NLT-Aktuell-Ausgabe 17

Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ 

Vom 9. bis 11. Mai 2023 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Frühjahrssitzung: Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2022 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2023 um -16,8 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Der Grund dafür sind v.a. die beschlossenen Steuerrechtsänderungen. 

Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von -9,8 Milliarden Euro, während die Gemeinden gegenüber der Herbst-Schätzung auf niedriger veranschlagte Steuereinnahmen im Umfang von -0,7 Milliarden Euro blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um -6,6 Milliarden Euro geringer aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2022 bedeutet dies für alle Ebenen ein Plus von 2,8 Prozent oder 24,9 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2022 – um 3,7 Milliarden Euro höhere (+2,8 Prozent) und für die Länder um -3,8 Milliarden Euro niedrigere (-1 Prozent) Einnahmeerwartungen. 

Steuerschätzung: Regionalisierung für Niedersachsen 

Der Niedersächsische Finanzminister hat die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen am 16. Mai 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach seiner Auskunft geht die aktuelle Steuerschätzung von begrenzten, inflationsbedingten Mehreinnahmen für das Land Niedersachsen aus. Diesen stünden aber die ebenfalls durch die Inflation immens gestiegenen Ausgaben für Personal-, Zins- und Sachausgaben gegenüber. Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen von 221 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für 2024 wird gegenüber der fortgeschriebenen Mittelfristigen Finanzplanung mit einem Plus von 383 Millionen Euro gerechnet. 

Nach Abzug der an die Kommunen zu leistenden Finanzausgleichszahlungen ergeben sich insgesamt folgende Erwartungen gegenüber der aktualisierten Planung des Landes: 

Die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes ist der nachfolgenden Grafik des Niedersächsischen Finanzministeriums (MF) aus dessen Präsentation zur Pressemitteilung zu entnehmen: 

Zur Bewertung der Zahlen führt das MF in seiner Presseerklärung wörtlich aus: „Die auf Niedersachsen entfallenden Mindereinnahmen wurden bereits mit der letzten Steuerschätzung antizipiert und entsprechend berücksichtigt. Ohne diese vorsorgliche Maßnahme würden die aktuellen Schätzergebnisse insgesamt deutlich unter denen vom Oktober 2022 liegen.“ 

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen. 

Sitzung des DLT-Präsidiums im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 

Auf Einladung von Landrat Heiko Kärger fand die 311. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) am 16./17. Mai 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Breiten Raum nahm die aktuelle Situation der Flüchtlingszuwanderung ein. Im Nachgang des Treffens des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder bewertete das Präsidium die Ergebnisse als äußerst enttäuschend. Es forderte unverzüglich ein klar strukturiertes Konzept. Die Zuwanderung geflüchteter Menschen müsse besser gesteuert und für die Kommunen ausfinanziert werden. Beides sei nach den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels derzeit nicht zu erwarten. 

Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt der Sitzung bildete die Gesundheitspolitik. Das Präsidium des DLT forderte eine Krankenhausstrukturreform, die die berechtigten Belange des ländlichen Raums ausreichend berücksichtigt. Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums würden hingegen eher als Gefährdung einer flächendeckenden stationären Versorgung wahrgenommen. Zur Sicherung der Liquidität der überwiegend in schwieriger Situation befindlichen Krankenhäuser verlangte das Präsidium eine zeitnahe Auszahlung der vom Bund in Aussicht gestellten sog. Soforthilfe. Im Hinblick auf die perspektivische Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) forderte das DLT-Präsidium die Länder auf, die Zusage einzulösen, die erheblichen Sach- und Personalkosten für die Aufstockung des ÖGD über das Jahr 2026 hinaus zu gewährleisten. 

Mit großer Skepsis betrachtet das DLT-Präsidium weiterhin die beabsichtigte Kindergrundsicherung. Durch das federführende Bundesministerium werde die bestehende vielfältige Unterstützung für die Kinder weitgehend ausgeblendet. Sollte das Vorhaben weiterverfolgt werden, forderte das Präsidium eine für die Familien einfach zu handhabende Ausgestaltung. Dies sei nach dem Konzept des Bundesfamilienministeriums nicht gewährleistet. 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 

Im März hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes vorgelegt. Dazu hat der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme wird die Zielrichtung des Entwurfs im Grundsatz begrüßt. Zugleich wird jedoch nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die kommunale Selbstverwaltung durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausgehebelt werden darf. Insbesondere werden verfassungsrechtliche Bedenken angebracht sowie die Finanzierung sowohl der Planung als auch der Umsetzung angemahnt. 

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) zur Stellungnahme übersandt; er enthält ausschließlich die kommunal relevanten Regelungen. Nach Einschätzung der NLT-Geschäftsstelle ist der Zeitpunkt der geplanten Novelle zur Änderung des NKlimaG aufgrund des derzeit in Änderung befindlichen EU- und Bundesrechts nicht sinnvoll. Dies wird auch durch zahlreiche Hinweise und Anmerkungen des MU zu den Einzelregelungen deutlich. Das Land sollte vielmehr die grundsätzlichen Weichenstellungen beispielsweise bei der Änderung des Energieeffizienzgesetzes und des Klimafolgenanpassungsgesetzes zunächst abwarten, um dann passgenaue Regelungen auf Landesebene aufzusetzen. 

