NLT-Aktuell – Ausgabe 19

DLT-Jahrestagung 2021

„Trotz(t) Corona: Wieder Land in Sicht!“ lautete das Motto der 74. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages, die am 9. Juli 2021 auf Einladung des Präsidenten des Deutschen und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, in Timmendorfer Strand, Landkreis Ostholstein stattfand. An der Veranstaltung nahm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther teil.

Bundespräsident Steinmeier betonte in seiner Rede die Wichtigkeit einer modernen Verkehrs- und Daten-Infrastruktur in den ländlichen Räumen. Das Land braucht Zukunft – und die Zukunft brauche das Land.

DLT-Präsident Sager mahnte eine bessere Unterstützung der Kommunen durch Länder und den Bund an. Dies dürfe aber nicht durch „Goldene Zügel“, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe geschehen. Eine gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung brauche starke und finanzkräftige Landkreise und Gemeinden. Hierzu sei eine ordentliche Finanzausstattung durch die Länder sowie eine Verteilung der Umsatzsteuer nach Einwohner notwendig, damit gerade ländliche Gebiete die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur stemmen könnten. Neue Förderprogramme würden dem gegenüber nur punktuell helfen, aber keine nachhaltigen Strukturen schaffen. Dies entspreche nicht dem Selbstverständnis des DLT von kommunaler Selbstverwaltung. 

Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025

Nach Beschluss des DLT-Präsidiums in seiner Sitzung vom 22. Juni 2021 liegen die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode nun auch in Broschürenfassung vor. Erörtert werden u. a. folgende Handlungsnotwendigkeiten:

     – Förderale Strukturen zur Krisenbewältigung stärken

     – Die Kommunen besser mit Steuermitteln ausstatten

     – Gestaltungsspielräume bei Bundesgesetzen erhalten

     – Verfassungswidrige Aufgabendurchgriffe des Bundes unterbinden

     – Die Altenpflege zukunftsfest gestalten

     – Flächendeckende medizinische Versorgung sichern

     – Digitale Infrastrukturen flächendeckend ausbauen

     – Digitalisierung der Verwaltung intelligent unterstützen

     – Mobilität in der Fläche sichern und entwickeln 

Das Papier mit dem Titel „Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025“ auf der Homepage des Deutschen Landkreistages unter https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-147.pdf abrufbar. 

Doppelhaushalt 2022/2023 des Landes

Am 11./12. Juli 2021 hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Klausurtagung die Eckpunkte für den Haushaltsentwurf 2022/2023 festgelegt. Das Haushaltsvolumen soll im ersten Jahr 36,6 Milliarden Euro und im zweiten Jahr 37,14 Milliarden Euro betragen. Der Landeshaushalt ist gekennzeichnet durch das Bemühen, im Rahmen unterschiedlicher Sparmaßnahmen auf dem Weg zurück zu einem Haushalt ohne Kreditaufnahme zu kommen. Die Nettokreditaufnahme soll 2022 227 Millionen Euro und 2023 113 Millionenbetragen; ab 2024 ist eine Rückzahlung der in der Corona-Pandemie aufgenommenen Notlagenkredite über 25 Jahre vorgesehen.

Aus kommunaler Sicht sind insbesondere zwei Punkte bedeutsam, die nur am Rande in einer während der Pressekonferenz vorgelegten Präsentation des Finanzministeriums deutlich werden. Es wird von der stufenweisen Rückführung des Landeszuschusses nach SGB II gesprochen. Beabsichtigt ist, die bislang allein an die Landkreise und kreisfreien Städten ausgekehrten Einsparungen des Landes beim Wohngeld in drei Schritten zu streichen. 2022 soll es noch 100 Millionen Euro, 2023 50 Millionen Euro geben und ab 2024 sollen die Mittel komplett gestrichen werden. In der Endsumme handelt es sich dabei um eine Kürzung der kommunalen Finanzausstattung um 142 Millionen Euro.

In der Presseerklärung heißt es im Übrigen, dass für die Modernisierung von Krankenhäusern deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Tatsächlich soll es allerdings nur 30 Millionen Euro zusätzlich geben, die zu 40 Prozent von den Landkreisen und kreisfreien Städten gegen zu finanzieren sind.

Landkreise empört und enttäuscht über Doppelhaushalt des Landes

„Diejenige Ebene, die im vergangenen Jahr rund um die Uhr mit allen Mitteln die CoronaPandemie bekämpft hat, wird nunmehr finanziell durch die Landesregierung abgestraft. Beschlossen wurde ein Einschnitt in die Finanzausstattung der Kreisebene in Höhe von über 142 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt auf Dauer. In einer Wahlperiode sind das 700 Millionen Euro. Die Wegnahme in drei Etappen ändert daran nichts. So stellen wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht vor,“ kommentierte der Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, in einer ersten Reaktion die Beschlüsse des Landeskabinetts zum Landeshaushalt.

