NLT-Aktuell – Ausgabe 40

Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff im NLT-Präsidium

Internationale Krisen und bundesweite Ereignisse bestimmen auch die Agenda der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover; sie sind die zentralen Bündelungsbehörden in den aktuellen Krisenlagen. Entsprechend wirken sich Handeln und Entscheidungen des Bundes direkt vor Ort aus – dazu hat sich das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Johann Saathoff, MdB, ausgetauscht.

„Von akuten Problemen wie der Unterbringung von Geflüchteten über die Migrationspolitik bis zum Dauerbrenner Bevölkerungsschutz haben wir eine Reihe von Themen intensiv diskutiert“, erklärte NLT-Präsident Sven Ambrosy nach dem Treffen. „Angesichts der Weltlage ist zum Beispiel eine viel stärkere Prioritätensetzung des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes nötig. Wir haben gegenüber Staatssekretär Saathoff vom Bund einen mit ausreichend Mitteln hinterlegten Neustart im Bevölkerungsschutz gefordert, um den leider real gewordenen Krisenszenarien dieser Tage angemessen Rechnung zu tragen. Gerade bei der Vorbereitung auf kriegerische Auseinandersetzungen oder Cyber-Angriffe und bei den notwendigen länderübergreifenden Fähigkeiten im Katastrophenschutz darf der Bund sich nicht wegducken“.

Ausführlich wurden die großen Probleme bei der Unterbringung und Betreuung geflüchteter und vertriebener Menschen erörtert. NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer forderte eine bessere Unterstützung durch den Bund „Es geht nicht nur um die offenen Fragen der Finanzierung durch den Bund für 2023. Der Bund muss auch seine zentralen Aufgaben im Asylgeschehen erledigen. So ist es nicht akzeptabel, dass derzeit Asylbewerber ohne Anhörungsverfahren auf niedersächsische Kommunen verteilt werden müssen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Dolmetscher zur Verfügung stellen kann.“ Das Präsidium des NLT betonte die Notwendigkeit verstärkter qualifizierter Zuwanderung. Es sei aber verfehlt, die Gewinnung qualifizierter Einwanderer mit Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Grundrechts auf Asyl in der politischen Diskussion willkürlich zu vermengen.

Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung

Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzte Krankenhausstrukturkommission hat Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgelegt. Damit die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgt, empfiehlt sie, die Kliniken nach drei neuen Kriterien zu honorieren: Versorgungsstufen, Leistungsgruppen und Vorhalteleistungen. Die Regierungskommission fasst ihre Kernempfehlungen wie folgt zusammen:

