NLT-Aktuell – Ausgabe 13

Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz auf den Weg

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat mit Finanzminister Reinhold Hilbers am 6. April 2022 ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Millionen Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Millionen Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.

Mit den 40 Millionen Euro werden notwendige Investitionen ermöglicht und beschleunigt, beispielsweise in hochleistungsfähige Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), Spezialfahrzeuge oder in die Erweiterung von Betreuungskapazitäten, auch zur Notunterbringung. Ferner kann in Trinkwassernotversorgung und mobile Sanitätseinrichtungen sowie moderne Kommunikationstechnologie wie Satellitentelefone investiert werden, die auch bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikationswege funktionsfähig sind. Daneben werden planerische und technische Maßnahmen umgesetzt, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes weiter an die Lage anzupassen, etwa die Reaktionsfähigkeit bei feindlichen Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder bei einer Mangellage bei Treib- und Brennstoffen.

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes für die neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe. Das Ad-hoc-Paket ermöglicht die Finanzierung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen. Das Innenministerium setzt sich zudem zum Ziel, auch langfristig weitere wichtige Investitionen im Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen.

Landkreise erwarten weitere Maßnahmen zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes

„Wir begrüßen, dass durch Umschichtungen im Haushalt auch kurzfristig mehr Gelder für den Zivil- und Katastrophenschutz zur Verfügung stehen. Zusätzliche Notstromaggregate, sichere Notfall-Kommunikationstechnologie, Tankfahrzeuge für die Treibstoffversorgung oder Investitionen zur Sicherung der Trinkwassernotversorgung sind dringend notwendig. Die Landkreise und die Region Hannover als zuständige Katastrophenschutzbehörden vor Ort wissen genau, wie die Bedarfe aussehen,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, anlässlich der Ankündigung von Innenminister Boris Pistorius und Finanzminister Reinhold Hilbers am 6. April 2022, auch noch im Doppelhaushalt 2022/23 weitere Mittel für den Bevölkerungsschutz zu mobilisieren.

„Wir verstehen dies als ersten Schritt. Parallel müssen nun die Gespräche zwischen der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden und den Hilfsorganisationen im Landesbeirat Katastrophenschutz über die konzeptionelle Stärkung des gesamten Zivilund Katastrophenschutzes aufgenommen werden. Wir müssen insbesondere auch den Bereich der kritischen Infrastrukturen stärker konzeptionell in den Blick nehmen. Ferner sollten wir ein Programm zur zentralen Fahrzeugbeschaffung auflegen, das stärkt Kreisfeuerwehrbereitschaften und Hilfsorganisationen in der Fläche. Ziel muss es sein, dass die neue Landesregierung in einem sicher notwendigen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 schon die finanzielle Absicherung der konkret erforderlichen Maßnahmen gewährleisten kann,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Gespräch zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zu Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine in den Kommunen

Am Nachmittag des 1. April 2022 fand im Bundeskanzleramt ein gut 2 1 /2-stündiges Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung und Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände statt. Teilnehmer seitens der Bundesregierung waren u.a. Bundeskanzler Scholz sowie die Bundesminister Lindner, Faeser, Spiegel, Geywitz, Lauterbach und Schmidt.

Hinsichtlich der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung bestand nach Angaben des Deutschen Landkreistages Einvernehmen über die Notwendigkeit einer umgehenden technikunterstützen Registrierung, die allerdings rechtlich nicht unmittelbar eingefordert werden könne. Gegenwärtig ist eine Konzentration der Geflüchteten in den großen Städten festzustellen. Angestrebt wird eine Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Unabhängig vom anzuwendenden Rechtsregime soll eine Wohnsitzauflage durchgesetzt werden, die allerdings die Vertriebenen nicht daran hindern darf, Ausbildungsplätze andernorts ebenso wahrzunehmen wie sozialversicherungspflichtige Arbeitsangebote, um auf diese Weise die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden. Der Bundeskanzler betonte zum Abschluss dieses ausführlichen Erörterungsteils, dass allseits verdeutlicht werden müsse, dass eine Arbeitsaufnahme der Geflüchteten unabhängig von der Erfüllung von Formalitäten erfolgen könne und solle, und an die Arbeitgeber zu appellieren sei, Geflüchtete aus der Ukraine möglichst umgehend einzustellen.

