NLT-Aktuell – Ausgabe 04

Landkreise begrüßen Einsatz für Demokratie und gegen Extremismus

„Hunderttausende Menschen gehen auf die Straße und demonstrieren gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit, für Demokratie und eine solidarischeGesellschaft. Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover begrüßen dieses starke Signal der eindrucksvoll sichtbaren Mehrheit! Gemeinsam stehen wir ein für diefreiheitlich-demokratische Grundordnung, für Pluralismus, für Toleranz und für eine lebendige Zivilgesellschaft“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages(NLT), Landrat Sven Ambrosy (Friesland), am Dienstag, 23. Januar 2024, anlässlich einerSitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Hannover.

„Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und totalitäre Phantasien haben bei uns keinenPlatz – nicht in Hinterzimmern, nicht in vermeintlich sozialen Netzwerken und nicht in denParlamenten, Kreistagen und Räten“, ergänzte NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop(Diepholz). „Als Landkreise und Region leisten wir jeden Tag unseren Beitrag für das Leben der Menschen in Freiheit und Sicherheit. Voraussetzung dafür sind die in der Verfassung verbürgten demokratischen Grund- und Bürgerrechte aller Menschen, rechtsstaatliche Institutionen sowie Fairness und Respekt im Miteinander. All dies wurde zuletzt vonGegnern unseres Staates in Frage gestellt. Die Proteste dieser Tage sind die notwendigeund richtige Antwort darauf“, so Bockhop.

Hochwasser: Landkreise danken Helfern

Noch sind die Folgen des Weihnachtshochwassers zu spüren und die Schäden noch nichtvollständig erfasst. Festzustellen ist zu diesem Zeitpunkt, dass die dezentralen, kommunalen Strukturen des Katastrophenschutzes maßgeblich zur Bekämpfung des Hochwassersbeigetragen haben. Dieses erste Fazit zog das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in seiner Sitzung am 23. Januar 2023. NLT-Präsident Sven Ambrosy (Friesland) erklärte aus diesem Anlass: „Wir danken den mehr als 100.000 Ehrenamtlichen bei Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie allen Einsatzkräften. Ihr selbstloser, unermüdlicher Einsatz hat Leben gerettet, Menschen in Sicherheit gebracht und noch schlimmere Schäden verhindert.“

Bei seiner Analyse des Großschadensereignisses stellte das Präsidium fest, dass auchdie kommunale öffentliche Infrastruktur in erheblichem Maße beschädigt wurde. Ambrosy:„Wir begrüßen die Bereitschaft des Landes, sich an der Beseitigung der Schäden maßgeblich finanziell zu beteiligen.“ Das Präsidium erwarte zudem, dass auch der Bund, wie inder Vergangenheit, den Kommunen unter die Arme greife, so der NLT-Präsident.

Mit Blick in die Zukunft ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer, das Präsidiumbekräftige seine langjährige Forderung, den Katastrophenschutz in Niedersachsen strukturell zu stärken. „Das Land sollte mobile Hochwasserschutzsysteme in größerer Zahl beschaffen und zentral den Kommunen im Krisenfall und zu Übungszwecken zur Verfügungstellen.“ Zudem fordert er mehr Mittel zur Vorbeugung: „Hochwasser ist eine Gefahr vonoben, von der Seite und von unten, das haben wir beim Weihnachtshochwasser erlebt.Deshalb brauchen wir mehr Mittel für einen flächendeckenden Hochwasserschutz, an denKüstendeichen und im Binnenland.“

Wechsel an der NLT-Spitze wird vorbereitet

Beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) steht ein Wechsel an der Verbandsspitze bevor. NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop (Diepholz) ist zum Präsidenten des Sparkassenverbandes Niedersachsen gewählt worden. Er scheidet daher zum 30. Juni 2024aus seinem Amt als Landrat und damit den Gremien des NLT aus. Das Präsidium deskommunalen Spitzenverbandes hat in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Februar 2024, denLandrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), Marco Prietz, für die Nachfolge nominiert.Die Entscheidung über die Personalie treffen die Delegierten der Landkreisversammlungam 7. März 2024 in Peine.

