zur „Steuerung“ der Bundesrepublik Deutschland durch „dahinter stehende Kräfte“ bzw. zu einem „großen Plan zur (weiteren) Unterhöhlung der geltenden Ordnung“ weisen einen so engen Bezug zum Statusamt des Beklagten auf, dass die disziplinarrechtliche relevante „Erheblichkeitsschwelle“ des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG überschritten sei. 

Digitale Woche des Landkreis Leer vom 18. bis 23. September 2023 

Der Landkreis Leer, die Sparkasse LeerWittmund und das SoftwareNetzwerk Leer e.V. laden zur fünften „Digitalen Woche Leer“ ein. Vom 18. bis 23. September finden täglich Fachveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen statt. 

Am Dienstag, den 19. September, steht die Digitalisierung der Kommunen im Mittelpunkt. Als Referenten sind u a. Dr. Horst Baier, CIO des Landes Niedersachsen, Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, und Tobias Fänger, Referatsleiter IT und Digitalisierung der Stadt Osnabrück vorgesehen. 

Die Veranstaltung findet im Sparkassen-Forum Leer statt. Beginn ist um 9.30 Uhr, Ende gegen 16.00 Uhr. Themen der Veranstaltung werden u.a. Planung und Umsetzung von EGovernment-Projekten, Veränderungsprozesse in Kommunen und Digitalisierungsstrategien sein. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind online möglich. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.diwo-leer.de.