Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 20

Aktuelle rechtspolitische Entwicklung zu COVID-19

Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“

Mitte Juni hat sich das Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“ gegründet. Das Bündnis mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil an der Spitze versteht sich als überparteilicher Zusammenschluss von Politik und Zivilgesellschaft und dient der Stärkung des Zusammenhalts unserer Gesellschaft während und infolge der Corona-Krise. Beteiligt sind neben der Landesregierung die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände Niedersachsen, die evangelische und katholische Kirche, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen. Vorbild des Zusammenschlusses ist das bekannte Bündnis „Niedersachsen packt an“, das sich im Jahr 2015 mit einem ähnlichen Akteurskreis zur Koordination der vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der Unterstützung von Flüchtlingen gebildet hat.

Die erste virtuelle Konferenz des Bündnisses ist für Donnerstag, den 9. Juli 2020 von 10.00 bis 12.00 Uhr geplant. 

            

ähere Informationen zum Bündnis sind der Internetadresse https://niedersachsen-haelt-zusammen.de zu entnehmen. Auf der Homepage sind neben einem Projektsucher auch nähere Informationen über das Bündnis, Projekte und einen Kontakt zur Geschäftsstelle erhältlich. 

Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesgesundheitsminister Spahn

Der Deutsche Landkreistag hat uns darüber unterrichtet, dass am 23. Juni 2020 ein weiteres Gespräch mit Bundesminister Jens Spahn stattgefunden hat, an dem auch DLT-Präsident Reinhard Sager mitwirkte. Inhaltlich stand insbesondere die Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bzw. der mit dem Konjunkturpaket vorgesehene „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ sowie das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ im Mittelpunkt.

Bundesminister Spahn erläuterte den vorgesehenen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Das Ziel sei es, unter Wahrung und Stärkung des föderalen Gefüges, den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf allen Ebenen, beim Bund über das RKI, bei den Ländern über die Landesgesundheitsämter sowie auf kommunaler Ebene die Gesundheitsämter zu stärken. Ziel sei es ausdrücklich nicht, so der Minister, ein ‘Bundesgesundheitsamt’ zu schaffen. Vom Verfahren sei vorgesehen, die Gespräche bereits spätestens Mitte Juli zu beginnen. Neben dem Bundesgesundheitsministerium würden die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg sowie Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz beteiligt werden. Die drei kommunalen Spitzenverbände sollten auf Ebene der Hauptgeschäftsführer eingebunden werden. Geplant sei, bis möglichst Ende August zu einer Vereinbarung zu gelangen und über den Sommer in eng getakteten Arbeitsgruppen, insbesondere im Bereich der personellen Ausstattung sowie der technischen Ausstattungen zu Vereinbarungen zu gelangen. Dazu stünde ein nicht unerheblicher Finanzierungsbeitrag auch des Bundes mit den im Koalitionsausschuss vorgeschlagenen 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Pakt solle im Konsens von Bund, Ländern und Kommunen geschlossen werden.

Weiterer Gesprächsgegenstand war das ebenfalls im jüngsten Konjunkturpaket vorgesehene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, das zusätzliche Investitionen in Höhe von 3 Milliarden Euro durch den Bund sowie 900 Millionen Euro durch die Länder vorsieht. Der Minister betonte diesbezüglich ausdrücklich, dass der Bund sich damit erstmals auch an der Finanzierung der Krankenhäuser beteilige. Da insbesondere vor dem Hintergrund des Konjunkturpakets eine schnelle Wirksamkeit wichtig sei, strebe er einen Schwerpunkt der Investitionen im Bereich der Digitalisierung an. Darüber hinaus machte er deutlich, dass unabhängig von der Corona-Krise weiter auch über die Struktur der Krankenhäuser zu diskutieren sei. Es bedürfe vernetzter Versorgungsstrukturen zwischen Grundversorgung, regionaler Versorgung und Maximalversorgern sowie dem ambulanten Bereich. Es gelte, Flächendeckung und Gewährleistung von Qualität auszutarieren.

Aus Sicht des NLT ist noch nicht abzusehen, wie die Landesverbände des Deutschen Landkreistages in die Gespräche zur Umsetzung des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ einbezogen werden, was aus Sicht der Geschäftsstelle unverzichtbar ist. Schwer einzuschätzen ist, ob der Bund sich künftig ohne gesetzliche Zuständigkeit auch in das Feld der Krankenhausplanung der Länder einzubringen gedenkt. 