Auch die Finanzierung nahm einen breiten Raum in der Erörterung ein. Nach Angaben von Bundesminister Lindner ist der Bund bereit, mit einer Gesetzesänderung ukrainische Geflüchtete – aber auch nur diese – vom AsylbLG in das SGB II zu überführen und diese Regelung nach ihrem Inkrafttreten sofort, aber ohne jedwede Rückwirkung, zur Geltung kommen zu lassen. Geschieht dies, sind aber auch anderen Bereiche des SGB anwendbar, z.B. das SGB XII und das SGB IX. Zudem ist für weitere Leistungen eine Pauschale an die Länder vorgesehen.

Von Seiten des Deutschen Landkreistages wurde demgegenüber deutlich gemacht, dass es auch gute Gründe für die Anwendung des auf diese Konstellation ja eigentlich zugeschnittenen AsylbLG gebe, das Probleme bei der Wohnsitzauflage und beim Niveau bei weiteren Sozialleistungen sowie bei der Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten vermeide. Komme das AsylbLG zur Anwendung, sei das Land ausgleichspflichtig und der Bund müsse gegenüber den Ländern einen Umsatzsteuerausgleich erbringen. Außerdem forderte der Deutsche Landkreistag statt der Erbringung von Pauschalzahlungen an die Länder Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung unmittelbar an die Kommunen ein.

Abschlussbericht der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ vorgelegt

Anderthalb Jahre nach Einsetzung durch den Landtag hat die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) am 11. März 2022 einen 160-Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Der EKE gehörten neben Mitgliedern des Landtages auch Sachverständige, Wissenschaftler unterschiedlicher Profession sowie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch Frau Dagmar Hohls, ehemals Kreistagsvorsitzende aus Hildesheim, an. Der Bericht enthält die Ergebnisse der von der EKE durchgeführten großen Ehrenamtsbefragung, stellt Verbesserungspotentiale und Hindernisse für ehrenamtlich Tätige dar. Zur strukturellen Verbesserung in Niedersachsen empfiehlt die EKE die Einrichtung einer zentralen Service- und Koordinierungsstelle. Der gesamte Bericht steht unter https://link.nlt.de/eke zum Download zur Verfügung. Zudem wird in der nächsten Ausgabe 2/2022 unserer Verbandszeitschrift „NLT-Information“ eine Zusammenfassung der Ergebnisse erscheinen.

Muster für Erklärungen zu Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten aktualisiert

Das Kommunalverfassungsgesetz verlangt in § 81 Abs. 5 NKomVG, dass die Hauptverwaltungsbeamten der Vertretung, also dem Kreistag oder der Regionsversammlung, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres ihrer Amtszeit mitteilen, „welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten“ sie ausüben. In der Mitteilung müssen nach der sehr detaillierten gesetzlichen Regelung die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, Auftragoder Arbeitgeber sowie die Höhe der erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände nach einem Entwurf des NLT bereits im Mai 2017 ein entsprechendes unverbindliches Muster herausgegeben, dem auch Hinweise und Erläuterungen zum Vorgehen zu entnehmen sind.

Nach der entsprechenden Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten an den Kreistag bzw. die Regionsversammlung ist es nach der Vorschrift des § 81 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sodann Verpflichtung der jeweiligen Kommune, die Art der Nebentätigkeit – also keine Einzelheiten zur zeitlichen Inanspruchnahme oder zur Höhe der erlangten Entgelte – ortsüblich bekanntzumachen. Auch zur Erfüllung dieser Verpflichtung hatten wir seinerzeit ein unverbindliches Muster herausgegeben.

Beide Muster sind nun auf den Stand 4. April 2022 aktualisiert worden, da wegen des Neubeginns zahlreicher Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten zum 1. November 2021 die entsprechenden Verpflichtungen zu Beginn des nächsten Jahres in vielen Kommunen zu erfüllen sein werden. Die Aktualisierung beider Muster betrifft lediglich bei den Erläuterungen zum Vorgehen eine Anpassung des Textes an eine durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene Übergangsvorschrift. Zum anderen ist in Abstimmung mit dem Innenministerium explizit in die Erläuterung zum Vorgehen aufgenommen worden, dass bei einer erfolgten Wiederwahl eines Hauptverwaltungsbeamten eine entsprechende Mitteilung erneut nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu machen ist. Diesbezüglich ist die gesetzliche Regelung nicht ganz eindeutig.

