NLT-Aktuell – Ausgabe 05

Haushaltslage 2024 der niedersächsischen Landkreise

Die Haushaltslage 2024 der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover hatsich gegenüber der Planung des Vorjahres deutlich verschlechtert. Kein einziger Landkreisoder die Region Hannover weisen einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf aus. Dies istdie schlechteste Finanzplanung seit Jahrzehnten. Nur bei sechs Landkreisen liegt das Defizit niedriger als zehn Millionen Euro. Insgesamt wird in den Haushalten ein strukturellesDefizit im ordentlichen Ergebnis von 754 Millionen Euro erwartet. Dies sind annährend220 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Fehlbeträge in der Bilanz sollen sich nach denPlandaten auf rund 415 Millionen Euro belaufen. Auch die Liquiditätslage verschlechtertsich nochmals. So soll in der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ein negativer Finanzierungssaldo von 294,1 Millionen Euro entstehen.

Im Jahr 2024 beabsichtigen elf Landkreise die Kreisumlage zu erhöhen, einer sieht eineSenkung vor. Vier Landkreise haben Sonderregelungen mit erhöhten Kreisumlagesätzengeplant, um von einzelnen Gemeinden nicht abgeschlossene Vereinbarungen über dieKindertagesstättenbetreuung zu berücksichtigen.

Insgesamt hat sich die Haushaltslage 2024 deutlich verschlechtert. Dies gilt, obwohl dieEinnahmeseite der Kommunalhaushalte nach wie vor stabil ist. Die Aufwendungen bzw.Auszahlungen wachsen hingegen sehr stark an. Dies ist einerseits auf die unzureichendeFinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser zurückzuführen, für die eine Reihevon Landkreisen und die Region Hannover praktisch zum Ausfallbürgen werden. Zum anderen schlagen sich nunmehr zunehmend die inflationsbedingten Steigerungen bei den Personalkosten und im Transferbereich nieder. Insgesamt bereitet dies Anlass zu erheblicher Sorge und wird auch Gegenstand der diesjährigen Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages am 8. März 2024 sein.

Anhörung zum Nachtragshaushalt – Hochwasserhilfe

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) wurde vor demAusschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 angehört (Gesetzentwürfe der Landesregierung, LT-Drs. 19/3277und der Fraktion der CDU, LT-Drs. 19/3241). In der Sitzung am 31. Januar 2024 danktedie AG KSV einleitend nochmals für den Einsatz von mehr als 100.000 ehrenamtlichenHelferinnen und Helfern. Die kommunal verantworteten, dezentralen Strukturen bei derBekämpfung des Weihnachtshochwassers 2023 hätten sich bewährt. Hervorgehoben wurden die reibungslose und unkomplizierte Nachbarschaftshilfe sowie die gute Koordinationund Zusammenarbeit auch mit den Dienststellen des Landes unter Federführung des Innenministeriums.

Bewährt habe sich insbesondere auch das in Niedersachsen vor wenigen Jahren in dasKatastrophenschutzgesetz eingefügte Instrument des außergewöhnlichen Ereignisses. ImNachgang sei nunmehr eine Entscheidung notwendig, dass es sich um ein außergewöhnliches Ereignis „ungewöhnlichen Ausmaßes“ im Sinne von § 31 Abs. 3 Satz 3 NKatSG gehandelt habe, um damit die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen des Landes an die unteren Katastrophenschutzbehörden zu schaffen.

Die AG KSV begrüßte, dass kurzfristig finanzielle Mittel zur Bewältigung der Folgen desWeihnachtshochwassers 2023 bereitgestellt werden sollen. Auch die Zielsetzungen seienrichtig adressiert. Zu dem finanziellen Volumen könne derzeit nichts Seriöses gesagt werden, da die erste Schätzung zu den Kostenfolgen erst seit Anfang der Woche auf den Weggebracht worden sei. Hervorgehoben wurde, dass die vorgesehene Ertüchtigung desHochwasser- und des Katastrophenschutzes als wichtige Lehre aus diesem Jahrhunderthochwasser eigener Art weder der Inanspruchnahme der Mittel durch die anderen Aufgabenbereiche noch der erfahrungsgemäß alsbald einsetzenden „Krisendemenz“ zum Opferfallen dürfe. Abschließend wurde auf erste Erfahrungen im Zuge der Umsetzung der Soforthilfe durch die Landkreise eingegangen.

