Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 18

Aktuelle rechtspolitische Entwicklung zu COVID-19

Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände am 5. Juni 2020

Bereits am 5. Juni 2020, und damit nur 36 Stunden nach Beendigung der Sitzung des Koalitionsausschusses (vgl. dazu NLT-Aktuell 17/2020), fand eine weitere Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände unter Beteiligung von Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeskanzleramtsminister Braun statt.

Bundeskanzlerin Merkel hob in Reaktion auf den Einleitungsbeitrag von DLT-Präsident Sager die strukturelle und dauerhafte Stärkung der Kommunalfinanzen durch eine um 25 Prozent erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft hervor. Sie stellte heraus, dass der Bund für das alternative Modell der Altschuldenübernahme nur jährliche Zinsleistungen von etwa 300 Millionen Euro aufzubringen gehabt hätte (der Bundesfinanzminister hatte im Gespräch mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände am 25. Mai 2020 von Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 500 – 600 Millionen Euro jährlich gesprochen). Für die nun vorgesehene Erhöhung der Bundesbeteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft müsse der Bund demgegenüber jährlich mindestens 3,4 Milliarden Euro schultern, das sei mehr als das Zehnfache!

Der zweite Teil des Gesprächs drehte sich intensiv um die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Präsidenten des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages dankten der Bundeskanzlerin insoweit erneut für die von ihr oft auch öffentlich bekundete Wertschätzung. Im Detail wurde dann ausführlich über die Ziffer 50 der Verabredungen des Koalitionsvertrages und den dort vorgesehenen Einsatz von 4 Milliarden Euro gesprochen. Dabei wurde weiterer Erörterungsbedarf deutlich. 

EU-Kommission legt Vorschläge für einen überarbeiteten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und einen Wiederaufbauplan vor

Die Europäische Kommission hat Vorschläge für einen überarbeiteten Mehrjährigen Finanzrahmen und einen Wiederaufbauplan vorgelegt. Beide Vorschläge zusammengenommen soll der Haushalt der EU für die Jahre 2021-2027 insgesamt 1,85 Billionen Euro betragen. Die Gelder sollen zur Erreichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals und einer stärkeren Digitalisierung beitragen. Die Kommission plant die Ausgabe von Anleihen zur Finanzierung der zusätzlichen Mittel i. H. v. 750 Milliarden Euro. Diese sollen langfristig (spätestens bis zum Jahr 2058) zurückgezahlt werden. Die Mittel des Wiederaufbauplans werden größtenteils (560 Milliarden Euro) im Rahmen einer neuen Aufbau- und Resilienzfazilität ausgeschüttet, aus der Deutschland etwa 28,8 Milliarden Euro an Zuschüssen erhalten soll. Die übrigen Gelder werden zur Stärkung bestehender Förderprogramme eingesetzt. Für den ELER werden 15 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. In der laufenden Förderperiode sollen 55 Milliarden Euro zusätzlich für die Strukturfonds zur Verfügung gestellt werden, die bis 2022 einsetzbar sind. Der Fonds für einen gerechten Übergang soll mit 40 Milliarden Euro ausgestattet werden.

Entwurf einer COVID-19-Ausgleichszahlung-Änderungs-Verordnung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat auf Grundlage der Vorschläge des Expertenbeirats zur Entlastung der Krankenhäuser in der Corona-Krise den Entwurf einer COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung vorgelegt.

Demnach soll die Höhe der Ausgleichspauschale für nicht belegte Betten, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie freigehalten werden, gestaffelt werden. Hier soll zwischen somatischen sowie psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern unterschieden werden. Ausgehend von der jeweiligen jahresdurchschnittlichen Schwere der vollstationären Patientenfälle und deren jahresdurchschnittlicher Verweildauer im Jahr 2019 wird für Krankenhäuser eine Pauschale zwischen 360 und 760 Euro zugrunde gelegt. Bisher gilt eine einheitliche Pauschale von 560 Euro pro Tag. Die DKG hat die Staffelung begrüßt und geht davon aus, dass sie zu einem differenzierteren Lastenausgleich führt, der vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten stärkt. Allerdings weist die DKG auch darauf hin, dass auch auf diesem Weg nicht allen individuellen Problemlagen der betroffenen Krankenhäuser gerecht werden könne. Es werde nach wie vor eine Reihe von Kliniken geben, für die durch individuelle Budgetverhandlungen oder auch darüber hinaus gehende Regelungen, wirtschaftliche Verluste durch die CoronaKrise ausgeglichen werden müssen.

