NLT-Aktuell – Ausgabe 11

NLT verwundert über Kritik an Leitstellen: „Das muss ein Aprilscherz sein“ 

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert hohe Kosten bei den Rettungsleitstellen. Im Fokus: sogenannte kleine Leitstellen mit wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern im Rettungsdienstbereich. Mit Schreiben an 15 Landkreise und fünf Städte fordert der vdek diese auf, mit benachbarten Rettungsdienstbereichen Gespräche über die Zusammenlegung von Leitstellen zu führen. Ansonsten, so der vdek in einer Pressemitteilung, „könnten die Kassen kleinere Leitstellen nicht weiter wie bisher finanzieren“. 

Darauf reagierte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) verwundert. „Das muss ein Aprilscherz sein“, kommentiert NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind in einer Pressemitteilung. Der vdek habe eine allein auf Kosten verengte Perspektive und blende viele gute Kooperationsansätze der Landkreise aus. „Der Niedersächsische Landtag hat im Rettungsdienstgesetz eine kluge Entscheidung getroffen: Grundsätzlich eine Leitstelle pro Rettungsdienstbereich. So wird Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger garantiert.“ Zusammenarbeit sei möglich, aber nicht zwingend. „Wo und wie Landkreise bei den Leitstellen kooperieren, entscheidet die Kommunalpolitik vor Ort; sie diskutiert intensiv und entscheidet verantwortungsvoll, was für einen verlässlichen Rettungsdienst nötig und sinnvoll ist,“ führte der NLT-Geschäftsführer aus. 

Der vom vdek angeführte Kostenanstieg beim Rettungsdienst habe kaum mit den Leitstellen zu tun. „Der Rettungsdienst ist aktuell allgemeiner Ausputzer für Dysfunktionalitäten in der Gesundheitsversorgung, weil er trotz großer Herausforderungen als System noch funktioniert. Das treibt die Kosten“, stellte Schwind fest. Wenn der vdek erkläre, ab 2025 kleinere Leitstellen nicht mehr finanzieren zu wollen, sei das nicht nachvollziehbar und rechtswidrig: „Wir erwarten, dass die Krankenkassen auch künftig bei den Kostenverhandlungen das geltende Recht einhalten. Größe ist nicht per se gut. Auch Leitstellen für einzelne Rettungsdienst-Bereiche können wirtschaftlich arbeiten und müssen daher von den Kassen weiterhin finanziert werden “, so der NLT-Geschäftsführer. 

Deutschlandticket: Mustererstattungsrichtlinie von Bund und Ländern 

Für den Ausgleich von Fahrgeldmindereinnahmen und Umstellungskosten in Folge der Einführung des Deutschlandtickets haben Bund und Länder eine Mustererstattungsrichtlinie beschlossen sowie einheitliche Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket abgestimmten. Die Ausgestaltung der Mustererstattungsrichtlinie als reine Billigkeitsleistung (wie beim Corona-Rettungsschirm), die zumindest formal sogar unter Haushaltsvorbehalt steht, hatte der Deutsche Landkreistag (DLT) bereits im Vorfeld kritisiert. Ungeachtet der nachvollziehbaren zeitlichen Umsetzungsnöte der Länder kann dies allenfalls eine zeitlich eng begrenzte Übergangslösung sein. 

Die Länder sind nach Ansicht des DLT aufgefordert, sehr kurzfristig gesetzliche Regelungen zur Umsetzung des Deutschlandtickets auf den Weg zu bringen und in ihren jeweiligen ÖPNV-Gesetzen zu verankern. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Anwendungsbefehl für das Deutschlandticket, um einen Flickenteppich zu vermeiden und eine flächendeckende Umsetzung sicherzustellen, als auch – daran anknüpfend –die Finanzierung des Deutschlandtickets (inkl. der den Aufgabenträgern entstehenden Kosten und Aufwände). 

Laut der Mustererstattungsrichtlinie sind grundsätzlich nur Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen antragsberechtigt. Verkehrsunternehmen können nur im Rahmen einer Notfallregelung, wenn und soweit die Aufgabenträger bis zum 31. Dezember 2023 keine Ausgleichregelung treffen, einen Ausgleich direkt bei den Ländern beantragen. Der Ausgleich der Fahrgeldmindereinnahmen soll nach der Systematik des Corona-Rettungsschirms erfolgen, ergänzt um einen Mehrleistungsfaktor und einen Mehr- bzw. Minderverkehrsfaktor. Zudem ist ein Korrekturmechanismus bei einem generellen Nachfragerückgang vorgesehen. 

Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus auf März 2024 verschoben 

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass sich die ursprünglich für November 2023 vorgesehene Veröffentlichung der Zensusergebnisse auf März 2024 verschieben werde. Als Begründung wird ausgeführt, dass nach Abschluss der Befragungen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder derzeit an der Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten arbeiten. 

Bei der fachlichen Analyse habe sich die Notwendigkeit weiterer Qualitätssicherungsmaßnahmen gezeigt. Die bestmögliche Datenqualität zu erreichen, hat für die amtliche Statistik oberste Priorität. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird sich deshalb voraussichtlich in den März 2024 verschieben. 

Änderung von Zuständigkeiten beim Waffenrecht 

Die Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Waffenrechts wurde am 21. März 2023 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Dort wird wie schön länger erwartet geregelt, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Waffengesetzes zuständig sind. 

Die Waffenbehörden bei den großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden wurden mit einem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) über die zuständigen Polizeidirektionen auf die zeitgerechte Überführung der vorhandenen Akten an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf die Möglichkeit der Aufgabenübertragung mit entsprechender Zweckvereinbarung nach dem NKomZG vor dem 1. Januar 2024 hingewiesen. Der Erlass vom 21. März 2023 enthält auch Hinweise zu weiteren Detailfragen des Zuständigkeitsübergangs. 

Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das MI auf weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sich die Anzahl der Waffenbehörden in Niedersachsen damit von 99 auf 47 verringert. Das Ministerium verspricht sich mehr Effektivität beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und Vereinfachungen für die Jägerinnen und Jäger: Für sie ist künftig nur noch eine Behörde für die Beantragung eines Jagdscheines und der waffenrechtlichen Erlaubnis zuständig.

Scheunenfeste: Erlass zu Vollzugshinweisen 

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat am 28. März 2023 den Kommunen, die die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen, den Erlass „Vollzugshinweise für den Umgang mit vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen“ vorgegeben. 

Zugleich hat das MW den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit eröffnet, zum Erlass Stellung zu nehmen und zugesichert, dass der Erlass entsprechend geändert werde, wenn seitens der kommunalen Spitzenverbände Änderungsbedarfe durchgreifend aufgezeigt werden. Darüber hinaus hat das MW angekündigt, dass alsbald die Niedersächsische Bauordnung auch in Bezug auf die vorübergehende Nutzungsänderung von Räumen zu Versammlungsräumen geändert werde in der Absicht, „Scheunenfeste“ und andere vorübergehende Nutzungen zu erleichtern. Die beabsichtigten Änderungen sollen direkt durch die regierungstragenden Fraktionen in den Landtag eingebracht werden.  

Kommunaler Finanzausgleich 2023: Berechnungsgrundlagen des LSN 

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2023 mit den Grundbeträgen bekanntgegeben. Der kommunale Finanzausgleich 2023 beläuft sich danach – unter Berücksichtigung einer Steuerverbundabrechnung von 114,7 Millionen Euro – auf 5.642,8 Millionen Euro. Dies sind rund 220 Millionen Euro mehr als in der endgültigen Festsetzung für das Jahr 2022 vom Dezember des Vorjahres vorgesehen. 

Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben unter Einbeziehung der Finanzausgleichsumlage beträgt 1.354,82 Euro (Vorjahr: 1.240,68 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben einschließlich der Zuweisung nach § 14i NFAG beläuft sich auf 670,73 Euro (Vorjahr: 637,97 Euro). Die Steuerkraftmesszahl für Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben in Niedersachsen stieg von 8,9 Milliarden Euro in 2022 auf zehn Milliarden Euro für 2023. Bei der gemeindlichen Steuerkraft war somit im Finanzausgleichszeitraum ein Anstieg von 12,8 Prozent zu verzeichnen. 