Die wesentlichen Änderungen des vorgelegten Artikels betreffen den Vierten Abschnitt des NKlimaG (Klimaaufgaben der Kommunen). Zu diesem Abschnitt sind zahlreiche Änderungsbegehren vorgesehen. Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle bedürfen insbesondere umfangreiche zusätzliche Berichtspflichten, Neuregelungen der bestehenden Konnexitätsregelungen, die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Klimaschutzbeauftragter und eine im Gesetzentwurf angelegte allgemeine Auffangzuständigkeit der Kreisebene für den Klimaschutz kritischer Betrachtung. Das NLT-Präsidium wird sich im Rahmen seiner Sitzung am 24. Mai 2023 in Brüssel mit der Formulierungshilfe befassen. 

Änderung der Niedersächsischen Bauordnung 

Der NLT hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung umfangreich im Landtag Stellung genommen. Mit der Änderung beabsichtigt die Regierungskoalition Veranstaltungen in dafür eigentlich nicht vorgesehenen Gebäuden zu erleichtern und Abstandspflichten für Solaranlagen sowie Wärmepumpen im Innenbereich zu verringern. Zudem soll die sog. Modernisierungsklausel in der Niedersächsischen Bauordnung gestrichen werden. Mit dieser Klausel war es bisher möglich, von einem Bauherrn zu verlangen, dass er, wenn er gerade am Gebäude etwas umbaut, das aktuelle Baurecht auch über das konkrete Umbauvorhaben hinaus einhalten soll, sofern das nicht wesentlich die Kosten erhöht. 

Deutlich kritisiert hat der NLT die Art der Einbringung in den Landtag. Obwohl das Bauministerium den Gesetzestext geschrieben hat, wurde der Entwurf von den regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unmittelbar in den Landtag ein gebracht. Damit hat man der kommunalen Hand eine Anhörungsmöglichkeit abgeschnitten. Zudem waren insgesamt nur vier Wochen Zeit, zu den beabsichtigten Änderungen eine Verbandsauffassung zu bilden. Das ist für solch ein weittragendes Gesetz zu wenig. 

Inhaltlich hat der NLT die Abstandsverringerungen für Solaranlagen grundsätzlich begrüßt, dabei aber auf Probleme hingewiesen – wie etwa die mögliche Verschattung sensibler Gebäude etc. Hinsichtlich der Wärmepumpen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass diese häufig in Grenznähe wegen der Lärmentwicklung zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Abgelehnt hat der NLT die Streichung der Modernisierungsklausel. Diese wird in der Praxis gerade bei Altenheimen und dergleichen angewandt, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Diese Möglichkeit aus dem bauaufsichtlichen Instrumentenkasten zu streichen wäre falsch. Würde die Landesregierung derzeit eine Anwendung nicht wollen, könnte sie das bei dieser Ermessensnorm per Erlass unkompliziert und schnell anordnen.

Niedersachsen gerät bei Digitalisierung weiter ins Hintertreffen 

Das Land Niedersachsen gerät bei der Umsetzung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung immer weiter ins Hintertreffen. Das hat der Digitalisierungsausschuss des NLT in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 kritisiert. Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes Ende 2022 lässt der Gestaltungswille des Landes weiter nach, so die Einschätzung der Digitalisierungsexperten aus den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. 

Sie sehen sich in ihrer Haltung durch die Beratende Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) bestätigt, welche vergangene Woche dem Landtag vorgestellt wurde. „Der Landesrechnungshof teilt unsere vielfach geäußerte Kritik, dass die Kommunen besser eingebunden und unterstützt werden müssen. Das ist ein wichtiges Signal“, wird NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer in einer Pressemitteilung zitiert. “Wir hoffen nun, dass die neue Innenministerin diesen Impuls aufnimmt. Es ist allerhöchste Zeit, dass Niedersachsen hier wieder zu den anderen Bundesländern aufschließt. Wir stehen für ein gemeinsames Vorgehen parat“, so Meyer weiter. 

Aus Sicht der Ausschussmitglieder müssen vor allem die – von Bund und Ländern mit Millionenaufwand entwickelten – Online-Dienste für die Kommunen auch nutzbar gemacht werden, damit ein Digitalisierungsschub entstehen kann. „Das Land befindet sich in einer Erprobungsphase, wir brauchen aber finanzielle und zeitliche Planbarkeit. Der bereits heute bestehende Bedarf für eine digitale Verwaltung scheint nicht erkannt zu werden. Auch die vielerorts bereits erzielten Fortschritte auf kommunaler Ebene werden nicht angemessen berücksichtigt“, machte Meyer deutlich. 

Entwürfe der Richtlinien Billigkeit II und Qualität in Kitas II 

Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) ist das „Gute-Kita-Gesetz“ um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert worden. Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) beabsichtigt daher, die bewährten Förderprogramme „Billigkeit“ und „Qualität in Kitas“ fortzusetzen und hat dazu die Richtlinienentwürfe im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. 