Beide aktualisierten Muster sind im Internetangebot des NLT unter www.nlt.de→Information→Arbeitshilfen→Kommunalrecht abrufbar.

Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Klimagesetzes und anderer Gesetze in den Landtag eingebracht

Die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Artikelgesetz) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/11015). Der Entwurf basiert in wesentlichen Teilen auf den Eckpunkten des Niedersächsischen Umweltministeriums. Er ist direkt an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Landtages überwiesen und dort bereits in der Sitzung am 28. März 2022 vorgestellt worden. Eine öffentliche Anhörung ist für den 9. Mai 2022, die endgültige Beschlussfassung für das Juni- oder Juli-Plenum vorgesehen.

Wesentliche Schwerpunkte des Artikelgesetzes für die Kreisebene sind Regelungen, die zwei konkrete Pflichtaufgaben für die Landkreise und die Region Hannover vorsehen: Für die Aufstellung und Fortentwicklung von Klimaschutzkonzepten für die Kreisverwaltungen sowie die Beratung der kreis- und regionsangehörigen Gemeinden im Hinblick auf Klimaschutzfördermittel ist im Entwurf ein finanzieller Ausgleich für jeweils zwei Stellen der Entgeltgruppe 12 sowie Sachmittel von jährlich 30.000 Euro vorgesehen. Daneben sind umfangreichere Regelungen für den Ausbau der Wind- und Solarenergie geplant. Als weitere, die Gemeindeebene betreffenden Pflichtaufgaben sind die Aufstellung eines Entsiegelungskatasters sowie die kommunale Wärmeplanung im Gesetzentwurf enthalten. Als Beitrag zur Erreichung der niedersächsischen Klimaschutzziele soll zudem ein Sondervermögen „Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen“ eingerichtet werden, dessen Mittel jedoch nur „nach Maßgabe des Haushalts“ ausgebracht werden.

Umweltminister Olaf Lies und HGF Hubert Meyer stellen Niedersächsisches Landschaftsprogramm vor

Am 4. April 2022 hat Umweltminister Olaf Lies gemeinsam mit NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer in Warpe, Landkreis Nienburg, das neue Niedersächsische Landschaftsprogramm vorgestellt. Damit hat Niedersachsen das aktuellste Programm in Deutschland. Dieses liefert mit detaillierten Karten und umfangreichen textlichen Ausführungen ein Konzept für den Umgang mit Natur und Landschaft. Das Landschaftsprogramm gilt als das zentrale Planungsinstrument für den Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen, es stellt unter anderem auch Bezüge zu nationalen und internationalen Strategien her. Es hilft für die strategische Arbeit der Naturschutzbehörden und bildet eine Grundlage für die Erarbeitung der verpflichtend von der Kreisebene aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne.

Hubert Meyer sagte anlässlich der Vorstellung: „Das neue Landschaftsprogramm ist ein echter Meilenstein für den Naturschutz in Niedersachsen. Die Aktualisierung nach 30 Jahren ist für die Landkreise und ihre Landschaftsrahmenpläne von hoher Bedeutung. Jetzt kommt es darauf an, dass vieles aus dem Programm auch umgesetzt wird. So sollten etwa Eingriffsausgleichsmaßnahmen stärker in den Biotopverbund als Lebensader der Natur gelenkt werden. Das Landschaftsprogramm ist gerade auch für den Ausbau der Windund Solarenergie eine wichtige Leitplanke, um die vielfältigen Zielkonflikte auszugleichen.“

Landrat Detlev Kohlmeier und die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde des Landkreises erläuterten dem Minister und der Presse bei einer Exkursion anhand des Bückener Mühlenbachs die Ziele des Nienburger Landschaftsrahmenplans, der das Landschaftsprogramms des Landes konkretisiert.

Ergebnisse der Kassenstatistik für das Jahr 2021

Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die kommunale Kassenstatistik hat die kommunale Ebene (Kernhaushalte) unter Einschluss der z.T. auch 2021 erfolgten Steuerkompensationen durch verschiedene Länder das Jahr 2021 mit einem Überschuss von 3,04 Milliarden Euro und damit im Vorjahresvergleich um 300 Millionen Euro verbessert abgeschlossen. Ursächlich ist vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen (+15,2 Prozent) und hier insbesondere der Gewerbesteuereinnahmen (netto: +34,6 Prozent).