Der Durchschnitt der Soziallasten 2020/2021 sank gegenüber dem Vorjahr um 86 Millionen Euro auf 1.060 Millionen Euro. Hierbei ist zu bedenken, dass die Reform der Eingliederungshilfe erstmals vollständig im Soziallastenansatz enthalten ist. Auch wenn der kommunalen Finanzausgleich 2023 insgesamt erneut angestiegen ist, erhalten wegen der unterschiedlichen Entwicklung der Steuerkraft und der Auswirkungen beim Soziallastenansatz einzelnen NLT-Mitglieder teils deutlich weniger Mittel als im Vorjahr, andere haben überproportionale Zuwächse zu verzeichnen. Insoweit kann aufgrund der positiven Gesamtentwicklung nicht auf die Zahlen der einzelnen Landkreise bzw. der Region Hannover geschlossen werden. 

Nachtragshaushalt 2023 und Haushaltsbegleitgesetz des Landes 

Die niedersächsische Landtagsverwaltung hat den Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022/2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023) veröffentlicht (LT-Drs. 19/775). Darin enthalten ist der komplette Nachtragshaushaltsplan mit 515 Seiten. Für Kommunen ist insbesondere auf die Zahlungen des Landes an den kommunalen Bereich für 2023 hinzuweisen. Danach sind Zahlungen innerhalb des Steuerverbundes des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe 5,66 Milliarden Euro (inklusive Finanzausgleichsumlage) in 2023 vorgesehen (inklusive einer Steuerverbundabrechnung in Höhe von 115 Million Euro). 

Weiter ist auf die Ansatzerhöhung bei der Förderung der Krankenhäuser (+ 61,7 Million Euro) auf 211,7 Million Euro und die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen hierfür von 150 Million Euro auf 360 Million Euro hinzuweisen. 

Die Mehrheitsfraktion im Niedersächsischen Landtag haben darüber hinaus den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltes des Haushaltsjahres 2023 vorgelegt (LT-Drs. 19/881). Hiermit werden im Wesentlichen die Ergebnisse der Einigung zur Flüchtlingsfinanzierung 2023 gesetzlich abgebildet. 

Die kommunalen Spitzenverbände werden zum Nachtragshaushalt voraussichtlich im zuständigen Haushaltsausschuss angehört werden. Ein Gesetzesbeschluss ist für das MaiPlenum des Niedersächsischen Landtages vorgesehen. 

Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften 

Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie die Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnung an das Tierarzneimittelrecht wurden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind in Kraft getreten. Die Geschäftsstelle hatte über die Entwürfe zur Neuordnung des Tierarzneimittelrechts und die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages berichtet. 

Nunmehr ist auch die Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit Artikel 1 der Verordnung wird eine Verordnung über Einteilungskriterien für die Kategorien der Apothekenpflicht oder Freiverkäuflichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten (TierarzneimittelKategorisierungsverordnung, TAMKaT) mit Kriterien für die vorzunehmende Einteilung zur Apothekenpflichtigkeit bzw. zur Freiverkäuflichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten erlassen. 

Mit Artikel 2 der Verordnung wird eine Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen (Tierarzneimittelund Wirkstoffherstellungsverordnung, TAMWHV) erlassen. Die Verordnung regelt die gute Herstellungspraxis für Tierarzneimittel und veterinärmedizinische Produkte. Die Verordnung ist am 16. März 2023 in Kraft getreten. 

Entsorgung von Altbatterien: Internetplattform mit nutzbaren Materialien 

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Batteriegesetz (BattG) sieht ein Wettbewerbssystem zwischen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien vor. Die Rücknahmesysteme sind verpflichtet, die Endnutzer über die Entsorgung von Geräte-Altbatterien, Sinn und Zweck einer getrennten Sammlung, die eingerichteten Rücknahmesysteme sowie die Rücknahmestellen zu informieren. 

Zu Unterstützung der Kommunikation der Rücknahmesysteme sieht das Gesetz die Einrichtung eines Fachbeirates vor. Nach anfänglichen rechtlichen Schwierigkeiten hat sich dieser mittlerweile konstituiert. Auch der Deutsche Landkreistag gehört dem Beirat an. 

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wirken als Rücknahmestellen bei der Sammlung der Altbatterien mit. Entsprechend können diese die von den Entsorgungsträgern zur Verfügung gestellten Hinweise und Materialien zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen. Solche Materialen wurden bisher auf einer von den Rücknahmesystemen gemeinsam betriebenen Informationsplattform zur Verfügung gestellt. 

