Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 6

Landkreise fordern eine Milliarde Euro zusätzlich für Krankenhäuser

Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie und mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung notwendig

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat anlässlich seiner Landkreisversammlung am Freitag, den 6. März 2020 zusätzliche Investitionen des Landes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur gefordert. NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle, kritisierte vor mehr als 200 Gästen in Varel, Landkreis Friesland, die chronische Unterfinanzierung der laufenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Der Bund bürdet den Krankenhäusern ständig neue bürokratische Lasten auf. Ärzte und Pfleger werden zu Buchhaltern, statt sich um die Patienten kümmern zu können. Hier bedarf es einer radikalen Umsteuerung“, forderte Wiswe.

In Anwesenheit des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und weiterer hochrangiger Vertreter der Landespolitik unterstrich der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes die Bereitschaft der Landkreise, sich finanziell noch stärker zu engagieren. „Wir tragen ein Drittel der pauschalen Fördermittel und 40 Prozent der Einzelfördermittel des Landes. Die 120 Millionen Euro Einzelfördermittel decken aber nicht den Bedarf. Wir fordern eine deutliche Erhöhung und sind bereit, unseren Anteil dazu beizutragen. Aber auch diese verstärkten Anstrengungen werden nicht reichen. Die Beratungen der Enquetekommission des Landtages haben bestätigt, dass wir in den kommenden Jahren einen zusätzlichen einmaligen Investitionsbedarf von mindestens einer Milliarde Euro haben. Konkrete Planungen zur Strukturveränderung laufen beispielsweise in Ostfriesland sowie in den Landkreisen Vechta, Diepholz und Heidekreis. Wenn wir eine hochwertige, patientennahe Versorgung in der Fläche aufrechterhalten wollen, muss das Land Niedersachsen hier mit einem Sonderprogramm in die Bresche springen“, fasste Wiswe die zentrale Forderung eines von der Landkreisversammlung einstimmig verabschiedeten Positionspapiers zur Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zusammen. 

Rettungsdienst/Notfallversorgung

Die Sicherung einer bürgernahen medizinischen Versorgung gehört zum Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover haben alle Beteiligten aufgerufen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Es sei beispielsweise nicht hinnehmbar, wenn Probleme der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung der Notfallversorgung außerhalb der Sprechzeiten vom Bundesgesundheitsminister zum Anlass genommen würden, auch noch die funktionierenden Strukturen des kommunalen Rettungsdienstes zu gefährden. „Der Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn zur Reform der Notfallversorgung muss in wesentlichen Punkten überarbeitet werden, sonst schafft sich der Gesundheitsminister selbst den nächsten Notfallpatienten“, stellten Wiswe und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, übereinstimmend fest.

Klimaschutz und Windenergie

NLT-Präsident Wiswe bekannte sich des Weiteren zum Klimaschutz, verlangte aber die Interessen des ländlichen Raumes bei der Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren. Für den weiteren Ausbau der Windenergie wies er auf die schon heute hohe Belastung vieler Regionen des Landes hin. Für den weiteren Ausbau seien klare Regeln – beispielsweise beim Abstand zur Wohnbebauung – notwendig. Vorrangig müsse es sein, bestehende Anlagen zu modernisieren(„repowering“).

Mehr Tempo bei Digitalisierung notwendig

Unzufrieden zeigte sich Wiswe mit dem Stand der Umsetzung der Digitalisierung. Mit dem derzeitigen Tempo werde es nicht gelingen, den Bürgern bis zum Jahr 2022 digital den Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen des Landes zu gewähren. Für die Kommunen forderte er schnelle Entscheidungen des Landes für die gemeinsam zu nutzenden Dienste Servicekonto, Formularservice und Anfrageverwaltung. „Wenn das nicht umgehend gelingt, müssen die Landkreise sich jeder für sich auf den Weg machen. Das ist ineffizient und kostet unnötig Geld“, stellte Wiswe in der Landkreisversammlung fest.

Das NLT-Positionspapier „Landkreise als Garanten eines patientennahen Gesundheitssystems“ steht zum Download auf der Homepage unter www.nlt.de –Verbandspositionenbereit.

Niedersächsische Landkreise fordern landesweites Schülerticket

NLT diskutiert mit Verkehrsminister Althusmann über Klimaschutz und Nahverkehr

„Die Landkreise wollen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche als Beitrag zu mehr klimafreundlicher Mobilität. Ein wichtiger Schritt dazu wäre ein Niedersachsen Schülerticket mit Eigenanteil, beispielsweise als 365 Euro-Jahresticket“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, anlässlich der Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in Varel im Landkreis Friesland. Die Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover diskutierten mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, über die künftige Mobilität in Niedersachsen.

