NLT-Aktuell – Ausgabe 19

Ausgaben für Schulbegleiter in acht Jahren mehr als verdreifacht 

Die Zahl der Schulbegleiter, die Kinder mit individuellem Förderbedarf unterstützen, hat sich seit Einführung der integrativen Schule im Schuljahr 2013/14 von 3000 auf über 8500 erhöht. Dies ergab die jährliche Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. Die Ergebnisse wurden am 8. Juni 2023 im Jugend- und Sozialausschusses des kommunalen Spitzenverbandes vorgestellt. Die Ausgaben der Landkreise und der Region Hannover für diese sogenannten Integrationshelfer haben sich in den acht Jahren von damals 62 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro im Schuljahr 2021/2022 mehr als verdreifacht. Von den Fallzahlen und den Kosten entfallen jeweils etwa die Hälfte auf Unterstützungsbedarf in der Eingliederungshilfe (SGB IX) und in der Jugendhilfe (SGB VIII). 

„Die Entwicklung ist dramatisch. Im Bereich der Jugendhilfe ist sogar eine Vervierfachung der Fallzahlen zu verzeichnen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach der Ausschusssitzung in einer Pressemitteilung. „Für die Jugendhilfe insgesamt gilt, dass wir die verhaltensauffälligen Kinder und ihre komplexen Hilfebedarfe mit den bisherigen Konzepten nicht mehr erreichen“, so Meyer. 

Diese Entwicklung bilde sich inzwischen auch in der Eingliederungshilfe ab. Alle Beteiligten (Kultus- und Sozialministerium, Jugend- und Sozialämter, pädagogische Fachkräfte) müssten sich gemeinsam an den Tisch setzen und erörtern, wie mit dieser Entwicklung umgegangen werden solle, die auch ein Abbild geänderter sozialer Wirklichkeit sei. „Zudem erwarten wir vom Land Niedersachsen eine bessere finanzielle Unterstützung. Wenn es nicht gelingt, den Kindern und Jugendlichen wirksam Hilfestellungen zu vermitteln, ist vielfach eine eigenverantwortliche Entwicklung kaum möglich und eine lebenslange Unterstützungsnotwendigkeit durch öffentliche Kassen vorgezeichnet“, brachte es Meyer auf den Punkt. 

Kreisumlage: Anträge auf Zulassung der Revision abgelehnt 

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG LSA) hat die Anträge zweier kreisangehöriger Städte auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Das OVG LSA legt mit Beschlüssen vom 4. April 2023 (4 L 268/21) und 16. Mai 2023 (4 L 36/23) dar, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung bestehen und die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Fragestellungen nicht dargelegt worden seien. Das OVG tritt in der Begründung der Beschlüsse einer Vielzahl von Fragen und Argumenten entgegen, die immer wieder in Kreisumlagestreitigkeiten angeführt werden. 

Das OVG LSA stellt fest, maßgeblicher Indikator für die Fähigkeit der Aufgabenerfüllung und damit für den Finanzbedarf, der im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagesatzes relevant ist, sei die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinden und des Landkreises; diese bildet sich in der jeweiligen Haushaltssituation ab. 

Ebenfalls nicht aufgegriffen wurde der Einwand, das Verwaltungsgericht habe die Ermittlungspflicht des Beklagten auf die Klägerin verlagert, indem es darauf verwiesen habe, dass es der Klägerin oblegen hätte, dem Beklagten ergänzende Informationen zukommen zu lassen, wenn der Finanzbedarf nicht aus den Haushaltsansätzen abzusehen gewesen sei. Das Verwaltungsgericht sei gerade nicht davon ausgegangen, dass der Finanzbedarf aus den von dem Beklagten ermittelten Daten nicht (vollständig) ablesbar gewesen sei, und habe lediglich auf das (selbstverständliche) Recht der Gemeinden verwiesen, im Verfahren der Festlegung des Umlagesatzes die aus ihrer Sicht maßgeblichen Informationen mitzuteilen (unabhängig von deren rechtlicher Relevanz). 

