Langzeitarbeitslosigkeit – Teilhabechancengesetz setzt kommunale Strategien um

Mit dem Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist der Weg für das Teilhabechancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil frei. Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher erhalten unter anderem durch mehrjährige Förderung und Lohnkostenzuschüsse langfristige Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.

„Wir begrüßen die Umsetzung der neuen Instrumente zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ausdrücklich“, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, der Göttinger Landrat Bernhard Reuter. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch seien langjährige Forderungen der Kommunen“, erläutert Reuter.

Aus diesem Anlass berichten die 16 kommunalen Jobcenter der niedersächsischen Landkreise, die allein für die Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher zuständig sind, über ihre seit Jahren außerordentlich erfolgreiche Arbeit gegen Langzeitleistungsbezug bei Erwerbslosigkeit. „Nahezu alle kommunalen Jobcenter belegen bei den gesetzlichen Kennzahlen seit Jahren vorderste Plätze beim Abbau des Langzeitleistungsbezugs“, so der Sprecher, Landrat Peter Bohlmann aus Verden (vgl. Grafik 16 zkT 2010 bis 2017), während der Durchschnitt in Niedersachsen und bundesweit deutlich dahinter zurückbliebe.

„Die kommunale Strategie besteht seit Beginn der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 darin, Menschen intensiv zu betreuen, nachhaltig zu integrieren und dabei immer auf eine gute Kooperation mit den anderen, meist kommunalen Aufgaben wie der Jugendhilfe, der Sozial- und Schulträgerschaft und der Wirtschaftsförderung zu setzen“, so Bohlmann weiter. Häufig befänden sich diese Leistungen bei den Landkreisen unter einem Dach, weshalb dort detaillierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und der örtlichen Unternehmen vorlägen.

„Mit den nun gesetzlich verankerten Instrumenten erhalten die Landkreise und die Region Hannover, die Langzeitarbeitslose in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit betreuen, die Möglichkeit, über die Trägerversammlung die Strategie der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit unter guten Rahmenbedingungen zu unterstützen und das kommunale Know-how einzubringen. Durch die neue Ausrichtung bekommen die kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen das ihren breiten Kompetenzen entsprechende Gewicht zum Vorteil der betroffenen Menschen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Zum Hintergrund:

Kommunale Jobcenter nehmen sämtliche Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II eigenständig wahr. Sie sind an Stelle der Bundesagentur für Arbeit auch für die Leistungen der Arbeitsförderung zuständig und bündeln somit alle Leistungen unter einem Dach. In Niedersachsen sind 16 Landkreise als kommunale Jobcenter zugelassen. Mehr als ein Drittel der Jobcenter des Landes.