NLT-Aktuell – Ausgabe 18

Krankenhäuser, Kommunen, Krankenkassen und Ärzteschaft warnen vor Finanzierungslücke in Milliardenhöhe: „Land muss Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen!“

Das Land Niedersachsen muss seine Investitions-Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Ansonsten sind die notwendigen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Umsetzung zukunftsweisender Projekte zur Verbesserung der Versorgung gefährdet. Darauf haben alle im Krankenhaus-Planungsausschuss beim Land vertretenen Organisationen anlässlich der anstehenden Beratungen im Landtag am Dienstag, 6. Juli 2021, hingewiesen: kommunale Spitzenverbände, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung sowie als beratende Mitglieder die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Gemeinsam fordern sie:

  • Eine dauerhafte Anhebung des jährlichen Investitionsprogrammes des Landes für Baumaßnahmen von 120 Millionen Euro auf mindestens 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2022.
  • Eine regelmäßige Dynamisierung der jährlichen Krankenhausinvestitionsmittel auf Grundlage des Baukostenindex, um Baupreissteigerungen auffangen zu können.
  • Die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.

Die Organisationen erklärten: „Bei der Finanzierung der gemeinsam mit dem Land beschlossenen Baumaßnahmen von Krankenhäusern klafft eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro. Die vom Land jährlich zur Verfügung gestellten 120 Millionen Euro reichen nicht einmal für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. 

Dadurch wird der Investitionsstau immer größer und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger gefährdet!“

Das Land hat die Investitionsmittel – von Einmaleffekten abgesehen – seit 20 Jahren nicht erhöht. Schon um den Realwertverlust durch die Baukostensteigerungen auszugleichen, wäre eine Erhöhung auf 156 Millionen erforderlich. Da sich in diesem Zeitraum gleichzeitig die Krankenkassenmittel für die Patientenbehandlungen fast verdoppelt haben, ist die Investitionsquote der Krankenhäuser, also der Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten, immer weiter gesunken und liegt mittlerweile nur noch bei 3,1 Prozent. Alle maßgeblichen wissenschaftlichen Analysen gehen demgegenüber von einer erforderlichen Investitionsquote von 7 bis 8 Prozent für Krankenhäuser aus. Soll die Investitionsquote auch nur 5 Prozent betragen, so wie noch vor 20 Jahren, müssten die Einzelfördermittel auf 258 Millionen Euro im Jahr steigen.

Nach einer langen und intensiven Debatte um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen gibt es mittlerweile eine große Bereitschaft von Trägern, auch durch Fusionsprojekte an der Modernisierung der Krankenhauslandschaft mitzuwirken. Es wäre nicht zu verantworten, wenn gerade diese zukunftsweisenden Projekte nicht umgesetzt werden und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen aufgrund der mangelnden Finanzierung durch das Land ausgebremst würden.

Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege sowie Entschließungsantrag verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juli 2021 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege in der Fassung der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses (Drs. 18/9601) verabschiedet. Kernpunkt ist in Artikel 1 das neue Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat das nunmehr beschlossene NKiTaG umfangreiche Anpassungen bzw. Ergänzungen erfahren. Dies gilt insbesondere für den Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft im Kindergarten. Das Land wird in einer ersten Stufe ab dem 1. August 2023 die Beschäftigung von Kräften in tätigkeitsbegleitender Ausbildung als Drittkräfte finanzieren. Die Pauschale in Höhe von jährlich 20.000 Euro je Ausbildungskraft soll eine Vergütung im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden sowie die Finanzierung der Anleitungsstunden ermöglichen. In der zweiten Stufe ab dem 1. August 2027 finanziert das Land dritte Fachkräfte im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden in allen Ganztagskindergärten mit 19 oder mehr belegten Plätzen.