Das OVG erinnert an die Pflicht des Landkreises, sich bei der Abwägung auf die aktuellen Daten zu stützen (Aktualisierungspflicht). Der Landkreis ist jedoch nicht verpflichtet, den Beschluss der Haushaltssatzung der Kommunen oder die Zuarbeit weiterer Finanzdaten abzuwarten, wenn dies – wie hier – erst während des Haushaltsjahres erfolgen soll, auf das sich die Kreisumlage bezieht. 

Dem Vorwurf der fehlenden Abwägung tritt das OVG mit Hinweis auf den Fehlbetrag des Landkreises entgegen. Der Landkreis sei nicht verpflichtet, sich durch einen (zu) niedrigen Umlagesatz selbst in einem Umfang zu verschulden, der sämtlichen kreisangehörigen Gemeinden im Gegenzug einen ausgeglichenen Haushalt ermöglicht. 

Entwurf einer Formulierungshilfe zu Änderungen im EEG, EnFG und WindBG 

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) hat Kenntnis von dem Entwurf einer Formulierungshilfe zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlangt. 

In § 3 WindBG soll danach eine Länderöffnungsklausel eingefügt werden, die ein Steigern und ein Vorziehen der Flächenbeitragswerte ermöglicht. Im EEG sollen die Verlängerung der Erleichterungen für die Stromproduktion aus Biogas, die vorzeitliche Rückgabemöglichkeit für Zuschläge für Windenergieanlagen an das Land aus den Jahren 2021/2022 und eine Klarstellung zum Netzanschlussverfahren von PV-Anlagen im Kontext der EUNotfall-VO vorgesehen werden. 

Die Hauptgeschäftsstelle beabsichtigt, sich auf Grundlage der Beschlüsse des DLT-Präsidiums und des DLT-Umwelt- und Planungsausschusses zu dem Entwurf zu positionieren. Insbesondere ein Vorziehen der Flächenziele und eine Länderöffnungsklausel werden sehr kritisch gesehen. 

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird den DLT in seiner Position bestärken, die geplante Länderöffnungsklausel zur Vorziehung der Bundesziele für die Windplanung abzulehnen. Gleichwohl besteht wenig Hoffnung, dass der Bund hiervon abrücken wird. Deshalb wird der NLT erneut gegenüber der Landesregierung verdeutlichen, dass ein Vorziehen in Niedersachsen mit allen Konsequenzen abgelehnt wird. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat diese Position in einem Schreiben an die Ministerin bzw. die Minister der Task-Force-Energiewende nochmals nachdrücklich betont. 

Windenergie-an-Land-Strategie 

Auf dem Windkraftgipfel II am 23. Mai 2023 hat Bundesminister Robert Habeck den aktuellen Stand der Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Den Entwurf der Strategie hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende März übermittelt. Hierzu hatte der Deutsche Landkreistag (DLT) eine Stellungnahme eingereicht. Ziel der Strategie ist es, mit konkreten Maßnahmen in zwölf Handlungsfeldern den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Einige Maßnahmen der Strategie werden bereits umgesetzt, für andere sollen in diesem Jahr noch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden: 

Die Handlungsfelder sind: 

  • Ausbau mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern 
  • Geschäftsmodelle außerhalb des EEG flankieren 
  • Bestandsanlagen erhalten und Repowering beschleunigen 
  • Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren 
  • Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen 
  • Flächensicherung erleichtern 
  • Gesellschaftlichen Rückhalt stärken 
  • Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in Deutschland stärken 
  • Fachkräfte sichern 
  • Transporte von Windenergieanlagenteilen erleichtern 
  • Technologische Entwicklung voranbringen 
  • Stromnetzausbau und Windenergieausbau besser aufeinander ausrichten 

Der Vertreter des DLT begrüßte in dem Treffen die umfassende Strategie. Er betonte aber zugleich, dass der Netzentgeltregulierung und der Speicherung mehr Aufmerksamkeit zukommen müsse. Zudem werde ein ungesteuerter Ausbau im Außenbereich sowie ein Vorziehen der Flächenziele weiterhin kritisch gesehen. Auch mahnte er eine Überregulierung und Normkomplexität an. Zwar seien Vollzugshinweise wichtig, jedoch müsse auch Ruhe in den Gesetzgebungsprozess kommen und die vielfältigen neuen Vorschriften erst einmal wirken können.  