Mit der „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit II)“ wird die bereits in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2022/2023 gewährte Billigkeitsleistung (Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen) befristet für zwei weitere Kindergartenjahre fortgesetzt. Für die Finanzierung dieses Förderprogramms sind – vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 – Haushaltsmittel in Höhe von rund 144 Millionen Euro vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Richtlinie soll bis zum 1. August 2023, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, erfolgen. Damit kommt das MK der Zusicherung nach, die Erhöhung des Dynamisierungsfaktors bei einer Verlängerung der Kita-Bundesmittel für diesen Zeitraum fortzuschreiben. 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung“ (RL Qualität in Kitas II) hat einen Förderzeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2025. Sie ermöglicht nach Auslaufen der aktuellen Richtlinie (über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften – RL Qualität in Kitas) die Förderung von sogenannten Zusatzkräften Betreuung und Zusatzkräften Leitung. Auch die Förderung von Einführungskursen für nicht pädagogisch qualifizierte Zusatzkräfte Betreuung und von Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte und pädagogische Fachkräfte ist möglich. 

Die bisherigen Fördertatbestände für die Zusatzkräfte in Ausbildung und den Trägerzuschuss sind mit Wirkung ab 1. August 2023 in das Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG, § 30) überführt worden und daher nicht mehr Bestandteil der neuen Förderrichtlinie. Für die Finanzierung dieses Förderprogramms sind Bundesmittel aus der Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetz sowie Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 183 Millionen Euro vorgesehen. Auch diese Richtlinie soll bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2023 veröffentlicht sein. 

Zuwendungen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung 

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) beabsichtigt die Durchführung eines neuen Förderprogramms, mit dem die Sprachförderung des am 30. Juni 2023 endenden Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in einem Förderzeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Juli 2025 fortgesetzt werden soll. Für die Finanzierung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung“ (RL Sprach-Kitas) sind sowohl Bundesmittel aus der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) als auch Landesmittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Über die Richtlinie wird die Weiterfinanzierung derjenigen Stellen (Funktionskräfte Sprachbildung und Verbund-Fachberatungen) ermöglicht, für die bis zum 30. Juni 2023 eine Förderung nach dem Bundesprogramm bewilligt wurde. Damit soll die Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder weiter unterstützt werden. 

Eine Veröffentlichung der Richtlinie ist bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2023 mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Juli 2023 beabsichtigt, um den Rückzug des Bundes nach dem 30. Juni 2023 nahtlos auffangen zu können. Insofern ist der Zeitplan für das Richtlinienverfahren eng gefasst und das MK hat die Anhörungsfrist verkürzt. 

Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV: Dritter Förderaufruf 

Für die Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11. Mai 2023 einen dritten Wettbewerbsaufruf veröffentlicht. Auch der dritte Förderaufruf gilt für Modellprojekte in Ländlichen Regionen und Stadtregionen, die mit jeweils bis zu 30 Millionen Euro gefördert werden können. Für den Förderaufruf stehen 140 Millionen Euro zur Verfügung, für die Projektförderung wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2026 festgelegt. Projektskizzen sind bis spätestens zum 14. Juli 2023 einzureichen. Am 30. Mai 2023 findet zu dem Förderaufruf eine Online-Informationsveranstaltung statt, für den man sich bereits registrieren kann. 

Ergänzende Informationen zum dritten Förderaufruf und zum Förderverfahren hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mit einem umfangreichen Fragen & Antworten-Katalog bereitgestellt. Er ist im Internet (in ggf. aktualisierter Form) abrufbar unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/OEPNV/FragenAntworten/fragenantworten_node.html. 

Zur Vorstellung des dritten Förderaufrufs lädt das BALM Interessierte zu einer virtuellen Informationsveranstaltung am 30. Mai 2023 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr ein. Für diese Veranstaltung ist bereits ein Registrierungslink hinterlegt. Die Anmeldung ist möglich unter https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Foerderprogramme/Oepnv/OEPNV-Modellprojekte_dritter-Foerderaufruf_230511.html. Die Einwahldaten zur Veranstaltung werden nach der Anmeldung automatisiert versendet. 

8. Nationaler Radverkehrskongress 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Land Hessen laden zum 8. Nationalen Radverkehrskongress am 20./21. Juni 2023 nach Frankfurt/Main ein. Der Kongress mit zahlreichen begleitenden Fachforen und Side-Events sowie Exkursionen wird mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände ausgerichtet, im zeitlichen und räumlichen Umfeld der Fahrradleitmesse Eurobike. In diesem Rahmen findet auch wieder die festliche Verleihung des Deutschen Fahrradpreises statt. 

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund richten am 21. Juni 2023 ein gemeinsames Side-Event zu Herausforderungen und Lösungsansätzen für die Förderung des Radverkehrs in der Fläche aus. Einzelheiten sind auch im Internet abrufbar unter: https://www.nationaler-radverkehrskongress.de/programm/programm/

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: https://www.nationaler-radverkehrskongress.de/registrierung/anmeldung/.