Start des BULE-Sonderprogramms „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“

Am 24. Juni 2020 ist das im engen Kontakt mit dem Deutschen Landkreistag entstandene BULE-Sonderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gestartet, um in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum Unterstützung zu geben. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

Am heutigen 24. Juni 2020 ist in einer Pressekonferenz das BULE-Sonderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ (BULE = Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Deutschen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter, vorgestellt und gestartet worden. Ziel des BULE-Sonderprogramms ist es, in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen Lebensmittel bereitstellen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Mit den Fördermitteln sollen zudem Pandemie-bedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies soll dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt die Sondermaßnahme. Landrat Bernhard Reuter, Vizepräsident des DLT: „Es ist für uns selbstverständlich, dass wir mithelfen, die Projektmittel gezielt und schnell dorthin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Ehrenamtliche Hilfe für Personen, die es in der Corona-Zeit besonders schwer haben, ist von unschätzbarem Wert. Wir wissen um die Probleme, die gerade diese Arbeit in den vergangenen Monaten deutlich erschwert hat. Insofern sind wir für dieses Förderprogramm dankbar und fühlen uns eng verbunden mit dem Bundesministerium in unserem gemeinsamen Bestreben, ländliche Räume zu stärken.“

Erneute Änderung der Niedersächsischen Corona-VO

Nachdem die Niedersächsische Staatskanzlei am 29. Juni 2020 den Entwurf einer vollständig neuen „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV2 (Nds. Corona-Verordnung) übermittelt hatte, wurde dieser Entwurf am darauffolgenden Tag zurückgezogen. Aufgrund eines politischen Beschlusses solle der Entwurf grundsätzlich überarbeitet werden und zum 13. Juli 2020 in Kraft treten. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte schon im Vorfeld ihre große Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die vorgelegte Konzeption der neuen Verordnung mit dann dreißig Paragrafen den Ansprüchen einer radikalen Verkürzung und Vereinfachung der Verordnung nicht gerecht werde.

Statt dessen wurde am 1. Juli 2020 das Anhörungsverfahren zu einer Verlängerungsverordnung eingeleitet. Diese Fassung hat Übergangscharakter und umfasst diejenigen Änderungen, die zwingend spätestens am Montag, den 6. Juli in Kraft treten müssen. Das Verordnungsverfahren war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht abgeschlossen.

Entwurf einer Nds. Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat kurzfristig den Entwurf für eine Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 zur Stellungnahme übersandt.

Die bisherigen Vorgaben zum Freihalten von Betten für Corona-Patientinnen und Patienten haben mittlerweile zu einem hohen Leerstand in den Kliniken geführt. Mit der neuen Verordnung werden daher in einem vertretbaren Rahmen die bisher geltenden Freihaltevorgaben im Bereich der Normalstationen und der Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit reduziert. Konkret sind Vorhaltepauschalen von 4 Prozent im Bereich der Normalstationen (bisher galten 20 Prozent) und 10 Prozent im Bereich der Intensivplätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit (bisher galten 25 Prozent) vorgesehen.

Zudem können mit an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten belegte Betten auf die Vorgaben angerechnet werden. Dies kommt durch die Formulierung einer Vorhaltevorgabe anstatt einer Freihaltevorgabe zum Ausdruck. Zudem richten sich die Vorhaltevorgaben nicht mehr an alle Krankenhäuser, sondern nur noch an diejenigen, die entweder über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin verfügen oder über die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie. Selbstverständlich sind dementsprechend auch Krankenhäuser betroffen, die eine Kombination dieser beiden Varianten vorhalten.

Die Kommunalen Spitzenverbände wie auch die Nds. Krankenhausgesellschaft haben bereits anlässlich der Anhörung zu der derzeit geltenden Verordnung eine weitergehende Reduzierung der freizuhaltenden Behandlungsplätze gefordert.

Verkündung des Corona-Steuerhilfegesetzes im Bundesgesetzblatt

Das Corona-Steuerhilfegesetz, das u.a. eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und eine Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG beinhaltet, ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es enthält neben der partiellen Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum (Saison-)Kurzarbeitergeld eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und eine Verlängerung der steuerlichen Rückwirkung in Umwandlungsfällen sowie insbesondere die versprochene Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG. Das Gesetz ist im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung, also am 30. Juni 2020, in Kraft getreten.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem die steuerlichen Maßnahmen aus der Verständigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 17. Juni 2020 zu einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket umgesetzt werden, ist am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, so dass die geplante Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020 wie geplant vollzogen werden kann. 