  • Das bisher eindimensionale Vergütungssystem für Krankenhäuser mittels DRGs [Diagnosis Related Group] wird durch ein mehrdimensionales System abgelöst. Es werden Vorhaltung mit abgesenktem DRG-Anteil eingeführt in den beiden neuen Dimensionen Leistungsgruppen statt Fachabteilungen und Level statt Versorgungsstufen.
  • Die Regierungskommission hat für drei (mit Sub-Unterteilungen: fünf) Versorgungsstufen (bzw. Level) Strukturvorgaben erarbeitet, um lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge abzugrenzen: Level I: Grundversorgung; unterteilt in i (integrierte ambulant/stationäre Versorgung) und n (mit Notfallstufe I), Level II: Regel- und Schwerpunktversorgung, Level III: Maximalversorgung (mit Level IIIU = Universitätsmedizin).
  • Außerdem empfiehlt die Regierungskommission ein System von 128 Leistungsgruppen mit Strukturvorgaben und detaillierten Definitionen.
  • Um die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern, werden die Mindeststrukturvoraussetzungen auf Ebene des Levels und der Leistungsgruppen genau benannt. Für jede Leistungsgruppe wird zudem festgelegt, in welchem Krankenhaus-Level sie erbracht werden darf. Krankenhäuser eines höheren Levels dürfen grundsätzlich auch die Leistungsgruppen der niedrigeren Level erbringen. Die Einhaltung der Strukturvorgaben wird durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft (Strukturprüfungen).
  • Die bisherige Vergütung der Krankenhäuser – überwiegend über Fallpauschalen (aDRGs) – wird deutlich modifiziert: Für die Krankenhäuser der Level In, II und III wird für jede Leistungsgruppe der Anteil des Vorhaltebudgets festgelegt. Dieser beinhaltet auch das ausgegliederte Pflegebudget, das bereits als eine Vorhaltefinanzierung zu verstehen ist. Die Mindestvorhaltung wird auf Ebene der Leistungsgruppen definiert.
  • Die Regierungskommission empfiehlt für die Leistungsgruppen der Intensivmedizin, Notfallmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie einen 60-prozentigen Vorhalteanteil, für alle übrigen Leistungsgruppen einen 40-prozentigen Vorhalteanteil (jeweils inkl. Pflegebudget). Dieser Vorhalteanteil bezieht sich auf die bisher für eine Leistungsgruppe ausgezahlte Gesamtvergütung. Zugrunde gelegt werden die Basisjahre 2022/2023.
  • Das Bundesamt für Soziale Sicherung verteilt das je Leistungsgruppe festgelegte Vorhaltebudget auf die einzelnen dafür infrage kommenden Krankenhäuser. Das Pflegebudget wird weiterhin so ausgezahlt wie bisher. Die Auszahlung des vollen Vorhaltebudgets ist daran geknüpft, dass die Strukturvoraussetzungen für das Level des Krankenhauses und für die Leistungsgruppe eingehalten werden.
  • Um eine Systeminstabilität zu vermeiden, soll mit dem Ist-Zustand begonnen werden und der Ziel-Zustand schrittweise nach fünf Jahren erreicht sein.
  • In der Startphase orientiert sich die Verteilung der Vorhaltebudgets auf die Krankenhäuser an der jeweiligen Ist Fallzahl. Im Zielzustand orientiert sie sich hingegen an folgenden drei Komponenten: (1) an Parametern der zu versorgenden Bevölkerung, (2) an Parametern der Prozess- und Ergebnisqualität und (3) an der längerfristigen Entwicklung der Leistungsmenge in einer Leistungsgruppe.
  • Krankenhäusern des Levels Ii (integrierte ambulant/stationäre Versorgung) kommt eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung zu. Sie verbinden wohnortnah ambulante fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten und werden daher abweichend geplant und vergütet. Zur sektorenübergreifenden Planung unter Einbindung von Vertragsärzten sollten regionale, paritätisch besetzte Gremien unter Beteiligung der Länder eingerichtet werden. In Akutpflegebetten können Patienten z.B. zur Beobachtung und Basistherapie oder nach der Verlegung aus einem Haus der Regel-/Schwerpunkt- oder Maximalversorgung stationär überwacht und gepflegt werden. Diese sollten unter pflegerischer Leitung stehen.
  • Die Vergütung der Level Ii-Krankenhäuser erfolgt im Gegensatz zu allen anderen Leveln außerhalb der beschriebenen Budgets durch degressive Tagespauschalen.
  • Die Vergütung der ärztlichen Leistungen erfolgt durch erhöhte Tagespauschalen bei fest am Krankenhaus angestellten Ärzten und nach EBM [Einheitlicher Bewertungsmaßstab] für Ärzte mit KV-Zulassung [der Kassenärztlichen Vereinigung]. Hiermit entsteht ein hoher Anreiz einer engen sektorenübergreifenden Versorgung.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat bei der Vorstellung der Empfehlungen erklärt, dass die Vorschläge eine Grundlage für die große Krankenhausreform des Bundes seien. Als nächste Schritte plant das Bundesministerium für Gesundheit die Erarbeitung von Eckpunkten zur Krankenhausfinanzierung, die mit den Regierungsfraktionen konsentiert werden sollen. Anschließend soll die Diskussion mit den Ländern in der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform erfolgen. Für den 5. Januar 2023 hat Minister Lauterbach eine Besprechung mit Ländern und Regierungsfraktionen angekündigt. Der Deutsche Landkreistag wird darauf drängen, dass auch die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden.

NLT-Positionspapier zu weiterer Klimaschutz-Pflichtaufgabe

§ 18 NKlimaG sieht vor, den Landkreisen und der Region Hannover zwei Pflichtaufgaben gegen einen Kostenausgleich zu übertragen; dies sind die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung sowie die Beratung von kreis- und regionsangehörigen Gemeinden zur Klimaschutzförderung. Der Koalitionsvertrag der die neue Landesregierung tragenden Fraktionen enthält einen Prüfauftrag, ob diese Aufgabenübertragung – wie von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände seinerzeit im Rahmen der Anhörung zum Gesetzesentwurf gefordert – zeitlich vorgezogen werden kann. Diese Diskussionen wird die Geschäftsstelle fachlich begleiten.