Die Anhörung, zu der neben der AG KSV nur der Wasserverbandstag geladen war, hatsich insgesamt über eineinhalb Stunden erstreckt, was das außergewöhnliche Interesseder Landtagsabgeordneten an der Thematik unterstreicht. Alle vier Fraktionen des Landtages brachten dabei zum Ausdruck, dass die Strukturen der öffentlichen Hand gut funktioniert hätten und dabei insbesondere die unteren Katastrophenschutzbehörden lobend hervorgehoben.

Kreisumlage 2023 – Endgültige Übersicht des Landesamtes für Statistik

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) die Tabelle mit den Umlagegrundlagen der Landkreise 2023 mit Stand vom1. Januar 2024 übersandt. Im Laufe des Jahres gab es noch eine Reihe von Veränderungen. Entgegen der ursprünglichen Annahme im Bezugsrundschreiben ist der gewogenelandesdurchschnittliche Kreisumlagesatz nicht gestiegen, sondern sogar minimal gesunken, so dass er statistisch auf dem Niveau von 45,1 Prozent-Punkten verharrt. Hintergrundsind eine Reihe von Hebesatzsenkungen im Laufe des Haushaltsjahres. Insgesamt achtLandkreise haben ihre Hebesätze gesenkt, während sieben eine Erhöhung vorgenommenhaben. Im Ergebnis hat dies praktisch zu keinen Veränderungen beim Landesdurchschnittgeführt.

Das Umlagesoll 2023 stieg gegenüber dem Vorjahr um 459,6 Millionen Euro auf4.716,7 Millionen Euro. Hintergrund sind um 1.031,9 Millionen Euro gestiegene Umlagegrundlagen und damit höhere Einnahmen der kreisangehörigen Gemeinden.

Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger

In Umsetzung seines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus hat das Bundesministeriumdes Inneren und für Heimat (BMI) eine „Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger“ ins Leben gerufen. Der Allianz gehören die kommunalen Spitzenverbände, die kommunalpolitischen Vereinigungen sowie Vertreter weiterer Organisationen an. Innerhalb der Allianz wurde eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Davon umfasst sind Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschätzung kommunaler Politik, die Stärkungder politischen Bildung, der Aufbau dauerhafter Strukturen zum direkten Austausch zwischen Bund und kommunalen Akteuren zu diesem Thema, seine Abbildung in der Demokratie-Strategie des Bundes sowie die Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle.

Letztere wird beim Deutschen Forum für Kriminalprävention (DFK) angesiedelt und an diemittlerweile von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände betriebeneHomepage „Stark im Amt“ (www.stark-im-amt.de), angebunden sein. Die Ansprechstellesoll kommunale Amts- und Mandatsträger informieren und beraten und so dazu beitragen,die Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung zu verbessern.Die Ansprechstelle, deren Errichtung durch das BMI bis zu einem Höchstbetrag von einerMillionen Euro gefördert wird, soll in der zweiten Jahreshälfte ihre Arbeit aufnehmen. Darüber wird der Deutsche Landkreistag gesondert informieren.

Positionspapier des Deutschen Landkreistages zu den Netzentgelten

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat im Januar 2024 im Landkreis Diepholzvor dem Hintergrund der angekündigten Reform der Regulierung der Stromnetzentgeltedas Positionspapier „Faire Netzentgelte für ländliche Räume“ beschlossen. Darin werdeneine Reduzierung sowie eine Nivellierung der Netzentgelte gefordert. Aufgrund des starken Ausbaus von Erneuerbaren Energien sind die Netzentgelte derzeit insbesondere inländlichen Räumen besonders hoch.