Bei den zur Streichung vorgesehenen Geldern handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. 

„Dieser Eingriff in die kommunalen Finanzen trifft allerdings besonders diejenigen Kommunen mit hohen sozialen Lasten. Allein die Region Hannover verliert jährlich über 30 Millionen Euro, der Landkreis Göttingen 5 Millionen. Eine solche Maßnahme einer großen Koalition im Vorfeld einer Kommunalwahl hätten wir uns nicht vorgestellt“, erläuterte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Mehr als enttäuschend sei auch die Anhebung der jährlichen Mittel für die Krankenhausfinanzierung um lediglich 30 Millionen Euro auf 150 Millionen. „Das Land bringt damit zusätzlich nur 18 Millionen Euro jährlich auf, den Rest müssen ohnehin die Landkreise und kreisfreien Städte beisteuern. Mit diesem Ansatz ist die Mammutaufgabe des Abbaus eines Investitionsstaus von über zwei Milliarden Euro nicht zu stemmen. Das Land duckt sich weg und hofft darauf, dass die Kommunen wie in der Vergangenheit einspringen werden. Das ist unverantwortlich“, so Meyer abschließend.

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Staatskanzlei hat am 12. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt. Schwerpunkt der Verordnungsnovelle ist unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Rechtslage die Einführung eines neuen § 6c in die Verordnung, mit dem die bundesweit vereinbarten Regelungen für Großveranstaltungen in niedersächsisches Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung hat die Dauer der nächsten Verordnung auf den 13. August 2021 befristet. Auch wenn § 28a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz des Bundes im Grundsatz eine Geltungsdauer von vier Wochen vorsieht, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme auch wegen der besseren Kommunikation gegenüber den zahlreichen Urlaubsgästen für eine Laufzeit über die gesamten niedersächsischen Sommerferien bis zum 3. September 2021 plädiert. Dem Vernehmen nach wird die Landesregierung diese Anregung aufgreifen.

Entwurf einer Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer neugefassten Coronavirus-Einreiseverordnung übermittelt. Nach dem Entwurf sollen künftig alle Reisenden unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf andere Weise nach Deutschland einreisen, über einen Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung der Einreise soll aber weiterhin nur für Reisende aus Risikogebieten gelten. Die Kategorie des „einfachen“ Risikogebiets soll nicht mehr ausgewiesen werden. An die Stelle des „Hochinzidenzgebiets“ tritt das „Hochrisikogebiet“. Für Minderjährige sollen Sonderregelungen gelten. Auch der Fall, dass ein Virusvariantengebiet zum Hochrisikogebiet herabgestuft wird, soll ausdrücklich geregelt werden.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der CoronaPandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“) vorgelegt. Die Richtlinie sieht „Zuwendungen für niedersächsische Kommunen, die eine erhebliche Betroffenheit von der Corona-Pandemie in der Innenstadt und/oder im Ortskern von Grund-, Mittel- oder Oberzentren aufweisen“, vor. Mit den Mitteln solle die Krisenbewältigung sowie die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft unterstützt werden. Die Gelder stammen dabei aus den europäischen Corona-Hilfen (REACT-EU). Die von der EU-Kommission vorgegebene Befristung der Förderung bis zum 31. März 2023 findet sich im Richtlinienentwurf wieder.

Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat bekanntgegeben, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Richtlinie Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land) im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 27/2021, S. 1179 ff.) veröffentlicht wurde und seit dem 14. Juli 2021 in Kraft ist. Damit ist die bereits Ende des Jahre 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung mit einem Fördervolumen von 657 Euro (davon ca. 10 Prozent für Niedersachsen) auch in Niedersachsen umgesetzt worden. Hinsichtlich der schleppenden Umsetzung und einiger Detailregelungen (z.B. erforderliche Sicherheitsaudits für Investitionen ab 100.000 Euro) wurde seitens der AG KSV mehrfach deutliche Kritik geäußert.