Weitere Themen

Kreisumlage 2020

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen hat die Umlagegrundlagen und die Kreisumlagesätze 2020 bekanntgegeben. Der gewogene durchschnittliche landesweite Kreisumlagehebesatz beträgt danach 45,7 Prozent. Dies sind rund 0,6 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 1993. Insgesamt beträgt das Kreisumlageaufkommen danach 2020 4.042,3 Millionen Euro. Dies sind knapp 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Umlagegrundlagen, also die bei der Kreisumlage zu berücksichtigenden Einnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden stiegen auf 8.853 Millionen Euro. Dies bedeutet einen Anstieg von 428 Millionen Euro.

Beitritt der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes Niedersachsen zur GovConnect GmbH

Mit notarieller Beurkundung wurde am 30. Juni 2020 der Beitritt der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Niedersachsen zur GovConnect GmbH vollzogen. Mit dem Beitritt ist die GovConnect GmbH nunmehr ein gemeinsamer IT-Dienstleister für die niedersächsischen Kommunen und das Land.

Am 10. Juli 2019 hatte die Arbeitsgruppe „Institutionelle Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen“ auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Sport begonnen, diesen Beitritt vorzubereiten. Losgelöst von den bisherigen Verzahnungsbestrebungen sollte mit dem Beitritt des Landes und der Spitzenverbände die IT-Zusammenarbeit einen gemeinsamen Rahmen sowie eine körperschaftliche Hülle erhalten. Zielsetzung der jetzt neu formierten GmbH ist, digitale Verwaltungsleistungen möglichst bürgerfreundlich und umfassend online verfügbar zu machen. Dazu zählt auch, dass Arbeitsabläufe in den Verwaltungen optimiert und die Vorhaben auf kommunaler und Landesebene enger miteinander verzahnt werden. War die GovConnect GmbH in der Vergangenheit bereits als Partner für die Umsetzung von kommunalen Projekten tätig, beispielsweise bei der Bereitstellung von EPayment, bündelt sie zukünftig auch die operativen Umsetzungsnotwendigkeiten aus dem Gesamtprogramm „Digitale Verwaltung Niedersachsen“ (DVN) ergänzt um Inhouse-Fähigkeit.

Zu den bisherigen Gesellschaftern der GovConnect GmbH, den Hannoverschen Informationstechnologien (hannIT), den Kommunalen Diensten Göttingen (KDG), der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) und der ITEBO Unternehmensgruppe kommen nun neben dem Land Niedersachsen als Gesellschafter auch die Kommunalen Spitzenverbände, der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB), der Niedersächsische Städtetag (NST) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hinzu.

Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Bundesjustizministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Das BMJV erläutert den 486 seitigen Entwurf zusammenfassend wie folgt:

„Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen noch aus der Erstfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (in Kraft getreten am 1.1.1900). Es enthält detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds und nur wenige Regelungen zur Personensorge. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist es unübersichtlich geworden und bildet die Praxis nicht mehr zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge und zur gerichtlichen Aufsicht auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit der betreffenden Vorschriften und birgt für die Rechtsanwendung etliche Probleme.

Mit der Reform werden das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht insgesamt neu strukturiert. Die Vorschriften des geltenden Vormundschaftsrechts zur Vermögenssorge, zu Fürsorge und Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz und zur Vergütung werden ins Betreuungsrecht eingeordnet und, soweit erforderlich, an das Betreuungsrecht angepasst. Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt künftig im Zentrum der Regelungen stehen. Außerdem werden die verschiedenen Vormundschaftstypen zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind, nur ehrenamtliche Vormünder sind vorrangig zu bestellen. Zudem sollen die Rechte der Pflegepersonen, die in der Praxis die Mündel pflegen und erziehen, gestärkt werden.

Auch das seit dem 1. Januar 1992 geltende Betreuungsrecht bedarf im Lichte der Ergebnisse der beiden von 2015 bis 2017 im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung‘ und zur ‚Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte ‚andere Hilfen‘ einer grundlegenden Modernisierung. Diese ist auf die übergeordneten Ziele ausgerichtet, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis zu verbessern und durch eine bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht sicherzustellen, dass eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der oder des Betroffenen erforderlich ist.“

Gesundheitsregionen Niedersachsen: Förderung von Projekten in 2020

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fördert strukturelle Maßnahmen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen pro Jahr mit 600.000 Euro. Gemeinsam mit den Gesundheitsregionen, mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, dem Verband der Ersatzkassen (vdek), dem BKK Landesverband Mitte und der IKK classic stellt das MS für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung einen zusätzlichen Fördertopf im Umfang von 490.000 Euro jährlich zur Verfügung. Das Lenkungsgremium Gesundheitsregionen, dem das MS und die Kooperationspartner sowie die kommunalen Spitzenverbände mit beratender Stimme angehören, hat in diesem Jahr aus den eingegangenen acht Förderanträgen vier Projekte zur Förderung ausgewählt, und zwar