Finanzmittel des Bundes für die kommunale Wärmeplanung

Anknüpfend an verschiedentliche Gespräche der Hauptgeschäftsstelle des DeutschenLandkreistages (DLT) mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung hat das Ministeriumden kommunalen Spitzenverbänden nunmehr schriftlich mitgeteilt, dass die Bundesregierung beabsichtige, den Ländern Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 500 Millionen Eurozur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen auf fünf gleiche Jahrestranchen in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro aufgeteilt und das Finanzausgleichsgesetz im Laufe des Jahres2024 entsprechend angepasst werden.

Der Weg dieser (Mit-)Finanzierung über die Länder vermeidet in der Konsequenz einneues Bundesförderprogramm. Deshalb kommt es nach Einschätzung des DLT darauf an,dass bei der Umsetzung des Gesetzes für die kommunale Wärmeplanung in den Länderndie kommunale Unterstützung gewährleistet wird. Dabei gilt es mit Blick auf die Flächendeckung, die Koordinationsfunktion und das Schaffen von Synergien auch die Landkreisebei gemeinsamer Planung mit den Gemeinden als förderfähig mit einzubeziehen.

Verhandlungsmandat zur VerpackungsVO

Europäisches Parlament und Rat haben ihre Verhandlungsmandate zur EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hateine diesbezügliche Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung im Bundestag übermittelt.Das Europäische Parlament plant, Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührungkommen und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oder BisphenolA enthalten,künftig zu verbieten. Die im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen Zielefür die Verringerung der pro Kopf anfallenden Kunststoffverpackungsabfälle sollen erhöhtwerden. Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung müssen auch die Kosten füreine Sammlung von Produktabfällen in öffentlichen Sammelsystemen abdecken.

Der Rat sieht vor, dass bis 2026 ein Bericht über das Vorhandensein besorgniserregenderStoffe in Verpackungen zu erstellen ist. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2029 sicherstellen,dass jährlich mindestens 90 Prozent der Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall getrennt gesammelt werden. Die von den Herstellern gezahlten Beiträgemüssen auch die Kosten für Erhebungen über die Zusammensetzung gesammelter gemischter Siedlungsabfälle abdecken.

Verhandlungsmandat zur Gigabit-InfrastrukturVO

Europäisches Parlament und Rat haben sich zum Vorschlag der Kommission für eine Gigabit-Infrastrukturverordnung (Gigabit Infrastructure Act) positioniert. Der Rat hat die wesentlichen Forderungen des Deutschen Landkreistages (DLT) aufgenommen, u.a. wurdedie ursprünglich vorgesehene Genehmigungsfiktion durch Fristablauf gestrichen. Darüberhinaus soll ein Zugang abgelehnt werden können, wenn u.a. ein Bitstream-Zugang gewährt wird. Im Parlament haben Abgeordnete verschiedener Fraktionen die Forderungendes DLT in ihre Änderungsanträge aufgenommen. Dem Berichterstatter ist es jedoch leider gelungen, die Punkte im Rahmen der Verhandlungen allesamt herauszustreichen. Imweiteren Verlauf des Trilogverfahrens (der drei gesetzgebenden EU-Institutionen) setztsich der DLT dafür ein, dass die Ratsposition möglichst vollständig übernommen wird.

Niedersächsischer Integrationspreis 2024

Die Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises steht in diesem Jahr unterder Überschrift „Stärkung von Demokratie und Zusammenarbeit“. Der Integrationspreis solldemokratiefördernde Projekte von Initiativen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen etc. würdigen, die die politisch-gesellschaftliche Teilhabe Geflüchteter in Niedersachsen vielfältig fördern und gestalten. Dabei kann es sich sowohl um haupt- alsauch um ehrenamtliches Engagement in den Bereichen politische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe handeln.