Bereits im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf hatte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des NLT-Präsidiums gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) gefordert, der Kreisebene zeitnah auch die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Wirtschaft in Klimaangelegenheiten als weitere Pflichtaufgabe zu übertragen. Diese Forderung hatte der Gesetzgeber seinerzeit nicht aufgegriffen.

Die Geschäftsstelle des NLT hat hierzu mit weiteren Partnern ein Positionspapier erarbeitet, um dieser Forderung weiteren Nachdruck zu verleihen.

Baugenehmigungen sollen schneller werden

Die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie die Architekten- und die Ingenieurkammer Niedersachsen als Vertreter der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser machen sich für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen stark. Um ihr Ziel zu bekräftigen, unterzeichneten sie am 6. Dezember 2022 im Laveshaus der Architektenkammer Niedersachsen in Hannover eine gemeinsame Selbstverpflichtung.

Die Bauaufsichtsbehörden wollen zukünftig über einen Bauantrag innerhalb von zehn Wochen entscheiden. Die Kammern wiederum bieten allen Entwurfsverfassern mit gezielten regionalen Fortbildungsangeboten z.B. zum öffentlichen Baurecht das nötige Knowhow, um die Qualität der eingereichten Anträge zu steigern. Architektenkammer und Ingenieurkammer erarbeiten zudem einen Leitfaden für Entwurfsverfasser, der eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung von Bauanträgen bieten wird.

Wer überhaupt als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser gilt und damit Bauanträge stellen darf, können die Behörden in der neuen Datenbank di.BAStAI überprüfen, die von den Kammern zur Verfügung gestellt wird. So wird eine automatisierte Prüfung der Entwurfsverfasserqualifikation möglich.

Im Zuge der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzen die Bauaufsichtsbehörden auf praxistaugliche Antragsmasken und Informationen. Alle Beteiligten wollen das Leitbild einer vereinheitlichten Verwaltungspraxis stärken und die Erfolge des gemeinsamen Vorgehens überprüfen.

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, lobt die Vereinbarung als großen Schritt nach vorn: „Die Beschleunigung der Bauantragsverfahren ist für die Architekturbüros existentiell. Eine zügige Prüfung auf Grundlage eines richtig gestellten Antrags beschleunigt das Bauen und spart Kosten für alle Beteiligten.“ 

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag (NLT): „Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für besseres Bauen. Sie bietet die Grundlage, dass Entwurfsverfasser und Bauaufsichten ihr Verständnis voneinander noch weiter ausbauen. Schnellere Verfahren und bessere Anträge helfen vor allem den Bauwilligen – sie sparen Zeit, Kosten und Nerven. Zugleich werden Behörden entlastet und Baubeteiligte können effektiver arbeiten.“

Jahressteuergesetz 2022 – Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Jahressteuergesetz beinhaltet u.a. die Verlängerung der Option, § 2b UStG weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 nicht anzuwenden.

Mit dem Jahressteuergesetz wird in der geänderten Fassung auch die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags umgesetzt. Vorgesehen ist, dass in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren in den Jahren 2022/23 und 2023/24) entstandene Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die im Vergleich zu den Vorjahren (2018 bis 2021) den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, besteuert werden. Der Steuersatz soll 33 v.H. betragen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden mit ein bis drei Milliarden. Euro veranschlagt und sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse beitragen.

Mit dem Gesetz werden die nachstehenden Steuermehr- und -mindereinnahmen verbunden: 

Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer – Jahresergebnis 2022

Für das Gesamtjahr erhalten die niedersächsischen Städte und Gemeinden 4.167,2 Millionen Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 13,8 Prozent). Dies sind 490 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wobei hierin Sondereffekte bei der Abrechnung in einer Größenordnung von 194 Millionen Euro enthalten sind (Abrechnung 2020 in 2021 – 74 Millionen Euro; Abrechnung 2021 in 2022 + 120 Millionen Euro). Im Orientierungsdatenerlass war für den Jahreswert nur mit einem Zuwachs von 10,6 Prozent gerechnet worden. 

Für das Jahr 2023 ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer allerdings darauf hinzuweisen, dass in der Steuerschätzung vom Oktober die Auswirkungen des sogenannten Inflationsausgleichsgesetzes mit Mindereinnahmen von annährend 500 Millionen Euro ab 2023 alleine in Niedersachsen nicht enthalten war. Insoweit dürfte im nächsten Jahr trotz Inflation und zu erwartender höherer Tarifabschlüsse, wenn überhaupt nur mit einem moderaten weiteren Anstieg zu rechnen sein.