Nunmehr haben die Rücknahmesysteme eine neue Kampagne gestartet. Auf der Plattform unter https://www.batterie-zurueck.de/ können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rücknahme von Altbatterien informieren. Auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können über die Website die gemeinsame einheitliche Kennzeichnung für Rücknahmestellen und Materialien anfordern. Im Weiteren soll die Website stetig mit Informationen gefüllt werden. 

Aktion Biotonne Deutschland 2023 

Die bundesweite Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“ findet in diesem Jahr erneut mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und verschiedener Verbände statt. Auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag sind nunmehr Partner der Initiative, nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Landkreise und kreisliche Abfallwirtschaftsbetriebe teilgenommen haben. 

Während bei den vorherigen Aktionen die Quantität des Bioabfalls im Fokus stand, hat die diesjährige Kampagne zum Ziel, den Fremdstoffanteil in der Biotonne zu reduzieren. Kernbestandteile der Aktion sind deshalb eine Öffentlichkeitsarbeit für weniger Plastik, Glas oder Metall in der Biotonne sowie die Messung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Form von „Chargenanalysen“. 

Mit Blick auf die ab 2025 geltenden Vorgaben gemäß § 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV), demnach der Anteil der Gesamtkunststoffe bestimmte Kontrollwerte nicht überschreiten darf, dürfte dies die Anstrengungen in vielen Kommunen unterstützen. 

Der Wettbewerb sieht in diesem Jahr vier Phasen vor: In der ersten Phase im März/April findet eine Fremdstoffmessung statt. Am Tag der Biotonne, dem 26. Mai 2023, startet die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit. Nach etwa einem Jahr folgt eine erneute Fremdstoffmessung und im Anschluss werden die teilnehmenden Kommunen ausgezeichnet. Ebenso ist eine spätere Teilnahme jederzeit möglich. Um eine Chargenanalyse jedoch noch vor dem Tag der Biotonne 2023 durchführen zu können, wird eine frühzeitige Anmeldung bis spätestens zum 30. April 2023 empfohlen. 

Nähere Informationen zur diesjährigen „Aktion Biotonne Deutschland“ stehen auf der Internetseite www.ab-kommunen.de zur Verfügung. Dort ist auch eine Anmeldung möglich. Die Teilnahme ist für die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe kostenpflichtig. 

Kinderbroschüre zum Thema „Vom Bioabfall zum Kompost“ 

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. bietet die Möglichkeit an, eine Broschüre zum Thema „Vom Bioabfall zum Kompost“ für Kinder ab neun Jahren zu entwickeln und herauszugeben. Anliegen der Broschüre ist es, Kinder für eine nachhaltige Verwertung von Bioabfallen zu sensibilisieren und zum selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltagshandelns werden zu lassen. Interessierte Landkreise und kreisliche Abfallwirtschaftsbetriebe können sich über die Internetseite https://form.jotform.com/230093457732355 beteiligen. Dort befinden sich auch ein Infoflyer sowie weitere Informationen, insbesondere zu den Kosten der Broschüre. 

Nationale Wasserstrategie verabschiedet 

Das Bundeskabinett hat die Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Diese benennt zehn strategische Themen jeweils mit Herausforderungen, Zielen und Handlungsansätzen und unterlegt diese mit einem Aktionsprogramm. Ziel der Strategie ist es, Antworten dazu zu geben, wie im Jahre 2050 die Wasserversorgung für Menschen und Umwelt in ausreichender Menge und notwendiger Qualität gesichert werden kann. 

Eine Kurz- sowie Langfassung der Nationalen Wasserstrategie steht auf der Internetseite https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/binnengewaesser/hintergrund-zurnationalen-wasserstrategie zum Herunterladen zur Verfügung. 

Krisenbewältigung für Pflegeeinrichtungen 

Ein Papier zur Krisenbewältigung für Pflegeeinrichtungen wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erarbeitet. Es wurde am 16. Februar 2023 veröffentlicht und trägt den vollständigen Titel „Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Handreichung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen“. 

Hier findet sich u.a. ein Musterschreiben für Pflegeeinrichtungen, das an den Landkreis gerichtet werden kann, um eine Vernetzung der Pflegeeinrichtung mit den verantwortlichen Stellen im Katastrophenschutz und im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Die Handreichung der BAGFW steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen/detail/vorbereitung-auf-und-bewaeltigung-von-krisen-und-katastrophen.