NLT-Aktuell – Ausgabe 16

Kommunale Hoffnung: Flüchtlingsgipfel darf nicht scheitern 

Im Vorfeld des sog. Flüchtlingsgipfels zwischen dem Bundeskanzler und der Ministerpräsidentenkonferenz hatten die Präsidenten der drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände ihre Erwartungen in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht. 

Die Kommunen haben die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen gewährleistet, sind in Vorleistungen getreten und erwarten nun, dass der Bund die Kosten vollständig ohne Wenn und Aber trägt“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter). „Immer mehr verfestigt sich der Eindruck, dass der Bund der kommunalen Realität vollkommen entrückt ist. Ohne einen angemessenen finanziellen und dauerhaften Ausgleich sowohl für die Kosten der Aufnahme und Unterbringung als auch für die Kosten der Integration – wie z.B. Wohnraum, Kita und Schule – und ohne entsprechende Planungssicherheit sind die Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Der Bund muss endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen. Der Flüchtlingsgipfel darf nicht scheitern, sonst verlieren wir das Vertrauen der Bevölkerung endgültig und belasten den sozialen Frieden in den Städten und Gemeinden erheblich.“ 

„Der Bund ist zuständig für die Asyl- und Ausländerpolitik. Er bestimmt den Rechtsrahmen für Flüchtlinge und Vertriebenen. Nur er kann im Rahmen der Europäischen Union Einfluss auf eine wirksame Steuerung des weiteren Zuzugs nehmen. Und das ist dringend geboten. Gleichzeitig müssen die Kommunen substantiell entlastet werden. Es ist völlig inakzeptabel, dass der Bund seine Zuständigkeit abstreitet und nicht zu seiner Verantwortung für die Kosten der Unterkunft und die soziale Betreuung steht. Sollte der Bund bei seiner Verweigerungshaltung bleiben, wäre das ein nicht hinnehmbarer Affront gegenüber den Kommunen. Wenn die Situation so bleibt, wie sie ist, drohen gesellschaftliche Verwerfungen. Das kann keiner wollen“, ergänzt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages. 

„Die Flüchtlingspolitik muss endlich an der Realität ausgerichtet werden“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Längst geht es nicht mehr nur ums Geld. Es braucht kurz- und langfristig ein Bündel an Maßnahmen, um Fluchtbewegungen besser zu steuern und fair zu verteilen. Der Bund muss auf europäische Lösungen wie harmonisierte Sozialleistungen und Verteilungsmechanismen hinwirken. Mit der pauschalen Aussage ‚Menschlichkeit kennt keine Grenzen‘ kann keine solide Zuwanderungspolitik in Deutschland gestaltet werden. Eine Begrenzung des bislang ungeordneten Zuzugs ist dringend erforderlich.“ 

Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit der MPK zur Flüchtlingspolitik 

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in einer Besprechung zusammen mit dem Bundeskanzler am 10. Mai 2023 einen Beschluss für eine „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“ gefasst. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund die Flüchtlingspauschale für die Länder in diesem Jahr um 1 Mrd. Euro erhöht. Darüber hinaus waren sich Bund und Länder einig, dass es eines Finanzierungsmodells bedarf, das der Höhe nach angemessen ist und sich den verändernden Flüchtlingszahlen automatisch anpasst (atmendes System). In diesem Zusammenhang wurde von den Ländern ausdrücklich das bewährte 4-Säulen-Modell (insbesondere die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung für Geflüchtete im SGB II, die Zahlung einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale für Asylbewerber, Integrationskosten sowie die Kosten für unbegleitete Minderjährige) angesprochen. Aus Sicht des Bundes wurde dagegen ein atmendes System bereits etabliert. Eine abschließende Einigung über die konkrete Umsetzung dieses Modells soll spätestens im November 2023 in einer erneuten Beratung der MPK mit dem Bundeskanzler erfolgen, die anlässlich einer weiteren Sitzung im Juni vorbereitet werden soll 

Vereinbart wurden ebenfalls Maßnahmen zur Entlastung insbesondere der Kommunen durch eine spürbare Reduzierung der irregulären Migration. Danach sollen sog. Migrationspartnerschaften mit den Herkunftsländern abgeschlossen werden. Vorbild soll das Migrationsabkommen aus dem Dezember 2022 mit der Republik Indien sein. Weiterhin sollen auf europäischer Ebene Verbesserungen im Dublin-Verfahren erreicht und die aktuellen auf europäischer Ebene diskutierten Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments im Frühjahr 2024 verabschiedet werden. Zudem will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einsetzen. Damit soll möglichst schnell ein rechtstaatliches Asylverfahren an der Außengrenze durchlaufen werden. 

Bund und Länder anerkennen ausdrücklich den „unschätzbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtstaats“, den die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden leisten, sowie deren hohe Belastung an. Um die Ausländerbehörden zu entlasten, werden Änderungen im Aufenthaltsrecht angestrebt, die Vorsprachen u. ä. verringern und eine Digitalisierung des Ausländerwesens beschlossen. Zudem wurde das insbesondere auch seitens des Deutschen Landkreistages zusammen mit dem Bund formulierte Zielbild für die Digitalisierung des Ausländerwesens weitgehend aufgegriffen. 

Weiterhin wurde im Bereich der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration auf dem bekannten Kanon von Sonderregelungen für die Flüchtlingsunterbringung (§ 246 BGB), serielles Bauen u. ä. hingewiesen. Um Doppelleistungen an SGB IIEmpfänger auszuschließen, die in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung untergebracht sind, wird eine entsprechende gesetzliche Regelung angestrebt. 

Schließlich haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen durch ein effektives Rückführungsmanagement für Personen ohne Bleiberecht beschlossen. Dazu will der Bund erstens mit den relevanten Herkunftsstaaten praxiswirksame Vereinbarungen schließen. Zudem soll im Bereich der Dublin-Vertragsstaaten eine verbesserte Rückkehrkooperation erreicht werden. Für Straftäter soll das länderübergreifende Rückkehrmanagement gestärkt werden. Die Länder sollen Abschiebehaftplätze in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten. Zudem soll es zahlreiche Änderungen gesetzlicher Regelungen geben, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren.  

DLT und NLT: Flüchtlingsgipfel nicht der erhoffte Wendepunkt 

Der Deutsche Landkreistag ist insgesamt enttäuscht vom Flüchtlingsgipfel. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Da hätte mehr rauskommen müssen. Eine Vertagung drängender Fragen von Begrenzung der Flüchtlingszahlen bis zum Finanzierungssystem hilft den Landrätinnen und Landräten nicht, für die die Situation Tag für Tag schwieriger wird. Wir haben keine Zeit und müssen schnell zu Verbesserungen kommen. Leider hat das Treffen von Bund und Ländern diesen notwendigen Impuls nicht ausgesendet.“ 

Zwar sei es zu begrüßen, dass es zu Verfahrensverbesserungen und schnellerer Digitalisierung in den Ausländerbehörden kommen soll und Bund und Länder ihre Anstrengungen zur Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht intensivieren wollen. „Allerdings fehlen klare Aussagen zur sofortigen Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme, zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten oder zum Vorschlag der Bundesinnenministerin, den Schutzstatus von Geflüchteten bereits an den EU-Außengrenze zu prüfen“, so Sager. „Wenn die Koalition in Berlin in diesen wichtigen Fragen uneins ist, kann das nichts werden.“ 

Mindestens hätten Bund und Länder die Finanzfragen auf Dauer lösen müssen. „Stattdessen wird weiter geprüft, im Sommer sollen Zwischenergebnisse besprochen werden, um dann im November zu beschließen. Das ist zu langsam und lässt sich den unter der Last der aktuellen Situation ächzenden Landkreisen nicht vermitteln. Es hätten deutliche Beschlüsse zu einem atmenden Finanzierungssystem gefasst werden müssen. Das ist nicht der erhoffte Wendepunkt in der deutschen Flüchtlingspolitik.“ 

NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy hat die Ergebnisse des Gipfels wie folgt kommentiert: „Der Flüchtlingsgipfel hat leider nicht die Erwartungen erfüllt. Die Milliarde hilft für 2023, die tatsächlich wichtigen Fragestellungen sind aber alle vertagt worden. Wir benötigen aber schnelle Lösungen für eine bessere Steuerung des Flüchtlingsstroms. Wir brauchen dringend finanzielle Planungssicherheit über 2023 hinaus: Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft der ukrainischen Vertriebenen. Aber auch eine monatliche ProKopf-Pauschale, Integrationskosten und die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen müssen Teil eines atmenden Systems zur Unterstützung von Ländern und Kommunen werden. Positiv ist der enge Schulterschluss zwischen den Ländern mit dem Vorsitzland Niedersachsen in der MPK und den Kommunen. Der Bund hingegen will offenbar den Ernst der Lage nicht verstehen.“ 

Plattform Wiederaufbau Ukraine 

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ukraine eine nationale ‚Plattform Wiederaufbau Ukraine‘ gestartet. Ziel der Plattform ist es, das Engagement für den Wiederaufbau der Ukraine in Deutschland zu unterstützen, zu verstärken und kommunale und nichtstaatliche Akteure miteinander zu vernetzen. Zudem soll sie eine erste Anlaufstelle für diejenigen Engagierten werden, die sich beim Wiederaufbau der Ukraine einbringen wollen. Die Plattform bietet auch eine eigene Rubrik für Kommunen, wo Beratungs-, Förder- und Vernetzungsangebote sowie Informationen zu kommunalen Partnerschaften zur Verfügung gestellt werden. 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung lädt die Kommunen dazu ein, sich am Wiederaufbau in der Ukraine zu beteiligen und sich bei der Plattform einzubringen. Hier können konkrete Initiativen im Rahmen der deutsch-ukrainischen kommunalen Partnerschaften vorgestellt werden und Ideen für Fachdialoge, Workshops oder Webinare eingebracht werden. Dazu kann das Sekretariat der Plattform per E-Mail unter sekretariat@ukraine-wiederaufbauen.de kontaktiert werden. 

Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung im Bundesgesetzblatt 

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 15. Mai 2023 in Kraft. Die Verordnung dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der Anpassung der Europawahlordnung an die Veränderungen der 12. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung an neue gesellschaftliche Entwicklungen sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. Die Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 15. Mai 2023 in Kraft. Die Verordnung dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der Anpassung der Europawahlordnung an die Veränderungen der 12. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung an neue gesellschaftliche Entwicklungen sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts übermittelt. Der Entwurf sieht insbesondere Erweiterungen der namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburts- und Ehenamenbestimmung, erleichterte Namensänderungen für Kinder geschiedener Eltern, eine Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption sowie eine Liberalisierung des internationalen Namensrechts vor. Außerdem wird vorgeschlagen, im internationalen Namensrecht künftig nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen. 

Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften übermittelt. Der Entwurf sieht vor allem vor, dass Personen, deren Geschlechtsidentität vom eingetragenen Geschlecht abweicht, eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und/oder ihres Vornamens im Personenstandsregister künftig durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt verlangen können. Auf Verlangen des Betroffenen sind nach Wirksamwerden der geänderten Eintragungen auch die Eintragungen in anderen amtlichen Registern sowie in amtlichen und nichtamtlichen Dokumenten zu ändern. Davon werden auch Stellen der Landkreise betroffen sein. Der Entwurf sieht vor einer Änderung des Geschlechtereintrags keine Beratungspflicht vor, verweist aber darauf, dass die Durchführung entsprechender Beratungen zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII gehöre. 

„Unbezahlbar und freiwillig“ – „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ 2023 

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns darüber unterrichtet, dass der „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „Unbezahlbar und freiwillig“ auch 2023 – nun bereits zum 20. Mal – in eine neue Runde geht. Zur Teilnahme sind Vereine, karitative Institutionen, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere Helferinnen und Helfer aus Niedersachsen eingeladen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren. 

Bewerbungen sind bis zum 28. Juli 2023 möglichst über die www.unbezahlbarundfreiwillig.de möglich, alternativ per Post an die Niedersächsische Staatskanzlei, „unbezahlbar & freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover. 

Der Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig“ stellt die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter Menschen in den Mittelpunkt. Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Zusätzlich loben die Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 20. und 24. November 2023 der Wahl des NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.unbezahlbarundfreiwillig.de. Dort stehen zudem diverse Werbematerialien zum Download zur Verfügung. 

BMDV startet neuen Förderaufruf für „Radnetz Deutschland“ 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf für das Radnetz Deutschland gestartet. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro für lückenlose Radfernwege zur Verfügung, davon 45 Millionen Euro für längerfristige Projekte und bis zu 55 Millionen Euro für kurzfristige Vorhaben, die bis spätestens 31. Dezember 2024 umgesetzt und final abgerechnet werden. Anträge können bis zum 31. August 2023 gestellt werden unter: 

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/RadnetzDeutschland/ZugangEPortal/zugangeportal_node.html. Für Fragen zum Förderaufruf und zur Antragstellung ist eine Hotline der Transferstelle Mobilitätsforum Bund eingerichtet, die erreichbar ist unter 0221/ 5776-5699 oder per Mail an transferstelle@mobilitätsforum.bund.de. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden sich ferner unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/RadnetzDeutschland/radnetzdeutschland_inhalt.html

Entwurf eines Auslegungsleitfadens für Windenergieanlagen an Land § 6 des 

Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sieht Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vor, die in ausgewiesenen Windgebieten liegen. In diesen Genehmigungsverfahren entfällt für einen Übergangs-zeitraum die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nunmehr wie in der Wind-an-Land-Strategie angekündigt, einen diesbezüglichen Auslegungsleitfaden vorgelegt, zu dem Länder und Kommunale Spitzenverbände Stellung nehmen können.  

Neue Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten der Geflügelpest 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das seine Risikobewertungen zur Geflügelpest mittlerweile regelmäßig vorlegt, hat mit Stand 14.4.2023 erneut eine Aktualisierung für den Zeitraum 1. März bis 5. April 2023 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurden sieben weitere Ausbrüche bei Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gemeldet. Das Seuchengeschehen scheint sich aktuell auf hohem Niveau zu stabilisieren. Das Institut geht weiter von einem hohen Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopulationen aus.