Gute Nachricht für das kommunale Ehrenamt: OVG Lüneburg weist Klage des Goslarer Oberbürgermeisters ab

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute entschieden, dass der Oberbürgermeister der Stadt Goslar nicht zugleich Abgeordneter des Goslarer Kreistages sein darf. Es hat damit die Entscheidung des Landkreises Goslar und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt.

„Das ist eine gute Nachricht für das kommunale Ehrenamt. Auch in Zukunft haben alle Wahlbewerber für die Kreistage die gleichen Chancen. Eine Zweiklassengesellschaft wird vermieden. Die Kreistage in Niedersachsen bestehen bewusst aus ehrenamtlichen Politikern, sie sind keine Interessenvertretung der hauptamtlichen Bürgermeister. Diese Grundentscheidung des Landtages ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das OVG die drohenden Interessenkollisionen einer Mitwirkung der hauptamtlichen Bürgermeister zutreffend erkannt und gewürdigt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, zum heutigen Urteils der höchsten niedersächsischen Verwaltungsrichter.