Darüber hinaus sind u. a. noch folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen worden:

  • Stärkung der inklusiven Teilhabe aller Kinder
  • Stärkung der Mitwirkung der Kinder
  • Reduzierung der teilbaren Plätze (Platzsharing) von drei auf zwei
  • Anstelle einer einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer Kita wird künftig nur noch eine einjährige einschlägige Berufserfahrung verlangt
  • Beschränkung der Betrauung einer anderen geeigneten Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten auf Kitas mit mindestens zwei Kernzeitgruppen
  • Bestandsschutz für Kindertagespflegepersonen bis 31. Juli 2024, um sich an die neue Rechtslage anpassen zu können
  • In § 40 ist eine Revisionsklausel aufgenommen worden. Danach soll bis zum 31. Juli 2026 insbesondere ein geeigneter Zeitpunkt für die verbindliche Einführung der 3. Kraft in Kindergartengruppen geprüft werden. Außerdem sollen die Auswirkungen der in § 31 NKiTaG überführten und von der AG KSV ausdrücklich kritisierten Quotierung der besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung bis zum 31. Dezember 2022 überprüft werden. Dies werten wir zumindest als kleinen Teilerfolg.

Das Gesetz tritt mit Beginn des nächsten Kita-Jahres am 1. August 2021 in Kraft.

Der Landtag hat schließlich noch den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Kita-Qualitätsoffensive: Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stärken und voranbringen“ unverändert angenommen. Darin wird die Landesregierung u. a. gebeten, sich für eine Verstetigung der Bundesmittel im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ einzusetzen und einen Ausbildungspakt mit den Kommunen über Maßnahmen zu schließen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Weiterhin sollen die nächsten Stufen der Einführung und Finanzierung dritter Kräfte bis hin zur Einführung als Regelkräfte verfolgt werden. Auch soll der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen in den Kommunen unterstützt und in den nächsten fünf Jahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept für eine Vereinfachung der Finanzhilfereglungen erarbeitet werden. 

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. Die Regelungen der 1. und 2. DVO-KiTaG wurden in die neue DVO-NKiTaG überführt und um weitere Regelungen ergänzt, so dass es zukünftig nur noch eine Durchführungsverordnung zum NKiTaG geben wird.

Niedersächsisches Grundsteuergesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschlusses für Haushalt und Finanzen (LT-Drs. 18/9603) beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um in Niedersachsen ein vom Bundesmodell abweichendes Bewertungsverfahren für die Grundsteuer einzuführen. Nun müssen zunächst auf Basis des neuen Rechts die Finanzämter die Grundsteuermessbeträge nach dem neuen Recht ermitteln, bevor ab dem 1. Januar 2025 sie auch tatsächlich zur Anwendung kommen. Die kommunalpolitischen Diskussionen dürften daher zu der neuen Bewertung erst noch in den Jahren 2024 und 2025 richtig beginnen.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat es zwar umfangreiche Änderungen im Detail gegeben. An dem grundsätzlichen Flächen-Lage-Modell hat sich aber nichts geändert. Auch die Regelung zur Festlegung des aufkommensneutralen Hebesatzes in § 6 des Gesetzes ist im Kern beibehalten worden. Gestrichen wurde hingegen die Regelung in § 9 des Gesetzentwurfes zum Erlass bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Diese war auch seitens der kommunalen Spitzenverbände nachhaltig kritisiert worden. 

„Startklar in die Zukunft“ – Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche

Das Kultusministerium (MK) hat am 6. Juli 2021 detaillierte Informationen über das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ ausgegeben. Das Programm gliedert sich im Schulbereich in personelle Unterstützung, digitalen Lerncontent sowie technische Lüftungsunterstützung. Daneben werden außerschulische Angebote sowie Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert. 

Die Umsetzung des Programms basiert auf drei Säulen: dem „Aufholprogramm“ des Bundes (114,2 Millionen Euro), zusätzlichen Landesmitteln (75 Millionen Euro) sowie schulorganisatorischen Maßnahmen.