Wiswe verwies auf die Koalitionsvereinbarung, in der die Regierungsfraktionen die Einführung eines landesweit geltenden Schülertickets und eine kostenlose Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II angekündigt haben. Hierdurch seien vor Ort hohe Erwartungen geweckt worden. Beide Themen seien Gegenstand von Beratungen in vielen Kreistagen. Wiswe: „Wir sprechen uns klar für eine Priorisierung des landesweiten Schülertickets aus, das zusätzliche Benutzer für den öffentlichen Nahverkehr bringt. Wir erwarten, dass das Land hier schnell mit einem ausfinanzierten Vorschlag auf die kommunalen Aufgabenträger zugeht.“

Wiswe verwies darauf, dass der Bund vor wenigen Wochen die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erfreulicherweise jährlich aufwachsend deutlich aufgestockt habe. „Diese Mittel müssen vom Land Niedersachsen dauerhaft und möglichst unbürokratisch an die Kreisebene, die den ÖPNV organisiert, weitergereicht werden. Zudem erwarten wir konkrete Vorschläge des Landes im Rahmen des angekündigten Klimapaketes, um die Mobilität in der Fläche zu verbessern.“

Wiswe erläuterte, einige Landkreise würden mit Sorge auf die im Jahr 2021 anstehende Überprüfung der Ausgleichszahlungen des Landes für den Ausbildungsverkehr schauen. „Bei der Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen sind die zuvor jahrzehntelang in einem intransparenten Verfahren an die Busunternehmen geleisteten Geldbeträge schlicht fortgeschrieben worden. Jetzt müssen wir zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Landkreisen kommen. Wir haben daher der Landesregierung ein Modell vorgeschlagen, dass mit einem überschaubaren zusätzlichen Mittelmehreinsatz dieses Ziel erreicht und Rückschritte vor Ort verhindert. Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung diesem Vorschlag folgt.“

Coronavirus und Masernschutz: Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wächst

Erster bestätigter Corona-Fall in Niedersachsen, neues Masernschutzgesetz in Kraft getreten: Das vergangene Wochenende hat eindrucksvoll die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als dritte Säule in unserem Gesundheitssystem neben der stationären und der ambulanten Versorgung vor Augen geführt. „Die Verantwortung der Gesundheitsämter der Landkreise und der Region Hannover nimmt ständig zu. Sie sind nicht nur in der Vorsorge und im Krisenmanagement im Infektionsgeschehen gefordert. Sie sind auch die maßgeblichen Stellen zur Vernetzung der gesundheitlichen Akteure vor Ort. Dies hat die heutige Diskussion in der Enquetekommission des Landtages zur Bedeutung der Gesundheitsregionen sehr deutlich vor Augen geführt.

Die Gesundheitsämter engagieren sich in der Hygieneüberwachung, dem Infektionsschutz, bei Impfberatungen und Impfungen, der vorbeugenden Zahngesundheitspflege, dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz wie der Trinkwasserüberwachung und vielem anderen mehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen hohe Anerkennung, diese vielfältigen Aufgaben auch in Krisenzeiten wie jetzt zu bewältigen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer nach den Corona-Geschehnissen des Wochenendes und der Sitzung der Enquetekommission am 2. März 2020.

„Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss zur Sicherung qualifizierten Nachwuchses in der medizinischen Ausbildung ein anderer, seiner Bedeutung gerecht werdenden Stellenwert eingeräumt werden“, erläuterte Meyer im Vorfeld der diesjährigen Landkreisversammlung und forderte das Land Niedersachsen auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen.

Zum Hintergrund:

In den 45 Gesundheitsbehörden (Landkreise, Region Hannover und kreisfreie Städte) waren 2018 insgesamt 1726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Davon waren 301 Ärztinnen und Ärzte sowie 30 Zahnärzte. Der multiprofessionelle Ansatz des ÖGD wird durch das enge Zusammenwirken von unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. So arbeiten im ÖGD Ärzte, Gesundheitsaufseher, Gesundheitsingenieure, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, medizinische Fachangestellte und Verwaltungsmitarbeiter zusammen. Zudem findet eine Abstimmung mit anderen Fachämtern der Kreisverwaltung statt, beispielsweise dem Jugend- oder dem Sozialamt.