Photovoltaik-Strategie 

Auf dem Photovoltaik-Gipfel II am 5. Mai 2023 hat Bundesminister Robert Habeck den aktuellen Stand der Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Den Entwurf der Strategie hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Mitte März vorgelegt. Hierzu hatte der Deutsche Landkreistag (DLT) eine Stellungnahme eingereicht. Ziel der Strategie ist es, mit konkreten Maßnahmen in elf Handlungsfeldern den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen. Die Umsetzung der Strategie soll in einem ersten Schritt im Rahmen des sogenannten Solarpaket I erfolgen. Weitere Maßnahmen, die zum Teil noch größerer Vorarbeiten bedürfen, sollen in einem zweiten Solarpaket oder auch im Rahmen weiterer Gesetze, Verordnungen oder im Normungsbereich umgesetzt werden. Auch die nach dem Konsultationsprozess nunmehr überarbeitete Strategie umfasst elf Handlungsfelder. Die Überarbeitung durch das BMWK konzentrierten sich aber im Schwerpunkt auf die Handlungsfelder eins bis fünf: 

  • Freiflächenanlagen stärker ausbauen 
  • Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 
  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 
  • Nutzung von Balkon-PV erleichtern 
  • Netzanschlüsse beschleunigen 

Die Vertreterin des DLT begrüßte in dem Treffen die umfassende Strategie. Sie verwies jedoch auf die Nutzungskonflikte und Flächenkonkurrenzen im Außenbereich und die entsprechend notwendige stärkere Fokussierung auf versiegelte Flächen, wie insbesondere Dachflächen. Als Beispiel für mögliche weitere nutzbare Flächen brachte sie die Nutzung von stillgelegten Deponieflächen ein. 

Entwurf für eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat über das Pfingstwochenende den Entwurf für eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes übersandt. Die Vorgaben des Gesetzes sollen entsprechend den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum sogenannten Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung über die EU-Vorgaben hinaus verschärft werden. Synthetische Kraftstoffe sollen nur noch zum Einsatz kommen können, wenn sie nicht aus fossilen Rohstoffen stammen, strombasierte Kraftstoffe nur, wenn sie aus erneuerbaren Energien erzeugt wurden. Der Deutsche Landkreistag hat zu dem Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen. 

Bürokratischen Hemmnisse im Bereich der ökologischen Transformation 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat vor dem Hintergrund der anhaltenden Krisenzeiten eine Konsultation zu bürokratischen Hemmnissen auf EUEbene im Bereich der ökologischen Transformation gestartet. Ziel der Konsultation ist es, die Effektivität, Innovationsfreundlichkeit und Zukunftssicherheit des EU-Regulierungsrahmens zu erhöhen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Wirtschaft langfristig zu sichern. In diesem Rahmen will sich das BMWK für die Stärkung von Besserer Rechtsetzung und für Bürokratieaufbau auf der EU-Ebene einsetzen. 

Die Konsultation ergänzt insofern die im Januar 2023 zum nationalen Recht durchgeführte allgemeine Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz zu Verbesserungsvorschlägen zu bürokratischen Entlastungen. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis spätestens zum 3. Juli 2023 über einen Online-Fragebogen möglich. Dieser ist erreichbar über folgenden Link: https://bmwk.limesurvey.net/951188

Derzeitiger Stand der Krankenhausreform 

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat seine Forderungen zur Krankenhausreform aktualisiert und den Gesundheitsministern von Bund und Ländern übermittelt. Das Präsidium betont, die von der Regierungskommission für eine moderne und Bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung würden die flächendeckende medizinische Versorgung in ländlichen Räumen gefährden und bedürften daher umfassender Änderungen. 

Insbesondere hebt das Präsidium hervor, die Vorschläge der Regierungskommission würden nicht die Unterfinanzierung der Krankenhäuser beheben, sondern nur vorhandene Mittel umverteilen. Notwendig seien zusätzliche Mittel, damit es nicht zu einer kalten Strukturbereinigung durch ungesteuerte Standortschließungen infolge des wirtschaftlichen Drucks komme. Die nunmehr erfolgende Auszahlung von 2,5 Milliarden Euro und Soforthilfe an die Krankenhäuser sei hilfreich und erforderlich, gleiche aber nicht die bereits aufgelaufenen Defizite aus und ersetze nicht die erforderliche, dauerhaft auskömmliche Finanzierung. Das Positionspapier kann auf der Homepage des DLT abgerufen werden. 

NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy hat diese Position im Rahmen einer Podiumsdiskussion der vom Niedersächsischen Gesundheitsminister veranstalteten Dialogveranstaltung Krankenhaus am 2. Juni 2023 nachhaltig unterstrichen. Die finanzielle Notlage der Krankenhäuser sei nicht die Folge von schlechtem Wirtschaften, sondern es handele sich um „Systemversagen“. Gezwungener Weise müssten die Landkreise bei der Finanzierung des laufenden Betriebes einspringen, obwohl eigentlich der Bund zuständig sei. 

Unterdessen ist ein Papier des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, das mit Stand vom 31. Mai 2023 den Zwischenstand der Gespräche zwischen Bund und Ländern aus Sicht des BMG darstellt. Nach Auskunft von Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sollen diese Gespräche am 29. Juni 2023 abgeschlossen werden. 

Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer – 1. bis 2. Quartal 2023 

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für Juni 2023 mitgeteilt. Damit ist ein Überblick über die ersten beiden Quartale des Jahres möglich. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das LSN einen Betrag von 184,1 Millionen Euro für Juni mitgeteilt. In den ersten zwei Quartalen 2023 sind somit insgesamt 2,08 Milliarden Euro an die Städte und Gemeinden geflossen. Hinzu kommt noch die Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 6,1 Millionen Euro. Dies sind somit im ersten Halbjahr insgesamt 120 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund sind Mindereinnahmen aufgrund von Gesetzesänderungen bei der Einkommensteuer zum Inflationsausgleich und zur Anpassung des Existenzminimums. 

Mit Blick auf den Referenzzeitraum der Steuerkraftermittlung im kommunalen Finanzausgleich ab 1. Oktober 2022 liegt der Betrag für die einzubeziehenden drei Quartale unter Berücksichtigung der Abrechnung sogar rund 250 Millionen Euro unterhalb des Wertes des Vorjahres, weil das vierte Quartal 2022 ebenfalls wegen Steuerrechtsänderungen deutlich schlechter als das vergleichbare des Jahres 2021 ausfiel. 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt der Auszahlungsbetrag im Juni 51,1 Millionen Euro (-3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). In den ersten beiden Quartalen haben die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung einer Abrechnung des Vorjahres in Höhe von -14,4 Millionen Euro insgesamt 332,8 Millionen Euro erhalten. Dies sind knapp 32 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund ist hier das Absinken des Festbetrages des Bundes an die Gemeinden von 4,154 Milliarden Euro bundesweit in 2021 auf 2,4 Milliarden Euro in 2022 auf „Normalniveau“, welches sich mit leichtem Zeitverzug von knapp einem halben Jahr in den Zahlen niederschlägt. Insoweit ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer davon auszugehen, dass es im zweiten Halbjahr zu einer Verbesserung der Einnahmesituation kommen dürfte. 

Gleichwohl fehlen bei einer Betrachtung des Referenzzeitraums für den kommunalen Finanzausgleich für die ersten drei Quartale (ab 1. Oktober 2022) auch bei dieser Steuerbeteiligung Landesweit rund 75 Millionen Euro bei der Steuerkraft gegenüber dem Vorjahr. 

Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung 

Das Niedersächsische Finanzministerium hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf eines Erlasses zur Verlängerung der Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung bis zum 31. Dezember 2024 übersandt. Darüber hinaus hat das Finanzministerium weitere sorgfältige Prüfungen im Zusammenwirken mit dem Bund und den Ländern angekündigt. 

Im Rahmen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände beabsichtigt der NLT, die Verlängerung der Erhöhung der Beträge für die Wegstreckenentschädigung grundsätzlich zu begrüßen. Dabei wird jedoch nachdrücklich erneut darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Regelung aus Gründen der Rechtssicherheit durch eine entsprechende Anpassung der Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) und nicht nur durch Erlass zeitnah umzusetzen sein wird. 

Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen 

Das Niedersächsische Finanzministerium (MF) hat erneut die innerhalb der Landesregierung streitige Position bezüglich der Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen nach § 53 Abs. 7 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) vorgetragen. Es hält mit Schreiben vom 27. März 2023 an der Auffassung fest, § 53 Abs. 7 NBesG setze das ungeschriebene Erfordernis des Vorliegens herausragender besonderer Leistungen voraus, sofern die Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen nach Maßgabe eines in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegten Leistungssystems erfolgt. Ein Verzicht auf dieses Tatbestandsmerkmal würde erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. 

Dieser Rechtsauffassung des MF ist die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 15. Mai 2023 ausdrücklich erneut entgegengetreten und fordert aufgrund der seit mehreren Monaten bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen eine sehr kurzfristige gesetzliche Klarstellung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) wird sich weiterhin gegenüber der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für eine in der kommunalen Praxis handhabbare Lösung einsetzen und informieren, sobald sich eine Lösung abzeichnet. 

Zukunftskongress Staat und Verwaltung in Berlin 

Der Zukunftskongress Staat und Verwaltung wird 2023 zehn Jahre alt. Aus diesem Anlass findet der Kongress vom 19. bis 21. Juni 2023 im Westhafen Event & Convention Center statt – an jenem Ort, an dem der aktuelle Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde. Das Programm orientiert sich an folgenden Leitthemen:
1. Governance der digitalen Transformation
2. Fortschrittskultur
3. Cloud und digitale Infrastruktur
4. Haushaltspolitik, Kennzahlen und Steuerung
5. KI und Automatisierung
6. Klimapolitik 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt den unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat und seitens der Wegweiser GmbH durchgeführten Kongress als ideeller Partner. Hauptpartner des Kongresses sind u.a. die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister. 

Die Teilnahme am Kongress kostet für Vertreter der öffentlichen Verwaltung 325 Euro für alle drei Kongresstage. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist möglich unter https://www.zukunftskongress.info/de/9_Zukunftskongress_2023. Dort finden sich auch weitere Informationen und das Programm zur Veranstaltung. 

Haushaltspolitische Rahmensetzungen der EU-Mitgliedstaaten 

Die Kommunalen Spitzenverbände haben zum Vorschlag der EU-Kommission bzw. des Europäischen Rates zur Richtlinienänderung über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten Stellung genommen. Durch eine Änderung des Artikels 3 Abs. 1 soll festgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 durch integrierte, umfassende und national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungsführung, die sämtliche Teilsektoren des Staates abdecken und die zur Vorbereitung von Daten nach dem ESVG 2010 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) erforderlichen Informationen auf Kassen- und Periodenbasis liefern, verfügen sollen. Diese Systeme des öffentlichen Rechnungswesens sollen einer internen Kontrolle und unabhängigen Rechnungsprüfung unterliegen. 

  • In diesem Zusammenhang weisen die Kommunalen Spitzenverbände u.a. darauf hin:
    Die kommunale Ebene hat auf der Grundlage der landesrechtlichen Regelungen bereits seit Jahren ein System der periodengerechten Rechnungsführung implementiert. Deutsche Kommunalverwaltungen haben sich dabei einem umfassenden Prozess der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens gestellt. 
  • Die Doppik kann zu einer nachhaltigeren und damit zu einer generationengerechteren Haushaltspolitik beitragen. 
  • Jahresabschlüsse, Lageberichte werden entsprechend den Gemeindeordnungen der Länder vor ihrer Feststellung durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft. In die Prüfungen ist die Buchführung einbezogen. 
  • Zudem ist eine überörtliche Prüfung der Rechnungslegung der Kommunen in den Gemeindeordnungen geregelt. 
  • Die Einführung der kommunalen Doppik war und ist mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden. Eine erneute Umstellung des Rechnungswesens wird für die Kommunen wiederum mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein. 

Änderung der Personalausweis-, der Pass- und der Aufenthaltsverordnung 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dem DLT den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften übermittelt. Ein Teil dieser Entwürfe war ursprünglich in den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens integriert. 