Die Pressemitteilung einschließlich ergänzender Informationen ist auch im Internet zu finden unter „Startklar in die Zukunft“ – Kabinett beschließt Kinder- und Jugendprogramm in Höhevon 222 Millionen Euro | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Corona-Virus: Zulässigkeit von Großveranstaltungen

Regelungen für Großveranstaltungen (insbesondere Sport) mit mehr als 5.000 Zuschauern wurden mit Umlaufbeschluss vom 6. Juli 2021 durch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bundesweit vereinbart. Im Wesentlichen wurde entschieden, dass Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern nur dann zulässig sind, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz am Austragungsort unter dem Wert von 35 bewegt. Alle Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter oder müssen zumindest mit diesen abgestimmt sein. Die Zulässige Auslastung der Sportstätten oberhalb einer Zuschauerzahl von 5.000 liegt bei höchstens 50 Prozent der bestehenden Kapazitäten, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen.

Weiterhin sind Hygienekonzepte zu erstellen, die Veranstaltungen dürfen nur unter Sicherstellung der gängigen Abstands- und Hygieneregelungen durchgeführt werden. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist verboten. Auch Absprachen zu Kulturveranstaltungen wurden getroffen.

Die entsprechenden Vereinbarungen auf der Ebene der Länder müssen noch in das jeweilige Corona-Landesrecht der Länder eingepflegt werden. Nach Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei ist damit zu rechnen, dass der entsprechende Entwurf der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung in der nächsten Woche die entsprechende Umsetzung vorsehen wird.

Konnexität – Urteil des LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Das LVerfG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich des Landes für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als verfassungskonform eingestuft. Im Juni 2019 hatte der Lan desgesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit abgeschafft, Straßenbaubeiträge von Anliegern zu erheben. Den Gemeinden wurde für die in 2018 und 2019 begonnenen Straßenbaumaßnahmen die weggefallenen Einnahmen in der Höhe ersetzt, in der sie Straßenbaubeiträge hätten festsetzen können. Danach erfolgt ab dem Jahr 2020 jährlich eine pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden. Der insgesamt an die Gemeinden zu verteilende Betrag beläuft sich bis 2024 auf jährlich 25 Millionen Euro und ab 2025 auf jährlich 30 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag wird auf die Gemeinden nach dem Verhältnis der von ihnen zu unterhaltenden Straßen und Wege (Straßenlänge, Art der Straße) verteilt. Die Jahrespauschale zahlt das Land den Gemeinden jeweils zum 30. Juni eines Jahres aus und kann über mehrere Haushaltsjahre angespart werden. Das Gericht hat die Klage teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet verworfen.

Zwar sah das Landesverfassungsgericht die Abschaffung der Straßenbaubeiträge als einen die Ausgleichspflicht des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung auslösenden konnexitätsrelevanten Sachverhalt an. Aber die vom Land eingeführten Regelungen zum Kostenausgleich stellen nach Auffassung des Gerichts einen den Anforderungen der Landesverfassung entsprechenden finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge ab dem Jahr 2020 dar. Der Ausgleich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge habe durch eine pauschale Regelung getroffen werden können, da der Bestimmung der Pauschale eine tragfähige Prognose zu Grunde liegt. Ebenso wenig bestünden Bedenken gegen die konkrete Pauschalierung und gegen die konkrete Prognose.

Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren veröffentlicht

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren, die mit 25 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen ausgestattet ist, veröffentlicht. Ziel der Förderung soll sein, die Gründung neuer Hightech-Unternehmen in Niedersachsen zu beschleunigen sowie Hightech-Innovationen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standorts zu leisten. Die Ausrichtung ist grundsätzlich themenoffen, Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Life Sciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Fokus des Landes.

Für die Förderung muss bis zum 15. August 2021 ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept per E-Mail bei der NBank eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über die Vergabe getroffen.

Schnellladegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) wurde am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schafft die gesetzliche Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in voraussichtlich mindestens 18 regionalen Teillosen mit vordefinierten Suchräumen erfolgen, die eine gute Erreichbarkeit innerhalb weniger Minuten sicherstellen sollen. Das BMVI hat hierzu unlängst ein Ausschreibungskonzept veröffentlicht.

Bundesweiter Warntag 2021 abgesagt

Das BMI und die Länder haben sich darauf verständigt, den ursprünglich für den 9. September 2021 geplanten bundesweiten Warntag abzusagen. Der nächste Warntag soll voraussichtlich im September 2022 stattfinden, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über seine Homepage mitteilt. Ein erster Warntag war am 10. September 2020 durchgeführt worden.

Europäische Kommission legt langfristige Vision für die ländlichen Gebiete vor

Die Europäische Kommission hat eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 vorgelegt. In einem Aktionsplan werden legislative Maßnahmen in vier Bereichen angekündigt, die zu einer Stärkung der ländlichen Gebiete beitragen sollen. Eine Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums soll kommunalen Behörden als zentrale Anlaufstelle dienen.

Die Kommission sieht Maßnahmen zur Beförderung von Mobilität und Digitalisierung im ländlichen Raum vor. Es wird angekündigt, Strukturfondsmittel im ländlichen Raum zur Finanzierung der Maßnahmen der Renovierungswelle einsetzen zu wollen. Die Ansiedlung von Unternehmen in ländlichen Gebieten soll attraktiver und die Entwicklung von KMU unterstützt werden.

Ein Pakt für den ländlichen Raum soll bis Ende d.J. von allen Verwaltungsebenen gemeinsam erarbeitet werden. Entsprechend der Forderung des DLT wird die Kommission künftig die Auswirkungen europäischer Maßnahmen auf den ländlichen Raum überprüfen („rural proofing“).

EASO veröffentlicht Jahresbericht zur Asylsituation in der EU+ für das Jahr 2020

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat seinen Jahresbericht über die Asylsituation in den EU+-Staaten (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach sank die Zahl der Asylanträge pandemiebedingt im Vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent. Trotz der Pandemie beschleunigten die nationalen Asylbehörden die Verfahren besonders durch die Digitalisierung und bauten dadurch Rückstände bei anhängigen Anträgen ab.

In 2020 wurden 485.000 Asylanträge gestellt; im Vorjahr waren es noch 716.000. Dieser signifikante Rückgang um 32 Prozent spiegelt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider. Einige Länder verzeichneten dennoch einen Anstieg. Insbesondere entlang der Westafrika-, Mittelmeer- und Westbalkanrouten wurden mehr Ankünfte registriert als 2019. Rumänien verzeichnete sogar einen Anstieg der Antragszahlen um 138 Prozent, gefolgt von Bulgarien (+64 Prozent).

Während zwei Drittel aller Asylanträge im Jahr 2020 in nur drei Ländern gestellt wurden: Deutschland (122.000), Frankreich (93.000) und Spanien (89.000), sahen sich Länder an den EU-Außengrenzen, wie Griechenland (40.560), Italien (26.5000), Zypern (7.440) und Malta (2.480) erhöhtem Druck ausgesetzt, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.

In 42 Prozent aller Entscheidungen (224.000) im vergangenen Jahr wurde Schutz in erster Instanz gewährt, ähnlich wie in 2019 (40 Prozent). Unter den positiven Bescheiden wurde 50 Prozent der Asylsuchenden der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 27 Prozent humanitärer Schutz und 23 Prozent subsidiärer Schutz.

Anträge von Staatsangehörigen aus Eritrea, Syrien und Venezuela wurden weiterhin am häufigsten in erster Instanz anerkannt. Für Antragsteller aus Afghanistan stieg die Quote im Laufe der Zeit an (von 48 Prozent im Jahr 2017 auf 60 Prozent im Jahr 2020) ebenso für Nicaraguaner (von 6 Prozent auf 25 Prozent) und Belarussen (von 12 Prozent auf 30 Prozent).