Personalbemessungsinstrument in der stationären Pflege

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI (hier der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe/der Eingliederungshilfe sowie die kommunalen Spitzenverbände) zur Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungsverfahrens in Pflegeeinrichtungen verpflichtet worden. Im Frühjahr 2018 haben die Vertragsparteien ein Projektteam der Universität Bremen entsprechend beauftragt. Die Universität Bremen hat den zweiten Zwischenbericht auf einer Fachtagung am 25. Februar 2020 in Berlin vorgestellt.

Der Bericht enthält einen Entwurf für ein neues Personalbemessungsinstrument in stationären Pflegeeinrichtungen sowie modellhafte Berechnungen für das benötigte Personal, das künftig bundeseinheitlich bemessen werden soll. Für jede Pflegeeinrichtung können in Kombination mit der Belegungsstruktur einer Einrichtung sowohl der zeitliche Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) als auch der Qualifikations-Mix (Fach- oder Assistenzkräfte) ermittelt werden. Zudem zeigt der Zwischenbericht, dass vor allem ein Mehrbedarf an Assistenzkräften und ein geringer Mehrbedarf an Fachkräften besteht. In einer Beispielrechnung ergibt sich ein erforderlicher Personalzuwachs von insgesamt 36 Prozent. In der Beispieleinrichtung sind danach 3,5 Prozent mehr Fachkräfte und 69 Prozent mehr Assistenzkräfte erforderlich. Hieraus leitet sich eine Fachkraftquote von 38 Prozent für die Beispieleinrichtung ab. „Die Pflegeversicherung muss eine verbesserte Personalausstattung ebenso finanzieren wie eine bessere Entlohnung von Pflegekräften. Eine neuerliche Belastung der Pflegebedürftigen und damit auch der Hilfe zur Pflege muss ausgeschlossen sein.“ so der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager.

Die Einführung des Personalbemessungsinstruments soll zunächst modellhaft in einer begrenzten Anzahl von Einrichtungen erfolgen. Parallel soll erhoben werden, ob sich durch eine professionelle Organisationsentwicklung der Einrichtung Synergieeffekte und Effizienzpotenziale ergeben. Für dieses Vorgehen muss der Gesetzgeber aber noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Der 370-seitige Zweite Zwischenbericht sowie der 1.563- seitige Anlagenband ist auf der Homepage des Qualitätsausschuss Pflege unter www.gsqsa-pflege.de abrufbar.

Entwurf einer Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat am 26. Februar 2020 den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen (Mobilfunkrichtlinie – MFR) vorgelegt. Nach Maßgaben dieser Richtlinie soll aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für die Digitalisierungsmaßnahmen Projekte zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen gefördert werden.

Dabei zielt die Richtlinie darauf ab, dass durch die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte die passive Netzinfrastruktur für den Mobilfunk gebaut wird. Zuwendungsfähig sollen alle Ausgaben für Investitionen, insbesondere Mast, Fundament, Stromanbindung, Leerrohre und Zuwegungen sein. Der Richtlinienentwurf differenziert zwischen einem Betreibermodell und einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, vergleichbar mit dem Glasfaserausbau. Beim Betreibermodell soll der Zuwendungsempfänger den Bau der Mobilfunkmasten selbst durchführen oder beauftragen und anschließend Vermieter der Infrastruktur werden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist vorgesehen, dass der Zuwendungsempfänger den Bau und Betrieb der passiven Infrastruktur ausschreibt und der Letztempfänger Vermieter der Infrastruktur wird.

Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle ist die Verlagerung der Aufgabe, Mobilfunkmasten zu errichten bzw. deren Errichtung auszuschreiben, auf die Kreisebene skeptisch zu betrachten.

Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 71. Sitzung am 25. Februar 2020 eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen insbesondere Verfahrungsvorschriften zur beschleunigten Durchführung des Raumordnungsverfahrens. Hierzu gehört eine stärkere Fokussierung auf elektronische Beteiligungs- und Informationswege, um die Auslegung von Papierunterlagen zu reduzieren. Daneben wurde das Raumordnungsrecht mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert. Dies betrifft beispielsweise Verfahrenserleichterungen, wenn im Laufe des Verfahrens Änderungen eintreten, mit denen aber keine erheblichen Umweltauswirkungen einhergehen. Zahlreiche Anregungen der kommunalen Spitzenverbände wurden im Anhörungsverfahren berücksichtigt. Die Änderungen treten zum 15. März 2020 in Kraft. Für vor dem 15. März 2020 förmlich eingeleitete Raumordnungsverfahren gelten die bis zum 14. März 2020 geltenden Verfahrensvorschriften übergangsweise fort.