Abschließende Zustimmung des Bundesrates zum Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes, der unter anderem eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und eine Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG beinhaltet, abschließend zugestimmt.

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf die hohen Belastungen hin, die den Ländern durch die Verdienstausfallentschädigungen entstehen. Er begrüßt die Zusage der Bundesregierung, die zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen der Länder (ohne Erfüllungsaufwand) zur Hälfte zu übernehmen. Dies hatte die Bundesregierung in der Sondersitzung am 27. März zu Protokoll gegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Zusage alle 2020 entstandenen Ansprüche umfasst und sich auch auf solche Belastungen erstreckt, die aus dem aktuell beschlossenen Corona-Steuerhilfegesetz folgen. Er fordert die Bundesregierung auf, im Benehmen mit den Ländern schnellstmöglich die Umsetzung dieser Finanzzusage zu regeln.

Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von Kultur- und Kreativwirtschaft

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 in einer Entschließung verstärkte Maßnahmen für die Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern im Rahmen der Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft gefordert. In der Entschließung begrüßt der Bundesrat die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft abzufedern. Er stellt fest, dass die in dem Bereich tätigen Selbstständigen und Freiberufler zu den Betroffenen gehören, die absehbar für längere Zeiträume nicht öffnen oder ihre Vorhaben nicht oder nur stark eingeschränkt fortsetzen können. Er unterstreicht daher, dass für die genannten Bereiche weitere spezifische Maßnahmen erforderlich sein würden. Er bittet daher die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängig Beschäftigter nicht offensteht. Dabei plädiert der Bundesrat für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmen eröffnet. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Ländern spezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln. Abschließend soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern ein Programm zu Bundeshilfen für Selbstständige, Freiberufler und den Kunst-, Kultur-, Medienund Kreativbereiche auf den Weg zu bringen. 

Weitere Themen

Bundesweite Premiere: Arbeitslosengeld II in Niedersachsen und Hessen digital beantragen

„Digitalisierung nicht als Schlagwort, sondern als wirkliche Hilfe für Kunden und Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger können seit heute Arbeitslosengeld II bei einigen Kommunalen Jobcentern auch digital beantragen. Es freut uns, dass Niedersachsen in diesem wichtigen Sektor eine Vorreiterrolle einnimmt,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Hubert Meyer, am Rande einer Sitzung des Digitalisierungsausschusses des Verbandes am 10. Juni 2020 in Hannover.

Der Online-Dienst steht zunächst in sechs Kommunalen Jobcentern (KJC) in Hessen und Niedersachsen bereit: in den Landkreisen Groß-Gerau, Offenbach, Osnabrück, Schaumburg, Verden/Aller sowie der Landeshauptstadt Wiesbaden. Damit werden sowohl die Kommunalen Jobcenter als auch eine erhebliche Zahl von Antragstellenden entlastet.

„Wir freuen uns, dass die Koordinierungsstelle der 16 niedersächsischen Jobcenter beim NLT in Kooperation mit den hessischen Partnern so zügig zu einem Ergebnis gekommen ist. Das verstehen wir als einen wertvollen Beitrag aus der Praxis zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag sichert die Möglichkeit der bundesweiten Nutzung durch die Kommunalen Jobcenter“, stellte Meyer abschließend fest.

Der Antrag ist unter folgenden Link einsehbar.

Oberverwaltungsgericht Magdeburg zur Kreisumlage

Im Nachgang der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2019 (vgl. NLT-Information 5/2019, S. 131) hat nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt in zwei Entscheidungen zum formalen Verfahren der Kreisumlageerhebung Position bezogen (Urteile vom 17.3.2020 – 4 L 14/19 und 4 L 184/18). Hervorzuheben ist, dass nach Auffassung des Gerichts die Gründe für die Abwägung bei der Kreisumlage dem Kreistag vorliegen müssen. Aus diesem Grunde wurden die gegen die Urteile der Vorinstanz bestätigt, welche gemeindlichen Klagen gegen die Kreisumlage stattgegeben hatte. Fehlt die Grundlage für die Abwägungsentscheidung, ist auch eine spätere Heilung nach Auffassung des OVG nicht möglich. Im Übrigen hat das Gericht aber viele noch in der Vorinstanz kritisierte Punkte zurückgewiesen.