  • Einführung der Ersthelfer App „Mobile Retter“ (Gesundheitsregion Rotenburg (Wümme)
  • „[Ausweg] Los! – Krisen meistern. Suizide verhindern. Auswege aufzeigen.“ „Gesunde Dörfer – Qualifizierungsmodul Pflege“ (Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim) 
  • „Grafschafter Babylotsen – Frühe Hilfen für Eltern“ (Landkreis Grafschaft Bentheim)
  • „Einrichtung eines Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) im Heidekreis“ (Gesundheitsregion Heidekreis)

Der NLT hat bei der Gelegenheit betont, dass die Gesundheitsregionen in Niedersachsen wertvolle sektorenübergreifende Vernetzungsarbeit leisten, dafür aber auch eine deutlich höhere und verlässliche finanzielle Unterstützung der Arbeit der Gesundheitsregionen durch das Land erforderlich sei.

Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen

Mit Blick auf das vom Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedete Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität hat bei der Staatsanwaltschaft Göttingen die neue Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zum 1. Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen.

Das Niedersächsische Justizministerium teilt dazu mit, dass die Zentralstelle künftig Ermittlungs- und Strafverfahren bearbeiten wird, in denen es um bedeutsame Hasskriminalität im Internet geht. Das können zum Beispiel Beleidigungen sein, die sich gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit richten. Dabei hat die Zentralstelle insbesondere die Verfahren im Blick, in denen Amts- und Mandatsträger von Hasskriminalität betroffen sind oder die in Quantität und Qualität aus der Masse herausstechen.

Auf Grundlage des vorgenannten Gesetzes müssen soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook oder Twitter, entsprechende Äußerungen („Posts“) löschen und unter Angabe der IP-Adresse des Verfassers an das Bundeskriminalamt melden. Die neue Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wird voraussichtlich zehn Prozent der bundesweit gemeldeten derartigen Fälle zur Bearbeitung vom Bundeskriminalamt erhalten.

Die Spezialisierung zur Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Göttingen soll dazu beitragen, dass strafbare Äußerungen im Internet ebenso verfolgt und geahndet werden, wie Beleidigungen und Bedrohungen von Angesicht zu Angesicht.

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wird errichtet

Das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamtes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 1241) und am 24. Juni 2020 in Kraft getreten.

Durch Art. 1 des Gesetzes wird zum 1. Januar 2021 ein Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Sitz in Brandenburg an der Havel errichtet. Zu den Aufgaben des Bundesamtes gehört es, den Auswärtigen Dienst auf dem Gebiet der Auswärtigen Angelegenheiten bei der Verwaltung und Infrastruktur, dem Fördermittelmanagement sowie im Rechtsund Konsularwesen zu unterstützen. Wie sich aus § 71 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in seiner durch Art. 3 des Gesetzes geänderten Fassung ergibt, soll das neue Bundesamt insbesondere für die Entscheidung über Visumsanträge zuständig sein und insoweit die Auslandsvertretungen entlassen. Zur Begründung dieser Zuständigkeit bedarf es allerdings noch einer Rechtsverordnung, die das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlassen kann.

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes verkündet

Das Erste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Inhalt des Änderungsgesetzes ist eine neue Verpflichtung zur Begrünung von landwirtschaftlichen Flächen mit besonderer Hangneigung (§ 38a WHG), durch die verhindert werden soll, dass Düngemittel in Gewässer abgeschwemmt werden. Das Änderungsgesetz ist am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten.

24. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verkündet

Das 24. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 30. Juni 2020 in Kraft getreten.

Durch Änderung der Anlage1 zu § 2 Absatz 2 BWahlG werden mehrere Wahlkreise neu zugeschnitten oder neu beschrieben. Dies ist notwendig geworden, weil aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern und Wahlkreisen die Einteilung der Wahlkreise nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen der Wahlkreiseinteilung des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 5 BWG stand. Zudem war aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern die Beschreibung von Wahlkreisen nicht mehr zutreffend.

Geändert wurde ferner § 50 Abs. 3 BWahlG. Der vom Bund für Kommunen bis zu 100.000 Wahlberechtigten zu erstattende Betrag ist von 0,45 Euro auf 0,56 Euro erhöht worden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Wahlberechtigten ist dieser Betrag von 0,70 Euro auf 0,87 Euro gestiegen.