Broschüre „Bezahlbares Wohnen und Bauen in den Landkreisen“

Der Deutsche Landkreistag hat die Broschüre „Bezahlbares Wohnen und Bauen in den Landkreisen“ veröffentlicht. Die Broschüre befasst sich mit der Wohnungs- und Baupolitik in den Landkreisen, mit der kreislichen Wohnungswirtschaft und Bauverwaltung sowie mit der Eigentumsbildung im ländlichen Raum. Sie greift auch die Ergebnisse der entsprechenden Umfrage des Deutschen Landkreistages sowie zahlreiche gute Beispiele aus der kreislichen Praxis auf. Die niedersächsischen Landkreise sind als einziges Bundesland in allen Kapiteln mit guten Praxisbeispielen vertreten. Im Einzelnen:

  • Wohnungs- und Baupolitik

        – Landkreis Osnabrück: Strategie zur Wohnraumversorgung; Umgang mitLeerständen

        – Landkreis Oldenburg: Baulandmobilisierung

  • Wohnungswirtschaft

        – Landkreis Harburg: Wohnungsbaugesellschaft

  • Bauverwaltung

        – Landkreis Heidekreis: Digitale Baugenehmigung

  • Eigentumsbildung

        – Landkreis Cloppenburg: „Jung kauft Alt“

        – Landkreis Lüchow-Dannenberg: Gemeinschaftliches Wohnen

Die Broschüre steht unter der Adresse https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-142.pdf zum Herunterladen bereit.

Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für 2019

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 4. Quartal 2019 – zusammengestellt.

Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen 2019 insgesamt beliefen sich auf 26,7 Milliarden Euro (+ 4,5 Prozent), dabei stiegen die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit + 4,1 Prozent etwas langsamer als die übrigen Einzahlungen. Hintergrund ist insbesondere der nach wie vor ungebremste Anstieg der gemeindlichen Steuern auf netto 9,8 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (rund 570 Millionen Euro mehr). Das Aufkommen bei der Kreisumlage stieg hingegen nur um knapp 200 Millionen Euro (+ 5,3 Prozent) auf 3,9 Milliarden Euro. Hintergrund waren erneut eine Reihe von Kreisumlagesenkungen. 

Die bereinigten Auszahlungen betrugen insgesamt 26,4 Milliarden Euro (+ 4,6 Prozent). Dabei erhöhten sich die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 3,5 Prozent auf 22,8 Milliarden Euro. Hiervon entfielen auf Personalauszahlungen 6,27 Milliarden Euro (+ 6,3 Prozent), Sach- und Dienstleistungen 2,96 Milliarden Euro (+ 4,0 Prozent) und Transferzahlungen 18,94 Milliarden Euro (+ 2,9 Prozent). Davon betrug der Anteil der Sozialleistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen 7,79 Milliarden Euro (+ 0,5 Prozent). Steigungen bei den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) mit + 3,4 Prozent und der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit + 2,1 Prozent standen Rückgänge bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mit – 4,1 Prozent und bei den sonstigen Sozialleistungen mit – 3,1 Prozent gegenüber. Die Zinsauszahlungen für Wertpapierschulden und Kredite (einschließlich Liquiditätskredite) sanken auf 242,7 Millionen Euro (- 2,3 Prozent).

Bei den Landkreisen und der Region Hannover stiegen die Sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen moderat insgesamt um 1,3 Prozent auf 5,82 Milliarden Euro an. Davon entfielen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 1,68 Milliarden Euro (- 3,7 Prozent), auf die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 2,59 Milliarden Euro (+ 4,0 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 1,06 Milliarden Euro (+ 4,8 Prozent).

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bei den Kommunen insgesamt stiegen um 12,7 Prozent auf 3,76 Milliarden Euro. Schwerpunkte waren die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen mit + 23,7 Prozent und der Anstieg der Baumaßnahmen mit + 18,9 Prozent.

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 1. März 2020 einen novellierten Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ veröffentlicht, mit dem seit 2016 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative kommunale Vorhaben im Bereich des Radverkehrs gefördert werden.