Dabei geht es sowohl um einen Sitz im NLT-Präsidium als auch in der Folge um das Amtdes Vizepräsidenten bzw. Präsidenten. Traditionell wird beim NLT für beide Spitzenfunktionen ein Führungsduo gewählt, das sich zur Hälfte der Wahlzeit abwechselt. Der nächsteWechsel des derzeitigen Präsidenten, Landrat Sven Ambrosy (Friesland), mit dem Vizepräsidenten steht zum 1. Oktober 2024 an.

Kultusministerin zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs

Zu den Herausforderungen im Bereich frühkindliche Bildung und Schule hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) mit Kultusministerin Julia Willie Hamburg ausgetauscht. Bei dem Spitzengespräch am 22. November 2023 wurde u.a. vereinbart, dass Ministerin Hamburg die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten über ein Anschreiben persönlich über den aktuellen Sachstand derGespräche zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder imGrundschulalter in Niedersachsen informiert. Dieses Schreiben liegt nunmehr vor.

Die Ministerin bekennt sich in ihrem Anschreiben ausdrücklich zur Entscheidung der Landesregierung, die schwerpunktmäßige Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen durch die Ganztagsgrundschulen vorzusehen – trotz der auch weiterhin bundesrechtlich bestehenden Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dies entsprichtauch der einvernehmlichen Haltung der AG KSV. Zudem werden der aktuellen Gesprächstand und die getroffenen Vereinbarungen zwischen der AG KSV und dem Kultusministerium zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung vor Ort dargestellt.

Die Ferienbetreuung obliegt dabei weiterhin den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und wird nicht von der Schule organisiert und angeboten. Offen bleibt hierbei bisherdie Frage, was unter einem rechtsanspruchserfüllenden Ferienangebot zu verstehen ist.Die Kommunalen Spitzenverbände werde weiter darauf dringen, dass vorhandene undniedrigschwellige Angebote wie der „Ferienpass“, diese Vorrausetzungen erfüllen.

Ergänzend wird im Schreiben der Ministerin auf die FAQ des Kultusministeriums hingewiesen, die alle im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch häufig gestellten Fragen beantworten, und laufend erweitert und aktualisiert werden. Diese sind abrufbar unter: https://bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/rechtsanspruch.

Anhörung zum Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz

Am 18. Januar 2024 Tag hat vor dem Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags eine Anhörung u.a. der kommunalen Spitzenverbände zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes stattgefunden. Inseiner Stellungnahme hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) zunächst auf die bundesrechtliche Diskussion zur Reform der Notfallversorgung verwiesen und mit zahlreichenArgumenten dargelegt, warum der Niedersächsische Landtag für die Erhaltung der ungeschmälerten Landeszuständigkeit im Rettungsdienst eintreten sollte.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Einführung des Gemeindenotfallsanitäters(LT-Drs. 19/2219 neu) hat der NLT die guten Ergebnisse des Projektes zum Einsatz vonGemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitätern begrüßt. Für die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs fehlt jedoch nach einer ersten Einschätzung derzeit noch die rechtliche Grundlage für eine Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers insbesondere inBezug auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Daher hat der NLT den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form abgelehnt, aber den großen Bedarf im sogenannten „Low Code“-Bereich der akutärztlichen Versorgung grundsätzlich bejaht.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zurEinführung der Telenotfallmedizin (LT-Drs. 19/2742) hat der NLT grundsätzlich Zustimmung zur Einführung der Telenotfallmedizin im NRettDG sowie als landeseinheitlichesSystem in ganz Niedersachsen signalisiert. Hinsichtlich des Verfahrens wurde darauf hingewiesen, dass ein von der Landesregierung erarbeiteter Gesetzentwurf im ordentlichenGesetzgebungsverfahren der richtige Weg gewesen wäre. Sodann hat der NLT eine Reihevon Anmerkungen zu Einzelvorschriften des Gesetzentwurfs gemacht, die allerdings dieGrundstruktur der Regelung nicht in Frage stellen.

Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Sonderzahlungen

Das Niedersächsische Finanzministerium hat nach Kabinettsbeschluss den Entwurf einesGesetzes „zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes“ einschließlich Begründung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Durch das Gesetz wird ein neues Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (NISZG) etabliert, mit dem die entsprechend der Tarifeinigung der Länderam 9. Dezember 2023 vereinbarten Sonderzahlungen auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter nebst Versorgungsempfängerinnen undVersorgungsempfänger übertragen werden sollen. Die Umsetzung der weiteren Elementeder Tarifeinigung, insbesondere die Erhöhung der tabellenmäßigen Besoldung, soll einemweiteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.

§ 2 Abs. 1 des NISZG regelt, dass die Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024in Höhe von 1.800 Euro gewährt wird. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes wird für die Kalendermonate Januar bis Oktober 2024 daneben eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von120 Euro gewährt, so dass sich insgesamt für das Jahr 2024 der steuerfreie Gesamtbetrag von 3.000 Euro ergibt.

Nachtragshaushalt 2024 – Mittel für Sofortmaßnahmen zum Hochwasser

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) hatzu dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 mit Schreiben vom 24. Januar2024 Stellung genommen. Sie hat die Zielrichtung begrüßt, Finanzmittel für die Folgen desHochwassers bereitzustellen und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es darauf ankommt, zeitnah zu einer Schadensermittlung zu kommen, damit die im Nachtrag vorgesehenen Mittel auf die einzelnen Zwecke entsprechend ihrer Notwendigkeit verteilt werdenkönnen.

Gleichzeitig wurde darum gebeten, ein Nachtragshaushaltsgesetz 2024 zeitnah zu verabschieden, damit die notwenigen Schritte zur Unterstützung der Betroffenen möglichst umgehend eingeleitet bzw. weiter verlässlich vollzogen werden können. Ergänzend zuSchriftlichen Anhörung wird die AG KSV am 31. Januar 2024 mündlich angehört werden.

Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs.19/3279). Wesentliche Inhalte des Artikelgesetzes sind nach Gesetzesbegründung (vgl.S. 15 ff.) folgende Themen:

  • Zwei Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland,von denen neben Niedersachsen auch andere Bundesländer und in einem Fall auchder Bund betroffen sind,
  • Umsetzung des „Beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ nach § 81 a Aufenthaltsgesetzanalog zu § 14 a Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG)im Niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG) und im Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG),
  • Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Ziviltechnikergesellschaften in Österreich (Rs. C-209/18) und Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf Bundesebene zum 1. Januar 2024.,
  • Anhebung der Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden in derBerufshaftpflicht der vorstehend genannten Gesellschaften.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz zum Deutschland-Ticket

Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 22. Januar 2024 hat beschlossen, den Preisfür das Deutschland-Ticket vorerst nicht zu erhöhen, sondern möglichst für das Gesamtjahr 2024 bei 49 Euro pro Monat stabil zu halten. Voraussetzung ist, dass der Bund dieverbliebenen Restmittel aus 2023, die inzwischen auf rund eine Milliarde Euro geschätztwerden, ohne Kürzung vollständig auf 2024 überträgt. Darüber hinaus fordert die Verkehrsministerkonferenz, auch die gemeinsame Verrechnung mit den Ausgleichsmittelndes Jahres 2025 zu ermöglichen.

Um für weitere Entscheidungen zum Deutschland-Ticket eine tragfähige Grundlage zu haben, wollen sich die Verkehrsminister fortlaufend aktualisierte Daten, Berechnungen undPrognosen vorlegen lassen und bei einem sich abzeichnenden Defizit in 2024 sich zeitnahdamit befassen. Die Ausfinanzierung des Deutschland-Tickets ist damit weiterhin nachAuffassung der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages nicht gesichert undfür das Gesamtjahr 2024 bleiben Finanzierungsrisiken, die nicht auf die kommunale Ebeneverlagert werden dürfen. Die Länder sind deshalb weiterhin dringlich aufgefordert, durcheinen gesetzlichen Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder die weitere flächendeckende Anwendung sicherzustellen und die deutschlandweite Geltung des Ticketsund seine Finanzierung abzusichern.

Aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird durchden Beschluss eine Entscheidung zur Verstetigung und dauerhaft auskömmlichen Finanzierung des Deutschland-Tickets weiter verschoben. Auch aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle ist nunmehr umso nachdrücklicher auch in Niedersachsen ein gesetzlicher Anwendungsbefehl durch das Land zu fordern, um die weiterhin bestehenden Finanzrisiken nicht(weiter) bei den kommunalen Aufgabenträgern zu verorten. Zudem braucht es eine Zusicherung des Landes Niedersachsen, die Ausfinanzierung des Deutschland-Tickets in 2024verlässlich sicherzustellen, gegebenenfalls durch zusätzliche Landesmittel.

Punktuation des Bundes zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in Zusammenarbeit mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene nun die seit längerem angekündigte sogenannte Punktuation zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) herausgegeben. Sie soll dabei helfen, denKinderschutz insbesondere bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter Minderjähriger aus dem Ausland zu gewährleisten.

Die Punktuation gliedert sich in die vier Bereiche Fachkräftegebot, Betriebserlaubnis, Leistungsformen und Verfahren. Insgesamt gibt die Punktuation des BMFSFJ einen Rahmen,der für Niedersachsen in Folge bereits ergriffener Maßnahmen nach Einschätzung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) keinen Mehrgewinn liefert. Inder Folge wird der NLT sich in den im Frühjahr anstehenden Gesprächen für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der aktuellen Herausforderungen in Niedersachsen einsetzen, die auch von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in einemjüngst vorgelegten Positionspapier angemahnt wurde.

Ergebnis der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024

Am 18. Januar 2024 hat die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 einschließlicheiner Beschlussfassung zum Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes stattgefunden. Gegenüber der Formulierungshilfe zum Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes wurde u.a. die Anpassung beim Bürgergeld (vollständige Streichung desRegelbedarfs für maximal zwei Monate bei willentlicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme) auf nunmehr zwei Jahre befristet. Die Regelung soll dann evaluiert werden. Entfallen ist darüber hinaus die zunächst geplante Rückzahlung von Liquiditätshilfen des Bundes durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleistet wurden. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollenstattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage des Bundes aufgebracht werden.

Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Beitrag für das Bürgergeld auf 26,5 Milliarden Euro erhöht. Noch im Herbst war gleichwohl eine Erhöhung des Regierungsansatzes von 24,3 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro geplant. Die jetzt vorgenommenenKürzungen werden mit „Verbesserungen beim Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration vonGeflüchteten“ begründet, die zu geringeren Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro in2024 führen sollen. Durch die stärkeren Sanktionen für „Totalverweigerer“ werden zudemMinderausgaben in Höhe von 150 Millionen Euro beim Bund und 20 Millionen Euro beiden Kommunen erwartet.

Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigt um1,4 Milliarden Euro auf 11,1 Milliarden Euro. Die Mehrbedarfe sind laut Haushaltsausschuss insbesondere in der sich deutlich eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung undden steigenden Arbeitslosenzahlen unter Berücksichtigung der Eckwerte aus der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023 begründet.

Ein deutliches Plus steht als Ergebnis der Haushaltsberatungen im Titel „Unterstützungdes flächendeckenden Breitbandausbaus“. 1,28 Milliarden Euro mehr als von der Regierung zunächst geplant (490,7 Millionen Euro) sollen zur Verfügung stehen.