Die Entwürfe sehen u.a. Regelungen für die Einführung eines Direktversandes von Dokumenten und Änderungen bei der Ausgabe von Aufenthaltstiteln in der Form von Klebeetiketten vor. Für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) soll ein Expressverfahren eingeführt werden. Darüber hinaus sind ergänzende Regelungen im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung von Lichtbildern vorgesehen. 

Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet 

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Verstöße gegen zahlreiche Rechtsvorschriften. Institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzsystems sind interne und externe Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für die Meldung zur Verfügung stehen. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft den gesamten öffentlichen Sektor, und damit auch die Landkreise nach entsprechender Aufgabenübertragung durch die Länder. Das Gesetz konnte erst nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens verabschiedet werden. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) war bereits im vergangenen Jahr verschiedentlich mit dem Innen- und dem Justizministerium in Niedersachsen in Kontakt getreten, um die Pläne zur landesrechtlichen Umsetzung der Zuständigkeiten im kommunalen Bereich zu erfahren. Bis jetzt war die Landesregierung diesbezüglich nicht sprechfähig. Der NLT wird die Thematik nunmehr nach dem auf Bundesebene erfolgten Gesetzesbeschluss erneut an das Land herantragen und an dieser Stelle informieren, soweit belastbare Überlegungen in Niedersachsen bekannt werden. 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben nunmehr den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zur Verbändeanhörung übersandt. Gegenüber dem Vorentwurf haben sich insbesondere redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen ergeben. 

Daneben wurden die Regelungen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung gekürzt; so wurde die Möglichkeit der Weiterverwendung von Daten zu anderen Zwecken gestrichen. Für die Erhebung der für die Wärmeplanung erforderlichen Daten wird eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage geschaffen, die es der mit der Wärmeplanung betrauten Stelle ermöglicht, bei Energieinfrastrukturbetreibern und Schornsteinfegern sowie aus existierenden Katastern bereits vorliegende Daten zu erheben. Eine Datenerhebung unmittelbar bei Bürgerinnen und Bürgern erfolgt nicht. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, so dass mit Änderungen in allen Teilen zu rechnen ist. Einige Punkte wie das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die Pflicht zur Wärmeplanung, der Umfang der Datenerhebung, die SUP-Pflicht (Strategische Umweltprüfung) von Wärmeplänen, erreichbarer Zielwert, sowie Umsetzungs- und Übergangsfristen unterliegen noch der regierungsinternen Prüfung und Abstimmung. 

Tierseuchen: Treffen von Experten aus Niedersachsen und NRW 

Aktuelle Bedrohungen durch Tierseuchen standen im Fokus einer gemeinsamen Fachtagung von kommunalen Expertinnen und Experten der Veterinärbehörden aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die zuständigen Gremien der kommunalen Spitzenverbände – des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Niedersächsischen Landkreistages und Niedersächsischen Städtetages – tauschten sich mit weiteren Fachleuten auf einer Tagung beim Landkreis Osnabrück länderübergreifend zudem über die künftige Fachkräftesicherung in den kommunalen Veterinärbehörden aus. 

In der Veterinärmedizin sind es insbesondere die Vogelgrippe (HPAI) und die Afrikanische Schweinepest (ASP) mit ihren schweren, oft tödlichen Krankheits-verläufen, deren weltweite Ausbreitung aktuell viele Tiere bedrohen. Sie stellen ein erhebliches Risiko für die Tiergesundheit und die Landwirtschaft dar. Die Bekämpfung der Vogelgrippe ist dabei kein auf einzelne Ställe begrenztes Phänomen mehr, sondern das Virus ist ganzjährig weltweit u.a. bei Wildvögeln nachweisbar. „Wir brauchen bei der Geflügelpest eine neue Bekämpfungsstrategie, damit wir die erforderlichen Maßnahmen auch bei einem dauerhaften Vorkommen des Virus in der Umwelt wirksam gestalten können. Wir wollen in der Bekämpfung, deren Hauptlast die kommunalen Veterinärbehörden tragen, nicht nachlassen, aber das europäische und nationale Tiergesundheitsrecht müssen der veränderten Lage besser Rechnung tragen. Dies konnten wir jüngst der EU-Kommission bereits darlegen“, erklärte Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).