  • Es obliegt dem jeweiligen Landesgesetzgeber, das Verfahren zur Erhebung der Kreisumlage zu regeln. Soweit derartige Regelungen – wie für das Land Sachsen-Anhalt – fehlen, haben die Landkreise die Befugnis zur Gestaltung ihrer Verfahrensweise.
  • Weder die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden noch die landesgesetzlichen Regelungen geben eine Beteiligung der Gemeinden bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes vor.
  • Die Einnahmen der kreisangehörigen Gemeinden aus Steuern sind sozusagen mit der Kreisumlage vorbelastet, ihre Höhe steht also unter dem realisierenden Vorbehalt der Kreisumlageerhebung.
  • Der vom VG Magdeburg als erforderlich angesehenen verschriftlichten Abwägungsentscheidung in der Beschlussvorlage zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes bedarf es ausdrücklich nicht.
  • Der Landkreis hat bei seiner Abwägungsentscheidung nicht nur die finanzschwächste Gemeinde zu betrachten, sondern einen Querschnitt von allen kreisangehörigen Gemeinden.
  • Wie der Landkreis sich die notwendigen Informationen beschafft, bleibt ihm überlassen. Für die erforderliche Querschnittsbetrachtung bedarf es insbesondere keiner Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen. Vielmehr genügt der Rückgriff auf bereits zusammengetragene und gesicherte Daten zur Haushalts- und Finanzsituation aller kreisangehörigen Kommunen, anhand derer sich im Rahmen einer Gesamtschau die Entwicklung des gemeindlichen Finanzbedarfs generell einschätzen lässt.

Hinzuweisen ist darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gerade die nachträgliche Heilung von nicht eingehaltenen Formvorschriften bei der Kreisumlage in einem Beschluss vom 14. Dezember 2018 als zulässig angesehen hat. Zumindest einer der beiden Landkreise hat inzwischen beschlossen, Rechtsmittel einzulegen. Insoweit bleibt die Klärung dieser Frage durch das Bundesverwaltungsgericht abzuwarten.

Brandschutz: Anhörungen des Landtags zur Zukunft des Brandschutzes und zum Wald- und Flächenbrandschutz in Niedersachsen

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages vom 28. Mai 2020 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu den Maßnahmen der Strukturkommission zur Sicherstellung der Zukunft des Brandschutzes in Niedersachsen und zum Wald- und Flächenbrandschutz Stellung genommen.

Neben Fragen der Finanzierung ging es auch um strukturelle Fragen. Erweiterte Freistellungsmöglichkeiten für die freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden wurden begrüßt, während eine gesetzliche Option zur Schaffung hauptamtlicher Führungskräfte – meist Kreisbrandmeister – abgelehnt wurde. Das Präsidium des NLT vertritt hier seit langem die Auffassung das Ehrenamt durch Ehrenamt zu führen ist. Daneben wurden keine Modelle einer veränderten und modernen Arbeitsteilung betrachtet, die ehrenamtliche Führungskräfte entlasten könnten.

Ein landesweites Förderprogramm zur Wald- und Vegetationsbekämpfung wurde begrüßt. Allerdings sollten dabei nicht nur Kommunen mit einem hohen Wald- und Mooranteil berücksichtigt werden, denn die jüngsten Entwicklungen haben gezeigt, dass jede Kommune vermehrt mit Vegetationsbränden oder mit besonderen Lagen zu kämpfen hat. Das Waldbrandrisiko trifft jede Kommune gleichermaßen, die Ausmaße mögen unterschiedlich sein. Daher sollte eine Bezuschussung der Fahrzeuge bzw. Übernahme der Mehrkosten, die ein geländegängiges Fahrzeug in der Nachrüstung oder Neubeschaffung incl. der Zusatzausrüstung verursachen, erwirkt werden. Daneben ist zu berücksichtigen, dass z. B. in Bereichen des Harzes in vielen Bereichen keine Befahrbarkeit aufgrund der Geografie gegeben ist. Hier sind alternative Förderkonzepte erforderlich.