Die Kreishaushalte verzeichneten hierbei allerdings 2021 ein Defizit in Höhe von 503 Millionen Euro. Die Situation der Kreisfinanzen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um deutliche -2,1 Milliarden Euro verschlechtert. Der Stand der Kassenkredite betrug zum Ende des Jahres 30,47 Milliarden Euro, 2,07 Milliarden Euro weniger als 2020. Bei den Landkreisen wuchs der Kassenkreditbestand leicht um 48 Millionen Euro auf 2,087 Milliarden Euro auf.

In einer länderweisen Betrachtung weisen die Landkreise in 5 von 13 Ländern Überschüsse auf. Einzig in Bayern hat sich die Finanzlage der Landkreise im Vorjahresvergleich um rund 57 Millionen Euro sogar verbessert. Das höchste Defizit wiesen die Landkreise in Hessen mit – 450 Millionen Euro auf. Umgerechnet in Pro-Kopf-Werte zeigt sich für die Landkreisebene 2021 bei den Finanzierungssalden folgendes Bild:

Ein positives Ergebnis verzeichneten dagegen 2021 die kreisangehörigen Gemeinden. Bei ihnen verdoppelte sich der Finanzierungsüberschuss von 1,637 Milliarden Euro um 1,841 Milliarden Euro auf 3,478 Milliarden Euro. In MV, LSA und SH fand eine Ergebnisverschlechterung statt.

Mittelfristige Planung Niedersachsen 2022 bis 2026

Die niedersächsische Landesregierung hat am 1. März 2022 die mittelfristige Planung Niedersachsen 2022 bis 2026 (MiPla) beschlossen und am 22. März 2022 den Niedersächsischen Landtag hierüber unterrichtet (LT-Drs. 18/10993). In diesem Jahr sind die Zahlen allerdings aufgrund mehrerer Umstände bereits heute weitgehend bedeutungslos:

–  Bereits im Vorwort (auf S. 5) wird darauf hingewiesen, dass eine neue Situation jetzt mit dem

   russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstanden sei. Der Krieg werde enorme Auswirkungen

   auf die Weltwirtschaft, die gesamtstaatlichen Finanzen und auch auf Niedersachsen haben.

   Diese mittelfristige Planung bilde den Finanzstatus des Landes zum Ende der 18.

   Legislaturperiode vor der Ukraine-Krise ab.

–  Wegen des beschlossenen Doppelhaushaltes des Landes 2022/2023 wird diese MiPla keine

   Auswirkungen auf die Haushaltsplanung des Landes haben. Nach der Landtagswahl wird in der

   nächsten Legislaturperiode vor der Aufstellung des Landeshaushaltes 2024 eine neue MiPla mit

   aktualisierten Daten Grundlage für die Planung sein.

–  Mit der frühzeitigen Vorlage enthält die MiPla auch noch nicht die Aktualisierung der Daten

   aufgrund der Steuerschätzung vom Mai des Jahres, die Grundlage für die weitere

   Haushaltsplanung insbesondere der Kommunen ist.

Gleichwohl weisen wir auf die MiPla hin, weil zum Teil hiermit – insbesondere hinsichtlich der Investitionsoffensive und höheren Planungen für Krankenhausinvestitionen – bereits politisch argumentiert wird. Tatsächlich bleibt aber abzuwarten, welche neuen Schwerpunktsetzungen finanzpolitisch nach der Landtagswahl stattfinden.

VerfGH Rheinland-Pfalz erklärt Teile des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 sowie des Corona-Sondervermögensgesetzes für verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat Teile des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 sowie des Corona-Sondervermögensgesetzes für unvereinbar mit der Landesverfassung Rheinland-Pfalz erklärt. Die Verwendung einiger Mittel des Sondervermögens – konkret in den Bereichen Breitbandausbau und Unternehmensförderung im Umweltbereich mit einem Gesamtvolumen von ca. 172 Millionen Euro – sei mit der Schuldenregel der Landesverfassung unvereinbar. Er knüpft dabei zwar mehrfach an das Urteil des StGH Hessen vom 27. Oktober 2021 an, bleibt aber vielfach in der Subsumtion dahinter zurück und betont vielmehr den dem Land zustehenden Einschätzungsspielraum.