Die Einzelheiten zur Bewerbung sowie weitere Informationen zur Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2024 können der Internetseite https://www.migrationsbeauftragte-niedersachsen.de entnommen werden. Bewerbung und Vorschläge zum Integrationspreis 2024 sind an die Niedersächsische Staatskanzlei, Referat 32, Stichwort:„Niedersächsischer Integrationspreis 2024“, Planckstraße 2 in 30169 Hannover zu richten.Ebenso kann das Formular zur Bewerbung von der o.g. Internetseite heruntergeladen,ausgefüllt und vorzugsweise per E-Mail (bis max. zehn Megabyte) an die E-Mail-Adresse integrationspreis@stk.niedersachsen.de gesandt werden. Bewerbungsschluss ist der27. Februar 2024.

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2024“

Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune“ werden alljährlichvorbildliche Projekte von Landkreisen, Städten und Gemeinden zum Klimaschutz ausgezeichnet. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Kooperationspartner des Wettbewerbs sind der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städtetag und der DeutscheStädte- und Gemeindebund.

In diesem Jahr werden die Kategorien erstmals nach der Art bzw. der Größe der Kommune unterteilt – basierend auf den zahlenmäßigen Auswertungen der Wettbewerbsbeiträge der vergangenen Jahre. Eine Jury wählt je Kategorie zwei Kommunen als gleichrangige Preisträger aus. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von nunmehr 40.000Euro, das wiederum in Klimaschutzprojekte investiert werden soll. Zudem erhalten sieKurzfilme über ihre Projekte sowie Unterstützung bei der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.Die Preisverleihung findet im Rahmen der alljährlichen Kommunalen Klimakonferenz statt.

Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen. Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oderSanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende oder Vorhaben zumAusbau erneuerbarer Energien. Auch möglich sind Kooperationsprojekte, bei denen diekommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z.B. Vereinen, Verbänden, Kammern,Handwerk, Wirtschaft), anderen Kommunen oder kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet. Einzelheiten zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen können abgerufen werden unter: www.klimaschutz.de/wettbewerb2024.

Bundespreis „Blauer Kompass“ 2024

Mit dem Bundespreis „Blauer Kompass“ zeichnen das Bundesumweltministerium (BMUV)und das Umweltbundesamt (UBA) alle zwei Jahre vorbildliche Projekte zur Klimafolgenanpassung aus. Auch Landkreise können sich mit ihren Projekten bewerben. Bewerbungenkönnen bis zum 22. März 2024 beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Zwanzig Projekte werden für den Bundespreis nominiert. Eine Jury wählt daraus pro Kategorie ein Gewinner-Projekt. Zudem wird ein Publikumspreis vergeben, der ab 28. Mai 2024 per OnlineVoting auf www.uba.de/tatenbank ermittelt wird.

Die fünf ausgezeichneten Projekte werden am 19. September 2024 im Rahmen der Woche der Klimaanpassung bei einer feierlichen Preisverleihung im BMUV in Berlin ausgezeichnet. Die Gewinner erhalten neben einem Preisgeld in Höhe von je 25.000 Euro undeiner Auszeichnung auch Unterstützung bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dafürwerden unter anderem Kurzfilme über jedes der ausgezeichneten Projekte erstellt. Projekte können bis zum 22. März 2024 beim UBA eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen können abgerufen werden unter www.uba.de/blauerkompass.

Verordnung zur Durchführung der Habitatpotentialanalyse

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden Vereinfachungen bei der natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung von Windenergieanlagen verabschiedet, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen. Im Rahmen dieser Änderung wurde die Bundesregierung durch § 54 Abs. 10c Satz 1 Nr. 1 ermächtigt, dieAnforderungen an die Habitatpotentialanalyse (HPA) durch eine Rechtsverordnung zukonkretisieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat nunmehr einen Entwurf dieser Rechtsverordnung erarbeitet. Der Entwurf beruht auf einem im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK) erarbeiteten Fachkonzept, zu dem auch der Deutsche Landkreistag eine Stellungnahme eingereicht hatte. Die Verordnung beschreibt allgemeine Anforderungen derHPA, macht Vorgaben zur Ermittlung der Habitattypen und regelt die Prüfung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für kollisionsgefährdete Brutvogelarten auf Grundlage der in§ 45b Abs. 2 und 3 BNatSchG festgelegten Regelvermutungen.