Bundesförderprogramm Breitbandausbau: DLT-Schreiben an EU-Kommission

Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 hat sich DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke an die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, gewandt. Hintergrund ist die noch ausstehende Entscheidung der Kommission im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren des neuen Breitband-Förderprogramms der Bundesregierung. Im Schreiben wird die Kommission gebeten, das Programm ohne Aufgreifschwelle zu genehmigen und so den Weg für einen flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland zu bereiten. Zuvor hatten bereits Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in gleicher Angelegenheit am 17. April 2020 ein Schreiben an die Kommission übermittelt.

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Änderung verfolgt den Zweck, vor dem Hintergrund des Klimaschutzprogramms 2030 ab dem nächsten Jahr die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent zu erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die CO2-Bepreisung. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren. Der DLT hatte die Erhöhung des Wohngeldes befürwortet, weil auf diese Weise die kommunale Forderung nach Einführung einer Heizkostenkomponente aufgegriffen wird.

Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2020

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 4. Juni 2020 die Ergebnisse des KfWKommunalpanels 2020 vorgestellt. Seit 2010 wird das KfW‐Kommunalpanel als jährliche Befragung von Städten und Gemeinden, seit 2011 auch unter Beteiligung der Landkreise, vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Ziel ist es, ein regelmäßiges Bild der kommunalen Finanzlage, der Investitionstätigkeit, des Investitionsrückstands sowie der kommunalen Finanzierungsbedingungen aus Perspektive der Kommunen zu geben.

Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist dem Kommunalpanel 2020 gegenüber dem Vorjahr, das einen Investitionsrückstand von 138,4 Milliarden Euro auswies, um rund 8,6 Milliarden Euro auf 147 Milliarden Euro gestiegen. Auch wenn sich die Finanzlage der Kommunen weiter verbessert hatte, ist gerade bei den Straßen (44,2 Milliarden Euro), den Schulen (37,1 Milliarden Euro) und den öffentlichen Verwaltungsgebäuden (rund 12,9 Milliarden Euro) der Nachholbedarf weiterhin sehr hoch. Vor dem Hintergrund der gleichfalls gestiegenen kommunalen Investitionsausgaben mag dieser Befund zunächst verwundern. Es fällt jedoch auf, dass dieser Anstieg nahezu ähnlich hoch wie der Anstieg des Baupreisindex für Straßenbau sowie etwas höher als der Anstieg des Baupreisindex für Bürogebäude ausfällt. Auch im langjährigen Trend der vergangenen sechs Jahre zeigt sich, dass der wahrgenommene Investitionsrückstand im Mittel ebenso stark anstieg wie die Baupreisindizes. Kritisch wird zudem abermals angemerkt, dass eine Reihe von Investitionsprojekten nicht umgesetzt werden könnten, weil die Kapazitäten in der Verwaltung und der Bauwirtschaft begrenzt seien.

Für die Landkreise liegt der Investitionsrückstand mit 26,4 Milliarden Euro etwas über dem Niveau der früheren Jahre (2018: 24,3 Milliarden Euro, 2017: 25,7 Milliarden Euro, 2016: 25,4 Milliarden Euro, 2015: 21,5 Milliarden Euro, 2014: 25,5 MilliardenEuro, 2013: 22,8 Milliarden Euro). Die größten Defizite bestehen im Landkreisbereich bei den Schulen (12,6 Milliarden Euro = 207,7 Euro pro Kopf) und bei den Straßen (5,8 Milliarden Euro = 109,7 Euro pro Kopf. 70 Prozent (Schulen) bzw. 53 Prozent (Straßen) der antwortenden Landkreise bezeichnet den Investitionsrückstand in diesen Bereichen als gravierend bzw. nennenswert.

Große Investitionslücken bestehen auf Kreisebene weiterhin auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungsgebäude (3,5 Milliarden Euro, Einstufung als gravierend bzw. nennenswert: 54 Prozent). Für die Informationsinfrastruktur, zu der auch die Kreisinvestitionen zur Breitbandversorgung zählen, beziffern die Landkreise schließlich den Investitionsstau auf 0,8 Milliarden Euro (Einstufung als gravierend bzw. nennenswert: 52 Prozent). 