Kommunen können nunmehr Förderanträge bei der NBank stellen, um Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu regelhaft 75 Prozent fördern zu lassen. Bis Ende des Jahres 2021 beträgt der Fördersatz sogar 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen können generell 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2023 gebaut und durch die Vorlage einen Schlussverwendungsnachweis abgeschlossen werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite der NBank abrufbar: https://link.nlt.de/ytlc

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes – Stellungnahme der AG KSV

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche, insbesondere aus Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich zu begrüßende Änderungen, so zum Beispiel die Möglichkeit der Festsetzung von Entwicklungskorridoren, die Einräumung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Landes oder die Einführung einer Anzeigepflicht für Feldmieten. Inhaltlich kritisiert haben wir hingegen unter anderem die vorgesehene Verpflichtung der unteren Wasserbehörden, über den Umfang der Unterhaltung, einen Mehrkostensatz oder eine Unterhaltungspflicht zu entscheiden sowie für die Gewässer zweiter und dritter Ordnung Unterhaltungsordnungen zu erlassen.

Weiterhin haben wir die Berücksichtigung einer ganzen Reihe von bislang in der Finanzfolgenabschätzung nicht enthaltenen, im Vollzug zu erwartenden Mehraufwänden angemahnt. Außerdem haben wir unsere Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die im Zuge des Niedersächsischen Weges erst vor rund einem halben Jahr ins Gesetz aufgenommenen Regelungen zu Gewässerrandstreifen und die damit verbundenen Mehraufwände bei der Frage der Erheblichkeit i.S. des Art. 57 Abs. 4 NV und damit der Konnexitätsrelevanz der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Die getrennte Betrachtung stellt aus unserer Sicht eine unzulässige künstliche Aufteilung dar, insbesondere da die Einrichtung von Gewässerrandstreifen an Gewässern dritter Ordnung in der Vergangenheit bereits als Teil einer großen Novelle des NWG erfolgen sollte.

„Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ – Zweite Konferenz für Landkreise

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz fand am 14./15. Juni 2021 unter reger Beteiligung aus der kreislichen Praxis als Online-Veranstaltung statt. Unter dem Konferenztitel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ wurden in verschiedenen Formaten die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den Themenfeldern Klimaschutz und Digitalisierung beleuchtet.

Auf das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Digitalisierung wies gleich zu Beginn der Veranstaltung in seinem Grußwort für das Bundesumweltministerium der Leiter der Digitalisierungsabteilung Dirk Meyer hin. Hierbei nahm er Bezug auf die vom Bundesumweltministerium Anfang 2020 veröffentlichte „Umweltpolitische Digitalagenda“. In ihrer anschließenden Keynote ging PD Dr. Ariane Berger, Deutscher Landkreistag, auf die Schnittstellen und Synergien zwischen Klimaschutz und Digitalisierung in den Landkreisen ein. Anstelle der kurzfristig verhinderten Landrätin Christiana Steinbrügge präsentierte danach der Leiter des Nachhaltigkeitsreferates Bodo Staab, wie die Digitalisierung im Landkreis Wolfenbüttel nachhaltig umgesetzt wird. Es folgten drei parallele Foren, in denen sich die Teilnehmer in kleineren Gruppen auf Grundlage von Impuls-Vorträgen aus der kreislichen Praxis zu einzelnen Themen austauschen konnten. Der Landkreis Gotha steuerte einen Praxis-Impuls zum Einstieg in den Klimaschutz bei. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Kreis Steinfurt berichteten über ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen. In dem dritten Forum wurde das Thema der Digitalisierung in den Landkreisen weiter vertieft.

Am zweiten Konferenztag wies in seiner Begrüßung Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag, auf die weitreichenden Wirkungen hin, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes haben wird. Mit zwei wichtigen Zukunftsfragen für die ländlichen Räume befassten sich danach die beiden Foren zum klimafreundlichen Umbau der Mobilität und der Energieversorgung unter Nutzung digitaler Instrumente. Landrat Henry Graichen berichtete in seinem Praxis-Impuls über die nachhaltige Gestaltung von Mobilität im Landkreis Leipzig. Parallel dazu wurden in einem Forum das „virtuelle Kraftwerk“ und die „Energiedörfer“ des Landkreises Cochem-Zell vorgestellt. In einem dritten Forum wurde die strategische Planung und Kommunikation von Klimaschutzprojekten behandelt. Die Präsentationen aus den insgesamt sechs Foren der Konferenz sowie thematisch passende Linklisten können – nach einer Registrierung – auf der Internetseite des SK:KK unter https://www.klimaschutz.de/community/downloads heruntergeladen werden.

Plattform „Corona-Daten Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt auf der neuen Plattform „Corona-Daten Deutschland“ (https://www.corona-daten-deutschland.de/) aktuelle und regional tief gegliederte Datensätze aus amtlichen und nichtamtlichen Quellen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise relevant sind.

„Corona-Daten Deutschland“ basiert auf einem Projekt, das im Jahr 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiiert wurde. Die im Rahmen des BMWi-Projekts aufgebaute Datensammlung, die bisher nur für die Forschung zur Verfügung stand, wird über die neue Plattform auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Informationsangebot soll dabei sukzessive verbessert und weiter ausgebaut werden. Zielsetzung ist, bisher dezentral verfügbare Daten über Bundesländergrenzen hinweg zur Verfügung zu stellen und einen Vergleich zu ermöglichen.

Die Sammlung umfasst Daten zu verschiedenen inhaltlichen Bereichen. Zentral ist dabei die regional differenzierte Darstellung der seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dafür wurde im Rahmen des BMWi-Projekts ein Schema bestehend aus 21 Oberkategorien und 449 Unterkategorien entwickelt, nachdem alle erfassten Verordnungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene vergleichbar dargestellt sind. Zudem bietet die Plattform Zeitreihen und aktuelle Daten zum Infektionsgeschehen, zu Impfungen und zur Situation in den Krankenhäusern sowie zum wirtschaftlichen Geschehen. Die Daten stammen aus frei zugänglichen Quellen (u.a. Bundes- und Landesbehörden, ifo Institut, Bundesagentur für Arbeit, Handelsregister).

DKI-Gutachten „Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten“

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Gutachten zur Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten erstellt.

Das DKI betrachtet im Rahmen des Gutachtens insbesondere die Krankenhaus- und Bettendichte, stationäre Fallzahlen und Verweildauern, die 30-Tage-Herzinfarkt- und Schlaganfallmortalität sowie Krankenhausaufnahmen bei Diabetes. Es führt aus, dass internationale Datenvergleiche in Diskussionen zur aktuellen Lage sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des deutschen Krankenhaus- und Gesundheitswesens zunehmend eine wichtige Rolle spielten. Kritiker leiteten für Deutschland aus internationalen Datenvergleichen u.a. unangemessen hohe stationäre Fallzahlen und Defizite bei Qualitätsindikatoren ab.

Ein Ergebnis des vorgelegten Gutachtens ist, dass Behauptungen über vermeintliche Versorgungs- und Qualitätsprobleme in der deutschen Krankenhauslandschaft im Ländervergleich oftmals falsch seien oder deutlich relativiert werden müssten. Internationale Vergleiche der Krankenhausversorgung seien vielfach undifferenziert und unkritisch. Methodisch sei die Vergleichbarkeit vor allem aufgrund der mangelhaften Risikoadjustierung und Altersstandardisierung, abweichender Definitionen und Datengrundlagen zwischen den Ländern, einer dadurch begrenzten Datenvalidität sowie länderinternen und -übergreifenden Unplausibilitäten in den Daten erheblich eingeschränkt. Inhaltlich fänden bei internationa-len Vergleichen Unterschiede in der Soziodemografie, der Morbidität und dem Risikoverhalten der Bevölkerung sowie in den Gesundheitssystemen und Versorgungstrukturen kaum Berücksichtigung.

Landtagsentschließung: Zusammen gegen Hass, Gewalt und Angriffe gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene

Der Niedersächsische Landtag hatte zuletzt 27. Februar 2019 im Rahmen eines Entschließungsantrags festgestellt, dass Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger, Rettungskräfte und Polizeibeamte niemals ein geeignetes Mittel der Auseinandersetzung sind und diese scharf verurteilt. In zunehmendem Maße werden aus Sicht des Landtags Politikerinnen und Politiker nun weiterhin belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Ferner ehrenamtlich engagierte Menschen sowie hauptamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seien dieser Konfrontation ausgesetzt. Daher hat der Landtag sich in seiner 114. Sitzung am 7. Juli 2021 erneut mit der Thematik befasst und eine entsprechende Entschließung angenommen.

Im Rahmen dieser neuen Entschließung (LT-Drs. 18/9666) nennt der Landtag zunächst verschiedene Maßnahmen gegen Beleidigungen und weitere Konfrontationen, die bereits veranlasst wurden. Unter anderem die Informationsbroschüre zur Sicherheit von Amtsund Mandatsträgern und einer dauerhaften landesweiten Informationskampagne, das am 3. April 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet und das von den kommunalen Spitzenverbänden initiierte Portal www.stark-im-amt.de für bedrohte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden erwähnt.

Mit Blick auf die im September anstehenden Kommunalwahlen bittet der Landtag die Landesregierung, den Schutz für Personen, welche ein kommunales Mandat wahrnehmen oder anstreben, weiter zu optimieren. Die Entschließung listet zehn Konkretisierungen dieser Bitte auf, von der Verbesserung der bereitstehenden Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden bis zu dem Vorschlag einer digitalen Bildungskampagne der Landeszentrale für politische Bildung.

                        Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages

                                           wünscht allen Leserinnen und Lesern

                                                 erholsame Sommerferien