Der novellierte Förderaufruf des BMU zielt auf investive Vorhaben zur Verbesserung der Radverkehrssituation ab, die Treibhausgasemissionen reduzieren und auch einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität vor Ort leisten, wie z.B. unversiegelte Radwege oder Fahrradparkhäuser mit LED-Beleuchtung. Während im Rahmen der bisherigen Förderung 65 Prozent der Kosten übernommen werden konnten, sind es nun bis zu 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen können ihre Projektideen zwischen dem 1.3. und 30.4.2020 sowie vom 1.9. bis zum 31.10.2020 über das Formularsystem des Bundes „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) einreichen. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Weitere Informationen zum Förderaufruf stehen unter der Internetseite https://www.klimaschutz.de/radverkehr zur Verfügung.

Positionspapier zur Radverkehrsförderung in der Fläche

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 7. und 8. Januar 2020 mit Blick auf die Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans, mit dem der Bund seine strategischen Leitlinien für die Radverkehrspolitik bis 2030 fortschreiben will, sowie mit Blick auf eine fahrradfreundliche Novellierung der Straßenverkehrsordnung ein Positionspapier des Deutschen Landkreistages zu Anforderungen der Radverkehrsförderung in der Fläche beschlossen. Das Positionspapier, das zuvor in den Fachgremien des Deutschen Landkreistages beraten wurde, unterstreicht, dass der Radverkehr nicht nur in den Großstädten, sondern auch in der Fläche wachsende Bedeutung für eine klimafreundliche Alltagsmobilität hat, nicht zuletzt als Baustein in multimodalen Wegeketten.

Um den Radverkehr auch außerhalb der Großstädte weiter voranzubringen, müssen allerdings stärker als bislang die spezifischen Herausforderungen in der Fläche berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf sichere Radwege und – angesichts disperser Siedlungsstrukturen – namentlich für den Lückenschluss im Außerortswegenetz, der nicht allein durch herkömmliche bauliche Maßnahmen zu leisten ist und (neben angepassten Förderbedingungen für den Bau von Radschnellwegen) deshalb auch durch neue Ansätze wie „Schutzstreifen außerorts“ für ausgewählte, schwach befahrene Straßen ergänzend zu unterstützen ist.

Gleichzeitig unterstreicht das Papier, dass das Fahrrad in der Fläche allerdings nicht für alle Lebenssituationen, Alters- und Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise als Alternative nutzbar ist und viele Menschen auch weiterhin auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sein werden. Die Zugänglichkeit der Städte mit dem privaten Pkw und für Wirtschafts- und Lieferverkehre müsse daher erhalten bleiben

Das Positionspapier steht unter der Adresse https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Verkehr/200108_PosPap_Radverkehr.pdf zum Herunterladen bereit.

Siebter Nährstoffbericht des Landes veröffentlicht

Am 28. Februar 2020 haben das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) den nunmehr Siebten Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2018/2019 veröffentlicht. Der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen ist von 58,4 Mio. t auf 57,5 Mio. t (und damit um rund 1,5 %) gesunken.

Die Bruttoabgabemenge von Wirtschaftsdüngern und Gärresten betrug im Auswertungszeitraum 35,7 Mio. t und ist damit im Vergleich zum Vorbericht (34,5 Mio. t) wieder auf den zweithöchsten Wert seit dem Berichtszeitraum 2012/2013 gestiegen. Die Menge der aus der Region Weser-Ems exportierten Wirtschaftsdünger und Gärreste ist nach dem leichten Rückgang im letzten Berichtszeitraum auf einen neuen Höchststand (3,4 Mio. t) gestiegen. Der Mineraldüngerabsatz ist im Berichtsjahr auf etwa 220.000 t (- rund 28.000 t) gefallen.

Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht haben sich die Tierplatzzahlen der Rinder um rund 63.000 Tiere, bei Geflügel um rund 835.000 Tiere verringert. Die Tierplatzzahlen bei Schweinen sind dagegen um rund 218.000 Tiere gestiegen.

Der Stickstoffüberschuss liegt im Gebiet von fünf (letzter Berichtszeitraum: sieben) Landkreisen weiterhin über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha. Landesweit ergibt sich nach Berechnung der LWK immer noch ein N-Düngesaldo von knapp 31.000 t. Bezogen auf Phosphat liegt der Überschuss im Gebiet von acht Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (Delmenhorst, Wilhelmshaven) über dem aktuellen (gleitenden) Kontrollwert von 17 kg P2O5/ha.

In 18 von 37 Landkreisen in Niedersachsen liegen die mittleren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser infolge der hohen Stickstoffüberschüsse über 50 mg N/Liter.

Der Nährstoffbericht steht unter der Adresse https://www.ml.niedersachsen.de/download/152418/Naehrstoffbericht_2018_2019.pdf zum Herunterladen bereit.