Bürgende Flüchtlingshelfer: Augenmaß bewahren und jeden Einzelfall prüfen

Bei der Thematik der Heranziehung von Angehörigen syrischer Flüchtlinge für deren Lebensunterhalt mahnt der Niedersächsische Landkreistag (NLT) zu Augenmaß. „Die Dramatik dieser Situation ist zum großen Teil hausgemacht“, betont NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Angehörige von Migranten und Flüchtlingen Bürgschaften dieser Art abgäben, um die Einreise von Angehörigen und Verwandten zu ermöglichen.

Die geltende Rechtslage enthalte für die ausführenden Behörden die Verpflichtung, sehr genau den individuellen Einzelfall zu prüfen. Zentrale Weisungen, wie sie die Bundesagentur für Arbeit unlängst praktiziert habe, würden dem nicht gerecht.

Bereits die seinerzeit wechselnde Erlasslage in Niedersachsen könne für die Bürgen eine gravierende Rechtsunsicherheit und damit einen Härtefall begründen. Auch müsse die individuelle Situation des Schuldners in den Blick genommen werden. „Insbesondere die 16 niedersächsischen kommunalen Jobcenter prüfen deshalb grundsätzlich bereits vor und bei der Geltendmachung von Ansprüchen das Vorliegen solcher Härtefallerwägungen“, erklärte Meyer.

Der NLT hält das Vorgehen des Innenministeriums für vernünftig und wegen der Mitverantwortung des Landes durch die seinerzeitigen Erlasse auch angebracht. Eine Verbesserung der Lage könne nur mit dem Bund herbeigeführt werden, wenn das Gesetz nicht geändert werden solle, so Meyer. Der Bund könne beispielsweise eine Liste von Härtefallgründen festlegen, bei denen von der Heranziehung abgesehen wird.

„Bis zur Klärung haben wir unseren Mitgliedern empfohlen, die Geltendmachung der Ansprüche zurückzustellen“, so der Hauptgeschäftsführer abschließend.