Der Berechnungsbetrag für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für Dezember beträgt knapp 57 Millionen Euro (- 20,1 Prozent zum Vorjahr). Hintergrund ist ein Absinken des Festbetrages des Bundes beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, so dass aus dem Prozentwert keine Rückschlüsse auf konjunkturelle Entwicklungen gefolgert werden könne. Im vierten Quartal 2022 beträgt der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 172,9 Millionen Euro (- 20,9 Prozent). Im Gesamtjahr ist ein Rückgang um 6,5 Prozent auf 709,7 Millionen Euro zu verzeichnen. Im Orientierungsdatenerlass war hingegen noch ein Rückgang um 8,8 Prozent prognostiziert worden, so dass auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer die tatsächliche Entwicklung besser verlief als noch im Frühjahr gedacht.

Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 3. Vierteljahr 2022

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Tabellen mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik für Niedersachsen, drittes Quartal 2022, übersandt. Die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stiegen nach den Werten um 15,7 Prozent auf 22,3 Milliarden. Euro. Die bereinigten Einzahlungen erhöhten sich um + 8,1 Prozent auf 22,6 Milliarden. Euro. Im Ergebnis führt dies zu einem negativen Finanzierungssaldo von knapp -300 Millionen Euro zum Stand 30. September 2022. Dieser ist um gut 200 Millionen Euro besser als im Vorjahr.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen deutlich um 16,7 Prozent (3,4 Milliarden Euro). Davon entfielen auf Baumaßnahmen ein Anstieg von neun Prozent (1,8 Milliarden Euro). Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhten sich ebenfalls, allerdings nur um acht Prozent auf 927,7 Millionen Euro.

Die Steuereinzahlungen stiegen in den ersten drei Quartalen um 14,5 Prozent. Besonders hohe Steigerungsraten waren dabei bei der Gewerbesteuer (Netto) mit + 12,1 Prozent und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 3,2 Milliarden. Euro (+ 22,6 Prozent) zu verzeichnen. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist es allerdings im November zu einem steuerrechtsbedingten Einbruch gekommen, weshalb der Ganzjahreswert nur um 15 Prozent bis zum 31. Dezember 2022 steigt. Die Personalauszahlungen stiegen in den ersten drei Quartalen um 4,2 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro, die Sach- und Dienstleistungen um 11,8 Prozent auf 2,7 Milliarden Euro und die Transferzahlungen um 5,5 Prozent auf 12,6 Milliarden Euro. Besonders stark stiegen dabei die sonstigen Sozialleistungen (+ 40,1 Prozent) auf 725 Millionen Euro. Hierin sind auch die Kosten für die Aufnahme von geflüchteten Menschen enthalten.

Die Kassenkredite sanken insgesamt um knapp 200 Millionen Euro auf 1.787,7 Millionen Euro. Bei den Landkreisen betrug der Wert 216 Millionen Euro.

12. Niedersächsischer Gesundheitspreis 2022

Der 12. Niedersächsische Gesundheitspreis wurde durch Ministerin Daniela Behrens (MS) als Schirmherrin im Rahmen einer hybriden Veranstaltung am 5. Dezember 2022 verliehen. Der Preis war vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS), vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung (MW), von der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Apothekerkammer Niedersachsen gemeinsam ausgelobt und mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.

Die mit jeweils 5.000 Euro dotierten Auszeichnungen gingen an folgende Preisträgerinnen und Preisträger:

Preiskategorie: Zurück zum gesunden Alltag: Kinder Jugendliche und junge Erwachsenen stärken  Projekttitel: „Fit fürs Leben – Guter Schulstart durch frühe Prävention in Stadt und Landkreis Göttingen“; Ausgezeichnet: Stadt Göttingen, Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen, Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit, mit zahlreichen regionalen Kooperationspartnerinnen und -partnern

Preiskategorie: eHealth: Digitale Technologien für mehr Gesundheit  Projekttitel: „HEDI – Schwangerenversorgung digital unterstützt und koordiniert“  Ausgezeichnet: Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen mit der aidminutes GmbH und dem Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen

Sonderpreis der Jury für besondere Leistungen in der Corona-Pandemie Projekttitel: „Geschwisterkinder Netzwerk“; Ausgezeichnet: Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V., Hannover