Bei dem Sonderthema „Digitalisierung in den Kommunen“ wird die Einschätzung einer bereits hohen Relevanz der Digitalisierung für die kommunalen Haushalte sichtbar (alle Kommunen: 62 Prozent, Landkreise: 77 Prozent), wobei jedoch mehrheitlich noch Unsicherheit zu den finanziellen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kommunen besteht. 87 Prozent der Landkreise erachtet eine fachübergreifende Gesamtstrategie zur Digitalisierung für notwendig (alle Kommunen 81 Prozent); der gleiche Anteil geht davon aus, dass sie eine systematische Neuausrichtung der Verwaltungsprozesse zur Folge haben wird (alle Kommunen: 74 Prozent). Etwa die Hälfte der befragten Kommunen beklagt, dass für die Digitalisierung der Kommunen es an Know-how, Expertise und/oder Personal fehle. Knapp ein Drittel beklagt zudem das Fehlen grundlegender Infrastrukturen wie Breitband, Glasfaser und Rechnerkapazitäten.

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017

Am 28. Mai 2020 wurde das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) und weiterer energierechtlicher Bestimmungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Entwurf für dieses Änderungsgesetz war erst am 5. Mai 2020 von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Corona-Maßnahmen vorgelegt worden.

In § 36g EEG 2017 wird für Bürgerenergiegesellschaften die Möglichkeit gestrichen, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieprojekte an Land teilzunehmen. Laut dem Gesetzentwurf hatte diese Privilegierung zu Fehlanreizen und Missbrauch durch Gesellschaften geführt, die nicht dem klassischen Bürgerprojekt entsprachen. Der Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land sei hierdurch verstärkt worden. An dem Privileg von Bürgerenergiegesellschaften, dass sie als Zuschlagswert den Preis des höchsten noch bezuschlagten Gebots bekommen, wird nichts geändert. Um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einhalten von Fristen wegen der Corona-Pandemie zu begegnen, können nun gemäß § 103 Abs. 8 EEG 2017 im Antragsverfahren 2020 für die Besondere Ausgleichsregelung die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis zum 30. November 2020 nachgereicht werden. In einem neuen § 104 Abs. 8 EEG 2017 werden die Realisierungsfristen für Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, aufgrund der Corona-Pandemie um sechs Monate verlängert.

Eckpunktepapier zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Eckpunktepapier ‚Finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen′ vorgelegt.

Das Eckpunktepapier kündigt noch für das erste Halbjahr 2020 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an, um eine finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen zu ermöglichen. Hierzu soll in das EEG eine Pflicht des Anlagenbetreibers zu einer jährlichen Zahlung an die Standortkommune aufgenommen werden. Die Höhe der Zahlung soll sich am Stromertrag der Anlage bemessen, wobei pro kWh-Stromertrag eine Zahlung von 0,2 Cent vorgesehen ist. Laut dem BMWi bedeutet dies abhängig von den örtlichen Gegebenheiten eine jährliche Zahlung von ca. 20.000 Euro. Andere finanzielle Beteiligungsmodelle für die Kommunen (Sonder- oder Außenbereichsabgabe) werden vom BMWi aufgrund von rechtlichen Bedenken nicht weiterverfolgt. Um die Bürger vor Ort finanziell zu beteiligen sollen die Anlagenbetreiber diesen optional einen „Bürgerstromtarif“ anbieten können. Dieser soll höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen dürfen, was laut dem BMWi für die Bürger eine jährliche Ersparnis von ca. 100- 200 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif bedeutet.

In seiner Positionierung ‚Klimaschutz und erneuerbare Energien in den Landkreisen′ hat der Deutsche Landkreistag jüngst deutlich gemacht, dass die Akzeptanz von Windenergievorhaben durch eine kommunale Beteiligung an der Wertschöpfung erhöht wird. Insofern geht das Eckpunktepapier des BMWi nach Einschätzung der Hauptgeschäftsstelle in die richtige Richtung. Im Einzelnen können die geplanten Regelungen sowie ihre Auswirkungen auf die Landkreise jedoch erst in dem vom BMWi angekündigten Gesetzgebungsverfahren zum EEG bewertet werden.

In eigener Sache:

In Folge der äußerst angespannten rechtspolitischen Situation haben wir NLT-Aktuell in den letzten Wochen nahezu wöchentlich veröffentlicht. Ab sofort ist geplant, wieder in den vertrauten Rhythmus von zwei Wochen zurückzukehren, die nächste Ausgabe erscheint planmäßig also am 26. Juni 2020. Selbstverständlich werden wir auch künftig flexibel reagieren, wenn die Situation es erfordert.