SGB II – Eingliederungs- und Verwaltungsmittel im Jahr 2024

Das BMAS hat über die den Jobcentern im Jahr 2024 zustehenden Eingliederungs- undVerwaltungsmittel informiert. Danach bleibt der Mittelansatz auf dem Niveau des Vorjahres. Folgende Einzelheiten sind von Interesse:

  • Der Eingliederungstitel wird um 50 Millionen Euro (Wegfall Bürgergeldbonus) reduziert.
  • Der finanzielle Rahmen zur Nutzung von Ausgaberesten von bisher bis zu 600 Millionen Euro wird auf bis zu 1,35 Milliarden Euro erweitert, wobei die zusätzlichen Ausgabereste in Höhe von 750 Millionen Euro auf Grundlage der geltenden Eingliederungsmittelverordnung 2024 nach den Maßstäben der Mittelverteilung für Verwaltungskostenzugewiesen werden.

Die Zuweisung der Restbudgets für 2024 erfolgt voraussichtlich bis Ende Februar, wennder Bundeshaushalt verabschiedet worden ist.

Der Kooperationsausschuss Niedersachsen nach § 18b SGB II hat wiederholt auf die Unterfinanzierung des SGB II sowohl im Eingliederungs- als auch im Verwaltungskostenbereich angesichts stetig steigender Herausforderungen hingewiesen. Die vom Bund ausSparzwängen beschlossenen Strukturveränderungen bei der Verlagerung der Aufgabenund Finanzzuständigkeit im Bereich der beruflichen Rehabilitation und der Förderung beruflicher Weiterbildung deuten weitere, gravierenden Verwerfungen an.

Forderungen des Deutschen Landkreistages zur Europawahl 2024

Das Präsidium des Deutsches Landkreistages (DLT) hat mit Blick auf die am 9. Juni 2024bevorstehende Europawahl und die im Herbst 2024 beginnende Mandatsperiode derneuen EU-Kommission ein Positionspapier mit Forderungen zur Europawahl verabschiedet. In dem am 9. Januar 2024 beschlossenen Papier werden die kreiskommunalen Positionen in zehn unterschiedlichen Handlungsfeldern im Hinblick auf den bevorstehenden Europawahlkampf als auch gegenüber dem neu zusammengesetzten EU-Parlament sowieder neuen EU-Kommission dargestellt.

Neben der Beendigung der Überregulierung und einer europäischen Gesetzgebung unterEinbeziehung der Kommunen werden Forderungen zur Reform der europäischen Asylund Migrationspolitik, Vereinfachung des Beihilfe- und Vergaberechts, Anerkennung derBesonderheiten der kommunalen Sparkassen, passgenauen Förderung für Landkreise sowie zu praxistauglichen Vorgaben zum Klima- und Umweltschutz formuliert. Das Papierkann auf der DLT-Webseite www.landkreistag.de > Positionen heruntergeladen werden.

Kooperation mit Landkreisen in der Ukraine und Kroatien

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit Vertretern der Kommunalverbände aus der Ukraine und Kroatien geführt. Hinsichtlich der Ukraine wird eine stärkere Kooperation zwischen deutschen und ukrainischen Kommunen zurVorbereitung beziehungsweise Unterstützung des Wiederaufbaus angestrebt. Entsprechende Kooperationen werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) begrüßt und befördert. Künftig soll eine sogenannte „Partnerschaftsallianz“ zwischen deutschen und ukrainischen Kommunalverbänden begründetwerden. Auch die kroatischen Landkreise (sogenannte Gespanschaften) wünschen sicheine stärkere Zusammenarbeit mit Landkreisen in Deutschland. Dies betrifft insbesonderedie Bereiche Migration/Integration und Kreislaufwirtschaft.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastungder Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (ViertesBürokratieentlastungsgesetz – BEG IV) vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht desDeutschen Landkreistages nur bedingt kommunalrelevant und erschöpft sich in Einzelregelungen, die dem Anspruch eines umfassenden Ansatzes zum Bürokratieabbau nicht gerecht werden. Der Schwerpunkt der Entlastungen entfällt auf folgende drei Maßnahmen:

  • Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und desUmsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handelsund Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen.
  • Für deutsche Staatsangehörige besteht zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr.
  • Der digitale Wandel soll insbesondere durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden.