NLT-Aktuell – Ausgabe 07

Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Bundesländer haben sich auf bundeseinheitliche Mindeststandards für eine Bezahlkarte für Asylbewerber verständigt. 14 Bundesländer führen eine gemeinsame Ausschreibung durch, zwei Länder ein eigenständiges Verfahren. Geeinigt haben sich die Ländernach Auskunft des Deutschen Landkreistages auf eine guthabenbasierte Karte mit DebitFunktion (ohne Kontobindung), die die Auszahlung von Bargeld ersetzt. Die technischenMöglichkeiten der Bezahlkarte sind danach in allen Ländern einheitlich. Über bestimmteDetails wie die Höhe einer möglichen Bargeldabhebung, eine Einschränkung der räumlichen Nutzung oder den Ausschluss bestimmter Branchen (z.B. Glücksspiel) entscheidetjedes Land selbst. Ein Einsatz der Bezahlkarte im Ausland und Überweisungen im In- undAusland sind ausgeschlossen.

Der Beschluss listet des Weiteren die erforderlichen bundesrechtlichen Änderungen auf.Der Bund hatte sich im Zuge der Verhandlungen bereit erklärt, alle notwendigen Änderungen auf den Weg zu bringen. Er sucht nun ein passendes Trägergesetz, um die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umzusetzen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Der Vorrang der Geldleistung im AsylbLG wird aufgehoben.
  • Die Bezahlkarte wird im AsylbLG als mögliche Leistungsform aufgenommen.
  • Im Analogleistungsbezug steht es der Leistungsbehörde unabhängig von der Art derUnterbringung frei, Bedarfe durch Geldleistungen oder mittels Bezahlkarte zu decken.

Für Niedersachsen werden die Planungen zur Einführung der Bezahlkarte derzeit unterFederführung der Staatskanzlei vorangetrieben, die kommunalen Spitzenverbände sindbisher über eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innenministeriums eingebunden. Diebisherigen Planungen sehen vor, dass Leistungsberechtigte grundsätzlich bereits in derLandesaufnahmebehörde mit einer Bezahlkarte ausgestattet werden sollen, die dann auchfür die Nutzung in den Kommunen zur Verfügung steht.

Diese Vorgehensweise ist sachgerecht und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt Stelle die Absicht des Landes Niedersachsen, eine möglichst flächendeckendeNutzung der Geldkarte in den niedersächsischen Kommunen zu erreichen. Eine landesseitige Vorgabe zur verpflichtenden Nutzung des Dataport-Produktes wird vom NLT derzeit auch im Hinblick auf die für das Land entstehenden Kostenfolgen nicht erwartet.

Informationskampagne zu Notfallnummern 112 und 116117

Eine Informationskampagne zum richtigen Umgang mit den Rufnummern 112 und 116117haben Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), Niedersächsischer Landkreistag (NLT) und Niedersächsischer Städtetag gestartet. Unter dem Motto „Die richtige Nummer im richtigen Moment“ wird erklärt, wann welche Rufnummer gewählt werden sollte –und wann nicht. Herzstück der Kampagne ist ein Infofilm, der u.a. ist auf der Webseite desNLT verlinkt ist. Er ist direkt auf der Startseite www.nlt.de zu finden.

Die KVN als Vertretung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hatte die Initiative zurKampagne ergriffen; sie bringt die Perspektive des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein.Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Kampagne für die Träger des Rettungsdienstes. Eine bessere Verzahnung bei den Rufnummern greift eine langjährige Forderung des NLT auf.

„Viele, die medizinische Hilfe benötigen, wissen nicht immer, welches Angebot für sie richtig ist. Welche Nummer sie dann wählen können, ist im Film eindrücklich erklärt“, wird Dr.Joachim Schwind, Geschäftsführer des NLT, in einer Pressemitteilung zum Kampagnenstart zitiert. Schwind weiter: „Damit helfen wir den Hilfesuchenden und zugleich den Helfenden. Denn deren Zeit ist kostbar, teils lebensrettend. Deshalb appellieren wir an die Bevölkerung, mit unseren Angeboten ressourcenschonend umzugehen und nur dann eineder beiden Nummern zu wählen, wenn es nötig ist. Nur dann haben die Rettungsdiensteund die Ärztinnen und Ärzte im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst die Chance, sich umdiejenigen Menschen zu kümmern, die wirklich Hilfe benötigen.“

Vorschläge zur Optimierung der Gigabitförderung

Vor dem Hintergrund der deutlichen Überzeichnung des Gigabitförderprogramms im letzten Jahr hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Vorschläge zur Optimierung unterbreitet und im Förderbeirat zur Diskussion gestellt. Kern der Vorschläge istein sogenannter Punktekompass, mit dessen Hilfe die Kommunen die Erfolgsaussichteneines Antrags im Vorfeld der Antragstellung beurteilen können sollen.

Darüber hinaus soll es ein besonderes Förderprogramm zum sogenannten Lückenschlussgeben. Der nächste Förderaufruf wird voraussichtlich im April veröffentlicht und läuft bisAnfang Oktober. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

Der Bund sieht insbesondere die Einführung eines sogenannten Punktekompass‘ vor,durch den potenziellen Antragstellern die Einschätzung der Erfolgsaussichten ihres Antrags erleichtert werden soll. Dies dient – auch zur Entlastung der Unternehmen von derTeilnahme an letztlich überflüssigen Markterkundungsverfahren – dazu, voraussichtlichnicht erfolgreiche Anträge bereits im Vorfeld zu vermeiden. Der Punktekompass wird lediglich empfehlende Wirkung haben. Als voraussichtlich nicht erfolgreich soll ein Projekt danngelten, wenn es weniger als die Hälfte der Punktzahl erreicht, die im letzten Jahr für dieFörderfähigkeit erforderlich war. In diesem Zusammenhang soll es auch zu einer Stärkungdes Branchendialogs kommen. Dazu schlägt das BMDV eine stärkere Formalisierung desVerfahrens und die Einbeziehung der Landeskompetenzzentren vor. Insbesondere seitensdes DLT ist vor einer weiteren Bürokratisierung des Branchendialogs gewarnt worden.

Als weitere Maßnahme ist ein spezifisches Lückenschluss-Programm in Form eines Pilotprogramms mit eigenem Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen. Im Förderbeiratist klargestellt worden, dass dieses Programm auch von Landkreisen mit Betreibermodellen genutzt werden kann. Die vorgesehene Begrenzung (ein Antrag pro Gemeinde) wirdfür landkreisweite Projekte nicht gelten. Auch nach der Sitzung des Förderbeirats nochnicht abschließend geklärt sind die Höhe sowie die Herkunft der Mittel, die für dieses Programm zur Verfügung stehen. Das BMDV hat vorgeschlagen, dass die Mittel aus einerKürzung der Länderbudgets um drei Prozent stammen sollten. Dies würde im Ergebnis zuUmverteilungen zwischen den Ländern führen. Im Förderbeirat ist dagegen dafür plädiertworden, dass die Verteilung zwischen den Ländern unangetastet und es den Ländern innerhalb ihrer Budgets überlassen bleibt, wie sie das Programm dotieren wollen.

Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände an der Digitalministerkonferenz

Im November vergangenen Jahres beschloss das Digitalministertreffen „D16“ die Gründung einer Fachministerkonferenz. Im Bestreben, digitalpolitischen Themen mehr Gewichtzu verleihen, war im Juni 2023 unter der Federführung Bayerns die Entwicklung einesKonzepts zur Gründung einer solchen Fachministerkonferenz für Digitalpolitik initiiert worden. Dieses Konzept wurde am 9. November 2023 unter dem gemeinsamen Vorsitz derLänder Berlin und Brandenburg beschlossen. Dadurch entsteht erstmals eine Fachministerkonferenz für Digitalpolitik (DMK), die sich für ihre konstituierende Sitzung im April 2024in Potsdam trifft.

Die DMK beabsichtigt, sich mit den Entwicklungen der digitalen Transformation „auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene“ und deren Auswirkungen auseinanderzusetzen. Im Zentrum stehen Schlüsselthemen wie die Digitalisierung von Staat und Verwaltung, digitale Souveränität, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe, Forschung undEntwicklung, Datengovernance und die dazugehörigen Ressourcen wie Fachkräfte, Finanzmittel und Kompetenzen. Laut Gründungsbeschluss ist ein Hauptanliegen der DMK,die Kooperation und den Austausch von Informationen, Best Practices und Erfahrungen imBereich der digitalen Transformation zu fördern. Die Bundesvereinigung der kommunalenSpitzenverbände befürwortet ein solches Format, das Digitalpolitik ganzheitlich adressiertund die interdisziplinäre sowie die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit fördert.

Die von der DMK genannten Schwerpunkte machen dabei deutlich, dass viele der zu behandelnden Fragen kommunale Belange berühren bzw. direkte Auswirkungen auf dieKommunen haben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvereinigung der kommunalenSpitzenverbände den derzeitigen Vorsitzenden des D16, den Ländern Berlin und Brandenburg, ihre dauerhafte Mitarbeit in der DMK angeboten.

Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Niedersachsen

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Beschluss vom 3. Januar 2024 (13 Verg 6/23)die Nachprüfung eines Vergabeverfahrens durch ein gewerbliches Rettungsdienstleistungsunternehmen gegen die Direktvergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Rettungsdienstleister im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme als unzulässigangesehen. Das Verfahren wurde an das Verwaltungsgericht Lüneburg verwiesen.

Das OLG Celle sieht die Bereichsausnahme in Niedersachsen – bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung – mit den hierdurch umgesetzten EU-Richtlinien als vereinbaran. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit mit dem primären Unionsrecht (vgl. unter Nr. 1 derEntscheidungsgründe). Das Gericht nimmt Bezug auch auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2023 – 3 B 44/22. Weiter ist hervorzuheben, dassnach Auffassung des OLG Celle die Anwendung der Bereichsausnahme in Niedersachsennicht landesgesetzlich abgedungen ist (vgl. Nr. 2 der Entscheidungsgründe). Insoweit verweist das Gericht auf die Rechtsänderung in § 5 Abs. 2 Satz 2 NRettDG, wonach § 107Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt. Hervorzuheben sind noch die Ausführungen unter Nr. 3, wonach die streitgegenständliche Direktvergabe sowohl hinsichtlich der Rettungsdienstleistungen als auch des qualifizierten Krankentransportes in den sachlichen Anwendungsbereich der Bereichsausnahme fallen. Eineweitere Auslegung, welche Anforderungen hierfür für den qualifizierten Krankentransportgegeben sein müssen, ist den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen. Abschließend ist hervorzuheben, dass das Gericht für die weitere materielle Prüfung der Entscheidungdes Trägers des Rettungsdienstes lediglich seine Unzuständigkeit festgestellt hat.

Anforderungen an ein bundesweites Betreuerregister

Zur Unterstützung des seit der Betreuungsrechtsreform verpflichtenden Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuer bei der Stammbehörde befürwortet der Deutsche Landkreistag(DLT) ein bundesweites Betreuerregister. Es soll allen Betreuungsbehörden Zugriff auf behördliche Informationen über registrierte Berufsbetreuer ermöglichen. Gemeinsam mit demDeutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger derSozialhilfe und der Eingliederungshilfe hat der DLT dem Bundesjustizministerium Überlegungen zu inhaltlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen vorgelegt.

Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 eine Entschließung zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege verabschiedet (BR-Drs. 214/23 (Beschluss)). Hierin werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um den Einsatz von Leiharbeit in Krankenhäusern undLangzeitpflegeeinrichtungen zu beschränken und die Arbeitsbedingungen der festangestellten Beschäftigten zu verbessern. Dies umfasst eine Regelung zur Gleichbehandlungvon Stammpersonal und Leiharbeitskräften, die Etablierung und Finanzierung von sogenannten Springerpools und die Einführung einschränkender Deckel.

Das Hauptziel ist, die Versorgung von Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen und gleichzeitig die Qualität der Pflege zu gewährleisten. MehrereVorschläge des Bundesrats greifen Forderungen des Deutschen Landkreistages auf, mitBlick auf eine stärkere Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen, eine Deckelung des Anteils von Leiharbeitskräften und von zu hoch angesetzten Verrechnungssätzensowie die Einbeziehung von Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildungen.

Fachkongress „Digitaler Staat“ am 12. und 13. März

Am 12. und 13. März findet der Fachkongress „Digitaler Staat““ in Berlin statt. Der Kongress gilt als eine der Leitveranstaltungen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie für innovative Unternehmen. In den Podienund Fachforen sind neben dem Deutschen Landkreistag auch verschiedene kommunaleVertreter dabei: https://www.digitaler-staat.org/.

Energierechtliche Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet

Im Bundesgesetzblatt sind folgende Gesetze verkündet worden: das Gesetz zur Änderungder Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidungkurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energiensowie die Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom und zurÄnderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung.

EU-Rat stimmt Verordnung zu Vorschriften für künstliche Intelligenz zu

Die EU-Mitgliedsstaaten haben im Europäischen Rat der zuvor erzielten Einigung zur KIVerordnung zugestimmt; die Zustimmung des Parlaments steht noch aus. Die Verordnungsoll den Einsatz von KI-Systemen sowohl durch öffentliche als auch private Akteure regulieren. Sie enthält Verbote für bestimmte KI-Systeme und definiert Verpflichtungen, insbesondere für sogenannte Hochrisikosysteme. Auch Behörden sind dazu verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.

Förderaufruf für nicht-investive Radverkehrsprojekte 2024

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesamt für Logistikund Mobilität (BALM) haben im Förderprogramm „Nicht investive Modellvorhaben Radverkehr“ einen Förderaufruf veröffentlicht. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen, dieder Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 dienen. Themenschwerpunkte desaktuellen Förderaufrufs sind „Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen“ und „Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum“. Anträge können bis zum 30. April 2024 eingereicht werden.

Alle Einzelheiten zum aktuellen Förderaufruf sind im Internet abrufbar unter:https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/NichInvestiveMassnahmen/Foerderaufruf/foerderaufruf_node.html. Weitere Informationen zum Förderprogramm„Nicht-investive Maßnahmen“ finden sich zudem auf den Internetseiten des Mobilitätsforum Bund (Mobilitätsforum Bund – Nicht investive Maßnahmen).