Wie der StGH Hessen betont der VerfGH RP, dass sich aus dem Wortlaut von Art. 117 Abs. 1 Satz 2 LVerf ergebe, dass die Verfassung einen sachlichen Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) zwischen Notlage und Kreditaufnahme voraussetze. Nicht für jede Kreditaufnahme, die zeitlich mit der Pandemie zusammenfällt bzw. währenddessen erfolgt, erweise sich die Notsituation als ursächlich. Die Kreditaufnahme müsse vielmehr dazu bestimmt und geeignet sein, die Notsituation zu beseitigen. Eine Beschränkung auf Maßnahmen, die unmittelbar oder direkt der Überwindung der Notsituation dienen – im Falle der Pandemie vornehmlich Mittelverwendungen etwa zur zeitnahen Beschaffung von Impfstoff und Schutzausrüstungen sowie zur Finanzierung von Personal im Gesundheitswesen – lasse sich aber Art. 117 Abs. 1 Satz 2 LVerf nicht entnehmen. Auch Folgekosten und Nebenzwecke, die einen mittelbaren Zusammenhang zu der Pandemie aufweisen, etwa Hilfsmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich, Steuersenkungen und Bereitstellungen von Garantien, erfüllten die Tatbestandsvoraussetzungen einer notsituationsbedingten Kreditaufnahme, sofern sie nicht im Wesentlichen andere Zwecke als solche der Überwindung der konkreten Notsituation verfolgen, namentlich sofern gleichsam bei Gelegenheit der Aussetzung der Schuldenregel Mittel für allgemeinpolitische Maßnahmen bereitgestellt werden.

Anders im Tenor als der StGH Hessen betont der VerfGH RP, dass keine verfassungsrechtliche Pflicht bestehe, vorrangig vor einer Kreditaufnahme alle innerhalb des Haushalts denkbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung vollständig auszuschöpfen. Allerdings sei eine Kreditaufnahme nachrangig gegenüber Finanzierungsbeiträgen, die durch die rechtlich mögliche und zumutbare haushaltsmäßige Auflösung bestehender Rücklagen realisiert werden können.

Entschließung des Landtags „Den öffentlichen Gesundheitsdienst als unverzichtbare Säule des niedersächsischen Gesundheitswesens nachhaltig stärken!“

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 134. Sitzung am 23. März 2022 auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU die Entschließung „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst als unverzichtbare Säule des niedersächsischen Gesundheitswesens nachhaltig stärken!“ angenommen (LT-DRs. 18/11009). Sie enthält in Kurzfassung folgende Bitten gegenüber der Landesregierung:

  1. den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen strukturell zu stärken und weiterzuentwickeln,
  2. die digitale und technische Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Landes- und Bundesebene voranzutreiben,
  3. die Personalaufstockung in allen Bereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß den Regelungen des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ weiterhin in Niedersachsen umzusetzen,
  4. den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen gemeinsam mit allen dafür verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren weiterzuentwickeln und dabei die Herausforderungen pandemischer Lagen zukünftig stärker zu berücksichtigen,
  5. sich bei den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren für die Wiedereinführung eines einheitlichen Ärztetarifs bzw. einer arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelung für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD einzusetzen,
  6. sich bei den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren für eine stärkere Berücksichtigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Planung und Gestaltung regionaler und kommunaler Versorgungskonzepte einzusetzen,
  7. geeignete Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in niedersächsischen Schulen und Kindertagesstätten umzusetzen und zu unterstützen,
  8. eine gesetzliche Grundlage zur Wiedereinführung der Verordnungsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte des sozialpsychiatrischen Dienstes zu schaffen,
  9. sich für die Stärkung der Fort-, Weiter- und Ausbildung für die Fachberufe im Öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen und dafür erforderliche Maßnahmen umzusetzen, soweit diese in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen fallen, und
  10. sich für die Verankerung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der medizinischen Aus- und Weiterbildung einzusetzen und dafür erforderliche Maßnahmen umzusetzen, soweit diese in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen fallen.